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Titel: Leserbriefe zu „„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Und wer betreibt die Willensbildung der Parteien? Betr.: Gräser und das BSW.“
Datum: 6. Februar 2024 um 14:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
Verantwortlich: Redaktion
Albrecht Müller diskutiert hier anlässlich des Artikels „Auch nicht anders: Das <<Bündnis Sahra Wagenknecht>>“ von Tilo Gräser über die Steuerung des Zuzugs von Mitgliedern beim BSW. Das mache Sinn. Hingewiesen wird auf Prozesse des Umdrehens von SPD, Grünen und Linkspartei durch interessierte Kreise. Es sei daher zu verstehen, dass „die Initiatoren dieser neuen politischen Organisation auf jeden Fall den Versuch machen, den Zufluss an Mitgliedern so zu organisieren und zu steuern, dass die Unterwanderung und Fremdbestimmung möglichst weit ausgeschlossen wird“. Wir danken für die interessanten Leserbriefe. Es folgt nun eine Auswahl, zusammengestellt von Christian Reimann.
1. Leserbrief
Lieber Albrecht Müller,
ich wundere mich immer wieder, wie in der Diskussion um die Neuaufnahmepraxis des Parteineulings BSW zweierlei Offensichtliches böswillig unterschlagen wird:
Aus dieser Situation der Gründungsphase den Vorwurf der zentralistischen Kaderpartei zu destillieren kommt wenigstens einen kompletten Wahlzyklus, also mindestens 5 Jahre verfrüht und ist allein deshalb unbegründet. Womöglich ist schlicht der Wunsch der Kritiker Vater solcher Gedanken.
Mir kommt es vor, als werfe man der Raupe vor, nichts Besonderes zu sein und nur rum zu krabbeln. Keine Sorge, sie wird – so die Entwicklung zügig weiter geht- als Schmetterling fliegen können.
Mit freundlichen Grüssen
Udo Fröhlich
2. Leserbrief
Tilo Gräser hat mit seiner Kritik eine wichtige Debatte angestoßen.
Gut, dass die Nachdenkseiten diese aufgreifen und hoffentlich weiter vertieft fortführen werden.
Willy Brandts “mehr Demokratie wagen” steht noch aus und ist aktueller denn je!
Beste Grüße
Ute Plass
3. Leserbrief
Danke Herr Müller für Ihren Einwurf, den ich voll und ganz unterschreiben kann.
Wie sagt man: Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.
Dem braucht man nichts mehr hinzuzufügen.
Ich begrüße und unterstütze das Vorhaben von Sarah Wagenknecht und wünsche ihr und allen Mitstreitern viel Kraft und Erfolg. Diese Partei Partei bleibt für mich die einzig echte Alternative für Deutschland.
Beste Grüße
Martina R.
4. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Müller,
sehr geehrte Redaktion der Nachdenkseiten!
Wenn Stand 2022 über 33000 registrierte Lobbyisten alleine in Berlin mit Sicherheit nicht aus Altruismus ihrer Tätigkeit nachgehen,also ca. 45 Lobbyisten pro Mandatsträger/in,wenn externe Kräfte aus der Wirtschaft in Ministerien an Gesetzestexten mitwirken oder gleich komplett einbringen, ist es wohl offensichtlich,wessen Wille umgesetzt wird,auf EU-Basis noch drastischer.
Wir leben im Wesentlichen in Scheindemokratien,gesteuert von einer neo-liberal verseuchten Finanzelite und ihrer unermesslichen Gier. Wer hier aus der Politiklandschaft noch von Demokratieerhalt schwadroniert,will nur noch davon ablenken,dass denen Volkes Wille oder Meinung an der Gesässspalte vorbei geht. Die Realität spricht für sich,wird aber leider von zu wenig Mitmenschen wahrgenommen, sonst wären die Strassen voll von Demonstranten,die sich nicht für Regierungspropaganda instrumentalisieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Dukot
5. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Redaktion,
Ihrem letzten Satz des genannten Artikels möchte ich widersprechen.
Sie schrieben: “Denn vordergründig leuchtet seine Argumentation ein.”
Mir zumindest leuchtet da gar nix ein.
Jeder Gewerbebetrieb, jeder Verein und auch jede politische Partei stellt für sich selbst eine Satzung oder eine Geschäftsordnung auf.
Darin darf auch festgelegt werden, welche Voraussetzungen ein Mitarbeiter, Mitglied erfüllen muß, um aufgenommen zu werden.
Prominentes Beispiel hierfür ist u.a. die Bundespressekonferenz.
Wenn nun die sog. etablierten Parteien, zu denen ich übrigens die AfD mittlerweile dazurechne, kaum sichtbare Aufnahmehürden kommunizieren, dann könnte dies eher daran liegen, dass jedes Mitglied ja auch Beitragszahler ist.
Zudem diverse Parteifinanzierungshilfen auch von der Mitgliederanzahl abhängen.
Somit generiert eine Partei mit vielen Mitgliedern auch mehr Geld.
Soweit, so schnöde.
Und zum Thema “undemokratisches Verhalten” sei noch anzumerken, dass die mir bekannten Auswahlverfahren innerhalb der genannten Parteien es dann eben nicht jedem Mitglied gestatten, innerhalb der jeweiligen Partei ein Amt oder gar einen Listenplatz bei einer Wahl zu erreichen.
Da wird hinter verschlossenen Türen geklüngelt und “genetzwerkt” dass die Schwarte kracht. Und das alles selbstverständlich vollkommen undemokratisch und gerne mit Segen und Abhängigkeit sog. “einflussreicher Mitglieder” oder auch “der Partei nahestehenden Firmen oder Organisationen”.
Anschliessende “Wahlen” bei Parteiversammlungen wirken dem entsprechend oft albern und dienen eher der Show, denn einem ordentlichen Verfahren.
Herr Gräser sollte derartige Vorgänge innerhalb anderer Parteien auch kennen, aber es passt wohl nicht in sein propagandistisches (nicht journalistisches!) Konzept.
Ich denke, dass Frau Wagenknecht und Ihr Gründungsteam dies alles zur genüge selbst erfahren haben. Sie tuen gut daran, nicht von Anfang an die gleichen Fehler zu begehen, welche andere begingen.
—
mit freundlichen Grüßen
Georg Meier
6. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Mueller,
Sie sagen:
„Das ist dann so gesehen ein demokratischer Akt. Und der eingangs zitierte Tilo Gräser liegt ausgesprochen falsch, wenn er diesen Steuerungsversuch als undemokratisch brandmarkt. Er liegt allerdings damit richtig, wenn er auf Beifall aus ist. Denn vordergründig leuchtet seine Argumentation ein.“
Dies ist beileibe kein vordergruendiges Problem! Die Frage steht vielmehr grundsätzlich, ob jemand an dem Willensprozess einer Partei teilnehmen darf oder von vornherein ausgeschlossen wird.
Herr Mueller fuehrt die SPD und die GRUENEN an, die schon betroffen waren von sog. Unterwanderungen.
Fuer die Gruenen kann man konstatieren, dass es von Anfang an rechte Bestrebungen gab die Programmatik in die rechte Richtung zu ziehen (Springmann, Gruhl, Haussleitner u.a.). Dafuer bedurfte es nicht eingeschleuster Agenten. Es wurde um vieles gestritten, wie z.B. Nato-Mitgliedschaft oder Geschlechtergleichstellung und versch. mehr.
Offensichtlich waren die Argumente des rechten Lagers aber zu dem Zeitpunkt hinsichtlich der Nato-Mitgliedschaft noch nicht durchsetzbar. Es bedurfte wohl einer mehrjährigen ideologischen Dauerkanonade, um die Gruenenmitglieder gefuegig zu machen.
Wenn aber Frau Wagenknecht sich nicht in der Lage sieht, argumentativ ihre Position zu behaupten, dann ist ihr Weltbild wohl auf duennem Eis gebaut?!
Hier halte ich mit Herrn Gräser:
„Der Wunsch nach einer inhaltlich klaren Linie ist ja verständlich. Aber das sollte eben inhaltlich durchgesetzt werden.“
Man kann sich doch nicht im Vorwege absichern gegen alle etwaig auftretenden Problemfelder!
Was soll geschehen mit der Wagenknecht Partei, wenn sich wider aller Erwartungen Widerspruch entwickelt in wichtigen Fragen? Werden dann die Abweichler ausgeschlossen?
Hochachtungsvoll
Horst Grun
7. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Redaktion der Nachdenkseiten,
die Aufregung irritiert mich.
Natürlich hat Thilo Gräser recht, dass ein elitäres Projekt wie BSW undemokratisch ist und es kann nicht verwundern, wenn er sich an andere elitäre Projekte erinnert fühlt.
Zudem: Als wenn es nur darum ginge eine Unterwanderung zu verhindern! Natürlich will die eine Diva, möglichst wenig andere neben sich haben. In der Kerngruppe im Bundestag ist doch nicht zufällig niemand dabei, der ihr die Show stehlen kann.
Es würden ja nicht bewährte Köpfe hingehalten, wenn es nur darum ginge schädliche Kräfte abzuwehren und zugleich sind typische Apparatschikcharaktere dabei! Wer Patrik Baab als Journalist nicht dabei haben will, der möchte doch die Hofberichterstattung nicht gestört wissen.
Das alles ist menschlich und nur die Zeit wird zeigen, ob ausgerechnet in dieser Konstellation die Versprechungen gehalten werden.
Die Personalauswahl ist sehr gut geplant und bemüht in beiden Welten zu bestehen, aber es ist eine Auswahl und kein demokratischer Prozess.
Außerdem geht es im ersten Schritt um die Wahl zum europäischen “Parlament”, das diesmal noch ohne Sperrklausel gewählt wird, weil es ohnehin nichts zu melden hat. Da bisher unpolitische Aushängeschilder aufzustellen kann ein erstes Scheitern verhindern. Interessant wird es bei den Kandidaten zu den ostdeutschen Landtagswahlen, wenn es also wirklich um Macht geht.
Aber all das können die Menschen selbst bewerten, das muss ihnen nicht lange erklärt werden.
Schöne Grüße
Axel Klein
8. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Müller,
fanden sie es wirklich nötig, dem Herrn Gräser diese Bühne zu bereiten? Haben sie nie Ihren Orwell gelesen? Nein nicht „1984“, die andere Pflichtlektüre von ihm. Ich spreche von „Mein Katalonien“, jenem Büchlein in dem Orwell u.a. über feindseligste Machenschaften in angeblich linken Kreisen vor Francos finaler Machtübernahme zu berichten hatte, frei nach dem Motto „ohne Rücksicht auf Verluste“. Genau solch eine „Milch der frommen Denkungsart“ wie jetzt die von T. Gräser dürfte es seinerzeit ermöglicht haben, dass bald ein „anderes kleines Übel“ fast die ganze Welt und Abermillionen an Menschen vor achtzig Jahren ins Elend und den Tod stürzen konnte. Wer zuvor damals genau mit wem einfach nicht konnte oder können wollte (um wenigstens Schlimmstes zu verhüten), darüber lässt sich heute trefflich streiten ist aber nur eines: müßig. Vermute mal, beide haben seinerzeit ihren gehörigen Teil dazu beigetragen.
Die bis in die heutigen Tage festzustellenden – und auf Deibel komm raus nicht zu eliminierenden – Animositäten zwischen den beiden üblichen Verdächtigen sind einfach nur noch deplatziert und sollten endlich einmal der Vergangenheit angehören. Ob sie jemals zielführend waren – zu dauerhaftem Frieden nämlich – diese banalen bis kindischen Streitereien à la Sandkasten, wage ich genauso zu bezweifeln. Ungern erinnere ich mich auch in diesem Zusammenhang an den kurzen Auf- wie auch an den noch kürzeren Abstieg von Sahra W.’s Ouvertürenprojekt #Aufstehen. Wie Heuschreckenschwärme waren sie plötzlich alle da um den – fast pränatalen – Tod vorauszusagen. Und auch da auf vorderster Barrikade bekanntere Nasen linker Fronten. Dass die sich nicht schäm(t)en. Und auch dieses Mal so manches – unfreiwillige? – Outing darüber, wes Geistes Kind man ist und von welcher Propaganda-Basis man bestens konditioniert “mutmaßt und verlautbart”.
Vertrauen Sie doch einfach mal Sahra und ihrem Oskar, lassen Sie sie einfach mal machen. Sie wird für ihr Tun&Lassen schon ihre „Gründe“ haben. Hinweise gibt es ja genug, dass Frau Wagenknecht dabei sehr gewitzt vorzugehen vermag und sie den ihr weniger wohlgesonnenen genügend Beschäftigungstherapie verordnen kann. Jetzt heißt es erst einmal, mit Schwung die erste Brandung zu überstehen.
Immer dran denken: So viele Friedliebende im Besitz natürlicher Intelligenz gibt es derzeit nicht hierzulande. Auf KI setzen? Besser wohl nicht, die „Doku“ dazu auf Arte war alles andere als ermutigend. Sage nur „Boris der Hoffnungsträger“!
Mit freundlicher Empfehlung
Michael Kohle
9. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Müller,
freundliche Grüße aus Hamburg sende ich Ihnen. Im oben genannten Beitrag setzen Sie sich mit der Kritik des Herrn Tilo Gräser auseinander, die Sortierung und Begrenzung der ersten BSW-Mitglieder sei „auf jeden Fall nicht demokratisch“. Sie halten die Kritik des Herrn Gräser für nur auf den ersten Blick einleuchtend und legen Ihrer Argumentation Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG zugrunde.
Mit Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG packen Sie allerdings die berühmte Kanone aus und schießen mit ihr auf einen Spatz. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 PartG entscheiden die zuständigen Organe der Partei […] nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nach § 10 Abs. 1 S. 2 PartG nicht begründet zu werden. Schon der Wortlaut des § 10 Abs. 1 S. 1 PartG spricht damit gegen ein grundsätzliches Aufnahmerecht eines Antragstellers.
Vereinzelt wird dem entgegengehalten, der Sinn und Zweck des Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG, der “Parteien nicht um ihrer selbst willen schützt, sondern als Funktionsträger der politischen Willensbildung des Volkes, spräche für einen Aufnahmeanspruch des Antragstellers. Entschieden die Parteien völlig autonom über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, bestimmten sie letztlich über die praktische Reichweite derjenigen Rechte der Bürger, zu deren Verwirklichung die Verfassung die Parteien gerade vorsieht.“ Für eine solche Sicht spricht, dass Parteien nach § 1 Abs. 2 PartG u.a. die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern und zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden. „§ 10 Abs. 1 PartG wäre danach verfassungswidrig, da eine verfassungskonforme konkretisierende Auslegung aufgrund des völlig eindeutigen Wortlauts ausscheidet.“
– Eine einfachgesetzliche Norm darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, vgl. § 13 Nr. 8a und Nr. 11 BVerfGG. Dabei führt nicht jeder Verstoß zur Nichtigkeit des Gesetzes, vgl. § 95 Abs. 3 S. 1 BVerfGG; eine verfassungskonforme Auslegung ist möglich. –
„In dieser Perspektive setzen sich die Individualrechte auf politische Teilhabe in Parteien gegen parteiorganisationsrechtliche Aspekte durch. Parteien könnten nur dann wirksam die Aufnahme versagen, wenn die Tendenzreinheit der Partei dadurch gefährdet würde. Ein solches Rangverhältnis zwischen Individualrechten und Parteiorganisationsrechten wäre tatsächlich nur dann geboten, wenn politische Willensbildung ausschließlich in Parteien möglich und die Gründung neuer Parteien beschränkt oder gar ausgeschlossen wäre. Beides ist indes nicht der Fall: Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG verbürgt die Gründungsfreiheit von Parteien, schließlich kann auch außerhalb von politischen Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung genommen werden, allerdings deutlich weniger intensiv. Ein Verschaffungsanspruch auf politische Teilhabe in einer politischen Partei besteht daher für den Einzelnen nicht, weder verfassungsrechtlich gegen den Staat (in Gestalt einer Pflicht zur Vermeidung grundrechtlicher Schutzpflichtverletzung) noch gegen die Parteien selbst in Gestalt eines zivilrechtlichen Aufnahmeanspruchs. Bereits kraft Gesetzes ausgeschlossen sind indes allgemeine Aufnahmesperren, § 10 Abs. 1 S. 3 PartG.
Herr Gräser ist also nicht allein mit seiner Kritik. Er kann sie auf § 1 Abs. 2 PartG stützen, der den Parteien die Aufgabe zuweist, die aktive Teilnahme des Bürgers am politischen Leben zu fördern.
Zitate ab dem dritten Absatz stammen aus: Krüper, Julian/Kühr, Hana; Der Lebenszyklus politischer Parteien – Eine „evolutionäre“ Einführung in das Parteienrecht – Teil 5/6; Zeitschrift für das Juristische Studium; 5/2014; S. 477 (479)
von unserem Leser L.L.
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