Am 16. September 2026 veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ostjerusalem, und Israel des UN-Menschenrechtsrats ihren umfassenden Untersuchungsbericht bezüglich Israels militärischem Vorgehen im Gazastreifen. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Staat Israel hat es nicht nur versäumt, den Völkermord zu verhindern, er begeht ihn aktiv an den Palästinensern im Gazastreifen. Von Patricia Ulrike Zaremba.
Vier von fünf Tatbeständen des Völkermordes laut Artikel II des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der UNO sind dabei erfüllt:
- Das Töten von Mitgliedern der Gruppe,
- das Verursachen von schwerem körperlichen oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe,
- das vorsätzliche Auferlegen von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, und
- die Verhängung von Maßnahmen, die auf Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.
Obwohl sich die Untersuchungen primär auf den Zeitraum ab dem 7. Oktober 2023 bezogen, stellte der UN-Menschenrechtsrat ferner fest, dass sich das genozidale Verhalten des Staates Israel bereits zeitlich vorher in Jahrzehnten rechtswidriger Besatzung und Unterdrückung äußerte. Dies beruhe auf der ausgeprägten Ideologie, welche die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung von ihrem Land und deren Ersetzung als Gegenstand hat. Auch ist das genozidale Vorgehen des Staates Israel geographisch nicht nur auf die Palästinenser im Gazastreifen beschränkt. Vielmehr lässt sich anhand der Handlungen israelischer Sicherheitskräfte und Siedler der konkrete Vorsatz erkennen, die Palästinenser als Ganzes im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet, inklusive dem Westjordanland und Ostjerusalem, zu vernichten.
Am 14. Oktober 2026 erfolgte ein zweiter Bericht der Untersuchungskommission, in dem die vom Staate Israel begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Ausrottung, Verfolgung, Folter, Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt nebst Andauern des Genozids festgestellt wurden.
Die südafrikanische Juristin und Menschenrechtlerin Navanethem „Navi“ Pillay erhielt in diesem Jahr den Friedensnobelpreis für ihre Bemühungen um die Förderung des Friedens und des Völkerrechtes. Unter anderem leitete sie die UN-Menschenrechtskommission, welche die beiden genannten Berichte verfasst hat.
Trotz der eindeutigen Evidenz des genozidalen Vorgehen des Staates Israels gegenüber den Palästinensern bleibt eine adäquate Reaktion der deutschen Regierung aus. Vielmehr nutzt Bundeskanzler Friedrich Merz jede Gelegenheit, um die Solidarität mit dem Staate Israel unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. So bekräftigte er am 7. Oktober 2026, dem dritten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel, Deutschland stehe für die Sicherheit und Existenz Israels ein. Er bezeichnete die Israelis als Freunde Deutschlands und bekräftigte die Unterstützung Deutschlands, dass sich ein Verbrechen wie das des Hamas-Angriffes nicht wiederhole.
Zweifelsohne ist der Angriff der Hamas auf Israel völkerrechtswidrig und aufs Schärfste zu verurteilen. Aber rechtfertigt er einen Genozid? Wohl kaum.
Was man in der Rede des Bundeskanzlers und auch in anderen Äußerungen seiner Person und anderen Vertretern der Bundesregierung vergeblich sucht, ist eine deutliche Kritik am genozidalen Vorgehen Israels.
Es drängt sich die Frage auf, warum Deutschland sich derartig positioniert beziehungsweise nicht positioniert. Man stelle sich nur einmal vor, die fraglichen Handlungen seien von Russland in den besetzten Gebieten der Ukraine begangen worden. Die deutsche Regierung würde sich überschlagen vor Verurteilung und neuen Sanktionen gegenüber Russland. Warum also fällt bei der Bundesregierung nicht das Wort Genozid, warum wird keine Solidarität mit den Opfern des genozidalen Vorgehens Israels bekundet, warum wird das Vorgehen Israels im Gazastreifen nicht mindestens ebenso scharf verurteilt wie Russlands Vorgehen in der Ukraine?
Ein Grund könnte in profitablen, nach wie vor bestehenden wirtschaftlichen Verbindungen mit Israel im Rüstungssektor zu finden sein. Laut Pressemitteilung des Deutschen Bundestages wurde allein im Zeitraum November 2025 bis März 2026 von der Bundesregierung die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 167,4 Millionen Euro genehmigt – darunter Munition, Flugkörper, gepanzerte Fahrzeuge und Marine-Ausrüstung. Die Zahlen stiegen dabei weiter an. Wie die Berliner Zeitung berichtet, erreichten die genehmigten Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2026 einen Wert von 799 Millionen Euro. Deutschland seinerseits kaufte von Israel seit 2023 Rüstungsgüter im Wert von über acht Milliarden Euro, wie ebenfalls die Berliner Zeitung berichtet, wobei ein Teil des Geldes durch Beteiligungen von Rheinmetall an israelischen Rüstungsfirmen wieder zurück nach Deutschland fließe.
Ein weiterer Grund ist zweifelsohne in der deutschen Schuldkultur zu finden, begründet durch die Verbrechen der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg. Die markante Zahl der sechs Millionen ermordeten Juden ist jedem ein Begriff. In Medien, Politik und Bildungseinrichtungen wird kontinuierlich dafür gesorgt, dass die zweifelsohne abscheulichen Verbrechen gegenüber den Juden im Zweiten Weltkrieg nicht in Vergessenheit geraten. Bundeskanzler Friedrich Merz verweist in seiner Rede vom 7. Oktober 2026 direkt auf jene historische Verflechtung, begründete er die uneingeschränkte Solidarität gegenüber Israel als Lehre aus der Schoah und als Teil deutscher Identität.
Rechtfertigt die Schuldkultur jedoch eine Akzeptanz des Vorgehens des israelischen Staates um jeden Preis? Rechtfertigt sie ebenfalls die volle Unterstützung eines Landes, das evident einen Völkermord begeht? Nein, sie tut es nicht. Die deutsche Regierung scheint dem Irrglauben zu unterliegen, eine Kritik Israels käme einem Verrat an der Schuldkultur gleich. Das stimmt nicht.
Im Grunde verpflichtet ebenjene Schuldkultur zu einer Verurteilung des Genozids. Die Nationalsozialisten begingen an der jüdischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg zweifelsohne ebenfalls einen Genozid. Dies zwingt die deutsche Regierung mehr noch als jede andere in die Verantwortung, sich aktiv gegen jeden Genozid einzusetzen, der geschieht und zukünftig geschehen mag. Israel für seinen Genozid zu verurteilen, bedeutet keine Respektlosigkeit gegenüber den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus. Vielmehr ehrt es ihr Andenken, indem einer anderen Völkergruppe gleiches Leid erspart werden soll.
Auch bedeutet Kritik an Israel keinen Antisemitismus, wie es so gern in der aktuellen Debatte behauptet wird. Vielmehr befeuert die ausbleibende Positionierung zum Genozid Antisemitismus. Eine klare Positionierung entsprechend offiziell anerkannter Fakten entspräche objektiver moralischer Verantwortung. Es entspräche einem Nachkommen der moralischen und völkerrechtlichen Verpflichtungen, die auch Deutschland, die insbesondere Deutschland zu erfüllen hat. Die Nicht-Positionierung hingegen verdeutlicht eine eklatante Respektlosigkeit gegenüber den Opfern des israelischen Genozids. Ihr Opfer wird negiert und durch ausbleibende öffentliche Verurteilung nicht anerkannt. Dass damit, basierend auf einem allgemeinen Ungerechtigkeitsempfinden, der Unmut gegen Israels Vorgehen weiter ansteigt, kann als logische Konsequenz betrachtet werden. Eine Verallgemeinerung und damit verbundener Antisemitismus ist hierbei nicht weit und eine drohende Gefahr, die von der deutschen Regierung nicht gesehen wird oder nicht gesehen werden will.
Deutschlands Nicht-Positionierung ist nicht nur aus moralischer und historischer Perspektive der falsche Weg, sondern auch aus völkerrechtlicher. Laut UN-Völkermordkonvention, zu welcher Deutschland seit 1954 gehört, hat jedes Mitglied der Konvention die Pflicht zur Verhinderung eines Genozids. Dieser Pflicht kommt Deutschland nicht nach. Dass Nicaragua Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord gestellt hat, scheint durchaus rechtlich plausibel und moralisch nachvollziehbar. Nicht nur unterlässt es Deutschland, Israel vom Völkermord abzuhalten, obendrein kann Deutschland angesichts der Rüstungsexporte und des Kaufs israelischer Rüstungsgüter sowie des damit zwangsläufig stattfindenden Transfers erheblicher monetärer Mittel unmittelbare Unterstützung unterstellt werden. Nicht nur werden die Werkzeuge zum Genozid zur Verfügung gestellt, auch wird die finanzielle Infrastruktur des den Genozid begehenden Staates gestärkt.
Wenn die deutsche Regierung nun aber unbedingt an der Schuldkultur festhalten möchte, dann soll sie es bitte aber auch umfassend tun. Weniger Bekanntheit als die Zahl der sechs Millionen ermordeten Juden hat die Zahl der 27 Millionen getöteten Sowjetbürger, für welche Deutschland durch die Auslösung des Zweiten Weltkrieges ebenfalls die direkte Verantwortung trägt. Eine analoge Schuldkultur lässt sich hierbei gegenüber Russland jedoch nicht feststellen. Im Gegenteil, die Russophobie erlebt in Deutschland derzeit eine Blütezeit im öffentlichen, politischen und medialen Diskurs.
Die deutsche Regierung sollte sich entscheiden: Entweder sie folgt dem moralischen Kompass der Schuldkultur und negiert evidente Fakten oder sie folgt dem Völkerrecht. Dann aber bitte auch gegenüber allen.
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