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Titel: Altersvorsorge Teil II: Die Rürup-Kommission. Blick zurück mit teils erstaunlichen Erkenntnissen

Datum: 19. Juni 2019 um 13:00 Uhr
Rubrik: Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente
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Die rot-grüne Regierung Schröder/Fischer hat recht schnell Weichen gestellt. Schon zweieinhalb Jahre nach Beginn wurde die Entscheidung für die Riester-Rente und für die Entgeltumwandlung und damit für eine staatlich geförderte Teilprivatisierung der Altersvorsorge gefällt. Zum 1.1.2002 trat sie in Kraft. Dann wurde von Bundeskanzler Schröder auch eine Kommission berufen, die zwischen 2002 und 2003 das ideologische Gerüst für die Agenda 2010 beschloss. Anette Sorg und Albrecht Müller.

Das geschah am 12.11.2002. Mit der Besetzung der Kommission war zugleich ein Netz zur Durchsetzung der Beschlüsse geschaffen worden. Die vier Gewerkschaftsmitglieder im 26-köpfigen Gremium hatten angesichts der Mehrheitsverhältnisse zu keinem Zeitpunkt eine Chance, ihre Sicht der Dinge durchzusetzen.

Auf dem Portal-Sozialpolitik, das eine nicht kommerzielle Internetplattform zu sozialpolitischen Fragen, Themen und Debatten ist, sind alle notwendigen und interessanten Dateien zur Kommission und deren Beschlüsse aufgelistet und dort abrufbar. Betreiber der Plattform ist Dr. Johannes Steffen, ehemaliger Referent für Sozialpolitik der Arbeitnehmerkammer Bremen, dem wir an dieser Stelle für diese verdienstvolle Arbeit ausdrücklich danken möchten.

Was besonders interessant und teilweise erstaunlich ist:

Die Mitglieder der Kommission

Das „who is who“ aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik war in dieser Kommission versammelt, alibihaft dekoriert mit vier Gewerkschaftern (Engelen-Kefer, Wiesehügel, Nadine Schley, Manfred Schoch)

Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Vorsitzender der Kommission)Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Darmstadt; Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Vorsitzender des Sozialbeirats

Heinrich Tiemann (Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung) Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Prof. Dr. h.c. Roland Berger Chairman and Global Managing Partner von Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München

Prof. Axel Börsch-Supan Ph.D.Professor für Makroökonomik und Wirtschafts-politik an der Universität Mannheim; Direktor des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und demografischer Wandel (MEA); Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Claus-Michael Dill Vorsitzender des Vorstandes der AXA Konzern AG, der AXA Versicherung AG und der AXA Lebensversicherung AG, Köln

Dominique Döttling Geschäftsführende Gesellschafterin Döttling &Partner Beratungsgesellschaft mbH, Uhingen; Gesellschafterin Eberspächer Formenbau GmbH; Mitglied des Bundesvorstandes der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)

Dr. Ursula Engelen-Kefer Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, zuständig für die Bereiche Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Frauen

Prof. Dr. Gisela Färber Professorin für wirtschaftliche Staatswissenschaften – insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft – an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; Vorsitzende der Gesellschaft für Programmforschung; Mitglied des Sozialbeirats

Günther Fleig Mitglied des Vorstands der DaimlerChryslerAG, zuständig für Personal und Arbeitsdirektor, Stuttgart

Jürgen Husmann Ehemaliges Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der (BDA); Mitglied des Vorstandes der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA); Alternierender Vorsitzender des Vorstandes des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR); Mitglied des Vorstandes der IVSS (Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit) in Genf; Mitglied des Sozialbeirats

Prof. Dr. Dr. Karl W. Lauterbach Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln; Mitglied im Sachverständigenrat des Gesundheitswesens

Prof. Dr. Edda Müller Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin; Stellvertretende Vorsitzende des Rats für nachhaltige Entwicklung, Ministerin a.D.

Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften an der Universität Bayreuth; Leiter des Transplantationszentrums am Klinikum Augsburg; stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Ethikrates; Mitglied des Präsidiumsvorstands und Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages für die Jahre 2001 bis 2007

Prof. Dr. Frank Nullmeier Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bremen und Leiter der Abteilung Theorie und Verfassung des Wohlfahrtsstaates am Zentrum für Sozialpolitik

Dr. Helmut Platzer Vorsitzender des Vorstandes der AOK Bayern,München

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft und Volkswirtschaftslehre I an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Professor II an der Universität Bergen (Norwegen)

Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Frankfurt am Main

Nadine Schley Bürokauffrau, Schering AG, Berlin; ehemalige Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied der Tarifkommission der IGBCE

Prof. Dr. Josef Schmid Professor für Politische Wirtschaftslehre und vergleichende Politikfeldanalyse am Institut für Politikwissenschaft der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Manfred Schoch Gesamtbetriebsrats-Vorsitzender der BMW AG; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der BMW AG; Vorsitzender des BMW EURO-Betriebsrates; Mitglied des Verwaltungsrates des BKK Bundesverbandes, München

Barbara Stolterfoht Staatsministerin a.D.; Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes –Gesamtverband e.V.

Dr. Gitta Trauernicht Ministerin a.D.; Mitglied des niedersächsischen Landtags; Geschäftsführerin des Instituts für soziale Arbeit e.V. und der ISA Planungs- und Beratungs-GmbH

Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstands der BASF AG, Ludwigshafen; Präsident des Verbandes der Europäischen Chemieindustrie (Cefic); Präsident desInternationalen Chemieverbandes ICCA (International Council of Chemical Associations)

Prof. Dr. Gert G. Wagner Professor für empirische Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin; Forschungsdirektor für Sozialpolitik und Leiter der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin; Mitglied der Kammer für soziale Ordnung der EKD

Klaus Wiesehügel Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt am Main; Vizepräsident des Internationalen Bundes der Bau- und Holzarbeiter, Genf

Dr. Rosemarie Wilcken Bürgermeisterin der Stadt Wismar; Stellvertreterin der amtierenden Präsidentin des Deutschen Städtetages

In der 18seitigen Kurzfassung des Kommissionsberichts findet man folgende Aussagen zur Rentenpolitik:

„Mit der Rentenreform 2001 wurden bereits wichtige Schritte eingeleitet, um den Anstieg des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu dämpfen. Dennoch wird das mit dieser Reform festgelegte Ziel, den Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nicht über 22% ansteigen und gleichzeitig das Netto-Standardrentenniveau nicht unter 67% sinken zulassen, nicht erreicht werden. Auf der Basis des von der Kommission – unter Mitwirkung ausgewiesener Bevölkerungs- und Wirtschaftswissenschaftler – erstellten neuen Szenarios für die langfristige demografische und ökonomische Entwicklung zeigt sich, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 vielmehr auf über 24% ansteigen dürfte. Gleichzeitig wird das Rentenniveau sinken…

Neben der Anhebung der Altersgrenzen schlägt die Kommission vor, den Anstieg der Renten in Zukunft zu dämpfen und damit die Beitragszahlerinnen und -zahler zu entlasten. Hierzu sollte die Rentenanpassungsformel um einen Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt werden. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass die jährliche Rentenanpassung reduziert wird, wenn sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern (Rentnerquotient) zu Lasten der Beitragszahler verändert…

Unter Berücksichtigung der höheren Rentenaltersgrenzen und des Nachhaltigkeitsfaktors wird ein Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf über 24% vermieden. Die 22%-Marke kann eingehalten werden. Gleichzeitig wird das Brutto-Standardrentenniveau bei etwa 40% liegen. Derzeit beträgt das Bruttorentenniveau noch 48% und wäre auch ohne weitere Maßnahmen bis 2030 auf 42% gesunken. Dies verdeutlicht, dass der größte Teil der Leistungseinschränkungen bereits im geltenden Recht angelegt ist.

Viele der in der Rürup-Kommission bereits angelegten Weichenstellungen hätten die meisten unter uns zeitlich vermutlich als weitaus späteren Sündenfall einsortiert.

Fakt ist, dass 2003 schon

  • das Hohelied der Privatvorsorge inklusive deren staatlicher Förderung gesungen wurde und damit der zum 1. Januar 2002 eingeführten Riesterrente ein „Schub“ verpasst wurde
  • die Anhebung des Rentenalters auf 67 propagiert wurde,
  • die Absenkung des Rentenniveaus auf 40 Prozent angekündigt wurde,
  • einer Bürgerversicherung (Hinzunahme von Beamten, Selbständigen und Minijobbern) in den beitragspflichtigen Personenkreis eine Absage erteilt wurde und
  • die Rentenformel bereits um den Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt
  • einer Grund- oder Sockelrente eine Absage erteilt wurde

Lesen Sie im 15-seitigen „Gesamtkonzept zur Reform der staatlichen Alterssicherung der Kommission vom Juni 2003” nach.

Die Minderheitenvoten hierzu möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, damit Sie sehen, dass die Fahrt der Rentenversicherung in die falsche Richtung hätte gebremst werden können, wenn man auf die richtigen Leute gehört hätte.

Dass die Gewerkschaften der Agenda-Politik von Kanzler Schröder beinahe widerstandslos gefolgt sind, bleibt angesichts der hier wiedergegebenen Erkenntnisse der Kommissionsmitglieder mit Gewerkschaftshintergrund ein Rätsel:

Im Neuen Deutschland kommen die vier gewerkschaftlichen Mitglieder der Rürup-Kommission – DGB-Vizevorsitzende Ursula Engelen-Kefer, IG-Bau-Vorsitzender Klaus Wiesehügel, Schering-Betriebsrätin Nadine Franz sowie BMW-Gesamtbetriebsrat Manfred Schoch zu Wort. Ihre Gegenvorstellungen sind in einem 142-seitigen Papier veröffentlicht worden, die das Neue Deutschland im August 2003 auszugsweise veröffentlicht hat:

„…Die Fixierung der Kommission auf die politisch gesetzten Beitragsziele und die Entscheidung gegen die Erwerbstätigenversicherung im Bereich der Rentenversicherung verengten die Diskussion zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf einige wenige Stellschrauben: die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters, die weitere Senkung des Rentenniveaus und die Erhöhung der Abschläge.“…

…“Die formale Verlängerung der Erwerbsphase über ein höheres gesetzliches Rentenalter ohne reales Erwerbsangebot und Einzahlungsmöglichkeiten in die Rentenversicherung droht eine steigende Zahl älterer Menschen in die Armut zu drängen. Die Erwerbsbiografien könnten zum Ende hin »ausfransen«: Dem Ausscheiden aus dem Betrieb, z. B. mit Anfang 60, kann so eine quälende Lebensphase folgen, in der Arbeitslosengeld, das neue Arbeitslosengeld II oder auch Krankengeld bezogen werden müssen, weil die Verrentung in weite Ferne gerückt ist.

Außerdem weigerte sich die Kommission, die Anhebung des Rentenalters sozial verträglich auszugestalten: Es werden zwar Übergangsfristen vorgeschlagen, um den verfassungsmäßig gebotenen Vertrauensschutz zu gewähren. Davon abgesehen allerdings, sind keine Sonderregelungen für erwerbsgeminderte, schwerbehinderte und langzeitarbeitslose Versicherte vorgesehen…“

…“ Die Rolle der kollektiven Formen der kapitalgedeckten Vorsorge – die betriebliche Vorsorge, möglichst tarifvertraglich gestaltet – sollte weiter gestärkt werden. Unter den Gesichtspunkten einer optimalen Rendite, eines hohen Anlageschutzes und der Transparenz der Anlagen bietet sie eindeutige Vorteile. Zudem kann hier eher die Beteiligung der Arbeitgeber an den Aufwendungen erreicht werden. Neben der Vereinheitlichung der Förderbedingungen schlagen wir weitere Veränderungen vor, um die betriebliche Altersvorsorge zu optimieren:

Mittelfristig stellt die obligatorische betriebliche Altersvorsorge eine wünschenswerte Weiterentwicklung der kapitalgedeckten Altersvorsorge dar. Dabei sollte eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers vorgesehen sein. Tarifvertragliche Regelungen können dabei eine große Rolle spielen. Vor allem kann eine flächendeckende Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung ohne eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, diese einzurichten, nicht erreicht werden. Diese ist aber – insbesondere auf Grund der Sicherungslücke zwischen gesetzlicher Rente und einem Lebensstandard sichernden Alterseinkommen – sozialpolitisch notwendig. Eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge findet allerdings nur dann unsere Zustimmung, wenn sie mit einer finanziellen Beteiligung der Arbeitgeber an den Vorsorgeaufwendungen verbunden wird. Wir sind der Ansicht, dass die mehrheitlich verabschiedeten Vorschläge die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung aus sozialpolitischen Gründen nicht gewährleisten. Es kann festgestellt werden, dass die Rürup-Kommission im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung kaum innovative Ideen entwickelt hat. Die Stellschrauben der konventionellen Rentenpolitik – Rentenalter, Rentenanpassung und Abschläge – waren bereits vorher ausführlich diskutiert. Die Ausgestaltung der einzelnen Reformbestandteile besitzt ebenfalls keinen neuartigen Charakter. Vor allem konzentrierte sich die Kommission entgegen ihrem Auftrag nur auf die Herausforderung der Demographie; genderorientierte Fragestellungen und der Wandel der Arbeitswelt wurden beispielsweise ignoriert…

…“Verlierer der vorgeschlagenen Veränderungen werden die bereits benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft, wie Schwerbehinderte und Erwerbsgeminderte, sein, aber auch diejenigen, die unterbrochene Erwerbsbiografien haben – insbesondere Frauen oder Langzeitarbeitslose.“

Soweit das Neue Deutschland zur Haltung der Gewerkschafter.

Die Rürup-Kommission war Akteur in einem ganz besonderen Trauerspiel unserer Sozialgeschichte. Aber offensichtlich soll dieses Trauerspiel kein Ende haben. Das wird an der neuen Rentenkommission sichtbar, einer Geheimkommission, über die die NachDenkSeiten gestern berichtet haben.


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