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Titel: Sehr gut: BSW reicht wegen Neuauszählung der umstrittenen Bundestagswahl Klage ein
Datum: 10. Februar 2026 um 11:00 Uhr
Rubrik: BSW, Erosion der Demokratie, Wahlen
Verantwortlich: Tobias Riegel
Die Klage der Partei beim Bundesverfassungsgericht ist überfällig und gut begründet. Das Verhalten von Teilen des Parlaments und des Wahlprüfungsausschusses bei der Frage der Neuauszählung ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das BSW vor das Bundesverfassungsgericht, wie Medien berichten. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Wann und wie die höchsten deutschen Richter entscheiden, sei offen. Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus. Die Partei nimmt an, dass sie eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste.
Berechtigte Klage
Der Schritt des BSW ist überfällig, gut begründet und sehr zu begrüßen. Die Partei hat dazu am Montag eine Pressekonferenz abgehalten, bei der die relevanten Informationen zu den mutmaßlichen Fehlern beim Wahlvorgang noch einmal vorgetragen wurden. Ein Video der Pressekonferenz findet sich unter diesem Link. Auch in diesem Beitrag begründen die BSW-Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali sowie Sahra Wagenknecht, warum das BSW in Karlsruhe auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl klagen wird.
Meiner Meinung nach ist die Berechtigung des BSW-Vorstoßes zur Neuauszählung offensichtlich: Das Ergebnis war historisch knapp und die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang sind sehr wahrscheinlich mandatsrelevant. Auch wenn laut Legal Tribune Online (LTO) „der bloße Hinweis auf ein knappes Wahlresultat“ nicht ausreiche, „um im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens eine Nachzählung anzuordnen und durchzuführen“, wie die Verfassungsrechtlerin Roya Sangi gegenüber dem Medium sagte, so gibt es zusätzlich zahlreiche Indizien dafür, dass die von LTO im Folgenden aufgezählten Kriterien erfüllt sein könnten und eine Nachzählung darum gerechtfertigt wäre:
„Wahlfehler wären etwa offensichtliche Auszählungs- und Übertragungsfehler, die fehlerhafte Zuordnung von Stimmzetteln, die unzutreffende Bewertung von Stimmen als gültig oder ungültig, Verfahrensverstöße bei der Auszählung (etwa fehlende Öffentlichkeit, unbeaufsichtigte Unterbrechungen, nicht ordnungsgemäß arbeitende Wahlvorstände) oder Widersprüche und Lücken in der Wahlniederschrift, die das Ergebnis nicht nachvollziehbar machen.“
„Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen“
LTO zitiert auch den Wahlausschuss des Bundestags, der sich gleich zweimal blamiert hat: zum einen durch die inakzeptabel lange Frist, die er sich für eine Entscheidungsfindung genommen hat, zum anderen durch die Begründung der Ablehnung der Neuauszählung: „Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel, genau überprüft“, sagte Karaahmetoğlu. Es seien Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet worden. Doch ist das Ergebnis aus Sicht der Mehrheit: Der Sachvortrag des BSW habe sich „in allen Teilen“ als unzutreffend herausgestellt, sagte der Vorsitzende.
An der Behauptung mit den „1.000 Seiten“ gibt es laut BSW übrigens erhebliche Zweifel. Zu dem sehr fragwürdigen Konstrukt, dass der Bundestag selber über seine rechtmäßige Zusammensetzung entscheidet, hat Sahra Wagenknecht treffend gesagt:
„Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik. Die Abgeordneten sind Richter in eigener Sache. Diese Regel aus der Kaiserzeit ist völlig inakzeptabel.“
Das BSW gehört in den Bundestag
Das BSW gehört in den Bundestag (wenn nicht durch die aktuelle Klage, dann nach der nächsten Bundestagswahl): als wichtige Stimme vor allem gegen den aktuellen Militarismus. Angesichts der Aufgabe, dem Rausch der „Kriegstüchtigkeit“ auf Bundesebene entgegenzutreten, verblasst in meinen Augen auch die Relevanz der ärgerlichen Irrungen und Wirrungen in den BSW-Landesverbänden – wegen Irritationen auf Landesebene sollte man der Partei meiner Meinung nach nicht die Gefolgschaft aufkündigen.
Übrigens: Auch wenn man kein Anhänger der politischen Inhalte der Partei ist, sollte man dem BSW bei seiner Klage jetzt die Daumen drücken: Denn dabei geht es nicht um Parteiengezänk, sondern um prinzipielle Fragen der Demokratie und der Glaubwürdigkeit des aktuellen Parlaments.
Titelbild: Screenshot/BSW / Shutterstock
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