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Titel: Ideologische und herrschaftliche Hintergründe der „Ein-Euro-Jobs“

Datum: 21. August 2007 um 13:15 Uhr
Rubrik: Arbeitslosigkeit, Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Strategien der Meinungsmache
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Die Ein-Euro-Job-Ökonomie ist ein gigantisches Wohlfahrtsprogramm für die Beschäftigungsträger, privaten Arbeitsvermittler und für die finanziell ausgebluteten Kommunen, aber vor allem für die sozialen wie kulturellen Träger und Wohlfahrtskonzerne darstellt. Diese eignen sich die Arbeitsleistungen der Erwerbslosen kostenlos sowie die bundesstaatlich mitgesponserten „Verwaltungspauschalen“ für die Beschäftigung der Erwerbslosen gewinnbringend an.
Die Hartz-Reformen bedeuten letztlich:

  • die herrschaftlich inspirierte Zurichtung der Erwerbslosen als sich selbst verwertende und von jeglichen eigenen Ansprüchen befreite Selbstunternehmer – insbesondere für den Niedriglohnbereich;
  • die generelle politische Disziplinierung, Erpressung und Einschüchterung der regulär Beschäftigten, um Löhne zu senken, die Arbeitszeit zu verlängern, Schutzrechte abzuschaffen etc.;
  • die radikale Senkung der Lebensunterhaltungskosten für die erwerbslosen Menschen.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Christian Girschner.

Zur politischen Ökonomie der „Ein-Euro-Jobs“: ideologische und herrschaftliche Hintergründe

Von Christian Girschner

„Alles für uns selbst und nichts für andere, scheint zu allen Zeiten die elende Devise der Herrschenden gewesen zu sein.“ Adam Smith [1]

Die mit der Hartz IV-„Reform“ eingeführten Ein-Euro-Jobs wurden von der regierenden Politik und Öffentlichkeit anfänglich als eine sozialpädagogische Initiative und Therapie des Staates verkauft, um den Langzeitarbeitslosen einen besonderen Hilfsdienst zu erweisen [2]. Nebenbei wurde diese >Reform< in den Medien angesichts heftiger Proteste als alternativlos dargestellt, um die Arbeitslosigkeit abzubauen [3]. So waren nach der offiziellen Staatspropaganda die Hartz-„Reformen“ nur dazu da, einerseits das schwere Los der Arbeitslosen zu mildern, andererseits durch Einübung bzw. Wiederbelebung der notwendigen Arbeitstugenden den Übergang in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Entsprechend herzbewegend wurde auf einmal von Spitzenpolitikern das schwere Schicksal der unverschuldet arbeitslos gewordenen Menschen zitiert, die das der Politik bislang unbekannt gebliebene unstillbare Bedürfnis hätten, einer Tätigkeit nachzukommen, damit sie sich wieder als wertvolle und geachtete Mitglieder der Gemeinschaft fühlen dürften [4]. Die Ein-Euro-Jobs sollten dieses Anliegen befriedigen und so kündigte im Herbst 2004 der damalige Wirtschaftsminister im Verbund mit den Wohlfahrtskonzernen an, 600000 Ein-Euro-Stellen einzurichten. Schließlich, so der überraschen barmherzige Tenor in den Medien, litten Langzeitarbeitslose überdurchschnittlich an Minderwertigkeitsproblemen, Depressionen, Angstzuständen u.a.m. [5] Gleichzeitig schwang schon in diesen offiziellen Rechtfertigungsbemühungen die Auffassung mit, nun könnten die Langzeitarbeitslosen sich endlich auch von ihrem Image der Faulheit befreien[6], indem sie zeigen, wie arbeitswillig sie doch sind, sofern sie jede Tätigkeit ausführen, die weder sozialversicherungspflichtig ist, noch angemessen bezahlt wird. Deshalb sind diese >Jobs< keine, die Arbeitslose ablehnen dürfen, ohne dafür finanziell hart sanktioniert zu werden [7]. Mit Hilfe der Ein-Euro-Jobs könnten die Arbeitslosen also für eine Verbesserung ihres schlechten Rufes sorgen und etwas für die >Gemeinschaft< tun, also beweisen, dass sie nicht absichtlich in der viel geschmähten >sozialen Hängematte< verbleiben, anstatt zu arbeiten. Bald darauf sollte dieser zwangssozialpädagogische Zug in der öffentlichen Debatte wieder verschwinden: Nachdem sich Anfang 2005 herausstellte, dass trotz der unisono als alternativlos dargestellten Arbeitsmarkt-„Reform“ die Arbeitslosigkeit sich weder halbierte noch sank, sondern weiter anstieg. Entsprechend wurde in der Politik und den Medien eine neue und beispielslose Hetze über den vermeintlichen Missbrauch von sozialen Leistungen entfacht. Letztere gipfelte in der Aussage des Wirtschaftministeriums, dass ein großer Prozentsatz (bis zu 20%) der Arbeitslosengeld-II-Empfänger als sozialschmarotzende „Parasiten“ zu bezeichnen wären [8]. Freilich gehört der Missbrauchsvorwurf schon seit langem zum gut eingespielten PR-Kampagneninstrument der etablierten Politik und Medienkonzerne [9], um dem Wahlvolk einen entsprechenden Sündenbock zu präsentieren. Entsprechend wiederholte sich auch in der 2005 losgetretenen Hetz-Kampagne gegen Arbeitslose die immerwährende >Diagnose< der Politik und Medien[10]: Der Arbeitslose als Leistungsbezieher ist selbst der Verursacher der unerwartet gestiegenen Arbeitslosigkeit, denn dieser gilt per se als potenzieller Betrüger[11] und unterläuft deshalb einfach die politisch verordnete Therapie, da die sozialstaatlichen Leistungen zu freigiebig und zu hoch wären; anstatt zu arbeiten, genießt dieser das >großzügige< Arbeitslosengeld II nach Hartz IV [12]. Die verfehlte Wirtschafts- und Sozialpolitik einer Regierung oder gar die kapitalistische Wirtschaftsordnung entschwinden so als Verursacher der Misere aus dem politischen Wahrnehmungsvermögen und Schussfeld und erleichtern somit das Regieren und Herrschen.
Zwar wurde inzwischen auch von den eigentlichen wissenschaftlichen Urhebern bzw. Wegbereitern dieser „Reformen“ belegt, dass die Hartz-„Reformen“ von I bis III ihre Wirkungslosigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt haben [13], was jedoch keinen der Beteiligten der Missbrauchsdebatte bis heute störte, geschweige denn das Eingeständnis der Initiatoren dieser >Reformen< hervorrief, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch vollständig inkompetent zu sein [14]. Insoweit gab es auch keine reumütigen Rückzugsgefechte angesichts des „größten sozialpolitischen Flops“ (H. Geißler) in der Geschichte der Bundesrepublik, geschweige denn Rücktritte von politischen Ämtern oder von beratenden Wissenschaftlern. Die so oft von der neoliberalen Machtelite geforderte Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und permanente Bildungsbereitschaft wendet diese also nicht auf sich selbst an: In den höheren bzw. besseren Kreisen der Gesellschaft gelten die von ihnen selbst stets angepriesenen ehernen Markterfordernisse nur für Arme, Arbeitslose und Beschäftigte, nicht aber für sich selbst [15]. Denn neoliberale Wissenschaftler, Politikakteure, Unternehmensberater und Journalisten sind nicht nur davon überzeugt, dass sie kluge Köpfe sind und aus diesem Grund ihren missionarisch aufgeblähten politischen Führungsanspruch auch gegen den Willen der Bevölkerung im Sinne einer höheren Vorsehung durchsetzen müssen, sondern sie wissen deswegen vor allem eines, dass nicht ihre entwickelte und propagierte Therapie versagt hat, sondern nur die verordnete Dosis noch zu gering angesetzt war, um Erfolge zu erzielen. Soweit muss die neoliberale Dosis weiter erhöht werden[16], indem insbesondere die sozialen Leistungen weiter abgesenkt, bürgerliche Grundrechte noch stärker beschnitten bzw. abgeschafft und die Sanktionen gegen vermeintlich Arbeitsunwillige verschärft werden [17].

Ideologische Grundlagen und herrschaftliche Interessen

Um zu einer adäquaten Einschätzung über die politik-ökonomischen Funktion der Ein-Euro-Jobs zu kommen, reicht es allerdings nicht, diese phänomenologischen Aspekte weiter zu vertiefen. Vielmehr ist es sinnvoll, die ideologischen und damit herrschaftsabsichernden Strategien und Interessen insgesamt zu erhellen, die die Grundlage für die Einführung von Hartz IV und Ein-Euro-Jobs bilden. Die wesentlichen Motive hierfür liegen in der >neoliberalen< Umwälzung der gesamten Gesellschaft, die wiederum Resultat und Ausdruck einer gravierenden Verschiebung des politischen Kräfteverhältnisses ist. Diese Verschiebung des politischen Kräfteverhältnisses verdankt sich zweier Entwicklungen. Zum einen (a) entwickelt die kapitalistische Produktionsweise diese historische Tendenz: Je höher der kapitalistische Reichtum, die Produktion wie Produktivität angewachsen ist, umso schwieriger wird es, diesen Reichtum für die kapitalistische Ökonomie weiter zu vergrößern. Der gesellschaftliche Wirkungsgrad bzw. die Produktivität der Arbeit wird dank beschleunigter Produktions-, Prozess- und Organisationsinnovationen beständig auf ein höheres Niveau getrieben, weshalb in den jeweiligen Produktionszweigen mit immer weniger Beschäftigten ein größerer Ausstoß von Waren gelingt. Daraus resultiert, wenn keine dieser Tendenz entgegenwirkenden politik-ökonomischen Maßnahmen ergriffen bzw. durchgesetzt werden können, wie dies nicht nur in der BRD der Fall gewesen ist, eine sukzessiv ansteigende Arbeitslosigkeit und Verarmung in den hoch entwickelten kapitalistischen Industriestaaten. Soweit kommt es zur „Entkoppelung von kapitalistischer Prosperität und gesellschaftlicher Wohlstandvermehrung“ [18], die eine massive Reichtumspolarisierung einleitet [19]. Zum anderen (b) ist der Wirtschaftselite seit Ende der 60iger Jahre bewusst, dass sie die Beherrschung der Öffentlichkeit und der Politik in ihrem Interesse systematischer und professioneller organisieren müssen, um den aus ihrer Sicht überzogenen und verkehrten Ansprüchen der Beschäftigten bzw. herrschaftsunterworfenen Bevölkerung insgesamt offensiv, also bewusstseinsformierend entgegentreten zu können [20]. Dies geschieht über eine ganze Palette von sich beständig wiederholenden und zunehmend aggressiver werdenden Forderungen und Denunziationen: Privatisierung sozialer Sicherungssysteme wie öffentlicher Dienstleistungen, Senkung der Löhne und Unternehmenssteuern, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Abschaffung von Tarifverträgen, >Arbeitslosen- und Sozialhilfemissbrauch durch faule Arbeitslose< etc. Inzwischen wird offen von Vertretern des Kapitals davon gesprochen, einen >Systemwechsel< herbeiführen zu wollen [21]. So existiert für dieses Ansinnen des Kapitals inzwischen ein komplexes Netzwerk von Denk- und Bewusstseinsfabriken, Stiftungen, PR-Agenturen, Wirtschaftsinstituten, Beratern, Kommissionen, Lobbyisten- und Unternehmensverbänden, Medien, das ergänzt wird durch die Infiltration der Staatsministerien durch Konzernmitarbeiter sowie die direkten Beeinflussungsmethoden von Entscheidungsträgern in Politik und Exekutive durch einzelne Konzerne und Lobbyverbände/PR-Agenturen [22]. Dies alles wird mit höchstem Aufwand betrieben, um eben die >richtige< Politik für die >Wirtschaft< nicht nur durchzusetzen, sondern diese auch in der Öffentlichkeit als alternativlos anpreisen und legitimieren zu können[23]. Insoweit wurde eine schlagfertige und mächtige „APO des Kapitals“ [24] aufgebaut. Es handelt sich hierbei um eine systematisch und professionell betriebene Fabrikation eines neoliberalen Konsenses, der spätestens 1999 mit der Wende des Kanzlers Schröder zum >Genossen der Bosse< zu einem parteiübergreifenden wurde. Da zudem die mehrheitlich sozialdemokratisch ausgerichteten Gewerkschaften diesen neuen Regierungskurs unterstützen [25], wirkt diese neoliberale Weltdeutung, samt dem damit inthronisierten politischen Forderungskatalog auf die öffentliche Meinung umso glaubwürdiger und alternativloser.
Beide kurz skizzierten Faktoren schwächten nicht nur die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten und übrigen Bevölkerung gegenüber dem Staat und den Unternehmen, sondern führten zu einem tiefgreifenden sozial- und politikökonomischen Rollback, der auch die letzten Rudimente demokratischer Selbstbestimmung unter den Bedingungen einer kapitalistischen Ökonomie weggefegt hat. Dies alles geschieht nicht zufällig, sondern ist Resultat des von der Machtelite favorisierten liberal-ökonomischen Prinzips der „Eliminierung der Politik“ [26], damit ist aber nicht die Etablierung eines historisch noch nie existierenden liberalen >Nachtwächterstaats< [27] gemeint, sondern zweierlei: Einerseits die Ausschaltung des Einflusses der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung vor allem auf politische Entscheidungen des Staates, die die Sozial- und Wirtschaftspolitik betreffen. Andererseits die Zurückdrängung und Aufhebung betrieblicher und gewerkschaftlicher Gegenmacht gegenüber der Entscheidungs- und Befugnisvollmacht des Kapitals. Es geht also bei der Durchsetzung des liberal-ökonomischen Prinzips der „Eliminierung der Politik“ einzig darum, das politische Machtgefüge in Gesellschaft und Politik zu Gunsten des Kapitals zu verschieben, damit dieses umso kompromissloser seine herrschaftlichen Interessen auf allen Ebenen der Gesellschaft und des Staates realisieren kann.
Damit sind zwei voneinander nicht zu trennende Aspekte der kapitalistischen Ökonomie angesprochen. Auf der einen Seite liegt es in der Natur der kapitalistischen Vergesellschaftungsweise, dass jedes Unternehmen seine Rendite sowohl (a) im allgemeinen auf Kosten der Lohnabhängigen steigern möchte, als auch (b) über den gesellschaftlichen Durchschnitt seiner Konkurrenten mit allen ihm zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Methoden heben möchte. Beide Ziele, die die Unternehmerschaft miteinander verbrüdert und zugleich verfeindet, um die unendliche Vermehrung des für die Produktion vorgeschossenen Geldes auf stets höherem Niveau der Produktion fortsetzen zu können, konstituieren das über der Konkurrenz stehende gemeinsame Interesse [28] nach größtmöglicher Handlungssouveränität in der unmittelbaren Produktion gegenüber den Beschäftigten. Letzteres meint vor allem die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der Unternehmerschaft über die menschliche Arbeitskraft, d.h. vor allem, dass sie allein über die Art und Weise der Arbeitsverausgabung, Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Länge und Intensität der Arbeit bestimmen möchten. Man will also die unterworfenen Lohnabhängigen ganz und gar für seine rücksichtslosen Ansprüche der maximalen Verwertung des Kapitals in Beschlag nehmen. Allerdings konnte sich dieser Anspruch im Kapitalismus niemals vollständig durchsetzen, weil er auf den Widerstand der Lohnabhängigen stieß. Die alle sozialen Verhältnisse beständig umwälzende Verwertungsmühle des Kapitals kann sich schließlich nur über den permanenten politischen Herrschaftskonflikt zwischen den Kapitalbesitzenden und der Klasse der Lohnabhängigen konstituieren und erhalten. Es ist der die ganze Gesellschaft durchziehende und bestimmende, andauernde (implizite wie explizite) Kampf um die Lebens- und Arbeitsbedingungen, der die Kapitaldynamik von innen antreibt. So ist die viel zitierte Ware Arbeitskraft nur im rein formellen Sinne eine Ware, denn ihre Lohnhöhe und ihr Gebrauchswert für den Unternehmer konstituieren sich im und durch den politischen Kampf [29].
Dieser nicht still zu stellende Herrschaftskonflikt ist derzeit massiv zugunsten der Kapitalseite verschoben worden und soll nach Interesse der neoliberalen Machtelite noch weiter zu ihrem profitablen Vorteil ausgebaut werden, was einschließt, dass der Rollback institutionalisiert und zementiert werden muss. Hierzu gilt der Machtelite neben dem Instrument der Unternehmenssteuersenkungen, die der angestrebten – und schon erfolgten – Demontage des >Sozialstaates< stets vorangeht, die Arbeitslosigkeit als nützlicher politischer Hebel, um ihre Interessen auch gegen den Widerstand der Lohnabhängigen als auch Gewerkschaften durchsetzen zu können, die durch die verfestigte hohe Arbeitslosigkeit ohnehin geschwächt sind [30].

Neoliberalismus und Arbeitsmarkt

Die vielzitierte Begrifflichkeit >Neoliberalismus< zur Beschreibung dieser Entwicklung ist irreführend, da es die handfesten herrschaftsbestimmten Interessen des Kapitals und Staates, die hinter diesem Rollback stehen, mehr oder minder zur Nebensache erklärt und zu einem Produkt einer sich zufällig durchsetzenden >falschen< Politik und Ideologie erhebt. Entsprechend ist es wenig sinnvoll, eine allumfassende und ideologiekritische Betrachtung des >Neoliberalismus< bzw. der neoklassischen Ökonomietheorie vorzunehmen. Zudem wurde schon früher der unwissenschaftliche und wenig kohärente Inhalt des Neoliberalismus belegt und gezeigt, dass dieser nur als pseudowissenschaftlicher Deckmantel und Stichwort- bzw. Phrasengeber für spezifische herrschaftsdurchsetzende Interessen der Machtelite bzw. des Kapitals dient. Dem Neoliberalismus dient sich allerdings der sogenannte >professorale Großunternehmer< gerne an, der sich in der Öffentlichkeit und politischen Arena als neutraler Sachverstand bewundern und verkaufen lässt, wenn es um vermeintlich hoch komplexe ökonomische und soziale Probleme geht, welche sich deswegen angeblich einer demokratischen Beratung und Lösung entziehen sollen. Damit wird die alt gebräuchliche „Indienstnahme“ „des Wissenschaftlers durch außerwissenschaftliche Mächte“ [31], also der Machtelite, wieder fest institutionalisiert [32], welcher sich in der Regel als >unabhängiger Sachverständiger< nebenbei noch das Gehalt durch Zuwendungen von Konzernen aufbessern lässt [33]. Dies bestätigt die alte Erkenntnis, dass die zu >Theorien< erhobenen Konstruktionen der >Wirtschaftswissenschaft< immer noch unverändert, d.h. von ihrer Entstehung im frühbürgerlichen Zeitalter bis heute, als direkt apologetische, ideologische und politische Waffe der Machtelite im permanenten Herrschaftskampf um die kapitalistischen Arbeits- und Lebensbedingungen fungieren [34]. Entsprechend wird die kapitalistische Ökonomie bis heute in der Wirtschaftswissenschaft auf eine vorkapitalistische Markt- und Tauschgesellschaft zurückgebogen, was wiederum bedingt, die unmittelbare kapitalistische Produktion zu einer vorgesellschaftlichen, also herrschaftslosen und damit zu einer rein stofflich-technischen Sphäre zwischen Mensch und Natur zu verkehren, welche dann als überhistorischer und unveränderlicher Prozess des Wirtschaftens schlechthin begriffen wird. Die Geschichte der Ökonomie reduziert sich damit auf eine Geschichte der technischen Entwicklung bzw. Arbeitsteilung sowie der dadurch bedingten stofflich-technisch unterschiedenen und sich historisch entwickelnden Sektoren der Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen [35]. Der für die Ökonomen über dieser so begriffenen Produktion schwebende und stets automatisch im Gleichgewicht befindliche Markt – bzw. die Austauschsphäre – ist dann die adäquateste und effektivste Vermittlungsform des produzierten stofflichen Reichtums für die Menschen, der den Wohlstand aller vergrößert. In dieser ahistorischen und vorgesellschaftlichen Welt des ewigen Produzierens und Austauschens gilt das Geld dann nur noch als neutrales Austauschmittel, weshalb die Austauschsphäre auch als Geldschleier bezeichnet wird, die über die reale oder rein stofflich-technisch begriffene Ökonomie liegt. Deswegen werden alle ökonomischen Krisen und Missstände als notwendige Konsequenz politischer Eingriffe in die stets harmonisch funktionierende wie reichtumsschaffende Marktökonomie zurückgeführt, d.h. vielmehr, die politischen Interventionen behindern die Funktionsweise und damit das ansonsten existierende Gleichgewicht des Marktes.
Dementsprechend nimmt die Kerndoktrin der neoklassischen bzw. neoliberalen Wirtschaftstheorie hinsichtlich der Erklärung der Arbeitslosigkeit eine spezifische Gestalt an: Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Weltsicht eine Folge, dass es keinen wirklichen Markt für Arbeitskräfte gibt, weil ihn sowohl der Staat mit seinen sozialen Sicherungssystemen und Schutzrechten für Arbeitslose, Erwerbstätige, Kranke, Rentner als auch die Gewerkschaften mit ihrer Durchsetzungsmacht hinsichtlich der Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen deformieren oder sogar außer Kraft gesetzt haben. Aus diesem Grund gibt es keinen sogenannten markträumenden Preis für >Arbeit<. Erst dieser würde den Preis der Arbeit auf ein Niveau drücken, das es für Unternehmer wieder rentabel werden würde, Erwerbslose einzustellen. Nur die Existenz eines freien Arbeitsmarkts beseitigt demzufolge die Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit wird also – wie jede ökonomische Krise - nie vom >Markt< selbst verursacht, darum spricht die Ökonomenzunft stets von >freiwilliger Arbeitslosigkeit<. Wenn also der Lohn gemäß dem neoliberalen Prinzip der Eliminierung der Politik wieder auf Angebot und Nachfrage reagierte, dann würde auch keine Arbeitslosigkeit entstehen; umgekehrt: eine bestehende Arbeitslosigkeit würde wieder abgebaut. Daraus entspringen die vermeintlich wissenschaftlich begründeten Forderungen aller >neoliberalen< Arbeitsmarktreformen, welche in rührend pathetischer Art und Weise im Namen der Arbeitslosen und des Allgemeinwohls eingefordert werden, hinter dem sich aber die oben angeführten herrschaftlichen wie renditesteigernden Interessen der Kapitalagenten verbergen: alle Regulationen und Schranken zu beseitigen, die einen negativen oder störenden Einfluss auf die Herausbildung eines marktgerechten Arbeitslohnes besitzen [36]. Dies impliziert allerdings mehr als nur eine Absenkung des Lohnes, es umfasst auch die Forderung nach Erhöhung der Arbeitszeit, nach Abschaffung des Kündigungsschutzes und von Tarifverträgen, Abbau von Schutzrechten und betrieblicher Mitbestimmung, Kürzung und Streichung sozialer Leistungen sowie die Abschaffung von Kriterien für zumutbare Arbeit für Erwerbslose (da diese in den Augen der Neoliberalen wie ein >Mindestlohn< wirken, damit der Senkung der Löhne nach unten im Wege stehen), aber auch die Einführung von Leiharbeit, befristeten Arbeitsverhältnissen, prekären >Mini-Jobs<, Scheinselbständigen („Ich-AG“) und vieles andere mehr [37].
Diese neoliberale Arbeitsmarktpolitik [38] umfasst neben der sogenannten Deregulierung des Arbeitsmarktes gleichzeitig eine subjektive Komponente, nämlich die Transformation der Lohnabhängigen und Erwerbslosen in ein am Markt andauernd zu bewährendes >Selbstunternehmertum< [39]:

Die Person muss für sich selbst zum Unternehmen werden, sie muss sich selbst, als Arbeitskraft, als fixes Kapital betrachten, das seine ständige Reproduktion, Modernisierung, Erweiterung und Verwertung erfordert. Sie darf keinem äußeren Zwang unterworfen sein, sie muss vielmehr ihr eigener Hersteller, Arbeitgeber und Verkäufer werden und genötigt sein, sich die Zwänge aufzuerlegen, die zur Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, das sie ist, erforderlich sind. (…) Jede erwerbstätige Person soll sich selbst verantwortlich fühlen für ihre Gesundheit, ihre Mobilität, ihre Anpassungsfähigkeit an variable Arbeitszeiten sowie für die Aufarbeitung ihrer Kenntnisse. Sie soll ihr ganzes Leben als ihr Humankapital verwalten, ständig in Fortbildungskursen investieren und verstehen, dass die Verkäuflichkeit ihrer Arbeitskraft von der kostenlosen, freiwilligen und unsichtbaren Arbeit abhängt, durch die sie sich ständig von neuem produziert. [40]

Diese und weitere Tugenden des Selbstunternehmertums und der Selbstökonomisierung werden daher schon seit längerer Zeit in einem auf Dauer gestellten medialen und politischen Trommelfeuer in Deutschland verbreitet und propagiert. Es hat längst die konzerngesteuerte Unterhaltungsindustrie ebenso wie die Individuen und ihr Bewusstsein, Verhalten bzw. ihr gesamtes Leben kolonialisiert und äußert sich in einer allgegenwärtig anzutreffenden Mixtur von Motivations- und Erfolgstraining, Positiven Denken und Neuro-Linguistischer Programmierung (NLP), Esoterik, Selbsthilfeliteratur, Arbeitssucht usw. [41] All dies kulminierte in Deutschland bislang u.a. in staatlich und konzerngesteuerten Kampagnen wie „Team Arbeit Deutschland“ oder „Du bist Deutschland“ [42]. Die sowohl mit der hohen Arbeitslosigkeit als auch mit der anvisierten bzw. begonnenen Entfesselung eines freien Arbeitsmarktes einhergehende soziale Unsicherheit und Diskontinuität bzw. Prekarität der Lohnabhängigen, welche disziplinierend wirkende und zur Unterwerfung führende Ängste zum Vorteil des Kapitals sowohl bei den Erwerbslosen als auch Erwerbstätigen erzeugt und damit fatalerweise auch die Plausibilität des Selbstunternehmertums für die Betroffenen rechtfertigt und untermauert (aber auch die eigene Ohnmacht kaschiert), erneuert und erweitert die – ehemals eingeschränkte – Herrschaft und Souveränität des Kapitals bzw. der Machtelite über die Gesellschaft und bringt neue, schrecklichste Formen von Unterwerfung und Ausbeutung hervor:

Die Prekarität ist Teil einer neuartigen Herrschaftsform, die auf die Errichtung einer zum allgemeinen Dauerzustand gewordenen Unsicherheit fußt und das Ziel hat, die Arbeitnehmer zur Unterwerfung, zur Hinnahme ihrer Ausbeutung zu zwingen.“ So „gelingt es dieser Unsicherheit, unter dem Deckmantel vermeintlich naturgegebener Mechanismen, die sich dadurch schon selbst rechtfertigen, die Widerstände zu brechen und Gehorsam und Unterwerfung durchzusetzen. Die von der Prekarität bewirkten Dispositionen der Unterwerfung bilden die Voraussetzung für eine immer >erfolgreichere< Ausbeutung, die auf einer Spaltung zwischen einerseits der immer größer werdenden Gruppe derer, die nicht arbeiten, und andererseits der immer kleiner werdenden Gruppe derer, die immer mehr arbeiten, fußt. [43]

Die totalitäre Mobilmachung mit Hartz IV

In diesem gesellschaftlichen bzw. herrschaftlichen und ideologischen Kontext müssen die Hartz-„Reformen“ gesehen werden. Während die Hartz-Bausteine I bis III vor allem die oben angeführte Mobilisierung, Flexibilisierung, Prekarisierung der Arbeitslosen (als Leiharbeiter, „Mini-Jobber“, „Ich-AG“ etc.) vorantreiben sollten und die Verbetriebswirtschaftlichung der Arbeitsvermittlung bzw. –verwaltung beinhalteten [44], werden mit Hartz IV einerseits die Reproduktionskosten der Arbeitslosen mit dem neu eingeführten „Arbeitslosengeld II“[45] bewusst unter das gesellschaftliche bzw. sozial-kulturelle Subsistenzminimum gedrückt [46] (flankiert durch strenge Kriterien für Bedürftigkeit und die verschärfte Berücksichtigung von Partnereinkommen und Vermögen [47]), um die „Anreize“ zur Suche nach Arbeit und zur Aufnahme einer Arbeit bei den Erwerbslosen zu vergrößern [47]. Andererseits werden die Arbeitslosen zu einem weitgehend entrechteten und vorab enteigneten Selbstunternehmer geformt, um sich so dem Kapital als Arbeitskraft unterwürfig anzupreisen, da sie sich in einem beständigen Akt der Selbstunterwerfung – d.h. gegenüber einer massiv ausgebauten Kontroll-, Überwachungs- und Disziplinierungsbürokratie – als fleißige und zu jeder Arbeit wie Maßnahme gewilltes >Marktsubjekt< zu bewähren haben, um zu verhindern, dass sie ihre soziale Existenz durch den Entzug des Arbeitslosengeldes verlieren [49]. Dies hat – wie es die zynische Staatspropaganda verkündet – zudem den Zweck, eine „Bestandsreinigung“ der Arbeitslosenstatistik zu erreichen, da sich „Leistungsempfänger mit geringer Erwerbsneigung und niedriger Suchintensität zurückziehen“ werden [50]. Aber selbst die vorauseilende Selbstunterwerfung der Erwerbslosen schützt nicht vor existenzbedrohenden Abstrafungen. Denn die von höchster politischer Stelle angeordnete „Verfolgungsbetreuung“ und das zwanghafte wie öffentlichkeitswirksam verkaufte >Konzept< des „Förderns und Forderns“ [51] haben in erster Linie ihre Funktion in dem Provozieren von Fehlverhalten der Erwerbslosen [52], um finanzielle Sanktionen [53] und damit Kosteneinsparungen beim sowieso schon herabgedrückten >Durchfüttern< der Langzeitarbeitslosen durchsetzen zu können [54]. Das kommt nicht nur dem Kapital über den Umweg von Steuersenkungen (bzw. Senkung der Arbeitslosenbeiträge) zugute, sondern wird auch zur Finanzierung der aufgeblähten Arbeitslosen-Überwachungsbürokratie verwendet [55]. Und dass man nebenbei die so drangsalierten Erwerbslosen „>Kunden< nennt, gehört zum zynischen Newspeak der Hartz-Ideologie.“ [56]

Die Hartz IV-Konstruktion konstituiert darüber hinaus ein völlig neues Verhältnis zwischen dem Staat und den Arbeitslosen, um so „ein Sprungbrett in die Eigenverantwortung“ [57] aufzubauen [58]:
Erstens wird Arbeitslosigkeit prinzipiell als Resultat eines selbstverschuldeten Fehlverhaltens oder „Persönlichkeitsdefekts“ [59] des Erwerbslosen bzw. >Selbstunternehmers< umgelogen. Dieser ist allein daran Schuld und dafür verantwortlich, weil dieser z.B. eine zu hohe Gehaltsvorstellung hat, zu wenig flexibel und mobil ist, sich bei der Arbeitssuche zu wenig anstrengt, zu wenig oder falsch qualifiziert ist usw. D.h. vielmehr, dass es eine gesamtwirtschaftliche Ursache und politische Verantwortung für die Arbeitslosigkeit nicht mehr geben soll. Dies ist einerseits ein neoliberaler Abwehrreflex gegenüber einer keynesianisch bzw. makroökonomisch ausgerichteten Wirtschafts- und Sozialpolitik [60], andererseits handelt es sich um eine Privatisierung und Individualisierung der Folgen der durch die kapitalistische Ökonomie verursachten sozial-ökonomischen Verwerfungen, die zu wachsender Arbeitslosigkeit führen [61].
Zweitens wird deshalb der arbeitslos gewordene Selbstunternehmer über einen per Sanktionsandrohung erzwungenen (>Arbeits<-)Vertrag (euphemistisch als „Eingliederungsvereinbarung“ bekannt, es handelt sich aber um einen „sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung“ [62]) bei der Hartz IV-Behörde >eingestellt< [63]. Hierdurch soll eine betriebliche Umstrukturierung des erwerbslosen Selbstunternehmers nach vermeintlicher Maßgabe des Marktes vorgenommen werden. Dies beinhaltet vor allem die bedingungslose Selbstverpflichtung zur Arbeit (unabhängig von Qualifikation, Bezahlung, Ort, Dauer etc.) und zur unermüdlichen Suche nach einer solchen, wodurch das Lohnniveau weiter nach unten gedrückt werden soll [64].
Drittens beinhaltet dies, dass der Arbeitslose über diese und weitere >erzieherische< Maßregeln (Trainingsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs) die für sein >unternehmerisches< Handeln notwendige Eigenverantwortung verinnerlicht und an sich selbst exekutiert. Einerseits ist er angehalten, die Selbstvermarktung, Selbstverwertung, Selbstoptimierung, das Selbstmanagement etc. voranzutreiben. Andererseits muss er bestimmte Vorstellungen austreiben, etwa dass die Arbeit existenzsichernd sein sollte, der eigenen Qualifikation entspricht, von Dauer ist. Sollte letzteres dem arbeitslos gewordenen Selbstunternehmer nicht gelingen, weil er sich dieser staatlich erzwungenen betriebswirtschaftlichen Reorganisation seiner selbst widersetzt, oder nur uneinsichtig ist, setzen die entsprechenden existenzbedrohenden finanziellen Sanktionen des >Arbeitgebers<, also der Hartz IV-Behörde, ein. Eine bewusst intendierte Folge davon ist: „Noch mehr als bisher war der Willkür gegenüber Langzeitarbeitslosen damit Tür und Tor geöffnet.“ [65] Hartz IV beinhaltet also nicht nur die bedingungslose Selbstverpflichtung zur Arbeit, sondern vor allem die Transformation des Arbeitslosen in einen anspruchslosen und dadurch dem Kapital allseits dienenden wie unterwürfigen Selbstunternehmer, der dies auch noch zu seinem persönlichen Interesse erhebt, um seine >Verwertungschancen< auf dem Markt bestmöglich zu nutzen. Folglich, um es bildlich auszudrücken, soll der (erwerbslose) Knecht nicht mehr nur den Befehlen des Herrn gehorchen, sondern die ihm fremden und äußerlichen Interessen des Herrn zu seinen eigenen und damit zu einem persönlichen Anliegen seines Willens machen, um darin seine höchste Form der individuellen Beglückung und Erfüllung zu finden. Dass alles zusammen umfasst also der sanktionsbewehrte >Job< des entrechteten Arbeitslosen als Selbstunternehmer, wodurch die Arbeitslosigkeit selbst in die Sphäre des hektischen und ruhelosen Arbeitens bzw. des Erwerbslebens erhoben wird. Die Entlohnung mittels „Arbeitslosengeld II“ wird deshalb nur auf Bewährung vergeben, denn, >wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen<. Über diese Methoden der kapitalistischen Selbstversklavung soll schließlich eine Ausdehnung des Niedriglohnbereichs erzwungen werden. Darin sehen die neoliberalen Ideologen einen >Jobmotor< [66]. Denn „gerecht“ ist in den Augen der neoliberalen Professoren nur noch, „was dem Einzelnen ermöglicht, einen Job zu finden und anzunehmen.“ [67]
So ist die Bezeichnung von Hartz IV als „offenen Strafvollzug“ (Götz Werner) alles andere als übertrieben. Denn man kehrt mit Hartz IV wieder zu einer modernisierten Form der früheren „Armenpolizei“ [68] zurück, und die vom hessischen Justizminister geforderte elektronische Fußfessel für Arbeitslose, ist nur der adäquateste Ausdruck dafür [69]. Letztendlich sind die Hartz-„Reformen“ nichts anderes als der Versuch des Staates, welcher sich damit zu einem autoritären Obrigkeitsstaat mit demokratischer und rechtsstaatlicher Fassade transformiert hat, das neoliberale Ideal des freien Selbstunternehmertums und unregulierten Arbeitsmarktes mit Hilfe ökonomischen Zwanges zuerst bei den Erwerbslosen und über diesen Weg bei den Lohnabhängigen insgesamt durchzusetzen. So wird derzeit die Unterwerfung bzw. Unterjochung der Gesellschaft gegenüber den oben angeführten renditesteigernden Herrschaftsinteressen des Kapitals rücksichtslos organisiert und institutionalisiert. Folglich können die Konzerne und Vermögensbesitzer – ganz gemäß der früheren und oben zitierten Feststellung von A. Smith – ihre allseits als berechtigt angesehene wie reichtumsfördernde Neigung zur Vollkasko-, Besitzstands-, Rundum-Sorglos- und Mitnahme-Mentalität weiter pflegen und ausbauen [70]. Die unter neoliberalen Parolen erfolgte Verwandlung des Sozialstaates für Bedürftige in einen Wohlfahrtsstaat für Konzerne und Reiche findet damit ihren gebührlichen Abschluss.

Die parasitäre Ein-Euro-Job-Ökonomie

Aus dem Aufzeigen der eigentlichen Funktion von Hartz IV schließt sich ein wesentlicher Zweck der Ein-Euro-Jobs. Es verwundert nicht, wenn die Ein-Euro-Jobs inzwischen „zum meistgenutzten Mittel der so genannten Eingliederungs-Förderung aufgestiegen“ sind [71]; während die berufliche Weiterbildung massiv zusammengestrichen wurde [72]. So wurden für die Ein-Euro-Jobs bereits im ersten Jahr ihrer Einführung (2005) schon rund 1,1 Milliarden Euro ausgegeben [73]. Im Zeitraum Januar 2005 bis September 2006 wurden rund 509.400 Ein-Euro-Jobber im Osten und 623.000 im Westen eingesetzt [74]. Die Ein-Euro-Jobs bedeuten vor allem eines: Sie sollen der Hartz IV-Behörde helfen, die bedingungslose und damit unterwürfige Selbstverpflichtung zur Arbeit (unabhängig von ihrer Qualität, Dauer und Entlohnung) an den Erwerbslosen zu exekutieren und zu >überprüfen< [75] (da ja die Ein-Euro-Jobs nur mit einer Mehraufwandentschädigung versehen sind [76]; außerdem: jederzeit kündbar, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, keine Fortzahlung im Krankheitsfall, aber auch keine lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge beinhalten) [77]. Über diesen Weg soll erreicht werden, dass sich der erwerbslose Selbstunternehmer daran gewöhnt, dass sowohl jede Arbeit als auch jeder Armutslohn für ihn akzeptabel ist, die ihm angeboten werden, damit endlich der von den neoliberalen Ökonomen lang ersehnte Niedriglohnsektor im Namen der >Dienstleistungsgesellschaft< expandieren kann [78].

Zum anderen gibt es das >parasitäre< staatliche Ausbeutungsinteresse an den Ein-Euro-Jobs als (insbesondere qualifizierte) Billigarbeiter für die Kommunen [79] und Träger sozialer, kultureller etc. Einrichtungen [80]. Zum einen sollen deren Ausgaben weiter gesenkt werden, um anschließend weitere Kürzungen vornehmen zu können. Zum anderen sollen die durch die aufgrund beständiger Unternehmenssteuersenkungen vorgenommenen neoliberalen Kürzungsorgien im sozialen und kulturellen Bereich aufgefangen werden [81] (bzw. die durch den kontinuierlichen Stellenabbau erzeugten Lücken füllen). Zudem ersetzen die Ein-Euro-Jobs nicht nur die zusammengeschrumpfte Anzahl von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich [82], sondern auch die inzwischen aus finanziellen Erwägungen vorgenommene Streichung der vergleichsweise teuren ABM-/SAM-Kräfte. Des Weiteren fordern die zahlreichen Träger Ein-Euro-Jobber auch deshalb an, um ihre Ertrags- bzw. Gewinnbilanz mit Hilfe der sogenannten (Verwaltungs-)Pauschale für Ein-Euro-Jobber zu verbessern, die sie in jedem Fall abkassieren (die sich je nach Bundesland zwischen 169 und 588 Euro bewegt) [83]. Da Ein-Euro-Jobs nicht mehr „gemeinnützig“, sondern nur noch „im öffentliche Interesse“ sein müssen, können neben Kommunen, Verbänden, Vereinen auch „erwerbswirtschaftliche“ Einrichtungen und Unternehmen (bspw. kommerzielle Alten- u. Pflegeheime, privatisierte Krankenhäuser etc.) auf Ein-Euro-Jobber/innen gewinnbringend zurückgreifen [84]. Dies verschafft schließlich sowohl für die erwerbswirtschaftlichen Betriebe als auch für die Wohlfahrtskonzerne und den sozialen wie kulturellen Trägern Konkurrenzvorteile auf dem jeweiligen >Markt<, da Kosten wie Personal reduziert und gleichzeitig das Leistungsangebot erhöht werden [85]. Die von den Ein-Euro-Jobs ausgelöste „ökonomische Eigendynamik führt“ also „dazu, immer mehr soziale und kommunale Arbeiten durch zugewiesene Kräfte ohne Arbeitsrecht erledigen zu lassen.“ [86] Infolgedessen werden Ein-Euro-Jobber im Bildungsbereich nicht nur in Schulen, sondern auch an Universitäten und Hochschulen eingesetzt [87]. Mit größter Kreativität – wie die Berichterstattung bislang nur bruchstückhaft aufzeigte [88] – wurden und werden beständig neue Felder für Ein-Euro-Jobber erschlossen [89]: So setzten Kommunen diese schon als Streikbrecher ein [90], sie wurden bei der GEZ in der Antragsbearbeitung beschäftigt [91], sie verhelfen außerdem, dass sich die vermeintlich gemeinnützigen Beschäftigungsträger in expandierende Firmen verwandeln [92], welche z.B. wiederum die Ein-Euro-Jobber als Leiharbeiter an kommunale, soziale und kulturelle Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime etc.) vergeben [93]. Des Weiteren arbeiten die entrechteten Ein-Euro-Jobber wie reguläre Arbeitskräfte in Archiven, in Kindergärten und Jugendhäusern, in der Stadtreinigung, im Fahrdienst von Wohlfahrtsverbänden und sie pflastern Wege, reinigen und renovieren Gebäude, reißen Bauruinen ab, führen Umzüge durch, pflegen Parkanlagen usw. [94] Kurzum, die Kommunen und andere Nutznießer haben „die Gelegenheit genutzt, um mit staatlichen Zuschüssen neues Personal zu beschäftigen.“ [95] Folge: die Billigarbeiter erledigen Arbeiten, „die kaum noch von der Tätigkeit regulär Beschäftigter zu unterscheiden sind.“ [96] Hierdurch werden einerseits reguläre Beschäftigungsverhältnisse noch mehr verdrängt, andererseits dient es auch dazu, „die Tarife im öffentlichen Dienst und bei Wohlfahrtskonzernen auszuhebeln.“ [97]
Außerdem machen auch private Arbeitsvermittler mit ihrer schon durch die Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gut ausgebildeten (finanziellen) Mitnahmementalität ihr >Schnäppchen< mit den Ein-Euro-Jobbern. Denn in vielen Fällen hat die Arbeitsverwaltung die Vermittlung der Erwerbslose in Ein-Euro-Jobs an private Arbeitsvermittler delegiert. Diese erhalten dann für eine Vermittlung eine Pauschale pro Monat (z.B. in Frankfurt 300 Euro, Hamburg 400 Euro), d.h. solange der Ein-Euro-Job vom >vermittelten< Erwerbslosen ausgeübt wird. Allein 2005 flossen so 550 Millionen Euro an die privaten Vermittler [98].
Die Rücksichtslosigkeit und Gier, welche hinter der exorbitanten Schaffung von Ein-Euro-Jobs steht, dokumentierte zwischenzeitlich der Bundesrechnungshof, wonach ein Viertel aller Stellen gegen die gesetzlichen Anforderungen, u.a. die der „Zusätzlichkeit“ verstießen [99]. Bei weiteren 50 Prozent der Stellen konnte überhaupt keine Prüfung vorgenommen werden, da die Hartz IV-Bürokratie – offensichtlich aus Prinzip und Eigeninteresse – überhaupt keine verlässlichen Kenntnisse über diese Stellen besaß. Infolgedessen herrscht nicht nur eine behördlich bewusst betriebene „Intransparenz“, sondern es wurde „eine ganz neue Subkultur von nichtständigen Beschäftigungsverhältnissen“ aus dem Boden gestampft [100]. Dies alles hat auch dazu geführt, dass durch Ein-Euro-Jobs zahlreiche öffentliche Aufträge der Kommunen, aber auch Aufträge von anderen Nutznießerträgern der Ein-Euro-Jobs an die Privatwirtschaft eingestellt wurden [101], weshalb sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefährdet sind bzw. abgebaut werden mussten. Eine weitere Folge ist, dass Ein-Euro-Jobs, wie inzwischen auch das Forschungsinstitut der Arbeitsagentur einräumen musste, sowohl zur Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze [102] als auch als Instrument für Überstundenabbau und Krankheitsvertretungen in Kommunen bzw. Einrichtungen/Trägern/Betrieben eingesetzt werden [103]. Fazit: Die Ein-Euro-Jobs stellen ein „lukratives Geschäft“ dar [104].
Ein nicht unwesentlicher politisch gewollter Effekt der Ein-Euro-Jobs spiegelt sich zudem in der Arbeitslosenstatistik wider, die ja das politische Bewusstsein und die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien maßgeblich bestimmt: Die in Ein-Euro-Jobs vermittelten Erwerbslosen werden nicht mehr als Arbeitslose geführt, verschwinden so aus der Arbeitslosenstatistik. Gleichzeitig werden unbesetzte Ein-Euro-Jobs in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit als >offene Stellen> und die Ein-Euro-Jobber als >Erwerbstätige< geführt. Darüber hinaus wird zum einen die Vermittlungsstatistik der Arbeitsagentur geschönt, da auch die Besetzung von Ein-Euro-Jobs in der Statistik als „Vermittlung“ gezählt wird. Zum anderen gehen die Ein-Euro-Jobber mit ihrer Mehraufwandsentschädigung in die Statistik über die Durchschnittsverdienste ein, und senken diese so nach unten ab [105].
Das alltägliche „Fiasko des Ultraliberalismus“ [106] macht, wie oben schon erwähnt, auch nicht vor den Hartz-„Reformen“ und Ein-Euro-Jobs halt, denn praktisch „alle Argumente für >Workfare< sind (...) theoretisch wie empirisch haltlos“ bzw. alle „international vergleichende(n), empirische(n) Bilanzen von Politiken der >Aktivierung< fallen negativ aus“ [107]. Die neoliberalen Kaderschmieden können jedoch in ihrem religiösen Markteifer solche Resultate nicht akzeptieren, da ansonsten ihr ganzes zusammengeschustertes Lehrgebäude über >Marktwirtschaft< in sich zusammenfiele, hinter dem sich die inzwischen allmächtig gewordenen Herrschaftsinteressen der Konzerne und Vermögensbesitzer verbergen. Aus diesem Grund gelten Hartz IV und Ein-Euro-Jobs in diesen Kreisen nur als Anfänge eines weitergehenden Demontageprozesses sozialstaatlicher Errungenschaften [108]. Deshalb ist mit den Ein-Euro-Jobs – trotz ihrer famosen Karriere – nicht das letzte Wort gesprochen worden. Denn die neoliberal beratenden Wirtschaftwissenschaftler, Denkfabriken und Politiker gehen schon lange einen Schritt weiter, um die Herrschaft des Kapitals über die Lohnabhängigen und Erwerbslosen im Namen der Reduzierung der Arbeitslosigkeit noch weiter zu forcieren, sie fordern inzwischen nichts anderes als die Einführung von „Neo-Sklaven“ [109] bzw. eines neuen >Reichsarbeitsdienstes<. Die Vordenker eines so gearteten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen aus dem ifo-Institut München berechneten daher, dass dank des in Hartz IV eingeführten „Kombilohn-Elements“ in der Gestalt des Arbeitslosengeldes II langfristig die Löhne um 15% sinken werden, weil die Mindestlohnfunktion des Arbeitslosengeldes durch den bedingungslosen Arbeitszwang endlich ausgehebelt wurde, dies geht „jedoch noch nicht weit genug.“ [110] Denn auch hier erweisen sich die reduzierten „staatlichen Sozialleistungen“ immer noch „als Sperrklinke, die eine Ausdifferenzierung der Lohnskala nach unten und damit mehr Beschäftigung“ verhindert. Deswegen muss eine Arbeitspflicht für alle Erwerbslosen eingeführt werden, indem die Kommunen entsprechende Arbeitsgelegenheiten schaffen und auch die Erwerbslosen an die Privatwirtschaft unter Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen verleihen. Die Erwerbslosen erhalten dann dafür ihren Regelsatz von 345 Euro, also ohne eine Aufwandspauschale wie bei den heutigen Ein-Euro-Jobs. Sollte diese Arbeitspflicht bzw. der >Null-Euro-Job< verweigert werden, setzen Sanktionen ein, die den Regelsatz komplett streichen. Damit soll erreicht werden, dass die „Transferbezieher verstärkt bereit sein“ werden, „eine reguläre Beschäftigung auch zu niedrigeren Löhnen anzunehmen“. Mit dem kommunalen Verleih der Erwerbslosen an die Privatwirtschaft kommt das Kapital einerseits in den profitablen Genuss, den arbeitenden >Erwerbslosen< keinen Lohn mehr bezahlen zu müssen, andererseits werden die >erwerbslosen< Leiharbeiter gegen die regulär in den Unternehmen Beschäftigten ausgespielt oder an deren Stelle gesetzt. Das soll eine weitere Runde in der Lohnabwärtsspirale einleiten. Unter dieser Voraussetzung, so das ifo-Autorenkollektiv, schaffen die Arbeitgeber neue Arbeitsplätze“, denn dank des so organisierten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen werden die Löhne um „32,5%“ sinken [111]. Deshalb würden dann 3,2 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Der sogenannte Sachverständigenrat der Bundesregierung hatte früher schon ähnliches vorgeschlagen [112]. Inzwischen wurde in einem Gutachten zur Weiterentwicklung von Hartz IV von dem besagten Sachverständigenrat die Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30% gefordert, d.h. auf 241 Euro [113], damit endlich >markträumende Löhne< entstehen können. Dass nicht ausgesprochene Motto dieser Gelehrten lautet: „Der Hunger wird die Arbeitslosen und Mini-Jobber schon zur Arbeit um jeden Preis treiben.“ [114] Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Arbeitsagentur gibt zu bedenken, dass man bei über Hartz IV hinausgehenden „Kürzungen der Hilfeleistungen“ zwecks Vergrößerung der Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich doch noch eine zu diskutierende „Güterabwägung“ zwischen Arbeitsplatzschaffung und wachsender Armut vornehmen sollte, denn: „Armutserscheinungen wie Ghettobildung, höhere Kriminalität und mangelnde Risikobereitschaft der Individuen müssten bei dieser scheinbar >einfachen< Lösung in Kauf genommen werden.“ [115] Die größte und einflussmächtigste Denkfabrik des Neoliberalismus, die Bertelsmannstiftung, forderte schließlich schon früher die vollständige Streichung des ALG II-Regelsatzes von 345 Euro. Es sollte nur noch Miete bezahlt werden [116], damit die Erwerbslosen endlich jede ihnen angebotene Arbeit ausführen müssen, um überleben zu können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Vorschläge inzwischen zu einem Konzept amalgamiert und fortentwickelt: Dieses sieht „eine Arbeitspflicht für alle Hilfeempfänger vor. Jeder Erwerbslose müsste einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereit gestellten Arbeit – in der Art der Ein-Euro-Jobs – nachgehen, sonst würde er keine staatliche Unterstützung mehr bekommen.“ Auf diese Art und Weise des staatlich durchgesetzten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen sollen, wie das neoliberales Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn errechnete, dann über Nacht „1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener“ entstehen[117].

Fazit: Alles hat ein Ende – die Ein-Euro-Job-Ökonomie auch

Soweit lässt sich festhalten, dass die Ein-Euro-Job-Ökonomie ein gigantisches Wohlfahrtsprogramm für die Beschäftigungsträger, privaten Arbeitsvermittler und für die finanziell ausgebluteten Kommunen, aber vor allem für die sozialen wie kulturellen Träger und Wohlfahrtskonzerne darstellt. Diese eignen sich die Arbeitsleistungen der Erwerbslosen kostenlos sowie die bundesstaatlich mitgesponserten „Verwaltungspauschalen“ für die Beschäftigung der Erwerbslosen gewinnbringend an. Bei der Ein-Euro-Job-Ökonomie handelt es sich um eine neuartige Variante des Keynesianismus für die Kommunen und die diversen Nutznießer, die den Vorteil besitzt, die erwerbslosen und entrechteten Lohnabhängigen ohne Bezahlung ausbeuten und diese als ein perfides Druckinstrument zur Durchsetzung von Lohndumping, Arbeitszeitverlängerungen etc. gegenüber den regulär Beschäftigten einsetzen zu können, die sich um ihre >Arbeitsplätze< fürchten müssen. Aufgrund des >parasitären< Eigeninteresses der Nutznießer der Ein-Euro-Jobber entspricht die Ein-Euro-Job-Ökonomie den Forderungen des Kapitals, die Ausgaben der Kommunen bzw. des Staates insgesamt zu senken und die sozialen, kulturellen Dienstleistungen weiter zu verbilligen (und damit zu verschlechtern), um die nächste Runde in der Senkung der Unternehmensbesteuerung einleiten zu können. Gleichzeitig entspringt daraus auch ein neuer Konflikt: die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze in örtlichen Unternehmen durch den Einsatz der Ein-Euro-Jobber. Dies wird aber von den politischen Initiatoren der Ein-Euro-Jobs billigend in Kauf genommen, da hier ein übergeordnetes Ziel über ökonomisch weniger gewichtige, d.h. partikulare und lokale Unternehmensinteressen steht. Dieses höherrangige Interesse des Kapitals, das in den Hartz-„Reformen“ ihren adäquaten Ausdruck findet, beinhaltet vor allem: die (a) herrschaftlich inspirierte Zurichtung der Erwerbslosen als sich selbst verwertende und von jeglichen eigenen Ansprüchen befreite Selbstunternehmer - insbesondere für den Niedriglohnbereich; (b) die generelle politische Disziplinierung, Erpressung und Einschüchterung der regulär Beschäftigten, um Löhne zu senken, die Arbeitszeit zu verlängern, Schutzrechte abzuschaffen etc.; (c) die radikale Senkung der Lebensunterhaltungskosten für die erwerbslosen Menschen. Letztere kann das Kapital nicht profitabel ausbeuten und verwerten. Sie liegen diesem deshalb >auf der Tasche< und reduzieren in unerfreulicher Weise deren Rendite. Das erklärt den beständigen Versuch, das Existenzminimum der Arbeitslosen weiter nach unten zu drücken. Aber gleichzeitig werden die Erwerbslosen als nützlicher politischer Hebel von den Kapitalagenten gebraucht, um ihr Interesse an der Demontage des Sozialstaates und Schwächung der Gewerkschaften sowie an der prinzipiellen Unterjochung der Gesellschaft unter ihre Herrschaft weiterhin durchsetzen und zementieren zu können. Deshalb sind die >Ein-Euro-Jobs< nicht das endgültige Instrument in der >aktivierenden< Arbeitsmarktpolitik, vielmehr das vorläufige Experimentierfeld für die noch kommende Einführung der Verpflichtung der Erwerbslosen zur bedingungslosen Zwangsarbeit für Staat und Kapital. Dies alles läuft darauf hinaus,

Arbeitslose dazu zu verurteilen, im Elend zu sterben, wenn sie sich nicht dem Zwang beugen. Genau das sind die >Zwangsarbeiten<, die >Knechtschaft<, welche die erste Version der Menschenrechtserklärung als Reaktion auf die Sklaverei verboten hatte. Das workfare bestraft die Ärmsten und fügt ihrem Elend noch eine absolute Verachtung, den Beweis des absoluten >Nullwerts< ihrer Rechte, die Beraubung auch nur des kleinsten Respekts hinzu; ohne die geringsten Skrupel gelingt es diesem System, ihnen das abzunötigen, was man ihnen noch nehmen kann: ihre fast kostenlose Arbeitskraft. (...) Ist die Tatsache, dass das workfare nirgendwo auf der Welt Reaktionen oder Proteste auslöst, nicht ein positives Signal für jeden, der es eines Tages für richtig hielte, diese Unnützen, diese Parasiten in Reservate oder Lager einzupferchen? Verspricht dieses Ausbleiben einer Reaktion für diesen Fall nicht die nötige Gleichgültigkeit, wenn man sich dann nur diskret genug verhält und tugendhafte Rechtfertigungen vorbringt – falls es überhaupt noch nötig sein sollte, sich zu rechtfertigen? [118]


[«1] A. Smith: Der Wohlstand der Nationen, München 1993 (1789), S.338

[«2] Dieser mittels der Ein-Euro-Jobs staatlich angeordnete Arbeitszwang, auch „workfare“ bezeichnet, zieht dabei alle ideologischen Register der Propaganda: „Eine seiner Strategien – und das ist keineswegs unbedeutend – besteht darin, den Begriff >Würde< mit dem der >Beschäftigung< zu koppeln; den Verlust der einen, der vermeintlich mit dem Verlust der anderen einhergeht, mit Anteilnahme zu begleiten, als ob Beschäftigung nicht ebenso ungeeignet wäre, Würde zu verleihen, wie die Abwesenheit von Beschäftigung, jemanden der Würde zu berauben. Als ob Würde eines Menschen davon abhinge, ob er Arbeit hat oder nicht, und als ob ein bis dahin angesehener Mensch durch die Entlassung plötzlich zu einer >unwürdigen< Person würde, deren Ansehen einzig durch eine neue Arbeit, egal welcher Art, wiederhergestellt werden könnte. Der Gedanke ist absurd“ (V. Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S.79). Schließlich muss auch eine neoliberale Politik, die die herrschaftssichernden Interessen des Kapitals vertritt, sich den Mantel des >allgemeinen Interesses< der Gesellschaft – oder was neuerdings angeführt wird: der Gemeinschaft – überstülpen, indem sie moralisch und sozialethisch aufgeladene Diskurse produzieren lässt. Diese von Intellektuellen fabrizierten Diskurse veredeln daher nicht nur die >Arbeit< an sich, sondern definieren z.B. den Gehalt von sozialer Gerechtigkeit im neoliberalen Sinne bzw. im Interesse des Kapitals und der Vermögenden um.

[«3] In einer Sondersendung der ARD v. 17.8.2004 (nach der >Tagesschau<) zu den Anti-Hartz IV-Protesten wurde behauptet, „alle Arbeitsmarktexperten“ fordern die Umsetzung von Hartz IV, da sie alternativlos sei, um die Arbeitslosigkeit endlich zu reduzieren. Diese Ansicht wiederholte sich auch in den damaligen Kommentaren des Deutschlandfunks und den marktgängigen Zeitungen. Allerdings war dies nur konsequent, denn zwei Jahre zuvor sah es nicht viel anders aus: „So viel Einigkeit war selten. Westerwelle und der Bundeskanzler, Späth und Fischer, Zwickel und Rogowski, >Spiegel<, >Zeit< und >Frankfurter Allgemeine< - alle loben Peter Hartz und die Ergebnisse seiner Kommission. Wer möchte da noch abseits stehen?“ (D. Hensche: Schröder, Hartz und die Realität, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2002)

[«4] „So will z.B. der Dresdner Bürgermeister uns >das Gefühl geben, etwas wert zu sein<, und plant den Arbeitseinsatz für 5000 Personen. Auch die DIHK ist überzeugt, dass Langzeitarbeitslose durch die Ein-Euro-Jobs >ein höheres Selbstwertgefühl und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt< erhalten; Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut schließt sich dieser konstruktiven Sicht an und spricht von einem >gestärkten Selbstwertgefühl<, aber auch über den Vorzug >sozialer Kontakte<. Hier wird eine relativ neue Argumentationsebene beschritten, nämlich – ähnlich wie bei ver.di – der fürsorgliche Staat, die menschlich beunruhigten Unternehmerverbände. Alle sind im Grunde willens, Gutes zu tun, und dies wird ihnen von einem Großteil der Bevölkerung offenbar abgekauft.“ C. Sonnenfeld: Ein-Euro-Jobs als humanitäres Projekt, in: www.links-netz.de, 5/2005

[«5] „(…) feine Differenzierungen sind hier nicht mehr gefragt. Es muss unter Erwerbslosigkeit gelitten werden.“ Deswegen ist jede Arbeit besser als keine: „Dieser Zynismus ist kennzeichnend: Arbeit, gleichgültig zu welchen Bedingungen, ist zentral; nur das interessiert – nicht Menschenwürde, Interessen, nicht Lebensperspektiven oder ihre soziale Lage sind länger Maßstäbe.“ C. Sonnenfeld: Aktive Arbeitsmarktpolitik heißt: Zwang, in: Liber 3/1999-2000 (Konstanz 2001), S. 71-83, Herv. im Original.

[«6] „Während der Müßiggang für die Betuchten als ehrenwerte Alternative gilt, ziemt es sich für die Armen nicht.“ J.K. Galbraith: Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs, München 2005

[«7] Daher sind gemäß dem Hartz IV-Gesetzeswerk (SGBII) Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose grundsätzlich verpflichtend, so heißt es dort: „Wenn eine Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ (zitiert nach A. Trube: Überfordern und Hinausbefördern – Prämissen, Praxis und Probleme Aktivierender Sozial- und Arbeitsmarkpolitik, in; Sozialer Fortschritt 11-12/2003)

[«7] „Von Wirten und Parasiten“, in: Junge Welt v. 19.10.05; vgl. „Clement bläst zur Jagd auf Arbeitslose“, in: Junge Welt v. 10.10.05; „Clement beschimpft Arbeitslose“, in: Junge Welt v. 25.10.05; R. Schröder: „Clement ermittelt“, in: Konkret 12/2005; vgl. H. Thie: „Mythos Kostenexplosion“, in: Freitag 22/2006; Vollborn/Geogescu: Brennpunkt Deutschland, Bergisch Gladbach 2007, S. 96

[«9] Auf dieses für die Politik vielversprechende Instrument des Missbrauchsvorwurfs sozialer Leistungen wird stets gerne zurückgegriffen, wenn entweder die Arbeitslosigkeit sprunghaft angestiegen ist oder Landtags- bzw. Bundestagswahlen anstehen, um so nicht nur den Eindruck zu vermitteln, „es handele sich um ein Massenphänomen, obgleich valide Zahlen fehlen“, sondern auch um so von der eigenen politischen Verantwortlichkeit für das Ansteigen der Arbeitslosigkeit abzulenken (F. Oschmiansky: Faule Arbeitslose?; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 6-7/2003, 15). Die „Anzettelung einer >Faulheitsdebatte<“ ist daher für die politischen Akteure von großem Nutzen und unterliegt einer erkennbaren politischen Konjunktur, da man hier nicht nur die Ursache der Arbeitslosigkeit auf die Opfer schieben kann, diese damit zu den eigentlichen Tätern bzw. Verursachern kürt, sondern einerseits an die stets von Medien und Parteien gepflegten Ressentiments über Erwerbslose anknüpfen kann, also das politische Stammtisch-Klientel jeglicher sozialer Couleur bedient; andererseits, weil eben die „Mehrzahl der Wähler nicht arbeitslos und die Mehrzahl der Beschäftigen auch nicht unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht ist“ (ebd.; vgl. Oschimiansky/Schmid/Kull: Faule Arbeitslose?, in: Leviathan 1/2003, C. Brunner: Standortmoral: Ziel und Funktion der Leistungsmissbrauchsdiskussion, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/1993).

[«10] Zur Rolle der Medien bei der Hetze: C. Butterwegge: Stimmungsmache gegen den Sozialstaat, in: Sozialismus 11/2005

[«11] Letztendlich stellt in diesem Diskurs „jede Inanspruchnahme sozialer Leistungen (…) einen Akt des Missbrauchs“ dar, C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 200

[«12] So lautete im neoliberalen Kampfblatt >Der Spiegel< die Titelseite vom 23.05.2005: Die total verrückte Reform – Hartz IV. Wie der Sozialstaat zur Selbstbedienung einlädt. Vgl.: „Der denunzierte Sozialstaat“, in: die tageszeitung v. 8.11.05; „Das Soli-Barometer fällt“, in: die tageszeitung v. 9.11.05

[«13] Vgl. „Die Hartz-Reformen verpuffen“, in: Handelsblatt v. 27.12.05; A. Müller: >Die Hartz-Reformen verpuffen<, in: www.nachdenkseiten.de, v. 28.12.05; R. Kurz: Hartz geht Baden, in: Freitag v. 6.01.06; „Teures Armutszeugnis. Gutachter vergeben schlechte Noten für >Hartz-Reformen<“, in: Junge Welt v. 2.02.06

[«14] „Die tatsächliche Lage wird verharmlost und schöngeredet, das Scheitern der Reformen nicht eingestanden“, stellt die Memorandum-Gruppe in ihrem Jahres-Gutachten (Kurzfassung) fest; in: Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2006. „Jeder Naturwissenschaftler würde spätestens nach einem zum dritten Mal fehlgeschlagenen Laborversuch seine dem Versuch unterlegte Theorie über Bord werfen. Dies fällt neoliberalen Ökonomen aber nicht ein.“ (Bontrup/Marquardt: Hartz und die vulgär neoliberale Ideologie des Arbeitsmarktes, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 2/2003, S.98). Diese Immunisierungsstrategie kann nur jemanden verwundern, der die neoliberale Ideologie als bare Münze nimmt und nicht die dahinter stehenden herrschaftlichen Interessen sieht, die sich eben ein neoliberales Kostüm übergestreift haben. Es übersieht ebenfalls dass mit der Schröderschen Agenda 2010 die Inhalte des Forderungskatalogs der Arbeitgeberverbände von 1997 realisiert wurden, dazu: G. Bäcker: Weniger Sozialstaat = mehr Beschäftigung? Anmerkungen zur aktuellen Debatte, in: WSI Mitteilungen 5/2003

[«15] Dieses Verfahren ist kennzeichnend für gesellschaftliche Macht: Dass man den Unterworfenen Zwänge, Normen und Regelungen aufnötigt, deren Anwendung die Machtausübenden auf sich selbst ablehnen und deswegen missachten; vgl. J.K. Galbraith: Anatomie der Macht, München 1989.

[«16] Zu dieser Logik des Neoliberalismus: A. Müller: Reformlüge, München 2004

[«17] Bspw.: „Kein Recht auf Existenzminimum“, in: Junge Welt v. 13/14.01.07; „Was Arbeitslosen droht“, in: Frankfurter Rundschau v. 1.06.06

[«18] H. Conert: Vom Handelskapital zur Globalisierung, Münster 1998, S. 421

[«19] An dieser Stelle kann dies nicht weiter dargelegt werden, vgl.: isw-report 66/2006: Alternativen zum Neoliberalismus; isw-wirtschaftsinfo 38/2006: Bilanz 2005-Ausblick 2006; D. Klein: Milliardäre – Kassenleere, Rätselhafter Verbleib des anschwellenden Reichtums, Berlin 2006; U. Busch: Der Reichtum wächst, aber nicht für alle, in: Utopie kreativ 4/2003; J. Jahnke: Falsch globalisiert, Hamburg 2006; J. Ziegler: Imperium der Schande, München 2006; H.J. Krysmanski: Hirten & Wölfe, Münster 2006

[«20] Es darf dementsprechend niemanden verwundern, wie die Zusammensetzung der Hartz-Kommission aussah, diese entsprach genau den Herrschaftsinteressen der neoliberalen Machtelite: „Der Hartz-Komission, in der übrigens die Vertreter von zahlreichen Arbeitsloseninitiativen nicht berücksichtigt wurden, dafür aber umso mehr Repräsentanten aus Unternehmens- und Bankvorständen, den Arbeitgeberorganisationen und Unternehmensberatungen á la McKinsey, ging es in ihren Vorschlägen scheinbar weniger um mehr Beschäftigung als um eine radikale ideologische Wende in der Arbeitsmarktpolitik im Interesse einer forcierten weiteren Profitpflege.“ (Bontrup/Marquardt: Hartz und die vulgär neoliberale Ideologie des Arbeitsmarktes, in: Gewerkschaftliche Monatshefte 2/2003, S.99; vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Gegen weiteren Kahlschlag bei der Arbeitsförderung – Hartz-Konzepte lösen Misere auf dem Arbeitsmarkt nicht, Sondermemorandum 2002, S. 5). Unterstützt wurde diese neoliberale bzw. >aktivierende< Arbeitsmarkpolitik vor und nach der Hartz-Kommission von führenden Sozialwissenschaftlern, die damit „weit hinter die Erkenntnisse der eigenen Disziplin zurückgefallen sind“. A. Trube: Vom Wohlfahrtsstaat zum Workfarestate, in: H.J. Dahme u.a.(Hg): Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S.180; dazu auch: F. Pilz: Der Sozialstaat, Bonn 2004, S. 157ff. Der Autor geht jedoch mit keinem Wort auf die personelle Zusammensetzung der Hartz-Kommission ein, was für einen Politikwissenschaftler schon eine recht ungewöhnliche Verfahrensweise ist.

[«21] So forderte der damalige BDI-Chef Rogowski: „Noch beschränken wir uns auf Reparaturen an bestehenden Systemen. Teilweise brauchen wir aber ganz neue Systeme.“; zitiert nach: „Chef und Statist“ , in: Junge Welt v. 16.07.04; „Wir brauchen einen Systemwechsel“ so Rogowski im >Stern< (zitiert nach: A. Klönne u.a.: Es geht anders!, Köln 2006)

[«22] Dazu: A. Müller: Machtwahn, München 2006; Gammelin/Hamann: Die Strippenzieher, Berlin 2004; U. Müller u.a. (Hg): Gesteuerte Demokratie, Hamburg 2004; „Profitabel – Wie die Industrie an Gesetzen mitstrikt“, in: Monitor, Sendung v. 19.10.06; „Bezahlte Lobbyisten in Bundesministerien: Wie die Regierung die Öffentlichkeit täuscht“, in: Monitor, Sendung v. 21.12.06; T. Barth (Hg): Bertelsmann: Ein globales Medienimperium macht Politik, Hamburg 2006; T. Leif: beraten und verkauft, München 2006; Leif/Speth (Hg): Die stille Macht, Wiesbaden 2003; dies. (Hg): Die fünfte Gewalt, Wiesbaden 2006; A. Carey: Taking the risk out of democracy, Urbana and Chicago 1995; N. Chomsky: Media Control, Hamburg 2002

[«23] So entstanden die Grundlagen der >Hartzreformen<, in der Bertelsmannstiftung; Böckelmann/Fischler: Bertelsmann. Hinter der Fassade des Medienimperiums, Frankfurt a.M. 2004, S. 228; vgl. H. Spindler: War auch die Hartz-Reform ein Bertelsmann-Projekt?, in: J. Wernicke/T. Bultmann (Hg): Netzwerk der Macht – Bertelsmann, Marburg 2007, S.243-276

[«24] C. W. Müller: Die APO des Kapitals – Wie man in Deutschland Zeitgeist gegen den Sozialstaat macht, in: Theorie und Praxis der sozialen Arbeit 4/2005

[«25] Insbesondere bei der Mitarbeit in der Hartz-Kommission und die spätere prinzipielle Absegnung der Hartz-Reformen, darunter auch die Ein-Euro-Jobs sowie die Absenkung des Arbeitslosengeldes: „Lob vom Kanzler ist eher unangenehm“, in: Weser Kurier v. 20.08.04; „Engelen-Kefer outet sich als >Hartz IV<-Fan, in: Junge Welt v. 15.12.04; „Ein klares Jein zu Ein-Euro-Jobs“, in: Junge Welt v. 7.10.04; „Selbst der DGB erklärte am 18.10.04 unter der Überschrift >Ein-Euro-Jobs – Kein Teufelzeug, aber auch kein Wundermittel< seine bedingte Zustimmung“, A. Trube: >Besser irgendeine Arbeit als kein Arbeit?< - Kritik einer qualitätsblinden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, WSI Mitteilungen 4/2005

[«26] F. Neumann: Ökonomie und Politik im zwanzigsten Jahrhundert, in: ders: Demokratischer und autoritärer Staat, Frankfurt/M. 1986, S. 249.

[«27] „Der liberale Staat, angeblich zur Rolle des Nachtwächters verdammt, war genau so stark, wie er sein musste, um seine innen- und außenpolitischen Aufgaben zu erfüllen.“ (ebd.; ders.: Die Herrschaft des Gesetzes, Frankfurt/M. 1980, S.226f.)

[«28] Oder genauer: „Klasseninstinkt“, so M. Kalecki: Politische Aspekt der Vollbeschäftigung, in: ders.: Krise und Prosperität im Kapitalismus, Marburg 1987, S.238

[«29] So wenig es einen von der politischen Kampfsituation unabhängigen Preis der Ware Arbeitskraft gibt (d.h. Lohnhöhe, Familienform, sozialstaatliche Sicherungs- und Reparatursysteme), so wenig existiert der Gebrauchswert der Arbeitskraft in der Produktion (d.h. Länge und Intensität der Arbeit, Arbeitsbedingungen, -schutz etc.) jenseits dieses politischen Kampfes, dazu: C. Castoriadis: Gesellschaft als imaginäre Institution, Frankfurt/M. 1990, 56; C. Girschner: Politische Ökonomie und Weltmarkt, Köln 1999, 279ff.

[«30] Z.B.: W. Müller-Jentsch: Kapitalismus ohne Gewerkschaften?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/2006; H. Conert: Vom Handelskapital zur Globalisierung, Münster 1998 S. 425

[«31] W. Hofmann: Universität, Ideologie, Gesellschaft; Frankfurt a. Main 1971, S. 70

[«32] M. Krätke: Ein paar versprengte Marxisten. Weltbilder deutscher Ökonomen, in: Freitag 10/2007

[«33] Vgl. zur allgemeinen Korruption der Machteliten und Berater: A. Müller: Machtwahn, München 2006; z.B. der Fall des Prof. Raffelhüschen: „Bild und Rentenangst – harte Interessen, weiche Zahlen“, in: Monitor, Sendung v. 16.03.06; J. Roth: „Der Deutschland Clan“, 2006, Frankfurt/M.

[«34] Vgl. Rajani Kanth: Political Economy and Laissez-faire, New Jersey 1986; C.D. Krohn: Wirtschaftstheorien als politische Interessen: die akadem. Nationalökonomie in Deutschland 1918-1933, Frankfurt/New York 1981

[«35] C. Girschner: Die Dienstleistungsgesellschaft. Zur Kritik einer fixen Idee, Köln 2003

[«36] Ein wichtiger Aspekt stellt in diesem Zusammenhang auch das inzwischen gebetsmühlenhaft vorgetragene >Argument< dar, dass die sogenannten Lohnnebenkosten (selbst schon eine irreführende Bezeichnung) zu hoch wären und zugleich für die hohe Arbeitslosigkeit verantwortlich wären. Deshalb wurde der >Lohnnebenkostenabsenkung< oberste politische Priorität eingeräumt (mit entsprechend negativen Folgen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Dieser Unfug ist ein Beleg für die erfolgreiche neoliberale Indoktrination. Denn tatsächlich sind die gestiegenen Lohnnebenkosten Folge der gestiegenen Arbeitslosigkeit, nicht aber deren Ursache. Mit dieser gut inszenierten Verkehrung von Ursache und Folge durch die neoliberalen Protagonisten leiten sich dann auch weitergehende Forderungen nach Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten und des Sozialstaates ab. Darüber hinaus zielt die neoliberale Kapitalstrategie der Senkung der Lohnnebenkosten auf eine schrittweise Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme wie die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die daher beständigen Leistungseinschnitten ausgesetzt sind. Profiteure einer solchen Privatisierung sind die Versicherungs- und Finanzkonzerne: ein milliardenschwerer Markt soll so endlich für das deutsche Kapital aus dem Boden gestampft werden. Einen solchen profitablen Markt gibt es in einigen Ländern schon lange. Dieser Konkurrenznachteil muss für deutsche Konzerne beseitigt werden. Dazu: A. Müller: Die Reformlüge, München 2004; ders. Machtwahn, München 2006; M. Vollborn/V. Georgescu: Brennpunkt Deutschland, Bergisch Gladbach 2007

[«37] Aus der neoliberalen Kaderschmiede des Kapitals, dem Institut der deutschen Wirtschaft, kann man dieses und anderes nachlesen, z.B.: H.P. Klös: >Fördern und Fordern<: Ökonomische Implikationen eines normativen Konzeptes, in: Sozialer Fortschritt 11-12/2003; H-P.Klös/H. Schäfer: Arbeitsmarkt – Fehlanreize durch soziale Sicherung?, in: WSI Mitteilungen 5/2003; vgl. kritisch dazu: G. Bäcker: Weniger Sozialstaat = mehr Beschäftigung? Anmerkungen zur aktuellen Debatte, in: WSI Mitteilungen 5/2003

[«38] Deren Antwort „besteht darin, die Arbeitslosigkeit durch Armut zu ersetzen.“ V. Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S. 128

[«39] Dazu: Voß/Pongratz: Der Arbeitskraftunternehmer, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1/1998; U. Bröckling: Das unternehmerische Selbst, Frankfurt/M. 2007; T. Freytag: >Unternehmen Mensch< - Eine bayrisch-sächsische Zukunftsvision, in: Liber 3/1999-2000 (Konstanz 2001)

[«40] A. Gorz: Wissen, Wert und Kapital; Zürich 2004, S. 25; ders.: Arbeit zwischen Misere und Utopie, Frankfurt a.M. 2000, 58ff.; vgl. M. Wolf: >Aktivierende Hilfe<, in: Utopie Kreativ 9/2005; S. Lessenich: Der Arme in der Aktivgesellschaft – zum sozialen Sinn des >Förderns und Forderns<, in: WSI Mitteilungen 4/2003

[«41] Die mehr oder minder unsichtbare bzw. schleichende Durchdringungen des Alltags mit neoliberalen Denkweisen und Persönlichkeitsanforderungen konstituiert „die Entwicklung einer bestimmten sozialen Individualitätsform mit ihren Wertorientierungen, Verhaltensdispositionen, ihrem Habitus und ihren Einstellungsmustern. Die von den Normen, Anforderungen, Wirkungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise ausgehenden Identitätsprägungen sind funktional auf die Anforderungen an die Personen, die sich aus der Funktionsweise dieser Ökonomie ergeben. Diese Wirkung setzt sich nicht ausnahmslos und nicht perfekt durch, jedoch überwiegend.“ Aus: H. Conert: Neoliberalismus und Weltmarkt, in: Supplement der Zeitschrift Sozialismus 10/2003; vgl. C. Schüle: Die Diktatur der Optimisten; in: Die Zeit 25/2001; D. Kurbjuweit: Unser effizientes Leben, Reinbek 2005; M. Wölfingseder: >Je mehr Magenschmerzen, desto süßer lächeln sie<. Positives Denken – vom Esoterik-Ideologem zum selbstverordneten Gleitmittel, in: E. Lohoff u.a. (Hg): Dead Men Working, Münster 2004; J. Ditfurth: Entspannt in die Barbarei, Hamburg 2003 (3. Aufl.)

[«42] Diese vom Bertelsmannkonzern koordinierte Kampagne in einem Wert von mehr als 30 Millionen Euro soll vor allem den Menschen bzw. den zu fabrizierenden Selbstunternehmern einreden, dass es nur am einzelnen liegt, wenn man Schwierigkeiten (auf dem Arbeitsmarkt etc.) hat, d.h. es nur auf die richtige innere Einstellung ankommt.

[«43] P. Bourdieu : Gegenfeuer 2, Konstanz 2001, S.100f.; vgl. V. Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S. 53, 82, 99,125

[«44] Schließlich wurde eine privatwirtschaftliche Führungs- und Organisationsstruktur eingerichtet, die den Agenturen jeweils ein eigenes Profitcenter mit Controlling, Budgetierung und Kosten-Leistungs-Rechnung bescherte (J. Karasch: Hartz, McKinsey und die Bundesagentur, in: Sozialismus 3/2006; ders.: Auf dem Weg zu Hartz V, in: express 2/2006). Deshalb gibt es harte Erfolgskriterien für Fortbildungen (70% der Teilnehmer müssen anschließend einen Job finden) und nur noch wenige Möglichkeiten überhaupt eine zweijährige Umschulung zu erhalten. Da ja ein Arbeitsloser nach zwölf Monaten in das Arbeitslosengeld II fällt, macht es „aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn für die BA, eine sinnvolle zweijährige Weiterbildung“ zu finanzieren; ebenso wurde bei der Förderung von Behinderten massiv eingespart (ebd.; F. Steinfeld: Nach dem Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik, in: Sozialismus 3/2005; ders.: Sparschwein Bundesagentur, in: Sozialismus 10/2006). Dank der Verbetriebswirtschaftlichung hat die Arbeitsagentur die Erwerbslosen in unterschiedliche >Kundenarten< (Markt-, Beratungs-, Betreuungskunden) unterteilt, danach gelten schwer vermittelbare Arbeitslose als „Betreuungskunden“, in die man – ganz der betriebswirtschaftlichen Logik gemäß – kein unnötiges Geld investiert. Entsprechend wurden die Aufwendungen für Weiterbildung in der Zeit von 2002 und 2004 halbiert und in aller Regel auf „Trainingsmaßnahmen reduziert, da sie wenig kosten und nicht lange dauern“ (C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 189; J. Jajob: Billige Bildung kann schnell teuer werden – vor allem für Arbeitslose, in: Soziale Sicherheit 5/2004; R. Winkel: Verheerende Halbjahresbilanz bei beruflicher Weiterbildung, in: Soziale Sicherheit 7/2003). Diese „betriebswirtschaftliche Versicherungslogik“ führt also dazu, die „Kräfte und Mittel auf diejenigen Maßnahmen und Gruppen“ zu konzentrieren, „bei denen mit möglichst geringem Ressourceneinsatz die Dauer der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen verkürzt wird.“ (V. Hielscher: Reorganisation der Bundesagentur für Arbeit: >Moderner Dienstleister< für wen?, in: WSI Mitteilungen 3/2006) Infolgedessen schwinden z.B. die Weiterbildungschancen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen (H. Seifert: Was bringen die Hartz-Gesetze?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005). In den Worten des Agenturchefs F. J. Weise heißt es daher: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag. Denn dann muss mir mein Auftraggeber sagen, soll ich wie im Krankenhaus hundert Schwerstfälle mit ganz hohem Mitteleinsatz retten oder Tausende von Leichtverletzten.“ (zitiert nach: Report Mainz: Langzeitarbeitslose, v. 10.04.06)

[«45] Dieses wird nicht mehr wie die frühere Sozialhilfe unmittelbar und zeitnah gewährt, sondern erst nach Erfüllung und Verpflichtung unbestimmter Forderungen, zudem ist der Grundsatz der unmittelbaren Bedarfsdeckung wegefallen, und es wurde eine Familienhaftung für das >Fehlverhalten< einzelner Mitglieder (welche noch in der Sozialhilfe bewusst untersagt war, also Sippenhaft), eine Arbeitspflicht für alle Familienmitglieder und Schadensersatzforderung bei abgebrochener Bildungsmaßnahme eingeführt; H. Spindler: Keine Grundsicherung für Arbeitsuchende, in: Soziale Sicherheit 10/2003.

[«46] Der ideologische Staatsapparat der Arbeitsagentur in der Gestalt des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) formuliert und begründet dies in aller Offenheit: „Die durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe insgesamt geringeren Transferleistungen werden den Druck auf Arbeitslose erhöhen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.“ Aber auch eine weitere „Absenkung des Existenzminimums“ ist nicht ausgeschlossen, um den „Angebotsdruck“ für die „Hilfeempfänger dann noch mehr“ zu erhöhen, allerdings müssten „bei dieser Variante (…) wachsende Armutsrisiken in Kauf genommen werden.“ (Koch/Walwei: Frischer Wind für den Arbeitsmarkt?, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005, S.12f.; ebenso der DIW-Chef Zimmermann: Eine Zeitenwende am Arbeitsmarkt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005) „Das Existenzminimum wurde unter Negierung der bisherigen statistischen Erkenntnisse über notwendige Lebenshaltungskosten unter das Sozialhilfeniveau abgesenkt“; H. Spindler: Umbau des deutschen Sozialstaates durch neue Steuerungselemente und Hartz IV, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005, S. 54; R. Roth: Unsere Existenz ist bedroht!, www.klartext.de, v. 29.10.04; ders: Über das Elend des Regelsatzes von ALG II und das Versprechen von Langzeitarbeitslosen, www.klartext.de v. 14.01.05; vgl. C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 195f.; G. Gillen: Hartz IV, Reinbek 2004, S.171ff.; J. Rock: Das Maß der Armut und das Wunder der Regelsatzbemessung, in: Sozialismus 2/2005) Allerdings gab es von der Familienministerin Schmidt (SPD) den guten Rat an die unter das sozial-kulturelle Existenzminimum gedrückten Arbeitslosen, mehr Eintopf statt Fast Food zu verzehren, da sage noch jemand, Politiker seien einfallslos: Denn „>Armut hängt nicht nur vom Geld ab<. Sie fordert von den >klugen Müttern< Eintopf mit Saisongemüse (...) und plädiert für >Haushaltskurse< damit Eltern und auch Kinder >mit ihrem Geld wirtschaften lernen.<“ (W. Lieb: Familienministerin Schmidt: Armut hängt nicht nur vom Geld ab, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.05)

[«47] Da über diesen Weg viele ehemalige Arbeitslosenhilfebezieher (bzw. Arbeitslosengeldempfänger I) keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld II erhalten, wird so auch die Arbeitslosigkeit statistisch reduziert, da sich viele der Betroffenen nicht mehr arbeitslos melden, dazu: I. Kolf: Zahlen können trügen, in: Soziale Sicherheit 8-9/2004.

[«48] So spricht der neoliberale DIW-Chef Zimmermann davon, dass der „Ausbau des Wohlfahrtsstaates“ wie die Schaffung von „zahlreichen Schutzrechten“ zu „Fehlanreizen“ geführt haben. Demzufolge hätten Arbeitsplätze nicht entstehen können, „wenn die soziale Absicherung für gering Qualifizierte (nur für diese?; C.G.) finanziell attraktiver als eine legale Erwerbstätigkeit ist“ (K.F. Zimmermann: Eine Zeitenwende am Arbeitsmarkt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005) >Anreiz für Arbeitslose< ist auch ein Lieblingsbegriff der Ökonomen in den >Analysen< des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Oder es wird davon gesprochen, es würde ein „gravierendes Anreizproblem“ für Arbeitslose geben (Koch/Walwei: Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005). „Aber geht es wirklich darum,“ bemerkt V. Forrester hierzu passend „>Anreize< zuschaffen, um nicht auffindbare Arbeitsplätze zu suchen? Geht es nicht vielmehr darum, für die geringe Menge an Arbeit, die noch gebraucht wird, einen noch niedrigeren Preis zahlen zu können, möglichst nahe am Nichts? Und auf diesem Weg den unersättlichen Profit zu steigern? Und das nicht ohne nebenbei noch die Schuld der Opfer hervorzuheben, die nie eifrig genug um das betteln können, was ihnen verweigert und was ja auch gar nicht mehr existiert. (...) In Wirklichkeit geht es nicht um den Anreiz, Arbeit zu suchen, sondern um den Anreiz, sich ausbeuten zu lassen, zu allem bereit zu sein, um nicht vor Elend einzugehen“. V. Forrester: Der Terror der Ökonomie, München 1997, 138f.

[«49] So werden Arbeitslose auch einem Profiling unterzogen, eine aus der Verbrechensbekämpfung stammende Methode der Persönlichkeitsanalyse, dazu: G. Gillen: Hartz IV, Reinbek 2004, S. 189ff.; M. Wolf: >Aktivierende Hilfe<, in: Utopie kreativ 9/2005, S. 804. Deshalb kommt es auch zu einer gigantischen Datensammlung über das soziale Verhalten und die Persönlichkeitsstruktur der Erwerbslosen (H. Spindler: Fördern und Fordern – Auswirkungen einer sozialpolitischen Strategie auf Bürgerrechte, Autonomie und Menschenwürde, in: Sozialer Fortschritt 11-12/2003)

[«50] So die Vertreter des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung der Arbeitsagentur: Koch/Walwei: Frischer Wind für den Arbeitsmarkt?, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005, S. 18; dies.: Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005

[«51] Förderung heißt, dass diese den Erwerbslosen „unter Sanktionsandrohung und mit Kontroll- und Erziehungsabsicht aufgenötigt“ wird; H. Spindler: Umbau des deutschen Sozialstaates durch neue Steuerungselemente und Hartz IV, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005 (S. 52)

[«52] D. Fetzer : Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre, in : Agenturschluss (Hg) : Schwarzbuch Hartz IV, Berlin/Hamburg 2006; vgl. „Vermitteln oder vergraulen“, in: Süddeutsche Zeitung v. 21.02.04; „Arbeitslose ausgebremst? – Die faulen Tricks der Arbeitsämter“, in: Report Mainz, Sendung v. 9.02.04; vgl. Frank Rentschler: Der Zwang zur Selbstunterwerfung; in: Exit! 1/2004; ders.: Der aktivierende Staat macht mobil, in: E. Lohoff u.a. (Hg): Dead Men Working, Münster 2004

[«53] „Eine der längsten Rechtsvorschriften in diesem Gesetzeswerk (von Hartz IV bzw. SGB II; C.G.) ist übrigens, der die Bestimmungen zur Absenkung und Streichung des Arbeitslosengeldes II enthält, so auch die Umkehr der Beweislast, wenn die Agentur Vorwürfe erhebt, dass der Arbeitslose gegen Zumutbarkeits- oder Mitwirkungsvorschriften verstoßen habe, was dann dem Beschuldigten selbst den Nachweis seiner Unschuld auferlegt.“ A. Trube: Vom Sozialstaat zum Konditionalstaat – Grundzüge des Umbaus und die Folgen für das gesellschaftliche Gefüge, in: www.memo.uni-bremen.de 1/2007

[«54] Dies war ja das zentrale Ziel der Schröderschen Agenda 2010: Die Kosten für die Arbeitslosen zu senken und gleichzeitig den Niedriglohnsektor zu vergrößern (vgl. H. Schierholz: Fordern statt Fördern mit Hartz IV, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2005). Wieder ein Beispiel unter vielen: „Die Union will härter gegen Arbeitslose vorgehen, die sich weigern, einen Job anzunehmen. (…) Mit seinem Vorstoß zielt Söder darauf ab, neben dem finanziellen Anreiz auch den Druck zur Aufnahme einer Arbeit zu erhöhen: >Das Konzept muss Fördern und Fordern heißen<. Als Beispiel führte der CSU-Generalsekretär Saisonarbeiten wie Spargelernte oder Weinlese an. (...) Zusätzlich zu Leistungskürzungen erwägt die Union ... noch weitere Druckmittel, um Langzeitarbeitslose zur Aufnahme einer Beschäftigung zu zwingen. Wer sich etwa krank melde, müsse die Erkrankungen vom Amtsarzt bestätigen lassen. (...) >Der Hausarzt soll zur Ausnahme, der Amtsarzt zum Regelfall werden<“. (www.netzzeitung.de, vom 12.04.06); vgl. H. Thomé: „Clement ordnet Verfolgungsbetreuung an“, in: www.tacheles-sozialhilfe.de v. 30.5.05; ders.: „Arbeitspapier der Bundagentur zum SGBII-Optimierungsgesetz“, in: www.tacheles-sozialhilfe.de v. 11.04.06; W. Lieb: „Die große Koalition nimmt den Kampf gegen die jugendlichen >Sozialschmarotzer< auf“, in: www.nachdenkseiten.de v. 10.02.06

[«55] Vgl. A. Trube: Vom Wohlfahrtsstaat zum Workfarestaat, in: H.J. Dahme u.a. (Hg): Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 184ff.

[«56] W. Engler: Der Herbst der guten Arbeit und der Osten Deutschlands, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005

[«57] G. Schröder/T. Blair: Der Weg nach vorne für Europas Sozialdemokraten; in: Blätter für deutsche und internationale Politik 7/1999

[«58] Bzw. es heißt im Orwellschen >Neusprech<: „die Stärkung der Eigenverantwortung durch verhaltensstützende und –beeinflussende Maßnahmen“, in: Bericht der Hartz-Kommission, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/2002

[«59] M. Bongards: Hartz IV – Realität des neuen Gesetzes, in: Kindler u.a. (Hg): Die Folgen der Agenda 2010, Hamburg 2004, S. 73; „Die Forderung, Verhaltensweisen zu zeigen, die >Arbeitsbereitschaft< signalisieren, zielt ab auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen von Hilfebeziehern, die als eigentlicher Grund für prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Unterbeschäftigung unterstellt werden. Die Entwicklung und Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen erscheint damit als methodisches Prinzip der Beeinflussung und Veränderung defizitärer Persönlichkeitsstrukturen, die letztendlich – so wird unterstellt – auch die Ursachen für dauerhafte soziale Ausgrenzungen seien.“ (Dahme/Wohlfahrt: Aktivierungspolitik und der Umbau des Sozialstaates, in: H.J. Dahme u.a. (Hg): Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 93)

[«60] Diese Ablehnung versteht sich ganz von selbst, da eine keynesianisch orientierte Politik die Macht- und Verhandlungsposition der Lohnabhängigen gegenüber dem Kapital stärken würde und dies ist für die Machtelite inzwischen völlig inakzeptabel geworden ist (dazu: H. Schui/S. Blankburg: Neoliberalismus: Theorie Gegner Praxis, Hamburg 2002). Allerdings gibt es einen Keynesianismus, der auf breite Zustimmung des Kapitals und der Machtelite trifft: Es handelt sich dabei um den Militärkeynesianismus. Dieser stärkt u.a. die Unternehmensseite ökonomisch, ohne dabei die Verhandlungsmacht der Lohnabhängigen zu verbessern. Vgl. auch: M. Kalecki: Politische Aspekte der Vollbeschäftigung, in: ders: Krise und Prosperität im Kapitalismus, Marburg 1987; N. Chomsky: Haben und Nichthaben, Berlin/Wien 2000

[«61] Insoweit wird ein neues „Wahrheitsregime“ etabliert, welches „den Betroffenen glauben machen will, dass das Strukturproblem >Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit< nach einem Vierteljahrhundert Persistenz und Kumulation jetzt durch persönliches Bemühen und individuelle Aktivierung zu lösen sei.“ (A. Trube: >Besser irgendeine Arbeit als keine Arbeit?< - Kritik einer qualitätsblinden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, in: WSI Mitteilungen 4/2005) Zu den eigentlichen Ursachen der Arbeitslosigkeit siehe u.a. R. Roth: Nebensache Mensch, Frankfurt/M. 2003; A. Müller: Reformlügen, München 2004..

[«62] U. Berlit: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in: info also 5/2003

[«63] „Es handelt sich also nicht um eine freiwillige Vereinbarung, sondern – um mit Marlon Brando zu sprechen – um einen Vertrag, >den man nicht ablehnen kann<.“ Aus: Reinhard Jellen: Verfassungsrechtliche Verwirrungen um Hartz IV; in: www.telepolis.de v. 3.03.05. Hier bestätigt sich wieder einmal die alte Erkenntnis über die bürgerliche Gesellschaftsordnung, dass Grund- und Bürgerrechte keinen Selbstzweck, sondern nur ein Mittel für einen höheren Zweck besitzen, welche dann einkassiert werden, wenn sie als Mittel für den höheren Zweck versagen. Genauer: In dem Augenblick, wo die Grund- und Bürgerrechte nicht mehr als ein erfolgreiches Mittel für die ökonomische Entwicklung der Nation, sondern als ein Hindernis für das ökonomische Fortkommen auf dem Weltmarkt durch die Machtelite angesehen werden, entledigt man sich dieser Rechte Stück für Stück, man schränkt sie ein oder schafft sie ab, deshalb fängt man bei den für den Erfolg der Nation völlig unnützen Erwerbslosen an. Hartz IV dokumentiert diese Erkenntnis, was juristisch durch den Bundesverwaltungsrichter Prof. Berlit belegt wird: „Diese Asymmetrie von Fordern und Fördern wird durch den Zwang verstärkt, eine Eingliederungsvereinbarung abschließen zu müssen. (...) Der sanktionsbewehrte Kontrahierungszwang greift unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit ein. (...) Der Rückgriff auf die Vertragsform trotz fehlender rechtsgeschäftlicher Abschlussfreiheit ist ein Formenmissbrauch des Gesetzgebers, der die Befugnis zur einseitigen Anordnung durch den sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung ersetzt. Diesem Formenmissbrauch steht auch Art. 20 Abs. 1 GG entgegen. Wegen der deutlich geringeren Rechtsschutzmöglichkeiten ist auch Art. 19 Abs. 4 GG berührt: Der Einzelne darf nicht durch einen sanktionsbewehrten gesetzlichen Kontrahierungszwang zur Gestaltung seiner Rechtsbeziehungen zur öffentlichen Gewalt (...) in einer Form gezwungen werden, bei der sich an klare Verfahrensstrukturen gebundene Mitwirkungsobliegenheiten in vertragliche fixierte, verbindliche >Selbstverpflichtung< ohne effektiven Rechtsschutz auflösen und bei dem ihm für die Inhaltskontrolle die Zustimmung zum Vertrag entgegengehalten werden kann. Dies gilt umso mehr, als die Verfahrensrechte des erwerbslosen Hilfebedürftigen in der >Verhandlungssituation<, also beim Zustandekommen der Eingliederungsvereinbarung, nicht ausgeformt sind; die wegen der Beweislastverteilung riskante Berufung auf einen entgegenstehenden >wichtigen Grund< bietet keinen wirksamen Schutz gegen unqualifizierte, überforderte oder gar >böswillige< Fallmanager, die >Verhandlungssituation< selbst ist wirksamer gerichtlicher Kontrolle nicht zugänglich.“ Des Weiteren haben Widersprüche keine aufschiebende Wirkung gegenüber Sanktionen mehr. Aus: U. Berlit: Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in: info also 5/2003; zur weiteren Entrechtlichung der Erwerbslosen durch Hartz IV: A. Brühl: SGBII: Zurück in der Arbeitsfürsorge; in: info also 3/2004; F. Rentschler: Der Zwang zur Selbstunterwerfung; in: Exit! 1/2004; G. Lütge: In zweifelhafter Verfassung. Verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz?, in: Die Zeit v. 12.08.04

[«64] Auch hier gibt der ideologische Staatsapparat der Bundesagentur (IAB) Auskunft, wenn es dort heißt: „Je mehr den Arbeitslosen (…) abverlangt wird, desto intensiver wird deren Suche. (…) Insgesamt erhöht sich durch die Reform der Druck auf Arbeitslose, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. (…) Es ist davon auszugehen, dass durch die verstärkten Suchbemühungen von Arbeitslosen der Wettbewerb am Arbeitsmarkt, vor allem am unteren Ende der Lohnskala, zunimmt.“ Und damit meinen die Autoren nichts anderes, als dass hier die Löhne noch weiter nach unten gedrückt werden, ja und dann wächst in der neoliberalen Weltsicht die Anzahl der Arbeitsplätze wieder, die dann ALG II als Lohnergänzung bedürfen, wie selbst noch vom Autorenpaar positiv hervorgehoben wird (S. Koch/U. Walwei: Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005).

[«65] So sehr treffend formuliert von C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 196

[«66] Mit der bedingungslosen Verpflichtung zur Arbeit wird der bei den neoliberalen Ideologen viel kritisierte >Mindestlohn<, der durch die Höhe der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II gegeben sein soll, endlich ausgehebelt. Damit ist der Lohndrückung (aber auch die Ersetzung von regulären Arbeitsplätze durch Mini-Jobs etc.) durch das Kapital Tür und Tor geöffnet, da von nun an das Arbeitslosengeld II als >Lohnergänzung< (statt wie bisher als Lohnersatz) zum nicht mehr existenzsichernden Lohn durch das Kapital genutzt werden kann, d.h. vielmehr, es handelt sich hierbei um eine indirekte staatliche Subvention für das Kapital, da es nun noch niedrigere Löhne als zuvor bezahlen und damit seine Profitrate erhöhen kann (M. Bongards: Hartz IV –Realität des neuen Gesetzes, in: Kindler u.a. (Hg): Die Folgen der Agenda 2010, Hamburg 2004; C. Brütt: Von Hartz zur Agenda 2010, in: Prokla 4/2003) Etwas allgemeiner formuliert es der neoliberale H.-W. Sinn (ifo-Institut): „In Wahrheit geht es um eine Lohnsenkung. Die kommt zustande, weil durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe die bislang Begünstigten auf die Sozialhilfe zurückfallen und bereit sein werden, für weniger Geld zu arbeiten.“ Zitiert nach G. Gillen: Hartz IV, S. 19, Reinbek 2004; vgl.: Koch/Walwei: Frischer Wind für den Arbeitsmarkt?, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005

[«67] So einfühlsam der neoliberale DIW-Chef K. F. Zimmermann: Eine Zeitenwende am Arbeitsmarkt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 16/2005

[«68] Damit konstituiert sich wieder ein Verhältnis zwischen Erwerbslosen und dem Staat, das die Rechtsprechung früherer Tage für unvereinbar mit dem Grundgesetz hielt, denn diese ging davon aus, „dass die ursprünglich als Armenpflege bezeichnete Fürsorge dem Bedürftigen lediglich aus Gründen der öffentlichen Ordnung, aber nicht um seiner selbst zu gewähren sei, und er daher nicht Subjekt der behördlichen Verpflichtung, sondern nur Objekt des behördlichen Handelns sei. Diese Auffassung werde jedoch den Leitgedanken des Grundgesetzes über das Verhältnis des Menschen zum Staat nicht gerecht, nach denen der Einzelne zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen, aber nicht Untertan sei, sondern Bürger. Darum dürfe er in der Regel nicht lediglich Gegenstand staatlichen Handelns sein. Er sei vielmehr als selbständige sittlich verantwortliche Persönlichkeit und deshalb als Träger von Rechten und Pflichten anzuerkennen, wenn es um seine Daseinsmöglichkeiten gehe.“ (A. Brühl: SGBII: Zurück in die Arbeitsfürsorger, in: info also 3/2003, S. 110) 1967 präzisierte das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung, indem es hervorhob: „Wenn die Bundesrepublik als ein sozialer Rechtsstaat verfasst und dem Staat die Menschwürde anvertraut ist, so kann die Fürsorge nicht mehr als polizeiliche Armenpflege verstanden werden. Sie ist ein Teil der der staatlichen Gewalt aufgegebenen aktiven Sozialgestaltung…“ (zitiert nach: A. Trube: Vom Wohlfahrtsstaat zum Workfarestaat – Sozialpolitik zwischen Neujustierung und Umstrukturierung, in: H. J. Dahme u.a. (Hg): Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen 2003, S. 199f.) Mit Hartz IV jedoch gilt wieder: „Der erwerbsfähige Mensch wird zum Objekt der Arbeitsfürsorge, die seine Erwerbsfähigkeit fordert, ohne angemessen auf seine Persönlichkeit einzugehen und ihm Rechte zu geben.“ (A. Brühl a.a.O.; Herv. im Original)

[«69] W. Lieb: Hessens Justizminister propagiert Fußfessel für Langzeitarbeitslose; in: www.nachdenkseiten.de v. 26.04.05

[«70] So die für das Agieren der Reichen und Konzerne zutreffenden Formulierungen werden freilich in der Konzernpresse (bzw. durch die Machtelite) nur immer auf die Lohnabhängigen, Arbeitslosen und Erwerbsunfähigen bezogen; wie richtig diese auf das Kapital bezogenen Formulierungen sind, zeigen H. Weiss/E. Schmiederer in ihrem Buch „Asoziale Marktwirtschaft. Insider aus Politik und Wirtschaft enthüllen, wie die Konzern den Staat ausplündern“, Köln 2004

[«71] E. M. Thoms: Die Gratis-Konkurrenz, in: Die Zeit v. 1.06.06

[«72] Das Zusammenstreichen der beruflichen Weiterbildung (von 1998: 608.000 Neueintritte in berufliche Weiterbildung; 2005: 37.849 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Gesamt: 54.632) ist dabei nur ein Bestandteil des Kürzungsprogramms der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: „Der Vergleich zu 1998 zeigt jetzt schon, dass in der Tendenz alle anderen beschäftigungsschaffenden Maßnahmen, vor allem die mit geförderten Arbeitsverträgen, zugunsten der Erweiterung der Ein-Euro-Jobs abgebaut oder ganz gestrichen werden und das für alle Arbeitslosen.“ H. Spindler: >Ein-Euro-Jobs< und Arbeitsmarktreform, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06; vgl. Roth/Thome: Leitfaden ALGII/Sozialhilfe, Frankfurt a.M. 2006, 317ff.

[«73] E.M. Thoms: Die Gratis-Konkurrenz, in: Die Zeit v. 1.06.06

[«74] Angaben aus der Forschungsanstalt der Arbeitsagentur: A. Kettner/M. Rebien: „Arbeitsgelegenheiten“, IAB-Forschungsbericht 2/2007. Allerdings sind diese Zahlen unvollständig, da die Angaben über Ein-Euro-Jobs aus den sogenannten Optionskommunen nicht in die Statistik eingegangen sind (ebd., 12).

[«75] Ein Beispiel hierfür: „Wer künftig Hartz IV beantragt, muss seine Arbeitswilligkeit unter Beweis stellen. Das sieht das Optimierungsgesetz für das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGBII) vor, mit dem die große Koalition 1, 2 Milliarden Euro bei den Langzeitarbeitslosen einsparen will. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, sagte der Morgenpost: >Diejenigen, die Leistungen beanspruchen, sollen ohne zeitliche Verzögerung Angebote von Trainingsmaßnahmen, Arbeitsangelegenheiten oder konkreten Stellen bekommen.< Von diesem >Sofortangeboten< versprechen sich die Koalitionäre auch eine Überprüfung der Arbeitsbereitschaft.“ (Berliner Morgenpost v. 18.04.06)

[«76] Also kein Arbeitsverhältnis begründet, dazu: S. Rixen: Rechtliche Grenzen bei >Ein-Euro-Jobs<, in: Soziale Sicherheit 5/2005

[«77] G. Gillen: Hartz IV, Reinbek 2004; Roth/Thome: Leitfaden ALGII/Sozialhilfe, Frankfurt a.M. 2006

[«78] C. Girschner: Die Dienstleistungsgesellschaft. Zur Kritik einer fixen Idee; Köln 2003; ders.: Neoliberale Dienstleistungsgesellschaft und die Dienstleistungskategorie bei Adam Smith und Karl Marx, in: Kirchhoff u.a. (Hg): Gesellschaft als Verkehrung; Freiburg 2004

[«79] Mit der Einrichtung sogenannter Arbeitsgemeinschaften, d.h. zwischen Kommunen und Arbeitsagentur, haben die Kommunen die für sie vorteilhafte Aufsicht über die Arbeitslosen übertragen bekommen. Denn zugleich beuten sie die Arbeitslosen in der Gestalt des Ein-Euro-Jobbers für die Erledigung ihrer kommunalen Aufgaben massenhaft aus, ohne dass eine unabhängige Gegenkontrolle im Interesse der Betroffenen existiert. Schließlich sind sich Gesetzgeber und Kommunen darin einig, dass man die kommunalen Kosten mit Hilfe der Ein-Euro-Jobber senken muss: H. Spindler: Keine Grundsicherung für Arbeitsuchende, in: Soziale Sicherheit 10/2003.

[«80] Die Wohlfahrtskonzerne sicherten im September 2004 der Bundesregierung zu, die entsprechende Anzahl von Ein-Euro-Jobs zu schaffen; vgl. F. Segbers: Arbeit unter Zwang, in: Widerspruch 49/2005

[«81] „Das erste Experimentierfeld sind die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände, dann die Kommunen. Gebeutelt durch eine schwere Finanzkrise, wissen sie, dass es unter den Millionen Erwerbslosen viele Qualifizierte gibt: vom Krankenpfleger bis zum Pädagogen. Es erschließt sich ein erhebliches Reservoir. (…) So können und sollen Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen und soziale Dienste betrieben werden“, A. Grünwald: „Einmal Ein-Euro-Jobber, immer ein Ein-Euro-Jobber“, in: Junge Welt v. 11/12.12.04; W. Lieb: „Ein-Euro-Jobs als Lukratives Geschäft“, in: Freitag 21/2006; vgl. „Mit dem Ein-Euro-Berater gegen den Notstand“, Weser Kurier v. 1.09.04; „>Vergelt`s Gott<. Kirche, Diakonie und Caritas im Dienste von >Hartz IV<“, Junge Welt v. 29.10.04; „Jobben für einen Euro“, Junge Welt v. 21.10.04; „Geschäfte mit der Armut“, in: Junge Welt v. 2.03.05

[«82] Vor der Einführung von Ein-Euro-Jobs waren rund 60 000 Zivildienstplätze unbesetzt, nach: K. Störch: Kirche, Diakonie, Caritas und Hartz IV, in: Sozialismus 12/2004; vgl. „Arbeitslose sollen Zivis ersetzen“, Weser Kurier v. 20.08.04; vgl. H. Spindler: „>Ein-Euro-Jobs> und Arbeitsmarktreform“, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06

[«83] Insbesondere die kirchlichen Institutionen bzw. Sozialverbände „stehen vor dem finanziellen Aus. Vor diesem Hintergrund versprechen die Ein-Euro-Jobs eine personelle und finanzielle Verbesserung. (…) die Zusatzjobs erhöhen die Qualität sozialer Dienstleistungen – und sie senken den Preis“, in: K. Störch: Kirche, Diakonie, Caritas und Hartz IV, in: Sozialismus 12/2004; dazu: Roth/Thome: Leitfaden ALGII/Sozialhilfe, Frankfurt 2006, S. 33

[«84] „Unter dem Etikett des >öffentlichen Interesses< wird nun auch noch der Arbeitsmarkt der Privatwirtschaft teilweise“ für die Nutzung von Ein-Euro-Jobber geöffnet „und damit eine weitere Grenze niedergerissen.“ In: H. Spindler: „>Ein-Euro-Jobs> und Arbeitsmarktreform“, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06; Roth/Thome: Leitfaden ALGII/Sozialhilfe, Frankfurt 2006, S. 25; vgl. S. Rixen: Rechtliche Grenzen bei >Ein-Euro-Jobs<, in: Soziale Sicherheit 5/2005

[«85] A. Kettner/M. Rebien: „Arbeitsgelegenheiten“, IAB-Forschungsbericht 2/2007, dort heißt es: „Der größte Teil der Betriebe befindet sich jedoch in Konkurrenzbeziehungen. (…) Ein unrechtmäßiger Einsatz Sozialer Arbeitgelegenheiten zum Zweck der Personal- bzw. Kostenreduktion würde hier bedeuten, dass ein Betrieb durch Veränderungen der bestehenden zwischenbetrieblichen Kostenrelationen Vorteile erzielt, die sich für andere Betriebe als Nachteile darstellen.“ (S. 40)

[«86] H. Spindler: Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005, S. 59

[«87] Z.B. „Uni-Misere: Wie an deutschen Hochschulen für 1 Euro geforscht und ohne Lohn gelehrt wird“, in: Monitor, Sendung v. 1.03.07; „Forschung quasi aus Spaß“, in: Junge Welt v. 26.04.06; „Ausbeutung auf höchstem Niveau“, in: die tageszeitung (nord) v. 25.04.06; „Hiwis für einen Euro“, in: die tageszeitung v. 5.01.05

[«88] Denn: „Die Berichte über missbräuchlichen Einsatz in der Presse, die nur die Spitze des Eisberges abbilden kann, weil der Rest Betriebsgeheimnis ist und angeblich dem Datenschutz unterliegt, sind bereits nicht mehr zu zählen.“ In: H. Spindler: >Ein-Euro-Jobs> und Arbeitsmarktreform, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06

[«89] Dazu schon die ZDF-Magazin Frontal 21, v. 16.08.05

[«90] „Erwerbslose zum Streikbruch verpflichtet“, in: Junge Welt v. 23.03.06; „Ein-Euro-Reservearmee“, in: Junge Welt v. 25/26.02.06

[«91] „Ausbeutung ohne Lohn. NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung“, in: Junge Welt v. 30.11.05

[«92] Dort wurden Ein-Euro-Jobber auch für „völlig sinnentleerte“ Arbeiten eingesetzt: Neuverschmutzung gereinigter Flächen, um sie wieder neu zu reinigen. Oder: ein und dieselben Wände immer wieder streichen Oder: Mauer hochziehen, um sie später einzureißen, um wieder von vorn anzufangen; dazu: „>Schlimmer als im Knast<“, in: Junge Welt v. 13/14.11.04; ebenso: „Einmal Ein-Euro-Jobber, immer Ein-Euro-Jobber“, Junge Welt v. 11/12.12.04; H. Spindler: >Ein-Euro-Jobs> und Arbeitsmarktreform, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06

[«93] H. Spindler, ebd.; außerdem können die „gemeinnützigen Organisationen“ nicht eine „derart große Anzahl von Jobbern (…) bei sich unterbringen. Sie gingen deshalb schnell dazu über, ein Verleihsystem zu entwickeln: sie verleihen die Erwerbslosen an Organisationen, die nicht gemeinnützig sind und behalten das >Kopfgeld< ein. Somit sind zwei Gewinner auszumachen: der gemeinnützige Träger, der Monat für Monat eine bestimmte Summe pro Kopf einstreicht, und die Nehmer-Organisation, die Personalkosten einspart und keine neuen Leute einstellen muss.“ C. Sonnenfeld: Der Zwang heiligt die Mittel. Ein-Euro-Jobs und ihre Profiteure am Beispiel Frankfturt/M., in: www.links-netz.de v. Juni 2007

[«94] Zu diesen Beispielen siehe: „Ein-Euro-Jobs verdrängen >richtige< Jobs“, in: Der Stern v. 11.08.05; „Besonders billige Arbeitskräfte“, in: Der Stern v. 3.11.05; S. Rixen: Rechtliche Grenzen bei >Ein-Euro.Jobs<, in: Soziale Sicherheit 5/2005

[«95] Der Stern, ebd.

[«96] Dies hat sogar der neoliberale >Spiegel< (43/2005) einmal über den Missbrauch der Ein-Euro-Jobber bemerkt, ansonsten wurde darüber nicht mehr berichtet.

[«97] R. Roth: Unsere Existenz ist bedroht!, www.klartext.de v. 29.10.04; vgl. Roth/Thome: Leitfaden ALGII/Sozialhilfe, Frankfurt 2006; C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 198f. /p>

[«98] Dazu der Bericht in der ARD-Sendung Report Mainz: Wer verdient an den Ein-Euro-Jobs?, v. 12.06.06

[«99] „Der Bundesrechnungshof stieß beispielsweise auf Maßnahmen, die notwendige Arbeiten im Pflege- und Reinigungsbereich, termingebundene Bauhilfsarbeiten, Service- und Ausschankaktivitäten im gastronomischen Bereich oder den Einsatz in einem über Arbeitsgelegenheiten finanzierten Orchester umfassten.“ In: „Hartz IV – ist offener Strafvollzug!“, www.trend.infopartisan.net 03/2007 (ohne Verfasser)

[«100] E.-M. Thoms: „Die Gratis-Konkurrenz“, in: Die Zeit v. 1.06.06; vgl. A. Kettner/M. Rebien: „Arbeitsgelegenheiten“, IAB-Forschungsbericht 2/2007, dort heißt es auch: „In fast der Hälfte aller Betriebe mit Sozialen Arbeitsgelegenheiten erfüllt unserer Einschätzung nach mindestens ein Teil der Sozialen Arbeitsgelegenheiten die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Einrichtung nicht.“ (S. 40)

[«101] E.-M. Thoms: „Die Gratis-Konkurrenz“, in: Die Zeit v. 1.06.06; Ein-Euro-Jobs verdrängen >richtige< Jobs“, in: Der Stern v. 11.08.05; „Besonders billige Arbeitskräfte“, in: Der Stern v. 3.11.05

[«102] Vgl. beispielsweise dazu: „Verdrängungsjobs. Dossier des Erwerbslosenausschusses von ver.di Berlin zeigt, was Ein-Euro-Jobs sind und wozu sie dienen“ , in: Junge Welt v. 18.04.06; am Beispiel Berlin: „Die Arbeitsplatzvernichter“ in: Junge Welt v. 1.6.05; am Beispiel von Dortmund: „>Arbeitsgelegenheit< - Arbeiten ohne Wert?“ von W. Richter, in: Junge Welt v. 25.08.05, dazu auch: ders.: „Paradiesische Zeiten“, in: Junge Welt v. 3.01.07, I. Vellay: „>Hausfrauisierung< auf dem Arbeitsmarkt“, in: Junge Welt v. 2.01.07, dies.: „Krisenbewältigung durch >öffentliche Hausfrauen<“, in: Junge Welt v. 26.08.05

[«103] A. Kettner/M. Rebien: „Arbeitsgelegenheiten“, IAB-Forschungsbericht 2/2007

[«104] So W. Lieb: „Ein-Euro-Jobs als lukratives Geschäft“, in: Freitag 21/2006

[«105] Dies hat wiederum negative Folgen auf die jährlich vorgenommene Berechnung der Rentenerhöhung; H. Spindler: „>Ein-Euro-Jobs> und Arbeitsmarktreform“, in: www.nachdenkseiten.de v. 28.02.06; vgl. „Daten und Fakten. Ziel der Maßnahme: Ersatz regulärer Jobs“, in: Junge Welt v. 6.09.06, zu weiteren kreativen Buchführung zwecks Senkung der Arbeitslosen in der Statistik: I. Koff: Zahlen können trügen, Soziale Sicherheit 8-9/2004

[«106] V.Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S. 5

[«107] M. Opielka: Alternativen zur Aktivierung?, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2005, S. 39f.; ders.: Grundeinkommen statt Hartz IV, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2004; ausführlich dazu: ders.: Sozialpolitik. Grundlagen und vergleichende Perspektiven, Reinbek 2004, 86ff.

[«108] „Nach neoliberaler Lesart war die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ohnehin nur der Anfang eines Prozesses, in dessen weiterem Verlauf auch das Arbeitslosengeld, die übrigen Lohnersatzleistungen, die staatliche Arbeitsvermittlung sowie die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und auf der Finanzierungsseite zwecks Entlastung der Unternehmen von (gesetzlichen) Lohnnebenkosten die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen sollen“; C. Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2006, S. 194.

[«109] V.Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S. 128

[«110] Im folgenden: ifo Schnelldienst 2/2006: Aktivierende Sozialhilfe 2006: Das Kombilohn-Modell des ifo Institutes

[«111] Ebd.

[«112] Danach sollen, wie der ideologische Staatsapparat in Gestalt des Sachverständigenrates 2002 ausführte, Erwerbslose „ihre Arbeitskraft kommunalen Beschäftigungsagenturen mit einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden zur Verfügung stellen, die ihre Beschäftigten entweder zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen, sie in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Arbeitsamt vermitteln oder an die Privatwirtschaft verleihen.“ (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2002/03, Wiesbaden 2002, S. 257; vgl. dies.: Jahresgutachten 2003/04, S. 403, u. Jahresgutachten 2005/06, S. 186)

[«113] Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell, Wiesbaden 2006; dies.: Jahresgutachten 2006/07, S. 390; „Nur 241 Euro zum Leben? Sachverständigenrat plädiert für das soziale Elend“, in: Junge Welt v. 6.09.06; W. Lieb: Sachverständigenrat will den Arbeitszwang erhöhen. Das Arbeitslosengeld II soll um 30% gekürzt werden, in: www.nachdenkseiten.de, v. 6.09.06;

[«114] Treffend formuliert von W. Lieb, ebd.; „Das garantierte soziokulturelle Existenzminimum“, schreibt der neoliberale Sachverständigenrat zynisch, „wird durch die Absenkung des Regelsatzes (um 30%; C. G.) nicht infrage gestellt, da jedem Leistungsempfänger die Möglichkeit geboten wird, durch die Tätigkeit in einer Arbeitsgelegenheit das gleiche Einkommen wie vor der Absenkung zu erreichen.“ (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2006/07, Wiesbaden 2006, S. 390)

[«115] S. Koch/U. Walwei: Hartz IV: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 16/2005

[«116] „Plädoyer für Zwangsarbeit“, in: Junge Welt v. 27.11.03; R. Roth: Aufschwung – für wen?, Vortrag v. 30.11.05, in: www.klartext.de

[«117] „Glos hofft auf Job-Wunder“, in: Süddeutsche Zeitung v. 23.03.07; B. Paetz: ALGII-Empfänger zum Einsatz, in: Freitag 10/2007

[«118] V. Forrester: Die Diktatur des Profits, München 2002, S. 77f. , Herv. im Original


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