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Titel: Kommunalwahlen: Hürden für neue und kleinere Parteien in Bayern

Datum: 15. Januar 2026 um 10:00 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Wahlen
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Kommunalpolitik gilt als Ort unmittelbarer Bürgernähe. Hier, so möchte man annehmen, sollten politische Beteiligung und demokratische Konkurrenz besonders niedrigschwellig organisiert sein. Die Realität der Kommunalwahlen in Bayern zeichnet jedoch ein anderes Bild. Wer hier als neue oder kleinere Partei antreten will, stößt auf ein Regelwerk, das weniger an Ermutigung zur Teilhabe erinnert als an ein Prüfverfahren mit ungewissem Ausgang. Von Alex Abramidis.

Die Hürden sind nicht zufällig hoch. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, die formell mit Ordnung, Praktikabilität und „Übersichtlichkeit“ begründet werden – und faktisch den Zugang zum politischen Wettbewerb begrenzen.

Verfassungsrechtlich erlaubt – politisch problematisch

Das Grundgesetz schützt in Artikel 21 ausdrücklich die Freiheit zur Gründung politischer Parteien. Artikel 28 verpflichtet die Länder zudem auf demokratische Grundsätze auch auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung dem Gesetzgeber Spielräume eingeräumt, um für die Wahlzulassung einen Nachweis „hinreichender Unterstützung“ zu verlangen. Das Ziel: Schutz vor Missbrauch und vor einer vermeintlichen Zersplitterung der Stimmzettel.

Diese Logik findet sich auch im Bundeswahlgesetz (§ 18 BWG). Für Bundestagswahlen müssen Parteien ohne parlamentarische Vertretung Unterstützungsunterschriften vorlegen – bundeseinheitlich geregelt und mit klaren Fristen.

Problematisch wird es dort, wo Länder diese Spielräume maximal ausschöpfen. Bayern tut dies – insbesondere bei Kommunalwahlen.

Die Situation in Bayern

Während andere Bundesländer auf kommunaler Ebene überwiegend vergleichsweise moderate Zugangsvoraussetzungen kennen, setzt Bayern auf ein gestaffeltes und selektives System. Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

Parteien und Wählergruppen, die nicht im jeweiligen Gemeinderat oder Kreistag vertreten sind, gelten als „neue Wahlvorschlagsträger“ und müssen zusätzliche Unterstützungsunterschriften sammeln. Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene räumliche Streuung innerhalb des Wahlgebiets – etwa über mehrere Stadtbezirke hinweg. Was theoretisch nach Repräsentativität klingt, wirkt praktisch wie ein Filter zugunsten etablierter Akteure.

Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 zeigt sich die Schieflage besonders deutlich: In München müssen neue Wahlvorschlagsträger 1.000 Unterstützungsunterschriften persönlich in Verwaltungsstellen leisten lassen. Parteien, die bereits im Gremium sitzen oder auf Bundes- bzw. Landesebene über fünf Prozent erzielt haben, sind davon vollständig befreit.

Damit wird nicht politische Unterstützung gemessen, sondern politischer Status reproduziert.

(Achtung: Die Frist für die Unterstützerunterschriften für die Kommunalwahlen in Bayern läuft am 19. Januar ab!)

Verwaltung als zusätzliche Hürde

Zu den gesetzlichen Anforderungen treten administrative Praktiken, die die Teilnahme weiter erschweren. Berichtet wird etwa von Wahlwerbe- und Informationsständen, die mit dem Verweis auf nicht existierende Bannmeilen aufgelöst wurden. In Aussicht gestellt wurde dabei sogar die nachträgliche Ungültigkeit bereits gesammelter Unterschriften – ein Mittel, das abschreckender kaum sein könnte.

Auch die Organisation der Unterstützungsleistung selbst wirkt wenig einladend. In München müssen Unterstützer teilweise bis in den vierten Stock des Kreisverwaltungsreferats, fernab von Laufkundschaft und Barrierefreiheit. Hinzu kommt eine weitgehend intransparente digitale Erfassung der Daten, bei der den Wahlvorschlagsträgern kaum Kontrollmöglichkeiten verbleiben.

Besonders problematisch ist der Ermessensspielraum der Verwaltung. Wenn Sachbearbeiter wechseln und Fristen oder Auslegungen plötzlich maximal restriktiv gehandhabt werden, entscheidet nicht mehr nur das Gesetz, sondern auch Verwaltungskultur über demokratische Teilhabe.

Demokratie als Privileg?

Formell ist all dies legal. Politisch wirft es jedoch Fragen auf. Wenn etablierte Parteien ohne jede Hürde antreten dürfen, während neue Akteure tausendfache Nachweise erbringen müssen, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht. Wettbewerb wird nicht verhindert, aber gezielt verlangsamt, verteuert und entmutigt.

Demokratie lebt jedoch nicht nur von Ordnung, sondern von Offenheit. Gerade auf kommunaler Ebene sollte gelten: Wer sich engagieren will, sollte nicht zuerst ein Verwaltungsverfahren bestehen müssen, das eher an Zugangskontrolle als an politische Beteiligung erinnert.

Bayern macht es neuen und kleinen Parteien nicht unmöglich, an Kommunalwahlen teilzunehmen – aber unnötig schwer. Und das ist in einer Demokratie ein Problem.

Transparenzhinweis: Der Autor ist stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbands Oberbayern des BSW.

Titelbild: Melinda Nagy


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