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Titel: Jubiläum ohne Jubel – 10 Jahre Bologna

Datum: 23. Dezember 2009 um 12:06 Uhr
Rubrik: Gedenktage/Jahrestage, Hochschulen und Wissenschaft
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Hätte es noch eines Beweises dafür bedurft, dass nicht jedes Jubiläum ein Anlass zum Jubeln ist, so wäre der Bologna-Prozess ein geradezu klassischer Beleg. Im folgenden Beitrag will ich der Frage nachgehen, wer von der Umgestaltung der Hochschulen und Studiengänge profitiert und dabei der Reihe nach alle Beteiligten des Prozesses daraufhin untersuchen, welche Konsequenzen sich jeweils für sie aus dem Umstrukturierungsprozess ergeben haben. Es werden dabei auch Begleitumstände berücksichtigt, die nur indirekt zum negativen Gesamtergebnis beigetragen haben, ohne die aber bestimmte Effekte nicht so fatal ausgefallen wären. Von Dietrich Lemke.

Hätte es noch eines Beweises dafür bedurft, dass nicht jedes Jubiläum ein Anlass zum Jubeln ist, so wäre der Bologna-Prozess ein geradezu klassischer Beleg. Am 9. Juni dieses Jahres jährte sich zum zehnten Male jenes vielbeschworene Treffen der mit großem Tross angereisten Bildungsminister aus 29 europäischen Staaten in Bologna, die nach nur eintägiger Beratung eine rechtlich völlig belanglose Absichtserklärung verkündeten, in der es heißt, man wolle einen europäischen Hochschulraum als Schlüssel zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner Bürger und der Entwicklung des europäischen Kontinents insgesamt schaffen.

Nach zehn Jahren und fünf in regelmäßigen Abständen abgehaltenen Folgekonferenzen liest sich das Resultat der Bologna-Bemühungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung[1] folgendermaßen: „Der 1999 gestartete Bologna-Prozess hat zu einer erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen. Im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe hatte sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn die Aufgabe gestellt, bis zum Jahre 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. In Deutschland haben wir die Chance genutzt, durch die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von Studienangeboten zu verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln und die Studiendauer zu verkürzen.“ Im folgenden Absatz wird als Begründungsargument noch nachgeschoben, durch die genannten Maßnahmen könne in Deutschland „das Wissenspotenzial besser ausgeschöpft werden“.

Na, das klingt doch nach einer richtigen Erfolgsstory, wenn auch etwas nachdenklichere Gemüter sich an der sehr eng gefassten Neudefinition der Hochschulzwecksetzung als arbeitsmarktbezogene Qualifizierung der Bürger stoßen könnten, vielleicht sogar die Frage stellen, wer denn im Erfolgsfalle von der besseren Ausschöpfung des Wissenspotenzials profitieren sollte oder könnte. Auch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz Margret Wintermantel hält das bisher erzielte Ergebnis des Bologna-Prozesses in Deutschland für überzeugend und positiv, die Umstrukturierung für nicht mehr revidierbar.

So wäre sicherlich die auch von fast allen Medien mitgetragene „Weiter-so-Berichterstattung“ bis ans Ende aller Tage fortgeschrieben worden, wenn nicht in der Woche nach dem Jubiläum zum ersten Mal seit Menschengedenken in über sechzig Städten Deutschlands Studierende und Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe in nicht zu übersehender Anzahl ihren Unmut über die unzumutbar gewordenen Studien- und Lernbedingungen zum Ausdruck gebracht hätten. Zwar konnte es sich Bundesbildungsministerin Annette

Schavan[2] im ersten Zorn nicht verkneifen, ihre Verärgerung über die ewig gestrigen Protestierer zu Protokoll zu geben, sah sich aber im Verlauf der Streikwoche wegen der für sie überraschend großen Beteiligung und des unvermutet starken Medieninteresses gezwungen, wie auch Frau Wintermantel gravierende Mängel bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses einzugestehen und Nachbesserungen zu versprechen.

Punktgenau zum Jubiläum erschien als unwillkommene Begleitmusik ein vom Deutschen Hochschulverband initiiertes „Schwarzbuch Bologna“, in dem dreizehn Professoren ein insgesamt vernichtendes Fazit für diese aus ihrer Sicht verheerende Umgestaltung im deutschen Hochschulwesen ziehen[3]. Es verging dann im Juli kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo in der Presse ein bolognakritischer Beitrag erschien, selbst konservativste Blätter machten da keine Ausnahme mehr. Mit dem Beginn der vorlesungsfreien Zeit verebbte dann allerdings das öffentliche Interesse am Bologna-Prozess, und die dafür Verantwortlichen legten das Problem wieder dorthin, wo es ihrer Meinung nach hingehörte: auf die lange Bank. Zu Beginn des Wintersemesters wurde dies auch von den Studierenden deutlich erkannt, und es kam zu der noch andauernden zweiten Streikwelle, die nach anfänglich schwächerer Beteiligung schließlich doch zu der gewünschten öffentlichen Aufmerksamkeit führte, nicht zuletzt weil auch in anderen europäischen Ländern Hörsäle besetzt und Lehrveranstaltungen bestreikt wurden.

Jetzt endlich bewegten sich die zuständigen Länderminister, die Hochschulrektorenkonferenz, und selbst der Bundespräsident sah sich gezwungen, die nicht länger zu verschweigenden Versäumnisse und Missstände im deutschen Hochschulwesen deutlich zu benennen und zukunftsweisende Verbesserungsvorschläge einzufordern. Zwar spielen Frau Schavan und Frau Wintermantel immer noch auf Zeit[4], aber der unter Beweis gestellte lange Atem der Studierenden hat offenbar jetzt dazu geführt, dass ihr Anliegen ernst genommen und die Lösung der Bologna-Probleme von einer breiten interessierten Öffentlichkeit als wichtige politische Aufgabe angesehen wird. Welch ein Unterschied zur Situation vor zwei Jahren, als noch sehr wenige Autoren sich mit ihrer Kritik an der schon damals unhaltbaren Lage der Hochschulen an die Öffentlichkeit trauten[5].

Vielleicht spielt auch die Tatsache eine Rolle, dass inzwischen mehr empirisch erhärtete Fakten vorliegen, die in offenbarem Widerspruch zu den offiziellen Verlautbarungen stehen. Ein Beispiel soll das illustrieren: Als ich meinen im Jahre 2007 publizierten kritischen Beitrag schrieb[6], musste ich noch eigene Recherchen anstellen, um zumindest für die Universität Bielefeld den damals noch sorgsam geheim gehaltenen Umstand der Tendenz zu höheren Abbrecherquoten bei BA-/MA-Studiengängen zu eruieren. Noch im Jahre 2007 versuchte der Präsident der FU Berlin eine hausinterne Vergleichsstudie zu den Abbrecherzahlen in traditionellen und umstrukturierten Studiengängen wegen ihres unerwünschten Ergebnisses zu unterdrücken. Inzwischen sieht sich sogar das HIS (Hochschul-Informations-System GmbH), die Institution, die den Bologna-Prozess offiziell empirisch begleitet, zu dem Eingeständnis gezwungen, dass die Hoffnung auf eine Senkung der Studienabbrecherzahlen sich nicht aufrechterhalten lässt.

Dies ist nun allerdings ein herber Rückschlag für die effizienzfixierten Bologna-Apologeten, denn dass eine stärkere Verschulung des Hochschulstudiums zu einer höheren Absolventenquote führen müsste, hatten sie als selbstverständlich angenommen und immer wieder als Argument für die Umstrukturierung der Studiengänge verwendet. Ähnlich steht es mit der Realisierung des mit so großem Propagandaaufwand als Zielvorstellung verkündeten europäischen Hochschulraumes, innerhalb dessen sich die Studierenden mit vorher nie gekannter Mobilität bewegen sollten. Sogar die Mobilität innerhalb Deutschlands hat gegenüber früher abgenommen, weil das als Mobilitätsgarant angenommene Leistungspunktsystem die ihm zugedachte Rolle nicht ausfüllen kann.

Was nützt es denn, wenn zwar in allen BA-Studiengängen eines bestimmten Faches die gleiche Anzahl von ECTS-Punkten vorgeschrieben ist, die inhaltliche Ausgestaltung aber der Willkür und den persönlichen Präferenzen der an den einzelnen Hochschulen tätigen Fachvertreter überlassen bleibt? Hier rächt sich der Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik. Früher gab es ganz selbstverständlich bundeseinheitliche Rahmenvorgaben z. B. für Diplomstudiengänge, die für das notwendige Ausmaß von Vergleichbarkeit sorgten und gleichzeitig die rechtliche Grundlage für einen Studienortswechsel boten. Während meiner Tätigkeit als Studienberater für BA- und MA- Studierende an der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld hatte ich häufig mit Studierenden zu tun, die aus persönlichen Gründen nach Bielefeld gewechselt waren, aber wegen fehlender Vergleichbarkeit der Studieninhalte auch bei wohlwollender Betrachtung nicht bruchlos in die Bielefelder Studienstruktur integriert werden konnten. Ich habe keinen Fall erlebt, bei dem ein Wechsel der Hochschule nicht mit einem Verlust schon erworbener Leistungspunkte verbunden war. So wird heute an vielen Hochschulen vor einem Wechsel während des BA-Studiums dringend gewarnt.

Eine sehr wichtige Frage aber, die anlässlich des Jubiläums endlich einmal gestellt werden sollte, hat auch der Bundespräsident mit Schweigen übergangen. Es ist die Grundsatzfrage, wer denn nun eigentlich von der Umgestaltung der Hochschulen und Studiengänge profitiert. Möglicherweise dienen ja gerade auch die jahrelang verdrängten, nun jedoch eingestandenen Fehlentwicklungen des Bologna-Prozesses identifizierbaren Interessen, die auch den angekündigten Korrekturbemühungen von vornherein enge Grenzen setzen werden, solange sie nicht aufgedeckt und angeprangert werden.
Im Folgenden will ich nun dieser Frage nachgehen und dabei der Reihe nach alle Beteiligten des Prozesses daraufhin untersuchen, welche Konsequenzen sich jeweils für sie aus dem Umstrukturierungsprozess ergeben haben. Es werden dabei auch Begleitumstände berücksichtigt, die nur indirekt zum negativen Gesamtergebnis beigetragen haben, ohne die aber bestimmte Effekte nicht so fatal ausgefallen wären.

Soviel sollte aus dem bisher Gesagten allerdings schon deutlich geworden sein, dass zumindest die Studierenden nicht zu den Begünstigten gehören können. Sie ächzen unter der Last permanenter Prüfungen und bürokratisch durchorganisierter, mit viel zu viel nur oberflächlich anzueignendem Wissen überladener Studiengänge, haben dadurch keine Zeit, ihr Wissen zu strukturieren oder gar kritisch zu reflektieren. Jeder Versuch, den Lernstoff für sich selbst zu vertiefen, wird letztlich an der geforderten Breite scheitern. Dies muss sich gerade bei stark an ihrem Fach interessierten Studierenden negativ auf ihre Studienmotivation auswirken, zumal auch Erfolgserlebnisse wie eigene Einsichten in fachliche Zusammenhänge durch das Übermaß des ihnen zugemuteten Lernstoffs kaum mehr vorkommen. Fast sieht es so aus, als sei persönliche Bildung, der Erwerb persönlich bedeutsamer Kenntnisse und Fähigkeiten, als Studienziel gar nicht mehr vorgesehen oder nur noch einer winzigen Minderheit von Doktoranden zugestanden. Begünstigt wird durch die neue Studienstruktur nur ein ganz bestimmter Typus von Studierenden: intellektuell anspruchslose, inhaltlich wenig interessierte Seminarteilnehmer, die sich allein durch ihre hohe Belastbarkeit hervortun. Alle anderen haben jetzt mehr Probleme als zuvor.

Ungünstig für die Studierenden ist auch die erst in letzter Zeit deutlicher werdende Absicht mancher Landesregierungen, nicht alle BA-Absolventen zu einem Masterstudiengang zuzulassen. Ein Beenden des Studiums nach dem Erwerb des Bachelor-Titels kann aber nach meiner Einschätzung nur als zertifizierter Studienabbruch bezeichnet werden! Und wenn nun ein Studierender obendrein das Pech hat, an einer Hochschule zu studieren, die in einem der Bundesländer liegt, die im Verlauf der letzten Jahre die neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung der früher zu Recht verbotenen Studiengebühren genutzt haben, verschärft sich seine Situation noch beträchtlich. Denn jeder Zeitverlust im Studium hat nun auch noch einen finanziellen Verlust zur Folge.

Ein Zurückbleiben hinter dem jetzt ja viel zu vollgepackten und sehr genau festgelegten Studienplan kann einmal geschehen durch persönliche Schwierigkeiten wie Krankheit, finanzielle Engpässe oder die Notwendigkeit, kleine Kinder zu betreuen. Es gibt aber noch eine weitere Ursache, für die ein außerhalb der studentischen Einflussmöglichkeiten liegender Umstand verantwortlich ist: die jetzt endlich auch vom Bundespräsidenten angeprangerte skandalöse Unterfinanzierung der Hochschulen. Dieser in der Öffentlichkeit wegen anders lautender Propaganda kaum wahrgenommene, seit Jahrzehnten andauernde Zustand wirkt sich in Verbindung mit dem Bologna-Prozess noch schlimmer aus als bei den vorher üblichen Studiengängen, weil durch die studienbegleitenden permanenten Prüfungen und die weitaus rigider gewordenen Kontrollen während des Lehrbetriebs alle Lehrenden deutlich mehr Zeit für Verwaltungstätigkeiten aufwenden müssen. Um dies auszugleichen, hätten die Hochschulen bei gleich bleibender Anzahl Studierender erheblich mehr Lehrpersonalstellen bekommen müssen, stattdessen werden, ganz im Gegenteil, weiterhin Defizite in den Haushalten der Bundesländer durch Stellenkürzungen bei den Hochschulen gegenfinanziert[7]. Dies hat für die Studierenden gravierende Konsequenzen in Form überfüllter Lehrveranstaltungen, die ein konzentriertes Lernen kaum zulassen, darüber hinaus kann es nun aber auch vorkommen, dass wegen des Mangels an Lehrpersonal gar nicht alle Veranstaltungen rechtzeitig angeboten werden können, die von den Studierenden absolviert werden müssten.

Durch diese Erfahrung gewitzigt, haben in letzter Zeit immer mehr Hochschulen dem dadurch eine Riegel vorgeschoben, dass sie die Zahl der zu versorgenden Studenten und Studentinnen rigoros reduzierten. So kommt es, dass heute fast alle stark nachgefragten Studiengänge mit einem numerus clausus bewehrt sind, auch solche, die dergleichen nie zuvor gekannt hatten. So haben wir jetzt die paradoxe Situation vor uns, dass ausgerechnet in einer Zeit, wo besonders geburtenstarke Jahrgänge zum Studium anstehen, weniger Studienplätze angeboten werden als zuvor. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass die psychologischen Dienste der Hochschulen schon seit Jahren einen vorher nie gekannten Betreuungsbedarf bei den Studierenden melden. Selbst Erstsemester leiden schon an Überlastungssymptomen und werden durch das Gefühl, nur noch von Außen gesteuert zu sein, in ihrer Persönlichkeitsbildung behindert. Insbesondere bei Studierenden des Lehramts wirkt sich dieses Defizit für die Allgemeinheit verheerend aus, denn wie sollen aus diesen gehetzten Wesen schließlich die gereiften Persönlichkeiten werden, die in der Lage sein sollen, unseren Nachwuchs nicht nur zu bilden, sondern ihm auch ein stabiles Gerüst von Werten und Überzeugungen mitzugeben? Halten wir also als Ergebnis fest: Die Studierenden profitieren nicht von der Reform!

Steigen wir nun eine Stufe hinauf in der Hierarchie des höheren Bildungswesens und prüfen, ob bei den Lehrenden an den Universitäten in Deutschland irgendjemand von der so genannten Studienreform einen Gewinn davongetragen hat. Die im vorigen Abschnitt beschriebene, durch den Bologna-Prozess verursachte Mehrbelastung aller Lehrenden tendiert eindeutig in die Gegenrichtung, zeigt aber nur den Zustand nach der Umstrukturierung. Mit in die Bilanzierung eingehen sollten unbedingt auch die im wahrsten Sinne unzähligen in endlosen Konferenzen vergeudeten Arbeitsstunden hoch qualifizierter Menschen, die den Umgestaltungsprozess unter starkem Zeitdruck und großenteils unsinnigen Vorgaben zu bewältigen hatten und denen allein es zu verdanken ist, wenn nicht nur reiner Unsinn bei der Umgestaltung der Studiengänge herausgekommen ist. Und wenn die Verlautbarungen der letzten Tage ernst genommen werden können, dass wirklich die gröbsten Konstruktionsfehler in den BA-/MA-Studiengängen nun ausgebügelt werden sollen, dann ist abzusehen, dass der Konferenzmarathon von neuem losgeht.

Weitere Mehrbelastungen entstehen durch die vorgeschriebene Akkreditierung der neuen Studiengänge, wobei durch eigens eingerichtete Arbeitsgruppen umfangreiche Anträge nach großenteils sachfremden Vorgaben vorbereitet werden müssen, um so der jeweiligen Akkreditierungsagentur möglichst keinen Anhaltspunkt für Änderungswünsche zu bieten, die dann wieder neue Konferenzen notwendig machen würden. Auch materieller Schaden entsteht durch den Zwang zur Akkreditierung, denn diese ist höchst kostenpflichtig, und belastet so direkt den Etat der Hochschulen[8], die auf diesen Zusatzkosten hängen bleiben. Dies wiederum spüren dann die Lehrenden der einzelnen Fakultäten in Form von Mittel- und Stellenkürzungen, und da überdies auch noch alle drei bis vier Jahre die Akkreditierung zu wiederholen ist, wird daraus zwangsläufig eine Abwärtsspirale der Studienfinanzierung. Wie unsinnig diese Form des „universitären Qualitätsmanagements“ ist, sollte schon aus der Tatsache ersichtlich sein, dass die Akkreditierung die inzwischen selbst von höchsten Stellen eingeräumten Mängel der BA-/MA-Studiengänge nicht verhindert hat, und es sollte mich sehr wundern, wenn nicht die Korrektur dieser Fehler die Neuakkreditierung aller veränderten Studiengänge im Gefolge hätte: eine Goldgrube für die privaten Akkreditierungsagenturen!

Eine weitere zeitgleich mit dem Bologna-Prozess aufgekommene Möglichkeit zur Vernichtung wertvoller Arbeitskraft ist die Teilnahme an Hochschulrankings, mit denen wir uns im Folgenden noch näher beschäftigen werden. Dies hat inzwischen die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel zu einem Ausstieg aus den vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veranstalteten Rankings bewegt, wobei der erhebliche personelle und zeitliche Mehraufwand nur einer von mehreren Gründen ist, die vom Dekan dieser Fakultät für diese Entscheidung vorgebracht wurden[9]. Auch der Historikerverband lehnt nach einer Verlautbarung auf seiner Internetseite jetzt die weitere Teilnahme an CHE-Rankings ab und nennt schon einige Hochschuleinrichtungen, die sich diesem Appell anschließen wollen. Da die Hochschulen der Schweiz und Österreichs ihre Teilnahme schon länger aufgekündigt haben, könnte sich hier eine Umkehr andeuten.

Ein weiterer Anlass, Forschung und Lehre zu vernachlässigen oder hintanzustellen, ist die Einwerbung von sogenannten Drittmitteln, die wegen der anhaltenden Unterfinanzierung der Hochschulen umfangreichere Forschungsprojekte überhaupt erst möglich machen. Da sich um die raren Mittel viel mehr Bewerber bemühen, als letztlich bezuschusst werden können, sind die Anforderungen an Umfang und Qualität der Förderanträge in ungeahnte Höhen gestiegen, mit der konkreten Folge, dass solche Anträge inzwischen auf Literaturlisten bei Bewerbungen auftauchen und als vollwertige wissenschaftliche Publikationen gewertet werden. Ähnlich sieht es mit den Rechenschaftsberichten aus, die nach der Vergabe von Fördermitteln zum Nachweis der korrekten Verwendung erstellt werden müssen. Die Krönung aller Bemühungen um Drittmittel stellt dann die Teilnahme an einer Exzellenzinitiative dar, was wegen der in Aussicht gestellten noch höheren Mittelausstattung natürlich einen noch höheren Anspruch an die vorzulegenden Unterlagen erfordert. Nur Hochschuleinrichtungen, die bereits über eine überdurchschnittliche Ausstattung an Mitteln und Personal verfügen, haben hier überhaupt eine reelle Chance.

Nur nebenbei sei auch noch die vor ein paar Jahren auf dem Verordnungswege verfügte Erhöhung des Lehrdeputats erwähnt, die zulasten der Lehrenden eine wundersame Erhöhung der Lehrkapazität der Hochschulen bewirkte. Schlimme Folgen für den wissenschaftlichen Nachwuchs hat die gezielte Streichung von regulären Assistentenstellen und Dauerstellen im sogenannten akademischen Mittelbau. Es gibt zunehmend nur noch eng befristete Stellen in Drittmittelprojekten und neu geschaffene sogenannte Lecturer-Stellen, auf denen junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zur Behebung der Engpässe in der Lehre gnadenlos verheizt werden, ohne noch eigene Forschung realisieren zu können. Ähnliches gilt auch für die an vielen Hochschulen eingeführten Juniorprofessuren. Nachteilig für dieses wachsende wissenschaftliche Prekariat ist auch die Tendenz zur Standardisierung in den BA-/MA-Studiengängen, denn bei Bewerbungen können sie sich nun nicht mehr durch originelle Veranstaltungsthemen und ein weites Themenspektrum auszeichnen.

Die genannten Veränderungen sprechen aus meiner Sicht sämtlich dafür, unsere Leitfrage nach den Nutznießern des Bologna-Prozesses und seiner Begleiterscheinungen für die Lehrenden an den Hochschulen negativ zu beantworten. Es kommt aber noch ein weiterer negativer Umstand hinzu, der auf einer anderen Ebene liegt. Noch vor wenigen Jahren galt die universitäre Selbstverwaltung als unantastbare Errungenschaft des deutschen Hochschulwesens, die Professorenschaft hatte die Mehrheit in den Selbstverwaltungsgremien, und das Rektorenamt war so ausgelegt, dass der Amtsinhaber nur als primus inter pares fungieren und nichts gegen die Mehrheit des Senats tun oder ändern konnte. Inzwischen ist es so, dass die meisten Bundesländer neue Hochschulgesetze erlassen haben, die eine Verfassung der Hochschulen vorschreiben, in der die Statusgruppe der Professoren nur noch sehr stark zurückgestutzte Mitbestimmungsmöglichkeiten hat. Ein instruktives Beispiel bietet hier das Land Nordrhein-Westfalen mit seinem „Hochschulfreiheitsgesetz“ aus dem Jahre 2006, nach dem jetzt der Hochschulrat, ein nicht demokratisch gewähltes kleines Gremium, die eigentliche Macht in den Hochschulen ausübt und den Rektor oder Präsidenten wählt, was früher Aufgabe des demokratisch gewählten Senats bzw. Konvents war. Der oder die Gewählte soll zwar vom Senat bestätigt werden, die eventuelle Ablehnung durch den Senat kann aber durch erneute Abstimmung des Hochschulrates ausgebügelt werden, wie kürzlich an der Fachhochschule Bielefeld geschehen.

Wie kommt es, dass die einmal so selbstbewusste Professorenschaft der Hochschulen, insbesondere der Universitäten, sich diesem politischen Handstreich in ihrer Mehrheit nicht widersetzt hat, sondern nach wie vor mit beschämender Beflissenheit eine Kröte nach der anderen schluckt? Warum unterwerfen sie sie sich nach willkürlichen Kriterien veranstalteten Rankings und arbeiten Akkreditierungsagenturen zu, die auch ihnen selbst finanziellen Schaden zufügen? Wieso beteiligen sie sich an „Exzellenzinitiativen“, obwohl ihnen klar sein muss, dass jeder Euro, der ihrem Projekt zufließt, an einer anderen Stelle im Bildungswesen weggekürzt wurde? Aus welchem Grund lassen sich die Hochschulen und Fakultäten von den Regierenden in eine sinnlose Konkurrenz treiben, anstatt solchen Zumutungen geschlossen entgegen zu treten? Nach meiner Einschätzung ist das all diesen „Mitmachern“ gemeinsame Motiv die von der Obrigkeit absichtsvoll geschürte Hoffnung, für sich selbst oder den eigenen Fach- oder Forschungsbereich irgendeinen noch so begrenzten Profit aus der allgemeinen Bildungsmisere zu schlagen. In den letzten Jahren sind zwar die Ausgaben für das Bildungswesen noch weiter zurückgegangen, aber durch Umverteilung der geschrumpften Mittel ist für manche Beteiligte doch noch etwas zu gewinnen, wenn auch auf Kosten der weniger „exzellenten“ Mitbewerber. Dies erklärt hinreichend, warum die ohnehin schon besser gestellten Hochschulen und Professoren das Konkurrenzsystem stützen. Warum aber machen die weniger Privilegierten mit, die doch täglich erfahren, dass ihre Situation immer schlechter wird? Meine Erklärung dafür ist eine depressive Grundstimmung der Unterprivilegierten, die dazu führt, dass es auch im „Untergeschoss“ des Hochschulwesens eine Konkurrenz gibt. Hier besteht der angestrebte Erfolg darin, bei der mit Sicherheit zu erwartenden nächsten Kürzungswelle etwas schonender behandelt zu werden als die anderen. Das Mittel dazu ist die bedingungslose Unterwerfung, ja der vorauseilende Gehorsam gegenüber allen Zumutungen der Regierenden: Folgsamkeit als „Exzellenz der Armen“!

Betrachten wir nun die nächst höhere Ebene, die Hochschulen selbst. Hier können wir gleich zu Anfang feststellen, dass mit dem Bologna-Prozess eine Aufwertung der Fachhochschulen einhergeht. Auch sie dürfen Bachelor-, ja sogar Master-Studiengänge anbieten und nutzen diese neue Möglichkeit auch.
Die erworbenen Titel sollen trotz der nach wie vor unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen (sowohl für Studierende als auch für die Lehrenden) nicht unterschieden werden, wie schon im Jahre 1999 von der Kultusministerkonferenz beschlossen wurde. Selbst Johanna Witte, eine Mitarbeiterin des CHE, stellt in Ihrem Aufsatz über die deutsche Umsetzung des

Bologna-Prozesses[10] verwundert fest, dieser von ihr als Revolution bezeichnete Vorgang sei bemerkenswert still über die Bühne gegangen, und erklärt sich das Ausbleiben einer eigentlich ja höchst notwendigen Grundsatzdiskussion damit, dass es auf politischer Ebene viel Sympathie für eine Aufwertung der Fachhochschulen gegeben habe. Diese Deutung ist wahrscheinlich richtig, denn es gab schon vorher deutliche Anzeichen für eine solche Absicht, wie etwa die mit jeder neuen „Eckdatenverordnung“ verbesserten Möglichkeiten, an Fachhochschulen erbrachte Studienleistungen für ein universitäres Diplomstudium anrechnen zu lassen, oder die in Nordrhein-Westfalen geschaffene Möglichkeit, Fachhochschulabsolventen mit Einserabschluss direkt in ein Promotionsstudium an der Universität aufrücken zu lassen. Diese wohl politisch gewollte Nivellierung der traditionellen Unterschiede zwischen mehr theoretisch orientierten und überwiegend anwendungsbezogenen Studiengängen hat längerfristig nicht nur für die Universitäten negative Konsequenzen, die damit in der Konkurrenz zu den ja kostengünstiger arbeitenden Fachhochschulen unter einen zusätzlichen Kostendruck geraten, sondern auch für die Studierenden, denn die angestrebte Angleichung der Hochschularten wird sich nicht durch eine Anhebung des wissenschaftlichen Niveaus der Fachhochschulen ereignen!

Es sollte zu denken geben, wie hier Entscheidungen von großer Tragweite und grundsätzlicher Bedeutung in kleinen Zirkeln unter Umgehung einer öffentlich geführten Debatte getroffen worden sind, weil vermutlich keine an einer Landesregierung beteiligte politische Partei diese famose Sparmöglichkeit verpassen wollte. Die Interessenvertreter der Universitäten aber haben dieses brisante Ereignis offenbar verschlafen, wobei wir ihnen zugute halten sollten, dass die volle Bedeutung dieses einzelnen Schrittes damals noch nicht so klar ersichtlich sein konnte wie heute, wo das ganze Ensemble der nach und nach in Kraft getretenen Elemente des Bologna-Prozesses und seiner Begleitentwicklungen vor unseren Augen liegt.

Wie aber stellt sich heute die Lage der Universitäten dar? Beginnen wir vor einer später notwendigen Differenzierung mit den Gemeinsamkeiten: Alle werden nach wie vor von staatlicher Seite zu sparsam finanziert, so dass sie genötigt sind, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Dabei ist zu bemerken, dass die Lage der Hochschulen umso dramatischer aussieht, je weiter sich die zuständige Landesregierung aus ihrer Verantwortung für sie davongestohlen hat. Nehmen wir Nordrhein-Westfalen als instruktives Beispiel, denn hier hat die derzeit regierende Koalition aus CDU und FDP mit dem im Jahre 2006 beschlossenen „Hochschulfreiheitsgesetz“ neue Maßstäbe gesetzt. Dieses Gesetz entlässt die Hochschulen formal weitgehend aus der Zuständigkeit des Landes, was auch beamtenrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich brachte. Aber wie sieht die neue Freiheit denn konkret aus? Die Landesregierung handelt mit den Hochschulen ein Budget aus und nimmt sie gleichzeitig mit einer Zielvereinbarung in die Verantwortung. Mit anderen Worten: Man kann jetzt den Landeshaushalt ungeniert durch weitere Einsparungen im Hochschulbereich sanieren, ohne die dadurch verursachten Schäden gegenüber den Betroffenen oder der politischen Öffentlichkeit noch selbst verteidigen oder rechtfertigen zu müssen. Die Entscheidung darüber, wen oder was man opfern soll, muss jetzt das Rektorat oder Präsidium jeder einzelnen Hochschule selbst treffen, während die Landesregierung sich aus der Schusslinie zurückgezogen hat.

Über das Steuerungsinstrument der Zielvereinbarungen behält die Regierung aber dennoch die Kontrolle über das Geschehen an den Hochschulen, denn im Falle der Nichterfüllung dieser sehr detaillierten Vorgaben droht den Hochschulen im Hintergrund immer die Keule der Mittelkürzung. Bei Licht besehen, stellt sich also die vom Gesetzestitel suggerierte große Freiheit der Hochschulen als sehr viel kümmerlicher heraus: es ist die Verpflichtung, den vorgegebenen Mangel selbst zu verwalten. De facto sind die Universitäten abhängiger als zuvor. Sie können sich zum Beispiel nicht aus dem Bologna-Prozess verabschieden, denn dieser ist ein prominenter Teil der Zielvereinbarung[11], verursacht aber zusätzliche Kosten, die den Hochschulen von der Regierung nicht erstattet werden. Da sind einmal die schon erwähnten Beträge zu nennen, die privaten Akkreditierungsagenturen zugeschanzt werden, weil die Regierung sich von der Fachaufsicht über die Hochschulen verabschiedet hat, kostenintensiv war aber auch die Erweiterung der Prüfungsämter in den einzelnen Fakultäten, die sonst unter der Last der permanenten Prüfungen und der Verwaltung der Leistungsdaten der BA-/MA-Studierenden zusammengebrochen wären. Auch der durch die unnötig komplizierte neue Studienstruktur deutlich erhöhte Beratungsbedarf der Studierenden führte zu vorher nicht angefallenen Kosten: In vielen Fakultäten musste die Personalkapazität der Studienberatung erhöht werden. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass die für das Umstrukturieren der alten Studiengänge aufgewendeten Arbeitsstunden des wissenschaftlichen Personals besser für Forschung und Lehre eingesetzt worden wären.

Ein in seiner Wirkung nicht zu unterschätzender Aspekt der jetzt propagierten „unternehmerischen Hochschule“ ist eine Verschärfung der Prioritätensetzung zwischen Forschung und Lehre. Schon früher zahlte es sich für Lehrende nicht aus, besonders viel Mühe in gute Lehrveranstaltungen zu investieren. Für die eigene Karriere war eine lange Liste von Publikationen deutlich wichtiger. Jetzt sollen ganze Hochschulen miteinander konkurrieren in Rankings und Exzellenzinitiativen, wobei den weniger Erfolgreichen irgendwann der Abstieg in die Bedeutungslosigkeit droht. Hieraus ergibt sich ein Anreiz für die Hochschulleitungen, prestigeträchtige Forschungsaktivitäten bei der hausinternen Mittelvergabe zulasten der Lehre zu bevorzugen. So wäre an der Universität Bielefeld das vor allem der Lehre dienende Medienzentrum um ein Haar aufgelöst worden, um mehr Platz für eine „exzellente“ und intensiv beworbene Forschungseinrichtung zu schaffen. Nur der laute Protest der Geschädigten hat dann wenigstens die Rettung eines Teils der Lehreinrichtung bewirkt.

An der Universität Stuttgart will der dortige Rektor im Bunde mit seiner Hochschulleitung nach einem Zeitungsbericht anscheinend gleich mehrere geisteswissenschaftliche Lehrstühle streichen, um mit Hilfe der eingesparten Gelder das technische Profil seiner Hochschule zu schärfen, in der Hoffnung, damit seine Wettbewerbsposition bei Exzellenzinitiativen zu verbessern[12]. Hier zeigt sich exemplarisch die gefährliche Kehrseite der neuen Leitungsstruktur. Ein machtbewusster und ehrgeiziger Rektor kann mit seinem Hochschulrat im Rücken gegen die Mehrheit der Hochschulangehörigen Veränderungen von großer Tragweite und mit möglicherweise irreversiblen Folgen durchsetzen. Gleichzeitig wird deutlich, dass im Zweifelsfall der Wunsch, mit seiner Hochschule in den erlauchten Kreis der „Elitehochschulen“ aufzurücken, weit mehr Bedeutung haben kann als etwa kleinliche Bedenken, ob nicht vielleicht Unwiederbringliches geopfert wird, und Interessen von Studierenden spielen anscheinend sowieso gar keine Rolle.

Hier wird der Effizienzgedanke zulasten der Betroffenen pervertiert! An diesem Beispiel zeigt sich darüber hinaus, zu welch unsinnigen Konsequenzen der Versuch führt, in Deutschland ein Hochschulsystem nach amerikanischem Muster einzuführen. Bisher war zumindest die Ausbildungsqualität aller Universitäten so gleichmäßig hoch, dass es für das berufliche Fortkommen der Absolventen unerheblich war, an welcher von ihnen er seinen Abschluss gemacht hatte. Dies wird sich nach dem Willen der Politik nicht mehr lange so durchhalten lassen, und damit wäre dann eine der letzten verbliebenen Errungenschaften der großen Bildungsreform der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts dahin. Dann wird es eine kleine Anzahl von besonders privilegierten Hochschulen geben, die mit hohen Studiengebühren dafür sorgen, dass sich kein unterprivilegierter Student dorthin verirrt, eine Reihe von Hochschulen, die vor allem dazu dienen, die erforderlichen akademisch ausgebildeten Dienstleister für die umliegende Region bereitzustellen, und schließlich eine tief gestaffelte Reihe von Bildungsinstituten, die aufgrund mangelnder Mittelausstattung täglich um ihr Überleben kämpfen müssen.

Mit diesem Ausblick können wir nun die Frage beantworten, ob die Universitäten in Deutschland vom Bologna-Prozess und den ihn begleitenden Reformen profitiert haben: Für die überwiegende Mehrzahl lautet die Antwort eindeutig Nein. Allenfalls die zu Eliteuniversitäten hochstilisierten Hochschulen können Vorteile für sich verbuchen. Aber auch dort wage ich zu bezweifeln, dass die neue Leitungsstruktur sich auf Dauer gesehen als segensreich erweist. Dadurch, dass die Hochschulräte oder ähnliche Entscheidungsgremien inzwischen weitgehend mit hochschulfremden Personen besetzt sind, die obendrein noch eigene, wirtschaftliche Interessen in die Hochschulen tragen, steht zu befürchten, dass nach Ablauf einer gewissen Schamfrist sich die Einflussnahme der großen Wirtschaftsverbände und anderer Interessengruppen auf inhaltliche Ausrichtung und Forschungsziele der Hochschulen noch einmal verstärken wird. Mit dem Instrument Stiftungsprofessuren kann z. B. leicht das Gesicht ganzer Fakultäten verändert werden, und die gezielte Zusammenarbeit der Industrie mit Forschungsinstituten der Universitäten zahlt sich schon heute eher für die Mittelgeber aus, die dafür keine eigene Forschung mehr betreiben müssen. Die Wirtschaft hat im Zuge der Hochschulreformen über die Besetzung der Entscheidungsgremien staatlicher Hochschulen inzwischen eine nicht demokratisch legitimierte faktische Macht gewonnen, wie schon das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 12. Oktober 2007 freudig berichtet[13].

Dass diese Tendenz sich fortsetzt und verstärkt, dafür wird die Instanz sorgen, die schon bisher der Motor aller beschriebenen Veränderungen war: die Bertelsmann-Stiftung. Diese betreibt seit ihrer Gründung im Jahre 1977 offensiv eine neoliberale Politik der Entstaatlichung der Gesellschaft und damit auch des Bildungswesens, um dort ihre spezifischen Interessen voranzutreiben, die nicht zu trennen sind von den Geschäftsinteressen der Bertelsmann AG, von deren Aktien die Stiftung einen Anteil von 76 % hält. Sie hat sich im Laufe der Jahre zum einflussreichsten Stoßtrupp des Privatisierungsgedankens im Bildungswesen entwickelt[14]. Bezogen auf die Hochschulpolitik war der folgenreichste Schachzug der „Bertelsmänner“ die Gründung des schon erwähnten „Centrums für Hochschulentwicklung (CHE)“ zusammen mit der dafür ins Boot geholten Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Jahre 1994 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH. Die vorher eher betulich und konservativ agierende HRK verwandelte sich unter dem Einfluss der Bertelsmann-Stiftung zu einer Institution, die von sich aus den Bologna-Prozess aggressiv vorantreibt. Auf ihrer Internetseite kann man zum Beispiel einen Fahrplan zur Umstrukturierung von Studiengängen herunterladen (Titel: 10 Schritte nach „Bologna“)[15].

Einen weiteren Hinweis auf die Durchsetzungskraft der Bertelsmann-Stiftung bietet der überstürzte, ohne erkennbare Rechtsgrundlage erfolgte Aufbau eines privaten Akkreditierungswesens in Deutschland. In keinem anderen Land Europas gibt es bisher eine ähnliche Entwicklung. Mit der Einrichtung von Akkreditierungsagenturen, die für teures Geld jeden einzelnen neuen Studiengang nach willkürlichen und vor allem weitgehend wissenschaftsfremden Kriterien bewerten, ist ein großer Schritt zur Privatisierung des Hochschulwesens vollzogen worden. Wie der Verfassungsrechtler Joachim Lege[16] feststellt, ist der von den Landesregierungen ausgeübte Zwang zur Akkreditierung ein deutlicher Verstoß gegen die grundgesetzlich verbriefte Freiheit von Forschung und Lehre, und die Abgabe der Fachaufsicht über die Hochschulen an private Agenturen entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Hier könnte es noch überraschende Entwicklungen geben, wenn sich ein Kläger findet.

Der Kronzeuge für die von der Bertelsmann-Stiftung ausgeübte Macht ohne Mandat ist aber das schon erwähnte „Hochschulfreiheitsgesetz“ des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Text nachweislich im Hause Bertelsmann vorformuliert wurde. Eine besonders pikante Pointe bildet in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Bildungsminister des Landes schließlich auch noch das CHE mit der Überwachung der Implementation dieses Gesetzes betraute. Inhaltlich ist die Autorschaft der Bertelsmann-Stiftung insbesondere daran abzulesen, dass nicht nur die universitäre Selbstverwaltung zerschlagen wurde, ein erklärtes Ziel der Bertelsmann-Stiftung seit der Gründung des CHE, sondern darüber hinaus der Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen ganz offiziell institutionalisiert wurde.

Wir können an dieser Stelle resümieren, dass sowohl die Bertelsmann-Stiftung als auch die Interessenvertreter der großen Wirtschaftsbetriebe im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess einen Machtgewinn verbuchen können. Finanzielle Vorteile genießen in seinem Gefolge die höchst parasitären quasi-staatlichen Parallelverwaltungsinstitute der Akkreditierungsagenturen.
Vorteile tragen aber auch die Regierungen der einzelnen Bundesländer davon. Dies zeigt sich schon an der Vorgehensweise bei der Installierung der Reform. Die seinerzeit in Bologna verkündete Absichtserklärung der versammelten Bildungsminister wäre völlig folgenlos geblieben, wenn die Hochschulen sich widersetzt hätten, denn die EU hat keinerlei rechtliche Kompetenz, dergleichen durchzusetzen.

Einzige Rechtsgrundlage für die Umwandlung des Hochschulwesens war in Deutschland zunächst das Hochschulrahmengesetz aus dem Jahre 2002. Dort aber wird nur die Möglichkeit formuliert, BA-/MA-Studiengänge einzurichten, keine Empfehlung, geschweige denn eine Verpflichtung. Schon die Kompetenz der Länder in Bildungsfragen stand dem im Wege. Erst die Übernahme dieser Empfehlung in neue Hochschulgesetze der Bundesländer gab dem unter Vorspiegelung von Zwängen längst in Gang befindlichen Umwandlungsprozess überhaupt eine Rechtsgrundlage. Dennoch wurde überall verkündet, die von den Bologna-Beschlüssen gesetzten Standards müssten auf der Ebene jedes Landes umgesetzt werden[17].

Da nicht anzunehmen ist, dass der gesammelte juristische Sachverstand der Landesministerialen diese rechtlichen Zusammenhänge nicht durchschaut hat, kommen wir unausweichlich zu der Schlussfolgerung, dass mit dieser Sachzwangsrhetorik nur die wahren Motive verdeckt werden sollten, welche die Bundesländer zur zwingenden Durchsetzung der Bologna-Beschlüsse getrieben haben. Diese aber sind vor dem Hintergrund der Tatsache, dass fast alle Hochschulen seit über zwei Jahrzehnten systematisch kaputt gespart worden sind, leicht auszumachen. Es ging und geht darum, Reformaktivität zu zeigen, ohne dass es etwas kostet, besser noch: dass die Reformaktivität sogar Argumente oder Möglichkeiten für weitere Einsparungen liefert. Als problematisch wurde ja schon seit längerem die hohe Verweildauer deutscher Studierender an den Hochschulen angesehen, ein zweiter Punkt war die gegenüber verschulteren Hochschulsystemen höhere Abbrecherquote. Was lag da näher als die Einführung eines nur sechssemestrigen Kurzstudiengangs, der kühn als berufsqualifizierend bezeichnet wurde und durch Verschulung und herabgesetzte wissenschaftliche Anforderungen auch solchen Studierenden das Erreichen eines Hochschulabschlusses ermöglichen sollte, die mit der Anforderung wissenschaftlichen Denkens schlicht überfordert wären?

Ein weiteres Motiv für die Durchsetzung des Bologna-Prozesses war sicherlich der Vorteil in der Außendarstellung gegenüber der OECD, die ja in regelmäßigen Abständen immer wieder die angeblich zu geringe Hochschulabsolventenquote in Deutschland moniert. Wenn man also die Mehrheit der Studierenden schon nach sechs Semestern wieder von der Hochschule schicken könnte, hätte man billig die Statistik geschönt und das Risiko, ob diese Qualifikation auch bei potentiellen Arbeitgebern Anerkennung findet, auf die Studierenden abgewälzt. Schade nur, dass diese Rechnung nicht aufgegangen ist!

Hätte es den zweifachen Bildungsstreik und die Meldungen über aufkeimenden Widerstand gegen die vom CHE veranstalteten Hochschulrankings nicht gegeben, wäre mein Beitrag an dieser Stelle zu Ende gewesen, und allenfalls hätte noch die rhetorische Frage gestellt werden können, was eigentlich sich als konservativ bezeichnende Politiker oder Parteien heute noch bewahren oder wovor sie uns noch bewahren wollen oder können. Der überraschende Aufstand der vom unerträglich gewordenen Bildungssystem Betroffenen und die schließlich von ihnen erstrittenen Reformversprechungen von höchster Stelle lassen mich jetzt etwas zuversichtlicher in die Zukunft schauen. Einerseits haben die in den Bildungsstreik Getretenen bewiesen, dass sie nicht mehr gewillt sind, jede Zumutung zu ertragen, andererseits haben die für das Bildungsdesaster Verantwortlichen Wirkung gezeigt. Der an den Hochschulen sich entwickelnde Widerstand gegen die Gängelung durch Rankings ermutigt ebenfalls, vor allem deshalb, weil jetzt auch endlich einmal der wissenschaftsschädliche Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen ausdrücklich zum Thema gemacht wurde[18]. Zum Schluss wage ich eine Prognose: Ich gehe davon aus, dass in nächster Zukunft tatsächlich die schlimmsten Auswüchse der Bologna-Reform beseitigt werden, um dem Protest die Spitze zu nehmen. Vielleicht wächst auch bei den an den Hochschulen tätigen Wissenschaftlern endlich wieder das Selbstvertrauen, das einen Widerstand gegenüber sachfremden Zumutungen tragen könnte. Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, ist ein auf Zurückdrängen des übermäßigen Einflusses der Wirtschaft gerichtetes Umdenken der regierenden Politiker und Parteien. Da sei Bertelsmann vor!


Anmerkungen:

[«1] http://www.bmbf.de/de/3336.php

[«2] Der Titel Bundesbildungsministerin ist gleich in zweifacher Hinsicht irreführend. Einerseits ist sie de facto seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 eine Ministerin ohne Geschäftsbereich und Zuständigkeiten, weil der gesamte Bildungsbereich in Deutschland durch Aufgabe aller Bundeskompetenzen endgültig provinzialisiert wurde. Zum anderen ist es gerade Frau Schavan, die alle Bemühungen, den Begriff Bildung als Leitidee des Hochschulstudiums zu retten, bewusst desavouiert.

[«3] Scholz, C., Stein, V. (Hrsg.): Schwarzbuch Bologna, DHV-Verlag Bonn 2009.

[«4] Die eine beschwerte sich in einem Interview allen Ernstes über die Ungeduld der streikenden Studenten, die andere will die von ihr geplante Bologna-Konferenz erst im April nächsten Jahres terminieren.

[«5]In diesem Zusammenhang sollte die wichtige Rolle von Internetportalen wie forum-kritische-paedagogik.de oder nachdenkseiten.de nicht übersehen werden, die schon kritische Beiträge publizierten, als die Presse noch unisono die angeblichen Fortschritte der Studienreform pries. Im Forum kritische Pädagogik wurde z.B. der nach wie vor lesenswerte Aufsatz von Ulrich Herrmann über die „entsorgte deutsche Universität“ veröffentlicht, auf den Nachdenkseiten erschien u. a. mein Beitrag „Lernen im Gleichschritt. Die schöne neue Hochschulwelt“, der Reaktionen auch aus den Niederlanden und England hervorrief.

[«6] Siehe Anmerkung 5.

[«7] Es ist also noch schlimmer, als Frau Wintermantel es darstellt, indem sie von einer „kostenneutralen“ Umstrukturierung der Studiengänge spricht, was ja das Ausbleiben weiterer Kürzungen unterstellt. Selbst dieses Verfahren hätte allerdings eine fatale Ähnlichkeit mit dem legendären Beschluss der Stadt Glasgow, ein neues Gefängnis auf dem Grundstück und aus dem Material des alten zu errichten, wobei bis zur Fertigstellung des Neubaus das alte Gefängnis weiter benutzt werden sollte.

[«8] Die Akkreditierung eines Studiengangs hat bisher ungefähr 15.000 € gekostet, wobei Bachelor- und Master-Studiengang eines Faches extra berechnet werden. Nach meinen Recherchen hat die Universität Bielefeld im Laufe der Jahre mindestens eine Million Euro für die Akkreditierung von Studiengängen aufwenden müssen. Welch eine Verschwendung!

[«9] Keine Teilnahme an kommerziellen Rankings! Offener Brief des Konvents der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Kiel, unterzeichnet von Prof. Dr. Lutz Kipp als Dekan. In: Forschung und Lehre 7/2009, S. 507.

[«10] In: Aus Politik und Zeitgeschichte 48/2006. Siehe dazu die Internetadresse www.bpb.bund.de/publikationen/ONPUIK,4,0,Die_deutsche_Umsetzung_des_…

[«11]So wird z. B. in der derzeit geltenden Zielvereinbarung der Landesregierung mit der Universität Bielefeld die Exekutierung des Bologna-Prozesses gleich im § 2 thematisiert.

[«12] Siehe dazu den Bericht von Jürgen Kaube: Exzellenz nach Masterplan, in: FAZ.NET vom 14. 6. 2009.

[«13] Der Titel des entsprechenden Artikels lautet: „Manager erobern die Kontrolle an den Unis“. Genaueres und vor allem Kritischeres zu diesem Thema bietet der Artikel „Manager erobern die Unis“ von Wolfgang Lieb auf den „Nachdenkseiten“ vom 20.05.2009 . Nur zur Erinnerung: Zunächst wurde auf breiter Front versucht, durch Gründung privater Hochschulen wirtschaftsfreundliche „Eliteabsolventen“ heranzuziehen. Nach dem Scheitern der meisten Projekte dieser Art setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass es eine viel kostengünstigere Alternative gab: die Machtübernahme der Wirtschaftsvertreter an den staatlichen Universitäten. Dass dies durchgesetzt werden konnte, ist eine Schande für die Politiker, die sich dafür hergegeben haben!

[«14] Siehe hierzu folgende Publikationen: Biermann, Werner, Klönne, Arno: Agenda Bertelsmann. Ein Konzern stiftet Politik, 2. Aufl., Köln 2008; Wernicke, Jens, Bultmann, Torsten (Hrsg.): Netzwerk der Macht – Bertelsmann, Marburg 2007; Lieb, Wolfgang: Drahtzieher hinter den Kulissen, Nachdenkseiten vom 16.10.2008.

[«15] Online unter: http://www.hrk.de/bologna/de/download/Teil2.pdf.

[«16] Lege, Joachim: Die Akkreditierung von Studiengängen, ursprünglich publiziert in der Juristen Zeitung (JZ) 2006

[«17] Sehr instruktiv ist in diesem Zusammenhang der Artikel „So wird Sachzwang gebaut“ von Hauke Brunckhorst in der taz vom 12.08.2006.

[«18] So heißt es am Schluss des oben in Anmerkung 9 genannten „offenen Briefs“: „Der Beschluss sollte nicht zuletzt auch als ein Zeichen gegen die nachweislich zunehmende Einflussnahme wirtschaftsnaher Verbände und Stiftungen auf die Hochschulpolitik in Deutschland gesehen werden, welche die Unabhängigkeit der deutschen Hochschulen sowie damit letztendlich das Grundrecht auf Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre tangiert.“ Sollte noch irgendjemand an der Berechtigung dieses Vorwurfs zweifeln, dann sei ihm die Internetseite der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zur Lektüre empfohlen. Besonders aufschlussreich ist die Publikation „Bildung neu denken! Das Zukunftsprojekt“, die federführend von Dieter Lenzen, dem Präsidenten der „unternehmerischsten Hochschule Deutschlands“ gestaltet wurde. Es ist schon erstaunlich, wie weit dieser einstige Schüler von Herwig Blankertz sich von dessen egalitären Überzeugungen entfernt hat!

Dietrich Lemke ist Professor für Pädagogik an der Universität Bielefeld.


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