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Titel: Leserbriefe zu „Der Fall Spahn – und die Verachtung des Max Mustermann“

Datum: 2. August 2026 um 16:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
Verantwortlich:


Alexander Neu vertritt hier die Meinung, nach der Jens Spahn mit seinem Verhalten das generelle Problem der „Verachtung der Eliten gegenüber Max Mustermann manifestiert“ habe. Sein Verhalten sei „zwar nicht illegal, jedoch illegitim“: Der CDU-Politiker Spahn habe noch während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt einen Parteitagsbeschluss mitgetragen und diesen zugleich als „Privatmann“ unterlaufen. Während die Leihmutterschaft, besser gesagt die ärztliche Ermöglichung sowie die Vermittlung in Deutschland sogar strafrechtlich relevant seien, umgehe ein deutscher Politiker das deutsche Recht. Wenn ein Vertreter der legislativen, also der rechtsetzenden Gewalt, und davor Gesundheitsminister, also der rechtsausführenden Gewalt, diese Gesetze durch Umgehung derselben missachte, so füge er damit dem ohnehin belasteten Verhältnis von Politik und Gesellschaft einen enormen Schaden zu. Abgedruckte Leserbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Kürzungen aus redaktionellen Gründen bleiben vorbehalten. Wir haben dazu interessante E-Mails erhalten. Dafür bedanken wir uns. Die nun folgende Auswahl der Leserbriefe hat Christian Reimann für Sie zusammengestellt.


1. Leserbrief

Sehr geehrte Nachdenkseiten,

Guter Artikel von Alexander Neu!

Aber: den wahren Grund für diesen Rücktritt werden wir erst dann (vielleicht) erfahren, wenn sich Herr (m/w/d) Spahn nachkommenslos entleibt hat, sich vielleicht die Archive öffnen und sich dann überhaupt noch jemand dafür interessiert. Der Stinkefinger war es eher nicht! Wie gewohnt wird dieser „Herr“ nach oben fallen, nachdem die Schwerkraft per Gesetz für rechtswidrig erklärt wurde.

Freundliche Grüße, und weiter so, Wolfgang Blendinger


2. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Neu,

vielen Dank für Ihre detaillierte Aufschlüsselung des Begriffes “Leihmutterschaft” – und weshalb es besonders empörend ist, dass Herr Spahn eine Sonderregelung für sich und seinen “Ehemann” glaubte herausnehmen zu können.

Ihn dann auch noch einer “Elite” zuzuordnen, halte ich nach seinen gravierenden Fehlleistungen als Bundesgesundheitsminister nicht für angebracht.

Vielmehr sollte verhindert werden, dass er jemals wieder ein politisches Mandat oder Amt erhalten könnte und ihm deshalb das passive Wahlrecht auf Dauer entzogen werden – statt ihm immer noch ihrer “Wertschätzung” zu versichern – wie gerade im ZDF-Format “Was nun, Herr Frei”, sein Nachfolger als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender.

Die zuständigen Gremien der CDU sollten prüfen, ob sein Ausschluss aus der CDU nicht zwingend geboten ist – auch, umdie zunehmende Verdrossenheit der Bürger über solche Politiker nicht weiter zu steigern – und damit auch ihrer Partei zu schaden.

Mit freundlichen Grüssen
Günter Steinke


3. Leserbrief

Hallo NDS, sehr geehrter Herr Neu,

haben nicht schon unsere Eltern uns immer wieder erklärt, daß die Bullies am besten abzuwehren sind, wenn man ihnen nicht das gibt, was sie erwarten – also Gezeter, Empörung und Geschrei?

Ich für meinen Teil habe beschlossen, daß – sollte ich je einer dieser Witzfiguren begegnen – ich sie nur lautstark und inbrünstig auslachen werde. Da greift dann auch kein Rhetorikkurs mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bichler


4. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Neu,

Wichtig ist festzustellen, dass es bei Herrn Spahn erheblichen Druck von aussen benötigte ihn zurücktreten zu lassen.

Seine Normen, Werte, Moral, Gewissen haben ihn nicht dazu bewegt.

Sein privates Handeln widersprach seiner öffentlichen Position = Doppelmoral.

Ohne Frage hat Herr Spahn sich vorher gut informiert und etliche Vorbereitungen benötigt, um sein Erstrebtes Ziel zu erreichen, dies als Hinweis auf vorsätzliches Handeln.

Der Fall Spahn ist kein Einzelfall:

  • Corona Partygate Boris Johnson
  • Klaus-Peter Wilsch, CDU, geburtstagsfeier 60
  • Europarlementarier József Szájer
  • Nicolas Sarkozy
  • Silvio Berlusconi
  • Helmut Kohl, Spendenaffaire CDU
  • Rainer Grindel DFB Korruptionsskandal.

Mächtige beanspruchen für sich selbst den Ausnahmezustand.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Janssens


5. Leserbrief

Liebes NDS-Team, hallo Herr Neu.

Einfach eine Intention!

Bleibt hier nicht ein ganzes Gedankenbild in der Luft hängen?

Es geht um die Wertigkeit der Frau und der Mutter. Als was wird/lässt sich Frau/Mutter missbrauch(t)en?

Als Gebärmaschine!

Die Zeugung im Reagenzglas/künstliche Befruchtung!

Die Aufzucht des Nachwuchses im Brutkasten ist bereits ab dem 4/5. Monat möglich. Wie weit soll sie noch gehen?

Die Pharmazie jubelt!

Schaffung eines künstlich gebrüteten Menschen? Eingesperrt in ein Exoskelett?

Gesteuert durch Minirechner im Gehirn?

Ohne Gefühl – brauchbar für Kriege?

Manipulierbar als Tötungsinstrument; wenn es fällt, stirbt ja nur ein „es“?

Herr General – sie jubeln?

Transhumanismus!

Bis vor ca. 3500 Jahren war die Frau/die Lebengebende die wichtigste Gottheit, das wichtigste Geschlecht. Wichtiger als der Mann/Essensbringer.

Sollten wir uns nicht trotz „72 Geschlechter“ („Was sind die 72 anderen Geschlechter“, Dr. Hans Berger) wieder darauf besinnen?

Liebe Grüße
Uwe Greiffenberger


6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Neu,

Ihren Artikel „Der Fall Spahn – und die Verachtung des Max Mustermann“ las ich mit Interesse und darf Ihnen zusätzlich auch zum treffenden Titel gratulieren. Tatsächlich ist jedoch der Grund dieser Zeilen das Augenmerk auf die Fortsetzung dieser Leihmutterschafts-Geschichte und das daraus entsprungene Kind zu richten. Ein Elternteil des Ehepaar Spahn muss beim zuständigen deutschen Generalkonsulat in den USA vorstellig werden und dort Papiere für die „Heimreise“ des Kindes beantragen, d. h. zuvor eine Vaterschaftsanerkennung für das Kind machen. Muss hierfür auch der Vertrag mit der Leihmutter vorgelegt werden? Wer schloss den Vertrag, das Ehepaar Spahn oder nur Jens Spahn oder nur sein Partner David? Wer hat zur Zeugung des Kindes das Sperma geliefert? – d. h. nur diese Person kann de jure eine Vaterschaftsanerkennung machen. Ist eine Vaterschaftsanerkennung unter diesen illegalen Voraussetzungen überhaupt zulässig – da sie Nachahmer zum illegalen Menschenhandel (um den es sich de facto & de jure) handelt animiert.

Der § 7 StGB regelt die Zuständigkeit des StGB für von Deutschen im Ausland begangene Straftaten!

Mit freundlichen Grüßen
Frank-Reg. Wolff


7. Leserbrief

Moin,

“Angesichts dessen ist die Beantwortung einer ethischen Einordnung der Leihmutterschaft nur subjektiv möglich.”

Das ist falsch, denn es ist bereits wissenschaftlich erwiesen, daß die Trennung des Säuglings von der Mutter nicht nur psychische, sondern auch physische Traumata mit sich bringt: rico-brunner.com/de/trauma-durch-trennung-von-der-mutter-langfristige-auswirkungen-und-heilung/

Das ist vorsätzliche Kindeswohlgefährdung, womit eine Leihmutterschaft generell, egal wo, zu verbieten ist.

“In der Regel handelt es sich jedoch um ein kommerzielles Modell, um ein Geschäftsmodell: Frauen verkaufen ihre Bäuche für kinderlose Möchtegern-Eltern.”

Die Ehefrau eines Multimillionärs wird wohl kaum dem “Geschäft” der Leihmutterschaft nachgehen; die Hartz IV-Empfängerin hingegen schon, wenn es ihren Lebensunterhalt durch eine größere Geldsumme sichern kann. Geld macht schlichtweg erpreßbar, doch an diesem Grundfest unserer Gesellschaft rüttelt niemand; kein Mensch denkt auch nur daran, das Geld abzuschaffen. Geld kauft täglich viele Menschen auf vielfältige Weise, sei es durch Erpressung oder durch Verlockung.

Desweiteren kann eine Leihmutterschaft auch für die Mutter traumatisierend sein, wenn sie sich am Ende vielleicht doch noch wünscht, das Kind behalten zu können, weil sie sich ihm tief verbunden fühlt. Menschen sind schließlich keine Roboter, und eine Schwangerschaft mit anschließender Geburt ist schon ein, wenn nicht das außergewöhnlichste Ereignis im Leben.

Was deutsche Politiker angeht:
Wer meint, daß deutsche Gesetze für sie nicht im Ausland gelten, sollte unverzüglich von allen politischen Ämtern entfernt werden. Ich beziehe mich bei meiner Forderung zunächst nur auf das Strafgesetzbuch: Wer etwa einen Mord im Ausland begeht oder dort eine Leihmutter engagiert, der hat als Minister in Deutschland nichts zu suchen. Solche Menschen neigen nämlich dazu, Gesetze nur als Empfehlung und nicht als etwas Beachtenswertes zu betrachten.

Deutsche Gesetze könnten übrigens auch im Ausland durchgesetzt werden:
Fährt jemand ins Ausland mit dem Vorsatz, dort etwas zu tun, was hierzulande nicht erlaubt ist, und kehrt danach zurück, dann könnte die Person trotzdem belangt werden — die Gesetze müssen das nur explizit einschließen. Möglich wäre es also durchaus. Und schon heute können beispielsweise Kindeswohlgefährdungen, wenn sie im Ausland begangen wurden, je nach Lage auch in Deutschland zu Gerichtsverfahren führen. Das, zumindest, hat mir grob eine KI gesagt.

Aus meiner Sicht hat das Ehepaar Spahn ganz eindeutig ein Kindeswohl gefährdet, und das mit Vorsatz.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schauberger


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