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Titel: Hinweise des Tages II

Datum: 27. August 2021 um 16:30 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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  1. Protest gegen Corona-Maßnahmen: Berlin: Es wird Zeit, dass die Demo-Verbote gekippt werden
  2. 2-G-Regel: Bundestagsgutachten warnt vor Ausschluss von Ungeimpften
  3. Kritik an Inzidenz-Gläubigkeit der Bundesregierung – War der Lockdown verfassungswidrig?
  4. Afghanistan: Evakuieren und abschieben
  5. Afghanistan: Rette sich, wer kann!
  6. Wer Terror sät, erntet Terror
  7. Wenn Japan auf Einleitung der nuklear verseuchten Abwässer besteht, haben die Küstenländer das Recht auf Entschädigung
  8. Für diesen Rohstoff wird gemordet
  9. Venezuela legt in Den Haag weiteren Bericht über Folgen der US-Sanktionen vor
  10. Hartz-IV-Bezieher sollen 2022 drei Euro mehr bekommen
  11. Weniger Gehalt bis Zukunftsangst – so sehr leiden Azubis in der Krise
  12. Staatsaufträge: Kein Steuergeld bei Lohndumping
  13. Acht Millionen Euro aus Maskendeal in Südafrika versickert
  14. Mieterschutz aufgehoben: Millionen US-Bürger vor Zwangsräumung

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Protest gegen Corona-Maßnahmen: Berlin: Es wird Zeit, dass die Demo-Verbote gekippt werden
    Die Bürger sind mündig. Verbote der für das Wochenende geplanten Demonstrationen der Corona-Kritiker sind unverhältnismäßig. Ein Kommentar.
    Am 5. August geschah im Amtsgericht im bayerischen Garmisch-Partenkirchen Außergewöhnliches: Das Gericht sprach einen Maskenverweigerer frei. Der Organisator einer Kundgebung gegen die Corona-Einschränkungen hatte im November die Teilnehmer aufgefordert, den Mund-Nase-Schutz abzunehmen. Das Gericht urteilte, dass die Demo-Auflagen, die das Tragen von Masken vorschrieben, rechtswidrig seien. In der Öffentlichkeit wurde dieses Urteil kaum beachtet.
    Grundlage für den Freispruch war ein Gutachten des Aerosol-Forschers Gerhard Scheuch. Der Physiker berät unter anderem das Robert-Koch-Institut zur Ausbreitung des Coronavirus durch Aerosole. Er empfiehlt, Innenräume häufig zu lüften. Im Freien verhielten sich Aerosole jedoch komplett anders, sagte er vor Gericht. „Die Gefahr, sich im Freien anzustecken, ist außerordentlich gering.“ Auch wenn der Sachverständige eine Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mit letzter Gewissheit ausschließen konnte, wenn sich Personen längere Zeit unmittelbar dicht gegenüberstehen, sei das Risiko im Innenbereich ungleich höher. Eine Ansteckungsgefahr gehe nur von solchen Versammlungsteilnehmern aus, die selbst Träger des Virus sind. Im Kreis Garmisch-Partenkirchen lag die 7-Tage-lnzidenz an jenem Tag bei 127.
    Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Rechtsmittel eingelegt. Es bleibt also spannend. Auch in Berlin. Dort werden am Wochenende wieder Staat und Bürger aufeinanderstoßen, weil 26 Kundgebungen gegen die Beschränkungen angemeldet sind. Mehrere hat die Polizei bereits verboten.
    Quelle: Berliner Zeitung
  2. 2-G-Regel: Bundestagsgutachten warnt vor Ausschluss von Ungeimpften
    Juristen im Deutschen Bundestag bewerten die 2-G-Pläne der Regierung. Pauschale Einschränkungen für Ungeimpfte verletzen Grundrechte, so die Experten
    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn, CDU, kritisch bewertet, nicht-geimpfte Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu sanktionieren.
    Unbefristete Kontaktbeschränkungen und die Begrenzung der Teilnahme oder gar ein grundsätzliches Zugangsverbot für Veranstaltungen und die Gastronomie könnte auf der einen Seite einen “schwerwiegenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit” der Betroffenen darstellen, heißt es in dem neunseitigen Gutachten, das der Berliner Zeitung am Wochenende und dem Online-Magazin Telepolis exklusiv vorliegt. […]
    Zwar seien Einschränkungen von Grundrechten sowie der Handlungs- und Bewegungsfreiheit angesichts einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich rechtmäßig.
    Jedoch stelle der Ausschluss einer gesamten Bevölkerungsgruppe von sozialen und kulturellen Aktivitäten “an sich einen schwerwiegenden Eingriff in ihre allgemeine Handlungsfreiheit dar”, heißt es mit Blick auf die Ungeimpften. Dies wiege umso schwerer, je größer die Reichweite der Maßnahme sei.
    “Sollten jegliche Veranstaltungen sowie die ganze Innengastronomie von einer sogenannten 2G-Regelung erfasst sein, wird es ungeimpften Personen in erheblichem Maße erschwert, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen”, schreiben die Bundestagsexperten. Auch sei zu bedenken, dass im Herbst und Winter soziale Aktivitäten vermehrt in den Innenbereich verlegt würden.
    Quelle: Telepolis

    dazu: Ethikrat sieht in 2G-Modell keine Impfpflicht durch die Hintertür
    Der rot-grüne Senat hatte das Modell diese Woche beschlossen. Unterstützung kam von der CDU-Opposition. Die Linke kritisierte die 2G-Regel und fordert ein “3G-Plus-Modell”, das statt eines negativen Schnelltests einen negativen PCR-Test mit sich bringen würde. Scharfe Kritik kam von FDP und AfD. Die Liberalen halten das 2G-Modell für “verfassungswidrig”, die AfD für einen “gefährlichen Sonderweg”. Dem Hamburger Senat wurde aus der Opposition gar vorgeworfen, mit der Regel eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Der Deutsche Ethikrat sieht das anders. Die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx sagte dem Hörfunksender NDR Info:
    “Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann.”
    Das sei hier nicht der Fall. Stattdessen werde “Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen”. Buyx erklärte weiter, dass aus ethischer Sicht das 3G-Modell besser sei, weil es mehr Teilhabe biete. Wenn sich die Situation aber weiter verschlechtern würde, sei 2G ethisch vertretbar, wenn damit maßvoll umgegangen werde. Genauer gesagt:
    “Man sollte vorher alles andere ausgeschöpft haben.”
    Wichtig sei zudem, vorab zu überdenken, welche Bereiche betroffen seien. Buyx betonte:
    “Die Disco ist nicht der Sportverein und auch nicht der Behördenbesuch.”
    Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank (Grüne), nannte das 2G-Modell laut einem Bericht des NDR einen wichtigen Schritt für das Leben in der Stadt “und noch mal einen größeren Schritt in Richtung Normalität”. Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister, hat laut NDR auf die Kritik mit der Impfpflicht durch die Hintertür erwidert: “Das ist eine Interpretationsfrage.” Wenn es eine Reisebeschränkung ohne Impfnachweis gebe, sei das ja auch eine indirekte Impfpflicht.
    Quelle: RT DE

    Anmerkung Christian Reimann: Der Ethikrat mutiert immer deutlicher zu einer Unterstützungsinstanz der Exekutive in Bund und Ländern. Bitte lesen Sie dazu auch bzw. erneut „2G“: Die gefährliche Maßlosigkeit der Impf-Enthusiasten. Daraus zitiert:

    “Wer dabei mitmacht, macht es erst möglich. Um die gesellschaftlich gefährlichen Pläne des Hamburger Senats scheitern zu lassen, sollte moralischer Druck aufgebaut werden.”

  3. Kritik an Inzidenz-Gläubigkeit der Bundesregierung – War der Lockdown verfassungswidrig?
    Lange rechtfertigte die Bundesregierung mit Grenzwerten bei den Inzidenzen ihre rigide Corona-Politik bis zu Ausgangssperren. Doch nun rückt Berlin allmählich davon ab. Der Wissenschaftler Matthias Schrappe hat jetzt ein Gutachten vorgelegt, nachdem der Inzidenzwert allein untauglich für die Rechtfertigung von Lockdowns sei. Damit wären die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, insbesondere die “Bundesnotbremse” nicht verfassungsgemäß.
    Merkwürdig ist, dass trotz steigender Impfquote aktuell wieder die Inzidenzwerte ansteigen. Doch nun soll die Inzidenz, wenn es um Anti-Corona-Maßnahmen geht, plötzlich keine Rolle mehr spielen. Berlin macht eine Rolle rückwärts – zumindest bei den Inzidenzen. Matthias Schrappe hat jetzt ein Gutachten vorgelegt, nachdem der Inzidenzwert allein untauglich für die Rechtfertigung von Lockdowns sei.
    Quelle: The European
  4. Afghanistan: Evakuieren und abschieben
    Es gibt erste Rücktrittsforderungen sowie Forderungen nach einem Impeachmentverfahren aus den Reihen der Republikaner. Biden verkündete Vergeltung an die Adresse der IS-Milizen in Afghanistan: “Wir werden euch jagen, und wir werden euch dafür bezahlen lassen.”
    Widersacher Trump reagierte, anders als noch kurz zuvor, für seine Maßstäbe relativ zurückhaltend. Eine Erklärung dafür wäre, dass er am politischen Wespennest mitbaute, das die Startbasis für die Angriffe auf die Biden-Regierung abgibt: die Zusammenarbeit der USA mit den Taliban. Plötzlich wird deutlich, dass beide in Afghanistan Verbündete im Anti-Terrorkampf gegen den Islamischen Staat sind.
    Dies verläuft quer zu Vorstellungen, Feindbildern und Gräben zwischen Lagern, die seit Herbst 2001 ausgebildet und zementiert wurden. Politische Kreise, Think-Tanks, das berüchtigte Washingtoner Playbook, das “Drehbuch” für Politiker, ihre Profile, das alles lebte davon, dass die radikal-islamischen Taliban auf der anderen, der bösen Seite, stehen.
    Gestern gab es eine “Scoop-Nachricht” von Politico, die auch hierzulande schnell in sozialen Netzwerken aufgenommen wurde: Die USA hätten an die Taliban Listen mit Namen von afghanischen Mitarbeitern weitergegeben. Das wurde dann in sozialen Netzwerken unter “Stockholm-Syndrom” eingereiht – wie kann man nur an die mörderischen Fanatiker Listen weitergeben, die in ihren Händen zu Todeslisten werden?
    Die andere Perspektive auf die Geschehnisse der letzten Tage lautet: Hätte sich die US-Führung früher auf Vereinbarungen mit den Taliban eingelassen (und auf Einladungs-Signale geachtet, die man an die Bevölkerung schickte), hätte man die Evakuierung geordnet und ruhig organisieren können, ohne die Panik, die Tumulte und das Chaos, den die IS-Attentäter ausnutzen.
    Dieser Standpunkt wird von einem Analysten geäußert, der als scharfer Kritiker der US-Außenpolitik bekannt ist und mit Islamisten gar nichts am Hut hat. Der Autor hinter Moon of Alabama ist vor allem skeptisch gegenüber den Kriegstreiberfraktionen in den USA. In diesem Fall traut er den Amnestie-Versprechen der Taliban:
    Quelle: Telepolis
  5. Afghanistan: Rette sich, wer kann!
    Wie reagiert die EU auf den Terror in Kabul? Mit vollmundigen Erklärungen- und einem überstürzten Abzug der Truppen. Rette sich, wer kann, lautet das Motto, mit dem ein unrühmliches Kapitel der europäischen Außenpolitik zu Ende geht.
    Viele EU-Länder hatten es befürchtet – und schon am Donnerstag ihre Rettungsaktionen am Flughafen Kabul abgebrochen. Belgien, Polen und Dänemark waren die ersten, die ihre Soldaten wegen der Terrorwarnungen aus der afghanischen Hauptstadt abzogen. Doch als dann die Meldungen von den Selbstmordanschlägen des „Islamischen Staats“ kamen, war der Schock groß, die EU-Spitzen reagierten entsetzt.
    Quelle: Lost in Europe
  6. Wer Terror sät, erntet Terror
    Die Anschläge am Flughafen von Kabul, bei denen nach derzeitigem Stand 95 Afghanen und 13 US-Soldaten ermordet wurden – viele Medien konzentrieren sich bezeichnenderweise auf den Tod der 13 US-Soldaten -, rufen vielfältige Reaktionen in der westlichen Welt hervor. US-Präsident Joe Biden trauert um die Soldaten als „Helden“, die an einer „gefährlichen, selbstlosen Mission” beteiligt gewesen sind, „um das Leben von anderen zu retten” und kündigt Rache an: „Wir werden nicht vergeben. Wir werden nicht vergessen. Wir werden mit Kraft und Präzision antworten (…) an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, den wir aussuchen.” Das ungeheure Ausmaß der Verlogenheit wird deutlich am Satz der konservativen Abgeordneten Elise Stefanik: „Joe Biden hat Blut an den Händen“ – als hätten die US-Republikaner am millionenfachen Morden der US-Kriegsmaschine keine Verantwortung.
    Auch die Bundestagsparteien äußern sich betroffen, vor allem die Grünen, die im Wahlkampf, wie CDU, CSU, SPD und FDP, vergessen machen wollen, dass sie den Afghanistan-Krieg immer unterstützt haben und Waffenexporte und völkerrechtswidrige Kriege mit verantworten.
    Das Morden wird weitergehen, solange der Weltterrorist Nummer 1, die Vereinigten Staaten von Amerika, seine Kriege um Rohstoffe und Absatzmärkte weiterführt, China und Russland weiter einkreist und mit Folter und Drohnenmorden die sogenannten „westlichen Werte“ täglich mit Füßen tritt.
    Sobald es um diese mörderischen Kriege geht, wird erbarmungslos gelogen. Und die US-Propaganda – Wir kämpfen für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte – erstickt in den Nato-Ländern jede die Wahrheit suchende Diskussion im Keim. Daran werden aller Voraussicht nach auch Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen wenig ändern. Ein Schlüssel, um aus diesem gnadenlosen Morden zu finden, wäre, wenn sich der „wertegeleitete Westen“ klarmacht, was Terror eigentlich ist. Er bräuchte nur ins deutsche Gesetzbuch zu schauen, demnach sind Terroristen Personen, „die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden“ (Antiterrordateigesetz, §2 (2)). Nach dieser Definition – dieser Wahrheit verschließen sich Politiker und Journalisten seit Jahrzehnten – sind die USA und ihre Vasallen Terroristen, weil sie völkerrechtswidrige Kriege als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer Belange führen. Allein in den Kriegen der USA seit dem Zweiten Weltkrieg wurden schätzungsweise 20 Millionen Menschen getötet.
    Ich habe schon oft den Schauspieler Peter Ustinov zitiert: „Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen. Beide sind gleichermaßen unmoralisch.“ Und dieser Terror geht weiter. Man muss nur Biden zuhören und die Berichterstattung der westlichen Medien verfolgen. Auf sie trifft Brechts Verdikt zu: „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!”
    Quelle: Oskar Lafontaine via Facebook
  7. Wenn Japan auf Einleitung der nuklear verseuchten Abwässer besteht, haben die Küstenländer das Recht auf Entschädigung
    Was die Frage der Entsorgung der nuklearen Abwässer aus Fukushima betrifft, so muss die japanische Seite verstehen, dass dies keineswegs eine rein innerjapanische Angelegenheit ist, und auch nicht etwas, was japanische Politiker nach Belieben tun können, nachdem sie vorgeschlagen haben, einen Fonds zur Entschädigung der heimischen Fischereiverluste einzurichten. Nach einer Analyse der Deutschen Gesellschaft für Meereskunde und -forschung wird sich das nukleare Abwasser innerhalb von 57 Tagen nach der Einleitung in den größten Teil des Pazifischen Ozeans ausbreiten und innerhalb von 10 Jahren die globalen Gewässer erreichen, da die Küste von Fukushima die stärksten Meeresströmungen der Welt aufweist.
    Es liegt auf der Hand, dass die Entsorgung der nuklearen Abwässer aus Fukushima in Japan eine Frage der globalen ökologischen und der ökologischen Sicherheit der Meere sowie des Lebens und der Gesundheit aller Menschen ist.
    Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sind die Staaten verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten: „Die Staaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass durch Tätigkeiten, die ihrer Hoheitsgewalt oder Kontrolle unterstehen, anderen Staaten und deren Umwelt kein Schaden durch Verschmutzung zugefügt wird“.
    Japan ist Vertragspartei internationaler Konventionen wie des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und kann sich seiner internationalen Verantwortung und seinen Verpflichtungen nicht entziehen. Wie einschlägige Völkerrechtsexperten hervorgehoben haben, können sich die betroffenen Länder im Falle schwerer Umweltschäden, die durch die Einleitung von nuklear verseuchtem Wasser aus Japan verursacht werden, das Recht vorbehalten, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Ermittlung der Schäden für ihre eigenen Länder Ansprüche gegen Japan wegen Meeresverschmutzung und ökologischer Schäden geltend zu machen.
    Quelle: CRI online
  8. Für diesen Rohstoff wird gemordet
    Ein Grundpfeiler unseres Lebensstils: Vince Beiser erzählt die Geschichte des Sands und schildert, warum wir dringend alternative Bausubstanzen brauchen.
    Spätestens als vor einigen Jahren die vermeintlich kuriose Nachricht, dass Saudi-Arabien und Dubai Sand aus Australien importieren, die Medienrunde machte, war das Thema in einer breiten Öffentlichkeit angekommen: Sand ist nicht gleich Sand. Vielmehr ist Wüstensand für die Herstellung von Beton ungeeignet, denn die Körner sind vom Wind zu rund geschliffen. Weil nicht nur im Nahen Osten, sondern auch in China ganze Städte neu gebaut werden, ist Bausand zur knappen Ressource geworden, deren Preis immer weiter steigt.
    Auch für die Herstellung von Zahnpasta und Papier werden jeweils spezielle Sande benötigt. Um die Risse offen zu halten, die beim Fracking, also der Gewinnung von Öl und Gas aus Schiefergestein, entstehen, braucht es Sand. Wenn Beachvolleyballer bei Olympia an­treten und der türkische Staatspräsident für seinen Sommersitz an der Ägäis einen Strand anlegen lässt, dann ist nur der weichste und hellste Sand gut genug. Er wird von weit her angekarrt.
    Quelle: FAZ
  9. Venezuela legt in Den Haag weiteren Bericht über Folgen der US-Sanktionen vor
    Haager Tribunal soll Untersuchung über Verbrechen gegen die Menschheit einleiten, die die USA durch einseitige Zwangsmaßnahmen begehen
    Die venezolanische Regierung hat dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) am Montag einen zweiten Bericht vorgelegt, in dem sie die negativen Auswirkungen der US-Sanktionen darlegt.
    “Mit diesem Bericht zeigen wir den Schaden auf, der für die Bevölkerung durch die Verbrechen der US-Regierung und derjenigen, die sich dieser kriminellen Blockade gegen Venezuela angeschlossen haben, verursacht worden ist”, sagte Vizepräsidentin Delcy Rodríguez am Dienstag bei einer Pressekonferenz.
    Die Regierung von Präsident Nicolás Maduro hat den IStGH am 13. Februar 2020 ersucht, eine Untersuchung über mögliche Verbrechen gegen die Menschheit einzuleiten, die von der Regierung der USA gegen Venezuela durch die Anwendung einseitiger Zwangsmaßnahmen begangen werden.
    Die Untersuchung befindet sich derzeit in “Phase 2”, in der der Ankläger des Haager Tribunals feststellen wird, ob es eine Rechtsgrundlage für eine umfassende Ermittlung gibt.
    Bei ihrer Präsentation zeigte Rodríguez Stellungnahmen von US-Institutionen und Funktionären vor, die sie als “Geständnisse” bezeichnete, welche als Beweis dienten, dass Regierungsvertreter Kenntnis hatten von den negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.
    “Das Leid, das sie dem venezolanischen Volk zufügen, ist ihnen egal”, sagte Rodríguez. “Sie haben ein politisches Ziel: Eine Regierung zu stürzen, die nicht mit ihren Interessen übereinstimmt, die sich nicht ihren Vorgaben, ihren Befehlen unterwirft.”
    Washingtons Sanktionen gegen Venezuela begannen formell unter Präsident Barack Obama im Jahr 2015 und wurden von seinem Nachfolger Donald Trump erheblich verschärft. Er verhängte 2017 Wirtschaftssanktionen und weitete sie immer mehr aus.
    Präsident Joe Biden hat Trumps harten Kurs gegenüber Venezuela beibehalten, einschließlich des Verbots von Erdöl-gegen-Diesel-Swaps, über die Venezuela importierten Dieselkraftstoff gegen Rohöl tauschte. Das Abschneiden dieser Lebensader hat die schwere Treibstoffknappheit in dem karibischen Land weiter verschlimmert.
    Quelle: amerika21
  10. Hartz-IV-Bezieher sollen 2022 drei Euro mehr bekommen
    Hartz-IV-Bezieher sollen ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat bekommen. Für Alleinstehende plant die Regierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Erhöhung von 446 auf 449 Euro monatlich. Das Portal The Pioneer (Donnerstag) berichtete zuerst darüber. Der Satz der Grundsicherung für Partnerinnen, Partner und Ehegatten soll um 3 auf 404 Euro steigen.
    Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll es 376 Euro geben, ebenfalls 3 Euro mehr als bisher. Um jeweils zwei 2 Euro soll der Satz für 6- bis 13-Jährige und für 0- bis 5-Jährige steigen (311 und 285 Euro). Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz den Plänen zufolge von 357 auf 360 Euro. Die Mehrkosten werden auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr taxiert.
    Quelle: RND

    Anmerkung Christian Reimann: Auch das ist mal wieder typisch für diese Bundesregierung: Große Konzerne wie die Lufthansa erhalten mehrere Milliarden, aber die “kleinen Leute” werden wohl erneut mit Peanuts auskommen müssen. Deutlicher kann die Nähe zur Konzernseite wohl kaum demonstriert werden.

  11. Weniger Gehalt bis Zukunftsangst – so sehr leiden Azubis in der Krise
    Der Ausbildungsmarkt hat in der Krise gelitten. Es wurden so wenig Verträge wie nie unterzeichnet, die Qualität der Lehre ging zurück, und die Azubis selbst haben Zukunftsangst. Der DGB verlangt daher eine Ausbildungsgarantie, die zwei Parteien im Programm haben.
    Unkraut zupfen statt Gäste bedienen, dazu ein gekürztes Gehalt und Zukunftsangst: Wer im vergangenen Jahr gerade seine Ausbildung gemacht hat, litt oft unter der Angst vorm Scheitern und anderen Pandemie-bedingten Erschwernissen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die die Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) am Mittwoch in Berlin vorstellte.
    Die Studie belege zudem, dass die Corona-Pandemie deutlich häufiger zu Verstößen gegen Mindeststandards in der beruflichen Ausbildung geführt habe, so die DGB-Jugend. Demnach sei rund ein Viertel der befragten Azubis häufig mit sogenannten ausbildungsfremden Inhalten beschäftigt gewesen – Arbeiten, die nichts mit dem eigentlichen Ausbildungsberuf zu tun haben. So gaben etwa Auszubildende in Fitnesseinrichtungen an, Corona-Tests anstelle von Trainingsplänen durchgeführt zu haben. Besonders ausgeprägt sei das Problem in kleineren Betrieben. Kürzungen von Lohn und Urlaub seien erschwerend hinzugekommen: Ein Viertel der Befragten erhielt eine geringere Ausbildungsvergütung, rund 20 Prozent wurde von ihren Betrieben der Urlaub in Teilen gestrichen.
    Quelle: Welt Online

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Eine schlimme Situation für die jungen Menschen, die auch mit dem alltäglichen Gejammer der Unternehmen wegen des angeblichen Fachkräftemangels so überhaupt nicht zusammenpasst. Wer einen Fachkräftemangel hat oder befürchtet, der bildet aus; einfacher und billiger kommt er nicht an Fachkräfte. Und woher sollten Fachkräfte im Bereich der dualen Ausbildung auch sonst kommen, wenn nicht aus der Ausbildung?

  12. Staatsaufträge: Kein Steuergeld bei Lohndumping
    Jedes Jahr vergibt der Staat öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft. Vergabegesetze sollen fairen Wettbewerb und soziale Nachhaltigkeit sichern. Doch vom Land Niedersachsen fehlt die Vorgabe der Tariftreue. Die Folge: Steuergeld für Lohndrücker. Deshalb müssen Tariflöhne gesetzlich verankert werden, fordert das #schlaglicht 28/2021.
    Ob der Bau einer neuen Universitätsklinik, die Reinigung der örtlichen Grundschule oder der Kauf moderner Dienstrechner für eine Behörde – Bund, Länder und Kommunen vergeben laufend Aufträge an die Privatwirtschaft. Mit einem geschätzten Finanzvolumen von jährlich 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) stellt die Nachfrage der öffentlichen Hand einen enormen Wirtschaftsfaktor dar. Davon profitieren nicht nur Unternehmen. Durch seine Auftragsvergabe tätigt der Staat wichtige Ausgaben, um die Daseinsvorsorge und eine leistungsfähige Infrastruktur sicherzustellen.
    Quelle: DGB Niedersachsen #schlaglicht
  13. Acht Millionen Euro aus Maskendeal in Südafrika versickert
    Das klingt ebenso seltsam wie viele andere Facetten der fragwürdigen Maskendeals rund um die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein. Die Hintergründe beschäftigen nun den bayerischen Landtag.
    Eine Firma aus Südafrika, die bei einem Maskendeal acht Millionen Euro kassiert und hinter der zwei Geschäftsleute mit deutsch klingenden Namen stehen? Das hört sich schon ziemlich merkwürdig an. Noch dazu, wenn es um den Verkauf von Corona-Schutzmasken an die Gesundheitsministerien in Bayern und im Bund geht.
    Die Generalstaatsanwaltschaft München und das Landeskriminalamt fanden das jedenfalls merkwürdig genug, um mit einer Razzia dem Verdacht nachzugehen, hier sei kriminell agiert worden – und um in der Maskenaffäre rund um die beiden Abgeordneten und langjährigen CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter nun gegen weitere Verdächtigte zu ermitteln; auch wenn diese acht Millionen Euro nach dem derzeitigen Stand der Dinge nichts mit Sauter und Nüßlein zu tun haben.
    Quelle: Süddeutsche
  14. Mieterschutz aufgehoben: Millionen US-Bürger vor Zwangsräumung
    Die Corona-Krise hat in den USA dazu geführt, dass Millionen Menschen mit ihren Mietzahlungen im Rückstand sind. Ein Pandemie-Mieterschutz hat sie bisher vor Zwangsräumungen geschützt – dieser wurde nun vom Supreme Court gekippt.
    Amerikanische Mieter, die wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten, müssen jetzt mit Räumung rechnen. Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA, hob eine Verordnung des staatlichen Gesundheitsamtes auf. Mit dessen Hilfe hatte Präsident Joe Biden arbeitslos gewordene Mieter vor Obdachlosigkeit schützen wollen.
    Quelle: Tagesschau


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