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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Die NachDenkSeiten, der „Volksverpetzer“ und die Informationsfreiheit – eine konstruierte Geschichte voller Missverständnisse
Datum: 17. Februar 2026 um 12:35 Uhr
Rubrik: Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Medien und Medienanalyse
Verantwortlich: Jens Berger
Dass die NachDenkSeiten und die skurrile Denunziationsplattform Volksverpetzer in diesem Leben keine Freunde mehr werden, war abzusehen. Eigentlich ignorieren wir die Pöbeleien und Verschwörungserzählungen derartiger Krawallmedien ja auch, aber am letzten Freitag ging es beim Volksverpetzer um einen Rechtsstreit mit den NachDenkSeiten und da der Beitrag vielleicht auf Umwegen einige unserer Leser erreicht haben könnte, wollen wir die Chance nutzen, die doch recht verquere Darstellung des Volksverpetzers geradezurücken. Von Jens Berger.
Glaubt man dem Volksverpetzer, liest sich die ganze Geschichte so, als hätten die NachDenkSeiten eine redaktionelle Falschbehauptung zu Lasten des Volksverpetzers aufgestellt und seien dafür vom Landgericht Landau verurteilt worden. Das ist jedoch unzutreffend.
Was ist passiert? Die NachDenkSeiten hatten im Rahmen ihrer „Hinweise des Tages“ auf einen Artikel von Thomas Röpers Anti-Spiegel verlinkt, in dem das Zitat gefallen ist, das vom Gericht als Falschaussage gewertet wird. Röper zählt darin einige deutsche Stiftungen und Blogs auf, die von der Bundesregierung gefördert werden und gern kritische Stimmen als „rechts“, „antisemitisch“ usw. diffamieren – darunter auch den Volksverpetzer. Zumindest in diesem Punkt lag Röper jedoch falsch, da der Volksverpetzer nicht direkt von der Bundesregierung gefördert wird. So weit, so gut.
Hätte der Volksverpetzer uns freundlich auf diese Unstimmigkeit hingewiesen, hätten wir den entsprechenden Hinweis auf Röpers Text sicher auch kommentiert. Aber warum freundlich auf etwas hinweisen, wenn man alternativ auch Unterlassungserklärungen und gepfefferte Kostennoten verschicken kann? Röper selbst sitzt in Russland und ist für Kostennoten deutscher Anwaltskanzleien offenbar nicht zugänglich, also mussten in diesem Fall die NachDenkSeiten dran glauben – wohlgemerkt nicht für einen eigenen redaktionellen oder redaktionell verantworteten Text, sondern für ein sehr klar erkenntliches Zitat eines anderen Mediums, das im Rahmen einer „Presseschau“ von uns veröffentlicht wurde.
Die Hinweise des Tages der NachDenkSeiten haben meist rund 18 Einträge, die wir unseren Lesern vorstellen. Vor jeder Ausgabe der Hinweise des Tages ist dabei der Disclaimer zu lesen: „Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten.“ Alles andere wäre ja auch abenteuerlich. Wie soll ein vergleichsweise kleines Medium wie die NachDenkSeiten jeden Tag zahlreiche Artikel aus Medien wie dem SPIEGEL, der Tagesschau, Overton oder eben dem Anti-Spiegel redaktionell prüfen? Das ist nicht möglich.
Es wäre mir auch neu, dass z.B. der Deutschlandfunk sämtliche Zitate aus seiner täglichen Presseschau redaktionell überprüft. Wenn man die Gesetze so interpretiert, dass Medien vollumfänglich rechtlich für Aussagen in zitierten Artikeln anderer Medien zur Verantwortung gezogen werden, ist das ein schwerer Eingriff in die Informationsfreiheit, da man gerade als kleineres Medium dann de facto nicht mehr aus anderen Medien zitieren darf, ohne dabei zum Teil existenziell bedrohliche Kostenrisiken einzugehen.
Es dürfte auch klar sein, gegen wen sich eine derartige Interpretation der Gesetze vornehmlich richtet – während SPIEGEL, Tagesschau, Deutschlandfunk und Co. eine Rechtsabteilung haben, die derlei Angriffe abwehren kann, wären vor allem kleinere Medien betroffen, für die die nötigen Anwalts- und Gerichtskosten nicht finanzierbar sind. Darum – und nur darum – haben wir es in diesem Fall auch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Leider sah das Landgericht Landau dies in erster Instanz anders als wir.
Wer den Volksverpetzer bezahlt oder nicht bezahlt, ist uns also herzlich egal. Der Volksverpetzer selbst ist uns ja auch herzlich egal, auch wenn er sich selbst gern viel zu wichtig nimmt. Dies nur zur Erklärung für unsere Leser und Förderer. Seit ihrer Gründung im Jahre 2003 haben die NachDenkSeiten genau dreimal einen Rechtsstreit wegen redaktioneller Inhalte führen müssen – einen davon haben wir vor dem OLG Frankfurt gewonnen, ein weiterer Rechtsstreit ging aus wie das Hornberger Schießen und einmal mussten wir leider auch zahlen. Für ein Medium, das seit über 22 Jahren täglich kritische politische Artikel veröffentlicht, ist das sicher keine schlechte Quote und spricht für die Qualität der redaktionellen Arbeit der NachDenkSeiten.
Als Schmunzler am Rande: Der Volksverpetzer erweckt in seinem Artikel den Eindruck, als sei das Urteil des LG Landau rechtskräftig. Das ist jedoch nicht der Fall, da die Frist für eine Revision in der nächsthöheren Instanz noch gar nicht abgelaufen ist. Wir könnten nun unsererseits rechtlich gegen den Volksverpetzer vorgehen und ihm von unserem Anwalt eine kostenbewehrte Unterlassungserklärung zuschicken lassen. Sollen wir uns aber tatsächlich auf dieses Niveau hinabbegeben?
Titelbild: otsphoto/shutterstock.com
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
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