NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Hinweise des Tages

Datum: 25. Januar 2021 um 8:51 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich:

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (CR/JB)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Palast-Video in Blackforest Studios produziert
  2. Pro-Nawalny-Propaganda für Minderjährige: Wie Schüler zu Protesten angestachelt werden
  3. Über die Null hinaus denken. Zur Kritik des Aufrufs #Zero Covid
  4. Das ist Australiens Erfolgsrezept gegen das Virus
  5. KenFM: Youtube sperrt Ken Jebsens Kanal endgültig
  6. Schulschließungen rauben vielen Kindern das warme Mittagessen
  7. Britain has plenty of cash to bail out big business, yet nothing for the poorest
  8. DGB prangert massenhaften “Lohndiebstahl” im Homeoffice an
  9. Betriebsrätestärkungsgesetz: zahmer Entwurf unzureichend
  10. Caritas: Pandemie verschärft Kinderarmut
  11. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen
  12. Keine Null mit Spahn
  13. Deutsche Bahn ruft Milliarden-Hilfe nicht ab
  14. “Der CO₂-Preis kann kein Leitinstrument sein”
  15. Angeklagt: Umweltschützer vor Gericht
  16. Atomwaffen sind jetzt illegal! Jetzt raus aus Deutschland!
  17. Grüne verärgert über Heinrich-Böll-Stiftung
  18. Mit künstlicher Intelligenz auf Verbrecherjagd

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Palast-Video in Blackforest Studios produziert
    Über 42 Millionen Klicks in kaum zwei Tagen bei Youtube: Das schafft vermutlich kein Popstar. Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny (44) hat dies jedoch leicht erreicht mit seinem knapp zwei Stunden langen Enthüllungsfilm über den angeblichen Palast von Kreml-Chef Wladimir Putin, der seit Dienstag das Internet im Sturm erobert und heftige Dementi aus dem Kreml nach sich gezogen hat.
    Die Geschichte, die Nawalny in seinem Film erzählt, ist geradezu abenteuerlich: Putin soll sich demnach für umgerechnet mehr als eine Milliarde Euro einen bombastischen Palast an der Schwarzmeerküste gebaut haben, finanziert aus öffentlichen Mitteln, die sich der Präsident angeblich für seine private Sucht nach Luxus und Prunk unter den Nagel gerissen haben soll. 39-mal so groß wie das Fürstentum Monaco soll das Gelände der Anlage sein, behauptet Nawalny in seinem Film. Deshalb, meint der Oppositionelle und Jurist, der seit seiner Rückkehr nach Russland wieder inhaftiert ist, sei er nach Russland zurückgekehrt: Er habe Putins größte Korruptionstaten nicht vom Ausland aus publik machen wollen. Produziert hat den Film eine Produktionsgesellschaft in Los Angeles/Kalifornien. […]
    Die Arbeit mit Nawalny in Kirchzarten habe unter strengen Hygiene- und Sicherheits- bedingungen und strikter Geheimhaltung stattgefunden. Ein netter, sehr höflicher Kerl sei Nawalny gewesen. “Wir haben auch mal einen Schwarzwald-Gin zusammen getrunken”, erzählt Weiland. Ansonsten aber sei alles sehr professionell gewesen im Verhältnis zum prominenten Kunden. Mit den Außenaufnahmen im Film habe man nichts zu tun gehabt.
    Und auch nichts mit dem sicher nicht unbeachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, den die enorme Verbreitung des Films im Netz nun nach sich ziehen dürfte. Es mache für die Produktion eines Films keinen Unterschied, ob der am Ende nur kleine oder enorm große Zuschauerzahlen habe, erklärt das Studio auf Anfrage.
    Quelle: Schwarzwälder Bote

    Dazu: Nawalny in Kirchzarten: “Wir hatten absolute Geheimhaltung vereinbart”
    In Kirchzarten wusste offenbar niemand vom Besuch des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny. Die Produktion seines Anti-Korruptionsvideos fand unter Geheimhaltung und ohne das Wissen der Gemeinde statt.
    Quelle: Badische Zeitung

    Anmerkung unseres Lesers B.H.: Eine Bewertung dieses unglaublichen Vorganges überlasse ich der Nachdenkseiten-Redaktion. Nur soviel sieht so ein schwerkranker Mann aus?

  2. Pro-Nawalny-Propaganda für Minderjährige: Wie Schüler zu Protesten angestachelt werden
    TikTok hat in Russland bis zu 20 Millionen Nutzer, ein Großteil von ihnen sind Schüler. Das Netzwerk galt bislang als unpolitisch – bis Dienstag. Seit dem Tag hat der Hashtag «дворецпутина» (Putins Palast) bereits 61 Millionen Aufrufe erreicht. Viele populäre TikTok-Blogger zeigten sich überzeugt, dass Putin in dem Palast wohnt und verballhornten ihn mit einfachen Videomontagen. Die Hashtags #FreiheitfürNawalny und #23Januar, dem Tag, für den Nawalny-Anhänger in Dutzenden Städten Proteste angekündigt haben, hatten am Freitag bereits 300 Millionen Views.
    Ähnlich verhielt es sich bei den anderen sozialen Netzwerken, die unter Jugendlichen populär sind – vor allem auf Instagram und Vkontakte. Es bildeten sich auch hunderte Koordinierungsgruppen, in denen Informationen rund um Proteste ausgetauscht wurden. (…)
    Für Massenproteste am Samstag warben auch die “herkömmlichen” Nachrichtenkanäle – etwa der Fernsehsender Doschd, der Radiosender Echo Moskwy oder der YouTube-Kanal Nanalny Live. Auf allen Kanälen war Leonid Wolkow zu sehen. Er ist einer der engsten Mitstreiter Nawalnys und lebt seit zwei Jahren im EU-Ausland. (…)
    Mit der Frage konfrontiert, dass er und seine Anhänger Minderjährige zu den Protesten aufstacheln, entgegnete Wolkow, dass dies eine der “Thesen” des Kreml sei. In Wirklichkeit sei es aber der Kreml selbst, der die Kinder instrumentalisiere, so Wolkow in einem Interview am Vortag der Proteste. Am Samstag gab er allerdings zu verstehen, dass die Teilnahme der Minderjähren erwünscht ist. “Was ist aber daran so schlimm?”, fragte er rhetorisch in seinem Live-Auftritt.
    “Die Kinder, auch die Kinder meiner Freunde, haben beschlossen, morgen rauszukommen. Man kann sie nicht aufhalten”, schrieb der russische Ex-Oligarch und Medienmagnat Michail Chodorkowski auf Twitter und rief die Eltern auf, mitzugehen und ihre Kinder gegen die “bestialische Macht” zu schützen. In den Koordinationsgruppen wurde am Vorabend der Proteste der Einsatz der Schüler als taktischer Zug diskutiert.
    Aber es gibt auch sehr viele Gegner der Proteste, die medial aktiv sind und Nawalny Zynismus vorwerfen. Dessen Kritiker weisen darauf hin, dass die Proteste nach dem Szenario einer Farb-Revolution verlaufen. Bilder von möglicherweise bei den Protesten verletzten Jugendlicher sollen emotionalisieren und damit unentschlossene Eltern für die Proteste gewinnen, argumentieren sie.
    Auch die Sprecherin des russischen Außenministeriums Marija Sacharowa meldete sich bei Facebook zu Wort. Sie nannte die auf Kinder und Jugendliche abzielende Kampagne eine “höllische Inszenierung”.
    Quelle: RT Deutsch
  3. Über die Null hinaus denken. Zur Kritik des Aufrufs #Zero Covid
    Der Aufruf #ZeroCovid hat innerhalb einer Woche eine enorme Resonanz erhalten. Fast 75.000 Menschen haben ihn bisher unterzeichnet, in den Medien wurde er vielfach erwähnt. Viele meiner Freund*innen haben ebenfalls unterschrieben. Es gab in Vorbereitung des Aufrufs eine Reihe spannender Diskussionen in der Rosa-Luxemburg-Stiftung oder im wissenschaftlichen Beirat von Attac. Ich habe mich dann doch nicht entscheiden können, zu unterschreiben. Mit einer gewissen Sorge sehe ich, zu welchen Verwerfungen die unterschiedlichen Einschätzungen der Pandemie auch innerhalb der Linken führen können. Insofern sind auch die mittelfristigen Folgen dieser Kampagne zu bedenken. Intentionswidrig kann sie dazu beitragen, dass die Linke in einem unübersichtlichen Feld nicht gestärkt, sondern eher geschwächt wird. Kritiker*innen und Skeptiker*innen der Corona-Maßnahmen können sich im Eindruck bestärkt sehen, dass die Linke keine verlässliche Sprecherin und erst recht keine handlungsfähige Organisatorin ist, die gegen das Krisenmanagement der Regierung Einspruch erhebt, sondern sich mit unpraktikablen Maximalforderungen auf moralische Überlegenheit beschränkt. Allein pragmatisch lässt sich der Aufruf also nicht betrachten, obwohl es sich ja eben »nur« um einen Aufruf handelt, der zudem einige richtige Zusammenhänge herstellt und wichtige Forderungen stellt. (…)
    Sars-CoV-2 ist ein von uns erkanntes Virus, mit dem wir unfreiwillig im Stoffwechsel leben und noch lange leben werden. Mehr Forschung ist dringend erforderlich, denn viele Fragen sind ungeklärt.
    Wir sind aber nicht einfach seine Opfer, sondern können auf der Basis von überprüfbarem Wissen handeln. Das ist mit Blick auf Viren menschheitsgeschichtlich eine eher noch neue Erfahrung. Wir behalten unsere Freiheit und treffen Entscheidungen, die entweder autoritär, liberal, sozialdarwinistisch oder autonom-sozialistisch sein können. Eine Null-Reduktion ist nicht zu erwarten, der Aufruf sagt es selbst, es geht um Eindämmung. Aber wie diese verfolgt wird, wo die Grenze verläuft, ist nicht naturwissenschaftlich gegeben. Das hängt von den Kräften in der Gesellschaft ab; wir verhandeln gesellschaftlich, welche Zahl von Infizierten uns tragbar erscheint: 50, 25, 7 oder 1 pro 100.000.
    Im Sommer 2020 lag die Inzidenz bei 5–7 Personen/100.000, die Zahl 1 zu erreichen würde auf einen sehr langen Lockdown mit erheblichen sozialen Kosten hinauslaufen. Es ist eine politische Entscheidung auf der Grundlage einer Güterabwägung, die stoffliche Versorgung, den Erhalt des Produktionsapparats, die kapitalistischen Gewinne, die Freiheit der Individuen, die demokratischen Rechte, das psychische Wohlbefinden, das Lernen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Krankheiten und Tod in ein Verhältnis setzen muss. Der Rückgriff auf an sich geltende Naturgesetze erscheint mir eine autoritäre Gefahr zu beinhalten, wenn wir an mögliche weitere Pandemien oder an die noch weit größeren Herausforderungen ökologischer Krisendynamiken denken. Eine solche Unterwerfungshaltung sollte nicht eingeübt werden. Gesellschaftliche Verhältnisse, Demokratie und wissenschaftliches Wissen sollten in dieser kritischen Perspektive weiterentwickelt werden, so dass sie in und durch Krisen nicht außer Kraft gesetzt werden.
    Quelle: Alex Demirović in Luxemburg
  4. Das ist Australiens Erfolgsrezept gegen das Virus
    Donuts sind in Australien zum Symbol der Hoffnung geworden. Denn die mit Zuckerguss überzogenen Heferinge, kugelrund mit einem Loch in der Mitte, muten an wie die Ziffer Null. „Donut-Tage“ heißen Down Under deshalb diejenigen Tage mit null Neuinfektionen.
    Das Analysezentrum „Covid Live“ benutzt seit April Donuts in seinen Grafiken, wenn es null neue Corona-Fälle zu vermelden gibt. Und das ist inzwischen gar nicht selten der Fall. Außergewöhnlich ist Australiens Erfolgsrezept nicht: die Wirtschaft komplett runterfahren, jeden Job soweit möglich ins Homeoffice verlagern, das Haus nur noch für lebensnotwendige Maßnahmen verlassen sowie eine strenge Maskenpflicht.
    Quelle: Der Tagesspiegel

    Anmerkung J.K.: Wenn man das auch hier so will, bitte schön. Wie das mit den geschlossenen Außengrenzen und strenger Quarantäne für Einreisende bei Deutschlands wirtschaftlicher Vernetzung und exponierter Lage mitten in Europa funktionieren soll, müssen uns dann die Zero-Covid Apologeten erklären. Wir sind gespannt.

  5. KenFM: Youtube sperrt Ken Jebsens Kanal endgültig
    Youtube hat den Kanal “KenFM” des Aktivsten Ken Jebsen endgültig gesperrt. “Videos auf dem Kanal KenFM haben gegen unsere Covid-19-Richtlinien verstoßen”, teilte ein Youtube-Sprecher mit. Zum dritten Mal seien Community-Richtlinien missachtet worden. Nach Youtubes Regeln werde ein Kanal dauerhaft gelöscht, wenn innerhalb von 90 Tagen dreimal gegen diese Richtlinien verstoßen wird.
    Googles Videotochter hatte im Mai 2020 dafür gesorgt, dass Jebsen kein Geld via Youtube durch Werbeeinblendungen verdienen kann. Schon im November war der Zugang zu Jebsens Videos zeitweise gesperrt. (…)
    Zum Thema Covid-19-Falschinformationen schreibt Youtube: “Wir werden weiterhin zügig alle uns gemeldeten Videos entfernen, die gegen die Richtlinien von YouTube verstoßen. Das gilt auch für Videos, die Menschen davon abhalten, sich medizinisch behandeln zu lassen, oder in denen schädliche Substanzen als gesundheitsfördernd angepriesen werden.” Die Möglichkeit, verlässliche Informationen zu finden, sei besonders dann wichtig, wenn sich neue Entwicklungen anbahnen.
    Quelle: heise online

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch COVID-19: Youtube sperrt zahlreiche Videos und Konten von Regierungskritikern mit einer Anmerkung.

  6. Schulschließungen rauben vielen Kindern das warme Mittagessen
    Durch die Verlängerung der Schulschließungen bleiben Hunderttausende Kinder in Deutschland ohne ihre von den Schulen gestellten Mittagessen. Für Kinder aus bedürftigen Familien entfällt damit die einzige warme Mahlzeit des Tages. Eine bundesweite Lösung gibt es nicht.
    Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar und der Verlängerung des Lockdowns wurde auch die Schulschließungen mindestens bis Mitte Februar verlängert. Damit fällt nicht nur der Präsenzunterricht aus, sondern für viele Kinder auch ihre warmen Mittagessen. Besonders einkommensschwache Familien sind auf diese Versorgung angewiesen. Für viele Kinder war es bislang die einzige warme Mahlzeit des Tages.
    Die Diakonie forderte bereits Anfang Januar einen finanziellen Ausgleich für Kinder aus einkommensschwachen Familien, wenn das kostenlose Mittagessen in der Schule ausfällt. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, macht deutlich:
    “Kinder, die in Armut leben, müssen auch dann zu Mittag essen, wenn sie im Lockdown nicht in der Schule sind und zu Hause lernen.”
    Von einer möglichen Essenslieferung nach Hause, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im April 2020 in Aussicht gestellt hatte, sei bislang nichts zu sehen, sagt Loheide: “Die Regelung geht völlig an der Realität vorbei. Kein Schulcaterer beliefert Kinder einzeln zu Hause.”
    Quelle: RT
  7. Britain has plenty of cash to bail out big business, yet nothing for the poorest
    Britain’s poorest are plainly the hardest hit by the government’s pandemic policy. When the benefits uplift of £1,000 a year was introduced by Rishi Sunak last spring, few could then have known it would be needed this long. As a prospective rebel Tory MP, John Stevenson, says: “I understand that the government cannot commit to making it permanent … [but it should] continue it for the foreseeable future. That allows us to get a better understanding of where we are.”
    The Treasury has been generous in the extreme to businesses, though the bigger the better. Hardly a month goes by without extended furlough payments, VAT relief, rates relief, interest-free loans and massive quantitative easing – in effect, subsidies to banks. Only this month Sunak gave grants of up to £9,000 each to some 600,000 cash-strapped firms. Meanwhile, he has been unbelievably casual as the government has approved multimillion-pound contracts to ministers’ friends and allies, as they cluster like bees round the honey pot.
    When it comes to giving money directly to the poor, the coffer is suddenly bare. This is in stark contrast to other countries where direct payments are part of the repertoire. In the US most Americans last March got $1,200 from the federal government plus there was a $600-a-week top-up to unemployment benefit; and Congress passed a stimulus package that includes a massive $250bn in direct payments. Similar payments to individual “freelancers” have been doled out in Germany, France, Italy, the Netherlands, Malaysia and Australia, among others.
    British governments seem to regard giving poor people such “helicopter” money as somehow vulgar and distasteful. Aid should be sanitised through a bank or business account, which inevitably excludes the most needy. This week the Resolution Foundation reported that poverty in the UK is set to rise sharply among the 6 million people on benefits, with a rise of 730,000 cases of child poverty. This comes on top of rises in child mental-health illness, domestic abuse and educational deprivation. This is not the fault of individuals or of the pandemic itself. It results from the government’s chosen form of lockdown, savaging the lowest-paid tiers of the private sector and slashing local social support services. In rebutting his party critics, Johnson last week told MPs that “most people would rather see a focus on jobs and a growth in wages than … welfare”. Who is most people? It is he who decided to destroy jobs. Until he shows he can restore them, the least he can do is help those most hurt by that decision.
    Quelle: The Guardian
  8. DGB prangert massenhaften “Lohndiebstahl” im Homeoffice an
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt auf klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice, um massenhaften “Lohndiebstahl” zu unterbinden. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung”: “Wir erleben aktuell, dass Arbeitszeiten im Homeoffice in der Regel überhaupt nicht erfasst werden. Dabei leisten die Beschäftigten in Deutschland heute schon jährlich eine Milliarde Überstunden, die nicht bezahlt werden. Das ist Lohndiebstahl. Und der wird verstärkt, wenn es keine vernünftigen Regeln für die digitale Arbeitswelt gibt.”
    Hoffmann forderte erneut ein Recht auf Homeoffice und betonte, das Thema müsse ganz oben auf der Agenda bleiben. Er sagte voraus, die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt werde eine der großen Aufgaben nach der Corona-Pandemie sein. Und das Recht auf Homeoffice sei ein ganz wichtiges Element, “wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen”. So könnten die Menschen mehr Selbstbestimmung bekommen über “Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen”. Der DGB-Vorsitzende verlangte zudem, die Gewerkschaften müssten ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb bekommen – “ähnlich wie das Betriebsverfassungsgesetz bereits regelt, dass wir Zugang zur analogen Arbeitsstätte haben”.
    Eine Arbeitsschutzverordnung, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gerade vorgestellt hat, sieht vor, dass Arbeitgeber Homeoffice überall dort möglich machen sollen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Die Maßnahme ist aber bis zum 15. März befristet. Weitergehende Pläne des Ministers für ein Recht auf Homeoffice waren unlängst am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert.
    Quelle: Presseportal
  9. Betriebsrätestärkungsgesetz: zahmer Entwurf unzureichend
    Nur bescheidene Verbesserung geplant. Zentrale Punkte zum Schutz von Betriebsräten bleiben im Gesetzentwurf von Hubertus Heil (SPD) unberücksichtigt. (…)
    Wir fordern die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitsrechte und Arbeitsbeziehungen. Eine effektive Strafverfolgung ist an Kompetenzen und Ressourcen gebunden. Wenn beides nicht aufgebaut wird, kann der Staat hier seiner Aufsichtsfunktion nicht gerecht werden. Schwerpunktstaatsanwaltschaften könnten für eine dringend nötige Schubumkehr sorgen. (…)
    Es ist nicht einzusehen, warum bislang nur Betriebsratsgremien und Gewerkschaften Verstöße gegen §119 BetrVG zur Anzeige bringen können. Die Behinderung und gezielte Beeinflussung von Betriebsratsarbeit und Betriebsratswahlen muss zu einem Offizialdelikt werden. Außerdem dürfen diese Delikte nicht länger als Vergehen, sondern müssen als Straftat bewertet werden. Auch der Versuch muss strafbar sein (bislang gilt Behinderung als Erfolgsdelikt, das nur bestraft wird, wenn die kriminelle Absicht erfolgreich durchgeführt werden konnte).
    Wenn Betriebsratsbehinderung zu einem Offizialdelikt wird, muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, sobald sie Kenntnis erhält. Somit werden aber auch Dritte, wie zum Beispiel unsere Initiative in die Lage versetzt, entsprechende Delikte anzuzeigen. (…)
    Um Betriebsräte schützen zu können, müssen wir sie erfassen und ihre Entwicklung (nach)verfolgen können.
    Ein verpflichtendes Melderegister kann der notwendigen Debatte um Betriebsräte und deren Rechte ein solides Fundament geben und Fehlentwicklungen aufzeigen. Gerade das Scheitern von BR-Gründungen und Zusammenbrechen von existierenden Gremien muss nachvollziehbar und erkennbar sein. Vorbild könnte das Register der Gewerkschaftswahlen sein, welches in den USA von der Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen (Nation Labor Relations Board, NLRB) seit den 1930er Jahren (F. D. Roosevelt, New Deal) geführt wird.
    Die Partei Die Linke teilt einige unserer Forderungen, wie etwa die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, verpflichtende Wahlen und härtere Sanktionen für Behinderung der Betriebsratsarbeit. Auch Bündnis90/Die Grünen haben bereits einen Antrag zum besseren Schutz und mehr Mitbestimmung von Betriebsräten vorgelegt und werden auch zum vorliegenden Entwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales Stellung nehmen. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.
    Quelle: arbeitsunrecht in deutschland
  10. Caritas: Pandemie verschärft Kinderarmut
    Die CoV-Pandemie verschärft die Kinderarmut. Ein Drittel der Kinder weltweit hat durch die Pandemie keinen Zugang mehr zu Bildung – mit fatalen Folgen, warnt die Caritas anlässlich des Welttages der Bildung morgen. „Auch wenn Kinder nicht zur Hochrisikogruppe von Corona gezählt werden, sie werden langfristig die Folgen von Schulschließungen, Mangelernährung und Armut zu tragen haben“, so Caritas-Präsident Michael Landau bei einer Onlinepressekonferenz in Wien. (…)
    Caritas-Präsident Landau appellierte anlässlich des Tages der Bildung an die Regierungen gemeinsam eine Covid-19-Bildungsoffensive zu unterstützen, damit von Armut betroffene Kinder und vor allem Mädchen sicher in die Schulen zurückkehren können. Erneut forderte der Caritas-Präsident auch eine Erhöhung der Gelder der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA). Der türkis-grünen Regierung seien hier bereits „erste Schritte gelungen“, aber es sei entscheidend, hier den Weg fortzusetzen, um auf das UNO-Ziel der Entwicklungshilfeausgaben von 0,7 Prozent des BIP zu kommen, so Landau.
    Quelle: ORF.at
  11. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen
    Zusammenhalt zu Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
    (Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung – SächsCoronaQuarVO)
    Vom 30.Oktober 2020
    (in der ab dem 18. Januar 2021 geltenden Fassung) (…)
    §3
    Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
    (1) Von §1 Absatz1 Satz1 nicht erfasst sind Personen, die nur zur Durchreise in den Freistaat Sachsen einreisen; diese haben das Gebiet des Freistaates Sachsen auf dem schnellsten Weg zu verlassen.
    (2) Von §1 Absatz1 Satz1 nicht erfasst sind (…)
    2.Personen, die über eine den Anforderungen des § 22 Absatz 1 des Infektionsschutz-gesetzes entsprechende Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen,1
    3.Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen,1
    Quelle: Sachsen.de

    Anmerkung unseres Lesers K.W.: ich wollte Sie daraufhinweisen, dass es in Sachsen seit über einer Woche Privilegien für Geimpfte und Erkrankte in der sächsichen CoronaQuarantäneVO gibt.
    §3 Abs. 2 Satz 2 und 3.
    Ich weiß zwar nicht ob das Bundesrecht hier darübersteht, aber immerhin ist es verwirrend für die Bürger.

  12. Keine Null mit Spahn
    Bundesgesundheitsminister lehnt »Zero Covid«-Ziel ab, über Klinikschließungen im Pandemiejahr 2020 ist er angeblich nicht informiert (…)
    Trotz Pandemie geht zudem das Krankenhaussterben weiter, aber Spahns Ministerium gibt sich unwissend. Andrej Hunko (Die Linke) hatte auf einer Tagung des Gesundheitsausschusses des Bundestags gefragt, wie viele Kliniken im Pandemiejahr 2020 geschlossen wurden. Zur Antwort bekam er: Die Bundesregierung habe keine Kenntnis über die Schließung von Kliniken; außerdem seien die Bundesländer zuständig für den Erhalt der Kapazitäten. Dass das Bundesgesundheitsministerium nicht über Klinikschließungen im Bilde sein will, ist unglaubwürdig. Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Presseberichte über das Aus von Krankenhäusern. Ein Beispiel ist etwa die »Schön Klinik Nürnberg Fürth«. Zwanzig Krankenhäuser sollen im Jahr 2020 geschlossen worden sein, hatte das »Bündnis Klinikrettung« Ende Dezember mitgeteilt.
    »Es ist ein politischer Skandal, dass inmitten einer Pandemie Krankenhäuser geschlossen werden«, erklärte Hunko auf jW-Anfrage. Eigentlich sollte der Gesundheitsschutz an erster Stelle stehen, doch das Abstreiten von Klinikschließungen zeige das Gegenteil: »Im Hintergrund läuft die Umgestaltung des Gesundheitswesens nach marktwirtschaftlichen Kriterien weiter«. Die Bundesregierung zeige mit ihrer Politik, dass sie Profit über den Bedarf stellt.
    Quelle: junge Welt
  13. Deutsche Bahn ruft Milliarden-Hilfe nicht ab
    Die Deutsche Bahn ist in Pandemie-Zeiten mit leeren Zügen unterwegs und verzeichnet deshalb hohe Verluste. Dennoch ruft der Konzern eine Staatshilfe von sechs Milliarden Euro bislang nicht ab. Möglicherweise fürchtet der DB-Vorstand, dass die EU sonst die eigenen Bonuszahlungen verbietet. (…)
    Laut “Spiegel” hat sich das Bundesverkehrsministerium in der Sache bereits klar auf die Seite der Bahn gestellt. Das Ministerium unter Andreas Scheuer werfe der EU-Kommission vor, die Corona-Not der Bahn auszunutzen, um Streit in der Verkehrspolitik im Sinne Brüssels zu entscheiden. Dazu gehört etwa der Wunsch der EU, das deutsche Schienennetz vermehrt für private Anbieter zu öffnen.
    Quelle: n-tv
  14. “Der CO₂-Preis kann kein Leitinstrument sein”
    Selbst CO2-Preise bis 100 Euro je Tonne haben bisher kaum Investitionen ausgelöst und die Energiewende vorangetrieben, kritisiert Johan Lilliestam, Energieexperte am Institut für trans­formative Nachhaltigkeitsforschung IASS in Potsdam. Entscheidend ist für ihn ein gezielter Policy-Mix, der auch “weiche” Faktoren berücksichtigt. (…)
    Klimapolitik baut seit jeher darauf, CO2-Preise und den Abbau fossiler Subventionen mit Anreizen für Investitionen und Innovationen zu kombinieren. Das ist eigentlich nicht neu. Die Frage ist, wie sich das Verhältnis zwischen der preislichen Verteuerung und den Anreizen gestaltet. Was hat Ihre Studie da ergeben?
    Dass es auf beides ankommt, ist richtig. Es ist auch nicht zu erwarten, dass wir ein so komplexes Problem wie die Klimaerwärmung durch ein einziges Instrument lösen können.
    Unsere Studie zeigt aber, dass CO2-Preise allein bisher nicht die dringend nötigen Investitionen in CO2-freie Technologien ausgelöst haben. Es gibt keine empirischen Belege, dass ein CO2-Preis allein oder, wie oft vorgeschlagen, als “Leitinstrument” das Problem lösen kann.
    Stattdessen muss ein sektorspezifischer Mix von Maßnahmen her, der gezielt auf die tatsächlichen Hindernisse gerichtet ist. Oft stehen andere Barrieren als Kosten dem Systemwandel im Wege. Im Mobilitätssektor zum Beispiel behindern nicht allein die Kosten von E-Autos die Verkehrswende, sondern auch der Mangel an Ladestationen. Dem kann durch eine CO2-Steuer nicht abgeholfen werden, wohl aber durch Einnahmen aus der CO2-Steuer, wenn diese richtig investiert werden.
    Gerade im Autosektor haben Preise, wie wir wissen, eine begrenzte Wirkung: Ein SUV ist bestimmt nicht das kostengünstigste Transportmittel – dennoch wächst dieses Segment stark.
    Quelle: klimareporter
  15. Angeklagt: Umweltschützer vor Gericht
    Umweltschützer und Journalisten, die Missstände anprangern, laufen Gefahr vor Gericht zu landen. Das Vorgehen hat System – und einen Namen: Strategic Lawsuit Against Public Participation (SLAPP). (…)
    SLAPPs (Strategic Lawsuit Against Public Participation), also strategische Klagen gegen öffentliche Teilnahme, werden in der EU „zunehmend in allen Mitgliedsstaaten eingesetzt, in einem Umfeld, das immer feindseliger gegenüber Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) agiert“, kritisierte das Bürgerrechts-Netzwerk EU-Citzen im Mai 2020 und betonte die große Bedeutung der freien Meinungsäußerung für die Demokratie und die europäische Einigung. Im Juni appellierten daraufhin mehr als 100 NGOs und 32 Abgeordnete des Europa-Parlaments an die EU-Kommission, SLAPPs einen Riegel vorzuschieben. Denn in zahlreichen EU-Ländern wie Italien, Kroatien, Ungarn, Polen oder Malta gehören solche Klagen inzwischen zum Alltag von Journalisten, Akademikern und NGOs, die Missstände anprangern. Häufig geht es dabei um korrupte Politiker oder Machtmissbrauch durch Unternehmen. (…)
    Zu den Fällen, die Greenpeace nennt, zählt auch die Klage des Energiekonzerns RWE gegen den Pressefotografen Jannis Große. Er hatte im November 2017 fünf Umweltaktivisten begleitet, die Förderbänder des Braunkohlekraftwerks Weisweiler besetzten, und deren Aktion dokumentiert. Nun soll Große ebenso wie die Aktivisten zwei Millionen Euro Schadensersatz dafür zahlen, dass das Kraftwerk stillstand. Nach Auskunft von Großes Anwalt hat das zuständige Gericht die zivilrechtliche Klage erst einmal auf Eis gelegt und will abwarten, wie das strafrechtliche Verfahren gegen die fünf Aktivisten ausgeht. In erster Instanz wurden sie in zwei von drei Anklagepunkten freigesprochen.
    Auch die Online-Plattform FragDenStaat sieht sich mit einem SLAPP-Verfahren konfrontiert. Sie hatte 2019 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur Glyphosatbewertung erhalten und diese veröffentlicht. Das BfR wollte die Veröffentlichung mit Verweis auf das Urheberrecht unterbinden. Erst mit einer Unterlassungserklärung, dann vor Gericht. Am 12. November entschied das Landgericht Köln, dass FragDenStaat das Urheberrecht nicht verletzt habe. Das BfR prüft, ob es in Berufung geht.
    Quelle: Schrot & Korn
  16. Atomwaffen sind jetzt illegal! Jetzt raus aus Deutschland!

    Am 22. Januar 2021 tritt das UN-Atomwaffenverbot in Kraft, das 2017 auf einer Konferenz der Vereinten Nationen von 122 Staaten beschlossen wurde.
    86 Staaten haben den Vertrag bisher unterzeichnet und über 50 Staaten haben ihn ratifiziert.
    Der Vertrag verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Test, den Erwerb, die Lagerung und den Transport, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen sowie die Drohung mit diesen.
    Mit der Aufnahme des Verbotsvertrags in das Völkerrecht wird Atomwaffen die Legitimität entzogen.
    Quelle: Jochens Sozialpolitische Nachrichten

  17. Grüne verärgert über Heinrich-Böll-Stiftung
    Die Vorsitzende wirbt in einem Artikel für Deutschlands “nukleare Teilhabe”. Für die Grünen, die die Böll-Stiftung als ihren Thinktank betrachten, ist das schwere Kost. (…)
    “Ich bin sehr irritiert. Das widerspricht unserem Grundsatzprogramm”, sagte die grüne Verteidigungsexpertin und Vizefraktionsvorsitzende Agnieszka Brugger der Süddeutschen Zeitung. Erst kürzlich hatte ihre Partei sich das Ziel eines atomwaffenfreien Europa ins Grundsatzprogramm geschrieben: “Dazu braucht es ein Deutschland frei von Atomwaffen und damit ein zügiges Ende der nuklearen Teilhabe.” Nun fordere die Vorsitzende der Böll-Stiftung das Gegenteil, nämlich die nukleare Teilhabe unbefristet fortzusetzen.
    Quelle: Süddeutsche Zeitung

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch “Berlin: Atomwaffen-Jet im Hauruck-Verfahren vor der Bundestagswahl?“.

  18. Mit künstlicher Intelligenz auf Verbrecherjagd
    Zur Fahndung nach den Beteiligten am Sturm auf das US-amerikanische Kapitol werden nach Medienberichten wohl auch Gesichtserkennungstechnologien eingesetzt, die teilweise auf künstlicher Intelligenz beruhen. Der Einsatz solcher – dem Bereich der automatisierten Open Source Intelligence-Maßnahmen zuzuordnenden – Techniken ist nach amerikanischem (Verfassungs-)Recht umstritten. Nach deutschem Recht wäre er derzeit unzulässig. Die Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage erfordert aufgrund ethischer, technischer und menschenrechtlicher Implikationen eine intensive Debatte auf gesetzgeberischer Ebene. (…)
    Da OSINT-Methoden sowohl der Eingrenzung des Tatverdächtigenkreises (häufiger) als auch dem Schuldnachweis dienen können (seltener, jedoch beim hier eingangs geschilderten Beispielsfall der Auswertung von Bildern und Videos des Angriffs auf das Kapitol durchaus denkbar), sind an die Ergebnisse der maschinengesteuerten Massendatenerhebung und -auswertung in aller Regel negative Rechtsfolgen für die Betroffenen geknüpft (weitere grundrechtsbeeinträchtigende Ermittlungsmaßnahmen oder sogar die Verhängung einer Kriminalstrafe). Dies wirft die grundlegende ethische wie menschenrechtliche Frage auf, ob Entscheidungen über das Schicksal von Menschen in die Hände von „denkenden“ Maschinen gelegt werden dürfen. Europarechtlich ist dieses Problem in Art. 11 der Richtlinie 2016/680/EU (als „Schwestervorschrift“ zu Art. 22 DSGVO) geregelt, welche im deutschen Recht (allerdings nicht vollständig) in § 54 BDSG umgesetzt ist. Hiernach ist es verboten, Entscheidungen, welche mit nachteiligen Rechtsfolgen für Personen verbunden sind, allein durch Maschinen treffen zu lassen. Weiterer Diskussion bedarf hier allerdings die Frage, wann eine Entscheidung „allein“ durch eine Maschine getroffen wird. Die Problematik berührt aber auch die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 EU-GRCh, sodass die Grenzen nicht allein durch Art. 11 Richtlinie 2016/680/EU und § 54 BDSG gezogen werden.
    Irren ist nicht nur menschlich
    Weiterhin müssen die grundlegenden technischen Probleme beim Einsatz von selbstlernenden Systemen und künstlicher Intelligenz in die Diskussion um das „Ob“ und „Wie“ des Einsatzes solcher Technologien einbezogen werden. Hierzu gehören vor allem Sorgen um die Replizierung menschlicher Fehler bei der Informationsverarbeitung (Stichwort Bias), hieraus erwachsende Probleme der Diskriminierung, notwendige Richtigkeitsgewähr, Überschätzung der Verlässlichkeit der Datenverarbeitung sowie fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der angewendeten Methoden („Blackbox-Problematik“). Die Diskussion, wie diese technischen Probleme mit den hohen Anforderungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens an Transparenz, Verfahrensfairness und Menschenrechtsschutz in Einklang gebracht werden können, sollte angesichts der schnellen technischen Entwicklung besser früher als später geführt werden.
    Quelle: Christian Rückert in Verfassungsblog


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=69113