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Titel: Mal eine gute Nachricht: In Italien gibt es die Strandliege für vier Euro

Datum: 24. Juli 2026 um 9:00 Uhr
Rubrik: Länderberichte, Verbraucherschutz
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Mal etwas anderes inmitten der vielen Nachrichten zum Empören, der ernüchternden Erkenntnis der Bürger, dass alles schlechter wird und dass es immer noch schlimmer geht – erfreut für den Moment, wenn gute Nachrichten wie Lichtblicke den Alltag erhellen. Einen solchen hatte ich jetzt, und er zeigte mir, dass es nicht viel braucht, das Leben gegen ungehemmten Ellenbogeneinsatz fairer zu machen. Ich gebe zu, ein wenig mehr Fairness allein reicht nicht für echte Verbesserungen. Dennoch will ich ein Beispiel aus Italien schildern, das auch etwas mit uns zu tun hat. Der Zugang zum Meer und der Aufenthalt am Strand sind ein Jedermannsrecht, theoretisch. Sehr viel Geld wird damit verdient, weil das Recht eingeschränkt wird. Tatsächlich widersteht mancher Bad-Betreiber der Gier. Wie wäre es, wenn das Schule machen würde – und zwar in vielen Lebensbereichen? Nicht als Gnadenakt, sondern als gelebte Praxis. Ein Zwischenruf von Frank Blenz.

Der Strand, das Ufer, das Meer sind für alle da

Sommer, Sonne, Ferien. Und dann das herrlich geschwungen ausgesprochene Bella Italia. Gerade uns Deutschen wird es ganz warm ums Herz, denken wir an unsere südlichen Nachbarn, die Italiener – an ihre Lebensart, die so anders als unsere ist, so entspannt, so lässig, dem Motto „Das Leben ist schön“ verbunden. Ja, auch ich weilte schon öfters in Italien, in Südtirol, am Gardasee, in Städten wie Genua, Pisa, in Rom. Sicher können Italienkenner nachempfinden, wenn ich berichte, dass mir meine Italien-Schwärmerei den Blick vernebelt und mich unkritisch sein lässt. Dabei ist Italien nicht nur „bellissima“, sondern auch ein Land (wie unseres) voller gemachter Probleme und Umstände, die vielen Bürgern das Leben schwer machen. Beispiel: der eigentlich freie Zugang zum Meer und dagegen die vielfach private Bewirtschaftung der Strände und das Missachten von Gesetzen, geduldet vom Staat, konsequent genutzt von den Profiteuren. Selbige stört wenig, dass nach Artikel 822 des italienischen Zivilgesetzbuches und nach Artikel 28 des Schifffahrtsgesetzes Strände, Küsten und das Meer zum öffentlichen Eigentum zählen.

Die gute Nachricht las ich nun in Medien: In einem Strandbad im italienischen Badeort Riccione an der Adria bietet Betreiber Guerrino Ricci seine Sonnenliegen nicht wie üblich für horrende Preise an. Vier Euro pro Tag kostet eine, und der Sonnenschirm ist kostenlos. Der 87-Jährige führt den Strandbetrieb seit 1974 und hat eine eindeutige Meinung zur Gier seiner Kollegen: „… für ein bisschen Schatten darf man keine überhöhten Preise verlangen, …“, sagte er gegenüber der Zeitung Il Resto del Carlino.

Ich finde Riccis Maßhalten gut. Italiens Meeresküsten sind öffentliches Eigentum und grundsätzlich für alle Bürger frei zugänglich. Doch die Realität sieht anders aus: Das Recht auf Meer, Strand und Erholung wird kommerziellen Verwertungsinteressen untergeordnet. Die Preise steigen und steigen. Viele Menschen können sich Meer und Strand kaum leisten, es wird ihnen der Zugang erschwert, limitiert, sie werden genötigt, müssen zahlen – oder kein Meer. Meine Zuneigung zu Italien schwächelt. An die 3.500 Kilometer lang ist die Küste Italiens, die schönsten Abschnitte sind privat, die weniger komfortablen öffentlich. Nebenbei: Ein Strandbad zu betreiben, für Ordnung, Sauberkeit zu sorgen, den Lebensstil Strandbad zu pflegen, dagegen ist an und für sich nichts zu sagen. Und ja, gegen das Geldverdienen auch nicht. Allein das Monopol ist das Problem, das Preisgestaltungsdiktat, die Gier, die Ausgrenzung von Bürgern. Das Immer-mehr-haben-Wollen. Der Aufenthalt am Meer kann angemessen kosten dort, wo etwas angeboten wird. Doch darf eben nicht jeder Meter Strand dazu privat eingenommen werden.

Öffentliches Baden mit freiem Zugang ohne Gebühr – stark eingeschränkt

Ich habe in drei Orten – in Portofino, nahe Ostia und an der Toskana-Küste – selbst erlebt, wie sich das anfühlt, Badegast eines öffentlichen, kostenlosen Strandes zu sein. In Portofino war der kostenfreie „Strand“ ein Streifen von 20 Metern Breite entlang des Ufers und mit einer Länge von 100 Metern hin zur Straße. Der Streifen war sehr gut besucht. In Ostia wurde den Menschen, die wohl nicht viel Geld haben, viele Senioren darunter, inmitten der privaten, teuren Bäder, ein abgezäunter Sand-Abschnitt überlassen, der dazu weder sanitäre Einrichtungen noch Müllbehältnisse bot. Der Clou war das „Strandbad“ in Rosignano Solvay in der Toskana: eine lieblose Anlage mit einer verwaisten Badebaracke und einem Meer so blau wie sonst nirgends in Italien. Dort badeten Menschen, die wussten, dass der kostenlose Strand und das Wasser im Bereich des Abflusses des Industriegebietes einer Soda-Fabrik liegen. Der Strand wird sogar beworben, dass er eine „Karibik-Optik“ mit extrem hellem Sand und hellblauem Wasser habe. Die Optik rührt von den Einleitungen …

Freier Zugang, Sonnenliege für vier Euro – keine Gnade, sondern Pflicht

Italien ist wie Deutschland ein Land der Reichen, des Mittelstandes und der Armen. Den hierarchischen Zustand zu ändern, kommt Entscheidungsträgern und Profiteuren bislang nicht in den Sinn. Selbst im Gesetz festgeschriebene Grundsätze der Gleichheit und Fairness werden umschifft, womit ich wieder beim Urlaub bin.

So ist der freie Zugang zum Meer für jedermann zwar theoretisch garantiert, doch das Meer ist begehrt und die Strände hervorragend privatwirtschaftlich nutzbar. Geschäftstüchtige wie gierige Italiener langen entsprechend hin, und die Freiheit sowie das öffentliche Gut Meer und Strand werden zu einer Farce. Italien verwehrt vielen Menschen gar den ureigenen Reichtum mit diesem Handeln, gerade denen, die nicht auf der Sonnenseite von Bella Italia leben. Beinah jeder fünfte Bürger gilt als von Armut bedroht oder sozial ausgegrenzt. Viele Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor, in prekären Arbeitsverträgen, die Sozialgesetze sind unter Premierministerin Meloni zusammengestrichen worden, obwohl die Zahl hilfsbedürftiger Menschen steigt. Der Besuch am Meer in einem Bad bei den vorherrschenden hohen Preisen ist für diese Italiener Luxus, Azzurro-Gefühl hin oder her.

Lichtblick EU?

Dabei liest sich das leicht: Der freie Durchgang zum Baden bedeutet, dass private Betreiber verpflichtet sind, einen kostenlosen Durchgang zum Meer zu gewährleisten. Freie, kostenlose Strände muss es einfach neben den kostenpflichtigen Bädern geben.

Bringt jetzt etwa die Europäische Union Fortschritte im Interesse der Bürger auf freien Zugang? Italiens Strandbesitzer-Lobby samt Regierung haben sich lange mit der EU gezankt, das Geschäft mit den Strandkonzessionen ist das Streitobjekt. Nun hat sich die EU durchgesetzt und nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Italien verpflichtet, weitreichende Änderungen in der Bäder-Praxis umzusetzen. Bedeutet: 30.000 Strandkonzessionen sollen EU-weit neu, transparent und wettbewerbsorientiert ausgeschrieben werden. Ziel ist es, die festen Pfründe der ewigen Bad-Betreiber, ihr Monopol zu beenden und womöglich eine faire Preisgestaltung auf den Weg zu bringen. Der Blick nach Italien verrät derweil, dass die dortigen Mühlen der Bürokratie langsam mahlen.

Deutschlands Zugang zu Ufern und Seen

Von Italien nach Hause schaue ich mich um, wie hierzulande mit dem Recht auf Zugang zu Ufern und zum Wasser umgegangen wird. Und siehe da, es erstaunt, dass einzig der Freistaat Bayern in seinem Naturschutzgesetz formuliert, dass das Ufer der freien Natur grundsätzlich für jedermann unentgeltlich zugänglich ist. In Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzliche Uferwege festgelegt. Und passend zu unserem Mantra ‚Eigentum über alles‘ können Eigentümer Ufergrundstücke abriegeln oder einzäunen. Wohin wir in Deutschland blicken: private Bebauung, Zäune, Mauern versperren Zugänge. Und die Ostsee, die Nordsee? Viele Orte verlangen Gebühren, Kurtaxe. An der Ostseeküste erfreuen naturnahe Strände und barrierefreie Strandabschnitte, die frei zugänglich und kostenlos sind. Und ja, Gebühren (Parken, Strandkörbe) sind nicht ganz billig. Ich lese im Bundesnaturschutzgesetz: Jedermann müsse das Recht haben, Strand und Meer unentgeltlich zu betreten (§§ 59 und 62 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG)).

So, wie ein Italiener nicht gierig ist, ginge das doch auch bei Mieten, Energie, Kraftstoff, Lebensmittel, Medikamente und so weiter, oder nicht?

Wie wäre es, wenn das Beispiel des alten Italieners an der Adria Schule machen würde – und zwar in vielen Lebensbereichen? Vier Euro für eine Strandliege sind okay. Mir fielen andere Preise für viele Waren und Dienstleistungen ein, die den Anbietern dennoch eine einträgliche Rendite einbringen würden. Wenn da nicht die schamlose Gier und wenn da nicht die eigenartige Untätigkeit der staatlichen Institutionen wären. Mieten, Energie, Pharma, Pflege, Bildung, Öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Kultur, Lebensmittel und so weiter. Überall zeigt die Richtung diverser Preis-Grafiken nur nach oben.

Ich fahre an die Tankstelle und denke an den Spruch „ich will nur mal schauen“. Ich muss aber tanken. Das ist eine Situation der Nötigung, entweder/oder, die vom Anbieter ausgenutzt wird. Der Staat, hier das Kartellamt, prüft – und unternimmt nichts.

Bella Italia. Wie schön, dass es Bad-Betreiber wie Ricci gibt, die für ihre Gäste da sind, die das Prinzip ‚Leben und leben lassen‘ kennen und denen es nicht egal ist, wie es den Mitmenschen geht. Das ist mal eine gute Nachricht. Moderate Preise überall wäre eine weitere.

Titelbild: POV_artist / Shutterstock.com


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