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Titel: Wie sich eine gesamte Bundestagsfraktion in Sachen Riester-Rente anschmieren lässt – beachtlich

Datum: 11. November 2008 um 10:43 Uhr
Rubrik: Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente, SPD
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Am 16. Oktober 2008 schickte der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester eine Mail [PDF – 92 KB] an seine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion. Der Betreff: „Sicherheit von Riester-geförderten Altersvorsorgeprodukten“. Schon der erste Absatz zur Sache (der zweite Absatz der Mail) enthält zentrale Irreführungen. Riester behauptet, der „Anleger“(er meint den „Anbieter“ von Finanzprodukten) müsse zum Zeitpunkt der Auszahlung alle eingezahlten Beiträge und staatliche Zulagen garantieren und bei mit einer Versicherung abgeschlossenen Verträgen noch zusätzlich 2,25 % Garantiezins. Diese Einlassungen Riesters sind irreführend und es ist erstaunlich, dass sich meine frühere Fraktion kollektiv so in die Irre führen lässt. Weil der Abgeordnete Riester bei mir jedoch rot sieht, habe ich Dritte um eine Stellungnahme gebeten und gebe unseren Lesern außerdem den Hinweis auf eine Sendung des ZDF von gestern Abend. Albrecht Müller.

  1. Hier zunächst der Hinweis auf die entsprechende Seite des ZDF inklusive wesentliche Auszüge:

    Fragwürdige Versprechen

    Kaum Rendite mit Riesterrente

    von Olaf Kumpfert
    Nur wer sehr alt wird, kann bei der Riesterrente die garantierte Rendite abschöpfen. Experten haben beispielhaft errechnet, dass bei vielen Versicherungen erst im Alter von über 100 Jahren der Garantiezins erreicht werden kann. Da aber die wenigsten Deutschen so alt werden, verbleiben bei den Versicherungen 25 Prozent der eingezahlten Beiträge als Gewinn.

    Familie Zorzi fürchtet, die Rente reicht im Alter nicht. Sie wollen darum eine Zusatzversicherung abschließen und mit einer Riesterrente vorsorgen. Ein Vertragsangebot für den Familienvater Peter Zorzi sieht vor, dass er als Beitrag anfänglich monatlich rund 147 Euro für die kommenden 16 Jahre einzahlt. Mit Rentenbeginn würde er damit inklusive staatlicher Zuschüsse eine Zusatzrente von knapp 107 Euro monatlich erhalten.

    Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein hat sich Zorzis Vertrag genauer angeschaut: “Wir haben den Vertrag analysiert und geschaut, welche Rendite würde Herr Zorzi erreichen, würde er gerade so alt werden, wie es ihm das Statistische Bundesamt prognostiziert. Das Ergebnis: Verlust, knapp zwei Prozent.” Die Gründe für diesen Verlust sind Provisionen und Verwaltungskosten, die ihm der Versicherer berechnet. Kleinlein sagt weiter: “In Sachen Kosten bleibt der Kunde im Dunkeln stehen. Er hat keine Chance einzuschätzen, wie stark dieser Vertrag mit Kosten belastet ist.”

    Lebenserwartung: steinalt

    Das Kleingedruckte gibt Auskunft über die tatsächlichen Kosten. Demnach kassieren Versicherungen bis zu 20 Prozent der Beiträge zur Kostendeckung. Nur den verbleibenden Rest muss die Versicherung mit mindestens 2,25 Prozent verzinsen. Um in den Genuss der Mindestrendite zu kommen, muss Peter Zorzi sehr alt werden. Würde er 87 Jahre alt werden, läge die Rendite bei null Prozent. Erst im Alter von 103 Jahren erhielte er die garantierte Mindestrendite von 2,25 Prozent. Wenn Zorzi mit 82 Jahren das Alter erreichen würde, von der das Statistische Bundesamt als durchschnittliche Lebenserwartung bei heute 50-Jährigen ausgeht, dürfte er beim vorliegenden Vertrag einen Verlust von 1,6 Prozent machen.

    Nicht untypisch, sagt Axel Kleinlein: “Unsere Analyse zeigt, dass, betrachten wir die garantierten Renten, der Kunde, der durchschnittlich verstirbt, meist noch nicht einmal die Beiträge herausbekommen hat, die er selber eingezahlt hat. Ganz zu schweigen von den Zulagen, die der Steuerzahler zusätzlich aufgebracht hat. Das Renditeprofil dieses Vertrages zeigt also, oft wird es ein eher schlechtes Geschäft sein.”

    Soweit Auszüge aus der Sendung von ZDF Frontal.

  2. Hier eine Stellungnahme von Edmund Hagmann, Versicherungsexperte zur Mail von Walter Riester an seine Kolleginnen und Kollegen:

    Sehr geehrter Herr Müller,
    natürlich könnte man viel mehr schreiben, als unten dargestellt ist. Die Riester-Rente ist schließlich kein Larifari-Produkt, so wie sie vom Namensgeber dargestellt wird. Bei Zertifikaten, die die Banken ihren ahnungslosen Kunden angedreht haben, ist es ähnlich. Nur zu sagen, dass dann, wenn der EuroStoxx50 innerhalb einer Zeitspanne nicht unter x Punkte fällt, ein Gewinn von 8,5% winkt, ist nur die halbe (positive) Wahrheit. Wenn Herr Struck den Sicherheitsaspekt der Riester-Rente erklärt haben möchte, dann wird diese komplizierte Rentenstruktur nur eindimensional belichtet. Und Herr Riester bringt das Kunststück fertig, diesen Aspekt auch noch falsch darzustellen.

    „Sicherheit von Riester-geförderten Altervorsorgeprodukten“

    Herr Riester hat die SPD-Bundestagsmitglieder noch einmal darüber informiert, was sie im Jahr 2001 im Bundestag beschlossen haben. Allerdings wird hier ein fiktives Finanzprodukt beschrieben, nur nicht die Riester-Rente. Nicht nur die substanzielle Verwechslung von „Anleger“ mit „Anbieter“ ist aufschlussreich, sondern die Erklärung, dass die gesamten Einnahmen der Anbieter „zum Zeitpunkt der Auszahlung“ garantiert sind. Wie soll das gehen, wenn es diesen (einen) Zeitpunkt gar nicht gibt. Wenn Herr Riester hiermit den Beginn der Rentenzahlung gemeint haben sollte, dann ergeben sich hieraus zwei Probleme:

    1. wer überprüft das (wie soll das funktionieren in einem dynamischen Prozess) und
    2. welchen Zeitwert haben die gesamten Einzahlungsbeträge? Die Riester-Rente hat nicht nur das Kapitalmarktrisiko, sondern auch das Inflationsrisiko zu schultern. Während in dieser Zeit –schneller als erwartet- nur das eine Risiko sichtbar wird, verstärkt sich das andere erst mit der Zeit. Schon heute kann man ausrechnen, dass sich für etwa 90% der Riester-Rentenempfänger diese Geldanlage (auch in günstigen Finanzmarktphasen) nicht rentiert. Die Riester-Rente wird später zum Schimpfwort werden.
    • Herr Riester, Einspruch bei der Feststellung, dass bei allen Riester-Produkten die oben beschriebene Garantie gelten soll: bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen gilt diese Garantie nicht (das sind immerhin etwa 2 Millionen Verträge)
    • Herr Riester, Einspruch bei der Feststellung, dass bei Versicherungen der Mindestzinssatz 2,25% gilt: zunächst gilt er nur für klassische Rentenversicherungen und bevor dieser Garantiezinssatz zum Tragen kommt, werden zuerst die satten Kosten abgezogen. Die Rendite schmilzt auf 0,75 % bis 1,5% je nach Versicherer. Bei Inflationsraten von 3% und mehr (für Rentner-relevante Produkte des täglichen Lebens) wird dieser Garantiezinssatz zur Farce. In diesem Fall ist die Riester-Rente ein Negativ-Sparen.
    • Herr Riester, Einspruch bei der Feststellung, dass die „stärkste Sicherheit eingebaut“ wurde, „die der Gesetzgeber letztendlich fordern kann“. Selbstverständlich könnte er auch noch mehr fordern, z.B. dass sämtliche Mittelzuflüsse einen Inflationsausgleich erhalten, dass die Kosten minimiert werden, dass der/die Hinterbliebene generell versorgt werden muss …

    Falls ein Anbieter „Pleite geht“, scheint für Herrn Riester das Garantiekapital gesichert zu sein. Wie sieht es bei einem Banksparplan aus? Für ihn ist das Bankguthaben ein Sondervermögen. Wenn er sich da mal nicht täuscht? Des weiteren beruhigt er seine Bundestagskollegen mit der „Protektor-Lösung der Versicherungswirtschaft“. Er sollte hier noch einmal die Bedingungen nachlesen und zusätzlich überlegen, was passiert, wenn einer der fünf größten Versicherer zahlungsunfähig wird und die anderen Gesellschaften für deren Verbindlichkeiten gerade stehen müssen. In diesem Fall gibt es wohl keine Protektor-Lösung, sondern eine Protektor-Auflösung.

    Nachdem die Riester-Rente so dargestellt wurde, wie sie nicht ist, wird anschließend die betriebliche Altersvorsorge ins falsche Licht gesetzt. Nach Aussage von Herrn Riester gibt es dort staatliche Zulagen „wie bei der privaten Riester-Rente“. Nun ja, lassen wir ihm seinen Glauben. Dumm nur, dass er seine Kollegen falsch informiert hat. So werden unsichere Wähler von ihren SPD-Bundestagsabgeordneten mit Placebo versorgt, gemäß dem Vorwärts-Artikel: „Wir können heilfroh sein“, allerdings heilfroh, dass es noch die staatliche Altersvorsorge gibt, bei der es kein Kapitalmarkt- und kein Inflationsrisiko gibt.


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