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Titel: Was ist das Ziel der Bildungspolitik?

Datum: 6. Oktober 2010 um 9:05 Uhr
Rubrik: Bildungspolitik, Chancengerechtigkeit, Das kritische Tagebuch
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Eine geraffte Betrachtung über eine emanzipative Bildungspolitik und über die bildungspolitischen Forderungen nach „Chancengleichheit“ und „Chancengerechtigkeit“ von Jens Wernicke

  • Progressiv-humanistische Kräfte beantworten diese Frage so: Das Ziel von Bildungspolitik ist Bildung selbst.

    Ziel von Bildungspolitik soll es danach sein, jedem Menschen einen guten, qualifizierten, emanzipativen Bildungsabschluss zu ermöglichen: Wo es 100 Kinder verschiedener sozialer Herkunft und verschiedener „Leistungen“ (die eben nichts über Biologie und genetisches Potential, sondern viel mehr etwas über Ausgrenzung und sozialen Benachteiligungen aussagen) gibt, sollen nach diesem Ideal alle diese Kinder in die Lage versetzt werden, sich als menschliche Wesen in einer ihnen gerechten (Bildungs-)Umwelt bestmöglich zu entfalten, möglichst 100 von 100 Kindern sollen die reale Möglichkeit haben, einen Realschulabschluss, besser noch ein Abitur oder jedenfalls einen den Neigungen entsprechenden Bildungsabschluss erreichen können. Platt gesagt: Jeder der will, soll auch befähigt werden können und dürfen.

  • Weniger progressive Kräfte beantworten diese Frage damit: Das Ziel von Bildungspolitik ist Chancengleichheit.

    Das bedeutet: In einer Welt stets knapper Ressourcen (genauer: knapper Ressourcenzuteilung) findet man sich damit ab, dass „gute Bildung“ und damit auch ein „gutes Leben“ nicht für alle gleichermaßen möglich ist. Wenigstens aber will man, dass alle die gleichen „Chancen“ hierauf haben. Konkret: Die gesellschaftlich bedingten Ungleichheiten werden hingenommen, bestehende Strukturen gelten als gesetzt. Aktuell heißt das, dass die Gesellschaft von 100 Kindern derzeit 45 die Möglichkeit eröffnet, ein Abitur zu erwerben.

    Die Veränderung (oder gar Überwindung) des Bestehenden sieht man darin, dass Benachteiligungen beseitigt werden sollten, um damit mehr Gerechtigkeit zu erreichen. Der Unterschied zu heute, wo die 45 Abiturienten von 100 Kindern in der Regel Kinder von Bessergestellten sind, würden in einem „chancengerechten“ Bildungssystem unter gleichen Wettbewerbsbedingungen (also bei (fiktivem) Fortfallen also aller Benachteiligungen) die 45 wirklich „leistungsstärksten“ Kinder ein Abitur machen, die übrigen jedoch nach wie vor nicht. Die „Chance“ auf Bildung, hätten jedoch alle Kinder gehabt. Und das gilt dann eben als „gerecht“.

    Die bildungspolitische Forderung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, arme und reiche, Frauen und Männer „gleiche Chancen“ offen stehen müssen, negiert was zum Beispiel Bourdieu über die Distinktion („Die feinen Unterschiede“) (Wikipedia: Distinktion) und über unterschiedlich verteiltes „kulturelles Kapital“ (Wikipedia: kulturelles Kapital) herausgefunden hat oder was nach einer anderen Theorie als Makro-, Meso- und Mikro-Ebene klassistischer Benachteiligung (Wikipedia: Klassismus – Theorie) beschrieben wird. Über diese real vorhandenen, gesellschaftlich geprägten Unterschiede und Benachteiligungen mogelt sich die Forderung nach „Chancengleichheit“ hinweg.

  • Nicht mehr progressiv zu nennende Kräfte beantworten die Frage nach dem Ziel der Bildungspolitik mit: Chancengerechtigkeit.

    Der Begriff der „Gerechtigkeit“ ist unvermeidbar mit einer ethischen Bewertung verknüpft, die über „gerecht“ und „ungerecht“ urteilt. Wenn in der Demokratie politisch über Interessen verhandelt und entschieden wird, zwischen Einzelnen und Gruppen – dem Ideal nach in Augenhöhe miteinander -, wird hier – sozusagen vordemokratisch – von einer ethischen Instanz darüber entschieden, was „gerecht“ ist. Um Holdger Platta zu zitieren, „in diesem emphatischen Begriff der „Gerechtigkeit“ steckt im Unterschied zur nüchternen „Gleichheit“ ein Stück undemokratischer Autorität oder undemokratischer Sehnsucht nach Autorität. Dies gilt umso mehr, wenn es um politische, soziale und ökonomische Interessen geht, die sich gar nicht alle durch obersten Richterspruch regeln lassen. Vor allem dann nicht, wenn sich dieser „Gerechtigkeits“-Begriff zusammentut mit dem Begriff der „Chancen“, und an dieser Stelle wird der Begriff geradezu heimtückisch und verbirgt einen heimtückischen Hinterhalt“ [PDF – 87.5 KB].

    Der Hinterhalt besteht – kurz gesagt – darin, dass der Begriff davon ausgeht, dass es grundsätzlich „kluge“ und „dumme“ Menschen gibt, dass weniger Umwelt bzw. Gesellschaft sondern eher „Genetik“ (Begabung) das Bestimmende in Bezug auf die Bildungs-„Leistung“ ist. Daraus wird gefolgert, dass es eben nur „gerecht“ sei, Kinder, die „klug zur Welt gekommen“ sind, in der Weiterentwicklung ihrer Genialität zu fördern seien und gesellschaftliche Ressourcen mehr darauf als etwa auf den Ausgleich vermeintlicher „Nachteile“ zu lenken seien. Die real vorhandenen Nachteile gelten sozusagen als „Erblasten“ der Betroffenen.

    Sehr verkürzt gesagt: Chancen“gerecht“ ist es, von 100 Kindern eben die 45 zu fördern, die ohne einen Nachteilsausgleich und auch ohne „gleiche Chancen“ ihr Abitur machen. Die Devise lautet: Wer hat, dem wird gegeben, wer gut ist, verdient es, noch besser zu werden!

    Der Begriff der „Chancengerechtigkeit“ ist „Ausdruck einer Brutalität, die das Opfer nicht nur ganz real zu Boden getreten hat, sondern danach auch noch moralisch zu Boden tritt“ (Platta, ebd.)

    Doch das Erschreckende ist: Viele der eigentlichen (gesellschaftlichen) „Opfer“ glauben auch noch daran. Sie glauben, dass andere mehr und sie eben weniger „Chancen“ (und damit auch Lebensqualität) verdient hätten. Sie empfinden sich selber als Versager, sie reden sich selber Schuldgefühle darüber ein, dass sie es nicht geschafft haben wie die „da oben“.

    Pierre Bourdieu in „Wie die Kultur zum Bauern kommt“ beschreibt es so:

    Von unten bis ganz nach oben funktioniert das Schulsystem, als bestünde seine Funktion nicht darin auszubilden, sondern zu eliminieren. Besser: in dem Maß, wie es eliminiert, gelingt es ihm, die Verlierer davon zu überzeugen, dass sie selbst für ihre Eliminierung verantwortlich sind. Indem das Schulsystem alle Schüler, wie ungleich sie auch in Wirklichkeit sein mögen, in ihren Rechten und Pflichten gleich behandelt, sanktioniert es faktisch die ursprüngliche Ungleichheit gegenüber der Kultur. Die formale Gleichheit, die die pädagogische Praxis bestimmt, dient in Wirklichkeit als Verschleierung und Rechtfertigung der Gleichgültigkeit gegenüber der wirklichen Ungleichheit in Bezug auf den Unterricht und der im Unterricht vermittelten oder, genauer gesagt, verlangten Kultur.

    Diese faktische Sanktionierung der Ungleichheit gegenüber der „verlangten Kultur“ durch unser bestehendes Bildungssystem gilt es aufzuzeigen und zu kritisieren. Ohne diese Einsicht werden die Benachteiligten weder den Mut noch die Kraft für den politisch erforderlichen Widerstand gegen die vorhandene „Chancenungleicheit“ aufbringen können.

    Siehe dazu: Wie die Schule Verlierer produziert


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