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Titel: Warum das neue “Kinder- und Jugendstärkungsgesetz” von (Ex-)Familienministerin Giffey eine Mogelpackung ist

Datum: 30. Mai 2021 um 14:00 Uhr
Rubrik: Familienpolitik, Sozialstaat
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Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon. Gewerkschaften und Wissenschaftler fordern, dass eingriffsorientierte, repressive und zu allem Überfluss auch noch teure Maßnahmen wie etwa Heimunterbringungen nicht gegen sinnvolle, wirksame, in familiären Krisen stabilisierende, ambulante Angebote ausgespielt werden dürfen. Von Rodolfo Bohnenberger.

Mit den Stimmen der CDU/CSU/SPD-Regierungskoalition und der staatstragenden Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am 22. April den von der Koalition eingebrachten Entwurf für ein sog. “Kinder- und Jugendstärkungsgesetz” (KJSG) 19/26107 ; der Bundesrat stimmte am 7. Mai dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu, womit das neue SGB VIII (Sozialgesetzbuch Acht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz) rechtskräftig wurde.

Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon, wie aus der Geschichte dieser Gesetzesinitiative ersichtlich wird. Vor 10 Jahren, am 13. Mai 2011, legten die „A-Staatssekretäre“ (A-Länder = SPD-regierte Bundesländer) ein Arbeitspapier vor, mit dem Titel „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen“, Untertitel „Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)“. Treibende Kraft hinter dieser Initiative war insbesondere der Hamburger SPD-Staatsrat Jan Pörksen (Behörde für Soziales, Familie, …), der kurz zuvor, bis zum März 2011, noch strammer Haushaltsdirektor in Bremen war. Sein Einsatz wurde schließlich 2018 belohnt mit dem Posten des Chefs der Hamburger Senatskanzlei unter dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher.

Von Beginn an äußerten Sozialarbeiter, GEW, ver.di und Wissenschaftler Kritik an diesen Plänen. Sie forderten:

  • Die Lebens- und Einkommensverhältnisse der Familien in ihren Quartieren sind zu verbessern; offene, niedrigschwellige Begegnungs- und Beratungsangebote ohne “Fallakte” sind auszubauen.
  • Der Abbau von allgemein präventiven Angeboten, als sog. “freiwillige Leistungen” deutschlandweit in den Kommunen unter Haushaltsvorbehalt gestellt, ist zu stoppen und umzukehren. Dazu ist wissenswert: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein Bundesgesetz, aber ohne verpflichtendes Bundesbudget. So werden die seit Jahren finanziell in die Enge getriebenen Kommunen zu umfangreichen Jugendhilfe-Leistungen verpflichtet und diese dabei in Konkurrenz gesetzt zu anderen, für die Menschen vor Ort wichtigen, kommunalen Notwendigkeiten.
  • Die verschärften Armutsentwicklungen nach den Hartz-I-, -II-, -III- und -IV-Gesetzen von SPD/Grünen (2003-2005), oftmals tiefere Ursache vieler familiärer Krisenentwicklungen, sind rückgängig zu machen.
  • Die Staatsschulden-Folgen der Privat-Banken-Rettungen im Zuge der Finanzkrise 2007-2009 sind von den reichen Profiteuren zu tragen. Sie dürfen nicht mithilfe der “Schuldenbremse” auf dem Rücken der von Jugendhilfemaßnahmen betroffenen, ärmeren Bevölkerungsschichten ausgetragen werden.
  • Gesetzlich verbürgte Anspruchs-Rechte von Kindern und Eltern dürften nicht verwässert werden. Im Gegenteil: Gerade Menschen in prekären Quartieren brauchen mehr Rechte und von ihnen selbst gestaltbare und einklagbare “Hilfen zur Selbsthilfe”.
  • Ambulante Unterstützungen für Familien sind differenziert zu betrachten. Eingriffsorientierte, repressive und zu allem Überfluss auch noch teure Maßnahmen (s.u. Heimunterbringungen) dürfen nicht gegen sinnvolle, wirksame, in familiären Krisen stabilisierende, ambulante Angebote ausgespielt werden. Schon gar nicht dürfen sie pauschal als Verlust “kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit” verurteilt werden.
  • Der Ausbau kontrollorientierter und obrigkeitsstaatlicher Eingriffe (bis zu Herausnahmen der Kinder) gegenüber betroffenen Familien ist zu stoppen und umzukehren.

Nichts davon geschah. Im Gegenteil, die Armutslagen verschärften sich. Die Folge: 2010 waren insg. 95.205 Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht, 2016 waren es bereits 141.704. Im Jahr 2019 waren 232.737 Kinder in Deutschland in verschiedenen Settings außerhalb ihrer Ursprungsfamilien „fremduntergebracht”. Es gibt sicherlich Kinder, für die ein einvernehmlich gestalteter, neuer Lebensort in familienähnlichen oder Heimsettings sinnvoll ist. Aber die Aufblähung einer von gesellschaftlichen Fehlentwicklungen profitierenden “Heimunterbringungsmaschinerie” ist nicht, auch nicht pädagogisch, zu vertreten; besonders nicht, wenn es einher geht mit der Zunahme (teil)geschlossener Settings, die sich erdreisten, freiheitsentziehende Maßnahmen für Kinder als “Optima Ratio” hochzujubeln und dies auch noch als “Erfolg” feiern. Deren Lobbygruppen nahmen übrigens, mit ihrer Verbändemacht, massiv Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess.

Auf dem digitalen Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 18. – 20. Mai 2021 fand ein Fachforum des Aktionsbündnisses gegen Freiheitsentzug und geschlossene Unterbringung statt, in dem Kritiker der Geschlossenen Unterbringung sich bundesweit austauschten. Sie vernetzen sich über die Web-Seite geschlossene-unterbringung.de.

In der Debatte um ein neues SGB VIII kam es kaum zu einer ernstgemeinten Berücksichtigung der Erfahrungen und der Forderungen von betroffenen Familien und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus der Basis. Die von verschiedenen SPD-Familienministerinnen (Manuela Schwesig, Katarina Barley und Franziska Giffey) 2013 bis 2021 durchgeführten Schein-Beteiligungen im Gesetzgebungsverfahren waren nicht im Mindesten geeignet, konstruktive Gesetzesregelungen im Interesse der Kinder und Familien in die Entwürfe einfließen zu lassen. Eine Erfahrung, die viele Initiativen an der Basis machen mussten.

Besonders erbärmlich erging es den seit Jahren abgebauten, niedrigschwelligen, offenen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (sog. “freiwillige Leistungen” wie Jugendhäuser, Häuser der Familie und Altenbegegnungsstätten), die unter fehlenden, einklagbaren Rechtsansprüchen leiden. Die entsprechenden §§ 11, 12 und 13 im SGB VIII der Jugendarbeit z.B. blieben unverändert; zwar wohlklingend, aber so entformalisiert und unkonkret, dass daraus keine Rechtsansprüche der jungen Menschen und Familien ableitbar sind.

Eine umfassende kritische Stellungnahme zu den Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe bzw. zu den immer prekärer werdenden Lebensverhältnissen von Familien und Kindern/Jugendlichen findet sich hier zum Download; sie ist als offener Brief an alle Bremer Bürgerschaftsabgeordneten (noch vor der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat) verfasst.

Der Debatte im Bundestag am 22.04.2021 lagen eine unrühmliche Stellungnahme des Bundesrates 19/27481 und die Gegenäußerung der Bundesregierung 19/28005 zugrunde. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch kurzfristige Änderungen am Entwurf vorgenommen 19/28870 .

Hier ist der Link zur Web-Seite des Bundestages, wo die 30 Minuten der kontroversen Debatte am 22.04.2021 in der Mediathek verfolgt werden können, sowie die abschließenden Gesetzestexte mit ihren vielen „Last-Minute“-Änderungen. Eine umfassende Synopse (alt – neu) zur Reform SGB VIII steht hier zum Download bereit.

Titelbild: Photographee.eu / Shutterstock


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