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Titel: Leserbriefe zu „Die „Ulm 5“ in Stammheim – Schauprozess und Schmierentheat“
Datum: 8. November 2026 um 12:00 Uhr
Rubrik: Leserbriefe
Verantwortlich: Redaktion
Annette Groth kommentiert hier die Verhandlung in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“, die im September 2025 in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland eingebrochen seien und „dabei einen Sachschaden in Höhe von rund einer Million Euro verursacht haben sollen“. Die fünf Angeklagten würden sich seit September 2025 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg befinden, und „das über Monate in weitgehender Isolationshaft“. Wünschenswert sei es, dass der Prozess gegen die Ulm 5 mehr mediale – und auch juristische – Aufmerksamkeit erhielte, weil er einfach hanebüchen sei und nach Ansicht der Prozessbeobachter starke Anzeichen für die Befangenheit von Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin vorliegen würden. Der Prozess müsse im Kontext der Repression gegen die Demonstranten gesehen werden, die gegen den Völkermord in Gaza, die Vertreibung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Westbank, im Libanon und in Syrien protestieren würden.
Abgedruckte Leserbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Kürzungen aus redaktionellen Gründen bleiben vorbehalten.
Wir haben dazu interessante Zuschriften bekommen, wofür wir uns sehr herzlich bedanken. Es folgt nun eine Leserbrief-Auswahl, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.
1. Leserbrief
Sehr geehrte Redaktion,
in Deutschland wächst ein israelisch-deutscher militärisch-industrieller Komplex heran. Dazu noch die Einführung von Palantir. Die Auswirkungen sehen wir symptomatisch an diesem Prozess.
Diese Entwicklung zu Ende gedacht bedeutet das Ende der Demokratie. Mit Haftbefehl gesuchte Völkermörder laufen frei herum, während Sachbeschädigung mit Folter bestraft wird.
Rüstungsbetriebe sind die neuen Heiligtümer der Kriegsreligion, sie anzugreifen, ist Blasphemie.
Was die da abziehen, spricht jedem Rechtsverständnis Hohn. Ein Staat, der so handelt, zeigt eine häßliche Fratze. Und die Lämmer schweigen …
Freundliche Grüße
Siegfried Hösch
2. Leserbrief
Hallo Frau Groth,
Deutschland hat einfach richtig viel Glück. Weil es sich noch leisten kann, ein paar wenige Verirrte in Stammheim einzuknasten und gemütlich einem Showprozess zuführen zu können.
Das muss nicht immer so bleiben, sollten wesentlich mehr Bürger das grundlegende System ernsthaft durchschauen.
MfG
Kai P.
3. Leserbrief
Hallo NachDenkSeiten,
Annette Groth beklagt in ihrem Artikel die Behandlung der Angeklagten und bringt dabei immer wieder die Situation in Gaza ins Spiel. Ich stimme ihrer Kritik zu 100 % zu. Aber was hat das mit dem Anschlag auf das Unternehmen zu tun? Der Zweck heiligt nun einmal nicht die Mittel. Es mag historische Ereignisse geben, die eine Abweichung von dieser Regel rechtfertigen. Es bleibt aber immer das Problem, dass eine Seite für sich in Anspruch nimmt, über dem Gesetz zu stehen, weil es einem höheren Zweck dient. Das ist höchst problematisch und kann niemals allgemein akzeptiert werden. Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.
Die Richter mögen befangen sein. Aber welche relevanten Informationen könnte ein Gutachten zu den Geschäften des Unternehmens beisteuern? Das tut schlichtweg nichts zur Sache. Rüstungsunternehmen kann man nicht dafür zur Rechenschaft ziehen, wie und wo ihre Produkte eingesetzt werden. Auch nicht, wenn wir das moralisch zutiefst ablehnen. Es ist legal und (theoretisch) staatlich streng überwacht.
Die Annahme der Fluchtgefahr scheint mir in diesem Fall nicht völlig abwegig. Auch der Verdacht, dass es sich um die Bildung einer terroristischen Vereinigung handeln könnte, ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Das rechtfertigt meiner Meinung nach noch nicht den Vorwurf eines Schauprozesses. Auch wenn ich für die Motive der Angeklagten sehr viel Verständnis habe, kann man bei einem Anschlag auf ein israelisches Unternehmen den Verdacht des Antisemitismus ja nun wirklich nicht leichtfertig abtun. Ich glaube das nicht. Aber was ich glaube, tut doch nichts zur Sache!
Besten Dank und beste Grüße,
n
Anm. d. Red.: Zu der rechtlichen Situation führt der Rechtsanwalt der „Ulm 5“, Benjamin Düsberg, in seinem Interview zu dem Fall auf den NachDenkSeiten (nachzulesen hier) Folgendes aus:
„In dieser Situation spricht alles dafür, dass die Aktion unserer Mandantinnen und Mandanten, welche immerhin zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung dieser Rüstungsproduktion am Standort Ulm führte, als Nothilfe gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Unsere Verteidigung läuft darauf hinaus, sämtliche Schritte dieser Nothilfe-Argumentation unter Beweis zu stellen: gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut durch die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza; Beschädigung des Rüstungsbetriebes in Ulm als geeignete und erforderliche Abwehrhandlung aufgrund der Involvierung des Betriebs in die israelische Kriegsführung und aufgrund der genozidkonventionswidrigen Beihilfehandlungen Deutschlands durch die fortlaufenden Rüstungsgutlieferungen an die IDF.“
Zu den anderen hier genannten Punkten, insbesondere auch zum Antisemitismusvorwurf, lohnt es sich ebenfalls, das Interview zu lesen.
4. Leserbrief
Sehr geehrte Frau Groth,
Sie schreiben in dem Artikel, dass sich die Gefangenen über Briefe freuen.
Ich möchte ihnen allen schreiben, auch in ihren jeweiligen Muttersprachen.
Gibt es die Möglichkeit, an ihre Adressen zu gelangen, evtl. über die Anwälte?
Ich hatte in den vergangenen Jahren an mehrere Menschen geschrieben, die sich in sehr langer Untersuchungshaft befinden, und erfahren, dass dies hilfreich war, um die Situation zu ertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Hovi
-Leserin und Unterstützerin der NachDenkSeiten-
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