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Titel: Gutachten des Bundestags sieht Rechtsbruch der USA gegen Kuba

Datum: 14. Februar 2026 um 12:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik
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Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stützt die Einschätzung. Analysiert wurden Sanktionen der USA, Maßnahmen gegen Dritte und Folgen für die EU. Von Edgar Göll.

Ein aktuelles Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bestätigt, dass die Embargopolitik der USA gegen Kuba in mehreren Hinsichten Völkerrechtsprinzipien und Gesetze verletzt. Auf Basis einer Auswertung der komplexen internationalen Fachliteratur untersuchten die Wissenschaftler aus juristischer Sicht wesentliche Elemente der gegen Kuba gerichteten US-Sanktionen. Darüber hinaus wurden die damit verbundenen Souveränitätsverletzungen der USA auf Drittländer rechtlich analysiert und der darauf bezogene Bedarf an Abwehrmaßnahmen insbesondere vonseiten der Europäischen Union untersucht.

Das Gutachten wurde am 30. Januar vorgelegt, sodass jüngere Drohungen und Verschärfungen der Blockade der US-Regierung nicht berücksichtigt wurden, zumal eng umgrenzte juristische Merkmale zu untersuchen waren. Dabei wurde ein ganzes Spektrum an völkerrechtlichen Bereichen betrachtet, wie das Gewaltverbot, das Verbot extraterritorialer Jurisdiktion, Menschenrechte, Welthandelsrecht sowie das Interventionsverbot. Letzteres verbietet die Einmischung in die inneren und äußeren Angelegenheiten eines Staates durch Zwang und basiert auf dem Grundsatz der souveränen Staatengleichheit, dem Artikel 2 der UN-Charta.

Dazu heißt es: „Demgegenüber finden sich allerdings auch Stimmen im völkerrechtlichen Schrifttum, welche in einseitigen Sanktionsregimen, die besonders intensiv wirken, einen verbotenen Zwang sehen. Bei dem Kuba-Embargo handelt es sich fraglos um ein äußerst intensives Sanktionsregime. Kuba wird nicht nur vom US-amerikanischen Markt abgeschnitten, sondern durch US-amerikanische Sanktionen gegenüber anderen Staaten und Personen, welche Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba pflegen (sogenannte „Sekundärsanktionen”), wird eine völlige „Abschottung” Kubas vom Weltmarkt beabsichtigt. In dieser Abschottung liegt beispielsweise (…) die Überschreitung der Grenze zum unzulässigen Zwang. Auch andere Stimmen nehmen in Bezug auf das Kuba-Embargo einen Verstoß gegen das Interventionsverbot an.”

Das Gutachten wurde vom Bundestagsabgeordneten Ulrich Thoden, dem Sprecher für Verteidigungspolitik der Fraktion Die Linke im Bundestag, beauftragt. Thoden sagt zu dieser wissenschaftlichen Analyse: „Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bestätigt, dass insbesondere die extraterritoriale Anwendung der US-Sanktionen gemäß dem LIBERTAD (Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act) von 1995 als völkerrechtswidrig angesehen werden kann. Dabei handelt es sich um sogenannte „Sekundärsanktionen”, mit denen Drittstaaten und ihre Staatsangehörigen dazu gezwungen werden, die Primärsanktionen mitzutragen, d.h. jegliche wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba zu unterlassen.”

Das Gutachten stellt auch Verstöße gegen Welthandelsrecht fest. So stehen die Vorschriften des LIBERTAD Act wegen der betroffenen Drittländer im Widerspruch zum GATT-Abkommen, weil der Import von Waren eingeschränkt wird, die kubanische Bestandteile enthalten.

Als praktische Schlussfolgerungen für die Bundesregierung meint Thoden, sie müsse den aktuellen „militärischen Interventionen der USA in Lateinamerika präventiv entgegentreten und das Völkerrecht mit Nachdruck verteidigen sowie die offensichtlichen Völkerrechtsbrüche der USA als solche klar benennen und verurteilen.” Auf EU-Ebene müsse für die konsequente Anwendung des Abwehrgesetzes (die Blocking-Verordnung von 1996) gegen die völkerrechtswidrigen extraterritorialen Sekundärsanktionen aus dem Kuba-Embargo gesorgt werden. Dazu gebe es Pflichten, die realisiert werden müssten.

Denn, so Thoden weiter: „Was Kubas Wirtschaft schon seit Jahrzehnten stranguliert, kann sich unter Trumps imperialistischer Expansionspolitik auch schnell gegen die europäischen Volkswirtschaften wenden.” Daher sei die Linke solidarisch mit den Menschen in Kuba, die selbstbestimmt über die Entwicklung der eigenen Gesellschaft und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes entscheiden wollen. In den internationalen Beziehungen müsse die Stärke des Rechts über dem Recht des Stärkeren stehen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: rawf8 / Shutterstock


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