Eine andere Staatsräson ist möglich
Gerade wird ja wieder viel von der besonderen Verantwortung Deutschlands für Israel gesprochen (im Zusammenhang mit der Kritik an den Einschränkungen der Waffenlieferungen an Israel und dem Entsetzen über die Tötung von fünf Al-Jazeera Journalisten durch Israel), aus der folgen soll, dass die Sicherheit Israels Teil der Staatsräson unseres Landes ist, wie Angela Merkel es 2008 formulierte. Diese Formulierung wurde später noch verschärft und davon gesprochen, dass auch das Existenzrecht des Staates Israels Teil unserer Staatsräson sein soll. Ausgelegt wird das von den meisten Politikern seitdem als bedingungslose Unterstützung aller Entscheidungen der israelischen Regierung. In der Schwarz-Weiß-Logik, die durch das immer stärkere Aufheizen der Diskussion entsteht, scheint es inzwischen tatsächlich so, als müsse man sich – dieser Logik folgend – zwischen der Aufrechterhaltung des internationalen Rechts, der Menschenrechte und der Humanität auf der einen Seite und dieser Staatsräson auf der anderen Seite entscheiden. Aber ist das wirklich so? Ein Kommentar von Maike Gosch.
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