Seit dem 27. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, die im September 2025 in die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von rund einer Million Euro verursacht haben sollen. Die fünf Angeklagten befinden sich seit September 2025 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg, und das über Monate in weitgehender Isolationshaft. Ein Kommentar von Annette Groth.
In den überregionalen Medien wird kaum über diesen Prozess berichtet, dementsprechend groß ist die Wissenslücke, selbst bei Friedensaktivisten, über den Prozess, den eine Verteidigerin kürzlich als „Schmierentheater“ bezeichnete. Trotz des weitgehenden medialen Schweigens versammeln sich jeden Prozesstag palästinasolidarische Menschen vor dem Gerichtsgebäude und begrüßen die in U-Haft Sitzenden mit Beifall und Parolen, wenn sie in den Gefangenentransportern aus den verschiedenen Gefängnissen nach Stammheim gebracht werden.
Der Gerichtssaal ist ebenfalls gut gefüllt, und auch dort werden die in Handschellen hereingeführten Angeklagten mit lautem Beifall und Gesang begrüßt. Die gezeigte Solidarität ist für die Angeklagten, sie sich selbst als „Ulm 5“ bezeichnen, außerordentlich wichtig, wie die anwesenden Mütter betonen. Ebenso sind Briefe im tristen Gefängnisalltag und insbesondere bei Isolationshaft mehr als willkommen, denn das sind wichtige Zeichen gelebter Solidarität, die nicht zu unterschätzen ist.
Die fünf Menschenrechtsaktivisten mit irischer, britischer, spanischer und deutscher Staatsangehörigkeit haben mit ihrer Aktion gegen den Völkermord in Gaza und die Komplizenschaft der Bundesregierung protestiert, die trotz des Verdachts des Genozids nach wie vor Waffen nach Israel exportiert. Sie dokumentierten ihre Aktion selbst auf Video und hatten sich am Tatort widerstandslos festnehmen lassen.
In ihren Stellungnahmen zum Tathergang betonten sie, dass sie seit Oktober 2023 alle legalen Protestmöglichkeiten gegen den anhaltenden Völkermord ausgeschöpft hätten, sodass sie nur noch eine Möglichkeit sahen: das Eindringen in die Betriebsräume von Elbit, um den Völkermord zu erschweren bzw. zu verhindern.
Einer der Angeklagten, der irische Philosoph und Neuropsychologe Daniel Tatlow-Devally begründete vor Gericht seine Beteiligung an der Aktion folgendermaßen:
„Mein Handeln in dem Elbit-Betrieb in Ulm war ausschließlich durch dringende humanitäre Erwägungen motiviert. Sie wurzeln in der Erkenntnis, dass Israels Aneignung der palästinensischen Gebiete, die Unterwerfung einer Bevölkerung unter Apartheidgesetze, die Inhaftierung von Kindern ohne Anklage sowie die weit verbreitete Praxis sexueller Gewalt gegen palästinensische Gefangene – dass die Summe dieser Praktiken schlichtweg ungerecht ist. Und dass es falsch ist, sie materiell und diplomatisch zu unterstützen. (…) Zahlreiche internationale Gremien, darunter eine unabhängige UN-Untersuchungskommission, sind zu dem Schluss gekommen, dass Israels Handlungen im Gazastreifen mehrere Kriterien für Völkermord erfüllen, von denen jedes für sich genommen ausreicht, um zu dem Schluss zu kommen, dass ein solcher stattfindet. Dazu gehören die systematische Tötung von Angehörigen einer geschützten Gruppe, die systematische Zerstörung der für das Überleben notwendigen Lebensbedingungen, die Unterbindung jeglichen Zugangs zu Schwangerschafts- und Geburtshilfe sowie die Vorenthaltung von Nahrungsmitteln und Hilfsgütern in einer Weise, die eine künstliche Hungersnot begünstigt.
Wegzuschauen, wenn ein Völkermord stattfindet, ist verwerflich; die Ausrüstung bereitzustellen, um diesen durchzuführen, ist noch schlimmer. Angesichts der sich häufenden Beweise für Israels Völkermord in Palästina entschied sich Deutschland nicht nur dafür, Israels Streitkräfte weiterhin zu versorgen und zu unterstützen – es stockte seine Lieferungen von Waffen und Kriegsausrüstung an Israels Besatzungs- und Invasionsarmee sogar drastisch auf. Es gibt vieles, was ich an meiner Wahlheimat Deutschland liebe. Aber dass Deutschland den Massenmord an den Menschen in Gaza in Form materieller Hilfe unerschütterlich unterstützt hat und hochrangige Politiker zudem ankündigten, die vom Internationalen Strafgerichtshof erlassenen Haftbefehle gegen Personen, die der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt werden, einfach zu ignorieren – das war und bleibt erschütternd und herzzerreißend. … Ich sah mich aus diesen Gründen gezwungen, etwas zu tun, das untrennbar und in komplexer Weise mit dem demokratischen Leben verbunden ist und für dieses unverzichtbar ist, gleichzeitig aber selten in seiner Bedeutung für dieses anerkannt und geschätzt wird: Ich ergriff direkte Maßnahmen. Durch die Beschädigung der Rüstungsproduktion von Elbit Systems in Ulm sollte deren materielle Unterstützung der Verbrechen in Gaza so weit wie möglich gestoppt werden. Denn diese bedeutet Beihilfe zu einem Völkermord. Ich tat dies in der Hoffnung, hierdurch die weitere Belieferung der israelischen Streitkräfte wenigstens stören zu können. Und ich tat dies auch in der Absicht, öffentlich zu skandalisieren, dass die deutsche Regierung und in Deutschland ansässige Rüstungskonzerne den Krieg gegen Gaza aktiv unterstützen und Geld damit verdienen.“
Daniel schilderte auch seine Haftbedingungen und betonte, dass er „aufgrund eines Verwaltungsfehlers“ fünf Monate lang seine Angehörigen nur durch eine Plexiglasscheibe sehen durfte.
Unter Hinweis auf die Anklageschrift, in der der Staatsanwalt versucht, die Ulm 5 als antisemitisch darzustellen, äußert Daniel seine Empörung:
„Es ist eine Schande, Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus darzustellen. Es war daher ermutigend, ergreifend und auch amüsant, diese deutsche Rhetorik des Antisemitismusvorwurfs mit der herzlichen Solidarität meiner vielen jüdischen Familienmitglieder zu kontrastieren. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle die tiefe Solidarität, die mein jüdischer Stiefvater mir gegenüber in den vergangenen Monaten zeigte. Sein moralischer Kompass, seine Herzensfreundlichkeit und seine Widerstandskraft haben mich seit meiner frühen Kindheit geprägt.“
Ob diese Worte dem Staatsanwalt und der Richterin zumindest etwas zu denken gegeben haben, bleibt offen.
Zo Hailu, eine der Angeklagten mit britischer Staatsangehörigkeit, weist in ihrer Erklärung, die sie Anfang September 2026 vor Gericht vorlas, auf mögliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hin. Insbesondere prangert sie die Verletzungen der Artikel 3 (Recht von Verhütung von Folter), Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) an. Zo berichtet, dass sie zeitweise in einer rund 8 Quadratmeter großen Zelle ohne abgetrennte Toilette mit einer zweiten Person untergebracht war; solche Haftbedingungen wären laut der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter menschenunwürdig.
Zo erinnert an die 25.000 Palästinenser und Palästinenserinnen, die seit Anfang des Genozids im Oktober 2023 im besetzten Westjordanland festgenommen wurden, und fragt rhetorisch nach deren „Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit, und Verhütung von Diskriminierung und Folter“.
Sie prangert die Waffenexporte nach Israel an, die laut Informationen von Forensic Architecture seit Oktober 2023 einen Wert von 1,4 Milliarden Euro erreichen.
Allein in der ersten Hälfte des Jahres 2026 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von knapp 800 Millionen Euro. Diese Exporte waren für Nicaragua auch ein Grund für seine Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Beihilfe zum Genozid.
Neben Sachbeschädigung und mutmaßlichem Hausfriedensbruch wird den Ulm 5 auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Als Teil einer kriminellen Gruppierung namens „Palestine Action Germany“ hätten sie die Aktion in Ulm begangen. Entsprechend dieser „Kategorisierung“ wird der Prozess in Stuttgart-Stammheim geführt und weckt damit Assoziationen an die RAF-Prozesse. Wie damals sitzen die Angeklagten hinter einer Glasscheibe, abgetrennt von ihren Anwälten, und werden in Handschellen vorgeführt. Die Besucher dürfen sich keine Notizen machen, weil das Mitführen von Stiften als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft wird.
Die umstrittene Sitzordnung war sogar schon Thema im EU-Parlament. Bereits im September 2025 hatte EU-Justizkommissar Michael McGrath zu dem Fall Stellung genommen und betont, „dass die Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege“. Er verweist aber ausdrücklich darauf, dass verdächtigte oder beschuldigte Personen weder im Gerichtssaal noch in der Öffentlichkeit durch körperliche Fesselung „als schuldig präsentiert werden“ dürfen. Ausnahmen seien nur durch fallspezifische Gründe zu rechtfertigen, etwa gravierende Sicherheitsbedenken“, so Benjamin Düsberg, einer der elf Anwälte, die die Ulm 5 verteidigen.[1]
Der Abgeordnete des irischen Parlaments, Richard Boyd Barrett, besuchte Brüssel und Stuttgart im Juli 2026 und begründete seine Reise:
„Ich habe diesen fraktionsübergreifenden Besuch mitorganisiert, um den Prozess gegen den irischen Staatsbürger Daniel Tatlow-Devally, dessen Familie in meinem Wahlkreis lebt, sowie gegen die Ulm 5 in Deutschland zu beobachten. Alle Berichte über ihre Behandlung und den Ablauf des Verfahrens legen nahe, dass ihnen kein faires Verfahren gewährt wird und wir Zeugen eines Justizversagens werden. Es ist meiner Ansicht nach zutiefst empörend, dass die Ulm 5 unter unmenschlichen Bedingungen behandelt und vor Gericht gestellt werden – unter Anwendung von Gesetzen und in einer Weise, die normalerweise Terroristen und Angehörigen der organisierten Kriminalität vorbehalten ist. Die Angeklagten bestreiten nicht, dass sie einen Akt zivilen Ungehorsams begangen haben – sie stellen jedoch für niemanden eine Gefahr dar. Sie protestierten gegen ein Unternehmen in Deutschland, das Waffen herstellt, die von Israel für einen Feldzug eingesetzt werden, den selbst die irische Regierung als völkerrechtswidrig und völkermörderisch gegenüber Gaza und dem palästinensischen Volk bezeichnet hat. Die irische Regierung muss für die Rechte eines irischen Staatsbürgers und das grundlegende Recht auf ein faires Verfahren eintreten.” [2]
Barrett will die irische Regierung davon überzeugen, Beobachter für die weiteren Verhandlungstage, die bis Ende Februar 2027 angesetzt sind, zu entsenden und zugleich Druck auf die deutschen Behörden auszuüben, damit die Rechte der Angeklagten auf ein faires Verfahren gewahrt werden.
Diesen Druck sollten die fünf Abgeordneten der Partei Die Linke, die am 30. Oktober den Prozess beobachteten, ebenfalls ausüben. Haftbedingungen, Verfahrensführung, die mögliche Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Oberstaatsanwaltschaft, die den Eindruck erwecken, dass die Schuld der Angeklagten bereits vor Abschluss des Prozesses feststeht, müssen diskutiert werden.
Im Juli 2026 unterzeichneten 18 Mitglieder des Europäischen Parlaments einen Offenen Brief an Kommissionspräsidentin von der Leyen und an McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Konsumentenschutz, und baten um eine „Beurteilung, ob nach Ansicht der Kommission die im Unionsrecht vorgesehenen Garantien für ein faires Verfahren in diesem Fall uneingeschränkt eingehalten werden“.[3] Eine Antwort steht noch aus.
Für alle Beteiligten, insbesondere für die Angehörigen der Inhaftierten, die nicht in Deutschland wohnen, für die Verteidiger, Journalisten und solidarische Menschen, die den Prozess beobachten, ist es eine Zumutung, dass die beiden wöchentlich angesetzten Prozesstermine nicht an zwei nacheinander folgenden Tagen stattfinden, sondern häufig mittwochs und freitags. Das wird als Schikane empfunden, die völlig überflüssig ist. Auch die lange Prozessdauer, die bis Ende Februar 2027 angesetzt ist, sorgt für viele Fragen. Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Juli 2026 gefällt werden. Nun ist der Prozess um 7 Monate verlängert worden. Warum?
Bislang wurden alle Sachverständigen, die die Verteidigung benannt hatte, um beispielsweise die Rolle von Elbit Systems Deutschland in Ulm in dem Genozid in Gaza darzulegen, von der Kammer abgelehnt.
Am 30.10. 2026 lehnte der Staatsanwalt Dr. Shir Hever, einen der renommiertesten Rüstungsexperten, der seit vielen Jahren über die militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel forscht, als Sachverständigen wegen „Befangenheit“ ab.
Am selben Tag waren auch fünf Abgeordnete der Linkspartei zur Prozessbeobachtung in Stammheim. Der Sprecher für Rechtsstaatlichkeit der Linksfraktion, Aaron Valent, kommentiert: „Dass das Gericht der Verteidigung nicht erlaubt, Sachverständige einzuladen, um die Handlungen der Aktivist*innen notwendigerweise zu kontextualisieren und auf das eigentliche Problem, die Kriegsverbrechen der israelischen Regierung und den Völkermord in Palästina, aufmerksam zu machen, ist ein Skandal!“ Valent fordert „ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards für die fünf jungen Menschen! Der Tatbestand war ganz klar Sachbeschädigung und Einbruch. Die völlig an den Haaren herbeigezogenen Anklagepunkte der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder gar eines antisemitischen Motives müssen fallen gelassen werden. Den Ulm 5 steht ein Verfahren zu, kein Schauprozess!“ [4]
Es wäre wünschenswert, dass der Prozess gegen die Ulm 5 mehr mediale – und auch juristische – Aufmerksamkeit erhielte, weil er einfach hanebüchen ist und nach Ansicht der Prozessbeobachter starke Anzeichen für die Befangenheit von Staatsanwaltschaft und der Vorsitzenden Richterin deutlich vorliegen. Der Artikel „Richterin will’s gar nicht wissen“ illustriert das absurde Theater, das nicht nur erhebliche Kosten für die Angehörigen verursacht, sondern auch für die deutschen Steuerzahler. [5]
Der Prozess muss im Kontext der Repression gegen die Demonstranten gesehen werden, die gegen den Völkermord in Gaza, die Vertreibung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Westbank, im Libanon und in Syrien protestieren. Dazu gehört Cancel Culture, die zunehmende Beschränkung der Meinungsfreiheit sowie die penetrante Betonung auf die als sakrosankt behandelte „Staatsräson“ und vieles mehr.
Hier sei auf den lesenswerten Artikel von Lennart Michaelis m 23.10.2026 hingewiesen, in dem er die Repression gegen Palästina-Solidarität in Deutschland auf den Straßen und in den Gerichten beleuchtet. Michaelis ist Mitarbeiter beim European Legal Support Center (ELSC), einer europaweit tätigen Rechtshilfeorganisation, die die Aktivisten der Palästina-Solidaritätsbewegung verteidigt, Repression gegen sie dokumentiert und juristisch gegen staatliche und unternehmerische Komplizenschaft vorgeht. [6]
[«1] Interview mit Benjamin Düsberg am 10.7. 2026: „In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“
[«2] ulm5.info/de/nachricht/2026/07/17/Brief-von-irischen-Abgeordneten-die-einen-Prozesstag-beobachten-werden
[«3] ulm5.info/de/nachricht/2026/07/17/18-Members-of-European-Parliament-publish-open-letter-expressing-concern-over-trial-fairness
[«4] aaron-valent.de/2026/10/28-verhandlungstage-fuer-die-ulm-5-fuer-einen-fairen-prozess-in-stammheim/
[«5] kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/812/richterin-wills-gar-nicht-wissen-11172.html – 21.10.2026
[«6] etosmedia.de/gesellschaft/auf-den-strassen-in-den-gerichten-drei-jahre-repression-gegen-palaestina-solidaritaet-in-deutschland/





