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Titel: Leserbriefe zu „Ein Quantum Überwachung – Kommt jetzt der deutsche James Bond?“

Datum: 19. Dezember 2025 um 16:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
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In diesem Beitrag kommentiert Maike Gosch den Vorschlag der NATO-Expertin Florence Gaub auf einem Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Deutschland brauche mehr Nähe zwischen Bevölkerung und Nachrichtendiensten, dabei könnten TV-Serien helfen, in denen diese positiv dargestellt würden, wie der stern berichtet hatte. Es sei „eine unglaubliche Ignoranz sowohl gegenüber der besonderen deutschen Geschichte, als auch der aktuellen Stimmung in der Bevölkerung“, die aus ihrem Vorschlag spreche. Wir danken für die interessanten Leserbriefe hierzu. Christian Reimann hat für Sie die nun folgende Auswahl zusammengestellt.


1. Leserbrief

Sehr geehrte Frau Gosch, NDS,

der deutsche James Bond, bekommt der auch die Lizenz zum Töten? Vermutlich liefert Rheinmetall den Mister Q der Bond Serie.

Eine BND-Fernsehserie kann durchaus etwas Gutes sein. Vorschlag: die dunkle Geschichte des BND, Organisation Gehlen, die Rekrutierung von Menschen mit NS-Vergangenheit.

Nachrichtendienste sind nicht gerade große Leuchten, die Massenvernichtungswaffen des Irak, in Israel haben sie den 7. Oktober nicht kommen sehen, die Liste lässt sich leicht fortsetzen.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Janssens


2. Leserbrief

Guten Abend Frau Gosch,

der Begriff „Zeitenwende“ ist für mich quasi ein Synonym für „Demokratie adé“. Und bei Verfassungsschutz schaltet mein Gehirn sofort auf die Assoziation „Organisation Gehlen“ –  heißt jetzt zwar „BND“ ist aber für mich quasi derselbe Topf. Und ein Problem habe ich auch immer, wenn da so nonchalant von „Unserer Demokratie“ gesprochen wird, oder wie z. B. „Deutschland ist nämlich die einzige westliche Demokratie“. Auf jeden Fall ist das, was die da immer noch so nennen: Nicht Meine Demokratie. Die NDS wissen doch auch ganz genau, dass wir so etwas wie Demokratie schon lange nicht mehr haben. Und bei dieser Politik-Expertin Gaub fällt einem sofort ein, dass diese mal bei Lanz die Russen als keine richtigen Menschen oder so ähnlich bezeichnet hat. Und die Frage stellt sich immer wieder ein, ob Adorno nicht einst recht hatte, der mal gesagt haben soll, er fürchte nicht die Wiederkehr des Faschismus in Form von Schlägerbanden der SA sondern als Demokratie.

Bester Gruß
H. Wohler


3. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten, liebe Maike Gosch,

eine gute Idee von Florence Gaub, jedoch nur unter einer Prämisse:

Frau Gaub wäre auf Grund ihrer Tätigkeit bei der Militärakademie der NATO doch durchaus in der Lage, ein Drehbuch für eine actiongeladene Fernsehserie über die dunklen Machenschaften von unseren Diensten Verfassungsschutz, BND und MAD sowie deren Verstrickungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu schreiben und dies dem ÖR schmackhaft zu machen.

Dies würde zum Einen die öden Seifenopern und unendlichen Kochsendungen ablösen, und zum Anderen einem Millionenpublikum etwas politische Bildung über “Unsere Demokratie” verschaffen und dadurch die Zwangsgebühren etwas abmildern.

Thomas

Und Ihr von den NDS: Macht bitte weiter, Eure Seite gehört schon seit Jahren zu meiner täglichen Lektüre.


4. Leserbrief

Schließe mich den Forderungen des Anwalts Till Müller (Humanistische Union) und Digitalcourage an: “Der Verfassungsschutz ist abzuschaffen. 

Begründungen dazu siehe: 

Vier Thesen zum „Verfassungsschutz“

  1. Braucht die Demokratie ein politisches Frühwarnsystem gegen „Extremisten“?
  2. Der „Verfassungsschutz“ ist schädlich.
  3. Der „Verfassungsschutz“ ist entbehrlich.
  4. Der „Verfassungsschutz“ ist unkontrollierbar.
    Fazit: Der „Verfassungsschutz“ ist ersatzlos abzuschaffen.

digitalcourage.de/blog/2013/brauchen-wir-den-verfassungsschutz-nein

Weiterführende Erläuterungen von Rechtsanwalt Till Müller – Heidelberg

aus: Weg mit dem „Verfassungsschutz“ – der (un)heimlichen Staatsgewalt. Enzyklika für Bürgerfreiheit, HU-Schriften 17, München 1991, Seite 5 – 6

THESEN

  1. Der Schutz einer freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassung ist ein hohes Gut. Er kann aber nur gewährleistet werden durch ein freiheitlich, demokratisch, rechtsstaatlich gesinntes Volk, nicht durch eine Behörde.
  2. Der Verfassungsschutz hat durch seine vierzigjährige Tätigkeit zum Schutz der Verfassung nichts beigetragen. Er hat vielmehr durch seine systembedingten, unvermeidbaren Übergriffe und Skandale und durch die Erzeugung von demokratischer und freiheitlicher Unsicherheit die Verfassung geschädigt.
  3. Ein Verfassungsschutz, der sein Ziel (Schutz der Verfassung) nicht erreicht, sondern es schädigt, ist überflüssig und muß abgeschafft werden.
  4. Die Beobachtungen extremistischer Bestrebungen ist keine Staatsaufgabe. Arbeiten sie meinungsbildend in vertraulichen Zirkeln, sind sie ohnehin unschädlich und gehen den Staat nichts an. Treten sie an die Öffentlichkeit und werben um Zuwachs, brauchen sie nicht durch einen Geheimdienst beobachtet zu werden – man sieht sie. Wenden sie Gewalt an oder begehen sie sonstige Straftaten, sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
  5. Spionageabwehr, Terroristenbekämpfung und Sicherheitsüberprüfung waren auch bis 1972 nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern entweder – wenn es sich um die Verfolgung von Straftaten handelte -Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden oder der einstellenden oder sonst um Sicherheit bemühten Stellen selbst, seien es Behörden oder Unternehmen. Diese werden sich auch in Zukunft – wie bis 1972 – der Aufgabe ohne den Verfassungsschutz gewachsen zeigen.
  6. Die Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst hat zu mehr Unsicherheit als Sicherheit geführt. Sie war bis 1972 entbehrlich und ist es auch heute.
  7. Eine Aufgaben- und Befugnisüberleitung vom Verfassungsschutz etwa auf die Polizei ist nicht erforderlich.
  8. Bei Abschaffung des Verfassungsschutzes sind die Informationssammlungen und Datenbestände zu löschen. Bei Akten mit personenbezogenen Daten sind die Betreffenden zu informieren und es ist ihnen volle Akteneinsicht zu gewähren.

„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden …. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.„

Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil, 15.12.1983 (BVertE 65,1,43

Verfassungswidriger Verfassungsschutz – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Bayerische Verfassungsschutzgesetz

humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/236-vorgaenge/publikation/verfassungswidriger-verfassungsschutz-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-das-bayerische-verfassungsschutzgesetz/

L.G.

Ute Plass


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