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Titel: Unternehmerlobby will die Hochschulen steuern – Zum offenen Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte an die NRW-Landesregierung

Datum: 9. Januar 2014 um 9:13 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft, Wettbewerbsfähigkeit
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Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Vorsitzenden der Hochschulräte in NRW mehrheitlich die Hochschulen als durch den Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesteuerte „Unternehmen“, ja noch mehr als die verlängerten Werkbänke der Wirtschaft betrachten, dann liefert diesen Beleg ihr offener Brief an die Landesregierung [PDF – 78.5 KB].
Allein dieses Schreiben an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und an die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze müsste eigentlich alle, für die die Freiheit von Forschung und Lehre noch den im Grundgesetz verbürgten hohen Wert besitzt, von der Notwendigkeit der Novellierung des bisherigen sog. „Hochschul-„Freiheits“-Gesetz des früheren FDP-Innovationsministers Pinkwart überzeugen. Die „unternehmerische Hochschule“, wie sie die Mehrheit der Hochschulratsvorsitzenden anstrebt, hat nichts mehr mit dem Grundgedanken der Wissenschaftsfreiheit zu tun, wie ihn das Bundesverfassungsgericht postuliert hat. Den unterzeichnenden Hochschulratsvorsitzenden geht es nicht um die Wahrung einer autonomen Wissenschaft an den Hochschulen, ihnen geht es – wie sie selbst schreiben – um den „Schulterschluss der Hochschulen mit Industrie und Wirtschaft“. Von Wolfgang Lieb.

Standortkonkurrenz und Wettbewerbsfähigkeit als ideologische Kampfbegriffe

„Der Schulterschluss der Hochschulen mit Industrie und Wirtschaft ist ein wesentlicher Baustein für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg.“

So heißt es in dem Schreiben.

Die Hauptkritik der Hochschulratsvorsitzenden ist, dass der Referentenentwurf „auf das Empfindlichste die Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft“ behindere.

Das Weltbild der Mehrheit dieser Hochschulratsvorsitzenden ist beherrscht von zwei ideologisch aufgeladenen Kernbegriffen, nämlich der „Wettbewerbsfähigkeit“ und der Denkkategorie vom „Wirtschaftsstandort“:

„Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird das nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein‐westfälischen Hochschulen und damit ihr nationales und internationales Ansehen, sondern auch den Wirtschaftsstandort NRW erheblich schwächen“

kritisieren sie den Referentenentwurf schon im einleitenden Absatz des Schreibens.

Hochschulen werden also vor allem in ihrer Funktion für den „Wirtschaftsstandort“ betrachtet.

Das ist in doppelter Hinsicht ideologisch borniert. Es bedeutet einmal eine Verengung des Auftrags der Hochschulen als Motor der Wirtschaft. Zum anderen liefert das Bild von der „Standort“-Konkurrenz den ideologischen Popanz, der den Irrglauben stützen soll, als würden Regionen und nicht etwa einzelne Unternehmen auf den Märkten miteinander konkurrieren. Die Standort-Ideologie war von Anfang an der propagandistische Hebel zur Durchsetzung neoliberaler Reformen – von der Deregulierung aller Märkte, über die Senkung der Lohnkosten bis hin zur Zerstörung der sozialen Sicherungssysteme. Und nun muss die Stärkung des „Wirtschaftsstandorts“ eben auch als Schlagwaffe für die Deregulierung in der hochschulpolitischen Debatte herhalten.

Der zweite Begriff, die „Wettbewerbsfähigkeit“, das ist – wie wir aus dem Munde der Kanzlerin nahezu täglich erfahren – die derzeit alles beherrschende Doktrin. Messgröße von Erfolg soll es sein, den Mitwettbewerber nieder zu konkurrieren.
Die konkreten Auswirkungen der Ideologie der „Wettbewerbsfähigkeit“ sehen wir ganz real in Europa: Es ist eine endlose Spirale nach unten, es ist Lohn- und Sozialdumping, es ist die Durchsetzung der „marktkonformen Demokratie“.

Standortsicherung durch Wettbewerbsfähigkeit das soll nach dem Leitbild der unterzeichnenden Hochschulratsvorsitzenden nun eben auch das Steuerungsprinzip der Hochschulen und von Forschung und Lehre sein und bleiben.

Das Scheitern der Wettbewerbsideologie bei der Entwicklung der Bildungs- und Hochschullandschaft zeigt sich inzwischen allenthalben. Es ist z.B. parteiübergreifender Konsens geworden, dass das mit dem Wettbewerbsföderalismus eingeführte „Kooperationsverbot“ zwischen Bund und Ländern in der Hochschulpolitik ein Holzweg war. Der Bedarf nach Gemeinsamkeit nach übergreifenden staatlichen Rahmensetzungen, gemeinsame Leitlinien, nationale Bildungsstandards, vergleichbare Zugangsregeln, nationale Hochschulpakte beherrschen die bildungspolitische Debatte.

Das Manager-Denken hat die Hochschulen erobert

In diesem Schreiben erweist sich einmal mehr, dass „Manager die Unis eroberten“ und darin spiegelt sich die Tatsache wieder, dass fast die Hälfte der Hochschulratsvorsitzenden sog. „Führungspersönlichkeiten“ aus der Wirtschaft sind.

Die „professionskulturellen“ Bedingungen einer freien Wissenschaft sind den Vertretern der Wirtschaft ziemlich fremd, sie haben nie verstanden, dass komplexe und teure Wissenschaft gerade auch Kooperation und nicht kleinkariertes Konkurrenzdenken voraussetzt. Die Warnungen, dass eine einseitig an messbaren Effizienz- und Wettbewerbskriterien ausgerichtete Steuerung der Hochschulen Innovationen eher erschweren ja geradezu verhindern können, nehmen sie nicht ernst.

Damit kein Missverständnis aufkommt, ich rede nicht gegen einen Wettbewerb um die besten Forschungsleistungen. Einen solchen Wettbewerb unter Wissenschaftlern hat es immer gegeben. Wissenschaft ist genuin auf den Wettstreit um die richtige Antwort, pathetisch gesagt, auf den Wettstreit um Wahrheit angelegt.

Aus nahezu jedem Abschnitt dieses Schreibens ergibt sich, dass es sich nach dem Verständnis seiner Verfasser/innen aber nicht um den wissenschaftlichen Wettstreit um Wahrheit geht. Hinter dem Wettbewerbsgedanken der Hochschulratsvorsitzenden steckt das Bild einer Hochschule, das wie ein Unternehmen seine „Produkte“ und „Waren“ – also ihre Forschungsleistungen sowie ihre Aus- und Weiterbildungsangebote – auf dem Markt an kaufkräftige Nachfrager abzusetzen hat: nämlich einmal an zahlungskräftige Forschungsförderer und Auftraggeber, an Stifter und Sponsoren, und zum anderen als Lieferanten der von der Wirtschaft „dringend benötigten Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger“.

Am deutlichsten zeigt sich das von den Hochschulratsvorsitzenden vertretene Leitbild einer über den Drittmittelmarkt gesteuerten Forschung in ihrer aggressiven Abwehr, der Forderung nach Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritteln in § 71a des Referentenentwurfs des Hochschulzukunftsgesetzes [PDF – 909 KB].

Da soll also nach dem Willen der Landesregierung künftig das Präsidium einer Hochschule die Öffentlichkeit „in geeigneter Weise“ über Forschungsvorhaben, also über Themen, den Umfang der Mittel Dritter, als auch über den Auftraggeber unterrichten. Eine Transparenz, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz für die öffentliche Verwaltung selbstverständlich geworden ist, soll nun, nach Meinung der Hochschulratsvorsitzenden für eine öffentliche und überwiegend über Steuergelder finanzierte Institution, wie die Hochschulen nicht mehr gelten.

Dass inzwischen „weite Bereiche der Forschung“ ohne Drittmittel gar nicht mehr durchgeführt werden können, weil die Grundfinanzierung der Forschung seit Jahren stagniert, wird von den Hochschulratsvorsitzenden sozusagen als gegeben, wenn nicht sogar erwünscht hingenommen. Denn je mehr der Bedarf an Drittmittel zunimmt, desto mehr steuert der Wettbewerb um Drittmittel die Forschungsentwicklung. Und das ist schließlich das Ziel der Verfechter der „unternehmerischen Hochschule“, die überwiegend aus Steuergeldern finanziert, aber über ergänzende Drittmittel gesteuert werden soll.

(Dass es den Hochschulratsvorsitzenden gar nicht um die Einwerbung von öffentlich und wettbewerblich vergebenen Forschungsmitteln, wie etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), geht, ist mit Händen zu greifen. Bei diesen Drittmitteln herrscht ohnehin volle Transparenz. Nein, es geht vor allem um die „industriellen Drittmittelaufträge, die Wissen und Innovation vorantreiben sollen“. Fragt sich nur, Wissen für wen, Innovation für wen?)

Die Polemik der Hochschulratsvorsitzenden gegen mehr Transparenz ist angesichts der jüngst bekannt gewordenen Veröffentlichungen, dass mindestens 22 Hochschulen in Deutschland geheim für das US-Verteidigungsministerium geforscht haben sollen, ziemlich ignorant.

Die „unternehmerischen“ Hochschulratsvorsitzenden merken in ihrem auf „berechtigte Firmeninteresse an Vertraulichkeit“ ausgerichteter Interessengebundenheit gar nicht mehr, dass sie damit die Existenzberechtigung öffentlicher Hochschulen insgesamt in Frage stellen.

Die institutionelle Autonomie der staatlichen Hochschulen hat ihre Begründung gerade darin, dass die über Steuergelder finanzierten Hochschulen einen Ort bieten sollten, an dem sich frei von staatlichen oder politischen Interessen die Gesellschaft selbst zum Gegenstand ihres kritischen Denkens macht. Hochschulen sollten, wie Parsons das ausdrückte, als „Treuhänder der Gesellschaft“ fungieren. Und um das leisten zu können sollten sie von den gesellschaftlichen Verhältnissen und Interessen, die sie ja gerade aufklären sollen, unabhängig sein. Der eigentliche Sinn der Hochschulautonomie ist doch,
dass „gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft am besten dient” (BVerfGE 47, 327 (370)).

Die Geheimhaltung von Forschungsthemen und – Forschungsergebnissen und von Auftraggebern ist daher ein Widerspruch zur Begründung der grundgesetzlichen Garantie und der staatlichen Gewährleistungspflicht für die Wissenschaftsfreiheit.

Die Hochschulratsvorsitzenden missbrauchen den Begriff der Autonomie der Hochschulen als Hebel, nicht nur die Institution Hochschule, sondern auch die Hochschulwissenschaftler selbst den Zwängen des Wettbewerbs um die Einwerbung gerade auch um Geld aus Wirtschaft und Industrie auszuliefern.

Umgekehrt wird aber ein Schuh daraus: Drittmittel sorgen nicht mehr dafür, dass man zusätzliches Geld für die Forschung ausgeben kann, wie das früher einmal der Fall war, sie werden mehr und mehr zur Grundbedingung für Forschung überhaupt. Mit der Tendenz die staatliche Grundfinanzierung einzufrieren oder gar zurückzufahren, besteht die Gefahr, dass die Forschung mehr und mehr über die Vergabe von Drittmitteln gesteuert wird. Wenn das aber – leider – so ist, so ist es im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre umso wichtiger, dass die Hochschulen öffentlich machen, in welchem Auftrag sie forschen und welche Ergebnisse dabei erzielt werden.

Der Referentenentwurf sieht in der Begründung vor, dass zwischen dem hohen öffentlichen Gut der Transparenz und dem wirtschaftlichen Interesse des Drittmittelgebers am Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse abgewogen werden könne (so in der Begründung). Aber selbst dieser Abwägungsprozess wird von den Hochschulratsvorsitzenden als „Misstrauens“-Erklärung interpretiert.

Dabei bleibt das Hochschulzukunftsgesetz auch bei der Transparenz auf halbem Wege stehen: So findet sich kein Hinweis darauf, ob und wie etwa Kooperationsverträge von Unternehmen mit den Hochschulen offen zu legen sind. Wäre also etwa der Kooperationsvertrag der Uni Köln mit der Bayer AG öffentlich zugänglich?

Das Schreiben der Hochschulratsvorsitzenden macht deutlich, dass Hochschulräte nicht etwa die Allgemeinheit gegenüber den Hochschulen und eine Wissenschaft im Dienste der Öffentlichkeit vertreten, sondern die partikularen Interessen der privaten Geldgeber an der Entwicklung der Wissenschaft.

Anders als die Stellungnahme eines Verbandes zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes kann man die Einlassungen der Hochschulratsvorsitzenden aber nicht einfach als Diskussionsbeitrag irgendeines Interessenverbandes abtun, nein, der damalige Gesetzgeber hat den Hochschulräte durch eine „Fachaufsicht“ mit weichreichenden Kompetenzen mehr Entscheidungsmacht über die Hochschulen übertragen als sie Parlament und Regierung je hatten[1].

Aus dieser Machtpose heraus lässt sich auch der arrogante und abwertende Ton dieses Schreibens gegenüber der Regierung erklären. Hier quaken Frösche dagegen, dass der Sumpf wenigstens ein klein wenig trockener gelegt werden soll.

Für das Parlament sollte dieses Schreiben der Hochschulratsvorsitzenden eine Mahnung sein, über die Hochschulratsstruktur und schon gar über die Kompetenzen der Hochschulräte noch einmal grundsätzliche nachzudenken.

  1. P.S: Als Kontaktperson für das Schreiben der Hochschulratsvorsitzende wird die Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Bielefeld, Annette Fugmann-Heesing, genannt. Man liegt sicherlich nicht falsch, dass sie wie bei einem früheren Kampagnenversuch der Lobby der Hochschulräte maßgeblich an der Formulierung des Briefes an die Landesregierung mitgewirkt hat.

    Dass Fugmann-Heesing die Interessen der Wirtschaft und von Unternehmen vertritt, ergibt sich schon aus ihrer derzeitigen Tätigkeit als Beraterin einer Unternehmensberatungsgesellschaft BBD (Berliner Beratungsdienst.).
    Die ehemalige hessische Finanzministerin und spätere Finanzsenatorin in Berlin ist vor allem dadurch bekannt geworden, dass sie eine glühende Verfechterin der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen ist. So hat sie sich vehement für den Verkauf der Berliner Bewag (Strom), der Gasag (Gas), der Wohnungsbaugesellschaft Gehag und für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe eingesetzt. Sie war nicht unwesentlich an der Einführung des Modells der Public Private Partnership (PPP) für die Schulen in Landkreis Offenbach beteiligt.

    Fugmann-Heesing ist auch dafür in die öffentliche Debatte geraten, dass sie das Vertragswerk zwischen den Berliner Wasserwerken und den privaten Investoren RWE, Vivendi (jetzt Veolia) und Allianz, das sie maßgeblich gestaltet hat, geheim halten wollte.
    Es hat zwölf Jahre gedauert und eines Volksentscheids bedurft, dass diese Verträge offen gelegt wurden.
    Es ist also nicht weiter erstaunlich, dass sie nicht gerade eine Verfechterin von Transparenz ist.

  2. P.S.: Es ist typisch für die Protagonisten der „unternehmerischen Hochschule“, dass sie sich als erfolgreich loben. So auch in dem Schreiben der Hochschulratsvorsitzenden.
    Es werden Erfolge einfach so in den Raum gestellt, obwohl es kaum einen begründeten Nachweis dafür gibt.

    Weder das Förder-Ranking der DFG, also der Vergleich der Bewilligungsvolumen für die Forschung an den NRW-Hochschulen ((Vgl. z.B. Tabelle 3-1 des Förder-Rankings 2009 der Deutschen Forschungsgemeinschaft [PDF – 22.4 MB]) noch die Exzellenzinitiative können als eindeutiger Beleg für die Behauptung einer generellen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der NRW-Hochschulen dienen. Die Ergebnisse der Exzellenzinitiative bei der die RWTH Aachen ihren Exzellenzstatus behaupten und die Universität Köln hinzugekommen ist, und wonach drei Exzellenzcluster in NRW mehr eingeworben wurden, sind zwar erfreulich, sie bestätigten allerdings nur den allgemeinen Trend zur „Eliteförderung“, der das prinzipiell auf interner Gleichheit beruhende traditionelle Universitätssystem in Richtung auf eine deutliche vertikale Differenzierung aufzubrechen droht. Dadurch wurden die bestehenden Unterschiede zwischen den Universitäten entscheidend verschärft und eine „symbolische Hierarchisierung“ der Hochschullandschaft vorangetrieben. (Siehe dazu Michael Hartmann, Die Exzellenzinitiative und die Hierarchisierung des deutschen Hochschulsystems)

    Entgegen der allgemeinen Darstellung, wonach es nur „Gewinner“ gebe, gibt es unübersehbar auch klare Verlierer, bei einer gleichzeitigen Konzentration der Forschungsmittelvergabe auf einige wenige sog. „führende“ Hochschulen. (Allein von 2009 auf 2010 konnten die Drittmitteleinnahmen der RWTH noch einmal um 13,6 Prozent auf nun 258 Mio. Euro gesteigert werden.)

    Wenn der Trend mit „symbolischen Gewinnern“ und einer umgekehrten „Verliererdynamik“ anhält, wird man im Ergebnis in peripheren Regionen eben vornehmlich auch periphere Universitäten finden (Klaus Dörre, Matthias Neis, Das Dilemma der unternehmerischen Hochschule, Hochschulen zwischen Wissensproduktion und Marktzwang, edition sigma, 2010, S. 148.)


[«1] § 21 HG – NRW Hochschulrat

(1) Der Hochschulrat berät das Präsidium und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. die Wahl der Mitglieder des Präsidiums nach § 17 Abs. 1 und 2 und ihre Abwahl nach § 17 Abs. 4;
  2. die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan nach § 16 Abs. 1 Satz 5 und zum Entwurf der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2;
  3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Abs. 7, zur Gründung einer Stiftung nach § 2 Abs. 6 und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Abs. 6;
  4. die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums nach § 16 Abs. 3 und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3;
  5. Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
  6. die Entlastung des Präsidiums.

(2) Der Hochschulrat kann alle Unterlagen der Hochschule einsehen und prüfen. Die Wahrnehmung dieser Befugnis kann der Hochschulrat einzelnen Hochschulratsmitgliedern oder sonstigen sachverständigen Personen übertragen. Das Präsidium hat dem Hochschulrat mindestens viermal im Jahr im Überblick über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage schriftlich zu berichten…


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