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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 15. September 2020 um 8:42 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (JK/JB)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Hört euch das mal an
  2. Kaum Patienten und Tausende freie Krankenhausbetten: Warum Armin Laschet recht behalten hat und Markus Söder irrt
  3. Fall Nawalny: Bundesregierung verstrickt sich auf Bundespressekonferenz in Widersprüche
  4. Steifer Gegenwind für die Better Than Cash Alliance in ihrem Heimatland
  5. Staatsbank verlängerte Wirecard noch im Herbst 2019 die Kreditlinie
  6. Kapitalismus am Pranger – wo aber bleibt BlackRock?
  7. Geplantes Krankenhauszukunftsgesetz fördert Bettenabbau
  8. Verschobene Grenzen
  9. Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit
  10. Die dreifache Bürde der Jüngeren
  11. Hamburger Ärzte-Chef geht auf Virus-Panikmacher los: “Machen die Gesellschaft krank”
  12. Gericht beendet Strafverfahren gegen Lula da Silva im Fall Odebrecht
  13. Als Polizist war ich eine öffentliche Gefahr
  14. Oktoberfestattentat – Bundesregierung schweigt zu V-Leuten
  15. Menschenrechtsanwalt: Aufklärung schwerer Verbrechen nur mithilfe von WikiLeaks möglich

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Hört euch das mal an
    In Zeiten der Pandemie findet die These immer mehr Zuspruch, die politische Unterscheidung zwischen Links und Rechts sei hinfällig. Dabei ist sie jetzt wichtiger denn je.
    Zwischen Home-Office-Elite mit Eigenheim-Garten und alleinerziehenden Müttern in Zwangskurzzeit mit Zweizimmermietwohnung, zwischen materiell begünstigten und ökonomisch benachteiligten Schulkindern, zwischen mies entlohnten „Systemrelevanten“ und reich belohnten „Bullshit-Jobbern“ vergrößern sich derzeit soziale Ungleichheiten, die zuvor im Palaver um „unsere soziale Marktwirtschaft“ kaum beachtenswert erschienen. Die Proteste richten sich zum Teil gegen die solche Ungleichheiten vertiefende Corona-Politik. Wenn dort ausgerechnet die Linke fehlt, dann ist die logische Folge, dass immer mehr Menschen das Gerede von der postideologischen Zeit glauben und keinen Unterschied mehr erkennen zwischen Links und Rechts.
    Schon länger gewinnt die These immer mehr Anhänger, diese in früheren Zeiten zentrale politische Unterscheidung sei nicht mehr zeitgemäß. Spätestens seit Anfang der neunziger Jahre gehört es im politischen Mainstream zum guten Ton, eine Perspektive Jenseits von Links und Rechts (so der Titel einer Programmschrift des britischen Soziologen Anthony Giddens, der sich als Vordenker der britischen Sozialdemokratie einen Namen gemacht hat) einzunehmen und gegen sämtliche Stimmen rhetorisch hart zu Felde zu ziehen, die nicht bereit sind, die Gegenwart als Ära einer „Klassengesellschaft ohne Klassen“ zu bezeichnen.
    Diesem Spin haben die linken Kräfte seit dem Ende der Sowjetunion so wenig entgegengesetzt, dass sie seit Jahren nur noch damit beschäftigt sind, das herrschende Falsche als „im Grunde gut“ zu verteidigen im Angesicht der drohenden Regression von Rechtsaußen. Wenn sich – wie spätestens seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 – bis weit in die Linkspartei hinein hochrangige Leute als Angela-Merkel-Fans outen zu müssen meinten, dann kann niemanden verwundern, wenn jene ohne größere Probleme neben Verschwörungsideologen und Rechten demonstrieren, die eine Querfront der bürgerlichen Mitte rechts liegen lässt.
    Quelle: Christian Baron im Freitag

    Lesen Sie dazu auch: Albrecht Müller – Die Parole „Weder links noch rechts“ begünstigt rechts, sie begünstigt die Neoliberalen und das Militär.

    Dazu: Corona, die Klassen-Krankheit
    Podcast Jakob Augstein spricht mit dem Soziologen und Elitenforscher Michael Hartmann über soziale Ungleichheit und Ausschlussmechanismen in Zeiten der Corona-Krise
    Quelle: Freitag

  2. Kaum Patienten und Tausende freie Krankenhausbetten: Warum Armin Laschet recht behalten hat und Markus Söder irrt
    Armin Laschet war der erste deutsche Spitzenpolitiker, der im Kampf gegen die Corona-Pandemie für Augenmass und Liberalität geworben hat. Dafür wurde er monatelang beschimpft und verspottet. Doch die Zahlen geben ihm recht – und nicht etwa seinem Rivalen aus Bayern.
    Quelle: NZZ

    Anmerkung Jens Berger: Ob Laschet nun als Mann mit „Augenmaß“ bezeichnet werden sollte, lassen wir mal dahingestellt. Dass aber ausgerechnet „Seuchen-Markus“ Söder immer wieder von den Medien als fähiger Krisenmanager und erfolgreicher Corona-Hardliner präsentiert wird, ist wirklich ein schlechter Witz. Bleiben wir doch mal im offiziellen Narrativ, nach dem eine Eindämmung der Neuinfektionen oberstes politisches Ziel ist und werfen dann mal einen Blick auf die Landkreise mit den höchsten Neuinfektionen …

    Wohlgemerkt, diese Liste ist keine bayerische Top 10, sondern die offizielle Liste des RKI für Gesamt-Deutschland. Bis auf den Kreis Solingen findet man dort ausschließlich bayerische Landkreise. Gemessen an seinem eigenen Anspruch hat Söder also auf ganzer Linie versagt. Bemerkenswert ist auch, dass Bayern mit seinen im deutschen Vergleich härtesten Maßnahmen offenbar keinen Beleg dafür erbringen kann, dass die Härte der Maßnahmen negativ mit der Zahl der Neuinfektionen korreliert. Will man auf Gedeih und Verderb Landeschefs herauszusuchen, in deren Ländern Corona besonders gut unter Kontrolle ist, müsste man an dieser wohl Reiner Haseloff, Manuela Schwesig oder Daniel Günther nennen. Aber das geht natürlich nicht, traten und treten gerade diese Politiker doch im Vergleich zu den lautstarken Hardlinern eher für eine Öffnung als für eine Verschärfung der Maßnahmen ein.

  3. Fall Nawalny: Bundesregierung verstrickt sich auf Bundespressekonferenz in Widersprüche
    Am 9. September hatte die Bundesregierung noch erklärt: “Die Testergebnisse wurden der OPCW übergeben”. Auf Anfrage ihres russischen Vertreters erklärte das Sekretariat der OPCW jedoch am 11. September, keine Testbefunde und Proben erhalten zu haben. RT fragte auf der BPK nach.
    Aus den Fragen und Nachfragen sowohl von RT-Redakteur Florian Warweg wie auch von weiteren anwesenden Journalisten wurde auf der BPK eine Reihe von Widersprüchen in den Darlegungen der Bundesregierung zur Causa Nawalny erkennbar.
    RT wollte außerdem auch noch vom Bundesverteidigungsministerium erfahren, ob und inwieweit die im Speziallabor der Bundeswehr arbeitenden Wissenschaftler, die angeblich die Nowitschok-Spuren in den Proben des russischen Politbloggers gefunden haben wollen, gegenüber der Bundesregierung weisungsgebunden sind.
    Quelle: RT Deutsch
  4. Steifer Gegenwind für die Better Than Cash Alliance in ihrem Heimatland
    In den USA bekommt eine Gesetzesinitiative zunehmende Dynamik, die es Ladengeschäften und Restaurants verbieten soll, Bargeldannahme zu verweigern oder von barzahlenden Kunden Aufschläge zu verlangen. Das würde den Ambitionen der US-Regierung und ihrer Besser-als-Bargeld-Allianz, das Bargeld weltweit zurückzudrängen, einen empfindlichen Rückschlag versetzen.
    Allein schon die Gesetzesinitiative ist in Sachen Öffentlichkeitswirkung ein Desaster für die Better Than Cash Alliance aus US-Regierung, Silicon Valley Stiftungen und Großbanken. Diese wird nicht müde zu behaupten, ihre Tätigkeit gegen das Bargeld unter dem Tarnwort finanzielle Inklusion diene dem Wohle der Armen. Wenn ausgerechnet im Heimatland der Allianz die Diskussion und vielleicht sogar die Gesetzgebung dahin gehen, dass das Zurückdrängen von Bargeld gerade den Armen und Benachteiligten schadet und deshalb verboten werden muss, dann lässt sich diese windige Argumentation schwer aufrecht erhalten.
    In Deutschland, wo inzwischen schon große Bäckereiketten und immer mehr Restaurants Barzahlung entweder teurer machen, oder nicht mehr annehmen, wäre eine solche Kampagne und ein solches Gesetz ebenfalls sehr hilfreich.
    Der Gesetzesentwurf namens Payment Choice Act stammt von dem republikanischen Senator Kevin Cramer, seinem demokratischen Kollegen Bob Menendez und dem demokratischen Kongressabgeordneten Donald Payne. In New York, wo Menendez Senator ist, gibt es bereits ein Verbot, Bargeld abzulehnen.
    Quelle: Norbert Häring
  5. Staatsbank verlängerte Wirecard noch im Herbst 2019 die Kreditlinie
    Für die Regierung wird der Skandal um die Wirecard-Pleite immer peinlicher: Nach SPIEGEL-Informationen gewährte die staatseigene KfW IPEX-Bank auch nach Bekanntwerden schwerer Manipulationsvorwürfe weitere Gelder.
    Die Bundesregierung muss sich im Skandal um den insolventen Finanzdienstleister Wirecard immer mehr kritische Fragen gefallen lassen. Sie beziehen sich insbesondere auf die Kreditvergabe durch die staatseigene, zu hundert Prozent der KfW gehörende IPEX-Bank. Heikel ist aber auch, wie der Aktienhandel von Mitarbeitern der Finanzaufsichtsbehörde Bafin geregelt ist. Beides geht aus einer Antwort auf eine Informationsbitte der Bundestagsabgeordneten aus dem Finanzausschuss vor, die dem SPIEGEL vorliegt.
    Darin räumt das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) ein, dass eine Kreditlinie in Höhe von 100 Millionen Euro für Wirecard durch die IPEX-Bank, die im September 2018 bewilligt worden war, “im September 2019 für ein Jahr verlängert” wurde, wie es in dem Schriftstück an das Parlament heißt. Problematisch ist dies insbesondere, weil während des einen Jahres, in dem der Kredit bereits lief, eine Reihe von schwerwiegenden Verdachtsmomenten zu Manipulationsvorwürfen bekannt geworden waren.
    Quelle: SPIEGEL

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Der Staat wirft mit Krediten für ein eher dubioses Institut um sich, BaFin-Mitarbeiter dürfen mit den Aktien von Unternehmen spekulieren, die sie kontrollieren (sollen – tun sie es auch ordentlich?): da geht ja gar nichts mit rechten Dingen zu.

  6. Kapitalismus am Pranger – wo aber bleibt BlackRock?
    Es wird viel über den Kapitalismus gemeckert. Aber dessen wichtigste Akteure, die Kapitalisten, bleiben weitgehend unsichtbar. Das gilt auch für den gegenwärtig größten dieser Kapitalisten: BlackRock
    BlackRock ist Aktionär, also Miteigentümer in 18.000 Banken und Unternehmen weltweit, bei Coca Cola, Lockheed, Boeing, Allianz, United Bank of Switzerland, Nestlé, Bayer, Monsanto, Rheinmetall, Lufthansa, RWE genauso wie bei Amazon, Facebook, Apple, Microsoft und Google. BlackRock ist der einflussreichste Kapitalorganisator des US-geführten Westens. Chef Laurence Fink fordert die Unternehmen auf, mehr gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, denn die Regierungen hätten versagt.
    Doch nach dem eigenen Unternehmenskodex und noch viel mehr nach den eigenen Praktiken ist BlackRock nur den Interessen seiner Kapitalgeber verpflichtet. Greenwashing, Transparenz- und Verantwortungs-Rethorik gehören dazu, gern übernommen etwa von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen: Sie lässt sich von BlackRock beraten.
    Der New Yorker Kapitalorganisator BlackRock wird – wie seine kleineren Verwandten wie Vanguard, State Street, Capital Group, T Rowe Price, Amundi, KKR – von den G7-Staaten und der Weltbank und der EU offiziell immer noch als “Schattenbank” eingestuft und deshalb kaum reguliert, im Unterschied zu den Banken. Dafür sind BlackRock & Co inzwischen die Eigentümer der wichtigsten Banken und Finanzdienstleister.
    BlackRock schafft als kartellartiger Aktionär den Wettbewerb ab, etwa in Deutschland durch die gleichartige Eigentümerschaft nicht nur in allen 30 DAX-Konzernen, sondern in einigen hundert weiterer wichtiger Unternehmen wie freenet, Fresenius, Rhön-Kliniken, Hochtief, Hugo Boss, Lanxess, Osram, Scout24, Südzucker, Telefonica, TUI, Wacker Chemie, Uniper, Jenoptik, ThyssenKrupp, Continental, Delivery Hero usw. BlackRock ist auch gleichzeitiger Eigentümer in den Konzernen, die nach der herrschenden Irrlehre in Konkurrenz miteinander stehen: Bayer und BASF und Monsanto; BMW und VW und Daimler; Commerzbank und Deutsche Bank und so weiter.
    Und ach, warum wird darüber bei der öffentlichen Skandalisierung der Betrügereien beim Finanzdienstleister Wirecard nicht gesprochen? BlackRock ist nicht nur Aktionär bei Wirecard, sondern auch Aktionär bei den anderen Aktionären von Wirecard wie Goldman Sachs und übrigens auch bei den größten Kreditgebern von Wirecard, zum Beispiel bei der Commerzbank, bei der PNB Paribas und der Deutschen Bank.
    Quelle: Werner Rügemer auf Telepolis

    Lesen Sie dazu auch: Werner Rügemer – Die neuen Herren der Weltwirtschaft.

  7. Geplantes Krankenhauszukunftsgesetz fördert Bettenabbau
    Am kommenden Montag soll das geplante Krankenhauszukunftsgesetz in einer Anhörung erstmalig öffentlich beraten werden. Den Gesetzentwurf kommentiert Klaus Emmerich, langjähriger Klinikchef und von GiB vorgeschlagener Sachverständiger:
    „Mit dem Gesetzentwurf gibt es war vorübergehend zusätzliche Investitionsmittel für Krankenhäuser. Es wird unter anderem aber auch der Bettenabbau gefördert und dem Kliniksterben nichts entgegengesetzt. Ein weiterer Abbau von Klinikbetten ist – auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie – nicht vertretbar. Bei der Finanzierung geht der Entwurf nicht weit genug. Den Krankenhäusern fehlen jährlich drei Milliarden Euro für notwendige Investitionen. Einmalig drei Milliarden bis 2024 – durchschnittlich 0,75 Milliarden pro Jahr – reichen nicht aus.“
    GiB hat eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und dem Gesundheitsausschuss des Bundestags zukommen lassen. Durch Geldmangel sind akut Dutzende Krankenhäuser von der Schließung bedroht, vor allem kleinere Häuser in der Fläche. Keine rosige Zukunft für die Krankenhauslandschaft. Und damit macht auch das neue Krankenhauszukunftsgesetz nicht Schluss. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung des Bettenabbaus vor. Und der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds der Bundesregierung zahlt weiterhin Geld für Schließungen. Dazu Laura Valentukeviciute Vorstandsmitglied von GiB:
    „Jens Spahn muss zusagen, dass jedes einzelne Krankenhaus erhalten bleibt und finanziert wird. Sein Krankenhauszukunftsgesetz, das nun mit Höchstgeschwindigkeit durch den Bundestag gepeitscht werden soll, lässt kleine und regionale Krankenhäuser, die vor allem unter dem Fallpauschalensystem leiden, weiterhin im Regen stehen und setzt sie der Gefahr der Pleite aus. Es muss Schluss damit sein, dass der Bund weiter Bettenabbau und Kliniksterben finanziell fördert.“
    Mit dem vorgesehenen zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens wird eine demokratische Beteiligung nicht gewährleistet. Zwischen der ersten und der letzten Lesung im Bundestag – inklusive einer öffentlichen Anhörung und den Ausschusssitzungen dazwischen – gibt es nur sechs bzw. sieben Werktage. Für eine diesem Gesetz angemessene Debatte wird viel zu wenig Zeit eingeräumt. Beispielsweise umfasst die Liste der geladenen Sachverständigen zur Anhörung 36 Personen, die innerhalb von anderthalb Stunden angehört werden. Und dabei ist die betroffene Bevölkerung durch Vertretungsorgane noch nicht einmal hinreichend einbezogen, obwohl das Gesetz von weitreichender Bedeutung ist. GiB kritisiert daher die Eile und die Zusammenstellung der Sachverständigen aufs schärfste. Auch die Feststellung, dass das Gesetz durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, können wir nicht nachvollziehen, da die Länder unmittelbar davon betroffen sind.
    GiB fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, den Zeitplan zu entzerren und für die Anhörung am kommenden Montag auch einen Sachverständigen einzuladen, der über die Situation von Klinikschließungen insbesondere in ländlichen Regionen sprechen kann. Bisher sind dort zu dieser Frage nur Lobbyisten geladen, die im Sinne der privaten Klinikkonzerne für Krankenhausschließungen werben.
    Quelle: GiB
  8. Verschobene Grenzen
    Wer die Berichterstattung um die seit März anhaltenden Proteste verfolgt, wird den Eindruck nicht los, dass die Mehrheit jede Kritik an den Maßnahmen von Bund und Ländern für verantwortungslos hält. Immerhin geht es um Leben und Tod. Die Eindämmungsmaßnahmen, die sich in den letzten Monaten recht häufig änderten, oft auch widersprüchlich waren, manchmal willkürlich wirkten und die jüngst selbst Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rückblick kritisch hinterfragte, wurden fast in den Rang von Verfassungsgrundsätzen erhoben.
    Wie autoritär sich selbst die deutsche Corona-Politik gebärdet, zeigt sich am Umgang mit ihren KritikerInnen. Niemand scheint wahrzunehmen, dass die Polizei mit der Erteilung von Auflagen für Demonstrationen, die sich genau gegen diese Auflagen richten, künftig die Versammlungsfreiheit jederzeit einschränken kann, auch wenn das Grundrecht formell weiter gilt. Nach den inzwischen geltenden Maßstäben der Berliner Polizei müsste jeder Protest in Belarus sofort aufgelöst werden, weil dort niemand eine Maske trägt. Die strengen Abstandsregeln wären im Übrigen bei mehreren zehntausend Teilnehmern nur einzuhalten, wenn alle in Reih und Glied durch die Hauptstadt marschieren würden; davor bewahre uns ein Blick in die deutsche Geschichte. Das Virus sei eine Zumutung für die Demokratie, sagt die Kanzlerin. Nein, eine Zumutung sind die Maßnahmen zu seiner Bekämpfung.
    Am Missbrauch der Gästelisten von Restaurants nicht nur in Bayern zeigt sich, wie schnell der Infektionsschutz andere bislang hochgehaltene Rechtsgüter verdrängt, wie rasch hier ein Gewöhnungseffekt einsetzt. Und wer angesichts der rigorosen Durchsetzung der Maskenpflicht noch von Solidarität spricht, pervertiert diesen Begriff, der sich mit staatlichem Zwang und Strafzahlungen nicht vereinbaren lässt.
    Schon jetzt ist klar, dass die vergangenen Monate das Verhältnis von Staat und Bürgern nachhaltig verändert haben. Denn die Behörden greifen nicht nur in die Gesichter der Menschen, sondern auch in privateste Lebensbereiche ein. Die Grenzen werden dabei immer weiter verschoben und machen auch nicht vor den eigenen vier Wänden der BürgerInnen halt, wie Anfang August bekannt gewordene Schreiben von Gesundheitsämtern zeigen. Darin werden Eltern unter Androhung der Inobhutnahme durch das Jugendamt zur räumlichen Isolierung ihrer möglicherweise coronainfizierten Kinder innerhalb des eigenen Haushalts aufgefordert. Wer in Berlin eine Geburtstagsfeier mit mehr als 50 Personen plant, sieht sich neuerdings mit vierseitigen Hygienerichtlinien konfrontiert, die nicht nur die Art der Handreinigung auf den Toiletten festlegen (Flüssigseife!), sondern auch eine Spülmaschine zur Reinigung des Geschirrs fordern. Die Beispiele erscheinen banal, die Tendenz in Richtung eines paternalistischen Fürsorgestaats aber ist fatal. Denn der Berliner Senat kündigt zugleich Kontrollen und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro an.
    Quelle: Freitag

    Anmerkung JK: Wie relevant obige Überlegungen sind hat sich am vergangenen Samstag wieder in München gezeigt, als die Querdenker-Demonstration durch die Polizei wegen Verstößen gegen die “Hygieneauflagen” gestoppt und die Auflösung durch den Veranstalter veranlasst wurde. Im Grunde kann aktuell jede Demonstration durch festgestellte Verstöße gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln nach Belieben aufgelöst werden, wohlwissend, dass es bei einer größeren Menschenansammlung für den Veranstalter faktisch unmöglich ist die Einhaltung der repressiven Auflagen absolut stringent zu kontrollieren und durchzusetzen.

  9. Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit
    Etwa gleichzeitig mit den ersten Lockerungen des Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie wurde Ende April 2020 von allen Bundesländern in Deutschland eine Maskenpflicht für den ÖPNV und für Geschäfte eingeführt, und das nicht zuletzt aufgrund der „Neubewertung“ durch das Robert Koch-Institut (RKI). In diesem Beitrag soll die Empfehlung des RKI bewertet werden.
    Dass infizierte Personen bereits vor Beginn der Krankheitssymptome (potenziell) infektiös sind (und in der Regel dabei sogar mehr Viren ausscheiden als während der symptomatischen Phase der Erkrankung), ist von anderen Virusinfektionen bekannt, deren Erreger ebenfalls über das respiratorische Sekret ausgeschieden werden (z. B. Influenza, Masern). Dass dies bei COVID-19 (Coronavirus Disease 2019) auch der Fall ist, war deshalb für die Fachwelt zu erwarten. Ebenso gilt dies für alle respiratorischen Infektionen, die asymptomatisch verlaufen (z. B. bei Influenza in ca. 1/3 der Fälle, s. RKI-Ratgeber). Es sind also auch diese Personen für ihre Umgebung (potenziell) infektiös. Es gilt aber z. B. auch für gastrointestinale Infektionen, insbesondere verursacht durch Noroviren. Insgesamt ist die Virusausscheidung vor Beginn der klinischen Erkrankung nichts Neues, sondern hätte auch bei COVID-19 von Anfang an in die Überlegungen eingeschlossen werden können. …
    Ob ein Erregernachweis außerhalb des Körpers bedeutet, dass die gefundenen Erreger auch ein tatsächliches Infektionsrisiko darstellen, ist kaum zu beantworten. Hinzu kommt, dass der Nachweis von Virusnukleinsäure kein Beleg für die Infektionstüchtigkeit von Viren ist. Auch ein Virusnachweis mittels Zellkultur ist nicht mit dem Nachweis ihrer Infektiosität unter normalen Lebensumständen gleichzusetzen. …
    Aus einer Maskenpflicht für viele Millionen Bürger in Deutschland können jeden Tag zig-millionenfache Kontaminationen resultieren, die zu einem wesentlichen Teil vermeidbar wären, weil die ohnehin schon häufigen Hand-Gesichts-Kontakte der Menschen durch die Maskenpflicht noch häufiger werden, Händewaschen unterwegs aber nur ausnahmsweise möglich ist. Dabei besteht das Risiko, dass der – schon zwangsläufig – unsachgemäße Umgang mit der Maske und die erhöhte Tendenz, sich selbst ins Gesicht zu fassen, während man die Maske trägt, tatsächlich das Risiko einer Erregerverbreitung und damit Erregerübertragung noch erhöht – ein Risiko, das man doch aber gerade durch die Maske reduzieren will.
    Quelle: Thieme

    Anmerkung JK: Dieser Beitrag macht mehr als deutlich, dass eine Versachlichung der öffentlichen Debatte dringend geboten ist. Davon kann leider nicht die Rede sein, die Mainstreammedien verbreiten lieber weiter Panik mit Horrormeldungen steigender Infektionszahlen.

    Dazu: Polizei kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht
    Am Montagmorgen sind rund 60 Polizisten in Stuttgart im Einsatz, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Beamten kontrollieren laut Angaben eines Polizeisprechers im gesamten Stadtgebiet.
    Quelle: Stuttgarter Zeitung

    Anmerkung JK: Hat die Polizei eigentlich nichts Besseres zu tun?

  10. Die dreifache Bürde der Jüngeren
    Neue Untersuchungen belegen das Risiko schwerer Corona-Krankheitsverläufe bei jungen Menschen. Junge Erwachsene bis Mitte 30 sind gleich dreifach gebeutelt. […]
    Eine nun veröffentlichte US-Analyse von mehr als 3200 Covid-19-Patienten zwischen 18 und 34 Jahren zeigt, was Menschen bevorstehen kann, wenn sie wegen Covid-19 ins Krankenhaus müssen:

    • 21 Prozent – also fast jeder Vierte – musste auf der Intensivstation behandelt werden.
    • 10 Prozent wurden maschinell beatmet.
    • 2,7 Prozent starben. Damit lag die Sterblichkeitsrate von Covid-19 ungefähr doppelt so hoch wie bei einem Herzinfarkt in der Altersgruppe.

    Quelle: SPIEGEL Online

    Anmerkung Jens Berger: Der SPIEGEL „vergisst“ leider darauf hinzuweisen, dass die Zahlen sich natürlich nicht auf eine willkürliche Stichprobe beziehen, sondern auf genau die 3.222 US-Amerikaner, die in der genannten Altersgruppe hospitalisiert werden mussten. Leider deckt sich diese Altersgruppierung nicht mit der Aufteilung der US-Gesundheitsbehörde CDC, aber ein Querschnitt durch die CDC-Altersgruppen ergibt, dass rund 1,5 Millionen US-Amerikaner, die positiv getestet wurden, dieser Altersgruppe angehören müssten. Um eine seriöse Aussage zur Gefährlichkeit müsste man also die Beatmeten und die Toten nicht auf die Zahl der Hospitalisierten, sondern auf die Zahl der Infizierten beziehen. Und da nur 0,2 Prozent der Infizierten auch hospitalisiert werden mussten, ist der Unterschied riesig. So liegt die Zahl der Beamteten dann nicht mehr bei 10%, sondern nur noch bei 0,02 Prozent und die Zahl der Verstorbenen nicht mehr bei 2,7%, sondern bei 0,005%, was keinesfalls derart dramatisch ist, wie es hier dargestellt wird. Hinzu kommt, dass die unterschwellige These, diese Fälle hätten nichts mit Vorerkrankungen zu tun, schlicht falsch ist. Rund 40% der Beatmeten hatten einen BMI von mehr als 40. Nur rund 2% der Hospitalisierten, die später starben, hatten keine Vorerkrankungen. Auf die Zahl der Infizierten umgerechnet, entspricht dies übrigens 0,0001%. Diese kaum messbare Zahl liegt übrigens genau in dem Bereich, den von den NachDenkSeiten bereits erwähnte Studie „Predicted COVID-19 Fatality Rates Based on Age, Sex, Comorbidities, and Health System Capacity – Center for Global Development, Working Paper 535 June 2020“ nennt:

  11. Hamburger Ärzte-Chef geht auf Virus-Panikmacher los: “Machen die Gesellschaft krank”
    Walter Plassmann ruft in der Corona-Debatte zu mehr Gelassenheit auf. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg warnt vor einer Dramatisierung, die die Gesellschaft krank mache – und kritisiert vor allem Markus Söder eindringlich. (…)
    Das habe Konsequenzen für die Gesellschaft. “Permanenter Stress, ununterbrochene Aufgeregtheit und Angst schädigen Körper und Seele eines Menschen. Sie machen ihn krank”, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. Daraus zieht er einen klaren Schluss.(…) “Wer die Gesellschaft mit immer neuen Hiobsbotschaften auf immer höhere Bäume treibt, der macht die Gesellschaft krank”, sagt Plassmann und richtet diese Worte an Söder, Drosten, Lauterbach und Co.
    “Es ist bezeichnend, dass die Debatte um das Sars-CoV-2-Virus von Medizinern bestimmt wird, die nicht mit dem ganzheitlichen Menschen arbeiten”, moniert er im “Hamburger Abendblatt” und nennt Beispiele.
    “Virologen sehen nur sehr kleine Teile des Menschen, Epidemiologen nur Zahlenreihen und Statistikmodelle, Anästhesisten sedierte Menschen.”
    Plassmans Schlussfolgerung ist so klar wie fatal: “Das wirklich wahre Leben kommt im beruflichen Alltag der Drostens, Lauterbachs und Brauns nicht vor.”
    Den Ärzten und Ärztinnen sei “schon im April aufgefallen, dass es eine Diskrepanz gibt zwischen der politisch-medialen Aufgeregtheit und dem, was sie erleben”, sagt Plassmann weiter. “Es ist ja bezeichnend, dass unter denjenigen, die zur Mäßigung aufrufen, überdurchschnittlich viele Ärzte sind.”
    Plassmann plädiert für mehr Gelassenheit statt Corona-Panik: “Es ist kein Killervirus”
    Quelle: Focus

    Anmerkung unseres Lesers M.W.: Endlich wieder einmal eine Stellungnahme eines Ärztefunktionärs, der die reale Situation ausspricht und die offensichtliche Panik und Dramatisierung kritisiert, die das Potential hat weite Teile der Gesellschaft krank zu machen und viele wirtschaftlich zu ruinieren, obwohl es für diese Panik keine gesellschaftliche Notwendigkeit gibt, sieht man von den Partikularinteressen einiger Politiker, einiger Pharma- und IT- Unternehmen sowie einer weniger Milliardäre (die oftmals auch noch Beteiligungen an verschiedenen Großkonzernen und Vermögensverwaltern halten) ab.

  12. Gericht beendet Strafverfahren gegen Lula da Silva im Fall Odebrecht
    Ein Strafverfahren gegen den früheren Präsidenten von Brasilien, Luiz Inácio “Lula” da Silva (2003 bis 2011), im Rahmen des Odebrecht-Korruptionsskandals ist unlängst von einem regionalen Bundesgericht eingestellt worden.
    Der ehemalige Präsident von der Arbeiterpartei PT war beschuldigt worden, die zwischen der brasilianischen Nationalbank für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (BNDES) und Odebrecht unterzeichneten Verträge beeinflusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Lula vorgeworfen, im Austausch für seinen Einfluss Bestechungsgelder über seinen Neffen Taiguara Rodrigues dos Santos erhalten zu haben. Rodrigues dos Santos unterzeichnete mit seiner Firma und dem Auftragnehmer einen Vertrag über einen Betrag von 20 Millionen Reais (3,2 Millionen Euro), um in Angola tätig zu werden.
    Die Anklage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht genügend Beweismittel gebe.
    Der Anwalt Lulas, Cristiano Zanin Martins, sagte, dass die Staatsanwaltschaft falsche Anschuldigungen erhoben habe ohne jegliche Beweise. Nach Angaben der Verteidigung ist dies der fünfte Strafprozess gegen den ehemaligen Präsidenten, der eingestellt wurde.
    Lula kommentierte das Urteil vom 1. September in einem Tweet: “Ich bin ganz ruhig, was die Prozesse angeht. Ich habe immer gesagt, dass sich die Wahrheit irgendwann durchsetzt. Nach und nach werden wir beweisen, dass sie mich mit der einzigen Absicht verurteilt haben, mich aus der Wahlkampagne 2018 rauszunehmen.”
    Quelle: amerika21
  13. Als Polizist war ich eine öffentliche Gefahr
    Valentin Gendrot hat sechs Monate undercover bei der Polizei in Paris gearbeitet. Er erlebte, wie gewaltbereit die Beamten sind, und ist seitdem ein ängstlicher Mensch.
    Quelle: Zeit

    passend dazu: Folgen rassistischer Gewalt einer militarisierten Polizei werden sichtbar
    Die Militarisierung der Polizeikräfte in den USA wurde national wie international bereits 2014 zum Thema, nachdem am 9. August Michael Brown, ein 18 jähriger Schwarzer US-Bürger, in Ferguson (Missouri) von einem Polizisten erschossen wurde. Der Anwalt der Familie Brown bewertete die Ereignisse als „hinrichtungsartige Tötung“.5 In den Folgetagen kam es zu Demonstrationen und Unruhen in Ferguson und Umgebung. Konfrontiert wurden die Demonstrant*innen mit einem Großaufgebot der Polizei, Tränengas, Gummigeschossen und nächtlichen Ausgangssperren. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren und der Zerschlagung der Proteste zielten paramilitärisch ausgerüstete Polizeikräfte mit Kriegswaffen auf Protestierende, während Panzerfahrzeuge in den Straßen patrouillierten. In der folgenden Debatte wurden neben systemischem Rassismus und Polizeigewalt auch die Ausrüstung und das Vorgehen der Polizei nach militärischem Vorbild zum Thema.
    Im Rahmen des „War on Drugs“ (Krieg gegen Drogen) in den 1980er Jahren begann das US-Militär, ausgemustertes Gerät, Fahrzeuge, Waffen und Ausrüstung an Polizeibehörden weiterzugeben. Seit 1997 ermöglicht das unter US-Präsident Bill Clinton verabschiedete „Programm 1033“ die kostenlose Weitergabe von überschüssigem Material des Pentagon an Polizeibehörden.6 Einen Aufschwung erlebte das Programm nach der Ausrufung des „Kriegs gegen den Terror“ ab 2001 und erneut nach dem Abzug großer Truppenverbände der US-Armee aus dem Irak 2011.
    Damit wurde in den letzten gut 20 Jahren durch die Armee für militärische Missionen in Übersee angeschafftes Material im Gegenwert von mindestens fünf Milliarden US-Dollar an Polizeibehörden weitergegeben. Mit diesen Waffen, Panzerfahrzeugen und Uniformen aus den Kriegen in Afghanistan und dem Irak in den Händen der Polizei breitet sich seit den 1980er Jahren auch eine Mentalität aus, die Polizeiarbeit zunehmend als Kriminalitätsbekämpfung im Sinne von militärischer Härte versteht.
    Dieser Logik folgend haben auch kleinste lokale Polizeibehörden mit dem Material des US-Militärs paramilitärische Spezialeinheiten (SWAT) eingerichtet, die bis in die 1980er Jahre nur als Notfallstrukturen in Großstädten existierten. Sind sie erst einmal eingerichtet, werden SWAT-Einheiten oft für Razzien (no knock warrents) eingesetzt, bei denen – auch wegen dem Verdacht auf kleinere Vergehen wie Drogenbesitz in geringem Umfang – Wohnhäuser nach militärischem Vorbild gestürmt werden.
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung

  14. Oktoberfestattentat – Bundesregierung schweigt zu V-Leuten
    Auch 40 Jahre nach dem rechtsextremen Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest sind viele Fragen offen. Nun verweigert die Bundesregierung nach SPIEGEL-Informationen weitere Aufklärung. Warum?
    Die Bundesregierung verweigert auch 40 Jahre nach dem Oktoberfestattentat Angaben, ob damals im Umfeld des Täters Quellen der Sicherheitsbehörden eingesetzt waren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.
    Quelle: SPIEGEL
  15. Menschenrechtsanwalt: Aufklärung schwerer Verbrechen nur mithilfe von WikiLeaks möglich
    Seit 2002 befasst sich die Menschenrechtsorganisation Reprieve sowohl mit Fällen von außergerichtlich Gefangenen als auch mit Tötungen durch US-Drohnen. Die juristische Aufklärung unfassbarer Verbrechen wäre ohne WikiLeaks kaum möglich gewesen, so der Mitbegründer.
    Während viele um die weltweiten Menschenrechte besorgten Personen des öffentlichen Lebens, wie NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg, dieser Tage vor allem auf weißrussische oder russische Oppositionelle blicken, erhielt der Prozess um die Auslieferung des seit Jahren seiner Rechte beraubten Julian Assange weit weniger Aufmerksamkeit.
    Dabei handelte er nach Ansicht seiner Befürworter im Sinne einer demokratischen Wählerschaft, die sich für die Außenpolitik der jeweiligen Regierungen interessiert. Zwar verweisen Vertreter von britischen und US-Behörden auf Gesetze, wonach die Veröffentlichungen von WikiLeaks nicht im öffentlichen Interesse seien, wie zum Beispiel den Official Secrets Act (1989) im Vereinigten Königreich.
    Quelle: RT Deutsch


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