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Titel: Rauchmelderpflicht: Lobbyisten sichern lukrative Profitquelle für ihre Klientel

Datum: 14. Mai 2013 um 8:39 Uhr
Rubrik: Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Verbraucherschutz
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Während Häuser heutzutage überwiegend aus Beton gebaut und kaum mehr mit Holz geheizt werden und Röhrenbildschirme durch Flachbildschirme abgelöst werden, wird in Deutschland eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Zwar sind elektrische Geräte immer noch eine häufige Brandursache, beispielsweise durch Kurzschluss, Kontaktfehler oder übermäßige Beanspruchung, doch statt auf Prävention, die auf Sicherheitsregeln im Umgang mit elektrischen Geräten abzielte und die Bürger über den richtigen Umgang mit elektrischen Geräten aufklärte, setzt das „Forum Brandrauchprävention“ auf eine flächendeckende Rauchmelderpflicht. Das ist auch nicht verwunderlich, denn hinter dem „Forum Brandrauchprävention“ verbirgt sich eine Lobbyvereinigung, die mit der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ 12 Jahre lang auf eine flächendeckende gesetzliche Rauchmelderpflicht in Deutschland hingewirkt hat. Von Christine Wicht

Gesundheitsschutz-, Umweltschutz-, Präventionsmaßnahmen oder Terrorismusbekämpfung werden inflationär für gesetzliche Maßnahmen verwertet, um die Notwendigkeit unpopulärer Gesetze zu unterstreichen und ein kritisches Hinterfragen der Bürger zu unterminieren. Oft werden Ängste in der Bevölkerung geschürt, um eine Akzeptanz für Gesetze zu erwirken. Als flankierende Maßnahme leisten Agenturen im Vorfeld werbetechnisch ausgeklügelte Überzeugungsarbeit. Geschickte, subtile Marketingkampagnen von Lobbyvereinen, stimmen die Bürger in den Medien unbemerkt über Jahre hinweg auf die Notwendigkeit solcher Gesetze ein. Die Profiteure dieser Gesetze werden allerdings selten thematisiert, dabei sollte vor allem beleuchtet werden, wer von welchem Gesetz profitiert.

Wer profitiert vom Rauchmeldergesetz?

Das Rauchmeldergesetz war keine einfache Zielsetzung, denn Brandschutz ist Ländersache. Gesetze zur Rauchmelderpflicht müssen in den einzelnen Landtagen verfasst und abgestimmt werden, bevor sie in die Landesbauordnung eines Bundeslandes aufgenommen werden. Inzwischen existiert in nahezu allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Auch der bayerische Landtag wird als eines der letzten Bundesländer noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf dazu verabschieden [PDF – 2 MB].

Die Gesetzesänderung zu Rauchwarnmeldern wurde bereits im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 /S. 636 bekanntgegeben:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Mit dem Slogan, „Rauchmelder retten Leben“, hat die Werbeagentur eobiont GmbH für den Verein Brandrauchprävention in einer 12-jährigen Kampagnen- und Überzeugungsarbeit die Notwendigkeit von Rauchmeldern ins Bewusstsein der Bürger und der Politik gebracht. Dazu hat die Agentur – eigenen Angaben zufolge – mit tausenden lokalen Feuerwehren zusammengearbeitet, ein Marketingvideo veröffentlicht sowie Flyer, Plakate und Promotion-Materialien entworfen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, die Ausstattung der Haushalte mit Rauchmeldern ist um das Siebenfache gestiegen, vor allem aber der Erlass neuer gesetzlicher Regelungen zur obligatorischen Installation von Rauchmeldern in nahezu allen Bundesländern. Die Agentur bietet unter anderem einen 13-minütigen Beitrag über Rauchmelder im Wissensbeitrag der „Sendung mit der Maus“ an. Das „Forum Brauchrauchprävention in der vfdb“ erhielt die Rechte für 1000 DVD’s zur Abgabe an Feuerwehren, die dieses Material zu Schulungszwecken benutzen sollen [PDF – 3 MB]. Darüber hinaus haben auch die Schauspieler Marie-Luise Marjan (Lindenstraße) und Erol Sander als Werbeträger zur Popularisierung des Themas im Film “Das fliegende Klassenzimmer” beigetragen. Anhand dieser Beispiele wird deutlich wie unterschwellig das Bewusstsein der Fernsehzuschauer in den Medien manipuliert wird, um für ein Produkt zu werben. Werbepsychologie wird hier mit Wirtschaftspsychologie gepaart, um eine klassische Konditionierung zu erreichen, in der Ängste aufgebaut werden.

Was ist eigentlich Brandrauchprävention?

Natürlich kann man sagen, Rauchmelder seien eine gute Sache, sie könnten ja, wie das „Forum Brandrauchprävention“ behauptet, jährlich 500 Menschen in Deutschland, die an Bränden bzw. an Rauchvergiftung sterben, das Leben retten. Aber: Zum einem nutzt, überspitzt gesagt, einem Blitzschlagopfer oder einem Autounfallopfer ein Brandmelder wenig – die auch in die Brandopferstatistik einfließen – und zum anderen schlagen Rauchmelder erst Alarm, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist.

Wirkliche Prävention setzt aber bei den Ursachen und nicht bei den Auswirkungen an. Das Institut für Schadensverhütung und Schadensforschung (eine Institution der öffentlichen Versicherer) moniert, dass es leider keine Statistik gebe, die sowohl auf fundierter Schadenanalyse beruht als auch repräsentativ für das gesamte Schadengeschehen ist. Das Institut gibt in einer Statistik für 30% der Brände Elektrizität als Ursache an und 16% der Brände seien auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen [PDF – 27 KB].

Warum liegt aber der Schwerpunkt gerade auf einer Rauchmelderpflicht?

Vielleicht weil Brandaufklärung kein lukrativer Markt wäre, zumindest nicht für Ablesefirmen und Rauchmelderhersteller, Rauchmelderzertifizierer usw. Da ist es weitaus lukrativer ein Rauchmeldergesetz mit einem ganzen Rattenschwanz an umsatzträchtigen Überprüfungspflichten und Folgekosten zu forcieren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss nicht nur jeder Haushalt, je nach Größe, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein, diese müssen obendrein jährlich inspiziert und gewartet werden, zum Beispiel von Brandschutzfirmen, Kaminkehrern, Hausmeisterdiensten und Ablesebetrieben, möglicherweise gemeinsam mit der jährlichen Wärme- und Wasserablesung. Diese Überwachungspflichten kritisiert z.B. auch der Verband der Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen, e.V. (BBU). Nach Meinung des Verbandes verhindern Rauchmelder keine Brände, viel wichtiger sei die Prävention. Brände sollen gar nicht erst entstehen. Wichtig wäre außerdem, dass die Menschen wissen, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten, sagte BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern. Obendrein kritisiert der BBU die enormen Kosten der Rauchmelderpflicht, die Installation der Geräte koste allein die BBU-Unternehmen schätzungsweise rund 84 Millionen Euro, die Wartung pro Jahr außerdem rund acht Millionen Euro.

Rückgang der Brandopfer, auch ohne Rauchmelder

Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl von Brandtoten in Deutschland zwischen 1980 und 2008 (auch ohne Rauchmelder) deutlich gesunken. Auch die Wirtschaftswoche hat in ihrer Onlineausgabe im November 2012 darauf hingewiesen, dass die Zahl der Brandopfer rückläufig ist und zwar völlig unabhängig von Rauchmeldergesetzen. Die Mehrzahl der Landtagsabgeordneten befasst sich wohl nicht mit Statistiken sondern glaubt anscheinend blind der Botschaft einer Lobbyvereinigung. Der Abgeordnete Klaus Voussem (CDU), hat den Artikel in der Wirtschaftswoche offenbar gelesen und sich am 13.12.2012 im Landtag NRW zu den rückläufigen Zahlen der Brandopfer geäußert, Plenarprotokoll 16/18, S.1350-1354:

„Nennen möchte ich an dieser Stelle die Ausgabe 46 der „Wirtschaftswoche“ vom 12. November 2012. Darin sind alle Bundesländer mit und ohne Installationspflicht sowie die Entwicklung der Anzahl der Todesfälle aufgelistet. Ergebnis: Fast überall sind die Zahlen rückläufig. Das ist erfreulich. Weiteres Ergebnis: Die Zahlen sind unabhängig davon rückläufig, ob Rauchmelderpflicht besteht oder nicht. Es gibt also die eindeutige Tendenz der Verbesserung sowohl in Ländern mit einer gesetzlichen Vorschrift als auch in Ländern ohne Vorschrift. Welche Gründe dafür verantwortlich sind und ob daraus Konsequenzen für eine Änderung oder vielleicht sogar Ablehnung des Gesetzentwurfs erwachsen, muss im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Als weiterer noch zu klärender und zu verbessernder Punkt ist die Kontrolle zu nennen. Denn ein Gesetz kann seine Wirkung nur entfalten, wenn entsprechend kontrolliert wird. Also stellt sich die Frage: Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes? Beim Neubau ist das in der Tat kein Problem. Das kann man durch die Bauabnahme regeln. Das Problem liegt unserer Auffassung nach eher im Bestand. Wer stellt sicher, dass die Rauchmelder tatsächlich installiert werden? Wer stellt sicher, dass installierte Geräte funktionsfähig gehalten werden? Hierbei muss nach Auffassung der CDU im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Verbesserungen beraten werden. Vor diesem Hintergrund kündige ich schon heute an, dass wir eine Anhörung beantragen werden, die diese Fragen hoffentlich klären wird.“

MdL Klaus Voussem stellt die Frage, wie die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert werden kann? Würde jede Wohnung nicht nur was die Heizungsanlage oder die Zähler von Wasser, Strom und Gas anbetrifft, sondern was die einzelnen Zimmer betrifft einer staatlichen Kontrolle unterliegen, wäre dieses Gesetz ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Also muss die Einhaltung des Gesetzes auf anderem Wege gesichert werden. Eine Möglichkeit wäre die Eingrenzung des Versicherungsschutzes, auch eine Ordnungsstrafe wäre denkbar oder, dass bei der Heizungsablesung der Rauchmelder angemahnt und damit Druck erzeugt wird.

Das Forum Brandrauchprävention war erfolgreich

Das Forum Brandrauchprävention kommt als eingetragener Verein und unverdächtig daher, es ist aber tatsächlich eine Lobbyvereinigung, in der sich diverse Dachverbände zusammengetan haben, unter anderem der Zentralinnungsverband der Schonsteinfeger (ZIV), der Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystem (BHE), der Zentralverband der Elektotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der deutsche Feuerwehrverband (DFV) und andere mehr.

Das Forum war seit 2000 unter dem Dach des ZVEI untergebracht und später als Adhoc-Gruppe in der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) aktiv. Zur vfdb gehören beispielsweise Unternehmen wie DEKRA, Siemens, BC-Brandschutzsysteme. Am 12.06.2012 gründete das „Forum Brandrauchprävention“ einen eigenen gemeinnützigen Verein. Vorstand des Forums ist Christian Rudolph von der Hekatron GmbH, einem führenden Spezialisten in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Systemen des anlagentechnischen Brandschutzes. Christian Rudolph wollte mit der Kampagne die größtmögliche Verbreitung von Rauchwarnmeldern in Deutschland durch eine flächendeckende, gesetzliche Verpflichtung erreichen, sowie die maximale Funktionsbereitschaft der Melder durch den Einsatz von qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern sicherstellen [Download WORD-Dokument].

In einer Pressemeldung von Hekatron [Download WORD-Dokument] im Jahr 2010 äußerte sich Christian Rudolph dazu deutlich:

„Zehn Jahre haben Feuerwehren, Schornsteinfeger, Versicherungen und Fachhandel zusammen mit der Industrie kontinuierliche Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit geleistet. 2000 hatten wir, wie oben erwähnt, einen Ausstattungsgrad von nur 5%. Das wir heute bei 40% liegen, haben wir nur der Tatsache zu verdanken, dass mittlerweile 9 von 16 Bundesländer eine gesetzliche Einbaupflicht haben. Ich bin überzeugt davon, dass wir mittelfristig eine Einbaupflicht bekommen werden. Für mich gibt es kein überzeugendes Argument, auf eine Einbaupflicht zu verzichten. Nach den Erbhebungen der FORSA-Umfrage besitzen aktuellen 2/3 Drittel aller Einwohner in Baden-Württemberg keine Rauchwarnmelder. Auch die von Politikern immer wieder aufgeworfene Frage der Überprüfung der Rauchwarnmelder ist längst geklärt. So zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass die Überprüfung durch Messdienstleister und Schornsteinfeger eine gängige Praxis sein können.“ So definiert Christian Rudolph das Ziel einer flächendeckenden Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland!“

Stellvertreter von Christian Rudolph im „Forum Brandrauchprävention“ ist Mike Bohl. Er ist Verkaufsleiter von detectomat, einem Unternehmen das unter anderem Brandmeldesysteme herstellt. Mike Bohl erklärt den Sinn des Forums Brandprävention:

„Durch die Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern ist die Akzeptanz der Rauchwarnmelder in Deutschland und damit der Bedarf gestiegen. Wir sind seit Gründung des Arbeitskreises innerhalb des ZVEI in diesem Gremium vertreten und können auf große Erfolge zurückblicken. Mit der Marktentwicklung in den letzten zwei Jahren stieg die Mitgliederzahl von 9 auf 23. Dies ist ein deutliches Signal für die Wichtigkeit dieser Arbeitsgruppe.“

Haftungsfragen

Die Allianz-Versicherung weist zwar darauf hin, dass die Rauchmelderpflicht keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hat und Versicherte keine Nachteile befürchten müssen.

Aber mit dem Rauchmeldergesetz kommen auf Eigentümer und Vermieter erhebliche Pflichten zu: Der Eigentümer hat die Pflicht zur Installation und er muss dafür sorgen, dass die Rauchwarnmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Die Kontrolle kann er selbst durchführen oder einer Fachfirma übertragen. Die Rauchmelder müssen jährlich überprüft und die Überprüfung protokolliert werden. Der Vermieter kann in einer Zusatzklausel zum bestehenden Mietvertrag die Verantwortung auf den Mieter übertragen, dann müssen Batteriewechsel und Funktionsprüfung vom Mieter übernommen werden. Der Vermieter ist aber dann immer noch nicht aus dem Schneider, er muss beweisen, dass der Mieter zur fachgerechten Ausführung der Installation/Wartung in der Lage war und diese ordentlich erledigte. Andernfalls haftet der Vermieter wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten. Wenn der Vermieter die Haftung mit einiger Sicherheit abwälzen will, so die Allianz-Versicherung, sollte er eine Fachfirma zu beauftragen und die DIN 14676 zur Installation von Rauchwarnmeldern beachten. Wenn keine Rauchwarnmelder installiert wurden und dadurch der Sachschaden größer wurde, kann der Versicherungsnehmer eine Kürzung der Entschädigung nicht ausschließen. Die Bayerische Versicherungskammer weist darauf hin, dass bei Personenschäden straf- und haftungsrechtliche Ermittlungen möglich sind und deshalb ein Nachweis über Installation und Wartung bedeutsam sein kann.

Kapitalisierbare Sicherheit

Die gesamte Gesellschaft wird zum Zweck des flächendeckenden Verkaufs, zur Installation und Kontrolle von Rauchmeldern per Gesetz mobilisiert. Zum einen macht sich der Staat zum Handlanger wirtschaftlicher Interessen und zum anderen kann der Staat den Bürgern vermitteln, dass er sich um ihre Sicherheit sorgt und sie schützt. Die Balance zwischen Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung wird zugunsten einer kapitalisierbaren Sicherheit verschoben.

Das zeigt sich u.a. auch deutlich an den überdimensionierten Überwachungsmaßnahmen, die letztendlich ein Megageschäft für die IT-Branche sind. Der französische Philosoph Michel Foucoult hat schon vor fast 30 Jahren festgestellt, dass der Markt selbst zum organisierenden und regulierenden Prinzip des Staates wird. Anders gesagt, Umweltschutz oder Gesundheitspolitik sind nur dann interessant, wenn daraus ein Geschäft wird.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie erfolgreich die Industrie neue Märkte geschaffen hat:

  • Zwar hat sich der Feinstaub nicht wesentlich reduziert, dafür haben die Umweltzonen der Automobilbranche einen neuen Markt verschafft, die Abwrackprämie kam flankierend hinzu. Der enorme Wasser-, Energie und Ressourcenverbrauch für die Herstellung eines Fahrzeugs wurde nie thematisiert.
  • Die Abschaffung der Glühbirne, die durch eine buchstäbliche Giftbirne ersetzt wurde, wurde mit dem Klimaschutz begründet. Das Sondermüllproblem und die die hohen elektrischen und magnetischen Feldbelastungen der Energiesparlampen kamen erst Jahre später ans Licht [PDF – 315 KB].
  • Otto Schily beispielsweise war während seiner Amtszeit als deutscher Innenminister an der Einführung des biometrisch gesicherten Reisepasses (ePass) beteiligt. Nach diesem Amt war er Aufsichtsratsmitglied der Biometric Systems AG und der SAFE IT Solutions AG (Insolvenz 2011), beides Anbieter für Identitätsmanagement und Ausweissysteme.
  • Ein anderes Feld ist der Einfluss der Versicherungsbranche auf die Zerstörung der gesetzlichen Rente, um die Riester-Rente mit massiven Werbeaufwand zu forcieren.

Alles nur eine Frage der gut gemachten Kampagne

Es ist auch nichts Neues, dass positiv besetzte Begriffe kreativ ausgelegt werden. George Orwell hat in seinem Buch „1984“ eindrucksvoll gezeigt, wie das Denken durch die Sprache manipuliert werden kann. Es werden Gesetze verabschiedet, um dem Bürger zu suggerieren „uns ist eure Gesundheit, Eure Sicherheit oder Euer Leben wichtig“. Was den Bürgern aber nicht gesagt wird, das ist, dass dahinter häufig eine starke Lobby steckt, die an der Einführung der Gesetze verdient. Lobbyisten versuchen kontinuierlich, auf politisch höchster Ebene, nachdrücklich ihre wirtschaftlichen Interessen mit allem Mitteln der Einflussnahme durchzusetzen. Sie wirken auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch gezielte Informationen ein, arbeiten in Ministerien Gesetzestexte aus, beeinflussen Politiker durch persönliche Kontakte sowie Vergünstigungen und prägen die öffentliche Meinung über gezielt platzierte Artikel, Kampagnen und Fernseh- und Rundfunkbeiträge.

Seit Jahren findet eine kontinuierliche Verschiebung hin zu staatlicher Überwachung, Bevormundung und Kontrolle statt. Dabei birgt der Sicherheitsmarkt noch erhebliches Potential. Die Rauchmelderpflicht ist nur ein Mosaikstein im ausbaufähigen Sicherheitsmarkt. Sehr lukrativ wäre beispielsweise die obligatorische flächendeckende Installation von Feuerlöschern, die nach zwei Jahren kontrolliert, gewogen und aufgefüllt werden müssen. Mit der nötigen Verunsicherung und dem Aufbau eines Angstszenarios kann so ein Bewusstsein für die Notwendigkeit von Feuerlöschern in der Bevölkerung geschaffen werden. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. So könnte etwa im Rahmen der „Überalterungs“-debatte könnte eine GPS-Wohnungsnotrufsystem-Pflicht für ältere Bürger ein einträgliches Geschäft werden.

Es ist nur eine Frage, ob sich die jeweils interessierten Branchen zu einer gut gemachten Kampagne zusammenfinden.


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