NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Was ändert das neue Gentechnik-Gesetz?

Datum: 6. Februar 2008 um 17:33 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Umweltpolitik, Verbraucherschutz
Verantwortlich:

Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) wurde am 25. Januar im Bundestag verabschiedet und soll noch im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden, damit es noch vor der Anbausaison Rechtsgültigkeit erlangt. Bereits der Entwurf zu dieser Novelle ist auf heftige Kritik gestoßen. Das ursprüngliche Gentechnikgesetz wurde bereits 1990 erlassen und seitdem schon mehrfach geändert. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darüber geeinigt, das bestehende Gesetz zu ändern, mit der Begründung, die Forschung auf dem Feld der Gentechnik zu erleichtern. Am 12. Januar haben sich die Koalitionsparteien über das neue Gentechnikgesetz verständigt. Kritiker sehen in den Änderungen des Gesetzes eine weitere Öffnung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Nachteil der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirte.
Christine Wicht

Im Ministerrat der Europäischen Union stimmte Deutschland mit der großen Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister am 30. Oktober 2007 noch gegen die Aufhebung des Genmais-Import-Verbotes, aber in Deutschland genehmigt der Landwirtschafts-, Gesundheits- und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU), in diesem Jahr den Anbau von Genmais und forciert somit den gentechnisch veränderten Anbau in unserem Land.

Die meisten Verbraucherschützer in Deutschland sehen darin große Risiken für die Umwelt, wenn sich genveränderte Organismen im Boden befänden. Alle Umfragen belegen, dass der Großteil der Bundesbürger der Gentechnik nicht nur skeptisch sondern sogar ablehnend gegenüber steht. Seehofer hingegen setzt sich über diese Bedenken in der Bevölkerung hinweg. Er sieht keine Risiken für Verbraucher und Umwelt. Die Gentechnik-Expertin Ulrike Brendel von Greenpeace kritisiert diese Entscheidung:

Dieser (der gentechnisch veränderte Mais) kann sich ungewollt, unberechenbar und unkontrolliert in die Umwelt ausbreiten. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Gen-Mais Gefahren birgt. Anstatt die Verunreinigung unserer Landwirtschaft und Umwelt mit Gen-Mais durch ein Anbauverbot zu verhindern, erlässt Seehofer ein Gentechnikgesetz, bei dem die unkontrollierte Ausbreitung Programm ist.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte der Gesetzesänderung:

  • Deutliche Verfahrenserleichterungen: Für Arbeiten in geschlossenen gentechnischen Anlagen gilt in den untersten beiden Sicherheitsstufen nur noch ein Anzeigeverfahren; der Umfang der einzureichenden Unterlagen wird gestrafft.
  • Entsorgung von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen: Produkte, die Anteile von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen aufweisen, dürfen thermisch verwertet oder industriell verarbeitet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt eintreten und sie nicht in die Lebensmittelkette gelangen.
  • Einhaltung der guten fachlichen Praxis: Die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung führt für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Sorgfaltspflichten ein. Sie gelten unter anderem für Anbau, Ernte, Transport, Lagerung, eingesetzte Gegenstände und für die Kontrolle des Pflanzendurchwuchses.
  • Einführung von Mindestabständen: Für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais wird ein Mindestabstand von 150 Metern von konventionellen Maiskulturen festgelegt. In der Nachbarschaft von ökologischen Maiskulturen ist ein Abstand von mindestens 300 Metern vorgeschrieben. Mit der Differenzierung wird der besonderen Sensibilität des Marktes für ökologische Produkte Rechnung getragen.
  • Hohe Transparenz und bessere Kennzeichnung: Das öffentliche Register für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen, das so genannte Standortregister, weist auch künftig das genaue Grundstück aus, auf dem gentechnisch veränderte Pflanzen zum Einsatz kommen. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln wird auf Milch, Eier, Käse und Fleisch ausgedehnt. Die Nutzung der Kennzeichnung “Ohne Gentechnik” wird an die EG-Öko-Verordnung angepasst.

(Quelle: bundesregierung.de)

Kennzeichnung soll für höhere Transparenz sorgen
Mit der neuen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ soll hervorgehoben werden, dass die gefütterten Tiere gentechnikfrei (ohne gentechnisch veränderte Pflanzen) aufgezogen worden sind. Aus einem Beschlussvorschlag, den das Landwirtschaftsministerium dem Bundestag vorgelegt hat, geht jedoch hervor, dass Futtermittelzusätze auch dann verwendet werden dürfen, wenn sie mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Dazu zählen: Aminosäuren, Enzyme oder Vitamine, die in manchen Futtermischungen enthalten sind. Bei Lebensmitteln dürfen diese Zusatzstoffe nicht verwendet werden. (Informationen über die Kennzeichnung Gentechnik sind hier abzurufen.).

Nach Angaben der Grünen im Bundestag ist die nun

(…) von Seehofer vorgeschlagene Kennzeichnung nicht neu – theoretisch ist sie bereits seit 1998 möglich, als er selber in seiner damaligen Funktion als Gesundheitsminister diese Regelung in die Lebensmittelverordnung aufnahm. Genutzt hat sie niemanden, denn sie wurde seinerzeit von Seehofer so konstruiert, dass sie an der Praxis vorbei geht. Wegen der fehlenden Kontroll- und Nachweismöglichkeiten sorgte sie für Rechtsunsicherheiten bei denjenigen, die das Label nutzen wollten. Das heißt, Seehofer verbessert mit seinem Vorschlag nun seine schlechte Verordnung, die er als Gesundheitsminister geschaffen hat, in dem er sie endlich an geltendes EU-Recht anpasst. Davon haben nicht nur diejenigen etwas, die das Label “ohne Gentechnik” als Marktvorteil zukünftig nutzen wollen, sondern auch die Verbraucher.

(Quelle: gruene-bundestag.de) .

Das Online-Netzwerk Campact weist allerdings darauf hin, dass heute bereits 80 Prozent der gentechnisch angebauten Pflanzen als Tierfutter verwendet werden, wovon die Verbraucher aber nichts erführen. Auf Käse, auf Eiern und bei Fleisch gäbe es keine Hinweise, ob diese von Tieren stammen, die mit Gentechnik-Pflanzen gefüttert werden. Diese Kennzeichnung sei Molkereien, Hühnerfarmen und Schlachthöfen bisher durch die Neuartige Lebensmittel Verordnung (NLV) untersagt. Es wird gefordert: zur Kennzeichnung als gentechnikfrei müsse nachgewiesen werden, dass alle Tierarzneimittel, Zusatzstoffe oder Enzyme ohne gentechnische Mittel hergestellt wurden. Da aber dieser Beweis nahezu unmöglich ist, gäbe es für diese Stoffe keine Deklarationspflicht (Quelle: campact.de)

Änderungen der Feldabstände
Die Mindestabstände zwischen den Anbaugebieten von gentechnisch verändertem Mais und konventionelle oder biologischen Anbaugebieten wurden zwar verändert (s.o.), die Nachbarn können sich aber auch auf einen geringeren Abstand einigen. Eine derartige Vereinbarung muss im Standortregister festgehalten werden. Und sie darf keine Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Landwirt muss seine Nachbarn mindestens drei Monate vor der Aussaat informieren, die Information muss schriftlich erfolgen und der Nachbar muss über die Rechtsfolgen aufgeklärt werden. Sollte der angeschriebene Bauer jedoch nicht rechtzeitig reagieren, das heißt innerhalb eines Monats, verliert er seine Schutzansprüche gegen gentechnische Verunreinigung. Somit ist die Produktion von gentechnisch verändertem Mais mit der neuen Gesetzesregelung deutlich erleichtert worden.

Greenpeace kritisiert diese Abstandsregelungen:

(…) Studien haben ergeben, dass bei diesen Abständen immer mit Verunreinigungen zwischen 0,3 und 0,5 Prozent zu rechnen ist. Hieran ist besonders zu kritisieren, dass Verunreinigungen, die unter 0,9 Prozent liegen, gar nicht geahndet werden. Außerdem dürfen Gen-Bauern durch private Absprachen mit ihren Nachbarn sogar noch geringere Abstände aushandeln.

(Quelle: greenpeace.de)

Des Weiteren ist der Bauer verpflichtet seine Produkte in jedem Fall zu kennzeichnen, auch wenn die Verunreinigung unter 0,9 Prozent liegt. Im Gentechnikgesetz ist allerdings festgelegt, dass eine Verunreinigung unter 0,9% dann nicht gekennzeichnet werden muss, wenn sie technisch unvermeidbar ist. Bereits seit dem 18. April 2004 müssen europaweit Lebensmittel und auch Futtermittel, die mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Dies steht aber nur im Zutatenverzeichnis oder in einem Hinweis auf dem Etikett. Wer genau wissen will, was er kauft, muss das Etikett schon sehr gründlich lesen. Die Kennzeichnungspflicht gilt übrigens auch für unverpackte Waren sowie in Restaurants, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Kantinen. Dort hält sich die Macht des Verbrauchers allerdings ziemlich in Grenzen.

Haftung
Bezüglich der Haftung wurden keine Änderungen vorgenommen. Danach haften Gentechnik-Produzenten für ökonomische Schäden gentechnikfrei wirtschaftender Nachbarn, auch dann, wenn sie sich an alle Regeln zum Kontaminationsschutz gehalten haben und die Verunreinigungen von Nachbarfeldern nicht eindeutig auf sie zurückzuführen sind. Die Gentechnik-Lobby hatte eine Haftungsfreistellung angestrebt, wonach gentechnikfrei wirtschaftende Bauern erst ab einem Stellenwert von 0,9 Prozent gentechnischer Verunreinigung ihrer Ernte Anspruch auf Haftung haben.

Schutz der Imker
Imker, Bienen und Honig werden weder im neuen Gesetzes-Entwurf noch in der Verordnung über die Gute fachlichen Praxis erwähnt. Der Deutsche Imkerbund beklagt, dass mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen die Voraussetzungen zur Gewinnung eines naturbelassenen und völlig rückstandsfreien Honigs nicht mehr gegeben seien. Für die Grünen im Bayerischen Landtag ist das Wort „Koexistenz“, in diesem Zusammenhang nur eine Wortschöpfung der EU, die vermitteln soll, dass Gentechnikanbau und gentechnikfreier Anbau unberührt nebeneinander existieren können. Das halten die Grünen für ein Märchen und verweisen auf wissenschaftliche Studien in England. Dort konnten gentechnisch veränderte Rapspollen noch in 26 km Entfernung nachgewiesen werden. Beim Mais reichte der Austrag bis zu 600 Meter. Da Bienen nicht eingesperrt werden können und ihre Pollen Kilometer weit tragen, seien Imker bei Gentech-Anbau praktisch nicht mehr im Stande gentechnikfreien Honig anzubieten, woraus für sie erhebliche wirtschaftliche Schäden folgen. Der britische Imkerverband rät seinen Mitgliedern ihre Bienenstöcke mindestens 10 Kilometer entfernt von Feldern aufstellen, die mit genveränderten Pflanzen bepflanzt sind. Die Imker befinden sich in einem Dilemma. Sie wollen keinen Gentech-Honig produzieren, was sich allerdings zunehmend als nahezu unmöglich herausstellt: Wenn ihre Bienenstücke in der Nähe eines Gentech-Mais-Feldes stehen, lassen sich gentechnisch veränderter Bestandteile im Honig nachweisen. Darum haben sich Imker zusammengeschlossen und klagen gegen den Anbau von MON 810. Siehe dazu die Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes [pdf – 68KB].

Slow-Food berichtet über Erfahrungen mit der grünen Gentechnik in anderen Ländern:
Amerikanische und kanadische Bauern, die über eine 10jährige Erfahrung mit genveränderten Pflanzen verfügen, berichten, dass – entgegen ursprünglichen Versprechen – die Ernte-Ausbeute gesunken, der Pestizidbedarf dagegen eher gestiegen und die Nährstoffdichte der Produkte geringer geworden sei. Des Weiteren zeigten mehrere Befunde der letzten Jahre, dass bei gentechnisch verändertem Mais, Reis oder Erbsen gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden könnten. Darüber hinaus habe die FAO die Legende zerstört, dass mit genmanipulierten Organismen (GMO) die Welternährungsproblematik gelöst werden könne. (Quelle: genfood.wordpress.com) .

Interessant ist auch, dass seit Einführung der Gentechnik in Argentinien in den 1990er Jahren, inzwischen 98 Prozent der Sojapflanzen genverändert sind. Es hat sich gleichzeitig gezeigt, dass 58 Prozent mehr Herbizide je Hektar gespritzt werden mussten, dennoch komme es zu einem stärkeren Pilz- und Schädlingsbefall. Christoph Then von Greenpeace ist der Ansicht, dass der Anbau von Gen-Soja unrentabel werde, weil der Bedarf an teuren Spritzmitteln zu hoch werde. (Quelle: br-online.de)

Die Methoden von Monsanto
Der kanadische Bauer und Saatzüchter, Percy Schmeiser, der gegen die brutalen Methoden des Saatgutmultis Monsanto Widerstand leistete und sich dagegen wehrte, dass die Bauern von den Konzernen eingeschüchtert und gefügig gemacht werden, ist zum Symbol des Widerstands gegen Genmais geworden. Die benachbarten Bauern bauten auf ihren Feldern gentechnisch veränderten Raps an. Der Wind wehte die Saatkörner über die Grundstücksgrenzen und auch von den Erntefahrzeugen fiel Erntegut herab, das im Jahr darauf auf Schmeisers Feldern keimte, wodurch seine Ernte mit Genpflanzen kontaminiert wurde.

Dies kam paradoxerweise deshalb heraus, weil Monsanto Proben von Bauern entnimmt, die kein Saatgut von diesem Hersteller kaufen, um dann, wenn sie eine Kontamination nachgewiesen haben, den Bauern verklagen zu können, weil er angeblich illegal Monsanto-Saatgut verwende und das Patentrecht verletzt habe. Das ist eine gängige Praxis, der sich Monsanto weltweit bedient. Dem beschuldigten Bauern werden dann zwei Alternativen augenötigt: Entweder der Bauer kauft für alle Zeiten das genveränderte Saatgut von Monsanto, dann verzichtet Monsanto auf Schadensersatzverpflichtungen und der Bauer darf nicht öffentlich über diesen Deal sprechen. Wenn der Bauer nicht akzeptiert, dann muss er sich wegen Patentverletzung vor Gericht verantworten. Schmeiser hat es abgelehnt Genraps anzubauen und führt seitdem einen Kampf gegen Monsanto, denn es sei gerade umgekehrt Monsanto habe seine jahrzehntelange Zuchtarbeit, also sein geistiges Eigentum zerstört und sei umgekehrt ihm gegenüber schadensersatzpflichtig. Dieselbe Problematik ist bei uns mit der Abstandsregelung praktisch auch vorprogrammiert. Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung bei den Vereinten Nationen, Jean Ziegler, gratulierte Percy Schmeiser zu seiner Tour durch Deutschland und lobte, dass dieser seit langem die Patentierung von Saatgut als “Angriff auf das Leben” geißle. (Quelle: percy-schmeiser-on-tour.org)

Ein in Frankreich eingesetztes Komitee bestehend aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Umweltgruppen veröffentlichte unlängst einen Bericht und sprach von ernsten Zweifeln an der Sicherheit von MON810 Mais von Monsanto. Zudem gäbe es neue Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Diese Begründung erinnert an eine Begründung von Horst Seehofer noch im letzten Jahr, als er den Import von MON810-Saatgut verboten hat. Mittlerweile sind allerdings Vertrieb und auch Anbau von MON810 von ihm wieder zugelassen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Druck der Saatgutlobby diesen Sinneswandel von Seehofer bewirkt hat.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass neben Spanien in Europa in diesem Jahr voraussichtlich nur in Deutschland eine nennenswerte Fläche mit Gen-Pflanzen bewirtschaftet wird. In Österreich, Griechenland, Polen, Ungarn und in der Schweiz ist der Anbau von Gen-Mais nach wie vor verboten. Auch der Anbau der Gen-Kartoffel ist nur in Deutschland und Tschechien geplant. (Quelle: greenpeace.de) .

Die Gewinnung, der Austausch und die weitere Entwicklung von Saatgut und Pflanzensorten lagen in der Menschheitsgeschichte weltweit vor allem in der Hand von Bauern und lokalen oder regionalen Züchtern. Das war den inzwischen transnationalen Saatgutkonzernen, auf ihrer Suche nach neuen Märkten, schon lange ein Dorn im Auge. Es gab unterschiedliche Strategien der Ernährungsindustrie, wie diese Tradition unterwandert werden könnte.

Mit der Gentechnik findet nun ein unkalkulierbarer, risikobehafteter und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in die Genstrukturen der Pflanzen statt, und dies mit der Begründung, die Ernährung der Menschheit sicher stellen zu wollen. Dass dies nur ein vorgeschobenes Argument ist, das ist mittlerweile bekannt.

In erster Linie läuft die Zulassung der Gentechnik darauf hinaus, dass mit deren Ausbreitung die Interessen der Saatgutindustrie bedient werden. Um so wichtiger wäre es, dass Bauern, die gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen, erkennen, dass sie den Lobbyisten der Industrie auf den Leim gehen und dass ihre Entscheidung für Gen-Pflanzen nicht mit den Verbraucherinteressen übereinstimmen.

Letztendlich werden nicht nur die Bauern, sondern die Verbraucher und die Landwirtschaft ganzer Länder in eine Abhängigkeit von einigen wenigen Anbietern gebracht, aus der sie sich kaum noch befreien können. Ist erst einmal in einem Land genmanipuliertes Saatgut in beachtlichem Umfang ausgebracht, dann ist das Abhängigkeitsverhältnis zu den Konzernen zementiert und es besteht das hohe Risiko, dass wegen der nahezu unvermeidbaren Verunreinigung Lizenzgebühren selbst von den Bauern entrichtet werden müssen, die konventionellen Anbau weiter betreiben wollen.

Außer den Schäden, die für Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind, werden damit gleichzeitig die Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Gentechnikbauern, Verbrauchern, ja die Souveränität politischer Entscheidungen aufgegeben und in eine Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen gebracht.

Was wir dringend bräuchten, sind deshalb Bauern, die das Format und den Mut des kanadischen Percy Schmeiser haben, und sich gegen diese Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen wehrten.
Der direkteste Weg wäre allerdings, wenn die Landwirte gar keine genveränderte Pflanzen anbauen würden und diese damit auch nicht in den Handel kämen, dann müsste auch das Gentechnikgesetz nicht ständig verändert und der weiteren Verbreitung von genveränderten Pflanzen angepasst werden und Anpassung heißt in aller Regel, dass der Schutz vor gentechnisch veränderten Pflanzen gelockert wird.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=2955