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Titel: Leserbriefe zur Löschung des Youtube-Kanals von NuoViso

Datum: 24. Juli 2019 um 17:37 Uhr
Rubrik: Leserbriefe, Medienkritik, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich:

Der Beitrag “YouTube löscht den Kanal von NuoViso und zeigt damit, wie problematisch das Monopol der Social-Media-Konzerne ist” ließ zahlreiche Leser zur Tastatur greifen und den NachDenkSeiten ihre Meinung mitteilen. Nachfolgend einige dieser Zuschriften, die auch jetzt, nachdem NuoViso wieder auf „Sendung“ ist, aktuell und lesenswert sind. Die Tatsache, dass viele Angebote im Internet durch Monopolisten gemacht werden, sollte eigentlich alle Nutzer aufhorchen lassen und dazu inspirieren, nach alternativen Kanälen zu suchen. Wir wollen mit diesen Leserbriefen keine Diskussion über die Inhalte von NuoViso anstoßen, denn diese könnte sehr leicht ausufern und möglicherweise eher unproduktiv sein. Zusammengestellt von Moritz Müller.

1. Leserbrief

Hallo,

nachdenkseiten.de/?p=53413

“Wenn YouTube also einen kompletten Kanal löscht, so ist dies im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Wirt, der einen Gast auf die Straße setzt, weil ihm dessen Nase nicht gefällt. Dagegen zu klagen, macht keinen Sinn. Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf einen Platz an der Theke im Wirtshaus noch auf die Veröffentlichung von Inhalten auf den „Sozialen Netzwerken“. ”

Der Wirt könnte aber einen Gast nicht auf die Straße setzen mit der Begründung, er sehe nicht “Deutsch” aus, oder er sehe arabisch, jüdisch aus, oder er wäre wohl homosexuell,

Das würde ja NICHT gehen mit dieser Begründung.

Es wäre nun schon interessant, gegen welche Youtube Nutzungsbedingungen genau verstoßen wird.

Martin Dambach


2. Leserbrief

Liebe Nachdenkseitenmacher,

jetzt rächt es sich, daß (fast) alle alternative Medien es versäumt haben und meistens weiterhin versäumen, von den Datenkraken unabhängige Medien oder Kanäle zu nutzen oder selbst aufzubauen. Über diese Medien Reichweite zu erreichen ist deutlich schwieriger als bei den Datenkraken, aber zukunftssicherer.

Auch die Nachdenkseiten haben auf ihren Seiten aber bei den sogenannten Sozialen Medien nur Verlinkung auf Datenkraken.

Warum nicht auch auf diaspora, auf Telegram, auf Peertube, auf Mastodon, das schon Millionen Nutzer hat?. Das Problem ist wohl, das die meisten Macher von Alternativen Medien die freien, vernetzten Angebote nicht kennen, oder wegen der geringen Reichweite nicht nutzen.

Ein Beispiel: Das alternative Medium, für das ich arbeite, hat mehr als 3500 Follower auf twitter, täglich kommen ca. 10 hinzu. Da twitter ja auch zu meiden ist, haben wir seit einiger Zeit einen Telgram-Kanal der nach recht kurzer Zeit mehr als 500 Nutzer hat. Auch da kommen knapp 10 Nutzer pro Tag hinzu. Außerdem haben wir eine diaspora-Präsenz, die langsam wächst. Da man dort tags folgt, ist die Anzahl der Personen, die uns dort folgen, schwer einzuschätzen. Wir überlegen gerade, ob wir auch eine Mastodon Präsenz einrichten sollen. Wenn twitter uns sperrt, verschwinden wir also nicht, sondern sin weiterhin im Netz sichtbar.

Ein wichtiger Aspekt ist, daß man diese Angebote alle selbst aufsetzen und betreiben und in das jeweilige Netz einbinden kann. Mir ist klar, daß das On top bei schon zu viel Arbeit ist.

Herzliche Grüße

Wolfgang Romey
P.S.: Vielen Dank für die Nachdenkseiten


3. Leserbrief

Hallo NDS und Herr Berger,

gäbe es das “Geschmäckle” nicht, das ACTA, Artikel 13 usw. anhängt und schon lange vermuten ließ, daß bald die ersten harmlosen Inhalte vom Netz genommen werden, weil sie – in welcher Weise auch immer – Antimainstream sind, spräche kaum jemand von “Zensur”. Wenn man annimmt, daß Staaten und Geheimdienste nicht auf die Inhalte der Plattformen einwirken, ist der Begriff “Zensur” natürlich falsch. Ich nehme aber schwer an, daß sie genau das tun. Youtube und alle anderen gut besuchten Plattformen sollen dem bräsigen Irrelevanzzirkus der sonstigen Medienerzeugnisse angeglichen werden.
Nuoviso ist der Auftakt. Was jetzt kommen wird: Eine Lösch- und Sperrorgie, fragwürdige Inhalte hin oder her. Und kaum einer wird ihre Tragweite erkennen, weil nichts angekündigt und nichts erklärt und damit auch nichts Greifbares, über das man sich beschweren oder erkundigen könnte, geliefert werden wird. Stasi-Kahane, die “Task Force für Strategische Kommunikation” (EU; klingt mir schon zu militaristisch) und die beim “unverbindlichen Tischgespräch” zwischen Regierung/Geheimdienst und Medienkonzernen ausgekasperten Bedingungen werden sich stärker, als uns lieb sein kann, bemerkbar machen. Aber heimlich, still und leise; und wer kann schon wissen, wieviele Netzbeiträge, die keine 170.000, sondern vielleicht bloß 170 Abonenten haben, verschwinden werden oder schon verschwunden sind?

Nicht darüber aufregen, es war abzusehen. Stattdessen umsteigen, z.B. auf DTube. Laßt doch einfach Youtube endgültig zum RTL2 des Netzes verkommen.
d.tube

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bichler

P.S.: Zitat: “Offenbar haben einzelne Videos von NuoViso gegen die selbsterstellten „neuen“ Richtlinien von YouTube verstoßen.”

Daß diese neuen Richtlinien ihren Ursprung einzig im Youtube-Universum haben sollen, daran glaube ich keine Sekunde.

edition.cnn.com/2011/TECH/innovation/02/18/steve.jobs.obama/index.html


4. Leserbrief

YouTube löscht den Kanal von NuoViso und zeigt damit, wie problematisch das Monopol der Social-Media-Konzerne ist
15. Juli 2019

Hallo Nachdenkseiten,

Vorsicht mit Vergleichen. Was immer mit einem “virtuellen Hausrecht” gemeint sein mag, ein echtes virtuelles Hausrecht scheint es nicht zu geben. Und das ist gut so.

Meine Zweifel basieren auf Ausführungen in der Dissertation „Sachfotografie und Hausrecht – Rechtliche Grenzen der Propertisierung“ von Mina Kianfar aus dem Jahr 2014. Zitat: „Die knappe Begründung in den drei vorgenannten Urteilen (Anm.: LG Bonn, LG München, LG Hamburg) sowie die abweichende Rechtsansicht des OLG Frankfurt geben Anlass, die Existenz des virtuellen Hausrechts kritisch zu hinterfragen“.

Die Begründung des OLG Frankfurt steht sogar online zur Verfügung:

telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Virtuelles-Hausrecht/739-OLG-Frankfurt-Az-6-U-22108-Zur-Zulaessigkeit-von-Screen-Scraping.html
Zitat:

„Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts in Räumen oder auf Grundstücken lässt sich mangels vergleichbarer Interessenlage auf eine Internetseite nicht übertragen. Das Hausrecht hat seine gesetzliche Grundlage im Eigentums- oder Besitzrecht des Hausrechtsinhabers an einer Sache und schützt damit absolute Rechtspositionen. Demgegenüber liegt das Wesen einer Internetseite – die als solche nicht mit einem vergleichbaren absoluten Rechtsschutz versehen ist – gerade darin, von Dritten „besucht“ und damit zur Kenntnis genommen zu werden. Dabei steht dem Betreiber einer Internetseite die Möglichkeit offen, den Zugang zu seiner Seite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff auf deren Inhalt etwa von dem vorherigen Abschluss eines Vertrages über die Nutzung abhängig zu machen.“

In diesem Sinne sollte man vielleicht auch diesen Passus noch einmal kritisch hinterfragen:  “… so ist dies im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Wirt, der einen Gast auf die Straße setzt, weil ihm dessen Nase nicht gefällt. Dagegen zu klagen, macht keinen Sinn. Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf einen Platz an der Theke im Wirtshaus noch auf die Veröffentlichung von Inhalten auf den „Sozialen Netzwerken“.

Der Besuch einer Kneipe ist nur bedingt vergleichbar mit dem Besuch einer Privatwohnung. Auch das ist vielleicht gut so .

Beste Grüße aus Sankt Augustin
Johannes Röhnelt
schmunzelkunst.de

Aktuell: siehe auch heise.de/newsticker/meldung/Satirischer-Tweet-zur-Europawahl-Gericht-untersagt-Loeschung-und-Accountsperre-4464576.html


5. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Berger, 

da vom Handy, nur ein kurzer rechtlicher Hinweis:
Keineswegs darf ein Wirt einen Gast vor die Tür setzen, nur weil ihm seine Nase nicht gefällt.

Hierzu nur eins von vielen Urteilen:

In Fällen, in denen willkürlich ein Hausverbot ausgesprochen wird und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen vorliegt, hat der Betroffene unter Umständen einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.
Zwar besteht grundsätzlich für den Gastronomen kein Zwang zum Abschluss eines Bewirtungsvertrages. In solchen Fällen gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Allerdings kann nach gefestigter Rechtsprechung die Verweigerung des Abschlusses eines Bewirtungsvertrages ohne erkennbaren sachlichen Grund eine Herabsetzung bedeuten und im Einzelfall sogar eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches (vgl. Bay. OLG Urt. v. 7.3.1983, Az.: 2 St 140/82).

Wenn man eine Äquivalenz herstellen wollte, könnte man bei Youtube dann also eher ebenfalls von einem Vertragsverhältnis ausgehen, was nicht willkürlich einseitig aufgehoben werden kann. Das exakte Gegenteil Ihrer rechtlichen Einschätzung.
Nur unterliegen diese Konzerne ja amerikanischem Recht. Und sicherlich gibt es hier noch keine Urteile dazu.
Ihr juristisches Urteil in diesem Beitrag ist daher zumindest in Bezug auf den Wirt falsch.

Weiter ist dies aus meiner Sicht einer Ihrer schlechtesten Beiträge: Ich kann es schwer in Worte fassen. Die Abgrenzung zu diesem Kanal wirkt unglaublich gezwungen. Zudem passt es für mich nicht ins Bild, dass Sie einerseits permanent für Meinungsfreiheit plädieren, an aber die Inhalte und Thesen des Kanals zu diffamieren versuchen. Viele Gebiete, die NuoViso bearbeitet sind mitnichten wissenschaftlicher Konsenz, wie Sie es aber versuchen darzustellen. Der Frame “nicht progressiv” zeigt dann deutlich wie sehr Sie sich die von Ihnen sonst angeprangert Manipulation selbst zu eigen machen.
Schade eigentlich.

Mit freundlichen Grüßen
Eike Damm

Replik Jens Berger:

Sehr geehrter Herr Damm,

natürlich ist das Beispiel ein wenig zugespitzt. Wenn dem Wirt “die Nase” eines Gastes nicht gefällt, ist das ja auch nicht “ohne einen erkennbaren sachlichen Grund”. Wäre es anders, könnten Tausende Türsteher sich schon morgen einen neuen Job suchen. Aber Spaß beiseite. Auch die Löschung des YouTube-Kanals von NuoViso war ja nicht “ohne einen erkennbaren sachlichen Grund” – YouTube beruft sich vielmehr auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen. YouTube definiert das Vertragsverhältnis übrigens sehr einsichtig und unterstreicht, dass man den Nutzern bestimmte Rechte “einräumt” und dieses Entgegenkommen einstellen kann, wenn man einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sieht. Vertragspartei ist übrigens nicht YouTube USA oder gar Google, sondern die irische YouTube-Tochter. Ob es möglich ist, gegen diese doch sehr eigenwillige Vertragsauslegung in Europa vor Gericht zu ziehen, kann ich Ihnen aber auch nicht sagen. 

Was die Qualität von Nuoviso angeht, habe ich mal der Einfachheit halber nachgeschaut, wie häufig wir auf diese Plattform verlinkt haben. Das passierte insgesamt nur ein knappes Dutzend mal in den gesamten 13 Jahren. Auch in den Hinweisen, die wir von unseren Lesern bekommen, taucht die Seite – trotzt ihrer Popularität – so gut wie nie auf. Mein subjektiver Eindruck täuscht also nicht. Aber das ist natürlich kein Grund, den Kanal zu löschen, wie ich ja auch klar schreibe.

beste Grüße
Jens Berger


6. Leserbrief

Lieber Jens Berger, liebe NDS,

wenn sie schreiben,

“Facebook, Twitter, YouTube und Co. sind private Unternehmen, die ihren Nutzern eine werbefinanzierte Software zur Verfügung stellen, über die diese miteinander kommunizieren können. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser Software. Wer diese Netzwerke nutzen „darf“ und welche Inhalte dort „erlaubt“ sind und welche nicht, entscheiden zunächst einmal einzig und alleine diese Unternehmen selbst. Rechtlich zur Verantwortung können sie nur gezogen werden, wenn sie klar rechtswidrige Inhalte nicht löschen. Wenn YouTube also einen kompletten Kanal löscht, so ist dies im weitesten Sinne vergleichbar mit einem Wirt, der einen Gast auf die Straße setzt, weil ihm dessen Nase nicht gefällt. Dagegen zu klagen, macht keinen Sinn. Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf einen Platz an der Theke im Wirtshaus noch auf die Veröffentlichung von Inhalten auf den „Sozialen Netzwerken“.”

dann mag das vielleicht die aktuelle Position dieser selbsternannten sozialen Netzwerke sein, und offenbar neigen deutsche Richter dazu, dieser Auffassung auf Befehl Folge zu leisten. Mit gesundem Menschenverstand hat das aber nicht viel zu tun.

Zum einen sind die sozialen Netzwerke inzwischen so bedeutend, dass sie ganz erheblich daran beteiligt sind soziale Teilhabe herzustellen. Das gilt ganz klar für Facebook, aber eben auch für Google oder eben Youtube. Die Notwendigkeit von sozialer Teilhabe wird – trotz allem immernoch – sogar für Harz-IV-Bezieher formal anerkannt. Dazu sind das alles quasimonopolisten. Als solche reden wir hier nicht von irgendwelchen privaten Unternehmen, sondern quasi von Leistungsanbietern der öffentlichen
Daseinsfürsorge nur eben im Bereich der sozialen Teilhabe. Und für die öffentliche Daseinsfürsorge gelten immer noch besondere Regeln. Die Möglichkeiten selbst eines Vermieters (der kein Monopolist ist), seine ‘Kunden’ aus der Wohnung zu werfen, sind eng begrenzt. Noch strenger geht es bei Strom und Wasserversorgern zu, die noch nicht mal die Wahl haben, ob sie einen Kunden annehmen oder nicht.

Darüber hinaus ist ihr Vergleich mit dem Wirt an der Theke nicht ganz zutreffend. Logisch betrachtet war NuoViso keineswegs ein Gast, der sein Essen bestellt hat, und nun rausgeworfen wurde. Logisch betrachtet bietet Youtube, wie sie korrekt sagen, eine Software, die aber ohne Inhalte genau gar keine Werbeeinnahmen generieren könnte. Die Erstellung von Inhalten hat Youtube jetzt outgesourced, und nimmt dafür Kanalinhaber in Dienst, die Inhalte für Youtube kostenfrei generieren. Ziel dieser
Inhalte und Maßgabe für die Verteilung der Werbeeinnahmen sind dann die Konsumenten zu Hause. Bestenfalls war Nuoviso also ein Koch als Ich-AGler, der die Küchenutensilien von Youtube nutzen durfte, um im Gastraum von youtube Speisen anzubieten. (naja, wahrscheinlich haben sie die Videos ohne Hilfe von Youtube gemacht)

Das ähnelt viel mehr einem modernen Franchise. Das hieße man geht eine wechselseitige vertragliche Vereinbarung ein, einjeder mit bestimmten Rechten und Pflichten. Und die kann NICHT einfach so gekündigt werden, schon gar nicht ohne Angabe von Gründen, weil Youtube die Nase von irgendwem nicht mehr gefällt. Erst recht nicht vor dem Hintergrund oben und dem Metier in dem diese Konzerne aktiv sind – nämlich der Schaffung einer Öffentlichkeit, die den Auftrag hat als 4. Säule im Staat zu funktionieren.

Nun bin ich mir im klaren darüber, dass jemand der 5 Jahre Jura studiert hat Schwierigkeiten mit dem Konzept hat, dass Gesetze dafür da sind, dass Menschen mit wechselseitigen Bedürfnissen gut miteinander auskommen können. Er hat ja mindestens 5 Jahre lang jeden Tag intensiv studiert, dass es darum geht, Besitzrechte (nach 2500 Jahre alten römischen Rechtsauffassungen) geltend zu machen. Entsprechend Verfassungsfeindlich entscheiden dann unsere Gerichte zumal 75 Jahre Besatzung nicht spurlos an staatlichen Institutionen vorbeigehen.

Es bleibt verfassungsfeindlich. Exekutive, Legeslative und Judikative versagen total. Der Öffentliche Rundfunk, der genau das eigentlich leisten sollte, ist Teil des Problems und es stellt sich daher nur die Frage, wie man sinnvoll §20 (3) und (4) umsetzen könnte. Gewaltätiger Widerstand ist ganz offensichtlich kein geeignetes Mittel, um eine demokratische Diskussionskultur, die allen Teilnehmern gleiche Möglichkeiten einräumt, umzusetzen. (wie auch die meißten Problem der Gegenwart zu Komplex sind, um auf diesem Weg gelöst zu werden)

Linker Widerstand könnte sein, die GEZ-Zahlungen einfach ganz oder teilweise statt den öffentlich rechtlichen, an NuoViso (in diesem Fall) oder ein anderes Medium der eigenen Wahl zu überweisen, und diese Zahlung mit Hinweis auf den verfehlten Auftrag der öffentlich rechtlichen Sender, bis hin zu offener Kriegspropaganda, wie zum Beispiel von Klaus Kleber vorgetragen (nachdenkseiten.de/?p=50764), zu rechtfertigen.

(wo wir gerade bei Verfassungswidrig waren; Kriegspropaganda ist definitiv ein Teil der Vorbereitung eines Angriffskrieges, und Strafrechtlich könnte hier auch Hetze greifen – wenn man diese Gesetze denn ernst nehmen würde, statt Gesinnungsjustiz zu betreiben)

Liebe Grüße
Sebastian Domschke


7. Leserbrief

Hallo,

Die Beschreibung der Sperren von Youtube, Google und anderen Internetkonzernen durch Jens Berger ist richtig und informativ. Aber sein Bestreiten, dass es sich um Zensur handelt, ist neben der Sache.

Wenn Jens schreibt “Es gibt weder einen Rechtsanspruch auf einen Platz an der Theke im Wirtshaus noch auf die Veröffentlichung von Inhalten auf den „Sozialen Netzwerken“.”, ist das ein Vergleich von Äpfeln und Birnen. Das Wirtshaus besitzt keinen praktischen Monopolstatus wie die “sozialen Netzwerke” oder Wikipedia.

Und es handelt sich ja nicht einfach um Entscheidungen von Wirtschaftsunternehmen. Vielmehr wird ja offen und verdeckt massiver Einfluss durch die USA, die NATO, die EU und auch Regierungen wie die Grossbritanniens, Deutschlands und Frankreichs ausgeübt, um unerwünschte Inhalte aus dem Internet zu entfernen.

Natürlich ist richtig, dass man sich nach anderen Möglichkeiten umsehen muss und da nicht einfach aufgeben darf.

Aber man muss auch die freie Rede verteidigen, übrigens auch die von politischen Gegnern. Gerade in unserer Zeit, in der immer mehr von der öffentlichen Infrastruktur privatisiert wird, sind sonst bald Demonstrationen “Verstösse gegen das Hausrecht”, weil die Strassen privatisiert sind. Wo es den Anspruch auf freie Rede noch nicht gibt, muss man ihn durchsetzen und nicht vor den Konzernen und den dahinterstehenden staatlichen und überstaatlichen Machtorganen kapitulieren.

Gruss, Erhard Sanio


8. Leserbrief

Hallo,
ich halte den Spin und die Analyse von Jens Berger in diesem Beitrag für falsch. Es dürfte weniger YouTube selbst sein, dass die Löschung dieses Kanals veranlasst hat, sondern eine Institution, die im Auftrage des deutschen Staates bzw. der EU die sozialen Netzwerke zensiert. Zu denken wäre da etwa an die Antonio-Amadeu-Stiftung, an Correctiv, die Integrity Initiative oder an die Fake-News-Task Force der EU. Die sozialen Netzwerke sind doch erst aufgrund von massivem politischem Druck zur Zensur ihrer Inhalte übergegangen. Diesen Skandal müsste man immer wieder anprangern und nicht die Hauptkritik an die Anbieter richten. Demnach würde es auch nichts nützen, eigene Netzwerke aufzubauen, was aufgrund der fehlenden Skalenökonomie ohnehin kaum möglich ist.
viele Grüße
Jan Müller


9. Leserbrief

Liebe Nachdenkseiten-Redaktion,

es hat mich gefreut, dass Sie sich in dem Artikel “YouTube löscht den Kanal von NuoViso und zeigt damit, wie problematisch das Monopol der Social-Media-Konzerne ist” kritisch mit des Löschung des Nuoviso-Kanals auseinandergesetzt haben.

Allerdings war ich verwundert, dass Sie es für nötig hielten sich zunächst von den Inhalten von Nuoviso abzugrenzen, so als müssten Sie sich für berechtigte Kritik an der Einschränkung der Meinungfreiheit rechtfertigen. Ich persönlich habe dies als “Schere im Kopf” empfunden.

Mit freundlichen Grüßen

René Röderstein

Replik Jens Berger:

Lieber Herr Röderstein,

schönen Dank für Ihre Zuschrift. Aber sehen Sie es doch einmal anders herum. Es ist immer einfach sich für die Freiheit der eigenen Meinung einzusetzen. Das erleben wir tagtäglich auf allen Kanälen. Um so wichtiger ist es doch, auch die Freiheit von Meinungen zu verteidigen, die man selbst nicht unbedingt teilt.

beste Grüße
Jens Berger


10. Leserbrief

Ich wundere mich gar nicht, dass der Kanal abgeschaltet wurde. Unter all den dort verbreiteten Verschwörungstheorien war irgendetwas zu wahr und erreichte zu viele Menschen. Um wirklich Macht zu erlangen ist die beste Methode, sich zu verschwören. Wer glaubt denn, dass man ohne entsprechende Ausbildung mit einem Passagierflugzeug in das bestgesichertste Verteidigungsministerium der Welt fliegen kann, ohne vorher abgefangen oder abgeschossen zu werden? Ich kann mich noch gut an die Fernsehbilder erinnern, auf denen der Zauberer David Copperfield durch die chinesische Mauer geht. Dieser Trick wurde zu anderer Zeit an anderem Ort noch einmal im Fernsehen aufgeführt. Sie haben wenn nicht den Zauberer, dann aber die Wiederholung dieses Tricks mit Sicherheit gesehen. Wie andere Millionen Menschen. Nur, dass niemand von den Fernsehleuten gesagt hat, dass jetzt ein wenig gezaubert wird. Die Zauberer haben eben Herrschaftswissen und mögen es nun einmal nicht, wenn jemand ihre Tricks ans Publikum verrät. Ansonsten kann man gerne über sie schreiben und ihre Kostüme kritisieren, oder ihre Gagen. Was ändert das ? Die NDS sind noch nicht abgeschaltet, weil sie eben die herrschaftlichen Zaubertricks nicht wirklich als solche beschreiben, sondern immer nur so ein wenig mit- naja, irgendetwas ist hier vielleicht nicht so ganz geheuer, aber genau beweisen können wir das leider auch nicht….- Wenn man sich nicht traut , eindeutig für seine Überzeugung zu einzustehen ist es wie ein wenig politisches Kabarett, nur weniger lustig. Kabarett erfüllt ja auch eine Art Herrschaftsauftrag. Die, die es wollen, können sich auch über die Herrschaft lustig machen. Nur ändern tun sie damit leider nicht viel .

Mit freundlichen Grüßen aus der Provinz
R. Maaß


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