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Titel: Die „Impffrage“: Und sie spalten die Gesellschaft

Datum: 15. Juli 2021 um 15:07 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Gesundheitspolitik, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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Wie spaltet man eine Gesellschaft? So, wie es derzeit zu beobachten ist. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans möchte den sozialen Druck auf Ungeimpfte erhöhen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, fordert, Ungeimpften nicht mehr zu gestatten, in den Urlaub zu fahren. Im Dezember des vergangenen Jahres wünschte sich der Journalist Nikolaus Blome, dass „die gesamte Republik mit dem Finger“ auf die ‚Impfunwilligen‘ zeige. In einem NachDenkSeiten-Kommentar schlägt Marcus Klöckner einen anderen Ansatz vor: Wie wäre es, wenn in der Debatte um die „Impffrage“ alle autoritären Fantasien im stillen Kämmerlein bleiben? Dann können diejenigen, die das Grundgesetz verstanden haben, die „Impffrage“ in Ruhe diskutieren. Denn das ist dringend angebracht. Von Marcus Klöckner.

So einfach kann man es sich machen: Der Staat soll Druck auf Ungeimpfte ausüben, ihnen das Reisen verbieten, überhaupt das Leben so richtig schwer machen. So schnell kann es gehen, wenn Akteure sich zu Wort melden, die das Grundgesetz offensichtlich nicht so ganz verstanden haben. Dann ist plötzlich die Unveräußerlichkeit der Grundrechte dahin. Grundrechte gelten demnach in Gutsherrenmanier. Über seine Grundrechte darf verfügen, wer „guter Bürger“ ist. „Guter Bürger“ ist, wer geimpft ist. Einverstanden. Wer unbedingt diese Meinung vertreten möchte – bitte. Aber dann bitte nicht wundern, wenn die Frage auftaucht, wie es denn so mit den beiden Beinen und dem Stehen auf dem Boden unseres Grundgesetzes aussieht.

Zunächst: Die Grundrechte sind – auch wenn manche damit ein Problem haben – tatsächlich „unveräußerlich“. Jeder Bürger verfügt über sie. So steht es in unserem Grundgesetz, Artikel 1 Absatz 2. Der Staat kann nicht einfach so kommen und völlig abstruse neuen Rahmenbedingungen aufstellen, die die unveräußerlichen Grundrechte nur noch bestimmten Menschen zugestehen, die zum Beispiel über bestimmte körperliche Voraussetzungen verfügen (zum Beispiel Antikörper gegen Sars-Cov-2). Mit dem Geist unseres Grundgesetzes und mit den Prinzipien einer freiheitlich verfassten Grundordnung hätte diese Neuausrichtung unseres Gemeinwesens nichts mehr zu tun.

Dessen ungeachtet stürmen immer wieder Akteure nach vorne, die offensichtlich einen nicht ganz unterentwickelten Hang zum Autoritären haben. Ein Problem wird das, wenn es sich bei diesen Akteuren um hochrangige Politiker, Journalisten oder andere Persönlichkeiten handelt. Hier müssten in einer funktionierenden Demokratie sofort alle Alarmanlagen anspringen. Stattdessen ist das Gegenteil zu beobachten. Viele Medien sind entweder im Schlafwandler-Modus unterwegs oder aber sympathisieren mit den Vorstellungen von einem repressiven Staat.

Das ist bitter. Bitter für unsere Demokratie. Bitter für unsere Gesellschaft. Zumal die Zeit seit März 2020 geprägt ist von schweren Grundrechtsverletzungen. Ob Handlungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und so weiter: Wie auf Knopfdruck ausgeschaltet.

Und jetzt auch noch die Forderungen, Bürger, die nicht bereit sind, sich gegen Sars-Cov-2 impfen zu lassen, zu drangsalieren. Getreu dem Motto: Bist Du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt. Wer hier Gewalt ausüben will, ob direkt oder indirekt, ob physisch oder „nur“ symbolisch, möge bitte möglichst schnell einen Auffrischungskurs in Sachen Grundgesetz absolvieren. Wer Stimmung gegen Menschen schürt, die sich gegen eine Impfung entscheiden, treibt die Spaltung unserer Gesellschaft nur noch weiter voran.

Ob Bürger sich gegen „Corona“ impfen lassen oder nicht, muss eine individuelle Entscheidung bleiben. Repressive Maßnahmen, gleich welcher Natur, gegen so genannte „Impfzögerer“, „Impfzauderer“, oder welche anderen dämlichen Bezeichnungen Medien sich für Menschen ausdenken, die sich das Recht herausnehmen, souverän über ihren eigenen Körper zu bestimmen, sollten im Geiste eines Rechtsstaates, der seinen Namen verdient, nicht einmal angedacht werden. Richtig ist: Auch in einem Rechtsstaat haben persönliche Freiheiten Grenzen. Aber diese Grenzen gelten auch für einen allzu „kreativen“ Umbau eben dieses Rechtsstaates. Mögen diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht von autoritären Gedanken loslassen können, einfach schweigen. Und möge der Staat ganz einfach seine Spritze aus dem Arm seiner Bürger raushalten und dafür Sorge tragen, dass die Grundrechte wieder als unveräußerlich verstanden werden.

Titelbild: Faizal Ramli/shutterstock.com


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