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Titel: Je näher der Krieg umso wichtiger die Kriegsdienstverweigerung. Eine Information für die Jungen

Datum: 25. November 2020 um 13:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
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Die Wehrpflicht wurde in Deutschland zum 1. Juli 2011 „ausgesetzt“. Ausgesetzt heißt nicht abgeschafft. Die Wehrpflicht besteht nach wie vor weiter und kann jederzeit wieder mobilisiert werden. Darauf macht der NDS-Leser Markus Nahms nach dem Lesen des Artikels „Sicherheit durch Sich-Vertragen? Oder: Sicherheit durch Sich Bewaffnen?“ und unseres Hinweises auf das Reinhard-Mey-Lied „Nein, meine Söhne geb‘ ich nicht“ aufmerksam. Junge Männer sollten daran denken, dass sie im Konfliktfall nach wie vor zum Wehrdienst verpflichtet werden können, und deshalb jetzt tätig werden sollten, wenn sie nicht zum Dienst mit der Waffe einberufen werden wollen. Wir bringen im Folgenden unter A. drei Leserbriefe und danach unter B. einige Links zu Informationen zur Wehrdienstverweigerung. Zu den Betroffenen gehören übrigens auch junge Männer, die schon Soldat sind. Albrecht Müller.

Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht mehr jung, aber Eltern, Großeltern, sonstige Verwandte und Freunde von jungen Männern sind, dann machen Sie diese bitte auf die Rechts- und Gefahrenlage aufmerksam.

  1. Leserbriefe, zusammengestellt von Christian Reimann

    1. Leserbrief

    Lieber Herr Müller,

    nein, meinen Sohn geb´ ich nicht.

    Schon zu Zeiten der Krise um die Krim war Kriegsgeschrei im Westen zu hören. Damals hatte ich mich an die NDS gewandt um den Titel von Reinhard Mey in den Videohinweis aufzunehmen. Hat damals nicht geklappt. Umso mehr freue ich mich, daß das neu aufgenommene Lied binnen zwei Tagen mehr als 1,3 Millionen Mal aufgerufen wurde. Sicherlich auch auf Grund Ihres Hinweises in den NDS.

    Meine Gedanken sind jedoch bei den jungen Männern, die im Glauben, der Wehrdienst sie ja nicht mehr relevant, sich nicht um die Tatsache kümmern, daß dieser nur ausgesetzt ist. Sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren weiter.

    Deshalb rege ich an, die Diskussion darauf zu richten, daß auch heute noch vom Recht der Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht werden muß, um nicht im Falle eines Falles, der nach der Rede der Deutschen Verteidigungsministerin AKK nicht soooo weit hergeholt ist, sich über Nacht wieder in den Kasernen zu finden. Eine Verweigerung zum Zeitpunkt steigender politischer Spannungen kann auch ein Signal an die Politikelite sein, daß man mit deren Führung nicht einverstanden ist.

    Es tut Not, die jungen Menschen aufzuklären, welche Rechte sie haben, denn wie Reinhard Mey in einem andern Lied singt: Freiheit die man nicht nutzt wird abgenutzt. Vielleicht können Sie und die Redaktion der NDS die notwendige Information abdrucken die Mann braucht um nicht morgen wieder mit der Waffe in der Hand in Richtung aufgehender Sonne marschieren zu müssen, sondern es genießen zu dürfen auch selbst einmal mit seinem Sohn auf dem Schoß das Abendrot zu bewundern.

    Liebe Grüße von einem Mann der seinen Sohn liebt
    Markus Nahms


    2. Leserbrief

    Lieber Herr Müller,

    die Nachdenkseiten sind für mich inzwischen Informationsmedium Nr. 1. Danke für Ihre Arbeit und die Ihrer Kollegen, sie ist wichtig und wird es immer mehr!

    Sehr gut und verdienstvoll, die Initiative von Reinhardt Mey, aber das reicht mir nicht. Schaue ich mir meine nähere Umgebung an, ich selbst und die anderen, Väter und Söhne, alles Kriegsdienstverweigerer. Aber wer schützt uns vor den Unpolitikern, die Kriegspolitik voran treiben? Die unseligen 3 Frauen der CDU haben sie genannt. Es kommen dazu Heiko Maas, Steinmeier und, nicht zu vergessen, die Russlandhasser, die bei den Grünen den Ton angeben. Die treiben Deutschland in einen Krieg, den das Land nicht überleben wird. Mit dieser Politik muss Schluss sein, sie ist mörderisch.

    Und nicht nur mörderisch für Deutschland. Nach 6 Millionen ermordeten europäischen Juden ist in Deutschland Antisemitismus, Gott sei Dank und zu Recht, ein NoGo. Und nach 27 Millionen ermordeten Sowjetbürgern gilt das genau so für das Verhältnis zu Russland. Das kann nur gute Nachbarschaft bedeuten. Insbesondere, da Russland nach dem Ende des kalten Kriegs mehrfach die Hand ausgestreckt hat. Geschichtsvergessenheit, Unverschämtheit und kriminelle Energie, das treibt die Menschen an, die meinen im Verhältnis zu Russland etwas anderes anstreben zu müssen als Verständigung.

    Nicht zu vergessen das enorme wirtschaftliche und wissenschaftliche Potential einer Kooperation mit Russland, das die USA mit aller Macht hintertreiben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Rolf Henze


    3. Leserbrief

    Guten Tag

    Ich lese mehrmals täglich die NDS. Habe auch dreimal gespendet.
    Das was ich heute erhalten habe, fand ich sehr zutreffend. Diesen Song von Reinhard Mey habe ich seit langer Zeit in meinen Notizen gespeichert. Welch ein Zufall.
    Ich wünsche euch weiterhin viel Erfolg und alles gute.

    Beste Grüße
    Kurt Polacsek

  2. Links zu Informationen über Kriegsdienstverweigerung und die entsprechenden Verfahren

    Vorbemerkung: Hier wird ohne Bewertung ein Überblick verschafft. Wenn wichtige Akteure vergessen worden sein sollten, dann geschah das keinesfalls mit Absicht und wird bei guten Gründen ergänzt.

    1. Kriegsdienstverweigerung
      Eine Information des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
      bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/

      Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen.
      Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag.
      Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) – nicht beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zu stellen.
      Das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen dem Bundesamt zu, wenn die gesundheitliche Eignung festgestellt worden ist.
      Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats beim Bundesamt einzureichen.

    2. Eine Information der Bundeszentrale für politische Bildung
      bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/216758/kriegsdienstverweigerung
      Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst
      Kriegsdienstverweigerung ist in Deutschland seit 1949 ein Grundrecht. Doch wer den Dienst an der Waffe verweigerte, wurde lange als “Drückeberger” geächtet und musste einen zivilen Ersatzdienst leisten. Dieser entwickelte sich zu einer Stütze des deutschen Sozialsystems.
    3. Kriegsdienstverweigerer bei der Bundeswehr
      zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=5
      Inhalt

      • Kurzhinweise für Kriegsdienst verweigernde Soldaten
      • Kriegsdienstverweigerer bei der Bundeswehr
      • Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung: Behandlung von Soldatinnen und Soldaten, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin bzw. als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben
      • Erlass darf von Vorgesetzten nicht außer Kraft gesetzt werden
      • Als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldaten müssen Befehle der Bundeswehr nicht mehr befolgen

    4. Eine Anleitung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
      eak-online.de/kdv-antragsverfahren-und-auswirkungen

      KDV-Antragsverfahren und Auswirkungen
      Rechtliche Grundlagen für das KDV-Antragsverfahren sind das Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) und das Soldatengesetz (SG).
      ….

    5. Zum Beispiel ein Anwalt:
      Kanzlei SHB
      Kriegsdienstverweigerung / KDV
      rechtsanwalt-kriegsdienstverweigerung.de/kriegsdienstverweigerung

      Kriegsdienstverweigerung / KDV
      Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Kriegsdienstverweigerung). Auch nicht nach der Aussetzung der Wehrpflicht. Dies ist der politische Wille vom Staat. Dies ist nach dem ersten Weltkrieg und zweiten Weltkrieg historisch gewachsen und vom Deutschen Bundestag in dem Rahmen so entschieden worden. Das bedeutet, dass in der Bundesrepublik Deutschland alle Soldaten der Bundeswehr gemäß Artikel 4 Grundgesetz im Dienst den Kriegsdienst nach Absatz 3, auch FWDL-Soldaten, SaZ 4, SaZ 8 und SaZ 12 (Soldat auf Zeit), Berufssoldaten und Reservisten, verweigern können und einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen können. Dies auch noch nach Abschaffung der Wehrpflicht. Und auch nicht erst, wenn ein Krieg ausbrechen sollte, können Sie den Kriegsdienst verweigern. …


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