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Titel: Hinweise des Tages II

Datum: 23. November 2018 um 16:15 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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  1. Haushalt 2019 setzt absolut falsche Prioritäten
  2. Berateraffäre zieht sich: Von der Leyen bleibt Antworten schuldig
  3. USA behindern deutsche Unternehmen
  4. Das Eurozonen-Budget
  5. EU-Sondergipfel in Brüssel: Last-Minute-Deals zum Brexit
  6. Die Mär von der Chancengleichheit
  7. Frauen haben nur ein Drittel der Macht
  8. Dieser Mann hat nichts zu verschenken
  9. Gleiche Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge und Inländer
  10. Kampfdrohnen aus Israel: Jetzt soll es ganz schnell gehen
  11. Gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
  12. CIA soll Tonband besitzen, das saudischen Kronprinzen schwer belastet
  13. Söldner in den USA: Wie die Privatisierung des Krieges voranschreitet
  14. Jens Lehmann – Der Torhüter und die Moral

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Haushalt 2019 setzt absolut falsche Prioritäten
    Heute beschließt der Bundestag den Haushalt für das Jahr 2019. Der Etat des Verteidigungsministeriums wird um ca. 4,7 Milliarden Euro auf 43,2 Milliarden Euro erhöht. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Marco Bülow:
    Innerhalb nur eines Jahres wird das Militärbudget um mehr als 10 Prozent erhöht. Noch einmal 4,7 Milliarden Euro mehr für den sowieso schon immens hohen Verteidigungsetat sind für mich nicht akzeptabel. Das ist doppelt so viel wie der gesamte Haushalt des Umweltministeriums. Eine so deutliche Erhöhung des Militärhaushalts ist verantwortungslos. Wir folgen damit klar der Trump-Doktrin, das 2,0%-NATO-Ziel möglichst schnell zu erreichen. Es sind nicht nur zusätzlich entstehende Personalkosten, die hier eine Rolle spielen, besonders der Bereich Militärische Beschaffungen steigt von 2018 auf 2019 um 25% auf 6,5 Milliarden Euro. 2017 lag dieser noch bei 3,8 Milliarden Euro.
    Während wir also massiv aufrüsten, sind wir nicht bereit im gleichem Maße (ausgehend vom 51. Finanzplan 2017) die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen – so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das stellt einen Bruch des Koalitionsvertrags dar und belegt die absolut falsche Prioritätensetzung bei der Haushaltsplanung.
    Das Geld fehlt an etlichen anderen wichtigen Stellen. Die Budgets anderer Bereiche wie Umwelt/Klimaschutz, Gesundheit/Pflege oder Bildung/Forschung beispielsweise steigen prozentual deutlich weniger stark an. Auch an der schwarzen Null wird weiter festgehalten, obwohl wir dringend mehr staatliche Investitionen bräuchten. Nicht einmal der Erhalt öffentlicher Infrastruktur ist gesichert.
    Haushaltsrecht ist das ureigenste Recht der Abgeordneten. Wiedermal hat aber die Bundesregierung den Kurs, gerade auch im Bereich Verteidigung, vorgegeben. Diese krasse Erhöhung des Militäretats geht klar an dem vorbei, was wir vor der letzten Bundestagswahl versprochen haben.
    Diesen Haushalt kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren und kann ihm daher nicht zustimmen.
    Quelle: Marco Bülow
  2. Berateraffäre zieht sich: Von der Leyen bleibt Antworten schuldig
    Ja, es seien Fehler gemacht worden. Das hat Verteidigungsministerin Von der Leyen eingeräumt. Ein Untersuchungssausschuss zur Berateraffäre ist deshalb aber noch nicht vom Tisch. Die Opposition fordert mehr Aufklärung.
    Die Entscheidung über einen Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre des Verteidigungsministeriums fällt voraussichtlich erst im Dezember. Nach der ersten, mehr als vierstündigen Befragung von Ministerin Ursula von der Leyen im Verteidigungsausschuss des Bundestags behielten sich die Oppositionsfraktionen einen solchen Schritt weiter vor. “Wenn das Ministerium so weitermacht, ist das nicht auszuschließen”, sagte der Linken-Politiker Tobias Pflüger nach der Sitzung.
    In der Affäre geht es um den Einsatz externer Berater durch das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr. Der Bundesrechnungshof hatte Ende Oktober festgestellt, dass dafür in den Jahren 2015 und 2016 mindestens 200 Millionen Euro ausgegeben wurden. Die Kritik: Teilweise sei gegen Vergabe-Richtlinien verstoßen und die Notwendigkeit des Experten-Einsatzes sei nicht immer nachgewiesen worden.
    Zudem steht der Vorwurf der Vetternwirtschaft im Raum, den Von der Leyen nach Angaben von Oppositionsvertretern in der Ausschusssitzung noch nicht entkräften konnte. “Es wurde lediglich betont, dass das geprüft wird, dass man das ausschließen will, dass man es aber nicht ausschließen kann”, sagte die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann.
    Quelle: n-tv

    dazu: Weitere Regelverstöße in von der Leyens Ministerium
    Der Bundesrechnungshof hat neue Vorwürfe gegen das Verteidigungsministerium erhoben. In einem vertraulichen Prüfbericht vom 14. November rügen die Experten, das Haus von Ursula von der Leyen habe in einem bisher noch nicht bekannten Fall vergaberechtswidrig externe Unternehmensberater beauftragt. Zudem wird in dem Bericht dargelegt, das Ministerium habe in Berlin eine Luxusimmobilie für eine Cyberagentur ohne ordentliche Wirtschaftsprüfung angemietet. Das Papier liegt dem SPIEGEL vor.
    Quelle: Spiegel Online

  3. USA behindern deutsche Unternehmen
    “Dass US-Botschafter Richard Grenell den Rückzug deutscher Unternehmen aus dem Iran-Geschäft lobt, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Diese Entscheidung fällt nicht freiwillig, sondern weil die USA sie dazu nötigen. Die Unternehmen sind oft gleichzeitig zu einem größeren Teil in den USA aktiv. Wollen sie diese Geschäfte nicht aufs Spiel setzen, haben sie aufgrund der exterritorialen Sanktionen durch die USA keine andere Wahl, als sich aus dem Iran zurückzuziehen”, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, die Äußerung des US-Botschafters Richard Grenell. Ernst weiter:
    “Die Bundesregierung ist aufgerufen dafür zu sorgen, wenigstens den mittelständischen Unternehmen, die weiterhin im Iran tätig sein wollen, dies zu ermöglichen. Dafür ist sicherzustellen, dass der Zahlungsverkehr funktioniert: Dem Zahlungsverkehrsdienstleister SWIFT ist über geeignete Wege eine Blockade iranischer Banken zu untersagen.”
    Quelle: Die Linke. im Bundestag
  4. Das Eurozonen-Budget
    Finanzexperten warnen nach dem weitgehenden Scheitern der französischen Vorstöße zur Reform der Eurozone vor einer konjunkturellen Abkühlung im Währungsraum. Die Forderung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, ein Eurozonen-Budget einzuführen, ist in den vergangenen Tagen von Berlin zwar der Form nach unterstützt, aber der Sache nach ausgehebelt worden. So soll sich das Budget für die 19 Eurostaaten auf höchstens 20 bis 25 Milliarden Euro belaufen; Macron hatte ein Volumen in dreistelliger Milliardenhöhe verlangt, um die krisenfördernden Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone abzuschwächen. Wirksame Investitionsprogramme sind mit 25 Milliarden Euro kaum möglich. Dies wiegt umso schwerer, als die Bundesrepublik, das ökonomische Zugpferd der Eurozone, soeben einen Rückgang ihres Bruttoinlandsprodukts verzeichnet hat. Da große Risiken wie der Brexit und die aktuellen Handelskriege hinzukommen, scheint eine Stagnation der Eurozone möglich. Beobachter raten, die EZB müsse notfalls zum erneuten Aufkauf von Staatsanleihen bereit sein.
    Quelle: German Foreign Policy
  5. EU-Sondergipfel in Brüssel: Last-Minute-Deals zum Brexit
    In Brüssel hat vor dem EU-Sondergipfel am Sonntag eine hektische Krisendiplomatie eingesetzt. Manche Themen sind noch strittig. Der Ausgang ist ungewiss.
    Am Sonntag soll die Scheidung zwischen der EU und Großbritannien besiegelt werden – mit einem letzten Brexit-Gipfel in Brüssel. Doch nun sind neue Zweifel an einer gütlichen Trennung aufgekommen. Es geht um Gibraltar, die Fischerei-Rechte und die künftigen Beziehungen. In Brüssel reiht sich ein Krisentreffen an das nächste. Bereits am Mittwochabend war die britische Premierministerin Theresa May überraschend in die belgische Hauptstadt geeilt, um mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die angeblich letzten Hürden auszuräumen. Das Treffen habe „sehr gute Fortschritte“ gebracht, hieß es hinterher – doch offenbar keinen Durchbruch.
    Deshalb will May am Samstag noch einmal nach Brüssel kommen. Der Blitzbesuch kurz vor dem Brexit-Gipfel soll dem heimischen Publikum auf der britischen Insel signalisieren, dass die in London heftig angefeindete Premierministerin bis zur letzten Minute kämpft. Er deutet jedoch auch auf ungelöste Probleme hin. Welche das sind, will niemand sagen. Alles bleibt unter dem Deckel, es gibt nicht einmal Leaks. Unklar ist auch, was an den Gerüchten dran ist, dass Kanzlerin Angela Merkel gedroht habe, den Brexit-Gipfel platzen zu lassen. Die Kanzlerin habe damit gedroht, am Sonntag gar nicht erst nach Brüssel zu reisen, berichtete der Guardian. In deutschen Regierungskreisen wird das nicht bestätigt.
    Quelle: Eric Bonse in der taz
  6. Die Mär von der Chancengleichheit
    Nachrichten über einen »sozialen Rechtsstaat«: In der Rangliste der Bildungsgerechtigkeit belegt dieses reiche Land Platz 23 von 41 untersuchten Staaten (UNICEF). Die soziale Herkunft entscheidet in kaum einem anderen Land so stark über den Bildungsweg (OECD). Jedes fünfte Kind wächst in Armut auf – und seine Benachteiligung bleibt meist lebenslang ein Dauerzustand (Bertelsmann Stiftung). 96 Prozent der Kinder leben in Armut, deren Mutter alleinerziehend und arbeitslos ist (IAB). In den Städten wachsen die Gettos (Wissenschaftszentrum für Sozialforschung).
    Der »soziale Rechtsstaat«, aus dem diese Daten stammen, ist Deutschland. UN-Sonderberichterstatter Muñoz mahnte: In Deutschland seien Herkunft und schulische Leistungen eng miteinander verknüpft. Die soziale Ungleichheit spiegele sich in den Bildungschancen wider. Aber die Themen Wohnungsnot und Altersarmut oder die wiederkehrenden Rekordmeldungen über Ungleichheit provozieren keine Empörung oder gar einen Aufstand; an die Ungerechtigkeiten hat man sich seit Jahren, manchmal seit Jahrzehnten gewöhnt, ohne dass sich jemals eine politische Änderung abgezeichnet hätte. (…)
    Die Tatsache, dass diese Verhältnisse weder von der Bundesregierung noch von der EU-Kommission, dem Bundesverfassungsgericht oder sonst einer staatlichen Instanz gerechter gestaltet werden, belegt, dass es vergeblich bleibt, in einer Klassengesellschaft Gerechtigkeit von »oben« zu erwarten. Dass etwas getan werden muss, ist evident. Denn Armut tötet nicht nur in den Ländern des globalen Südens, sondern auch in Europa. Als Deutschland und die Troika Griechenland radikale Kürzungen im Gesundheitswesen aufgezwungen haben, stieg dort die Kindersterblichkeit in nur zwei Jahren um 43 Prozent.
    Quelle: Ossietzky 22/2018
  7. Frauen haben nur ein Drittel der Macht
    Der Verein ProQuote Medien zählt seit mehr als sechs Jahren den Frauenanteil in der Branche – nun speziell in den Fernseh- und Radioanstalten. Die Ergebnisse ernüchtern, nur zwei Sender erreichen Parität.
    Die Redaktionen sind überwiegend weiblich, der Nachwuchs auch, nur die Führungsetagen werden von Männern dominiert: In Sachen Gendergerechtigkeit spiegeln die deutschen Rundfunkanstalten viele andere Branchen wider – einerseits. Andererseits zeigt eine aktuelle Studie des Vereins ProQuote Medien zur Geschlechterverteilung in journalistischen Führungspositionen auch positive Entwicklungen.
    Erstmals seit der Gründung des Vereins im Sommer 2012 hat er sich die Führungsetagen in den öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Hörfunksendern genauer angesehen. Immerhin liegt der sogenannte “gewichtete Frauenmachtanteil”, mit dem Pro Quote Medien die Machtquote von Frauen in Unternehmen berechnet, im journalistisch-programmlichen Bereich im Durchschnitt bei 37,7 Prozent. Ein Wert, der über dem Bundesdurchschnitt in Führungsetagen liegt. Den gab das Statistische Bundesamt für das Jahr 2017 mit 29,2 Prozent an.
    Von paritätischen Verhältnissen allerdings kann nur in ganz wenigen Fällen die Rede sein. Nur 37,6 Prozent der “Tagesthemen”-Kommentare wurden von Frauen gesprochen. Bei den Auslandsberichterstattern sind 31,6 Prozent weiblich und bei den Radio-Programmverantwortlichen 24,8 Prozent, ein Viertel der großen politischen TV-Magazinen wird redaktionell von Frauen verantwortet.
    Quelle: Spiegel Online

    Anmerkung JK: Ein typisches Beispiel für linksliberale Scheindebatten. Was würde sich an der Berichterstattung der “Qualitätsmedien” ändern, wenn Geschlechterparität vorhanden wäre? Genauer, wenn nun der Anteil an akademisch gebildeten Frauen aus der oberen Mittelschicht anstatt bei einem Drittel bei der Hälfte liegen würde? Sicher nicht das geringste, da im Journalismus noch signifikanter als in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen, der entscheidende Faktor nicht das Geschlecht, sondern die soziale Herkunft ist. Ein Schuh würde nur dann daraus, wenn man gleichzeitig fordern würde, dass damit auch der Anteil an Frauen aus nicht-akademischen Elternhäusern erhöht werden muss. Aber so ist die Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit natürlich nicht gemeint.

    dazu: „Journalisten wollen nicht am Leistungsmythos rütteln“ und insbesondere: Journalisten im Dickicht des Dünkels

  8. Dieser Mann hat nichts zu verschenken
    Friedrich Merz mag nicht reich sein, aber um eine Wohlstandsillusion handelt es sich bei seinem Einkommen sicher nicht. Umso interessanter wirkt vor diesem Hintergrund eine Begebenheit aus vergangenen Tagen. […]
    Einmal hat Friedrich Merz am Taxistand des Berliner Ostbahnhofs sein elektronisches Notebook verloren und aus eigener Kraft auch nicht wiedergefunden. Ein gewisser Enrico, seines Zeichens Obdachloser, fand es, nahm es an sich und überlegte mit seinem Kumpel Micha, was sich damit anfangen ließe: verkaufen? Man besann sich aber, Merz würde jetzt vielleicht sagen: auf „Werte“ wie Anstand und Ehrlichkeit und gab das Ding beim Bundesgrenzschutz ab, nicht ohne die Anschrift der Obdachlosenhilfe zu hinterlassen.
    Vier Wochen später wurde ihnen der Finderlohn überreicht: „Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion – Kursbestimmung für unsere Zukunft“ von einem gewissen Friedrich Merz, natürlich mit Widmung („Dem ehrlichen Finder“). Das Buch schmissen sie gleich in die Spree – weniger, weil sie Belehrungen über Wohlstandsillusionen ohnehin nicht nötig hatten, als vielmehr deswegen, weil sie sich, menschlich nur zu begreiflich, etwas mehr versprochen hatten. Das geschah im Jahr 2004 oder 2005, Enrico weiß es nicht mehr so genau. Es muss jedenfalls gewesen sein, bevor Friedrich Merz ordentlich Geld verdiente. Nach den Maßstäben einer gewissen Vermögensforschung war er damals so was von Mittelstand, dass mehr als ein Freiexemplar von der Wohlstandsillusionsschwarte einfach nicht drin war.
    Quelle: FAZ

    dazu: Friedrich Merz im Faktencheck: Individualrecht auf Asyl nur in Deutschland?
    Im Grundgesetz steht das Recht auf Asyl. Friedrich Merz, Bewerber um den CDU-Parteivorsitz, denkt laut über eine Änderung nach und geht dabei ins Detail. Aber stimmen seine Äußerungen überhaupt?
    Quelle: web.de

    Anmerkung unseres Lesers J.S.: Ich war überrascht, wie unaufgeregt, sachlich und wohl auch fundiert web.de hierzu informiert.

  9. Gleiche Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge und Inländer
    Die Höhe von Sozialleistungen für anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht vom Aufenthaltstitel abhängen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines in Österreich lebenden Afghanen entschieden. Das Urteil ist für EU-Staaten bindend, direkte Folgen entfaltet es in Deutschland aber nicht.
    Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialleistungen erhalten als eigene Staatsbürger. Dies gelte unabhängig davon, ob der Flüchtling nur ein befristetes Aufenthaltsrecht besitzt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Anlass war ein Fall aus Österreich. Das Urteil ist aber für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. (AZ: C-713/17)
    Konkret ging es um einen Afghanen, der mit seiner Familie nach Österreich gekommen und dort 2016 als Flüchtling anerkannt worden war. Damit ging eine Aufenthaltsberechtigung für drei Jahre einher. Der Mann erhielt Sozialhilfe, allerdings gemäß einer österreichischen Regelung weniger als Flüchtlinge ohne eine Befristung des Aufenthaltsrechts. Diese erhalten ebensoviel Sozialhilfe wie Inländer. (…)
    Für Deutschland dürfte der Richterspruch keine direkten Folgen haben. Denn nach Auskunft der Behörden gibt es keine unterschiedliche Behandlung anerkannter Flüchtlinge bei der Sozialhilfe, die von der Dauer des Aufenthaltsrechts abhinge. „Ein anerkannter Flüchtling, sofern er nicht für den Lebensunterhalt von sich und seiner Familie aufkommen kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit dem „Evangelischen Pressedienst“.
    Eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärte: „Für alle Personen, die Flüchtlingsschutz bekommen, gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen und Folgen.“
    Quelle: Migazin
  10. Kampfdrohnen aus Israel: Jetzt soll es ganz schnell gehen
    Weil sie in Deutschland keine Fluggenehmigung erhalten, stationiert die Bundesregierung ihre Kampfdrohnen in Israel. Zur Frage der Bewaffnung stoßen Abgeordnete auf eine Mauer des Schweigens.
    Bei der Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr duldet die Bundesregierung keinen Verzug mehr. Sofort nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages am 13. Juni zugestimmt hatte, unterzeichnete die Bundeswehr den Betreibervertrag für das Leasing von Drohnen des Typs „Heron TP“. Die amtierende Koalition begründet den Drohnen-Wunsch mit einer „Fürsorgepflicht“ für deutsche Soldaten. Dahintersteckt aber vielmehr ein Wunsch nach „Fürsorge“ für die Rüstungsindustrie, denn Airbus ist der Hauptauftragnehmer von diesem und weiteren deutschen Drohnengeschäften, darunter der „Eurodrohne“ oder der milliardenschweren Spionagedrohne PEGASUS.
    Quelle: Die Freiheitsliebe
  11. Gemeinsame europäische Verteidigungspolitik
    Am 19. November 2018 haben sich die französische und deutsche Verteidigungsministerin getroffen und einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausbau einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik beschlossen.
    Bereits Ende 2018 soll im Projekt der nächsten Generation Kamppanzer unter deutscher Führung der nächste Meilenstein erreicht werden – das sogenannte Statement of Requirements für eine Konzeptstudie. Darüber hinaus wird von den deutschen Firmen Rheinmetall und KMW zusammen mit der französischen Firma Nexter bis Mitte 2019 ein Vorschlag erwartet, wie weitere Studien und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben initiieret werden können.
    Beide Ministerinnen kamen weiterhin überein, dass Dassault und Airbus in einer Studie über ein gemeinsames Konzept für ein Luftkampfsystem zusammenarbeiten. Ein entsprechender Vertrag soll unter französischer Führung von beiden Ländern Anfang 2019 unterzeichnet werden. Im Rahmen dieses Übereinkommens planen die Ministerinnen, Forschungs- und Entwicklungsstudien über das Kampfflugzeug und sein Triebwerk auf der nächsten Pariser Luftfahrtshow 2019 vorzustellen.
    2017 hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron den politischen Willen bekundet, die europäische Verteidigungspolitik zu stärken. Dafür sollen deutsch-französische Kampfsysteme Luft sowie Land entwickelt werden. Die Verantwortung für das Kampfsystem Luft liegt bei den Franzosen, für Land bei Deutschland.
    Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

    dazu: Rüstungsindustrie rechnet mit guten Geschäften
    Die „Armee Europas“, eine Vision des französischen Präsidenten Macron, ist bislang zwar nur eine Idee. Aber sicher ist schon jetzt, dass die Europäer wieder mehr Geld für Waffen ausgeben werden. Die europäische Rüstungsindustrie darf sich auf gute Geschäfte freuen.
    Quelle: Tagesschau

  12. CIA soll Tonband besitzen, das saudischen Kronprinzen schwer belastet
    Die CIA soll ein Telefonat mitgeschnitten haben, in dem Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammed bin Salman – MBS genannt – seinem Bruder Khaled bin Salman den Auftrag gab, “Jamal Khashoggi so schnell wie möglich zum Schweigen zu bringen”. Das behauptet der türkische Journalist Abdulkadir Selvi in seiner Kolumne für die Zeitung “Hürriyet”.
    Die CIA-Direktorin Gina Haspel habe während ihres Besuchs in Ankara im vergangenen Monat “signalisiert”, dass eine Aufnahme dieses Telefonats zwischen den Brüdern Mohammed und Khaled existiere. Khaled bin Salman ist der Botschafter Saudi-Arabiens in Washington. Khashoggi hatte seit 2017 in den USA gelebt.
    Selvi berichtet unter Berufung auf namentlich nicht genannte Quellen, dass sich der Kronprinz und sein Bruder über die “Unannehmlichkeiten” unterhielten, die durch Khashoggis Kritik am saudischen Königshaus entstanden seien.
    Was den Bericht so brisant macht: Der Autor der “Hürriyet”-Kolumne ist ein enger Vertrauter des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan. Der Zeitpunkt des Artikels ist deshalb kaum zufällig gewählt, sondern kann als Reaktion der türkischen Regierung auf die jüngsten Erklärungen von Donald Trump gewertet werden. Der US-Präsident hatte erklärt, dass Saudi-Arabien trotz der Ermordung Khashoggis am 2. Oktober im Istanbuler Konsulat, ein “unverbrüchlicher Partner” der Vereinigten Staaten bleiben werde.
    Quelle: Spiegel Online

    Anmerkung Christian Reimann: Wenn das stimmen sollte, ist zu hoffen, dass dieser US-Geheimdienst seine Beweissicherung besser betreibt als so manch deutscher Geheimdienst (Stichworte: Aktenvernichtung und NSU).

  13. Söldner in den USA: Wie die Privatisierung des Krieges voranschreitet
    Der Unternehmer Eric Prince will, dass die USA in Afghanistan ihre Soldaten durch Söldner ersetzen. 6.500 private Kriegsprofis anstelle von 23.000 Soldaten. Das, so Prince, würde es den USA ermöglichen, endgültig aus der Region abzuziehen. Der Ex-Elitesoldat lobbyiert in höchsten Regierungskreisen.
    Söldner erscheinen uns wie Figuren aus vergangenen Zeiten – zum Beispiel aus dem 30jährigen Krieg. Die Wahrheit ist: Das Business boomt wie nie zuvor. In den USA macht der Gründer von Blackwater, Eric Prince, mit einem Vorschlag Furore: Er will ein Privatheer nach Afghanistan schicken.
    Eric Prince weiß, wie man Menschen beeindruckt. In seinem jüngsten Video steht er James-Bond-gleich in engem Anzug vor dunklem Hintergrund. Schnitt. Sein kantiges Gesicht mit militärischem Haarschnitt in Nahaufnahme. Schnitt. Dann jagen sich die Bilder der Anschläge von 9/11, der Kriege in Afghanistan und Irak. Schnitt. Seine Stimme erzählt ruhig von angeblichen Heldentaten. Schnitt. Die amerikanische Flagge. Erschöpfte Soldaten. Weinende Kinder. Schnitt. Der Coup kommt erst zum Schluss. Der wohl berühmteste Söldner der USA wirbt für seine Vision: Er will den Krieg in Afghanistan beenden. Und er weiß auch wie.
    „Einer der interessantesten Vorschläge, wie man das tun könnte, kommt von Eric Prince, der Blackwater gegründet hat, die Firma, die 2007 im Irak viel Ärger hatte. Was er vorschlägt: Die USA sollen alle Soldaten, auch die der Nato, durch Söldner ersetzen. Dann, meint er, wäre das Afghanistan-Problem gelöst.“
    Quelle: Deutschlandfunk
  14. Jens Lehmann – Der Torhüter und die Moral
    Der frühere Elfmeterkiller wollte stets ehrlich sein. Doch seine Steuerakte zeigt Konten auf einer Kanalinsel, unversteuertes Einkommen und doppelt kassiertes Kindergeld. […]
    So glimpflich kommen nicht alle davon. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sollen Steuersünder verurteilt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro hinterzogen haben. „Wenn jemand besondere Energie aufwendet, um Steuern zu hinterziehen, wirkt sich das grundsätzlich strafverschärfend aus“, sagt Klaus Bernsmann, Professor für Strafrecht an der Universität Bochum.
    Allerdings spiele es eine wichtige Rolle, welche Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, die regionalen Unterschiede seien gewaltig. „Es gab Fälle im Ruhrgebiet, in denen wegen deutlich weniger als 500.000 Euro Steuerhinterziehung zu vollstreckende Haftstrafen verhängt wurden“, sagt Bernsmann. „Auf die Person des Beschuldigten sollte es aber nie ankommen.“
    Kommt es aber doch, sagt ein Anwalt, der viele Steuersünder vertritt. Wer vermögend genug sei, um sogar einen massiven Steuerschaden auszugleichen, könne entspannt in die Verhandlung mit den Beamten treten.
    Und wer obendrein eine hohe Geldauflage zahle, habe weit bessere Aussichten als ein Normalbürger, Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Hilfreich sei außerdem ein Verteidiger, der den Fall verkompliziert. Fazit des Juristen, der sich selbst zu dieser Kategorie der Rechtsvertreter zählt: „Es gibt eine Zweiklassenjustiz.“
    Quelle: Handelsblatt


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