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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 19. Oktober 2021 um 8:44 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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  1. Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)
  2. Leverkusens Räte und Hessens Regierung verleugnen feige, was sie tun, „Unternehmer mit Herz“ protestieren gegen Unmenschlichkeit
  3. Der Ippen-Springer-Komplex: alte vs. neue Medienwelt
  4. Bitte, keine Ampel!
  5. Die Geschäftsgrundlage der deutschen Industrie (II)
  6. Chevron und der kafkaeske Fall Donziger
  7. How working unpaid hours became part of the job
  8. Eine Covid19-Infektion ist noch keine Krankheit
  9. Polen fordert Prüfung des deutschen Systems der Richternominierung
  10. #NoWhiteSaviors: Wie kolonialistisch ist Entwicklungshilfe?
  11. Zur Bedeutung von Hannah Arendts “Eichmann in Jerusalem”
  12. Streit um Zwischenlager in Niedersachsen: Atommüll ohne Zukunft
  13. Berliner Volksentscheid: Der Traum ist aus
  14. Pedram Shahyar: Mit Gewalt gewinnt man nichts, man verliert nur.

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)
    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Harbarth und die Richterin Baer in einem Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) zurückgewiesen.
    Das Ablehnungsgesuch stützt sich im Wesentlichen auf das bei einem Treffen der Bundesregierung mit dem Bundesverfassungsgericht am 30. Juni 2021 erörterte Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“. Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch jedenfalls unbegründet.
    Quelle: BVerfG

    dazu: Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsident Harbarth abgelehnt
    Das Bundesverfassungsgericht hat einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stephan Harbarth abgelehnt. (…) Am 30. Juni 2021 hatte sich das Bundeskabinett zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Harbarth und Verfassungsrichterin Susanne Baer zum Abendessen im Bundeskanzleramt getroffen. Dabei wurde auch über die Coronapolitik gesprochen. Bei dem Treffen sollte zu dem Thema »Entscheidung unter Unsicherheiten« diskutiert werden, zu dem Baer in der Runde einen Vortrag hielt. Ein Kläger sah darin einen Bezug zu dem vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahren über die wegen der Pandemie geschaffene Bundesnotbremse, die dem Bund weitgehende Entscheidungsmöglichkeiten für Coronabeschränkungen gab. Laut dem Beschluss zum Befangenheitsantrag seien jedoch Treffen von Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesregierung als alleiniger Grund für den Vorwurf der Befangenheit ungeeignet.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung Tobias Riegel: Diese Entscheidung ist so erwartungsgemäß wie fragwürdig. Lesen Sie dazu auch “Corona und Justiz: Die unterlassene Hilfeleistung“.

    dazu: Vertrauliche Regierungsgespräche mit Verfassungsrichtern: Wie Karlsruhe sich im Interorgan-Origami verheddert
    Die Treffen der Staatsgewalten im Kanzleramt haben Tradition. Das heißt jedoch nicht, dass sie unentbehrlich sind. Im Gegenteil.
    Nichts passiert, weitergehen. So in etwa liest sich der Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stephan Harbarth zurückgewiesen hat. Im Verfahren um die umstrittene „Bundesnotbremse“ in der Coronapandemie hatten ihm Kläger vorgeworfen, er entscheide möglicherweise nicht mehr unvoreingenommen. Grund: Ein Treffen von Mitgliedern des Gerichts mit Mitgliedern der Bundesregierung im Kanzleramt diesen Sommer, bei dem unter anderem über „Entscheidung unter Unsicherheiten“ referiert wurde. Harbarth fand, das sei ein tolles Thema, in vielerlei Hinsicht bedeutsam; und es betreffe „zeitlose Fragestellungen“.
    Es ist den Klägern nicht zu verdenken, dass sie dies anders sehen und einen Zusammenhang mit den pandemiepolitischen Maßnahmen vermuten, die in Karlsruhe abschließend beurteilt werden. Das muss nicht stimmen. Doch genügt der „böse Schein“. Ein Richter muss nicht befangen sein; es reicht, dass die Besorgnis besteht.
    Quelle: Tagesspiegel

    dazu auch: Treffen von BVerfG und Regierung: Fehlendes Gespür
    Die Abläufe rund um ein Treffen von Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung lassen Gespür dafür vermissen, wie sensibel das Verhältnis von Justiz und Politik derzeit ist. […]
    Mich stört nicht per se, dass sich Verfassungsorgane in regelmäßigen Abständen zum Austausch treffen. Das hat eine lange Tradition. Das konkrete Treffen Ende Juni hat das Gericht – wie immer – auch einen Tag später per Pressemitteilung mitgeteilt. Im selben Zeitraum fand übrigens eines der regelmäßigen Treffen mit Vertretern des Bundestages statt. Und weil es im Verfahren zur Befangenheit auch um ein Interview ging: Verfassungsrichterinnen und -richter sollen ruhig Interviews geben oder und über ihre Arbeit in der Öffentlichkeit sprechen, finde ich.
    Andere Dinge stören mich aber. Zum Beispiel die Auswahl der Gesprächsthemen für das turnusgemäße Treffen und wie es dazu kam.
    Quelle: Tagesschau

    und: Warum Klagen gegen Coronamaßnahmen vor Gericht Erfolg haben
    Mehrere Gerichte in Deutschland prüfen gerade, ob Pandemieregeln der vergangenen Monate rechtswidrig waren. Die Urteile können die Bundesländer noch teuer zu stehen kommen.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung Christian Reimann: Der Artikel ist hinter einer Bezahlschranke, aber die Aussage ist eindeutig und – insbesondere vermutlich für die Mainstream-Leserschaft – überraschend: Angedeutet wird die Rechtswidrigkeit zahlreicher politischer Corona-Maßnahmen. Das Einreichen einer Klage bzw. das Beschreiten des Rechtsweges könnte erfolgversprechend sein. Aber wer haftet dann? Beratungsresistente Politiker? Wohl eher die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger.

  2. Leverkusens Räte und Hessens Regierung verleugnen feige, was sie tun, „Unternehmer mit Herz“ protestieren gegen Unmenschlichkeit
    Hinterhältige Menschen sind feige. Das gilt auch für Leverkusener Stadträte und Mitglieder der hessischen Landesregierung, die Menschen ohne Impfpass fast völlig isolieren wollen. Sie verleugnen den perfiden Inhalt ihrer eigenen Beschlüsse, nehmen sie aber nicht zurück. Doch wenn es besonders finster ist, geht meist eine Sonne auf. Nach Künstlern stehen nun auch Unternehmer für die Bewahrung der Mitmenschlichkeit auf.
    Wie kürzlich hier berichtet, hat der Leverkusener Stadtrat per Allgemeinverfügung vom 6. Oktober ALLE privaten und städtischen Einrichtungen dazu aufgerufen, nicht geimpfte Menschen in kein Hotel und keine Gaststätte mehr zu lassen, ihnen den Zugang zu jeglicher Kultur- oder Sportveranstaltung und fast allen anderen für den Publikumsverkehr offenen Einrichtungen in geschlossenen Räumen zu verweigern. Zutritt sollen sie nur noch zu lebensnotwendigen Einrichtungen haben.
    Nun haben kreative Menschen als Protest dagegen kleine Plakate in Leverkusen aufgehängt, auf denen zu lesen ist: „Ungeimpfte sind hier unerwünscht“ und neben dem Stadtwappen ein Verweis auf die besagte Allgemeinverfügung vom 7. Oktober.
    Der kommunale Ordnungsdienst kümmert sich darum, die Plakate zu beseitigen, damit „das Ansehen der Stadt Leverkusen keinen Schaden leidet“. Als hätte es durch den menschenfeindlichen Ausgrenzungsbeschluss der Stadträte und -rätinnen keinen Schaden gelitten.
    Eine Sprecherin der Stadt sagte dem Leverkusener Stadtanzeiger, der Appell, die 2G-Regel anzuwenden, bedeute keineswegs, dass Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sondern sich bei Bedarf auf das Coronavirus testen lassen, diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen würden, wie das von Kritikern suggeriert wird. Man verstehe den Appell als Werbung für das Impfen.
    Feiger und unehrlicher geht es kaum noch. Man steht nicht zu dem Beschluss, der dazu aufruft, nicht geimpfte Menschen fast völlig zu isolieren, man leugnet, dass er das bedeutet, was er bedeutet, aber man nimmt ihn nicht zurück.
    Quelle: Norbert Häring

    dazu auch: Wie frei sind wir jetzt wirklich?
    Den Taxifahrer habe ich gefragt, wer vor mir im Taxi saß. Ich wusste, dass mir die Info nichts bringt, er meinte: »Eine Frau.« Ich dachte: Viren halten sich ja nicht auf Türklinken, aber vielleicht sind noch welche in der Luft, von… dieser Frau?
    Gestern bekam ich den Rauch eines Vapers ab, der vor mir herlief. Auf einmal ergriff mich die Angst, er könne Corona haben, und wenn ich den Rauch mit seinen Viren drin einatme, bekomme ich es auch. Ich hielt so lange die Luft an, bis mir klar wurde, dass das bescheuert ist.
    Neulich war im Kino 2G (natürlich wollte ich den neuen James Bond auch sehen). Es gab Kontrollen. Der Saal war voll besetzt. Als wir uns hinsetzten, habe ich den Mann neben uns gefragt, ob er wirklich geimpft sei. Ich fürchte, meiner Begleitung war die Frage peinlich, aber ich wollte es unbedingt wissen und hoffte, dass der Mann mir mehr über seinen Impfstatus erzählen würde. Welcher Impfstoff, wie lange her? Impfschutz noch ausreichend? Schon mehr als ein halbes Jahr alt? Hallo, ich bin die Nachkontrolle! Schade, dass er bloß sagte, er sei geimpft, nicht mehr.
    Am Wochenende, als ich in Berlin war, wurden wir in manchen Lokalen um einen Nachweis gebeten und in manchen nicht. Im Kino hatten sie einen QR-Scanner, mit dem sie unsere digitalen Impfzertifikate überprüften – am nächsten Abend, als wir in einer Bar waren, wo draußen »2G« stand, hat drinnen niemand kontrolliert. Die beiden Barkeeper nahmen nach 24 Uhr sogar die Masken ab, was uns irritierte. Wir diskutierten darüber, ob wir nicht nachfragen sollten, und dann gleich auch, wieso wir nicht kontrolliert wurden, aber dann sagte jemand in unserer Gruppe, was im Moment immer jemand sagt, ab einem gewissen Zeitpunkt: »Komm, jetzt sitzen wir ohnehin schon hier.«
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung JK: Das Erschreckende daran ist, dass an die Situation ungeimpfte Bürger überhaupt kein Gedanken verschwendet wird, obwohl von „Freiheit“ im nach wie vor geltenden Ausnahmezustand nicht die Rede sein kann. Doch für die jungen Autorinnen scheint offenbar die Ausgrenzung und Diskriminierung ihrer Mitbürger inzwischen Normalität zu sein. Nicht minder erschreckend ist wie tief sich die Panikpropaganda in das Bewusstsein gerade junger Menschen eingegraben hat, obwohl die Wahrscheinlichkeit für Personen unter 40 schwer zu erkranken minimal ist.

  3. Der Ippen-Springer-Komplex: alte vs. neue Medienwelt
    Der ganze Vorgang offenbart, wie unterschiedlich die alte und die neue Medienwelt ticken. Die alte Welt wird hier durch Verleger Dirk Ippen repräsentiert. Er möchte in der Öffentlichkeit keine schmutzige Wäsche über Führungspersonal der Konkurrenz waschen. In der Dirk-Ippen-Welt macht man so etwas nicht. Zumal der Verleger des anderen Hauses, Springer-CEO Mathias Döpfner, Präsident des Zeitungsverleger-Verbandes ist. Man hat – bei aller Konkurrenz – auch viele gemeinsame Interessen.
    In der neuen Medienwelt, repräsentiert durch das Investigativ-Team Dreppers, sind solche Rücksichtnahmen verpönt und von gestern. Die mit der Sache befasste Reporterin Juliane Löffler hat sich in der Vergangenheit viel mit Frauenrechts- und auch #metoo-Themen befasst. Sie und Katrin Langhans, die den Protestbrief ebenfalls unterzeichnet haben, sind Vertreterinnen einer jungen, digitalen Reporter-Generation. Die Welt der BDZV-Hinterzimmer ist ihnen mutmaßlich sehr fremd.
    Das Investigativ-Team konstatiert einen Vertrauensbruch. Es wird schwierig sein, diesen Konflikt im Hause Ippen zu heilen.
    Der Vorgang zeigt aber auch, dass sich Recherchen in der neuen Medienwelt nicht durch das Machtwort eines Verlegers aufhalten lassen. Neue Details zum Fall Julian Reichelt stehen nun eben in der „New York Times“. Inklusive Kritik am Verhandlungsgebaren von Döpfner bei der Übernahme von „Politico“. Das ist die Art von Presse, die dem Springer-Großaktionär KKR ganz sicher nicht gefällt. Mit seinem Treuschwur zu Reichelt, zeigt sich auch Springer-CEO Döpfner noch der alten Medienwelt verhaftet.
    Quelle: Meedia
  4. Bitte, keine Ampel!
    Warum die SPD lieber eine Minderheitsregierung mit Tolerierung durch die Union bilden sollte
    Das gerade ausgehandelte “Sondierungspapier”, das zur Roadmap der Koalitionsverhandlungen einer Regierung aus SPD, Grünen und FDP werden soll, lässt Schlimmes erahnen. Wahlsieger ist nunmehr eindeutig die FDP mit ihren 11,5 Prozent Wählerstimmen, die ihre Interessen in den Sondierungsgesprächen am penetrantesten durchgesetzt hat.
    Es ist wieder wie in der alten Bundesrepublik, in der über Jahrzehnte hinweg jeweils die FDP aussuchte, wer Kanzler werden durfte und dafür je nach allgemeiner Stimmungslage Volten nach links oder rechts ritt.
    In der Regierung war sie dann stets vertreten, mit der einen Ausnahme der Regierung Kiesinger, die sie aber schnellstmöglich mit einer ihrer Kehrtwenden beendete. Die FDP wurde damals eher gewählt, um Politik zu verhindern, statt sie zu gestalten.
    Quelle: Telepolis
  5. Die Geschäftsgrundlage der deutschen Industrie (II)
    Im Fall einer weiteren Zuspitzung des Machtkampfs zwischen den USA und China halten Wirtschaftskreise eine “Zerschlagung” deutscher Konzerne in unterschiedliche regionale Einheiten oder noch weiter gehende Schritte für möglich. Das geht aus einer umfassenden Analyse hervor, die die Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem BDI erarbeitet hat. Die Analyse skizziert fünf Entwicklungsszenarien für den US-amerikanisch-chinesischen Konflikt, von denen zwei kooperativere als unwahrscheinlich eingestuft werden. Ein drittes sieht eine Fortdauer des Status Quo vor, während zwei mit einer weiteren Verschärfung der Spannungen rechnen; das liefe auf eine verhärtete Blockbildung, eine dramatische Aufrüstung sowie eventuell das Aufreiben der EU zwischen den USA und China, ihren Zerfall und womöglich auch ihren wirtschaftlichen Absturz hinaus. Manche Konzerne könnten sich veranlasst sehen, das Chinageschäft vollständig abzuspalten; auch eine Abkehr vom US-Markt oder sogar “vom europäischen Heimatmarkt” sei nicht auszuschließen. Ansätze für neue Weichenstellungen lassen sich bereits in aktuellen Konzernentscheidungen erkennen.
    Quelle: German Foreign Policy
  6. Chevron und der kafkaeske Fall Donziger
    Der Ölkonzern Chevron wird vom Beklagten zum Kläger, der Bundesrichter besitzt Aktien von Chevron, die Richterin ist eine Vorsitzende der von Chevron gesponserten Federalist Society – und Steven Donziger hat ein Problem.
    Es klingt wie das gute Ende einer dramatischen Geschichte: Gerade hatte die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Inhaftierungen (UN working group on arbitrary detention) die US-Regierung dazu aufgefordert, den Anwalt für Menschenrechte Steven Donziger sofort freizulassen und ihn für das zugefügte Unrecht zu entschädigen. Doch es handelte sich nur um eine Etappe. Fast zeitgleich verurteilte die Richterin einer privaten Anwaltskanzlei, Loretta Preska, relativ unbeachtet von der Weltöffentlichkeit, Donziger nach über zwei Jahren Hausarrest wegen krimineller Missachtung des Gerichts zur Höchststrafe von sechs Monaten Gefängnis. Die Zeit des Hausarrestes wird nicht angerechnet. Man müsse Donziger mit der sprichwörtlichen Dachlatte zwischen den Augen Respekt vor dem Gesetz einbläuen, so die Richterin in ihrer Urteilsverkündung.
    Was war passiert – und wie kann ein Anwalt für Menschenrechte wie Steven Donziger in eine solche Lage kommen?
    Quelle: Ulrike Simon in Makroskop
  7. How working unpaid hours became part of the job
    We’re working more hours than ever, whether a late-night email or an early call. How did all these unpaid hours become part of the job?
    When Erik took his first job as a junior associate at an international law firm, he knew the normal rules of nine-to-five didn’t apply. Based in Hong Kong, his employer was as prestigious as it was notorious for running new recruits into the ground. Monstrous workloads and late nights were non-negotiable.
    “It’s simply a given in the legal industry,” explains Erik. “Generally, lawyers don’t get paid overtime. Very occasionally, I’d have to pull an all-nighter.”
    Now working in Beijing, Erik has moved up the corporate ladder. Further into his career, there are fewer workdays that bleed into the following morning. A conventional working week, however, remains elusive. “Working towards 40 hours a week would be a light week for me,” he says. “My hours depend on my clients’ needs – I don’t have the option of working fewer.”
    Quelle: BBC
  8. Eine Covid19-Infektion ist noch keine Krankheit
    Wer in Quarantäne ist, ist noch lange nicht krank. Ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es daher auch keine Gutschrift von genehmigten Urlaubstagen. Das hat das LAG Düsseldorf nun bestätigt. […]
    Nach der Konzeption des BUrlG fielen urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, argumentiert das Gericht. Denkbar sei die Analogie nur, wenn jede Covid19-Infektion auch zu einer Erkrankung führe – das sei aber bei symptomlosen Verläufen nicht gegeben.
    Quelle: LTO

    Anmerkung unseres Lesers J.S.: Interessantes Urteil mit Tragweite. Das LAG Düsseldorf bestätigt, dass eine Covid19-Infektion bei symptomlosen Verläufen nicht mit einer Erkrankung gleichbedeutend ist. Dies nimmt dem PCR-Test als Maßstab aller Maßnahmen nun auch noch einmal die rechtliche Untermauerung.

  9. Polen fordert Prüfung des deutschen Systems der Richternominierung
    Im jahrelangen Streit zwischen der EU-Kommission und Polen um die Reform des polnischen Justizwesens geht Polen nun einen Schritt weiter. Während die EU die Unabhängigkeit der Auswahlprozedur für Richter in Polen in Frage stellt, wirft Warschau den Blick nun auf Deutschland.
    Polen fordert eine Überprüfung des deutschen Systems zur Nominierung von Richtern am Bundesgerichtshof durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Einen entsprechenden Antrag werde er im Kabinett stellen, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Montag in Warschau. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die Politisierung der Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße.
    Ziobro sagte, wenn der EuGH versichere, dass die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluss so eine Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am Bundesgerichtshof in Deutschland habe. Die Bundesregierung äußerte sich auf eine Anfrage der dpa bis zum späteren Nachmittag nicht zu den Vorwürfen.
    Quelle: RT DE

    Anmerkung Christian Reimann: Insbesondere auch vor dem aktuell abgelehnten Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wirkt diese Forderung berechtigt. Bitte lesen Sie dazu auch bzw. erneut Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? und Unternehmer von Haftung befreien, die Politik retten? Werner Rügemer zum künftigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes.

  10. #NoWhiteSaviors: Wie kolonialistisch ist Entwicklungshilfe?
    Was das Stereotyp der armen Dritten Welt und der weissen Retter mit Kolonialismus zu tun hat.
    Im Jahr 2009 reiste eine junge Amerikanerin nach Uganda. Ihr Ziel: armen Menschen helfen. Sie gab bedürftigen Familien kostenlose Mahlzeiten. Mit der Zeit weitete sie ihr Engagement aus, gründete eine Hilfsorganisation und ein Gesundheitszentrum, in dem sie unterernährte Kinder behandelte. Im Jahr 2020 klagten Mütter von verstorbenen Kindern gegen die Amerikanerin. Der Vorwurf: Sie habe ihre Kinder medizinisch behandelt, ohne über eine entsprechende Ausbildung zur verfügen.
    Der Fall warf in Uganda hohe Wellen. AktivistInnen fuhren auf Social Media unter dem Hashtag #NoWhiteSaviors eine Kampagne. Der Fall sei typisch: Junge, privilegierte Weisse kämen nach Afrika, um sich als HelferInnen aufzuspielen, ohne über die notwendigen Kompetenzen zu verfügen oder die lokalen Gegebenheiten zu kennen. (…)
    Der Fall der beschuldigten Amerikanerin wurde aussergerichtlich beigelegt mit Entschädigungszahlungen. Doch die Debatte bleibt aktuell. (…)
    Auch Elisio Macamo kennt die Debatte über die «weissen Retterinnen und Retter». Der Professor für Soziologie mit Schwerpunkt Afrika an der Universität Basel ist in Mozambique geboren und aufgewachsen. «Ich bin der Meinung, dass wir manchmal übertreiben. Man kann den Eindruck gewinnen, dass man keine Weissen in der Entwicklungszusammenarbeit will, oder dass Mitleid unerwünscht ist. Für mich geht es mehr um die Grundstruktur der Entwicklungszusammenarbeit.» Diese werde nämlich geleitet, geprägt und beeinflusst von jenen Ländern, die Geld hätten.
    Und damit werden koloniale Strukturen aufrechterhalten. Die NGO Peace Direct kommt in einem Bericht zum Schluss, dass viele Praktiken und Einstellungen im Entwicklungshilfesystem die Kolonialzeit widerspiegeln. Nur anerkennen das die meisten Organisationen und Geber im Globalen Norden ungern. Laut Peace Direct widerspiegeln die Geldflüsse häufig vergangene koloniale Beziehungen – ehemalige Kolonialmächte investieren mit Vorliebe in ihre ehemaligen Kolonien –, mit einer Konzentration der Entscheidungsgewalt im Globalen Norden.
    «Das Hilfssystem ist so konstruiert, dass es bestehende Machtdynamiken verstärkt», sagt auch Ekong. «Geld und Expertise fliessen vom Norden in den Süden. Der Norden entscheidet, was mit dem Geld gemacht wird.»
    Quelle: Infosperber
  11. Zur Bedeutung von Hannah Arendts “Eichmann in Jerusalem”
    Die Rezeption von Hannah Arendts Denken erfährt seit etwa drei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Konjunktur. Mit Recht, möchte man meinen. Zum einen aus immanentem Grund – Hannah Arendt gehört ohne Zweifel zu den profiliertesten Denkern der politischen Philosophie im 20. Jahrhundert, und wenn sie vorher nicht den ihr gebührenden Platz in der Wirkungsgeschichte dieser Disziplin eingenommen hat, so wurde es höchste Zeit, dass dies geschehe.
    Warum es so lange gedauert hat, bis sie diese Anerkennung erfuhr, sei dahingestellt; es hatte nicht nur, aber nicht zuletzt auch mit nämlicher Immanenz zu tun. Zum anderen gibt es aber zeitgeschichtliche Gründe dafür, dass Hannah Arendts Bedeutung gerade heute so hochgewertet wird. Denn so hochkarätig ihre politische Philosophie für sich genommen sein mag, so ist es auch kein Zufall, dass es eine Philosophie des Politischen ist, die “plötzlich” so viel intellektuelle Attraktion ausübt. Um es schroff auszudrücken: In einer Zeit, in der das (marxistisch eingefärbte) gesellschaftliche Paradigma der Sozialwissenschaften aus ideologisch heteronomen Gründen zum Einsturz gebracht wurde, bedurfte es des “Ersatzes”, mithin des Angebots einer “vergleichbaren” Denk-Matrix, die aber nach dem Zusammenbruch des östlichen Kommunismus mit der Gesinnung des nunmehr umso emphatischer aufgewerteten Kapitalismus korrespondieren musste.
    Quelle: Krass & Konkret
  12. Streit um Zwischenlager in Niedersachsen: Atommüll ohne Zukunft
    Experten haben die Entscheidung für ein Atommüll-Zwischenlager nahe dem Bergwerk Asse überprüft. Ihr Bericht bleibt aber vage.
    Der Atommüll soll raus aus dem maroden Bergwerk Asse, doch wohin dann damit? Anwohner befürchten, dass die strahlenden Abfälle auch nach ihrer Bergung für unabsehbare Zeit in ihrer Nähe bleiben. Jedenfalls dann, wenn es bei dem umstrittenen Beschluss bleibt, ein Zwischenlager in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage zu errichten. Wer hierzu am Montag eine Vorentscheidung oder zumindest eine Empfehlung erwartet hatte, wurde enttäuscht: Ein knapp 100-seitiger Bericht, den eine vierköpfige Expertengruppe als Ergebnis eines sogenannten „Beleuchtungsprozesses“ an das Bundesumweltministerium übergab, bleibt in seinem Fazit recht vage.
    Quelle: taz
  13. Berliner Volksentscheid: Der Traum ist aus
    Der erfolgreiche Berliner Enteignungsvolksentscheid wird für ein “rot-rot-grünes” Regierungsbündnis elegant entsorgt
    In Berlin wird es wohl erneut eine “rot-rot-grüne” Regierung geben, wenn auch mit deutlich verschobenen Kräfteverhältnissen. Die SPD konnte sich bei der Wahl am 26. September mit der vor einem knappen halben Jahr nominierten neuen Frontfrau Franziska Giffey aus dem Umfrage-Nirvana aufrappeln und wurde wieder stärkste Kraft. Die Grünen haben – hauptsächlich in den “hippen” Innenstadtbezirken – deutlich zugelegt, Die Linke verzeichnete dagegen Einbußen, vor allem in ihren alten Hochburgen im Osten der Stadt.
    Die Verluste der Linken wären wohl noch deutlich stärker ausgefallen, wenn sie nicht einen ziemlich zugkräftigen Wahlkampfschlager zu bieten gehabt hätte: Das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen”, das sie als einzige Partei ohne Abstriche unterstützt hat – auch vor Ort, bei der Sammlung der notwendigen Unterschriften. Beim parallel zu den Wahlen stattfindenden Volksentscheid gab es einen überwältigenden Erfolg. Mehr als 57 Prozent der Teilnehmenden stimmten dafür, insgesamt deutlich über eine Million Menschen.
    Quelle: Telepolis
  14. Pedram Shahyar: Mit Gewalt gewinnt man nichts, man verliert nur.
    Der ehemalige Attac-Sprecher Pedram Shahyar hat viele Protestbewegungen begleitet und beobachtet. Heute betreibt er zusammen mit Marcus Staiger das Portal Komm:on. Im ausführlichen Interview spricht Shahyar über linken Aktivismus, Protestformen, Querdenken-Demos, gesellschaftliche Spaltung und seinen früheren Arbeitgeber Ken Jebsen.
    Quelle: Planet Interview


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