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Titel: Auf dem Weg zur „Bürgerschule“

Datum: 11. November 2009 um 13:09 Uhr
Rubrik: Bildungspolitik, Markt und Staat, Soziale Bewegungen
Verantwortlich:

Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland fordert grundlegende Bildungsreform: Neoliberale Entstaatlichung in progressivem Gewand und mit linkem Zungenschlag. Von Jens Wernicke

„Es klingt für wahr paradox: Eine Organisation der Zivilgesellschaft, deren Repräsentanten die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf ihre Fahnen geschrieben haben, unterläuft die genuinen Anliegen der Bürgergesellschaft im Interesse eines elitebürgerlichen Projekts. Oder: Eine gemeinnützige Organisation nutzt ihren privilegierten Zugang zu den Medien, um eine unternehmerfreundliche Wirtschafts- und Steuerpolitik zu fordern mit dem Ziel, den Staat in seinen gesellschaftspolitischen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, was dann wiederum durch vermehrtes bürgerschaftliches Engagement ausgeglichen werden soll.“

Rudolph Bauer [1] über den Einfluss der Bertelsmann-Stiftung auf den Diskurs um ‚Bürgergesellschaft’

In einer Presseerklärung [2] des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) – Gesamtverband vom 29. September 2009 heißt es: „Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen“, wozu der Verband im Rahmen einer 10-Punkte-Agenda konkrete Reformvorschläge unterbreitet.

Mit Marktmechanismen und freiem Wettbewerb gegen soziale Diskriminierung und Exklusion

Im zweiten Punkt der so genannten „Agenda“ [ebd.] ist dann zu lesen:

„In kaum einem anderen europäischen Land gibt es einen so engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen wie in Deutschland. Das deutsche Schulsystem fördert die soziale Segregation und reproduziert soziale Ungleichheiten. Insbesondere die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie mit Behinderungen ist völlig unzureichend. Schulen müssen in die Lage versetzt werden, jedes Kind umfassend und bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung zu fördern. Die Eigenverantwortung der Schulen ist deshalb zu stärken und der Wettbewerb zwischen den einzelnen Schulen zu stärken. Der Paritätische hat dazu das Konzept der Bürgerschule entwickelt und detaillierte Umsetzungsvorschläge erarbeitet. Schulen in frei-gemeinnütziger Trägerschaft gewährleisten einen unverzichtbaren Teil von Bildungspluralität und kreativ-innovativer Pädagogik. Die Gründung und das Betreiben einer Schule in frei-gemeinnütziger Trägerschaft ist Ausdruck bürgergesellschaftlichen Engagements und staatlicherseits nicht zu behindern, sondern zu unterstützen. Deshalb hat sich der Bund dafür einzusetzen, dass in allen Bundesländern für alle Schulen gleiche Finanzierungs- und Zulassungsbedingungen geschaffen werden. Wir brauchen eine gemeinsame Bildungsoffensive von Bund und Ländern, mit dem Ziel, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit endlich verbindlich umzusetzen. Wir brauchen die inklusive Schule für alle Kinder und Jugendlichen.“

Grundlage dieses aktuellen „Forderungskataloges“ an die Regierenden ist dabei bezüglich der bildungspolitischen Implikationen das bereits in 2008 verabschiedete Papier des DPWV-Gesamtverbandes mit dem Titel „Der Paritätische macht Schule. Thesenpapier des Paritätischen Gesamtverbandes für eine Reform des Schulwesens“ [3].

Prämissen der in diesem Papier aufgestellten Forderungen, die in Form von Thesen zusammengefasst wurden, sind die Stärkung der ‚Bürgergesellschaft’ [4] sowie die ‚Freisetzung’ von ‚Dynamiken’ im Bildungssystem – zwei beschönigende Umschreibungen für einen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung zugunsten von mehr privatem Engagement:

„Zur Verbesserung der schulischen Situation kommt es daher nicht nur auf die Bildungs- und Lerninhalte im Einzelnen, sondern in einem ersten Schritt auf Rahmenbedingungen an, die Dynamiken freizusetzen in der Lage sind und positive Entwicklung befördern können. Wir brauchen Reformen, die die Verantwortlichkeiten neu regeln und die Rechte und Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger stärken. Allen Akteuren im System muss ermöglicht werden, Verantwortung wahrzunehmen, um ein vielfältiges und lebendiges Bildungsangebot zu gewährleisten. Eine aktive Bürgergesellschaft lebt von dem Willen der Menschen, ihr Lebensumfeld selbständig zu gestalten und ihrer Kraft und Kompetenz, dies auch zu tun. Sie basiert auf einem modernen Bürgerethos – der Bereitschaft und Fähigkeit des selbst bestimmt und eigenverantwortlich handelnden Individuums, soziale Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.“

Grundsätzlich wird also unter Berufung auf die ‚Bürgergesellschaft’ eine Entstaatlichung gefordert und damit ein Mehr an Inklusion und ein Plus an Bildungsqualität und -gerechtigkeit erwartet. Das Problem unseres Schulsystems scheint also weder dessen Drei- bzw. Mehrgliedrigkeit zu sein, die auf der institutionellen Ebene zu sozialer Auslese beiträgt, noch, dass das Bildungssystem in Deutschland aller politischen Sonntagsreden zum Trotz massiv unterfinanziert ist, so dass weder kleinere Klassen noch eine stärkere individuelle Förderung möglich sind. Dass Kernproblem unserer Schulen wird vom Paritätischen Gesamtverband vielmehr darin gesehen, dass es keinen Wettbewerb und keinen freien Markt gebe und dass es den „eigenverantwortlich handelnden“ Bürgerinnen und Bürger zu wenig Raum lässt „Verantwortung wahrzunehmen“.

Skizze einer grundlegenden Bildungsreform

In den insgesamt acht Thesen des Papiers fordert der DPWV-Gesamtverband unter anderem:

  1. Schule soll fortan stärker „einen modernen Bürgerethos vermitteln“ und „das Individuum stärken“ (These 1).
  2. die stärkere finanzielle Förderung von frei-gemeinnützigen Schulträgerschaften (These 4). Wörtlich heißt es: „Wir sind für frei-gemeinnützige, nicht-kommerzielle Schulträgerschaften. Öffentlich- oder privatrechtliche Stiftungen sowie freigemeinnützige Träger erhalten damit die Freiheit, aber auch die volle Verantwortung, gute Bildung zu produzieren und jede Schülerin und jeden Schüler zu dem jeweils individuell bestmöglichen, optimalen Bildungsziel zu führen“.
  3. Schulen „aus zentralistischen Verwaltungsstrukturen“ herauszulösen (These 2) sowie die dann neuen Verantwortlichkeiten klar zu regeln (These 8) (was sich wohl nach einer Art „Skandinavischem Modell“ anhören soll). Konkret heißt es: „Der Staat ist für die Verlässlichkeit eines vielfältigen Schulwesens verantwortlich. Politische Entscheidungen garantieren die Rahmenbedingungen und setzen grundlegende Ziele. Die Bildungsverwaltung konkretisiert Bildungsziele bzw. Bildungsstandards, vereinbart konkrete Rahmenbedingungen und Erfolgskontrollen mit den Schulen. Die jeweiligen Schulträger bestimmen selbst, wie sie die Ziele erreichen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit gezielter auf die unmittelbar vor Ort bestehenden spezifischen Bedingungen und Erfordernisse auszurichten. Dazu gehört auch, dass Schulen die volle Personalhoheit erhalten. Die Schulaufsicht hat die Aufgabe der Qualitätskontrolle und der Beratung. Sie erhält wesentlich mehr als heute die Rolle einer Service- und Unterstützungseinrichtung.“
  4. die gleiche Finanzierung von Schulen in freier (privater) und staatlicher Trägerschaft (These 5).
  5. personenbezogene Budgets für die Schülerinnen und Schüler (also Bildungsgutscheine [5] sowie daraus folgend eine leistungsorientierte Bezahlung von Lehrern und eine betriebswirtschaftliche Organisation für Schulen) sowie die ‚Wahlfreiheit’ für Eltern und Schüler (Thesen 6 und 7).

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

Ad 1: Hinter dem Aufruf zu einem modernen Bürgerethos steht das alte liberale Gesellschaftsbild wonach „jeder seines Glückes Schmied“ ist. Die Rhetorik der Eigenverantwortung hat jedoch schon immer zur Legitimation sozialer Ungleichheit gedient und bedeutet im Bildungswesen, dass die Bildungschancen der Kinder noch stärker von ihrer sozialen Herkunft bestimmt werden.

Ad 2: Nach diesen Thesen könnte z.B. die Bertelsmann-Stiftung als eine ‚privatrechtliche Stiftung’ ab sofort Schulen ‚übernehmen’.

Ad 3: Die wohl bewusst gewählte Assoziation etwa zum finnischen Bildungswesen – weil PISA-Spitzenreiter – beruht größtenteils auf einer Art ‚optischer Täuschung’, die Wirklichkeit des (vermeintlich) bildungspolitischen Musterlands wir dabei ausgeblendet. Zum finnischen Bildungssystem muss man wissen:
„Die meisten Pflichtschulen und Schulen des Sekundarbereichs II werden von den Gemeinden unterhalten, z.T. auch die beruflichen Bildungseinrichtungen. Die übrigen Schulen sind in staatlicher Trägerschaft und unterstehen somit der zentralen Verwaltung. […] Die Schulen des Sekundarbereichs II und berufsbildende Schulen können ebenfalls von den Kommunen oder, nach Genehmigung der Regierung, von privaten Organisationen unterhalten werden“ [6] „Bei einer etwa gleich großen Einwohnerzahl wie in Dänemark gibt es in ganz Finnland jedoch kaum 60 Privatschulen im Bereich der Vor- und der obligatorischen Schulen. Privatschulen müssen durch den Staatsrat genehmigt werden, sie werden dann voll finanziert, dürfen aber nur in Ausnahmefällen zusätzlich Schulgeld erheben. Alle Leistungen der staatlichen Schulen müssen angeboten werden. Keine private Schule darf auf einer Profitbasis operieren. Eine Finanzierung durch Bildungsgutscheine gibt es in Finnland nicht, während die Wahl der Schule, die besucht werden soll, seit einigen Jahren frei gestellt ist“ [7].

Ad 4: Kommerziell arbeitende Schulen sind im Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes explizit nicht ausgeschlossen. Die Forderung nach gleichen Finanzierungsbedingungen läuft also darauf hinaus, (auch) Privatunternehmen, die sich im Bildungssystem bewegen, staatlich zu 100 Prozent ‚auszuhalten’, ihnen die Gewinne, die sie mittels der zugeteilten Steuergelder dann erwirtschaften, aber zuzugestehen. Das kann man kaum anders als staatliche Vollsubventionierung zur Profiterzielung nennen.

Ad 5: Statt eines Kommentars am besten O-Töne von einer Tagung des DPWV selbst [8]: „Vorgestellt wurden Erfahrungen mit der freien Schulwahl aus Schweden, die Anders Böhlmark von der Universität Stockholm untersucht hatte. Seine Ergebnisse: Im Grundschulbereich, der in Schweden die ersten neun Schuljahre umfasst, lassen sich – sehr leichte – Verbesserungen der Leistungen von Schülern sowohl in den privaten als auch in den öffentlichen Schulen feststellen, allerdings auch eine Zunahme der ethnischen und sozialen Trennung. Denn es sind vor allem die gebildeteren Eltern, die die freie Schulwahl in Anspruch nehmen. Eltern mit Migrationshintergrund wählen für ihre Kinder oft religiöse Schulen. Für die Grundschule ist dieser Effekt gering, denn hier entscheidet die Nähe zum Wohnort oder die Reihenfolge der Anmeldung, ob ein Kind an einer Schule angenommen wird. Sehr hoch ist die ‚Sortierung’ jedoch an den Gymnasien, da diese nach Leistung auswählen dürfen.“ Zu Recht weist der Vorsitzende der Berliner GEW in diesem Kontext auf Folgendes hin [9]: „Doch diese soziale Sonderung wollten die Erfinder des Grundgesetzes nun gerade nicht. Die Separierung war schon immer ein Problem selbst bei fortschrittlichen Privatschulen und selbst bei geringem Schulgeld, weil sich bekannterweise bildungsferne Schichten wenig um die Schulausbildung ihrer Kinder kümmern. Deshalb mindert die [bisher] vorgeschriebene soziale Staffelung des Schulgeldes zwar die ‚Sonderung’ etwas ab, kann sie aber nicht verhindern. Das kann man [vielleicht noch] hinnehmen, wenn es um Ausnahmen von der Regel geht [- ansonsten aber nicht!]. Das Grundgesetz geht von der staatlichen Regelschule aus, die Privatschul-Garantie war gedacht als Schutz von Minderheiten mit religiösem oder reformpädagogischem Hintergrund, die in staatlichen Schulen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, oder als Ausgleich für ein fehlendes staatliches Angebot von Schulen oder Schulformen.“

Die konservative Presse jedoch applaudiert dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die WELT [10] bspw. schreibt:

„Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat zur Lösung der Schulmisere gefordert, die Trägerschaft der Schulen zu verändern. […] Die Bürgerschule könnte Abhilfe schaffen […]. Vorbild könnte die Organisation der Berliner Kindertagesstätten sein: Staatliche und freie Kitas wirtschaften unter den gleichen Konditionen; die Eltern erhalten Bildungsgutscheine und hätten die freie Wahl, sich eine Einrichtung für ihr Kind zu suchen. Die Gutscheine sorgten für einen gesunden und fairen Wettbewerb der Kitas. Entsprechend will der Paritätische […] die Schulen aus der zentralen Schulverwaltung herauslösen, damit engagierte Schulleiter und motivierte Lehrer sich nicht länger im ‚bürokratischen Dickicht aufreiben’ müssten. Anstelle der Schulämter sollten die Schulen an öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stiftungen oder an gemeinnützige Schulträger überführt werden. Die Schulträger könnten dann in Abstimmung mit den Eltern über das Profil der Schule und den Einsatz von Ressourcen bestimmen. Die Bürgerschulen müssten alle Kinder aufnehmen. […] Finanziert werden sollen die Schulen über Platzgelder. Wie viele Plätze belegt werden, entscheiden die Eltern, indem sie mit ihren vom Staat bereitgestellten Bildungsgutscheinen eine bestimmte Schule auswählen. […] Die Wohlfahrtsverbände erhoffen sich mit diesem Modell, die Vorteile und das Engagement von Privatschulen auch gerade auf Schulen in Problembezirken und für die Kinder bildungsferner Schichten zu übertragen […]. Bisher jedoch sorge die finanzielle Schlechterstellung freier und privater Schulen dafür, dass nur besser gestellte Eltern die freie Schulwahl hätten.“

Neben vielem anderen, das schlicht behauptet wird, und von der offensichtlichen Sympathie der WELT für dieses Konzept einmal ganz abgesehen – läuft die Argumentation im Kern auf Folgendes hinaus: Privatschulen sind aus Prinzip besser als staatliche Schulen. Deswegen bräuchten wir „Privatschulen für alle!“, wie es so explizit bereits die Berliner FDP formuliert [11].

Diese Behauptung ist jedoch von der Wirklichkeit längst widerlegt, denn [9]:

„Ebenso wenig wie die große Menge der Privatschulen Reformschulen sind, sind sie auch nicht die besseren Schulen. Dieses Argument war schon früher zweifelhaft und wurde zuletzt durch die PISA-Ergebnisse widerlegt. Denn rechnet man die Ergebnisse der Privatschulen in eine ‚normale’ Schülerpopulation um, kann von einem Leistungsvorsprung der Privaten nicht die Rede sein.“ [12]

Zur Genese der Konzepts: Ausgangspunkt Berlin – irgendwie aber auch Bayern, die Wirtschaft sowie die FDP

Initiiert wurde die Debatte um das ‚Bürgerschul-Konzept’ im DPWV-Gesamtverband maßgeblich durch deren Berliner Landesverband.

Zum Zustandekommen des Berliner Landesverbands-Reformkonzepts heißt es im Vorwort [siehe Weiterführende Literatur]:

„Unter Moderation der Stiftung Zukunft Berlin haben sich die Handwerkskammer Berlin (HWK), die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), der Verein der Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (BKI), die Bürgerstiftung Berlin und der PARITÄTISCHE Berlin Anfang Juli 2007 mit einer „Kooperationskonferenz“ erst­mals gemeinsam in die öffentliche Diskussion über die Zukunft Berlins eingemischt. Es geht dabei darum, Zukunftsstrategien für Berlin zu entwerfen. Hier hat der PARITÄ­TISCHE viel beizutragen. Das Thema Schule und Bildung stand im Endergebnis der Kooperationskonferenz ganz oben. Das Besondere dieser Initiative ist, dass Zukunftsstrategien für Berlin als gemein­same Chefsache der bedeutendsten Berliner Wirtschaftsverbände, der genannten Stiftun­gen und des PARITÄTISCHEN als größtem Wohlfahrtsverband in Berlin vorangetrieben und gemeinsam mit der Politik umgesetzt werden sollen“.

Diese Übereinstimmung zwischen dem größten Wohlfahrtsverband und den bedeutendsten Wirtschaftsverbänden ist bemerkenswert. Derlei Geschlossenheit kommt jedoch nicht von ungefähr: In der Sammlung von Unterlagen des DPWV-Gesamtverbandes, die dem Autor zur Verfügung steht und welche die Anfänge und Urheber der Debatte nachvollziehbar macht, finden sich unter anderem – und neben Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin – auch zwei Papiere eines Herrn Prof. Dr. Jürgen Oelkers [13]. Herr Oelkers war in 2005 und 2006 Mitglied im ‚Expertengremium’ [14] des ‚Aktionsrates Bildung’ der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – einer Institution, die bisher stets weniger durch Karitas als vielmehr durch stramme Vertretung von Kapitalinteressen aufgefallen ist [15].

Das erklärt auch, warum es insbesondere die Berliner FDP ist, die das Bürgerschul-Konzept besonders aktiv vertritt [16]. Dankenswerterweise benennt das FDP-Konzept dabei jedoch viele implizite Annahmen und Auswirkungen der DPWV-Konzepte (inzwischen auch verbreitet in der gesamten Republik – über Berlin hinaus auch etwa in Bremen und Hessen [siehe Weiterführende Literatur]) jedoch explizit.

So soll die Bürgerschule, wenn es nach der FDP geht, auf 5 Grundprinzipien aufbauen [11]:

  1. Wahlfreiheit für Eltern und Schüler
  2. Finanzierungsfreiheit für die Schulen. Konkret heißt es: „Zukünftig soll jede Schule über die Gutscheine pro Schüler einen festen Betrag erhalten. Dieser Betrag orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten, die einer Schule pro Schüler entstehen. Hierbei werden die spezifischen Kosten einer bestimmten Jahrgangsstufe, des Bildungszweiges (z.B. Grundschule oder Gymnasium), aber auch das soziale Umfeld einer Schule berücksichtigt.“
  3. Budgetfreiheit für die Schulen. Konkret heißt es: „Die Budgetfreiheit ist das dritte Element der Bürgerschule. Die Schulen können mit ihrem Geld eigenverantwortlich haushalten und entsprechend ihrem Profil und den Bedürfnissen der Schüler eigene Schwerpunkte setzen. Der Einsatz der finanziellen Mittel wird lediglich einer regelmäßigen Verwendungskontrolle durch die Schulverwaltung und den Landesrechnungshof unterzogen. Durch die Budgetfreiheit und die eigenverantwortliche Mittelverwendung werden Berlins Schulen zudem wirksam vor sachfremden Entscheidungen der Schulbürokratie geschützt. Die Schulen – öffentliche wie private – sind frei, sich neben der staatlichen Finanzierung zusätzliche Finanzquellen von Dritten zu erschließen. Die Schulen können also selbst entscheiden, ob und inwieweit sie Werbung durch Unternehmen, Sponsoring bestimmter Veranstaltung oder Spenden zulassen wollen. Hierdurch zusätzlich eingeworbene Finanzmittel dürfen aber nicht zu einer Kürzung der staatlichen Finanzierung führen!“
  4. Personalfreiheit für die Schulen. Konkret heißt es: „Die Personalfreiheit ist das vierte zentrale Element der Bürgerschule. Die Schulen können ihr Personal selbst und nach eigenen Kriterien aussuchen, einstellen und entlohnen. So wird sichergestellt, dass das Kollegium den Bedürfnissen der Schüler und dem individuellen Profil der Schulen entspricht. Die Verantwortung für das Personal erhöht das Interesse der Schule an qualifizierten und engagierten Fachkräften und sichert die Qualität des Schulunterrichts.“
  5. Gestaltungsfreiheit für die Schulen

Dazu nur einige wenige Anmerkungen:

Ad 2: Das bedeutet – unter den herrschenden politischen Vorzeichen zumindest – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: Es werden wohl über kurz oder lang ‚Kostenvergleiche’ durchgeführt werden, um die ‚durchschnittlichen Kosten’ je Kind zu ermitteln – und dann sicherlich der jeweils ‚günstigste’ Preis zur Zielvorgabe für alle Schulen erhoben. Oder konkreter: Die Globalbudgets aller Schulen werden sukzessive reduziert – die Schulen können ja ihre Arbeit ‚effektiveren’ und/oder Drittmittel einwerben.

Ad 3: Die Erfahrung bei den Hochschulen sieht leider anders aus: Erst kommt das Globalbudget – und dann bspw. ein „Thüringer Hochschulpakt“, welcher die Mittel für die „Bildungsgutscheine“ auf 10 Jahre festschreibt und somit die Bildungseinrichtungen zu Personalabbau und/oder Lohnstagnation und/oder Drittmitteleinwerbungen zwingt.

Ad 4: Diese Vorstellung läuft konkret auf ‚Hire and Fire’ hinaus – und ist ob der „personenbezogenen Budgets“ plus „Wettbewerb“ auch gar nicht anders denkbar: Schulen, die plötzlich viele SchülerInnen verlieren, müssen ad hoc Personal entlassen können. Abgesehen davon werden staatlicherseits überall in Deutschland zu wenig Lehrer ausgebildet. Was wird nun wohl passieren, wenn die Schulen selbst die Verantwortung dafür erhalten, in dieser Situation dennoch ihre Lehrer selbst einzustellen? Deprofessionalisierung des Lehrerberufs scheint die logische Folge zu sein.

Ad 5: Das Lockangebot ist die „Gestaltungsfreiheit“. Zu dieser kann jedoch nur angemerkt werden: Wer’s glaubt, wird selig! Denn die „Freiheit“ wirtschaftsliberaler Bildungspolitik sieht, wie unter anderem das Beispiel Hessen immer wieder zeigt, anders als hier impliziert und angedeutet aus. So hat Kultusministerin Henzler (FDP) bspw. vor kurzem sehr dezidiert jedweden reformpädagogischen, progressiven Ansatz an auch und insbesondere so genannten ‚Selbständigen Schulen’ als hinter den Grenzen der Selbständigkeit liegend erklärt [17].

Politische Bewertung

Die Berliner Linksfraktion fasst ihre fachliche Kritik an einem FDP-Antrag an den Berliner Senat zur Bürgerschule folgendermaßen zusammen [18] [19]:

„Die Umsetzung des Konzeptes Bürgerschule würde letztlich zu drei Punkten führen: zu einem Ausstieg aus der öffentlichen Schulträgerschaft als Regelfall, zu einem Ausstieg aus der direkten öffentlichen Finanzierung von Schulen und zu einem Einstieg in eine marktgeregelte Finanzierung von Schulen. Und sie würde – wie Sie es in Ihrem Antrag dargelegt haben – zu einer Entfernung aller Berliner Lehrerinnen und Lehrer aus dem Schuldienst führen, da die Schulen sich Ihre Lehrkräfte selbst aussuchen dürfen. […] Kern dieses Konzepts der Bürgerschule in seiner Radikalität ist eine Gutscheinfinanzierung der Schule. Das bedeutet, dass Eltern sich mit öffentlich finanzierten Gutscheinen auf dem Bildungsmarkt Leistungen einkaufen. […] Ich wiederhole nur in Stichworten, welche Probleme wir mit der Gutscheinfinanzierung haben. Das erste Problem ist, dass das damit einhergehende Versprechen, dass mehr Geld in die Bildung fließt, nicht erfüllt wird. Der zweite Punkt ist: Es stärkt die freien Schulen und die Privatschulen. Es kann auch die starken Schulen stärken, aber es bietet kein Konzept dafür, wie schwache Schulen gestärkt werden sollen. Sie wissen, dass wir davon leider genug haben. Deswegen sorgt es gerade nicht für Gerechtigkeit.“

Zusätzlich zu dieser Einschätzung sind jedoch noch einige weitere (grundsätzliche) Dinge anzumerken:

Erstens: Über das Thesenpapier des DPWV-Gesamtverbands wird die „Bürgerschule“ nun über einen „unverdächtigen“ und einflussreichen Verband deutschlandweit propagiert. Diese Entwicklung sollte von allen fortschrittlichen Kräften in allen Bundesländern aufmerksam verfolgt werden. In Zeiten, in denen, verstärkt noch durch die von der neuen Regierung geplanten Steuersenkungen, Länder und Kommunen immer mehr gezwungen sind, zu sparen, werden ressourceneinsparende „Reform“-Konzepte, die sich sogar noch progressiv ausgeben, wahrscheinlich dankend aufgegriffen.

Zweitens: Es dürfte sich in nächster Zeit unter Umständen als folgendschwerer Fehler erweisen, dass die gesellschaftliche Linke sich bisher in großen Teilen – insbesondere im Rahmen der ‚PISA-Debatten’ – fast durchgehend unkritisch auf Finnland und Co. bezogen hat, anstatt eine differenzierte Position [20] [21] [22] [23] [24] einzunehmen. Vor lauter Begeisterung etwa über die in Finnland bestehende Gemeinschaftsschule wurde kaum berücksichtigt, dass das finnische Schulsystem – und da steht es dem US-amerikanischen in wenig nach – zwar weniger vertikal (durch die deutsche „Mehrgliedrigkeit“), dafür jedoch viel mehr horizontal selektiert. Das heißt, es werden unterschiedliche soziale Zusammensetzungen in formal ‚gleichen’ Schultypen, ja sogar auch in ‚inklusiv’ arbeitenden Schulen produziert:

„Jede Schule ist verpflichtet, ein den örtlichen Bedürfnissen entsprechendes Schulprofil zu entwerfen. Dieses kann durch sehr unterschiedliche Kriterien bestimmt sein, etwa durch musische Fächer. Es gibt auch Eliteschulen, z. B. die von der Eishockeyindustrie gesponserte Eishockeyschule mit eigener Eishalle, in der künftige Weltmeister herangezogen werden, oder die mathematisch-naturwissenschaftlich ausgerichtete Schule beim Sitz der Firma Nokia, welche die geeigneten Schulabgänger direkt für das Unternehmen abwirbt. Das heißt, dass die Schulen in Finnland sehr heterogen sind. Vor allem in den Ballungsgebieten schwankt deren Niveau sehr stark“ [25].

Würde in Deutschland zur vertikalen Differenzierung jetzt zusätzlich auch noch die horizontale eingeführt, gäbe es eben nicht mehr nur – unter anderem – Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit entsprechenden Selektionsschranken, sondern zusätzlich auch noch verschiedene Qualitätsabstufungen innerhalb ihrer Schulformen – etwa Schulen mit und ohne Werbung und Drittmitteln etc. ‚Finnland’ also dergestalt auf das gegliederte deutsche Schulsystem zu übertragen, bedeutete daher eben – ganz anders als vom Wohlfahrtsverband dargestellt – kein Weniger an Exklusion, Diskriminierung und Selektion, sondern ein Mehr.

Aber selbst wenn die ‚Gesamtschule’ aus Finnland nach Deutschland importiert und hierfür die vertikale Differenzierung des Bildungssystems aufgegeben würde, an dessen Stelle jedoch nur eine horizontale Differenzierung eingeführt würde, so wären auch das alles andere als paradiesische Zustände. Es handelte sich schlicht um eine Modernisierung (der Formen) sozialer Ausleseprozesse [23] [26]. Vielleicht würde damit, zumindest in technokratischem Sinne, sogar das allgemeine Bildungsniveau angehoben, die Eliten rekrutierten sich dann jedoch mittels anderer, weniger sichtbarer Wege, wie bspw. mittels des Besuches von Phorms-Kindergärten, Phorms-Grundschulen, Phorms-Gymnasien und bald vielleicht auch Phorms-Hochschulen [27].

Drittens: Das Dilemma progressiver schulpolitischer Argumentation ist: Formal handelt es sich bei den Forderungen nach „Kommunalisierung von…“ und „Mehr Eigenverantwortung“ für Schulen, Hochschulen, Wissenschaft etc. um originär ‚linke’ Forderungen: Niemand aus diesem politischen Umfeld kann (formal) etwas gegen eine direktere Anbindung von Schul- und Bildungsfragen an Kommunen, Lehrer, Eltern und Schüler haben – und gleichzeitig können diese eher fortschrittlichen Reformer nicht ernsthaft vertreten, dass das bestehende System so bleiben könne, wie es ist.
So droht sich nun im Schulbereich zu wiederholen, was im Hochschulbereich während der letzten Jahre und Jahrzehnte bereits eingetreten ist: Fortschrittliche Hochschulpolitiker waren größtenteils kritikunfähig gegenüber der Floskel der ‚Autonomie’ und dem Pathos der Hochschul-„Freiheit“, die nach Fortschritt klingen, jedoch Entdemokratisierung zur Folge hatten. Obwohl hinter diesen Tarnwörtern also alles andere als etwa mehr Demokratie und Selbstständigkeit für die Hochschulen verborgen liegen, sondern eher autokratische Führungsstrukturen und eine institutionelle Privatisierung [28] forciert werden, gerieten (auch und insbesondere) fortschrittliche Hochschulangehörige in Erklärungs- und Positionierungsnot. Viele schlossen sich schließlich – beeindruckt vom Freiheitspathos – sogar solchen Forderungen an [Jens Wernicke und Andreas Keller zitiert aus und nach 26]:

„Die radikaldemokratischen HochschulreformerInnen [in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts] griffen […] bewusst auf das Autonomiepostulat zurück, welches sie als Unabhängigkeit von gesellschaftlichen Partikular- und Machtinteressen interpretierten und mit dem Gedanken der demokratischen Selbstverwaltung der Hochschulen verbanden. […] Wenn heute die neoliberalen ReformerInnen normativ und politisch unwidersprochen mit dem Autonomiebegriff hantieren können – worunter sie ausschließlich die Unabhängigkeit autokratisch agierender […] [ManagerInnen] von der Hochschule ebenso wie von umfassenden gesellschaftlichen Interessen jenseits des Marktes verstehen –, dann bringt dies auch zum Ausdruck, dass die GegnerInnen und Leidtragenden dieser Politik, bei denen es sich um die Mehrheit der Hochschulangehörigen handeln dürfte, derzeit noch über kein [eigenes] tragfähiges Konzept für eine Re-Demokratisierung der Wissenschaft […] verfügen.“

Das Verständnis von Hochschul-Autonomie wurde völlig umgedeutet:

„’Während [diese] […] ursprünglich im Sinne eines institutionellen Pendants zum individuellen Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit als konsequente Weiterentwicklung der akademischen Selbstverwaltung verstanden wurde, erscheint die Forderung nach Globalhaushalt und Finanzautonomie im 21. Jahrhundert [nur noch] als Konsequenz der geforderten Marktpositionierung des Unternehmens Hochschule’ […]. Während Hochschulautonomie also einst die Forderung, der Staat möge die Hochschulen zwar aushalten und ihren Betrieb gewährleisten, sich aus ihrer inneren Organisation jedoch heraushalten und diese einer demokratischen Selbstbestimmung der in ihr agierenden Statusgruppen überlassen, bezeichnete, bedeutet diese heute vor allem die Aufgabe staatlicher zugunsten marktförmiger Steuerung, welche zudem auch Marktversagen im Sinne eines Scheiterns am Markt und also ein Ende des staatlich garantierten Globalschutzes wissenschaftlicher Institutionen im Sinne einer sicher gewährleisteten (Unter-)Finanzierung impliziert: ‚Bei genauer Betrachtung entpuppt sich […] die umfassende Wirtschafts- und Finanzautonomie der Hochschulen [des 21. Jahrhunderts] im Kontext des Modells Unternehmen Uni [somit] als spezifische Form der Fremdsteuerung der Hochschulen: als Heteronomie’.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Hessen weist diesbezüglich vollkommen zu Recht darauf hin [29], dass, wo der Markt erst regiert, die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Schulen direkt beschnitten würden:

„Alle (!) Eltern und Schülerinnen und Schüler erhalten freie Schulwahl, unabhängig vom Träger (d.h. Ablehnungen sind kaum möglich)“ [vgl. insbesondere auch Anmerkungen in [12]].

Was hier zunächst als Abbau der Privilegien von ‚Privatschulen’ daherkommt (der später wieder mittels spezifischer Zulassungshürden, Eignungstests oder ähnlichem rückgängig gemacht werden kann) ist zugleich das marktgerechte Ende des ursprünglichen Grundgesetz-Gedankens für die Gewährleistung von Schulen in privater Trägerschaft. Nämlich dem bereits zitierten „Schutz von Minderheiten mit religiösem oder reformpädagogischem Hintergrund, die in staatlichen Schulen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt […] [werden], oder als Ausgleich für ein fehlendes staatliches Angebot von Schulen oder Schulformen“ [9].

Die Fragen, die sich für solche Schulen nun stellen müssten, lauten schlicht: Inwiefern sollte ‚der Markt’ ein Interesse sowohl an Reformpädagogik als auch und vor allem am Schutz der Selbstbestimmungsrechte von Minderheiten haben?

Viertens: Es ist alles andere als Zufall, dass das, was heute, oftmals mit linken und humanistischen Argumenten begründet, als Konzept zur Restrukturierung und Modernisierung des Kapitalismus daherkommt, in seinen konkreten Methoden und Auswirkungen oft bereits seit Jahrzehnten in Kreisen neoliberaler Reformer als Weg zur Erreichung ganz anderer Ziele vorgedacht war: Lässt man sich nämlich – von den austauschbaren Begründungszusammenhängen einmal abgesehen – nicht über die eigentlichen Ziele und Motive hinwegtäuschen, wird klar, dass es originär um nichts anderes als um den Wandel von Bildungsangeboten als einem Angebot der allgemeinen Daseinsvorsorge in eine marktgängige Dienstleistung geht – Bildung als handelbare Ware, wie das in aller Klarheit schon im General Agreement on Trade in Services (GATS) aus dem Jahre 1995 angelegt war (vom geplanten, aber nie zustande gekommenen Multilaterale Abkommen für Investitionen, MAI [30], ganz zu schweigen) [31]:

„Zielgröße ist der Abbau öffentlicher Bildung durch verschiedene Formen der Privatisierung und Kommerzialisierung, mit welchen Bildungsprozessen in Eigentumsoperationen mit Wissen als Ware umgewandelt werden […]. Mittlerweile ist absehbar, dass am Ende dieser neoliberalistischen Transformation öffentliche Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr existieren werden; dass die Zugänge zum Wissen – sei es zu Schulen und Hochschulen, sei es zu elektronischen Bibliotheken, Datenbanken, Internetportalen – ökonomisch, technologisch und inhaltlich von transnationalen Konzernen und ihren Stiftungen kontrolliert werden; dass diese Zugänge – selbstredend – kostenpflichtig sind und so teuer, wie es ´der Markt´ zulässt. Gefolgt wird hier einer Agenda, die wesentlich von der Organisation for Economic Cooperation and Development sowie der World Trade Organisation ausgeht; diese Agenda zielt auf den gesamten öffentlichen Sektor, weltweit“ [32].

„Es ist [dabei] die Aufgabe der Politik und der Medien, die Gesellschaft dazu zu bringen, die Neudefinition der Verantwortlichkeit des Staates zu akzeptieren“ [33]. So hat die Weltbank die Strategie bereits vor etlichen Jahren auf den Punkt gebracht.

Wann immer also in den nächsten Jahren von (vermeintlich) „mehr Qualität von Bildung“ gesprochen wird und dabei (letztlich doch nur) Privatisierung und Deregulierung Tür und Tor geöffnet werden sollen, sollte man eines klar vor Augen haben: Bereits heute ist geplant, mittels dieser Methoden (Privatisierung und Deregulierung) mittelfristig Schulgeld einzuführen: Im Sekundarbereich II (Berufsausbildung, Gymnasien etc.) soll dieses ca. 10 Prozent der staatlichen Erbringungskosten kompensieren, an den Hochschulen und Berufsakademien zielt man auf eine staatsbürgerlich-verantwortungsvolle ‚Eigenbeteiligung’ in Höhe von ca. 30 Prozent der Kosten ab [34] – hier treffen wir sie dann wieder, unsere ‚Eigenverantwortung’ in der ‚Bürgergesellschaft’ à la FDP.


Quellen und Anmerkungen

[«1] Rudolph Bauer: Bürgergesellschaft als Bertelsmann-Projekt

[«2] Pressemitteilung des DPWV vom 29. September 2009

[«3] Der Paritätische macht Schule. Thesenpapier des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes für eine Reform des Schulwesens

[«4] Zur Entstehung dieses Ideologems sowie dessen ausführlicher Kritik vgl. vor allem: Rudolph Bauer: Die “Bertelsmannisierung” der Bürgergesellschaft: http://www.linksnet.de/de/artikel/20569 sowie Rudolph Bauer: Bürgergesellschaft als Bertelsmann-Projekt

[«5] Zur Kritik an Bildungsgutscheinen vgl. insbesondere sowie: Gita-Steiner-Khamsi: „School Choice – wer profitiert, wer verliert?“, in: Lohmann/Rilling (Hrsg.): Die verkaufte Bildung, Opladen 2002, S. 133-153

[«6] Das Bildungssystem in Finnland

[«7] Freie Schulwahl durch Bildungsgutscheine: Ein Beitrag zur Schulreform in Berlin?

[«8] Tagesspiegel: Freie Wahl und ein paar Risiken

[«9] GEW Berlin: Bereicherung mit Privatschulen: Über einen nicht ganz so neuen Trend und seine Ursachen

[«10] WELT: Freie Träger fordern Bürgerschulen in Berlin

[«11] FDP Berlin: Bürgerschule für Berlin

[«12] Abgesehen davon wird auf eine Paradoxie, die im System des ‚freien Wettbewerbs im Schulsystem’ immanent angelegt ist, nicht eingegangen. Denn gehen wir einmal davon aus, der Markt tut, was er immer tut und gar nicht anders tun kann: er führt zu größer werdender Ungleichheit – und nicht etwa zu steigender Qualität in Gänze. Sehr aber könnten und würden sich wohl einige Schulen hierdurch ‚Leistungs-’ bzw. ‚Qualitätsvorsprünge’ auf Kosten des Gesamtsystems ‚erarbeiten’. So oder so – die unbeantwortete Frage lautet: Wenn es eines Tages dann im Stadtteil eine vermeintlich ‚bessere’ und einige vermeintlich ‚schlechtere’ Schulen gibt – wobei festgehalten werden muss, dass ‚gute Bildung’ und ‚Qualität’ von Bildung ohnehin niemals quantitativ und also auch nicht mittels ‚Nachfrage’ zu messen sein werden, da Schülern ggf. schlicht gefällt, was die besten Noten und der Wirtschaft zusagt, was die größte Strebsamkeit und den größten Opportunismus generiert -: Wie sollen dann die Bedingungen ‚freie Schulwahl seitens SchülerInnen und Eltern’ und ‚Schulen müssen alle Kinder aufnehmen’ aufrecht erhalten werden, wenn auch noch die Kinder der vermeintlich ‚schlechten’ Schulen allesamt auf die vermeintlich ‚gute’ Schule wollten? Selbst als Wirtschaftsunternehmen aufgestellt und alle materiellen und sonstigen logischen Voraussetzungen einmal als gegeben angenommen kann eine Schule ihre Kapazitäten nicht einfach kurzfristig verdoppeln oder verdreifachen. Das Moment restriktiver Zulassungsbeschränkungen, wie es aktuell an den Hochschulen realisiert wird, ist daher im Liberalismus dieser Couleur bereits angelegt: Der gedachte Wettbewerb kann real nur funktionieren, wenn – wie an den Hochschulen aktuell der Fall – der Rechtsanspruch auf Bildung aufgegeben und durch ein Selbstrekrutierungsrecht der ‚autonomen’ Bildungseinrichtungen (Eignungstests etc.) ersetzt wird.

[«13] Homepage von Prof. Dr. Jürgen Oelkers

[«14] Homepage des Aktionsrates Bildung

[«15] vgl. hierzu insbesondere Hinweis 14 von den „Hinweisen des Tages“ des 7. Juli 2009

[«16] FDP Berlin: Aus Liebe zur Stadt. Bürgerschule für Berlin

[«17] Hessens Kultusministerin Henzler: Bei den Noten endet die Freiheit

[«18] Steffen Zillich: Eine Schule für alle und Vielfalt für jeden. 24. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zum Antrag »Bürgerschule für Berlin (I): Modellversuch für eine neue Schulpolitik!«

[«19] Steffen Zillich: Bürgerschulen sind keine Lösung. 27. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zum Antrag »Bürgerschule für Berlin (II) – Eigenverantwortung für die Berliner Schulen«

[«20] vgl. bspw. Jürgen Klausenitzer: PISA – einige offene Fragen zur OECD Bildungspolitik

[«21] Jens Wernicke: Finnland, PISA und die OECD. Eine Kurzkritik aus der Sicht eines Studierenden

[«22] GEW: Alternative Modelle zur Analyse und Darstellung der PISA-Ergebnisse einzelner Länder

[«23] Jens Wernicke: Der Mythos von der Chancengerechtigkeit: Was PISA mit sozialer Selektion mit Benotung mit Leistungsideologie zu tun hat

[«24] Elisabeth Flitner: Pädagogische Wertschöpfung. Zur Rationalisierung von Schulsystemen durch public-privatepartnerships am Beispiel von PISA

[«25] Eliane Gautschi: Was man von Finnland lernen kann. Fakten und Überlegungen zur Pisa-Studie

[«26] Jens Wernicke: Hochschule im historischen Prozess

[«27] vgl. insbesondere: Jens Wernicke: Liberal-Konservative Elitenproduktion

[«28] vgl. bspw. Andreas Keller: Unternehmen Uni

[«29] Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Hessen: Bürgerschule?

[«30] Claudia von Werlhof: Das “MAI”, ein Ermächtigungsgesetz für die Multis

[«31] Jens Wernicke: Quo vadis, GATS? Neoliberalismus, Marktversagen und Menschenrechte

[«32] Ingrid Lohmann: After Neoliberalism. Können nationalstaatliche Bildungssysteme den ´freien Markt´ überleben?

[«33] Weltbank: Priorities and Strategies for Education: A World Bank review, Washington D.C.

[«34] vgl. insbesondere Tabelle 2, Seite 22, in: Oliver Schöller: Bildung geht stiften. Zur Rolle von Think Tanks in der Wissensgesellschaft


Weiterführende Literatur


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4331