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Titel: Nochmals: „Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend“

Datum: 5. September 2008 um 10:29 Uhr
Rubrik: Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Einige Stunden nachdem wir gestern diesen Beitrag ins Netz gestellt hatten, schrieb uns ein Leser, dass der angegebene Link zu der „Studie“ der TU-Chemnitz ins Leere führe (HTTP Error 404: File not found). Im Laufe des Tages wurde der Link wieder geschaltet.
Der „Studie“ wurde jedoch zwischenzeitlich eine abwiegelnde „Präambel“ vorangestellt: Die Studie habe aus ihren Neuberechnungen der sozialen Mindestsicherung von 123 Euro „keine Konsequenzen abgeleitet“.
Daraus lassen sich nach meiner Meinung nur folgende Schlüsse ziehen:

  • Entweder die Hochschule oder die Autoren haben erkannt, dass sie mit Ihrem Vorstoß zur Senkung der Hartz-IV-Leistungen doch zu zynisch waren und versuchen nun abzuwiegeln.
  • Oder – und das ist die wahrscheinlichere Erklärung, da die „Studie“ ja wieder im Netz steht -: das ist die typische Art einer verantwortungslosen „Wissenschaft“, die irgendwelche inhumanen Berechnungen in die Welt setzt, ohne die Verantwortung für die Folgen übernehmen zu wollen und sich dann anschließend damit freizeichnen will, dass man ja daraus keine „Konsequenzen abgeleitet“ hätte. Genau so haben sich auch die „Wissenschaftler“ in der NS-Zeit etwa mit ihrer Rasse-„Forschung“ aus der Affäre ziehen wollen.

Wolfgang Lieb

Die „Präambel“ hat folgenden Wortlaut:

Die folgende Studie hat Wirbel ausgelöst. Sie ist in der Presse und im Fernsehen teilweise sinnentstellt dargestellt worden. Auslöser der Studie waren Klagen über das als intransparent empfundene Verfahren der Berechnung der Leistungen der sozialen Mindestsicherung (Hartz IV, Sozialhilfe). Dies hat den Bedarf nach einer Neuberechnung ausgelöst. Die Studie kommt bei allen Unsicherheiten, die derartigen Studien immer zugrunde liegen, zu dem Ergebnis, dass die tatsächlich gewährten geldlichen Sozialleistungen leicht oberhalb des Rahmens liegen, der durch die festgelegten Ziele der sozialen Mindestsicherung abgedeckt wird.
Die Studie hat daraus keine Konsequenzen abgeleitet.
Die Studie hat auch offen gelegt, dass die Bedürfnisse vieler Menschen nach Arbeit und Anerkennung, deren notwendige Befriedigung man auch aus den Zielen der sozialen Mindestsicherung herauslesen kann, nicht ausreichend erfüllt werden. Viele wollen sich einbringen und etwas leisten, was heute sehr schwierig geworden ist. Die Studie zeigt, dass man hier ansetzen muss, unser Sozialsystem positiv nach vorne zu entwickeln.

Die Behauptung, die Studie habe das Bedürfnis vieler Menschen nach Arbeit und Anerkennung offen gelegt, ist schlicht verlogen und scheinheilig. Für dieses Ergebnis bietet weder die Anlage noch die Durchführung der „Studie“ irgendeinen Anhaltspunkt und es wird durch nichts belegt. Davon kann sich jeder überzeugen. Diese Ausrede spiegelt allenfalls das Urteil der Autoren wieder, dass wenn man die Menschen aushungert, sie den Wert der Arbeit zu schätzen lernen.
Ich bleibe dabei: Das erinnert an die Tor-Aufschrift an den nationalsozialistischen Konzentrationslagern: Arbeit macht frei.

Zu dieser „Studie“ noch einige Nachbemerkungen:

Unser Leser O.F. schrieb uns dazu:

Ich möchte Sie im Folgenden auf einige Scharlatanereien hinweisen, die Thießen und Fischer auf Kosten des Steuerzahlers verfasst haben:

Thießen und Fischer behaupten: “Für die Nutzungsdauer längerlebiger Wirtschaftsgüter und die Tragezeiten von Kleidung wurden der jeweiligen Qualität angemessene Werte angenommen.” [Langfassung S.10]

Es wird daher angenommen, dass ein Regenschirm, der günstigstenfalls für 2,99 Euro und im Mittel für 4,83 Euro angeschafft wurde, eine Lebensdauer von fünf Jahren hat. [S. 20] Der Regenschirm steht aber lediglich dem “Maximumfall”, also der “weite[n] Interpretation der Ziele der sozialen Mindestsicherung” zu. Der “Minimumfall” hat dagegen keinen Anspruch auf einen Schirm und erscheint zu seinen Bewerbungsgesprächen triefend und erkältet.

Auf Seite 18 behaupten Thießen und Fischer, dass 1 kg Brot im günstigsten Falle für 0,50 Euro beschafft werden könne. Belege für diese Behauptung bleiben sie schuldig.

Das billigste Brot, das Penny und Lidl verkaufen, ist ein Roggenmischbrot zum Kilopreis von 0,552 Euro. Es ist also 10,4% teurer als der von Thießen und Fischer behauptete Minimalpreis.

Der zu 30% darin enthaltene Roggen verursacht bei einem Teil der Bevölkerung Blähungen. Diese Bevölkerungsgruppe muss auf Brot aus reinem Weizenmehl ausweichen, welches minimal knapp unter einem Euro pro Kilogramm kostet.

Auf derselben Seite behaupten Thießen und Fischer ein Kilo Nudeln im Durchschnitt für 60 Cent beschaffen zu können. Auch hier fordere ich sie auf, Ihre (kriminellen?) Quellen offenzulegen. Lidl, Aldi und Rewe verkaufen das Kilo billigste Nudeln derzeit für 1,10 Euro, also zum 1,83-fachen des von den “Wissenschaftlern” behaupteten Preises.

Den Liter Milch mit 1,5% Fettgehalt veranschlagen sie mit durchschnittlich 0,49 Euro, und 1 Kg fettarmen Fisch wollen sie für durchschnittlich 2,87 Euro erstanden haben. Wo, verraten sie nicht.

Und warum sie fettarmen – also solchen Fisch, der wenig bis keine Omega-3 Fettsäuren enthält — als der Gesundheit zuträglich aufführen, auch nicht.
Margarine soll ihnen nach Volumen (Liter) und nicht nach Gewicht (Kilo) angeboten worden sein [S. 18]. Ein Fall für die Gewerbeaufsicht.

Ein Paar Winterschuhe veranschlagen sie mit 9,95 Euro bei einer Nutzungsdauer von 12 Monaten. Ich habe derartige China-Ware bei Penny zu 15 Euro als Aktionsware und bei Deichmann zu 29,90 Euro als Sortimentsartikel gekauft, also zum 1,5 bis dreifachen des von Thießen und Fischer behaupteten Preises. Bei beiden Schuhpaaren waren die minderwertigen Polyurethansohlen nach rund 30-tägigem Tragen zerbrochen. Wie lange haben die „Wissenschaftler” ihre 9,95 Euro-Schuhe getragen. Und welchen Schadstoffgehalt (Chrom, PAK) hat die Prüfung des Materials ergeben?

8 Rollen Toilettenpapier sollen Thießen und Fischer zufolge für 1,04 Euro erhältlich sein [S. 21]. Wo?

Ein Friseurbesuch ist selbst für weibliche Hartz-IV-Empfänger nicht erforderlich [S. 22]. Das erhöht zweifellos die Chancen, im Park Freizeitkontakte zu knüpfen [S. 10], ebenso wie diejenigen auf dem Arbeitsmarkt.

Ein Hartz-IV-Empfänger benötigt aus wissenschaftlicher Sicht eine Haftpflichtversicherung ebenso wenig wie Vorhänge an den Fenstern [S. 23]. Wenn er sich ausziehen will, um ins Bett zu gehen, sollen die Spanner im Nachbarhaus ihren Spaß haben. Und wer, weil er kein Geld für eine Brille hat, vor ein Auto läuft, ist selbst dran schuld. Denn die Brille wird zwar auf Seite 13 als unabdingbar aufgeführt (Minimumfall), aber in der Kalkulation auf S. 21 unterschlagen.

Bedarf es noch einer Erwähnung, dass die deutschen Professoren allen Ernstes vorschlagen, auf den mit Viren und Trojanern verseuchten Rechnern in Stadtbibliotheken und Internetcafes seine Kontodaten und Passwörter einzutippen.

Das Obige ist das Ergebnis einer flüchtigen, ersten Durchsicht des professoralen Elaborates. Zu mehr bin ich als Hartz-IV- Empfänger wegen dessen Niveaulosigkeit nicht bereit.

Unser Leser T.B. merkte an:

Die von Ihnen beschriebene Studie von Thießen und Fischer ist ja an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Die Autoren möchten den Empfängern des geschrumpften ALG II für die Ausgabekategorien 11 (Hotels & Gaststätten) und 12 (Sonstiges) ganze null Euro zugestehen. Ich frage mich, ob sie sich überhaupt die Mühe gemacht haben, in der COICOP-Klassifikation mal nachzuschlagen, woraus die Kategorie “Sonstiges” besteht. Dazu gehören z. B. folgende “persönliche Gebrauchsgegenstände”: Schmuck und Uhren, Handtaschen, Schulranzen, Geldbörsen, Brillenfutterale, Kinderwagen und Regenschirme. Wer arbeitslos ist, braucht also keine Uhr. Logisch, er muss sich ja morgens keinen Wecker stellen, um zur Arbeit zu kommen, und er muss auch nicht rechtzeitig für die 20-Uhr-Vorstellung am Kino sein, weil er ja das Kino gar nicht besuchen darf. Zur Kategorie “Sonstiges” gehören weiterhin Versicherungsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Wer arbeitslos ist, sollte also besser keinen Unfall verursachen, weil er nämlich keine private Haftpflichtversicherung hat. Ach ja, und er sollte sich besser um die Gesundheit seiner Angehörigen kümmern. Wenn die nämlich sterben, ist kein Geld für die Bestattung da. “Anlage, Bepflanzung und Pflege von Gräbern” gehören nämlich ebenfalls in die Kategorie “Sonstiges”.

Und unser Leser D.B. meint:

Danke für den Beitrag zu der unsäglichen Studie der Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler zum Hartz-IV-Regelsatz. Ich habe ja schon immer vermutet, dass man mit den Tugenden so mancher Angehörigen dieser Profession auch ganz andere Organisationen betreiben kann. Die Art, wie hier das Recht auf Würde eines Teils der Bevölkerung in brutaler Weise mit den Füßen getreten wird, kann man da nur als Bestätigung dieses Verdachts sehen.

Nicht nur, dass man sich fragt, wie die Ergebnisse dieses Machwerks zustande kommen. Auf welche Weise man mit 64 Euro im Monat für Lebensmittel über die Runden kommen soll, ist mir einfach nicht nachvollziehbar. Knäckebrot und Leitungswasser vielleicht? Und die Behauptung, dass bei einem Satz von 132 Euro auch der sozialkulturelle Bedarf ausreichend abgedeckt sei, geht ja wohl auch mit Sicherheit von einer Definition dieses Bedarfs aus, welche dem Subproletariat diesbezüglich keine sonderlichen Bedürfnisse zugesteht.

Noch ärgerlicher ist aber wohl das Bild von Menschen und Gesellschaft, welches hier mal wieder geradezu als Karikatur präsentiert wird. Nicht nur ist der Mensch letztlich nicht mehr als eine Ressource, welche es möglichst günstig zu erhalten gilt (so überhaupt noch?), auch Überlegungen zu Prozessen gesellschaftlicher und ökonomischer Integration werden einfach außen vor gelassen. Wobei man vermutlich ohnehin bestreiten würde, dass es sich dabei im Wesentlichen um soziale Prozesse handelt. Als solche werden sie durch den Pariastatus, der vielen Arbeitslosen bei einem Regelsatz blüht, der den Vorstellungen dieser wohlversorgten Herren entspricht, wohl kaum befördert. Aber darum geht es ja offensichtlich auch nicht wirklich. Sondern um einen politisch intendierten Beitrag zur nächsten Runde in der Verteilungsdebatte.

Siehe dazu auch:

Hartz IV-Empfänger als Sündenböcke: “Die Diffamierung macht mich wütend”
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider über die soziale Hängematte, die Methodik von Kampagnen gegen Sozialmissbrauch und das zerstörerische Potenzial von “Bild”: „Wissenschaft erfährt ihren Elchtest in der Konfrontation mit dem Alltag. Was die Herrn Professoren aus Chemnitz da errechnet haben ist praktisch betrachtet einfach nur absurd.“
Quelle: taz


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