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Titel: Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist ein schlechtes Geschäft

Datum: 10. August 2007 um 12:42 Uhr
Rubrik: Rente
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Aufgrund unseres Hinweises Nr. 3 vom 9.8. „Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus“, versehen mit einem Kommentar von Martin Betzwieser (siehe unten Anlage), hat der NachDenkSeiten-Leser Manfred Frieling gerechnet – hoffentlich richtig – und kommt zu dem Schluss, wie im erwähnten Hinweis schon angedeutet, dass diese betriebliche Altersversorgung ein schlechtes Geschäft, eine Mogelpackung ist.
Arbeitnehmer und Betriebsräte sollten sich diese Rechnung einmal anschauen. Albrecht Müller.

Manfred Frieling

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist eine Mogelpackung …

Wenn ich mal grob rechne: Ein Arbeitnehmer nutzt die 2.520 Euro für 2007 für eine Direktversicherung. Er spart dann ca. 20% SV-Beiträge, ergibt auf den Monat runtergerechnet ca. 42 Euro Ersparnis bei der Sozialversicherung.

Bei der gesetzlichen Rente kann man grob rechnen: je 1.000 Euro Bruttojahreslohn ergibt ca. 0,90 Euro Monatsrente. Das ist dann ja bei Umwandlung von 2.520 Euro zugunsten einer beitragsfreien Direktversicherung monatlich 2,27 Euro weniger gesetzliche Rente. Und das auf 20 Jahre hochgerechnet, ergibt 45 Euro weniger gesetzliche Bruttorente pro Monat und nach heutigem Stand ca. 41 Euro weniger Nettorente bei gesetzlich Krankenversicherten.

Ich spare heute 42 Euro pro Monat und bekomme dafür 41 Euro weniger gesetzliche Rente, also ist das allenfalls ein Nullsummenspiel bei der Sozialversicherung, wenn ich jetzt mal die von Herrn Betzwieser genannten und zutreffenden Kürzungen bei den anderen Sozialleistungen außer acht lasse.

Aber da ist ja noch die Steuer:

Jemand der 45 Jahre alt und verheiratet ist, ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 30.000 Euro hat und steuerlich zusammen mit dem Ehegatten veranlagt wird, hat eine monatliche Steuerersparnis von ca. 70 Euro (angenommener Spitzensteuersatz 17,22%), wenn er die maximal möglichen 360 Euro monatlich für die Direktversicherung aufwendet. Er hat also dann einen Nettoaufwand von 290 Euro.

Dafür bekommt er von einem der besten Direktversicherer Cosmos mit 65 Jahren eine garantierte lebenslange Rente von monatlich 411 Euro (kann dort online geprüft werden) von dem nach heutigem Maßstab dann noch 16% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, sofern er gesetzlich krankenversichert ist. Es bleibt ihm dann 346 Euro lebenslange Monatsrente, jedenfalls die garantierte Rente. Stirbt er mit 66/67 Jahren ist fast das ganze Geld futsch, fällt an das Versicherungskollektiv; stirbt er mit 77, hat er auch noch reichlich viel Geld verschenkt.

Ich würde mich auch auf keinen Fall auf irgendwelche Beispielrechnungen mit schönfärberischen Ablaufleistungen und reizvollen Rendite-Prognosen der Versicherungen verlassen, sondern immer nur die „garantierte“ Rente im Auge haben. Beispiel- und Hochrechnungen für die nächsten 20 – 30 Jahre, die auf den Verlauf des aktuellen Geschäftsjahres abstellen, sind gelinde gesagt unseriös.

Wenn in 20/30 Jahren die X-Millionen Menschen, die eine betriebliche Altersversorgung, einen Riester- oder Rüruprentenvertrag haben, alle auf einmal ihr Geld beanspruchen, dann bekommen sie nach meiner festen Überzeugung ein Schreiben von ihrer Versicherung, das in etwa so aussehen wird: Die Auswirkungen der steigenden Lebenserwartung und der Kapitalmarktentwicklung lassen die Aufrechterhaltung des bisherigen Überschussniveaus nicht mehr zu.
Oder: … leider, leider kann aufgrund der Situation am Kapitalmarkt, nicht mehr als die garantierte Rente gezahlt werden.

Alternativ bekommt er von diesem Direktversicherer auch eine Kapitalabfindung von garantiert 101.473 Euro. Bei einer Kapitalabfindung löst sich der Steuervorteil sofort in Luft auf; es bleibt vom garantierten Kapital 81.179 Euro bei einem angenommenen Steuersatz von 20% im Alter, und die 16% Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlt er auch bei einer Kapitalabfindung; sie werden dann auf 120 Monate verteilt.

Wenn derselbe Mensch denselben Nettoaufwand von 290 Euro (also nicht mal die 360 Euro) in einen simplen Banksparplan mit 4,4% garantierten Zinsen für die nächsten 20 Jahre steckt (und den gibt es zur Zeit z.B. bei der ING-DiBa, auch das kann dort online ermittelt werden), dann hat er in 20 Jahren ein garantiertes Kapital von 110.610 Euro. Selbst unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer von 25% auf die Zinsen – einmal angenommen, er nutzt den Sparerfreibetrag anderweitig – bleiben ihm immer noch 100.357 Euro.

Wenn er aber das aus dem Banksparplan ehrlich versteuerte Kapital von 100.357 Euro zu 4% Zinsen anlegen kann, kann er sich selber eine Monatsrente von 334 Euro monatlich gönnen, ohne dass er auch nur einen Cent seines Vermögens verbrauchen muss. Ohne, oder mit weniger Abgeltungssteuer auf die Zinsen (Sparerfreibetrag) kann er sich erheblich mehr Monatsrente leisten. Und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag muss er, jedenfalls nach heutigem Stand, davon nicht zahlen.

Er kann dann aber auch gucken, wenn er mit 65 Jahren noch kerngesund ist und davon ausgeht, dass er noch sehr lange lebt, welche Versicherung bietet mir wie viel lebenslange, garantierte Monatsrente, wenn ich 100.357 Euro als Einmalzahlung leiste.

Und selbst dann, wenn er die ganzen, ja schon ehrlich versteuerten 100.357 Euro von der Bank abhebt und unter die Matratze legt, kann er sich jeden Monat denselben Betrag, den ihm die Versicherung garantiert zahlt, nämlich 346 Euro (411 ./. 16% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) gönnen, 24 Jahre lang, also bis er 89 Jahre alt ist. Stirbt er früher, freuen sich die Frau, die Kinder, Enkelkinder, der Lebensgefährte, der Tierschutzverein oder auch die Kirche über den Geldsegen unter der Matratze.

Ergo ist das für mein Verständnis ein ganz miserables Geschäft mit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, jedenfalls für gesetzlich Krankenversicherte. (Und für uns Steuerzahler, AM)

Leibrenten sind nichts anderes als eine Wette auf ein sehr langes Leben. Durch die Fixierung auf die Sozialversicherungsfreiheit und den Steuervorteil oder die Riester-Zulage werden sie weder sinnvoller noch rentabler.

Anlage

Hinweis Nr. 3 vom 9.8.2007:

Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.
Quelle: Bundesarbeitsministerium

Anmerkung Martin Betzwieser: Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihre/n Sachbearbeiter/in bei der Deutschen Rentenversicherung und/oder Ihrer Krankenkasse. Jeder beitragsfrei umgewandelte Euro reduziert das sozialversicherungspflichtige Entgelt, welches die Berechnungsgrundlage für Rente und Entgeltersatzleistungen ist. Das bedeutet im Klartext:

  • Wenger Rente
  • Weniger Arbeitslosengeld I
  • Weniger Krankengeld
  • Weniger Übergangsgeld
  • Weniger Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes
  • Weniger Mutterschaftsgeld
  • Weniger Elterngeld


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