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Titel: Russland hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde wegen Verstößen in der Ukraine eingelegt

Datum: 26. Juli 2021 um 9:20 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Medienkritik, Militäreinsätze/Kriege
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Die russische Generalstaatsanwaltschaft gab am Donnerstag überraschend bekannt, dass man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im französischen Straßburg eine Beschwerde wegen Verletzungen der Menschenrechte in der Ukraine eingereicht hat. Westlichen Medien kommt die Beschwerde äußerst ungelegen. Denn nun müssen sie wohl oder übel berichten, gegen was sich die Beschwerde genau richtet: nämlich gegen konkrete Verbrechen, die bisher auch von ihnen nicht angemessen behandelt wurden. Von Ulrich Heyden, Moskau.

Mehrere der Menschenrechtsverletzungen hatte der russische Präsident Wladimir Putin bereits in seinem am 12. Juli veröffentlichten Grundsatzartikel zur Ukraine genannt. Selbst wenn sich die Prüfung der Beschwerde über Jahre hinziehen wird, so erweitert sich doch der Spielraum Russlands auf diplomatischer Ebene. Denn die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft in Straßburg vorgebrachten Fakten sind mit Zeugenaussagen, Videos und Fotos dokumentiert: Der Tod von über hundert Menschen auf dem Maidan 2014 und im Gewerkschaftshaus von Odessa sowie tausende zivile Opfer in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk, seit die „Antiterroristische Operation“ im April 2014 von Kiew begonnen wurde.

Der Menschenrechtsgerichtshof ist eine Institution des Europarates, dem 47 Staaten angehören. Seit 1996 ist auch Russland Mitglied des Europarates. Seit 1998 ist das Gericht sehr aktiv tätig und greift vor allem in die Innenpolitik der osteuropäischen Mitgliedsstaaten ein.

Was Russland betrifft, waren es bisher vor allem Tschetschenen und russische Oppositionelle, die vor den Gerichtshof in Straßburg zogen und dort oftmals Recht erhielten. So verlangte der EGMR am 18. Februar von Russland, den Oppositionspolitiker Alexej Navalny unverzüglich aus der Haft freizulassen, da Risiken für sein Leben und seine Gesundheit beständen.

Zehn inkriminierte Menschenrechtsverletzungen

Die Beschwerde des russischen Generalstaatsanwaltes gliedert die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine in zehn Bereiche, die im Folgenden skizziert werden.

So nennt er die von Kiew verfügte Blockade der wichtigsten Süßwasserleitung auf die Krim eine Maßnahme „mit äußerst negativen Folgen“ für die gesamte Bevölkerung der Halbinsel, „insbesondere für Schwerbehinderte, ältere Menschen, Kinder und Schwangere“.

Infolge von Sanktionen und politischer Verfolgung sei großen russischen Firmen, Energieunternehmen, Banken und Internet-Medien die Tätigkeit in der Ukraine unmöglich gemacht worden.

Die Ukraine trage „in vollem Umfang die Verantwortung für den Tod der Passagiere und der Besatzungsmitglieder der Boing-777 (MH-17, UH) der malaysischen Fluggesellschaft“, die am 17. Juli 2014 in der Region Donezk abgeschossen wurde. Kiew beschuldige Moskau „mit fabrizierten Beweisen“ und verhindere „eine unabhängige und effektive Aufklärung“.

„Die Beschießung und der Tod der Bürger im Donbass[1] durch ukrainische Armee-Angehörige“ widerspreche „den Normen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.“ 2,5 Millionen Menschen aus der Ukraine – der Großteil davon aus dem Donbass – seien seit 2014 nach Russland geflüchtet.

„Seit dem Juni 2014 bis heute starb eine große Zahl an russischen Staatsbürgern, örtlicher Bevölkerung und Mitarbeiter des (russischen, UH) Grenzkontrollpunktes (Zoll- und Grenzbeamte)“ dadurch, dass „die ukrainische Armee russisches Grenzgebiet beschoss“.

Weder die Organisatoren noch die Ausführenden der Morde auf dem Maidan[2] im Februar 2014 und im Gewerkschaftshaus von Odessa[3] am 2. Mai des gleichen Jahres „wurden zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen.“

Ukrainische Militärangehörige und Angehörige ukrainischer Spezialeinheiten hätten in der Ukraine russische Bürger entführt.

Die Morde an oppositionellen ukrainischen Journalisten[4] (Oles Busina und Pawel Scheremet[5]) und Angriffe auf Journalisten (wie Ruslan Kotsaba[6]) wurden bisher nicht aufgeklärt. Vier russische Journalisten wurden in der Ukraine ermordet (Anatoli Klan, Alexandr Woloschin, Igor Korneljuk und Andrej Stenin). In der Ukraine wurden drei oppositionelle ukrainische Fernsehkanäle und alle russischen elektronischen Medien abgeschaltet.

Auf der extremistischen Website „Friedensstifter“[7] („Mirotworets“), die mit Hilfe des ukrainischen Innenministeriums im August 2014 eingerichtet wurde, sind seitdem mehr als 240.000 Personen und 3,5 Millionen Fotografien gespeichert worden. Die Website soll – laut ihren Initiatoren – die Ukraine „von oppositionellen Aktivisten und Journalisten reinigen“. Auf der Website wurden nicht nur die Daten von Ukrainern gespeichert, sondern auch die Daten des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder sowie die persönlichen Angaben von Reportern der Medien AFP, Al Jazeera, Le Monde, BBC, Reuters und Forbes.

Die Ukraine sei – so der russische Generalstaatsanwalt – „ein multinationaler Staat, in dem etwa ein Drittel der Bevölkerung Russisch als seine Muttersprache ansieht“. Doch das Anfang 2021 in Kraft getretene ukrainische Sprachengesetz verbiete die Benutzung der Sprache im Dienstleistungssektor. Seit 2014 werden zudem Lehrer entlassen, die russische Sprache sowie russische Literatur und Philosophie unterrichten.

Schon jetzt peinlich für westliche Medien und Politik

Der Vertreter Russlands im EMGR, Dmitri Dedow, meinte gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax, die Prüfung der russischen Beschwerde werde „nicht weniger als ein Jahr dauern“. Die liberalkonservative russische Zeitung „Nesawisimaja Gaseta“ kommentierte, das sei Moskau „gerade recht. Solange es keine Entscheidung gibt, wird man sich (in Moskau, UH) auf keine Kontakte mit Kiewer Spitzenbeamten einlassen.“ Verhandlungen über den noch nicht vereinbarten Gas-Transit über ukrainisches Gebiet ab 2024 könnte Moskau so begründet aus dem Wege gehen.

Westlichen Medien kommt die Beschwerde äußerst ungelegen. Denn nun müssen westliche Nachrichtenagenturen wohl oder übel berichten, gegen was sich die Beschwerde genau richtet, nämlich gegen konkrete Menschenrechtsverletzungen, über die man bisher nicht berichtet oder die man ausschließlich bei den Separatisten in der Ost-Ukraine und ihren russischen Helfern verortet hat.

Große deutsche Medien erwischt die Klage auf dem falschen Fuß

Die deutschen Medien berichteten über die Beschwerde beim EGMR am Donnerstag und Freitag entweder gar nicht – wie ARD und ZDF – oder – wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland und die FAZ – nur in kurzen Meldungen.

Tagesschau.de war es am Donnerstag wichtiger, darüber zu berichten, dass der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Polen „wegen missbräuchlicher politischer Einflussnahme“ bei der polnischen Justizreform „das dritte Mal verurteilt hat“.

Wenn Russland das erste Mal seit seinem Beitritt zum Europarat 1996 in Straßburg eine Beschwerde einlegt, ist das dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen weder einen Aufsager oder Kommentar noch eine schriftliche Meldung wert. Daraus kann man nur den Schluss ziehen, dass die deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Russland als Staat abgeschrieben haben. Was der Generalstaatsanwalt dieses Staates von sich gibt, liegt nach Meinung der Chefredaktionen offenbar nicht „im öffentlichen Interesse“.

Vermutlich empfindet man es in den deutschen Chefredaktionen einfach als Zumutung, dass ein Land, welches „unsere europäischen Werte“ nicht teilt, das Navalny hinter Gitter gesteckt hat und ein Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“ verabschiedete, sich erdreistet, vor ein europäisches Gericht zu ziehen. Eine Pluralität der Werte soll es in Europa nicht geben. Was „europäische Werte“ sind, bestimmen Berlin, Paris und London und nicht Warschau, Budapest und Moskau.

Bis 2013 gehörte es zum guten Ton, auch die russische Position wiederzugeben

Doch das war nicht immer so. Ich bin seit 1992 in Moskau als Korrespondent für deutsche Medien tätig und kann bezeugen, dass es bei meinen Auftraggebern bis 2013 zum guten Ton gehörte, bei wichtigen Fragen der internationalen Politik „die russische Position“ wiederzugeben. Seit sieben Jahren wird „die russische Position“ von vielen deutschen Chefredaktionen nicht mehr abgefragt. In den Leitzentralen vieler großer deutscher Medien wurde gegenüber „dem Osten“ – wie in einer Kaserne – eine Mauer hochgezogen. Es ist eine Mauer gegen offenen Meinungsaustausch und freie Meinungsbildung.

Warum kommt die russische Beschwerde in Straßburg erst jetzt?

Viele Russen fragen sich, warum Moskau mit dieser Klage sieben Jahre gewartet hat. Moskau scheute sich offenbar, vor den Menschenrechtsgerichtshof zu ziehen, da man befürchtete, ihn dadurch zu legitimieren. Doch seit der russischen Verfassungsreform im letzten Jahr, seit der es ausgeschlossen ist, dass internationales Recht über russischem Recht steht, wendet sich Russland an den Gerichtshof in Straßburg ohne Scheu.

Eine Tatsache ist aber, dass russische Politiker, Journalisten und Aktivisten unterschätzen, welche Rolle Gerichte und Recht im öffentlichen Bewusstsein westlicher Staaten spielen. Bis heute wird in Russland und in der Ukraine unterschätzt, dass man westliche Fake-News in der westlichen Öffentlichkeit nur mit Fakten, nicht aber mit allgemeinen Feststellungen widerlegen kann. So gibt es bis heute keine umfassende chronologische, wissenschaftliche und kriminalistische Aufstellung aller Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine seit 2013 in deutscher oder englischer Sprache.

Titelbild: Marian Weyo / Shutterstock



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