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Titel: Das Centrum für Hochschulentwicklung und die Hochschulreformen

Datum: 26. Januar 2009 um 10:33 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Markt und Staat
Verantwortlich:

Ein Impulsreferat von Wolfgang Lieb auf der 4. Bertelsmann-kritischen Tagung am 24. Januar in Gütersloh.

CHE und die Hochschulreformen – Hochschulfreiheitsgesetz NRW

Von Wolfgang Lieb

Die Bertelsmann Stiftung ist – entgegen dem Anschein, den sie zu erwecken versucht – keine gesellschaftspolitisch neutrale Einrichtung zu uneigennützigen Zwecken.
Man kann dem Firmenpatriarchen Reinhard Mohn nicht einmal vorwerfen, dass er mit seiner „Mission“ hinter dem Berg hält. Jeder kann sie auf der Website der Bertelsmann Stiftung oder etwa in Mohns Buch „Die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmers“ nachlesen.

Mohn und mit ihm die Bertelsmann Stiftung vertreten eine Art deutschen Sonderweg in die wirtschaftsliberal globalisierte Welt, der auf eine korporatistische Unternehmenskultur setzt,

  • der den Sozialstaat als überdehnt oder gar überholt betrachtet
  • und der eine über den Wettbewerb hergestellte Effizienz als Steuerungsinstrument an die Stelle von Mitbestimmung und demokratischer Gestaltung setzen will.

Und immer geht es deshalb auch um ein Zurückdrängen des Staates, eine Verringerung der Staatsquote und – als Mittel dazu – um die Senkung der Steuerlast.
Unter dem Pathos der „Gemeinwohlverpflichtung“ oder „Wir helfen der Politik, dem Staat und der Gesellschaft, Lösungen für die Zukunft zu finden“ (so Reinhard Mohn) gibt es kaum ein politisches Feld von Bedeutung, wo die Bertelsmann Stiftung mit ihren Handreichungen nicht ihre Lösungsangebote macht.

Besonders engagiert ist die Bertelsmann Stiftung auf dem Feld der Hochschulpolitik. Hochschulen werden von Reinhard Mohn – richtigerweise – als „Schlüssel zur Gesellschaftsreform“ angesehen wird.

Mohn war einer der Gründungsväter und bis vor einigen Jahren der Hauptsponsor der 1983 gegründeten ersten deutschen Privaten Universität Witten-Herdecke. Sie sollte „Stachel im Fleisch“ der staatlichen Hochschulen sein.

Witten-Herdecke schaffte es nie so richtig finanziell auf die Beine zu kommen und wäre der Privaten Uni der Staat nicht zur Seite gesprungen wäre sie schon längst Pleite gegangen. Anfang des Jahres stand sie wieder einmal mehr kurz vor der Insolvenz.

Reinhard Mohn hat offenbar im Laufe der Zeit erkannt, dass der Weg zur Reform des Hochschulsystems über die Gründung privater Hochschulen nicht erfolgversprechend ist, weil sich nicht ausreichend private Geldgeber finden lassen. Viel effizienter erschien ihm daher der Weg, die weitgehend staatlich finanzierten Hochschulen wie private Unternehmen in den Wettbewerb zu schicken und über die Konkurrenz um Studiengebühren und ergänzende private oder auch öffentliche Drittmittel das Hochschulsystem steuern zu lassen.

Diese Erkenntnis haben Reinhard Mohn und seine Berater wohl veranlasst 1994 das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) zu gründen.

Klugerweise nahm das CHE die damals ohne jeden Apparat und ohne großen institutionellen Einfluss auf die Hochschulpolitik agierende, aber umso standesbewusstere Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit ins Boot. So veröffentlichten das CHE und die HRK ihre hochschulreformerischen Lösungskonzepte unter einem gemeinsamen Kopfbogen und so verschaffte sich Bertelsmann ein einigermaßen unverdächtiges Entree in die Hochschulen vor allem über die Hochschulleitungen.

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) firmiert als eine private und als gemeinnützig anerkannte GmbH, die von der Bertelsmann-Stiftung mit jährlich etwa zwei Millionen Euro finanziert wird. Nach eigener Darstellung handelt es sich beim „CHE“ um eine unabhängige »Denkfabrik«. Zur „Marke“ CHE gehören inzwischen zwei Gesellschaften, das gemeinnützige Centrum für Hochschulentwicklung (gGmbH) als „Reformwerkstatt für das deutsche Hochschulwesen“ und in die CHE Consult GmbH, als private Beratungsgesellschaft für Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen, Ministerien oder Stiftungen.

Das CHE arbeitet – wie die anderen meist als gemeinnützige zivilgesellschaftliche Stiftungen organisierte PR-Agenturen wie etwa die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) – nach dem gleichen Stil. Man erstellt eine Studie oder macht eine Umfrage und schafft so einen Medien-Event und die Mainstream-Medien plappern die Ergebnisse unkritisch wie Papageien nach.

Die Methoden, die Bertelsmann und das CHE für ihre „Überzeugungsarbeit“ einsetzen, sind im Großen und Ganzen immer dieselben: Es sind Rankings und Benchmarks und Umfragen, die zunächst von den eigenen Medien verbreitet und dann von den anderen aufgegriffen werden.

Überall dort, wo kein Markt besteht und damit das Steuerungsinstrument des Wettbewerbs nicht funktioniert, also vor allem im öffentlichen Sektor, etwa auch bei den Hochschulen, musste die Bertelsmann Stiftung wettbewerbliche Steuerungsinstrumente erst noch einführen. Da dienen als Fiktion für den Marktwettbewerb Rankings und Benchmarks.

Das CHE hat so in Deutschland die Hochschulrankings hoffähig gemacht.

Inzwischen veranstaltet Bertelsmann mit über 280 Hochschulen in Deutschland, Östereich und der Schweiz das größte Hochschulranking im deutschsprachigen Raum.

Zusätzlich zum Hochschulranking gibt es noch ein CHE-ForschungsRanking, ein CHE-LänderRanking und sogar noch ein CHE-AlumniRanking. Wie schon erwähnt, dienen als vermeintlich neutrale Medienpartner die bürgerlich-liberale Hamburger „Zeit“ und vorher der als links-liberal geltende „Stern“.

Das eigentliche Steuerungsinstrument der Rankings ist, dass durch die Vergleiche ein Konformitäts- und Anpassungsdruck auf alle Hochschulen ausgeübt wird.

Geradezu ein Musterbeispiel für die „Verbetriebswirtschaftlichung“ des bildungspolitischen Denkens ist die seit weit über 10 Jahren andauernde Kampagne des CHE für die Einführung von Studiengebühren.

Wenn man so argumentiert wie ich, wird einem von Vielen, die die Bertelsmann Stiftung nach wie vor als ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Unternehmen betrachten und die das eine oder andere Projekt für durchaus hilfreich halten, vorgehalten, man sei ein „Verschwörungstheoretiker“.

Lassen Sie mich deshalb einmal konkret belegen, wie eine solche „Verschwörung“ abläuft:

Die Entstehungsgeschichte des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ in Nordrhein-Westfalen ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich die Politik und der Staat aus ihrer Verantwortung für ein zentrales Feld der Zukunftsgestaltung zurück ziehen und dem Druck einer privaten Lobbyorganisationen nachgeben und sich zur verlängerten Werkbank des „Centrums für Hochschulentwicklung“ degradieren lassen.

Schaut man nämlich einmal genauer hin, woher das im HFG in Gesetzesform gegossene Konzept vom Rückzug des Staates zugunsten einer unternehmerischen Hochschule stammt, so stößt man auf die sog. „Governance Struktur“ des „New Public Management“-Modells das vom bertelsmannschen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), dem „Stifterverband für die deutsche Wissenschaft“ und der OECD seit geraumer Zeit der Politik angedient, um nicht zu sagen aufgenötigt wird.

Das lässt sich beim nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetz“ sogar schwarz auf weiß belegen. Und das will ich Ihnen kurz demonstrieren.

Ich muss mich dabei der Kürze wegen auf zwei Beispiele beschränken, die jedoch eine zentrale Bedeutung für den Paradigmenwechsel vom humboldtschen Universitätsideal zur „unternehmerischen Hochschule“ haben, nämlich

  1. auf die Entstaatlichung der Hochschulen und
  2. auf den einem unternehmerischen Aufsichtsrat nachgebildeten Hochschulrat.

Folie 1: Entstaatlichung

CHE: (Zehn Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz für NRW… 15.12.05 [PDF – 95 KB])

„Es geht dabei insbesondere um die Möglichkeit einer Stärkung der körperschaftlichen Seite der Hochschulen bei gleichzeitiger Minderung ihrer Eigenschaft als staatlicher Einrichtung…“

Pinkwart: (Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes … 25.01.06 [PDF – 87 KB])

„Die Hochschulen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt und sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr.“

Regierungsentwurf (30.05.06) [PDF – 396 KB]
„Die Universitäten und Fachhochschulen sollen ihren Doppelcharakter als Körperschaften und zugleich staatliche Einrichtungen verlieren und als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbständigt werden.“

Folie 2: Hochschulrat

CHE: (Zehn Anforderungen… 15.12.05)
In verschiedenen Bundesländern ist bereits ein Modell eingeführt worden, in dem Kompetenzen vom Staat auf einen Hochschulrat übertragen worden sind, wobei die Wahl des Rektors und die Verabschiedung der Grundordnung unabdingbar dazu gehören. Der Hochschulrat muss hierdurch zu einem insbesondere in strategischen Fragen wichtigen Entscheidungsorgan werden. Die Mitglieder des Hochschulrats sollten extern bestellt werden.

Pinkwart: (Eckpunkte HFG … 25.01.06)
Der Hochschulrat tritt als neues Organ an die Stelle des Kuratoriums und besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern von außerhalb der Hochschule. Der Vorsitzende muss stets von außen kommen… Der Hochschulrat entscheidet über die strategische Ausrichtung der Hochschule und nimmt die Fachaufsicht wahr. Er beschließt über den Hochschulentwicklungs-plan und die von den Hochschulen mit dem Land ausgehandelte Zielvereinbarung.

Folie 3

§ 21 Hochschulrat im HFG

Der Hochschulrat berät das Präsidiumund übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Wahl der Mitglieder des Präsidiums nach § 17 Abs. 1 und 2 und ihre Abwahl nach § 17 Abs. 4;
  • die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan nach § 16 Abs. 1 Satz 5 und zum Entwurf der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2;
  • die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hoch-schultätigkeit nach § 5 Abs. 7 und zu einer Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Abs. 6;
  • die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums nach § 16 Abs. 3 und zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3;
  • Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind;
  • die Entlastung des Präsidiums.

Ein paar knappe Bemerkungen zur Bedeutung des Hochschulrats:

Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, müssen – dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend – der Staat oder die Politik aus dem Marktgeschehen möglichst weitgehend herausgehalten werden.
Das Parlament ist allenfalls noch der Zahlmeister, der (Zitat) „Zuschüsse“(!) gewährt.
An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als rahmensteuernde Aufsichtsorgane wird der „unternehmerischen“ Hochschule, wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen, eine Art Aufsichtsrat dem Management der Hochschule als „Fachaufsicht“ gegenübergestellt.

Pinkwart meint mit einem förmlichen Auswahlverfahren – bei dem die Vertreter der Hochschule allerdings in der Minderheit sind – sei (Zitat) „die demokratische Legitimation der Hochschulratsmitglieder gesichert“.
Was Pinkwart verschweigt ist, dass der Hochschulrat in seinen Handlungen und Entscheidungen über die fünfjährige Amtszeit keiner irgendwie legitimierten Instanz und schon gar nicht einer demokratisch legitimierten Autorität rechenschaftspflichtig ist.

Die Hochschulratsmitglieder entscheiden über das Geld der Steuerzahler nach ihren persönlichen oder ihren politischen oder gesellschaftspolitischen Interessen und Grundhaltungen.

Der Hochschulrat hat eine bisher bei körperschaftlich organisierten und selbstverwalteten Hochschulen nicht gekannte „Fachaufsicht“!

Pinkwarts Vorstellung ist: Der Hochschulrat „nimmt (Zitat) Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt in dieser Weise als „Transmissionsriemen“ das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitungen“.(Zitat Ende)

Fragt man allerdings einmal danach, woher diese gesellschaftlichen „Impulse“ kommen, so zeigt die bisherige Praxis, dass fast überall, wo sich Hochschulräte konstituiert haben, solche „Impulse“ vor allem von Repräsentanten aus der Wirtschaft, meist der Groß- und Finanzwirtschaft kommen.
Nienhüser/Jakob von der Universität Essen kommen in einer neueren Studie (HM 3/2008) zum Ergebnis: (Zitat) „Es sind besonders diejenigen Personen in Hochschulräten vertreten, die für die Hochschule wichtige Ressourcen kontrollieren bzw. denen man eine entsprechende Ressourcenkontrolle zuschreibt“ und denen „Managementerfahrung“ zuerkannt wird.

In einer Studie der Ruhruniversität Bochum wird u.a. Fragen nach der Stellung, der Zusammensetzung, den Kompetenzen und den Arbeitsstrukturen der Hochschulräte in der reformierten Hochschullandschaft nachgegangen.

Danach werden die Mitglieder externer Hochschulräte mit jeweils einem runden Drittel aus der Wirtschaft und der Wissenschaft rekrutiert, wobei auf Seiten der Wirtschaft die Vertreter von Großunternehmen dominieren.

Was aber noch signifikanter ist: Unter den Hochschulratsvorsitzenden liegt der Anteil der Wirtschaftsvertreter bei knapp der Hälfte, nämlich 47 Prozent. So auch Niehüser/Jakob in der schon erwähnten Studie.

Kein Wunder, dass das Handelsblatt vom 12. Oktober 2007 titelte: „Manager erobern die Kontrolle an den Unis“.

Vertreter aus Gewerkschaften sind im Vergleich zur Arbeitgeberseite in den neu geschaffenen Steuerungsgremien der bundesdeutschen Hochschulen mit 3% nur marginal vertreten.

Nun aber zurück zur Frage der Einflussnahme des CHE auf das HFG:
Nur wenige Tage nachdem Pinkwart seine Eckwerte vorgelegt hat, liefert des CHE ein Zeugnis:

Folie 4

CHE begrüßt Eckpunkte für NRW-„Hochschulfreiheitsgesetz“, sieht aber noch Entwicklungspotenziale [PDF – 142 KB]
Das CHE bewertet die Eckpunkte überwiegend positiv, sieht aber nochweitere Potenziale. Die Bewertung erfolgte vor dem Hintergrund der vom CHE Ende 2005 vorgelegten „Zehn CHE-Anforderungen an ein Hoch-schulfreiheitsgesetz in NRW“.

Folie 5

CHE-Leiter Detlef Müller-Böling erklärt: „Es ist zu wünschen, dass die allermeisten der von Minister Pinkwart angekündigten Regelungen tatsächlich Gesetz werden. In einigen Punkten erscheinen Modifikationen sinnvoll und der eine oder andere Punkt, der sich in den Eckpunkten bislang nicht findet, kann in dem Gesetz ja durchaus noch angesprochen werden. Mutige Ankündigungen müssen nun zu einem noch mutigeren Gesetz führen.“

Folie 6

Vergleicht man die Eckpunkte von Minister Pinkwart mit den „Zehn Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz“, die das CHE Ende 2005 formuliert hat, so ist festzustellen:
1. Rechtsform der Hochschulen freigeben.
Diese Forderung wird erfüllt, indem Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts oder durch ein Stiftungsmodell von ihrer Eigenschaft als staatlicher Einrichtung befreit werden.

Folie 7

8. Governance-Strukturen flexibilisieren.
Dieser Forderung wird in erheblichem Umfang Rechnung getragen. Die Schaffung verschiedener Optionen für Führungsmodelle einschließlich eines erweiterten Präsidiums und insbesondere eines an die Stelle des Kuratoriums tretenden, überwiegend extern besetzten Hochschulrates mit strategischen Kompetenzen. Er wählt zudem den vom Senat zu bestätigenden Rektor bzw. Präsidenten wie auch den Kanzler bzw. Vizepräsidenten. … Richtig ist auch, dass hier Externe gewählt werden können. Dem Hochschulrat sollte dabei aber in jedem Falle die Entscheidung über die Grundordnung, über den Hochschulentwicklungsplan und über die Zielvereinbarung obliegen.

Folie 8

Die Eckpunkte enthalten insoweit sehr gute Ansätze und Zielaussagen. Jetzt müssen sie in einigen Aspekten ergänzt und dann mutig und umsichtig in Gesetzesform gegossen werden.

Mit Verlaub, hier drückt sich eine Anmaßung einer durch nichts als durch das nötige Geld legitimierten privaten Interessensgruppe gegenüber dem Staat, der Regierung und dem Parlament aus, die nach demokratischen Maßstäben nicht mehr hinnehmbar sein sollte. Die Politik wird geradezu zum Befehlsempfänger von Bertelsmann degradiert.

Aber damit immer noch nicht genug:
Nachdem das HFG verabschiedet worden ist, wird das CHE vom Ministerium beauftragt, die Hochschulen auch noch bei der Umsetzung zu begleiten:

Folie 9

Ministerium unterstützt Hochschulen auf Weg in die Eigenverantwortung – CHE mit Begleitung beauftragt
Pressemitteilung v. 13.11.2006
Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh wird über einen Zeitraum von 18 Monaten die Umsetzung des Hochschulfreiheitsgesetzes begleiten und auswerten. Das gab Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart am heutigen Montag in Düsseldorf bekannt. “Staat und Hochschulen müssen ihre neuen Rollen finden und annehmen. Dies wollen wir von unabhängigen Experten begleiten lassen, damit alle von guten Beispielen lernen und mögliche Startschwierigkeiten schnell beheben können”, sagte Pinkwart.

Das hätte ich mir früher einmal als Staatssekretär erlauben sollen, nämlich die Hochschulen bei der Umsetzung eines Gesetzes zum „Erfolg“ zu führen. Der Untergang der Freiheit von Wissenschaft und Forschung und damit der Epoche der Aufklärung wäre von den Hochschulen beschworen worden.
Aber wenn nun einer der mächtigsten und politisch einflussreichsten Konzerne den Hochschulen sagt, was sie zu tun haben, dann scheint das von den Hochschulen ganz selbstverständlich und ohne Murren hingenommen zu werden.

Mir fällt dazu nur noch ein: Die nordrhein-westfälischen Hochschulen nehmen ihre ihnen angeblich durch das „Hochschulfreiheitsgesetz“ zugestandene Freiheit dadurch wahr, dass sie freiwillig auf diese Freiheit verzichten.

Das CHE ist quasi in das Kompetenzvakuum eines fehlenden Bundeshochschulministeriums gestoßen und füllt die in unserer Verfassung nicht vorgesehene Rolle eines Bundeshochschulministeriums aus – ein informelles Ministerium, das allerdings nicht dem Parlament sondern nur der Bertelsmann Stiftung rechenschaftspflichtig ist. Der Autor des Buches „Hinter der Fassade des Medienimperiums“ Frank Böckelmann, nennt das „eine Privatisierung der Politik“.

Es ist allerdings eine Privatisierung der Politik auf öffentliche Kosten, denn immerhin hat sich die Familie Mohn durch die Gründung der Stiftung, die ihr allerdings immer noch das Sagen über die Kapitalanteile am Konzern erhält, riesige Summen an einer möglicherweise anfallenden Erbschaft – oder Schenkungssteuern erspart und zweitens sind die Dividenden, die an die „gemeinnützige“ Stiftung abgeführt werden, steuerbegünstigt.

Natürlich ist es nach wie vor richtig, dass Bertelsmann die Gesetze nicht selber verabschiedet, sondern dass diese meist von der Exekutive eingebracht und vom Parlament verabschiedet werden. Aber über die personellen Netzwerke wird der Bertelsmannsche „Reformmotor“ zur eigenständigen politischen Antriebskraft, der auch außerhalb der Parlamente eine Art Eliten-Konsens schafft – und dabei nebenbei auch noch ein positives Image für den Bertelsmann-Konzern schafft.
Unter dem Zwang der leeren öffentlichen Kassen und unter dem beschönigenden Etikett eines „zivilgesellschaftlichen Engagements“ greift der Staat die „gemeinnützigen“ Dienstleistungen privater Think-Tanks nur allzu gerne auf. Ja noch mehr, er zieht sich aus seiner Verantwortung immer mehr zurück und überlässt wichtige gesellschaftliche Bereiche wie etwa die Bildung oder die Hochschule gleich ganz den Selbsthilfekräften bürgerschaftlichen Engagements.
Die Rollenverteilung der gesellschaftlichen Gruppen bei ihrem „Dienst an der Gemeinschaft“ ergibt sich dabei ziemlich naturwüchsig daraus, was eben jeder einzelne mit seinem bürgerschaftlichen Engagement zu leisten vermag. Diejenigen, die nicht so viel Geld und Vermögen haben, machen Sozialarbeit, also Altenpflege oder Übungsleiter im Sportverein, die Vermögenden vergeben Forschungsaufträge oder Stiftungslehrstühle oder sie stiften gleich ganze Denkfabriken und prägen damit den Gang der Wissenschaft oder den gesellschaftlichen Diskurs und bestimmen so die gesellschaftliche und die politische Weiterentwicklung.

So hat sich inzwischen eine private institutionelle Macht des Reichtums herausgebildet, die, wie bei Bertelsmann streng hierarchisch organisiert, ihren Einfluss über das gesamte politische System ausdehnt und die demokratisch legitimierte Machtverteilung zwischen Parteien, Parlamenten und Exekutive unterwandert und gleichzeitig die öffentliche Meinung prägt.

Diese „zivilgesellschaftliche“ Macht ist stützt sich ausschließlich auf Reichtum und Vermögen und die Mohns gehören nach der Rangliste der amerikanischen Zeitschrift Forbes zu den 250 reichsten Leuten auf der Welt. Sie stützt sich darauf, dass eben zum Beispiel der Bertelsmann-Konzern und seine Stiftung mehr Geld hat als jede andere private und staatliche Institution, Expertisen und Gutachten erstellen zu lassen, Kongresse zu veranstalten, wissenschaftliche Studien zu erstellen, um die Mission ihres Stifters zu verbreiten. Demokratisch legitimierte Macht im Staate wird so mehr und mehr durch Wirtschaftsmacht zurückgedrängt, ja sogar teilweise schon ersetzt.

Dieser Weg in diese Art von Zivilgesellschaft schließt – anders als das im Modell des Mehrheitsprinzip in der Demokratie vorgesehen ist – die große Mehrheit der weniger wohlhabenden Bevölkerung mehr und mehr von der politischen Teilhabe und der Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Zukunft aus.
Aus Souffleuren der Macht werden die tatsächlichen Machthaber.
Dieser schleichende Systemwechsel vom demokratischen Wohlfahrtsstaat zu einer Art Timokratie, also der Herrschaft des Geldes, wird mit dem Pathos von „mehr Freiheit“ vorangetrieben. Bezeichnenderweise trägt das neue nordrhein-westfälische Hochschulgesetz den Titel Hochschul-„Freiheits“-gesetz“.

Abschlusserklärung der Tagung:

Die Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Bertelsmann-Stiftung sind nicht mit dem Hinweis auf das gegenwärtige Steuerrecht auszuräumen.
Von den Veranstaltern und TeilnehmerInnen der Gütersloher Tagung geht die Initiative für eine unabhängige, wissenschaftliche Expertise aus. Die gegenwärtigen Kriterien für die Gemeinnützigkeit sollen überprüft und Vorschläge sollen entwickelt werden für eine Neudefinition der Gemeinnützigkeit von Stiftungen im Abgaberecht. Dabei geht es insbesondere um die Entzerrung von Geschäftsinteressen und Stiftungstätigkeit.


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