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Titel: Wie man den Stromverbraucher entlasten und neuen Schwung in die Erneuerbaren Energien bringen kann

Datum: 4. April 2014 um 15:58 Uhr
Rubrik: Energiepolitik, Energiewende, Verbraucherschutz
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Nach der Kritik von Ländern und Verbänden unmittelbar nach Präsentation des EEG 2.0 Konzepts von Sigmar Gabriel, die im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen dem Anschein nach auf unüberbrückbare Differenzen hindeutete, brachte der Bund-Länder-Energiegipfel am 2. April eine rasche Einigung. Dass man sich einigen würde, war abzusehen, da die Kritikpunkte nicht grundsätzlicher Natur waren und das jeweilige Interesse der Bundesländer durch punktuelle Änderungen berücksichtigt werden konnte. Wie der „Konsens“ (Kretschmann) dann organisiert wurde – als Gipfel unter Vorsitz der Kanzlerin – und dass es so schnell ging, ist wohl dem Geschick des Energieministers und der Kanzlerin zu verdanken, gemäß Horst Seehofer ein „politisches Meisterstück“.
Das eigentlich Überraschende ist, dass in den Medien Enttäuschung darüber geäußert wird, dass die EEG-Umlage nicht sinken wird. Dabei hat diese Koalition schon im Koalitionsvertrag nicht den Anspruch einer Senkung erhoben. (siehe NDS-Beitrag „Elefant im Zimmer“). Von Ernst E. Neuer

Es wird von taz („Große Koalition gegen Verbraucher“) bis FAZ („Die Verbraucher müssen zahlen“) beklagt, dass der Stromverbraucher auch noch die Zeche der Einigung im Kanzleramt zum EEG 2.0 zahlen muss und, da Brüssel wider Erwarten eine großzügige Liste für die auszunehmenden Branchen erstellt hat, Herr Gabriel als Auch-Wirtschaftsminister schnell die Sicht der Industrie verinnerlicht hat, die Frau Kraft schon hatte, es eher auf eine steigende Belastung der Haushalte und der kleineren Stromverbraucher hinauslaufen wird (SZ: „Gabriels Illusionstheater“). Verbraucherverbände sehen das als unfair an (FAZ vom 3.4.), gehen aber nicht auf die Barrikaden. Die Umweltministerin kündigt derweil einen Zuschuss zur Anschaffung von effizienten Haushaltsgeräten für Niedrigeinkommenshaushalte an, anscheinend die sozialpolitische Flankierung, die auch schon im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Alternativen zur Finanzierung der EEG-Vergütung über die Umlage lagen und liegen gar nicht auf dem sprichwörtlichen Tisch. Eine Steuerfinanzierung, selbst partiell, scheint tabu, obwohl gute Gründe dafür sprächen, wie schon in einem früheren NDS-Beitrag dargestellt. Eine mögliche Streckung über einen Kreditfonds – wie sie Klaus Töpfer vorgeschlagen hat und Ilse Aigner anzuregen gewagt hat – wird auch nicht verfolgt.

Die einzige scharfe Kritik kommt aus der Solarwirtschaft, die beklagt, dass künftig diejenigen, die Strom für den Eigenverbrauch aus Solaranlegen über 10 KW selbst erzeugen wollen, die Umlage zahlen sollen, während die industriellen Eigenerzeuger davon ausgenommen werden.

Letzteres ist in der Tat eine merkwürdige Pointe und kontraproduktiv mit Blick auf die weitere EE-Entwicklung: Ist es doch gerade der Eigenverbrauch, der in Zukunft das Wachstum des Solarstroms tragen könnte und das auch kosteneffizient im Gesamtsystem, wenn die Rahmenbedingungen dafür „smart“ eingestellt würden.

Dazu müssten die Anlagen-Betreiber dazu gebracht werden, möglichst große Anteile des Solarstroms selbst zu verbrauchen und wenig und möglichst gleichmäßig Strom aus dem Netz zu beziehen. Um das zu erreichen, kann der Solarstrom in Momenten hoher Erzeugung gespeichert werden oder für andere Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel zum Aufladen von Elektroautos. Dies oder Ähnliches sollte im EEG 2.0 gefördert werden. Die Umlage auf solare Eigenerzeugung ist jedenfalls das falsche Signal.

Vorschlag zur effektiven Senkung der Umlage mit Anreiz zu klugen Verwendung

Wenn erst einmal das EEG 2.0 mit dieser Option verabschiedet wäre, könnte man daran gehen, tatsächlich die Höhe der EEG-Umlage zu senken und gleichzeitig neue Optionen zur Nutzung des EE-Stroms zu eröffnen. Die Grund-Überlegung dazu ist, den Inhabern von Einspeiserechten nach EEG 1.0 ein Angebot zu machen, auf EEG 2.0 umzustellen, also auf niedrigere Vergütungssätze oder die Selbstvermarktung , oder ganz aus der Einspeiseregelung auszusteigen und auf Eigenversorgung zu setzen. Je mehr Anlagenbetreiber von EEG 1.0 solche Angebote wahrnähmen, desto niedriger wäre die Umlage, zumindest in den nächsten 10 Jahren.

Die Umstellung auf EEG 2.0 hätte den Anreiz, dass die Einspeise-Zeiträume sich erneuern, also die 20 Jahre von neuem zu zählen anfangen. Das wäre vermutlich nicht ausreichend als Anreiz, da die Vergütungs-Sätze in der Vergangenheit zum Teil sehr viel höher lagen. Man müsste also zusätzlich ein finanzielles Angebot machen, also einen Zuschuss zahlen für die Umstellung, der sich bemessen ließe aus der Differenz der Gegenwartswerte der bisherigen und der neuen Regelung. Einen solchen Zuschuss sollte man auch denjenigen anbieten, die ganz aus der EEG-Einspeisevergütungsregel aus- und in eine „smarte“ Eigenerzeugung umsteigen wollen.

Dieses Umstellungsprogramm würde natürlich Geld kosten, das aus dem Bundeshaushalt kommen sollte, der ja derzeit, wie in früheren Beiträgen („Runter mit der Umlage“) gezeigt, von der Umlage profitiert.
Mit einem mehrjährigen Zuschuss-Programm in der Größenordnung von insgesamt 30 Mrd. Euro sollte es aber möglich sein, die jährliche Vergütungssumme um 3 bis 5 Mrd. Euro zu senken und die Erlöse aus der Vermarktung an der Strombörse zu erhöhen, den Druck auf die Netze der Nachbarländer und den Zwang zu reduzieren, dass Anlagen abgeregelt werden müssen, wenn nicht genügend Nachfrage im Netz ist.

Dieses Programm könnte sich in einer Senkung der Umlage um mehrere Euro-Cent auswirken und würde gleichzeitig die Türen öffnen für eine breitere Anwendung von erneuerbarem Strom.

Siehe zum Thema Energiewende auch:

Energiewende – aber richtig: Wälzungsmechanismus, Speicherstrategie, Preisaufsicht – die wahre Agenda für die Energiewende – Von Stephan Grüger, Mitglied des Vorstands der deutschen Sektion von EUROSOLAR, Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V.
Quelle: Wirtschaft und Gesellschaft


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