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Titel: „In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“
Datum: 10. Juli 2026 um 10:00 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Interviews, Militäreinsätze/Kriege
Verantwortlich: Maike Gosch
Seit dem 20. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, fünf junge pro-palästinensische Aktivisten, die im September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. einer Million Euro verursachten. Die Gruppe erklärte, damit die Rüstungsproduktion für Israels völkerrechtswidriges Vorgehen in Gaza behindern zu wollen, und hält ihre Aktion im Rahmen einer „direct action“ zur Verhinderung von Völkermord für gerechtfertigt und geboten. Das von vielen Kritikern als „Schauprozess“ bezeichnete Verfahren findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem neuen Hochsicherheits-Justizgebäude in Stammheim statt, einem Justizstandort, an dem auch gegen die Terrororganisation RAF verhandelt wurde. Maike Gosch sprach mit einem der Rechtsanwälte aus dem Verteidigerteam, dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, über den Fall.
Maike Gosch: Lieber Herr Düsberg, Sie gehören zum Verteidigerteam der sogenannten „Ulm 5“. Können Sie für unsere Leser kurz zusammenfassen, worum es in dem Fall geht, was den fünf Aktivisten vorgeworfen wird und was der Hintergrund der Tat ist?
RA Benjamin Düsberg: Unseren Mandantinnen und Mandanten wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“, und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen.
Warum richtete sich ihre Aktion gegen die Rüstungsfirma Elbit Systems Deutschland?
Unsere Mandantinnen und Mandanten haben sich alle dahingehend geäußert, dass es ihnen bei der Tat darum ging, die materielle wie ideelle Unterstützung des durch die israelische Armee in Gaza verübten Genozids zu behindern. Sie alle haben sich erschüttert gezeigt über die massive Unterstützung dieses Genozids durch Deutschland.
Wie andere deutsche Rüstungsbetriebe hat auch Elbit Systems Deutschland während des Genozids aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus Rüstungsgüter wie Zielerfassungssysteme, Laserwarnsysteme, Laserzielmarkierer, optische Instrumente sowie Sende- und Empfangsgeräte nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre.
Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als der bei Weitem wichtigste Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher bei der Kriegsführung in Gaza eine zentrale Rolle spielt. Der Konzern liefert rund 85 Prozent der Drohnenflotte der IDF sowie Panzertechnik, Munition und Überwachungssysteme.
Der Konzern ist stolz darauf, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu sogenannten „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten digitalisierter und vernetzter Gefechtsführung haben zu dem KI-gestützten Massenmord in Gaza beigetragen. Wichtige Komponenten hierfür werden in Ulm produziert und dann nach Israel geliefert. In Gaza eingesetzte Waffensysteme werden durch Elbit Systems sodann unverhohlen und wertsteigernd als „battle proven“ (kampferprobt) weitervermarktet.
Aus diesen Gründen war die Beschädigung des Betriebs von Elbit Systems Germany in Ulm für unsere Mandantinnen und Mandanten ein naheliegendes Ziel.
Wie verläuft bisher der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart im sehr politisch aufgeladenen Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim? Was ist ihr Eindruck von der gesamten Durchführung des Prozesses?
Obwohl es sich um ein Verfahren vor dem Landgericht handelt, findet die Verhandlung auf Entscheidung der Vorsitzenden in einem Hochsicherheitssaal im Gebäude des OLG Stuttgart statt. Sämtliche Angeklagte werden mit zunächst gefesselten Händen bei Anwesenheit der Presse und Öffentlichkeit in den Saal geführt und müssen während der Verhandlung innerhalb eines durch umfassende Glaswände abgeschirmten Bereichs und getrennt von uns Verteidigerinnen und Verteidigern Platz nehmen. Eine Besprechung mit den Verteidigern ist durch diese Abtrennung hindurch nicht möglich, sondern soll über eine elektronische Sprechanlage unter Einsatz von Mikrofonen und Kopfhörern erfolgen. Während der Hauptverhandlung sind innerhalb des Glaskastens neben den Angeklagten und in Hörweite Justizwachtmeister positioniert. Eine effektive Verteidigung wird damit erheblich eingeschränkt.
Diese Maßnahmen haben keinen Zusammenhang mit den Tatvorwürfen und den Angeklagten, denen auch die Strafkammer keinerlei Gefährlichkeit, Gewalttätigkeit oder Störungspotenzial für die Hauptverhandlung zuschreibt. Die Gründe, welche uns die Kammer für diese Maßnahmen benennt, sind offensichtlich an den Haaren herbeigezogen. Routinemäßig wird auf die „baulichen Gegebenheiten“ in dem Verhandlungssaal verwiesen. Das ist offensichtlich falsch, da sich an jedem Verteidigertisch drei Sitzplätze befinden. Außerdem erklären diese nicht, warum das Landgericht überhaupt diesen Saal ausgewählt hat.
Auch andere Maßnahmen sind schlicht unerklärlich. So wird der Verteidigung ohne Angabe von sachlichen Gründen verweigert, eine Protokollkraft zu beschäftigen. Der Öffentlichkeit wird das Mitschreiben verboten. Die Vorsitzende hat kürzlich in einem kurzen Moment der Wahrhaftigkeit selbst zugegeben, dass wir uns nicht in einem Gerichtssaal, sondern in einem Kasernenhof befinden, in welchem sie sich militärische Befehlsgewalt anmaßt. All dies zeigt die tiefe Voreingenommenheit der Kammer.
Es wird hier kein faires Verfahren geführt, sondern unsere Mandantinnen und Mandanten werden als gefährliche Subjekte vorgeführt und gebrandmarkt. Ihre Behandlung soll offensichtlich andere Mitmenschen von ähnlichen Akten antimilitaristischen und menschenrechtsgeleiteten Widerstandes gegen bestehendes Unrecht abschrecken.
Was hat Sie selbst bisher am meisten überrascht am Verfahren, am Vorgehen des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden?
Überrascht hat mich gar nichts. Aber es erschüttert mich trotzdem, wie mit jungen Menschen, die offensichtlich aus zutiefst humanistischen Gründen heraus gehandelt haben und die lediglich Sachschaden an todbringenden Maschinen angerichtet haben, umgegangen wird. Alle fünf befinden sich seit nunmehr mehr als zehn Monaten und verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft.
Und an welchem Punkt befindet sich das Verfahren?
Wir befinden uns jetzt mitten in der Beweisaufnahme. Das Gericht hat bis Januar 2027 terminiert.
Können Sie uns ein wenig mehr Persönliches zu den fünf Angeklagten sagen? Und insbesondere über Ihren Mandanten?
Alle fünf sind engagierte junge Menschen – Studentinnen und Künstler – die sich jahrelang u.a. für palästinensische Rechte eingesetzt haben. Mein Mandant Daniel hat einen Abschluss in Philosophie und Neuropsychologie und arbeitete fünf Jahre lang in einem Labor des Max-Planck-Instituts. Daniel hatte sich auf maschinelles Lernen für ökologische und soziale Gerechtigkeit spezialisiert, klassifizierte gefährdete Singvögel und erforschte die kolonialen Ursprünge indigener Artefakte im Ethnologischen Museum in Berlin.
Wie geht es ihnen in der inzwischen ja schon etwa zehn Monate andauernden Untersuchungshaft?
Es ist eine schwere Belastung, ein tiefer Einschnitt für alle. Die Ungewissheit und Einsamkeit ist quälend. Daniel verbringt regelmäßig 23 Stunden täglich in einer Einzelzelle, die ungefähr zwei mal fünf Meter groß ist. Sämtliche Besuche und Telefonate, die allerdings auf insgesamt lediglich eine Stunde monatlich beschränkt sind, sind überwacht.
Derzeit ist es in seiner Zelle so heiß, dass er lieber auf dem Boden schläft als in seinem Bett. Jeden Tag bekommt er eine Stunde Hofgang in einem Betonhof ohne Grün. Duschen darf man in der JVA Ulm etwa dreimal pro Woche. Manchmal kann er den Trainingsraum nutzen.
Gleichzeitig sind alle überwältig von der breiten Solidarität, die sie erfahren innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals.
Die fünf Angeklagten stammen ja – neben Deutschland – unter anderem aus Großbritannien, Irland und Spanien. Sind die jeweiligen Botschaften der Heimatländer der Angeklagten involviert? Gab oder gibt es diplomatischen Druck aus dem Ausland auf deutsche Behörden?
Das irische Konsulat ist involviert und besucht ihn regelmäßig. Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass in den ersten sechs Monaten illegalerweise bei Familienbesuchen eine Trennscheibe vorhanden war. Danach wurde diese beseitigt. Irische und EU-Abgeordnete haben wiederholt das laufende Verfahren skandalisiert und auf die unfairen Bedingungen hingewiesen. Die auswärtigen Regierungen wagen aber bislang offenbar nicht, sich auch auf Regierungsebene kritisch zu äußern. Das wäre jedoch überfällig.
Was sind die Hauptargumente der Anklage und worauf stützen sie sich?
Die Anklage bezieht sich vor allem auf die offensichtlich gegebene tatbestandliche Sachbeschädigung, hat sich jedoch von Beginn an schlicht geweigert, in Richtung möglicher Rechtfertigungsgründe zu ermitteln. Die Involvierung von Elbit Systems in den Genozid wurde niemals als relevant auch nur in Betracht gezogen.
Zum Beleg für die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezieht sich die Generalstaatsanwaltschaft vor allem auf das selbstgedrehte Tatvideo der Mandanten, in welchem sie auf die Bewegung oder Gruppierung „Palestine Action“ hindeutende Kleidung tragen. Das Agieren unter einem Label begründet aber noch keine Einbindung in organisatorische Strukturen, welche § 129 StGB jedoch voraussetzt.
Für wie tragbar halten Sie insbesondere den Vorwurf des Antisemitismus wegen des gesprühten Vorwurfs „Babykiller“ an die Wände der Waffenfirma?
Dieser Vorwurf ist absurd. Seit dem 7. Oktober 2023 bis September 2025 wurden mindestens 20.000 palästinensische Kinder im Gazastreifen getötet. Das ist mindestens ein Kind pro Stunde. Über 1.000 der getöteten Kinder wurden nicht einmal ein Jahr alt. Nach UN-Angaben erlitten zudem mindestens 21.000 Kinder so schwere Verletzungen, dass sie langfristig mit einer Behinderung leben müssen. Mindestens 132.000 unter Fünfjährige waren im September 2025 vom Tod durch akute Unterernährung bedroht, mindestens 135 damals bereits verhungert.
In diesem Jahrhundert gab es keinen Konflikt, in welchem so viele Kinder in einem Jahr getötet wurden, wie in einem Jahr in Gaza. In den ersten fünf Monaten dieses Krieges wurden bereits mehr Kinder getötet als in sämtlichen Konflikten der Welt in den letzten vier Jahren zusammen.
Laut „Save the Children“ verloren Stand Januar 2024 im Durchschnitt zehn Kinder täglich eines oder beide Beine – Gaza ist laut den Vereinten Nationen mittlerweile der Ort mit der weltweit höchsten Anzahl an Kindern mit Amputationen. Es liegen zahlreiche Berichte von Ärztinnen und Ärzten über systematische, gezielte Erschießungen von Kindern durch Scharfschützen und Drohnen vor. Ein aktueller UN-Bericht aus Juni 2026 bestätigt das erneut.
Das Thematisieren dieses Massenmordes an Kindern beruht demnach schlicht auf Fakten und nicht auf Legenden. Dies unter Verweis auf die antijüdische Ritualmordlegende als antisemitisch zu bezeichnen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft tut, dient nicht nur dem durchschaubaren Ziel der Delegitimierung unserer Mandantinnen und Mandanten, sondern verwendet dabei selbst ein antisemitisches Stereotyp – nämlich die Gleichsetzung Israels mit dem Judaismus. Das haben unsere Mandantinnen und Mandanten niemals getan.
Und was ist Ihre Verteidigungsstrategie? Auf welche Argumente stützen Sie und die anderen Verteidigerinnen und Verteidiger sich hauptsächlich? Es sind ja Sachschäden in Höhe von ca. einer Million Euro entstanden. Jetzt heißt es oft umgangssprachlich: „Gewalt ist keine Lösung“. Wie begründen Sie, dass das Beschädigen von Rüstungsinfrastruktur in diesem Fall rechtlich und moralisch zur Verhinderung von Kriegsverbrechen geboten war?
Am 16. September 2025, also nur wenige Tage nach der Aktion, veröffentlichte eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission einen Bericht und kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Staat Israel verantwortlich ist für die Begehung des Völkermordes an den Palästinensern im Gazastreifen. Diese Einschätzung wird von allen wichtigen Menschenrechtsorganisationen sowie von den anerkanntesten Genozidforscherinnen und -forschern weltweit geteilt.
Die Vertragsstaaten der Genozidkonvention, und dazu gehört auch Deutschland, sind in einem solchen Fall verpflichtet, sämtliche ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern.
Deutschland ist dieser Pflicht nicht nur nicht nachgekommen, es hat sie als zweitgrößter Lieferant von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an Israel massiv verletzt und damit Beihilfe zum Genozid begangen.
Sämtliche Demonstrationen dagegen, alle Rechtmittel, die dagegen vor deutschen Gerichten angestrengt wurden, haben daran nichts geändert, sodass auch Elbit Systems Deutschland aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus fortgesetzt Rüstungsgüter nach Israel exportieren konnte.
In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF.
Wie schätzen Sie selbst die Erfolgsaussichten der Verteidigung ein? Was für ein Ergebnis erwarten Sie?
Bislang hat es nicht den Anschein, dass die Strafkammer oder die Generalstaatsanwaltschaft sachlichen Argumenten gegenüber in irgendeiner Form aufgeschlossen wären. Sie scheinen dagegen entschlossen, mit aller Macht auf eine mehrjährige Freiheitsstrafe hinzuwirken. Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Es wäre auch schon ein Grund zur Freude, wenn in Anerkennung der humanistischen Überzeugungen unserer Mandantinnen und Mandanten am Ende des Verfahrens wenigstens ein Ergebnis stünde, welches zu ihrer Haftentlassung führen würde.
Wie schätzen Sie die Darstellung der Angeklagten und des Geschehens in der deutschen Presse ein? Gab es Interesse? Und war die Darstellung aus Ihrer Sicht vollständig und fair bisher?
Es gibt schon ein beachtliches Interesse an dem Verfahren, und ich finde die Darstellung bislang, von Ausnahmen abgesehen, durchaus ausgewogen.
Im Kern geht es um die juristisch spannende Frage der rechtfertigenden Nothilfe gegen ein systemisches staatliches Makroverbrechen. Daran knüpft sich die die politische Öffentlichkeit interessierende Frage an, wie gerade der deutsche Staat mit Menschen umgeht, die versuchen, einen Genozid zu stoppen.
Somit wird in diesem Verfahren letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt. Die täuschende Selbstdefinition und Selbstdarstellung Deutschlands als moralischster Akteur der Weltgeschichte, welches seine gezogenen Lehren aus der Geschichte an der unverbrüchlichen Solidarität mit Israel beweisen will, paradoxerweise gerade hierdurch aber zum Mittäter eines Genozids wird, erodiert immer mehr und ist dabei, in sich zusammenzufallen.
Es wird immer deutlicher, dass es eigentlich unsere Mandantinnen und Mandanten sind, welche das Nie wieder! ernst genommen haben, während es von Deutschlands Staatsräson mit Füßen getreten wird.
Um einmal von dem konkreten Fall wegzukommen: Wie sehen Sie generell die Entwicklung in Deutschland, was die Einhaltung des Völkerrechts auch durch die Bundesregierung im Fall Gaza und Westjordanland angeht? Warum, glauben Sie, hält die Regierung weiterhin an ihrem klar völkerrechtswidrigen Kurs bei der militärischen Unterstützung Israels fest?
Die Entwicklung in Deutschland ist generell beängstigend, nicht nur im Hinblick auf die fortdauernde völkerrechtswidrige Unterstützung Israels bei seiner Politik der Besatzung und ethnischen Säuberung Gazas und des Westjordanlandes und seiner weiteren Kriege gegen Libanon und Iran.
Deutschland befindet sich insgesamt in einer Phase expliziter, expansiver und umfassender Kriegsertüchtigung sowie exorbitanter Militarisierung nach innen und außen, bei gleichzeitiger Verarmung breiterer Bevölkerungsschichten und Verkümmerung sozialer und industrieller Infrastruktur. Die Kriegsertüchtigung richtet sich ausdrücklich gegen Russland. Was für eine Geschichtsvergessenheit in einem Land, welches für 27 Millionen ermordete Sowjetbürgerinnen und -bürger verantwortlich zeichnet. Auch an diesen Vorgängen zeigt sich die eklatante Bedeutungslosigkeit des Nie wieder! für die politischen Eliten dieses Landes.
Was könnte hier aus Ihrer Sicht einen Kurswechsel auslösen?
Öffentlicher Druck und Widerstand.
Vielen Dank für das Gespräch!
(Das Interview wurde schriftlich geführt)
Titelbilder: Ignacio Rosaslanda / Ulm5 Instagram-Account – Hebh Jamal
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