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Titel: Willig und billig: Hiwis sind die ärmsten Schweine im Unibetrieb

Datum: 4. Februar 2026 um 11:04 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Audio-Podcast, Hochschulen und Wissenschaft
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Sie sind jung, angehende Akademiker und werden systematisch ausgebeutet. In der laufenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder geht es auch um einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den Hochschulen. Die Gewerkschaften machen Druck, Betroffene streiken, aber die Länder blockieren. Und Berlin zeigt, wo es langgeht. Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Immerhin: Am Tisch der Großen dürfen sie schon sitzen. Beim aktuellen Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder mischt eine Gruppe mit, von der wohl so mancher nicht einmal weiß, dass es sie gibt. Die Rede ist von studentischen Beschäftigten. Dabei handelt es sich um Studierende, die in der Mehrzahl als sogenannte Hilfskräfte in so ziemlich jedem Bereich an Deutschlands Hochschulen ihre Arbeit tun: Sie betätigen sich als Tutor, Laborant, Bibliotheksaufsicht, bereiten Seminare vor, betreuen Datenbanken, organisieren Exkursionen, redigieren Texte, korrigieren Klausuren, beschaffen Bücher, pflegen Webseiten, warten die Technik, sie archivieren, recherchieren und programmieren. Eigentlich erledigen sie so ziemlich alles, was nötig ist, damit der akademische Betrieb schnurrt. Täten sie es nicht, müsste die Uni schon morgen dichtmachen. Und obwohl sie den Motor am Laufen halten, werden sie behandelt wie das fünfte Rad am Wagen.

Es hat sich inzwischen herumgesprochen: Wer einen sicheren Job mit Zukunft bei ordentlicher Vergütung sucht, ist im staatlichen Wissenschaftsbetrieb fehl am Platz. Spätestens mit dem Aufkommen der Graswurzelbewegung „#IchBinHanna“ vor bald fünf Jahren hat die Öffentlichkeit eine Ahnung davon, wie rabiat an hiesigen Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Umgang mit Nachwuchswissenschaftlern ist. Große Teile des hauptberuflichen Personals im sogenannten Mittelbau ächzen unter bedrückenden Arbeits- und Lohnbedingungen, werden mit Kurzzeit- und Kettenverträgen kleingehalten, schieben unbezahlte Überstunden und leben in ständiger Angst, die Anstellung zu verlieren. Das Problem – in Gestalt des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – steht seit etlichen Jahren auf der Regierungsagenda. Eine Lösung wird allerdings immer wieder verschleppt.

Sachmittel, kein Personal

Dasselbe Muster zeigt sich nun bei studentisch Beschäftigten. Sie stehen noch eine Stufe tiefer und damit ganz unten in der Nahrungskette, und sie hatten lange Zeit gar keine Lobby. Das liegt auch daran, dass der Apparat sie bevorzugt „unsichtbar“ macht. Tatsächlich werden die Betroffenen vielfach unter Sachmitteln geführt, nicht unter dem Posten Personal. Um wie viele es geht, ist deshalb schwer zu sagen. Das Statistische Bundesamt hatte sie 2021 mit 160.000 beziffert, realistischer sind 300.000 bis hin zu 400.000 Personen. Die Schätzung stammt aus einer Anfang 2023 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (IAW) an der Universität Bremen. Die durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beauftragte Untersuchung mit dem Titel „Jung, akademisch, prekär“ beruht auf einer Umfrage unter 11.000 studentischen Beschäftigten und beleuchtete erstmalig einen bis dahin weitgehend blinden Fleck der hochschulinternen Arbeitswelt.

Die Ergebnisse sprechen Bände: Die jungen Leute werden mehrheitlich schlecht bezahlt, hangeln sich oft von einem Arbeitsvertrag zum nächsten, viele nehmen ihren Urlaubsanspruch nicht wahr, leisten massenhaft unbezahlte Mehrarbeit oder arbeiten Krankheitstage nach. Dies alles geschieht in einem Umfeld, das sie von Mitbestimmungsmöglichkeiten weitgehend ausschließt und „in dem grundlegende Arbeitsrechtsverstöße die Regel sind statt die Ausnahme“. Ständig leisteten sie Aufgaben, „die rechtlich in den Verantwortungsbereich des technischen oder administrativen Personals fallen“ und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entlohnt werden müssten. Die Rektoren schätzen an den Hilfskräften vor allem, dass sie disponibel sind und billig. Ihrer Dienste bedienen sie sich gerne, ihre Interessen interessieren nicht.

Berlin macht‘s vor

Aber es bewegt sich etwas. 2019 trat die bundesweite Kampagne TVStud auf den Plan, eine Initiative von Aktiven aus inzwischen mehr als 40 Städten, die für einen deutschlandweit einheitlichen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte kämpft. Impulsgeber war 2018 ein Durchbruch in Berlin, wo Studierende nach 41 Tagen Streik den TVStud III durchsetzen konnten. Der brachte eine einschneidende Verbesserung: die Kopplung an den TV-L und damit turnusmäßig und prozentual im gleichen Maße steigende Stundenentgelte für studentische Hilfskräfte, Assistenten und Tutoren. Eine Ausnahmeerscheinung war die Hauptstadt lange davor. Ein gesonderter Tarifvertrag existiert dort schon seit 1980 und wurde bisher zweimal erneuert. Der Lohn: An der Spree verdienen studentische Beschäftigte mehr Geld, haben die meisten vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden, müssen sich seltener in einem weiteren Job verdingen und profitieren von den mit großem Abstand längsten Vertragslaufzeiten (14,1 Monate).

Das ist noch weit entfernt von prächtig versorgt und rundum zufrieden, aber eben auch kein „Sachmittel“ mehr, mit dem sich nach Gutsherrenart wirtschaften ließe. Während andernorts Entgelte von bestenfalls knapp über Mindestlohn gängig sind, die durch unbezahlte Überstunden und andere Fallstricke noch gedrückt werden, erhalten die Berliner seit Jahresbeginn real 15,08 Euro pro Stunde, also fast 8,5 Prozent mehr. Bei den begrenzten Einsatzzeiten, im Schnitt rund 15 Stunden wöchentlich, reicht aber auch das nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Schon 2023 galten rund 35 Prozent aller Studierenden in Deutschland als arm und mussten sich mit weniger als 60 Prozent des allgemeinen Durchschnittseinkommens durchschlagen.

Bundesländer mauern

Umso wichtiger ist es, die Blockade der Bundesländer zu durchbrechen, damit auch die letzte große Gruppe ohne tariflichen Schutz im öffentlichen Dienst zu ihrem Recht kommt. Am Druck von der Straße mangelt es nicht. In der Vorwoche stiegen gleich zwei größere Streik- und Aktionstage, bei denen bundesweit Zehntausende Beschäftigte im Bildungswesen, darunter reichlich Studierende, öffentlich für ihre Forderungen trommelten. Bis dato sind zwei Verhandlungsrunden in der Tarifrunde ergebnislos verstrichen, zuletzt Mitte Januar. Ver.di, GEW und DBB Beamtenbund und Tarifunion fordern für die rund 860.000 Tarifbeschäftigten der Länder sieben Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich zur Stärkung der unteren Entgeltgruppen. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) offeriert dagegen lediglich ein Plus leicht über der erwarteten Teuerungsrate in drei Schritten bei einer Laufzeit von 29 Monaten bis Ende März 2028.

Wie gehabt mauern die Arbeitgeber auch beim Thema TVStud. Die Gewerkschaften verlangen für studentische Hilfskräfte einen Einstiegsstundenlohn von 17 Euro, der im zweiten Beschäftigungsjahr auf 18 Euro und im dritten auf 19 Euro steigen soll. Die TdL bietet schrittweise Nachbesserungen, angefangen bei 15,06 Euro zum kommenden Sommersemester, zwei Jahre später sollen es 16,49 Euro sein. Die Erhöhungen sollen im Rahmen der geltenden „schuldrechtlichen Vereinbarung“ wirksam werden, die sich die Länder bei der 2023er-Tarifrunde haben abtrotzen lassen. Die Regelung markiert eine Art Vorstufe zum Tarifvertrag, die unter anderem Bestimmungen zu Mindestentgelten und Mindestvertragslaufzeiten von zwölf Monaten vorsieht. Allerdings sind die Vorgaben nicht individuell einklagbar, sondern nur kollektiv, was einem Freibrief an die Hochschulen gleichkommt, sich nicht daran zu halten.

Und immer noch prekär …

Genau das passiert in großer Breite. Ende Januar hat die Universität Göttingen eine Neuauflage besagter Studie von 2023 veröffentlicht, wieder gefördert von GEW und ver.di, diesmal aber mit dem abgewandelten Titel „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“. Die Befunde sind einmal mehr bedrückend: Die festgelegte Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten wird überwiegend missachtet. In 13 von 16 Bundesländern findet die Vereinbarung auf höchstens 57 Prozent der Arbeitsverträge Anwendung, in acht Bundesländern wird sie bei jedem zweiten Arbeitsverhältnis unterlaufen. Schlusslicht ist Baden-Württemberg mit 7,9 Monaten. Der mittlere Monatsverdienst beläuft sich auf 479 Euro, womit mehr als zwei Drittel der studentischen Beschäftigten als armutsgefährdet gelten. Fast jeder Zweite musste schon unbezahlte Mehrarbeit leisten, fast ein Viertel sogar über mehrere Wochen hinweg. Außerdem wird bei über einem Drittel der Fälle der gesetzliche Mindesturlaub nicht in Anspruch genommen.

Ganz offensichtlich ist die „schuldrechtliche Vereinbarung“ kaum mehr als ein Papiertiger, von dem die Länder glauben, ihre Schuldigkeit damit getan zu haben, und die Hochschulen nach dem Motto verfahren: Kann man machen, muss man aber nicht. Dabei zeigt sich am Beispiel der studentischen Angestellten in den Bereichen Technik und Verwaltung, wie es anders gehen kann und muss. Hier gilt laut ver.di der TV-L und „werden Arbeitnehmerrechte deutlich besser eingehalten“.

Faule Ausreden

Das gute Beispiel soll nicht um sich greifen. Wenigstens diesen einen Niedriglohnsektor wollen sich die Hochschulen noch bewahren, und die Länderfinanzminister handeln wunschgemäß. Ein einheitlicher Tarifvertrag gefährde die Wissenschaftsfreiheit, argumentiert die TdL sinnfrei, und natürlich seien die öffentlichen Kassen leer und die Unis zum Sparen verdammt. „Alles faule Ausreden“, meint Andreas Keller, Bundesvorstandsmitglied und Hochschulexperte bei der GEW. „Die Länder verweigern den studentischen Beschäftigten einen Tarifvertrag, aber in Sonntagsreden machen sie sich wortgewaltig für Tariftreue und Tarifbindung stark“, sagte er den NachDenkSeiten. „Das ist ein Skandal!“ Aber vielleicht ja einer mit gutem Ende. Am 11. und 12. Februar wird in Potsdam weiterverhandelt.

Titelbild: BearFotos/shutterstock.com


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