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Titel: Leserbriefe zu „BSW-Wahleinspruch im Parlament gescheitert“

Datum: 28. Dezember 2025 um 13:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
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Maike Gosch diskutiert in diesem Artikel die Zurückweisung des BSW-Wahleinspruchs durch den Deutschen Bundestag. Das sei zu erwarten gewesen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags habe zuvor empfohlen, den Einspruch zurückzuweisen. In der Bundestagsdebatte sei zwischendurch das Gefühl einer Gerichtsverhandlung mit Vertretern nur einer Seite oder eines Parlaments (fast) ohne Opposition aufgekommen. Rede nach Rede habe die Argumente gegen die Einwände des BSW wiederholt. Das BSW habe sehr gefehlt, denn es sei über die Partei und ihre Argumente gesprochen worden, sie habe jedoch keine Chance gehabt, ihre Seite vor dem Parlament und der Öffentlichkeit zu vertreten. Nach der negativen Entscheidung sei jetzt der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Leider könne sich auch das wieder etwas hinziehen: „Die Entscheidung wurde also erfolgreich auf die lange Bank geschoben“. Für die interessanten Zuschriften dazu bedanken wir uns. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe. Für Sie zusammengestellt von Christian Reimann.

1. Leserbrief

Hallo NDS und Maike Gosch,

Die Frage stellt sich was würde passieren wenn der SPD oder der CDU 9529 Stimmen fehlen würden?

Was soll so schlimm daran sein, wenn das BSW mit 1 oder 2 Personen im Bundestag vertreten wäre?

Wenn der Bundestag und die Regierung so sicher sind, dass eine Neuauszählung ebenfalls das Fehlen der Stimmen bestätigen sollte, warum dann mauern?

Mit freundlichem Gruß
Patrick Janssens


2. Leserbrief

Liebe Maike Gosch!

Das Verhalten im Parlament zeigt doch, dass man eine wirkliche Opposition im Parlament vermeiden will. Das BSW soll draußen bleiben und die AfD muss man irgendwie loswerden. Sie unterstützt ja das BSW und will dessen Wiedereinzug ins Parlament. Die Linke hat sich ja leider als systemkritische Partei verabschiedet. Sie schloss sich nicht der Demokratiebewegung in der Coronazeit an und nimmt auch Abstand von einer notwendigen NATO-Kritik, welche wesentlicher Bestandteil der Friedensbewegung sein müsste. Leider befürchte ich, dass auch die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes nicht auf der Seite von BSW und AfD sein werden. Zu viel haben auch die Medien für diese einseitige Meinungsfreiheit getan, denn der Kampf gegen Russland darf nicht gestört werden.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Pfleger


3. Leserbrief

Liebe Redaktion,

machen wir doch Mal ein einfaches Gedanken-Experiment!

Wenn die anderen Parteien sich sicher sind, dass der Einspruch haltlos ist, dann wäre es sinnvoll der Neuauszählung zuzustimmen.

Wenn die Neuauszählung das bestätigt, wären die anderen Parteien raus und könnte sagen, das haben wir euch doch gleich gesagt, dass eine Neuauszählung nichts bringt.

Anders wäre es, wenn die anderen Parteien sehen, dass der Einspruch des BSW berechtigt ist!

Wenn sich das bei einer Neuauszählung bestätigt, würden sich die anderen Parteien die blockierten, bis auf die Knochen blamieren.

Nur die AfD wäre fein raus, da die sagen könnten, wir sind nicht für das BSW, aber in Gegensatz zu den anderen Parteien für korrekte und faire Wahlen.

Grüße
Dieter Gabriel


4. Leserbrief

Sowohl in der Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-wahlpruefung-1129218) als auch in den Beiträgen der Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken vom 18.12. ist auffällig häufig von „Wahlfehlern“ die Rede, die nicht nachweisbar wären. Wahlfehler sind durchaus auch vorgekommen, wie falsche Wahlzettel in einigen Wahllokalen oder verspätete Zustellungen von Wahlunterlagen v.a. für Auslandsdeutsche.

Worum sich aber alles dreht beim Einspruch des BSW, sind nicht Wahlfehler, sondern die Zählfehler. Fehler, die nicht vor oder während, sondern NACH der Wahl entstanden sind.

Ist das eine juristische Schliche: den Streitgegenstand umbenennen und eifrig und wortreich von etwas anderem reden, um mangels Argumenten das Offensichtliche – die Zählfehler – zu umschiffen? Für jeden klar Denkenden auch außerhalb des BSW-Wählerspektrums liegen die Zählfehler nicht nur auf der Hand, sondern sie wurden zwischen vorläufigem und amtlichem Ergebnis nachgewiesen und durch die darauf aufbauenden Recherchen und auf weitere Wahlbezirke ausgedehnten Detailprüfungen des BSW weiter erhärtet, was eine Nachzählung nicht nur nahelegt, sondern unumgänglich macht, wenn man Interesse an einem korrekten Wahlergebnis hat und darüber Gewißheit haben möchte.

Leser M.H.


5. Leserbrief

Ich gebe Maike Gosch in allen Punkten recht. Das BSW ist hier ein Opfer der gewissenlosen Arroganz der Kartellparteien geworden, als etwas anderes kann man die Fraktionen im Bundestag leider nicht mehr bezeichnen. Ich wünschte, es wäre anders. Es ist doch rechtlich in höchstem Maße bedenklich, dass der Bundestag in personam eines Wahlprüfungsausschusses sowohl als Richter als auch als Betroffener in eigener Sache auftritt. Wenn es um die Legitimität des Wahlergebnisses geht, dann ist das Verhalten der Parteien dementsprechend demokratiegefährdend und noch mehr Menschen werden sich von „unserer Demokratie“- gemeint ist deren Form der Demokratie – abwenden. Nach einer Nachzählung von knapp 10% der Wahlbezirke wurden dem BSW 4.500 Stimmen zugesprochen, ihm fehlen jetzt noch knapp 9.500. Die Wahrscheinlichkeit, dass das BSW nach Auszählung der anderen 90% der Wahlbezirke bei weitem mehr Stimmen bekommen hat und somit über 5% liegt, grenzt an Gewissheit. Offensichtlich, und auch da gebe ich Maike Gosch recht, ist das genau das Problem. Die Altparteien von Union bis Linke hängen an ihren Futtertrögen und wollen sie nicht missen. Frei nach Brecht: „Erst kommt das Fressen, dann die Moral.“ Die Demokratie bleibt auf der Strecke.

Das BSW wird aber auch bei Wahlen enorm benachteiligt. So muss die Partei z.B. in Bayern, um bei der Kommunalwahl antreten zu dürfen, die Bürger davon überzeugen, auf die Bürgerämter zu gehen, um sich dort- unter Vorlage ihres Personalausweises- in Unterschriftenlisten einzutragen. Und das, obwohl es eigentlich im Bundestag und sogar in drei Landesparlamenten, in zwei davon sogar an der Regierung, beteiligt ist. Ich vermute mal, dass das ein einmaliges Verfahren in der Bundesrepublik ist. Eine Partei, die 2,5 Mio Menschen gewählt haben, muss die Bürger auf die Ämter bitten, damit sie in Bayern überhaupt antreten darf. Der Vollständigkeit halber: In Nürnberg benötigt das BSW je 620 Unterschriften für OB-Kandidaten und den Stadtrat. Die Bürger können unter Vorlage ihres Ausweises bis einschließlich 19.1.26 in den Bürgerämtern unterschreiben. In den anderen bayerischen Kommunen sieht es genauso aus.

Danke für Ihren Artikel und Ihre Arbeit!

André Sammann

Anm. der Redaktion:
Im Wahlprüfungsausschuss sind auch Abgeordnete der AfD vertreten.

Die Pflicht zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften in Bayern trifft alle neuen Parteien, die vorher noch nicht in Bayern bei Kommunalwahlen angetreten sind. Es ist also keine Benachteiligung des BSW, sondern würde alle anderen Parteien auch betreffen.

Die Regelung erschwert natürlich neuen politischen Kräften den Zugang zu Wahlen erheblich und begünstigt die etablierten Parteien – es ist aber kein „lex BSW“.


6. Leserbrief

Hallo NDS, sehr geehrte Frau Gosch,

vielen Dank für ihren Bericht und ihre Einschätzung. Das war natürlich alles genau so zu erwarten – so werden eben die Regeln gemacht und je nach Belieben geändert, in diesem Staat von reichen Kapitalisten für reiche Kapitalisten. Fritzens erste Blackrock-Amtszeit wird vorübergehen, ohne daß die Sache angemessen behandelt werden wird. Eine Farce jagt die nächste. Wie kann es überhaupt sein, daß Verschleppung dieser Art möglich ist? Was nützt so ein Verfahren, wenn es bis zum Sankt Nimmerleinstag gestreckt werden kann?

“Sehet, wir sind demokratisch bis zum Abwinken, bei uns gibt es sogar die Möglichkeit des Wahleinspruchs.”

Nichts als ein Werbegag. Ein manipulativer Schmutzfleck mehr auf diesem Konstrukt, das viele inzwischen nur noch als (Demokratie)Simulation bezeichnen – sobald es in irgendeinem Bereich, auf irgendeine Weise ans Eingemachte gehen KÖNNTE, bietet die “Engine” eine bequeme Schummelmöglichkeit. Nicht für sie und mich, versteht sich, aber für die Mafi… äh, Kapitalisten.

“La famiglia” hält zusammen. Ach, würde die gendernde, überall altes und weißes Patriarchat witternde Truppe sich doch nur ein einziges Mal in die richtige Richtung drehen! Paten gäbe es genug…

Für mich ist die BSW-Sache ein weiteres starkes Indiz dafür, daß in dieser Situation, auf dieser Baustelle, in diesem Teil der Welt – im “Gehirn des Monsters”, wie Jean Ziegler einmal Che Guevara zitiert hat – mit den abgenutzten, zerbrochenen Werkzeugen, die man uns gerade noch gönnerhaft überläßt, nicht das Geringste auszurichten ist.
Frohe Weihnachten und friedvolle Tage

Johannes Bichler


7. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten-Team,

es ist gleichzeitig bezeichnend, was für einen Hass auf das BSW generell und auf Sahra Wagenknecht persönlich von gut bezahlten Leuten mit HS-Abschluß und Doktor-Titel geäußert wird, die sich für „links“ halten und die bei jeder Familienfeier inzwischen nur noch von „Umwelt“, „Klima“, Wärmepumpen, Solarzellen, vegetarischem Essen sowie von diskriminierten Ausländern und Frauen reden und zuvor genauso fanatisch die Corona-Verbotsmaßnahmen befürwortet haben. Dieser Hass auf das BSW und auf Sahra Wagenknecht und auf deren Wähler spaltet inzwischen sogar Familien.

Drei Zitate: mein Bruder: „Die Wagenknecht ist Millionärin, die ist arrogant. Und die Bundeswehr ist nicht verteidigungsfähig.“ Meine Schwägerin: „Die Wagenknecht soll nicht immer dazwischenschießen.“ Mein Neffe: „Gut, daß das Scheiß-BSW nicht mehr im Bundestag ist.“

Als ich meine Verwandten darauf fragte, ob sie selber ebenfalls jahrelang diesen Hass ausgehalten hätten, der gegen Sahra Wagenknecht in der Linkspartei geschürt wurde, haben sie jedoch die Antwort verweigert. Und wenn Sahra Wagenknecht als Millionärin angeblich „arrogant“ ist, was sind dann Leute wie von der Leyen, Baerbock, Strack-Zimmermann, Merz, Hofreiter oder die Talkshow-Moderatorinnen Miosga, Maischberger, Illner?

Mit freundlichen Grüßen
M. K.


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