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Titel: Ein weiterer Brief von Norbert Blüm an den Chefredakteur der Bild-Zeitung Dieckmann.

Datum: 10. Juni 2006 um 13:35 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, Medienkritik, Rente, Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente
Verantwortlich:

Norbert Blüm widerlegt die so genannte Rentenlüge.

Herrn Chefredakteur
Kai Diekmann
BILD-Zeitung
Axel-Springer-Platz 1

20350 Hamburg
Fax: 040 / 347 – 22134

Hochverehrter Herr Chefredakteur Diekmann,

erst Ihr Hinweis auf eine Äußerung von Mark Twain hat mich auf die herausragende Bedeutung Ihrer Persönlichkeit aufmerksam gemacht. Chefredakteure eigenen sich also sogar als Prüfsteine für beginnende Altersverwirrung. Mir allerdings würde in Ihrem Fall schon genügen, wenn Sie sich an die Mindestanforderungen journalistischer Redlichkeit halten könnten.

Ihrer Bitte, Ihnen zu erklären, mit welchem Recht ich 1986 die Rente als sicher bezeichnete, komme ich gerne nach und will Ihnen, hochverehrter Herr Chefredakteur, privatissime et gratis beantworten, was ich schon unzählige Male, damals wie heute, öffentlich in Aufsätzen und Reden dargestellt habe.

Das beitragsbezogene Umlagesystem ist das sicherste Alterssicherungssystem. Eine börsenorientierte, kapitalgedeckte Privatversicherung kann diese Sicherheit nicht bieten. Ein Blick in Gegenwart und Vergangenheit der Privatversicherungen genügt als Beweis. Von 112.000 Pensionsfonds in den Vereinigten Staaten haben 32.000 überlebt. Das Schicksal des Pensionsfonds von Enron liefert das jüngste Anschauungsmaterial.

Insgesamt verloren die Enron-Angestellten 1,2 Milliarden Dollar.

Länder mit privater Kapitaldeckung als Alterssicherungssystem unterscheiden sich auffällig von unserem solidarischen Umlagesystem durch höhere Altersarmut.

Das chilenische, kapitalgedeckte Privatversicherungssystem ist desaströs. Hierzulande wurde die Zuverlässigkeit der Privatversicherung in der großen Weimarer Inflation, in der Weltwirtschaftskrise und in der Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt.

Fünf bis zehn Lebensversicherungsunternehmen sollen in Deutschland nach der Börsentalfahrt zu Beginn des Jahrtausends vor der Insolvenz gestanden haben.
Den Stresstest der Rating-Agentur Fitch Ratings und der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht – (Bafin) bestanden 2002 nur 36 von 86 Lebensversicherungs-unternehmen.

Gegenüber der Grundversorgung, wie sie Professor Miegel und Professor Biedenkopf vorschlagen, bietet das beitragsbezogene Pflichtsystem den unschätzbaren Vorteil, dass Ansprüche, die durch Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden, unter dem eigentumsähnlichen Schutz der Verfassung stehen, wie das Verfassungsgericht mehrfach bestätigt hat. Die Rentenansprüche können also nicht beliebig nach unten abgesenkt werden, weil dies einer Enteignung gleichkäme.

Was das Urteil über Ihren Experten Professor Miegel anbelangt, schließe ich mich der Bewertung von Herrn Professor Peter Bofinger (Mitglied des Sachverständigenrates) an, der ihn für einen „ökonomischen Laien“ hält (Bofinger „Wir sind besser als wir glauben“ S. 155). Professor Bofinger (Mitglied des Sachverständigenrates) vermutet als Motiv für die Gegnerschaft Miegels gegen das Umlagesystem: „ … deshalb ist er auch so gegen dieses System eingestellt, da er als Lobbyist von der Deutschen Bank bezahlt wird. So offen wird das natürlich nicht zum Ausdruck gebracht, und deshalb fungiert Herr Miegel vornehmlich als „Wissenschaftlicher Berater“ des Deutschen Instituts für Altersversorgung. Das klingt nach unabhängiger Wissenschaft, doch das Institut wird direkt und indirekt voll von der Deutschen Bank finanziert. Wie heißt es in seinem Buch so schön: „Täuschung und Betrug oder zumindest Irreführung sind das Salz in der herrschaftlichen Suppe“ (Bofinger „ebda“ S. 156).

Die von Ihnen immer wieder zitierten Experten Professor Biedenkopf und Professor Miegel haben im übrigen bis heute keine detailliert belegbare Rechnung für ihren Systemvorschlag und die damit verbundenen Transformationskosten vorgelegt:

Herr Professor Miegel nicht in der Rentenkommission der Bundesregierung und Herr Professor Biedenkopf nicht in der Rentenkommission der CDU, die 1996/97 tagten.
Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich habe beide Kommissionen geleitet und beide Herren erfolglos gebeten, die Modellrechnungen für ihre Vorschläge vorzulegen.

Die große Rentenreform 1989 war das Ergebnis eines Konsenses von Arbeitgeber-verbänden und Gewerkschaften, Rentenversicherungsträgern, Sozialbeirat, FDP, SPD, CDU/CSU, und niemand hat damals die Politik, die ich vertrete, als „Renten-Lüge“ bezeichnet.

Wie sicher das Umlagesystem im Unterschied zur Kapitaldeckung ist, konnte man aus der Aussage des damaligen Vorstandsmitgliedes der Deutschen Bank, Fischer, entnehmen, der auf die Frage, was man mache, wenn die Kapitaldeckung ihre Erwartungen nicht erfülle, davon sprach, dass man dann zum Umlagesystem zurück-kehren könne. Also wenn alle Stricke reißen, die Kapitaldeckung versagt, dann bleibt nach Ansicht dieses Experten als letzter Rettungsanker die gute alte Renten-versicherung. Was sagen Sie nun, Herr Chefredakteur?

Für die Fehler der Rentenpolitik nach 1998 kann ich nicht verantwortlich gemacht werden. Diese Politik hat zweifellos der Rentensicherheit geschadet.

1. Für die gesetzliche Rentenversicherung notwendige Beiträge wurden ihr vorent-halten, Beitragsströme zur Privatversicherung umgeleitet, was die Gesamtbelastung der Versicherten erheblich erhöhte.

2. Beiträge der Arbeitslosenversicherung zur Rentenversicherung wurden abgesenkt. Die Umwandlung von Lohnbestandteilen für betriebliche Altersversorgung entzieht der Rentenversicherung beitragspflichtiges Einkommen. Alles und noch mehr Verluste der Rentenversicherung.

3. Die staatliche Unterstützung der Privatversicherung – in diesem Jahr in Höhe von 870 Millionen Euro, ab 2009 3,2 Milliarden Euro jährlich – kommt denen zugute, die eine Riester-Rente abschließen können, und ein Teil von diesen hätten eine Privat-versicherung auch ohne staatliche Förderung abgeschlossen, so dass es sich um einen Mitnahmeeffekt handelt.

4. Die 13 Milliarden Euro, die die Förderung der Riester-Rente den Staat kostet, spart er bei der Rentenversicherung durch die Absenkung des Bundeszuschusses, welche durch die Riester-Rente ausgelöst wird. Mit anderen Worten: Auf dem Buckel der Rentenversicherung wird die Privatversicherung gefördert.

5. Da der freiwillige Beitrag zur Riester-Rente in die Nettolohnentwicklung eingerechnet wird, sinkt der Rentenanspruch, also auch der Anspruch derjenigen, die gar keine Riester-Rente abschließen können. Die Schwachen zahlen eine Rechnung für Leistungen, die die Starken erhalten. Der Rentenanspruch der Verkäuferin sinkt, weil der Verkaufschef eine Riester-Rente abschließt.

6. Da der Riester-Beitrag freiwillig ist, kommt es bei der Einbeziehung des Beitrags in die Rentenformel nicht auf den tatsächlich gezahlten Beitrag an, sondern auf den gesetzlich fixierten. Es kann also auch 6 % ins Gesetz geschrieben werden, und schon haben wir ein neues Rentenniveau, ohne dass sich an der faktischen Beitragsabführung etwas geändert haben muss.

7. Die Schwankungsreserve der Rentenversicherung wurde auf ein Fünftel der Monats-ausgabe gesenkt, so dass es immer wieder unterjährig zu Liquiditätsengpässen kommt und die BILD-Zeitung jeweils „Systemzusammenbruch“ verkündet. Es handelt sich aber nicht um einen Systemdefekt, sondern um einen Anwendungsfehler. Wenn das Thermostat zu niedrig eingestellt ist – die Schwankungsreserve zu knapp bemessen ist –, darf man nicht der Heizung die Schuld geben.

So wird das Vertrauen in die Rentenversicherung ramponiert. Verantwortlich dafür ist aber nicht das Renten-System, sondern die stümperhafte Rentenpolitik.

Das System, da bin ich mit vielen Sachverständigen einer Meinung, der beitrags-bezogenen Umlage bietet die größte Systemsicherheit und den besten sozialen Ausgleich. Es schützt auch diejenigen, die wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit keine Beiträge zahlen können, was in der Privatversicherung eklatanterweise nicht der Fall ist.

Diese meine Meinung wird von den Sachverständigen des Sozialbeirates geteilt.
Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Arbeiten von Professor Schmähl, langjähriger Vorsitzender des Sozialbeirates, und die einschlägigen Hinweise von Herrn Professor Bofinger (Mitglied des Sachverständigenrates). Weitere Experten-Adressen kann ich Ihnen bei Bedarf liefern.

Sehr verehrter Herr Chefredakteur, Sie sollten – wie Sie sehen – etwas vorsichtiger mit der Behauptung umgehen, alle Experten seien anderer Meinung als ich. Nicht jeder, der Ihre Ansicht nicht teilt, ist schon deshalb kein Experte.

In einem viel beachteten Referat vor „Netzwerk Recherche“ jüngst in Hamburg hat der angesehene Schweizer Journalist Peter Meyer über den Verfall von Sitte und Handwerk des Journalismus’ geklagt. BILD war dabei ein besonderes Beweisstück. „Im April habe ich dort die folgende Titelzeile gelesen: ‚BILD-Verhör mit dem früheren Arbeitsminister’. Sie haben richtig gehört: ‚BILD-Verhör’ – BILD verhörte Norbert Blüm. Die Zeitung als Staatsanwaltschaft. Solch mediale Anmaßung ist mir noch nicht vorgekommen. Hybris ist das. Bei der Auflage-Macht von BILD gefährliche Hybris.“

„Mediale Anmaßung“, „Hybris“, solche Vorwürfe schüttet man sich, wie ich hoffe, leicht aus den Kleidern.

Sie sehen, sehr verehrter Herr Chefredakteur, man kommt Ihnen langsam auf die Schliche.

Die kapitalgedeckte Privatversicherung kann eine wertvolle Ergänzung des beitrags-finanzierten Umlagesystems sein. Ersetzen kann sie die Rentenversicherung nicht.
Ich war und bin weiterhin Anhänger eines Drei-Säulen-Systems:
1. Rentenversicherung, 2. Betriebliche Alterssicherung, 3. Private Vorsorge.

Ich hoffe, Ihrem Informationsbedürfnis gedient zu haben und wiederhole meine Informationsbitte: „Wie erklären Sie, hochverehrter Herr Chefredakteur Diekmann, dass BILD für 30-jährige Vorausberechnung der Entwicklung der gesetzlichen Rentenentwicklung eine jährliche Preissteigerungsrate von 2 % in Rechnung stellt, während sie die Preissteigerungsrate für die private Alterssicherung mit Null ansetzen?“

Wenn Sie, sehr verehrter Herr Chefredakteur Diekmann, dazu nicht in der Lage sein sollten, dann bitte ich alternativ um Vorschläge, wie ich Sie zukünftig bezeichnen soll: „Renten-Lügner“, „Leser-Betrüger“, „Volksverdummer“, „Manipulateur“? Das ist doch so ungefähr das Niveau, auf dem Sie, sehr verehrter Herr Chefredakteur, arbeiten. Oder fällt Ihnen eine andere Bezeichnung ein, die besser beschreibt, was Sie in der BILD-Zeitung treiben?

Sie werden verstehen, dass ich das Vergnügen, Ihre Briefe zu lesen, meinen Freunden und allen, die sich dafür interessieren, nicht entgehen lassen will. Gewähren doch diese Dokumente einen großen Erkenntnisgewinn über das journalistische Selbstverständnis des Chefredakteurs Diekmann.

In Erwartung, dass Sie nun endlich die Erklärung für die unterschiedlichen Renten-tabellen in der BILD-Zeitung vorlegen, verbleibe ich

hoffnungsvoll
Ihr Norbert Blüm.


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