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Titel: Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime
Datum: 30. März 2026 um 12:28 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie
Verantwortlich: Redaktion
Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.
Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.
Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten
Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.
Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.
Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.
Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.
Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.
Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.
In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.
Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter
Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.
Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?
Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.
Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.
Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.
Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?
Ein Lichtblick
Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.
Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.
Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.
Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.
Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)
Titelbild: New Africa/shutterstock.com
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