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Titel: Christoph Butterwegge: Wer über den Reichtum nicht reden will, kann auch keine Lösungsangebote zur steigenden Kinderarmut machen

Datum: 30. August 2006 um 11:20 Uhr
Rubrik: Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Sozialstaat, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Laut Kinderschutzbund ist die Zahl armer Kinder seit 2004 um hundert Prozent gestiegen. Insgesamt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre leben heute auf Sozialhilfeniveau. In Berlin liegt die Quote der in Armut lebenden Kinder bei 37 Prozent. Auch die Bundeskanzlerin konnte sich auf dem Berliner Forum „Deutschland für Kinder“ diesem gesellschaftspolitischen Skandal nicht mehr entziehen. Zu mehr als dem üblichen Statement: „alle Familienförderungsinstrumente auf den Prüfstand stellen“, mochte sich Angela Merkel aber nicht durchringen.
Kinderarmut könne nur durch eine integrale Beschäftigungs-, Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik, die Maßnahmen zur Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen einschließt, beseitigt werden, meint Butterwegge in einem Vortrag, den wir in unserer Rubrik „Andere interessante Beiträge“ dokumentieren.

Kinderarmut in einem reichen Land

Christoph Butterwegge

Vortrag beim Kinderschutz-Forum „Entmutigte Familien bewegen (sich) – Entwicklungsmöglichkeiten in Risikosituationen“, veranstaltet von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren in Köln am 13. September 2006

(Kinder-)Armut war jahrzehntelang kein Thema, das die deutsche Öffentlichkeit bewegte. Höchstens in der Vorweihnachtszeit und im Sommerloch nahmen die Massenmedien der Bundesrepublik davon Notiz. Hierfür gibt es mehrere Gründe: Erstens ist unser Armutsbild von absoluter Not und Elend in der sog. Dritten Welt geprägt, was viele Bürger/innen hindert, durchaus vergleichbare Erscheinungen „vor der eigenen Haustür“ auch nur zu erkennen, zumal Kinderarmut hierzulande weniger spektakulär daherkommt. Zweitens sind sogar Erzieher/innen, Lehrer/innen und andere Pädagog(inn)en aufgrund ihrer Mittelschichtzugehörigkeit manchmal nicht in der Lage, die Probleme von Unterschichtkindern zu erkennen, die wahrscheinlich in einem anderen, weniger bürgerlich geprägten Stadtteil oder einem sozialen Brennpunkt wohnen. Ein weiterer Grund, warum Armut leicht „übersehen“ wird, liegt in den Versuchen begründet, die Schuld dafür den Betroffenen selbst oder im Falle der Kinder ihren Eltern in die Schuhe zu schieben. Viertens glaubt man irrtümlich, Kinderarmut in Karlsruhe, Kiel oder Konstanz sei weniger problematisch als solche in Kalkutta, sodass es sich gar nicht lohne, über das Problem zu reden. Dabei kann Armut hierzulande sogar deprimierender, bedrückender und bedrängender sein, weil vor allem Kinder in einer wohlständigen Konsumgesellschaft einem viel stärkeren Druck von Seiten der Werbeindustrie wie auch Spielkamerad(inn)en und Mitschüler/innen ausgeliefert sind, durch das Tragen teurer Markenkleidung oder den Besitz immer neuer, möglichst hochwertiger Konsumgüter „mitzuhalten“. Empathie und Solidarität erfahren die von Armut oder Unterversorgung betroffenen Kinder hingegen in einem geringeren Maße, als dies normalerweise dort der Fall ist, wo kaum jemand ein großes (Geld-)Vermögen besitzt. Mit der Armut und den Armen hat fünftens kaum jemand gern zu tun, weil selbst der Umgang damit stigmatisiert und die Betroffenen nach eher negativen Erfahrungen selten zu denjenigen Menschen gehören, deren offenes Wesen ihnen Freunde und Sympathie einbringt.

Mittlerweile mutiert Kinderarmut beinahe zu einem richtigen Modethema, das immer wieder Schlagzeilen macht. Gleichwohl hat man den Eindruck, dass sich Fachwissenschaft, Massenmedien und etablierte Parteien nie ernsthaft mit dem Problem auseinandergesetzt haben, dass ein zunehmender Teil der Bevölkerung sozialer Exklusion unterliegt, während eine Minderheit unter maßgeblicher Beteiligung der Regierungspolitik (Senkung der Gewinnsteuern, Entlastung der Unternehmen, Steuergeschenke an Firmenerben) immer mehr Reichtum anhäuft. Es ist diese sich weiterhin vertiefende Kluft, von der akute Gefahren für den inneren Frieden, die Humanität und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft ausgehen.

Ausmaß, Erscheinungsformen und Folgen der Kinderarmut

Spätestens seit dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht, den die rot-grüne Bundesregierung am 2. März 2005 vorgelegt hat, ist weiten Teilen der Öffentlichkeit bewusst, dass (Kinder-)Armut nicht nur in der sog. Dritten Welt, sondern auch hierzulande ein Problem darstellt. Dies gilt zumindest dann, wenn man darunter nicht nur absolutes Elend, vielmehr auch ein relatives Maß an sozialer Ungleichheit versteht, das Betroffene daran hindert, sich ihrer persönlichen Fähigkeiten gemäß zu entfalten, sich optimal zu entwickeln und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen.

Von den knapp 11,65 Millionen Kindern unter 15 Jahren lebten im April 2006 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht weniger als 1,89 Millionen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (sog. Hartz-IV-Haushalte). Rechnet man die übrigen Betroffenen (Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Asylbewerber-Familien, die weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von sog. Illegalen, die keine Transferleistungen beantragen können) hinzu und berücksichtigt außerdem die Dunkelziffer, leben 2,2 bis 2,5 Millionen Kinder, d.h. mindestens jedes fünfte Kind dieses Alters, auf Sozialhilfeniveau. (Kinder-)Armut ist aber mehr, als wenig Geld zu haben. Wenn man sinnvollere, nämlich qualitative und nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer Kinder bis 18 Jahre, vom Kinderschutzbund auf 2,5 Millionen geschätzt, sogar auf 3 bis 3,3 Millionen Kinder. Über die Hälfte davon leben auf Sozialhilfe-Niveau; die Eltern der anderen haben keinen Antrag gestellt oder etwas mehr Geld zur Verfügung, ohne deshalb eine sorgenfreie Kindheit ihres Nachwuchses gewährleisten zu können. Man spricht seit Ende der 1980er-/Anfang der 1990er-Jahre von einer „Infantilisierung der Armut“ (Richard Hauser), weil junge Menschen die am häufigsten und am stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe bilden, während früher hauptsächlich Rentner/innen betroffen waren.

Kinderarmut äußert sich in einem wohlhabenden, wenn nicht reichen Land wie der Bundesrepublik weniger spektakulär als in Bangladesch oder Burkina Faso, wo Menschen auf der Straße verhungern. Sie wirkt eher subtil, aber nicht minder dramatisch und lange. Hierzulande ist es für Kinder manchmal noch schwerer, arm zu sein, als in einer Gesellschaft, die sämtlichen Mitgliedern nur das Allernötigste bietet. Konsumchancen, z.B. das Tragen modischer Kleidung („Markenklamotten“), der Besitz des modernsten Handys und teure Freizeitaktivitäten, bestimmen mit über die Möglichkeiten, die ein Kind bei uns im Freundeskreis bzw. der Clique hat. Jenseits von Nike und Nokia wird man gar nicht ernst genommen, was zu psychosozialen Belastungen führen kann und den Ausschluss junger Menschen aus vielen Lebenszusammenhängen nach sich zieht.

Besonders für Kinder und Jugendliche, deren Lebenswelt noch viel mehr als jene von Erwachsenen durch eine zunehmende Ökonomisierung und Kommerzialisierung geprägt ist, bedeutet arm zu sein, in mehreren Lebensbereichen (Einkommen, Beruf, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Freizeit) Defizite aufzuweisen. Bei einem Kind ist ein solches Defizit beispielsweise im Wohnbereich dann gegeben, wenn es kein eigenes Zimmer hat. Weil auch die familiären Wohnverhältnisse beengt sind, wird der Kindergeburtstag nicht im Kreis der Schulkamerad(inn)en und Freund(inn)en zu Hause gefeiert, was zusammen mit anderen Restriktionen eine Isolation der Betroffenen nach sich ziehen kann. In vielen Familien reicht das Haushaltsgeld heute höchstens bis zur Monatsmitte; von da an ist Schmalhans Küchenmeister. Da den Eltern das Geld für die Klassenfahrt ihres Sprösslings fehlt, täuscht man oft ein Unwohlsein des Kindes vor.

Betroffen sind vor allem Alleinerziehende (überwiegend Frauen) und kinderreiche Familien, deren Haushaltseinkommen zu gering ist, um den Unterhalt von Kindern zu bestreiten, was zu sozialer Unterversorgung und Ausgrenzung (Exklusion) führt. Für die betroffenen Familien erwachsen daraus ökonomische, soziale und psychische Belastungen, ja sie geraten häufig in eine schwere Zerreißprobe. Familien fungieren nämlich als „emotionaler Puffer“ (Sabine Walper) zwischen dem kapitalistischen Wirtschaftssystem, das die sozioökonomische Deprivation hervorruft, und den Kindern, die aufgrund solcher Restriktionen in ihrer kognitiven Entwicklung, schulischen Leistungsfähigkeit, psychischen Stabilität und physischen Konstitution gefährdet sind.

Alleinerziehende und kinderreiche Familien tragen nicht nur ein größeres Risiko als Kinderlose, arm zu werden, sondern bleiben auch länger in einer Notlage. Zwischen den prekären Lebenslagen von Familien, den psychosozialen Folgen für die Kinder und Sozialisationsdefiziten besteht ein Kausal- bzw. Wechselverhältnis, das in einen „Teufelskreis der Armut“ führen und einen „intergenerationalen Schneeball-Effekt“ (Michael Klein) hervorrufen kann. Dies gilt nicht zuletzt für Hartz-IV-Haushalte bzw. SGB-Bedarfsgemeinschaften.

Ursachen der Verarmung von Familien, Frauen und Kindern

Sind junge Menschen arm oder unterversorgt, macht man dafür gewöhnlich ihre Eltern, ein von der Norm abweichendes Verhalten (z.B. übermäßigen Alkoholkonsum) oder einschneidende Ereignisse in der Familienbiografie verantwortlich. Kinder gelten – im Unterschied zu arbeitslosen Erwachsenen, Bettlern und Obdachlosen – als „würdige Arme“. Man schiebt ihnen nicht persönlich die Schuld an ihrer Not zu, sondern blickt viel eher auf die gesellschaftlichen Verhältnisse. Hier liegt tatsächlich der Schlüssel zur Erklärung des Umstandes, dass es heute vermehrt Armut gibt und überwiegend Kinder bzw. Jugendliche davon betroffen sind. In der öffentlichen Diskussion wie der Fachliteratur werden die Auslöser von (Kinder-)Armut jedoch häufig mit deren Ursachen verwechselt. Während strukturelle Zusammenhänge und gesellschaftliche Verhältnisse, unter denen Menschen leben bzw. in denen Kinder aufwachsen, die Voraussetzungen für Pauperisierungsprozesse bilden, lösen ganz bestimmte Ereignisse im Lebensverlauf solche Entwicklungen aus oder lassen sie voll zur Wirkung gelangen. Dadurch scheint es so, als sei der Tod des (Familien-)Ernährers, die Scheidung bzw. Trennung vom (Ehe-)Partner oder eine Mehrlingsgeburt schuld am Entzug materieller Ressourcen, den Kinder und Jugendliche anschließend erleiden. Tatsächlich waren sie, ihre Eltern oder Mütter bereits vor dem betreffenden Schicksalsschlag unzureichend gesichert.

Armutsphänomene, Mangelerscheinungen und soziale Bedürftigkeit sind nichts Neues, vielmehr so alt wie die Menschheit selbst. Auch die Kinderarmut, eine besonders subtile Form der Ausgrenzung und der Gewalt gegenüber den schwächsten Gesellschaftsmitgliedern, gibt es keineswegs erst seit kurzem. Gleichwohl weist sie „postmoderne“ Züge auf, die es nahe legen, ihre Entstehungsursachen in jüngerer Zeit zu suchen. Macht man den als „Globalisierung“ bezeichneten Prozess einer Umstrukturierung fast aller Gesellschaftsbereiche nach Markterfordernissen, der Ökonomisierung und Kommerzialisierung für die Pauperisierung, soziale Polarisierung und Entsolidarisierung verantwortlich, liegen die Wurzeln des stark vermehrten Auftretens von (Kinder-)Armut auf drei Ebenen:

Im Produktionsprozess löst sich das „Normalarbeitsverhältnis“ (Ulrich Mückenberger), von der Kapitalseite unter den Stichworten „Liberalisierung“, „Deregulierung“ und „Flexibilisierung“ vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird zwar keineswegs ersetzt, aber durch eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so oder überhaupt nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den gerade im viel beschworenen „Zeitalter der Globalisierung“ erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert.
Im Reproduktionsbereich büßt die „Normalfamilie“, d.h. die z.B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten Lebens- und Liebesformen, die tendenziell weniger materielle Sicherheit für Kinder gewährleisten (sog. Ein-Elternteil-Familien, „Patchwork-Familien“, gleichgeschlechtliche Partnerschaften usw.). Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der forcierte Wettbewerb zwischen „Wirtschaftsstandorten“ einen Abbau von Sicherungselementen für „weniger Leistungsfähige“, zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere) Kinder haben. Kinder und Jugendliche sind nicht zuletzt deshalb stark von Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das neoliberale Projekt eines „Umbaus“ des Sozialstaates auf Kosten vieler Eltern geht, die weniger Absicherung als vorherige Generationen genießen.

Sozialreformen führen zur Armut von Familien und Kindern: das Beispiel der sog. Hartz-Gesetze

Bei den sog. Hartz-Gesetzen, der „Agenda 2010“, der Gesundheitsreform 2004 und den erst teilweise (z.B. im „RV-Nachhaltigkeitsgesetz“) legislativ umgesetzten Vorschlägen der sog. Rürup-Kommission handelt es sich um Maßnahmen zum Um- bzw. Abbau des Sozialstaates, die seine ganze Architektur, Struktur und Konstruktionslogik verändern. Es geht längst nicht mehr nur um Leistungskürzungen im sozialen Sicherungssystem, sondern um einen Systemwechsel, anders ausgedrückt: um eine zentrale gesellschaftliche Richtungsentscheidung, welche das Gesicht der Bundesrepublik auf absehbare Zeit prägen dürfte. Das nach Peter Hartz benannte Gesetzespaket markiert eine historische Zäsur für die Entwicklung von Armut bzw. Unterversorgung in Ost- und Westdeutschland. Besonders mit Hartz IV waren grundlegende Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden, die das politische Klima der Bundesrepublik auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte verschlechtern dürften.

Mit dem „Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I), das am 1. Januar 2003 in Kraft trat, wurden die Barrieren der Bedürftigkeitsprüfung erhöht, welcher sich Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe unterziehen mussten. Während die Vermögensfreibeträge deutlich gesenkt und die Mindestfreibeträge für verdienende (Ehe-)Partner/innen um 20 Prozent gekürzt wurden, entfiel der Erwerbstätigenfreibetrag ganz. Bislang wurde die Bemessungsgrundlage der Arbeitslosenhilfe, wie noch von der Kohl-Regierung verwirklicht, einmal im Jahr um 3 Prozent gekürzt, die so errechnete Leistung für Langzeitarbeitslose wegen der gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung jedoch erhöht, was fortan unterblieb. Dadurch stieg das Risiko von Langzeitarbeitslosen, sozialhilfebedürftig zu werden, drastisch.

Auf der Grundlage des „Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz II) wurden „Ich-“ bzw. „Familien-AGs“ und „Mini-“ bzw. „Midi-Jobs“ eingeführt, auf der Grundlage des „Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz III), das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, strukturierte man die seither „Bundesagentur für Arbeit“ heißende Nürnberger Behörde nach dem Vorbild der Privatwirtschaft und mit Hilfe moderner Managementkonzepte zu einem reinen Dienstleistungsunternehmen um. Die im Unterschied zu den „Markt-“ und „Beratungskunden“ als „Betreuungskunden“ abgestempelten Langzeitarbeitslosen werden kaum noch durch gezielte und hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen reintegriert, sondern mit kurzen, möglichst kostengünstigen Trainingsmaßnahmen abgespeist.

Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld (Alg) II, eine reine Fürsorgeleistung, die nicht mehr den früheren Lebensstandard zum Maßstab der Leistungsgewährung für Langzeitarbeitslose macht, ersetzt. Dies führte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits. Daraus wiederum erwachsen neue Gefahren einer Stigmatisierung nach dem Grad der Nützlichkeit bzw. nach der ökonomischen Verwertbarkeit dieser Personen.

Langzeitarbeitslose müssen jede „zumutbare“ Stelle annehmen, auch wenn die Bezahlung weder tarifgerecht ist noch dem ortsüblichen Lohn entspricht. Eingerichtet wurde damit eine Rutsche in die Armut: Nach der von maximal 32 auf 18 Monate verkürzten Bezugszeit des Alg (I) bekommen Erwerbslose ein Arbeitslosengeld II, das präziser „Sozialhilfe II“ heißen würde, weil es den Charakter einer reinen Fürsorgeleistung hat. Mit seinem Grundbetrag von 345 EUR (bis zum 1. Juli 2006 in Ostdeutschland 331 EUR) monatlich für den Haushaltsvorstand (plus Erstattung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sofern sie „angemessen“ sind) ist das Alg II so hoch wie der Sozialhilfe-Regelsatz. Kinder bis 14 Jahre erhalten ein Sozialgeld in Höhe von 207 EUR, Jugendliche von 15 bis 18 Jahren 276 EUR.

Seit dem In-Kraft-Treten von Hartz IV am 1. Januar 2005 müssen Langzeitarbeitslose gegen eine minimale „Mehraufwandsentschädigung“ von einem halben, 1 oder 2 EUR pro Stunde im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeit leisten, wollen sie ihren Anspruch auf Unterstützung nicht zu 30 Prozent (und später ganz) einbüßen. Auf dem Arbeitsmarkt führen die sog. 1-Euro-Jobs zu einem Verdrängungswettbewerb von oben nach unten. Geringqualifizierte müssen gewärtigen, durch Alg-II-Bezieher/innen ersetzt zu werden, was Auswirkungen auf das gesamte Lohngefüge haben kann.

Durch die Umsetzung des im Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat weiter radikalisierten Konzepts der sog. Hartz-Kommission (Ausweitung nicht nur „haushaltsnaher“ Mini-Jobs sowie der Leih- bzw. Zeitarbeit durch Einrichtung von Personal-Service-Agenturen und „Entbürokratisierung“ der zeitweilig in „Ich-“ bzw. „Familien-AGs“ organisierten Scheinselbstständigkeit) hat der staatlich subventionierte Niedriglohnsektor an Bedeutung gewonnen. Den armen Erwerbslosen, die das Fehlen von oder die unzureichende Höhe der Entgeltersatzleistungen auf das Existenzminimum zurückwirft, treten massenhaft erwerbstätige Arme zur Seite. Längst reichen selbst viele Vollzeitarbeitsverhältnisse nicht mehr aus, um „eine Familie zu ernähren“, sodass man ein oder mehrere Nebenjobs übernimmt und nach Feierabend bzw. an Wochenenden (schwarz) weitergearbeitet wird. Für die Kinder der davon Betroffenen heißt dies, dass sie ihre Eltern kaum noch zu Gesicht bekommen, für die Eltern mit einem McJob, dass sie ihre Kinder vernachlässigen müssen.

Die negativen Folgen der sog. Hartz-Gesetzgebung für Kinder und Jugendliche werden kontrovers diskutiert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund haben die Öffentlichkeit frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bzw. die Einführung des Arbeitslosengeldes II für Langzeitarbeitslose neue Zonen der Armut entstehen, wovon die Familien natürlich nicht unberührt bleiben. Wie die Rekordhöhe der Kinderarmut nach In-Kraft-Treten der Arbeitsmarktreform, gehören Heranwachsende gemeinsam mit den Migrant(inn)en zu den Hauptverlierer(inne)n von Hartz IV. Hingewiesen sei noch auf einen weiteren, aber nichtmonetären Aspekt: Wenn man die Zumutbarkeitsregelungen verschärft und die Mobilitätsanforderungen gegenüber den Arbeitsuchenden erhöht, verschlechtern sich die Chancen für Familien, ein geregeltes, nicht durch Zeitdruck und/oder räumliche Trennung von Eltern und Kindern beeinträchtigtes Leben zu führen.

Die sog. Hartz-Gesetze konterkarierten Bemühungen zur Armutsbekämpfung. Besonders Hartz IV trug durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, dass Kinderarmut „normal“ wird, was sie schwerer skandalisierbar macht. Die finanzielle Lage von Familien mit Alhi-Empfänger(inne)n hat sich durch den Übergang zum Alg II verschlechtert, was erhebliche materielle Einschränkungen für betroffene Kinder einschließt. Gleichzeitig dürfte die daraus resultierende Resignation von Erwachsenen eine negative Vorbildwirkung für die Kinder nach sich ziehen.

Eine soziale Grundsicherung, wie sie das Arbeitslosengeld II laut Gesetzestext sein möchte, muss vor Armut schützen, damit sie diesen Namen verdient. Das kann man in Anbetracht der äußerst niedrigen Grundbeträge beim Alg II allerdings nicht behaupten. Auf 2 Jahre befristete Übergangszuschläge in Höhe von maximal 160 EUR für Erwachsene und bis zu 60 EUR für Kinder monatlich, die nach einem Jahr halbiert werden, sowie auf 3 Jahre befristete Kinderzuschläge für Geringverdiener in der Höhe von maximal 140 EUR monatlich verhindern nicht, dass Familien, die (sonst) darauf zurückgreifen müssen, an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Betroffen sind auch diejenigen Kinder, deren Väter aufgrund ihres gegenüber der Arbeitslosenhilfe niedrigeren Arbeitslosengeldes II keinen oder weniger Unterhalt zahlen (können), denn die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern treten maximal 6 Jahre lang und auch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ein.

Die im Frühjahr/Sommer 2006 vorgenommenen „Korrekturen“ an Hartz IV, mit denen mehrere Mrd. EUR jährlich eingespart werden sollen, kann man trotz Anhebung des Arbeitslosengeldes II im Osten an seine Höhe in Westdeutschland als „Hartz V“ bezeichnen, stellen sie doch eine deutliche Fortsetzung und Verschärfung des Drucks auf (Langzeit-)Arbeitslose dar. Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren wieder in der Abhängigkeit von ihren Eltern zu belassen und ihnen per Mittelentzug die Möglichkeit der Gründung eines eigenen Hausstandes zu nehmen, ist einer so reichen und hoch individualisierten Gesellschaft unwürdig. Aber auch die übrigen Kürzungs- und Kontrollmaßnahmen im SGB-II-Änderungsgesetz und im Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz zeigen, dass Hartz IV nicht das Ende der Reformen, sondern nur einen Zwischenschritt auf dem Wege vom Sozialversicherungs- zum Fürsorge-, Almosen- und Suppenküchenstaat darstellt.

Von den „Ich-AGs“, die in großer Zahl entstehen sollten, versprach sich die Bundesregierung, wie man heute weiß: zu Unrecht, einen Schub an marktwirtschaftlicher Dynamik. Dass sich nur wenige Arbeitslose mit einem von 600 EUR pro Monat im ersten Jahr über 360 EUR pro Monat im zweiten auf 240 EUR pro Monat im dritten Jahr sinkenden Förderungsbetrag als „Ich-AG“-Gründer/innen versuchten, aber viele davon scheiterten, verwundert einen kritischen Beobachter kaum. Nicht nur die materielle Situation, sondern auch die Position von Frauen und (alleinerziehenden) Müttern auf dem Arbeitsmarkt hat sich dadurch verschlechtert. Die sog. Mini- und Midi-Jobs übernehmen größtenteils Frauen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“, die sie erbringen sollen, heißt im Wesentlichen, dass ihnen Besserverdienende, denen dafür nach vorübergehendem Wegfall des sog. Dienstmädchenprivilegs nun auch wieder Steuervergünstigungen eingeräumt werden, geringe (Zu-)Verdienstmöglichkeiten als Reinigungskraft, Kinderfrau oder Haushälterin bieten. Ist die „Mini-Jobberin“ mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verheiratet, braucht sie wegen der kostenfreien Familienmitversicherung keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Um die vollen Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine (Putz-)Frau jedoch ergänzende Beiträge zahlen. Andernfalls drohen Sozialhilfebedürftigkeit und Altersarmut.

Die drastischen Verschlechterungen trafen nicht nur frühere Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe, z.B. Frauen, deren Ehemänner mit ihrem Einkommen über den neuen, niedrigeren Freibeträgen lagen. Auch jene Empfänger/innen von Sozialhilfe, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, müssen Einbußen hinnehmen. Sie erhalten zum Teil nach der ab 1. Januar 2005 gültigen Regelsatzverordnung weniger Geld, weil Einmalleistungen als pauschalierter Betrag im Regelsatz aufgingen. Beim HLU-Regelsatz stehen sich Kinder unter 7 Jahren jetzt zwar etwas besser, die übrigen Kinder und Jugendlichen jedoch schlechter als früher. Unter dem Wegfall der meisten wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa für Kleidungsstücke oder defekte Haushaltsgeräte, sowie ihrer Umstellung auf den neuen, gegenüber dem bisherigen nur leicht angehobenen Eckregelsatz leiden primär Familien mit Kindern, deren Bedarf in dieser Hinsicht ausgesprochen hoch ist.

Die zum 1. Januar 2007 angekündigte Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent ist nicht nur Gift für die Binnenkonjunktur, sondern auch für Familien, besonders von Geringverdienern, die einen Großteil ihres Einkommens in den Konsum stecken. Deshalb trifft sie die Mehrwertsteuer stärker als Besserverdienende (ohne Kinder). Indirekte bzw. Verbrauchssteuern sind eher unsozial, weil sie die Leistungsfähigkeit und finanzielle Lage der Steuerpflichtigen nicht berücksichtigen. Dagegen bildet die „Reichensteuer“, von der Bürger erst ab einem Jahreseinkommen von 250.000 EUR bzw. Verheiratete ab einem Jahreseinkommen von 500.000 EUR erfasst werden, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige jedoch vorerst ausgenommen sind, nur eine Beruhigungspille für die SPD-Basis mit höchstens symbolischem Wert. Gleichzeitig öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter: Auf der einen Seite gibt es mehr (Kinder-)Armut, auf der anderen mehr (Kinder-)Reichtum. Denn ebenfalls am 1. Januar 2007 werden Firmenerben von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das Familienunternehmen 10 Jahre lang fortführen und bestimmte Auflagen erfüllen.

Maßnahmen zur Verringerung/Verhinderung von Kinderarmut

Wenn die heutige Ausprägung von (Kinder-)Armut in der Bundesrepublik primär eine Folge der Globalisierung bzw. der neoliberalen Modernisierung/Umstrukturierung fast aller Lebensbereiche ist, kann sie ohne ihr Gegenstück, d.h. den in wenigen Händen konzentrierten Reichtum, nicht verstanden werden. Wer über den Reichtum nicht reden will, sollte auch von der (Kinder-)Armut schweigen. Und wer die wachsende Kinderarmut mit Erfolg bekämpfen will, muss die Reichen (durch die Wiedereinführung der Vermögen- bzw. Erhöhung der Erbschaftsteuer) stärker zur Kasse bitten, also dafür sorgen, dass der Staat über ausreichende Finanzmittel verfügt, denn eine wirksame Armutsbekämpfung kostet viel Geld. Kinderarmut kann nur durch eine integrale Beschäftigungs-, Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik, die Maßnahmen zur Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen einschließt, beseitigt werden. Durch einzelne Schritte, etwa höhere Transferleistungen an (sämtliche) Eltern, sind prekäre Lebenslagen zwar zu verbessern, ihre Ursachen aber kaum zu beseitigen. Nötig wäre vielmehr ein Paradigmawechsel vom „schlanken“, wenn nicht magersüchtigen, zum interventionsfähigen und -bereiten Sozialstaat.

Die sich heute in allen entwickelten Industriestaaten verfestigende Massenarbeitslosigkeit zieht oft einen sozialen Abstieg nach sich, der meist stufenförmig verläuft und nicht nur direkt Betroffene, sondern auch deren Familien hart trifft, besonders dann, wenn es sich um Alleinerziehende handelt. Deshalb bildet die nachhaltige Verringerung der Arbeitslosigkeit auch einen Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut. Eine konsequentere Beschäftigungspolitik müsste von einer Umverteilung der Arbeit durch Überstundenabbau und einer Verkürzung der Wochen- wie der Lebensarbeitszeit über staatliche Investitionsprogramme bis zu einem öffentlich geförderten Dienstleistungssektor alle Möglichkeiten für die Schaffung von mehr Stellen nutzen.

Da die Aushöhlung bzw. Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“ maßgeblich zur Verbreitung von (Kinder-)Armut beiträgt, ist die Bewahrung des Flächentarifvertrages ein weiterer Baustein zu ihrer wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung. Hinzutreten sollten Mindestlohnregelungen, wie sie in einer Mehrzahl der EU-Staaten längst bestehen. Sinnvoll wäre auch eine stärkere Rückbindung der Arbeitszeitregelungen in Betrieben und Verwaltungen an die Lebensbedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien, was im Grunde eine Neujustierung des Normalarbeitsverhältnisses bedeuten würde: Beschäftigte müssten zwischen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit und Arbeitsunterbrechung ohne Einbußen an sozialer Sicherheit und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten wechseln können, Arbeitgeber auf die je nach der Lebenssituation wechselnden Interessen ihrer Beschäftigten Rücksicht nehmen.

Ein neues, flexibles und den veränderten Bedingungen im Zeichen der Globalisierung genügendes Normalarbeitsverhältnis muss genauso wie das althergebrachte gesellschaftlich eingebettet sein und sozial flankiert werden, wozu ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur mit Ganztagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und im Schulalter (Ganztagsschule) gehört. Kinder- lässt sich in der Regel auf Frauen- bzw. Mütterarmut zurückführen, sodass der Schlüssel zu ihrer Verringerung in einer Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung liegt, was eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie voraussetzt. Auf dem Weg dahin kann man zwei Strategien unterscheiden: Die simultane optiert für den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen, wohingegen die sukzessive ein „Erziehungsgehalt“ favorisiert.

„Umverteilung von oben nach unten!“, nicht „Umverteilung von den Kinderlosen zu den Eltern!“ müsste die Devise einer gerecht(er)en Familienpolitik lauten. Dafür bietet sich auf den ersten Blick eine massive Erhöhung des Kindergeldes an, wie sie etwa der Deutsche Kinderschutzbund verlangt. Das in der 14. Legislaturperiode des Bundestages (1998 bis 2002) drei Mal angehobene Kindergeld ist zwar die wichtigste Sozialleistung zur Bekämpfung der Armut von Familien. Es wird aber voll auf die Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsersatzleistungen für Kinder angerechnet, was zur Folge hat, dass ausgerechnet jene Familien/Haushalte nicht an Erhöhungen partizipieren würden, deren Einkommen am niedrigsten ist.

Ganztagsschulen, die Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, hätten hingegen einen pädagogisch-sozialen Doppeleffekt: Einerseits würden von Armut betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert als bisher, andererseits könnten ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme besser meistern ließe. Ergänzend dazu müssten (größere) Unternehmen für Alleinerziehende günstige Arbeitszeitmodelle und/oder Betriebskindergärten anbieten. Durch die Ganztags- als Regelschule lassen sich soziale Handikaps kompensieren, weil eine bessere Versorgung der Kinder mit Nahrung (bei gemeinsamen Mittagessen), eine gezielte Unterstützung vor allem leistungsschwächerer Schüler/innen (nicht nur aus Migrantenfamilien) bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung der Freizeit möglich wären.

Schulen müssen nicht nur länger geöffnet sein, sondern sich auch in ihrer strukturellen Verfasstheit stärker für Kinder und Jugendliche öffnen. Ohne die schon längst überfällige Abschaffung der Drei- bzw. Viergliedrigkeit des deutschen (Sekundar-)Schulsystems bleibt die Ganztagsschule insofern Stückwerk, als sich nichts an seiner von PISA einmal mehr offengelegten sozialen Selektivität ändern würde. Bildungs-, besonders Schulpolitik, und (Sozial-)Pädagogik sind gleichermaßen gefordert, für alle Menschen befriedigende Lebensverhältnisse und ein Höchstmaß an Chancengleichheit zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer wie ethnischer Herkunft zu schaffen. Bildung ist keine politische Wunderwaffe im Kampf gegen die Armut, kann aber gerade im viel beschworenen „Zeitalter der Globalisierung“, wo (Arbeits-)Produktivität und eine hohe Qualifikation des „Humankapitals“ als Standortfaktoren fungieren, zur Erhöhung der Lebenschancen von Kindern aus „Problemfamilien“ beitragen, allerdings nur, wenn sie nicht den Marktgesetzen bzw. privaten Verwertungsinteressen unterworfen und für die kaufkräftige Kundschaft reserviert wird.

Das deutsche System der sozialen Sicherung ist nicht nur erwerbsarbeits- und ehe-, sondern auch zu erwachsenenzentriert. Eine auf die Verringerung bzw. Vermeidung von Armut zielende Kinder- und Jugendpolitik darf nicht zulassen, dass die kommunalen Angebote für diese Altersgruppe aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen und leerer öffentlicher Kassen weiter verringert werden. Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen sind für eine gedeihliche Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit sozial benachteiligter Kinder unentbehrlich, weshalb sie nicht – dem neoliberalen Zeitgeist entsprechend – privatisiert, sondern weiterhin öffentlich finanziert und noch ausgebaut werden sollten.

Politik für Kinder bzw. Jugendliche muss auch Politik von und mit Kindern bzw. Jugendlichen sein, wenn sie als gegenwärtig wohl am meisten von Armut und Unterversorgung betroffene Subjekte wirklich ernst genommen werden sollen. Kinder- und Jugendforen könnten dazu beitragen, dass die Betroffenen zumindest auf lokaler Ebene selbst mit über geeignete Maßnahmen zur Verringerung wie zur Verhinderung von Armut entscheiden. Eine die „vor Ort“ bestehenden Verhältnisse ignorierende Armutsbekämpfung von oben müsste in der kommunalen Sozialpolitik von Städten und Gemeinden durch eine Armutsbekämpfung von unten ergänzt bzw. ersetzt werden.

Literatur

Butterwegge, Christoph/Klundt, Michael/Zeng, Matthias: Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland, Wiesbaden (VS – Verlag für Sozialwissenschaften) 2005

Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 1. und 2. Aufl. Wiesbaden (VS – Verlag für Sozialwissenschaften) 2005

Zur Person: Prof. Dr. Christoph Butterwegge, geb. 1951, leitet die Abteilung für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.


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