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Titel: Propaganda und Wahrheit – BDI-Präsident Grillo: „Deutsche Industrie kann die hohen Stromkosten auf Dauer nicht tragen“

Datum: 11. März 2013 um 9:40 Uhr
Rubrik: Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Strategien der Meinungsmache, Wettbewerbsfähigkeit
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Im Interview mit dem Deutschlandfunk führt der BDI-Präsident Ulrich Grillo mal wieder die Öffentlichkeit an der Nase herum. Er betreibt die für die deutsche Wirtschaft seit Jahrzehnten übliche Propagandamethode, indem der mit dem Abbau von Arbeitsplätzen droht: „Wir stehen im internationalen Wettbewerb, insbesondere die energieintensive Industrie, und wenn unsere Wettbewerber im Ausland Energiekosten haben, die zum Beispiel nur 50 Prozent der unsrigen betragen, dann muss das berücksichtigt werden. Sonst kommt es zum Abbau von Arbeitsplätzen und Wegzug ins Ausland“. Die Behauptungen des BDI-Präsidenten sind in höchstem Maße bestreitbar. Solche Drohungen sind nichts anderes als politische Erpressungsversuche. Und die Kanzlerin gibt prompt nach. Von Wolfgang Lieb.

Grillo ist doch ein Clown – allerdings nicht Beppe, sondern Ulrich (BDI)“, spottet Thorsten Hild zu Recht.

Ob beim Kampf gegen Mindestlöhne, bei der Forderung nach Steuerentlastungen für die Unternehmen, bei der Rückführung von sog. „Lohnnebenkosten“ und damit beim Sozialabbau oder beim Widerstand gegen Umwelt- oder Sozialstandards, ständig wird von den Lobbyisten der Wirtschaft die Durchsetzung von Eigeninteressen getarnt mit der Warnung vor Arbeitsplatzverlusten. Mit dieser Drohung lassen sich die durchsichtigste Interessenpolitik und die gröbsten Ungerechtigkeiten noch unter einem sozialen Mäntelchen verstecken. Schließlich können diese Verbandsvertreter sich in der karitativen Pose darstellen, als wahrten sie die Interessen der großen Masse der Arbeitnehmer – nämlich deren Sorge um ihren Arbeitsplatz und damit um die ökonomische Existenz ihrer Familien.

Dieses Erpressungsritual wird nun auch bei der Debatte um die Stromkosten aufgeführt. Der BDI-Präsident spricht sich zwar vordergründig (notgedrungen) für die Energiewende aus, bezahlen sollen aber die privaten Verbraucher. Er benutzt einmal mehr das Argument der internationalen Wettbewerbsfähigkeit um die Wirtschaft von den volkswirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems zu befreien oder zumindest erheblich zu entlasten. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht kommt als Zielgröße in diesem Denken nicht vor. Er tut so, als wäre nur die Wirtschaft auf bezahlbare Strompreise angewiesen, den Haushalten darf man die Kosten ruhig zumuten.

Vermutlich stützt sich der BDI-Präsident bei seinen Warnungen auf eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), dem verlängerten wissenschaftlichen Schreibtisch der Wirtschaft.

Schauen wir uns deshalb einmal die Tatsachen hinter der Drohkulisse einmal etwas genauer an.

Die jüngste Strompreisstatistik (inklusive Steuern und Abgaben) von Eurostat sieht wie folgt aus:

Die Strompreise für die industriellen Endverbraucher liegen also etwas über dem Durchschnitt der Eurozone.

Was allerdings in dieser Statistik nicht erscheint ist die Tatsache, dass zumindest der größte Teil der energieintensiven Großunternehmen Sondervertragskunden sind, die die Preise mit den Stromlieferern außertariflich aushandeln und die – weil dem Betriebsgeheimnis unterliegend – nirgends erfasst werden können.

Der Wirtschaft geht es aber gar nicht um die Strompreise als solchen, sondern vor allem um die staatlich verursachten Belastungen des Strompreises also vor allem um die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien, um die Netzentgelte, um die Stromsteuer um Konzessionsabgaben, um die Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage oder beim Spitzenausgleich etc.. (Siehe die Auflistung der Entlastungstatbestände bei Arepo Consult [PDF – 1.9 MB])

Für die Steuer- und Abgabenbelastung ist jüngsten Balkengrafik vom Februar 2013 von Eurostat aufschlussreich:

Quelle: Eurostat

Die Grafik zeigt, dass in Deutschland die Strompreise selbst relativ niedrig liegen, inklusive der Steuern und Abgaben jedoch im oberen Drittel.

Aber auch das ist nur die halbe Wahrheit, denn einen einheitlichen Strompreis gibt es in Deutschland nicht. Die Durchschnittspreise innerhalb Deutschlands liegen weit auseinander. Das räumt sogar der DIHK in seinem „Faktenpapier“ ein. Es gibt nicht nur erhebliche Preisunterschiede zwischen den Regionen sondern auch im Hinblick auf Begünstigungen und Subventionen zwischen den unterschiedlichen Unternehmen.

Nicht berücksichtig sind ferner die rückerstattungsfähigen Steuern und Abgaben.
Man muss wissen, dass Großkunden Rabatte in vielfacher Form erhalten. So hat z.B. gerade jüngst das OLG Düsseldorf die (weitgehende) Befreiung von Großverbrauchern vom Netzentgelt für rechtswidrig erklärt hat.
Es gibt neben der Befreiung vom Netzentgelt noch eine ganze Reihe von Steuer- und Abgabenvergünstigungen. Z.B. bei der Stromsteuer (der 1999 eingeführten sog. Ökosteuer), sie ist für Unternehmen des produzierenden Gewerbes der Steuersatz um ein Viertel ermäßigt, außerdem wird die an sich zu zahlende Stromsteuer um die Entlastungen beim Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung vermindert.

Stromintensiven Unternehmen wird ab diesem Jahr ein Teil der durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückerstattet.

Die Steuermindereinnahmen bei der Strom- und Energiesteuer gehören laut Subventionsbericht der Bundesregierung zu den größten Steuervergünstigungen (Subventionsbericht der Bundesregierung S. 15 [PDF – 5.0 MB])

Quelle: Faktenpapier DIHK

Der größte Dorn im Auge der Wirtschaft ist die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist allerdings die Hälfte des Industriestroms nicht bzw. nicht in vollem Umfang von der steigenden EEG-Umlage betroffen [PDF – 639 KB].

Laut Aussagen der Bundesregierung werden mehr als 2.000 Unternehmen durch Ausgleichsregelungen bei der EEG-Umlage entlastet (Siehe die Liste [PDF – 364 KB]. Die EEG-Umlage kommt auf indirektem Wege sogar den Unternehmen sogar zugute. Höchst selten werden nämlich die Strompreissenkungen an der Strombörse durch die (subventioniert) eingespeisten Erneuerbaren Energie gegengerechnet. Es besteht eine hohe Plausibilität, dass der preissenkende Effekt (der „Merit-Order-Regelung) mit zunehmender Einspeisung erneuerbarer Energien größer ist als der preiserhöhende Umlage-Effekt (durch die Einspeisevergütungen).

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Vergünstigungen für die unterschiedlichen Stromverbrauer umso größer ausfallen, je höher deren Stromverbrauch ist.

Die geschätzte Gesamtentlastung für energieintensive Unternehmen wird auf weit über 9 Milliarden Euro geschätzt.

Quelle: EffizientGewinnt

In einer Analyse des „Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft“ für die Bundestagsfraktion der Grünen [PDF – 302 KB] wird aber noch eine ganz andere Rechnung aufgemacht.

Diese Analyse kommt gar zum Ergebnis, dass sich die Wettbewerbssituation für große und stromintensive Industriekunden seit 2007 sogar verbessert habe. Als Gründe werden genannt, dass sich der Stromeinkaufspreis für Großabnehmer an der Deutschen Börse sich von Januar 2008 bis Oktober 2012 um 22 Prozent verringert habe. Die monatlichen Strompreise hätten in diesem Zeitraum um 7 Prozent unter dem Durchschnitt der restlichen europäischen Energiebörsen gelegen. Bei einigen stromintensiven Industriekunden etwa im Bereich der Roheisen- und Stahlerzeugung sei der Strompreis sogar um 2 Ct/kWh auf 5,5 C t/kWh gegenüber 2009 gesunken.

Infolge der oben genannten Vergünstigungen stellten Abgaben und Steuern einen nahezu vernachlässigbaren Anteil an den Stromkosten der Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch dar. Der tatsächlich gezahlte Strompreis für viele Betriebe mit großen Abnahmemengen liege deshalb deutlich niedriger als in den Statistiken ausgewiesen, teilweise sogar unter dem EU-Durchschnitt. (Siehe oben die Balkengrafik von Eurostat, die den hohen Anteil an Steuern und Abgaben ausweist.)

Hinzu käme noch, dass gerade zahlreiche energieintensive Unternehmen einen signifikanten Anteil ihres Stroms über sog. Eigenstrom deckten, d.h. selbst Strom erzeugen. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit müsse man zudem berücksichtigen, dass sich gerade in den Wettbewerber-Ländern in den letzten Jahren im Preisniveau angeglichen hätten.

Was beim Jammern der Wirtschaftslobbyisten in aller Regel regelmäßig auch noch verschwiegen wird, was aber das zentrale Thema sein müsste, das ist die Höhe des Anteils der Energiekosten (insgesamt) an den Bruttoproduktionswerten der Unternehmen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums betrug der Anteil der gesamten Energiekosten am Bruttoproduktionswert gerade zwei Prozent [PDF – 659 KB]. Zum Vergleich: Der Anteil der Material- und Rohstoffkosten betrug durchschnittlich 50 und der Anteil der Personalkosten knapp 20 Prozent [PDF – 639 KB].

Natürlich liegt der Anteil der gesamten Energiekosten (also nicht nur der Stromkosten) an der Bruttowertschöpfung bei einigen wenigen, energieintensiven Industriezweigen höher, nämlich zwischen 10 Prozent (Roheisen, Stahl etc.), 18 Prozent (Zement, Kalk, Gips), 23 Prozent (Glas und Glaswaren) und sogar 63 Prozent (Zellstoff, Papier). Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn nun gerade diese Unternehmen als Paradebeispiel genannt werden. Im Übrigen wurde weite Teile der Eisen- und Stahlindustrie, aber auch der Grundstoffchemie schon längst vor der Energiewende in Schwellenländer verlagert.

Andererseits muss man sehen, dass diese Industriebetriebe in Summe nur etwa 4% zur gesamten industriellen Bruttoproduktion beitragen [PDF – 639 KB].

Die Steuern und Abgaben auf die Energiekosten für sich allein genommen machen im Industriedurchschnitt dementsprechend nur einen noch geringeren Anteil der Gesamtkosten aus. Die Energie- und Stromsteuern variieren bei einem Anteil zwischen 5 und 14 Prozent [PDF – 1.5 MB].

Auch eine Studie im Auftrag von Greenpeace kommt zum Ergebnis, dass die energieintensiven Branchen durch höhere Energiekosten bis auf die Zement- und die Aluminiumindustrie in den meisten Fällen keineswegs wettbewerbsgefährdet seien [PDF – 659 KB]. Die Financial Times Deutschland meldete sogar im September 2012, dass Deutschland sogar stromhungrige Industrie anlockt.

Nach eigenen Angaben stellen energieintensive Betriebe rund 830.000 Arbeitsplätze. Bei den Drohungen der Arbeitgeberseite mit dem Verlust von Arbeitsplätzen bei energieintensiven Betrieben wird allerdings nicht gegengerechnet, wie viele Arbeitsplätze durch die Energiewende und speziell durch den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen wurden. Nach Angaben der Bundesregierung waren 2012 insgesamt 370.000 Menschen beschäftigt, wovon zwei Drittel auf das erneuerbare-Energien-Gesetz zurückzuführen sind.
Dass der Umbau der Energieversorgung eine große Chance, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland für die nächsten 20 bis 30 Jahre eher zu sichern und zu stärken, meint sogar der Bundesumweltminister Altmaier.

Fazit:

Um die Belastung der Unternehmen durch die Strompreise und insbesondere im Kampf um die Entlastung von Steuern und Abgaben für den Stromverbrauch gibt es eine regelrechte Gutachten-Schlacht. Die widerstreitenden Ergebnisse beweisen einmal mehr, wie sehr die Gutachten von den Fragestellungen und damit auch von den Interessen ihrer Auftraggeber bestimmt sind.

Soviel lässt sich jedoch sagen: Die Behauptungen des BDI-Präsidenten, dass aufgrund der hohen Stromkosten die „Industrie nicht überleben“ könne, dass „sie zumachen oder auswandern“ müsse und damit eine große Gefahr bestünde, dass Arbeitsplätze verloren gingen, sind alles andere als unumstritten und eine maßlose Übertreibung. Solche Drohungen sind nichts anderes als politische Erpressungsversuche.

Leider mit der üblichen Wirkung auf die Politik. Im vorauseilenden Gehorsam hat die Bundeskanzlerin schon eingelenkt. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: “Merkel betonte aber, dass bestimmte Ausnahmen für die energieintensive Industrie weiter notwendig seien. «Wir müssen ein faires Verfahren finden, um die wirklich im weltweiten Wettbewerb stehende Industrie nicht zu benachteiligen.»”

Wieder einmal ordnet sich die Politik den Interessen der deutschen Exportwirtschaft unter – zu Lasten der privaten Haushalte. Es geht nicht um Wettbewerbspolitik sondern ausschließlich um Wirtschaftsförderung. Die Umverteilung von unten nach oben bei den Arbeitskosten setzt sich auch bei den Strompreisen fort.


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