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Titel: Stuttgart 21 – Die Kriminalisierung geht weiter

Datum: 9. März 2011 um 9:29 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Stuttgart 21
Verantwortlich:

Ich arbeite seit März/April 2010 im Arbeitskreis Jura der Parkschützer. Wir, eine kleine Gruppe von juristischen Laien, haben es innerhalb kürzester Zeit geschafft, einen Ermittlungsausschuss ins Leben zu rufen, der mit einer Handy-Nummer bei Demonstrationen und Aktionen erreichbar ist für die Menschen, die von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Wir haben einen Rechtshilfefonds „Kritisches Stuttgart“ ins Leben gerufen, der Menschen unterstützen soll, die es sich finanziell nicht leisten können, die juristischen Konsequenzen aus Zivilem Ungehorsam im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 zu tragen. Uns war bei Gründung des Rechtshilfefonds nicht bewusst, dass wir eines Tages gezwungen sein würden, Klagen gegen das Land Baden-Württemberg zu unterstützen, damit die Betroffenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land durchsetzen können. Mittlerweile wurde der Rechtshilfefonds in seine Eigenständigkeit entlassen und wir, der AK-Jura leisten nur noch Unterstützungsarbeit beim Ausfüllen von Formularen für den Fonds und bei der Generierung von Spenden. Der Rechtshilfefonds kann nur Hilfe leisten, wenn genügend Gelder vorhanden sind. Von Sybille Kleinicke

Der Arbeitskreis Jura steht für Anfragen im Zusammenhang mit den juristischen Folgen per e-mail, per Telefon und auch einmal wöchentlich zur direkten Ansprache zur Verfügung. Auch halten wir in unregelmäßigen Abständen Rechtshilfevorträge und unterstützen zukünftig auch die Parkschützer-Trainings mit Informationen zu den rechtlichen Konsequenzen von Zivilem Ungehorsam. Des Weiteren bieten wir ca. alle vier Wochen Prozesstrainings an, in denen die Betroffenen etwas zum Ablauf von Gerichtsverhandlungen erfahren können und auch Unterstützung erhalten bei der Abfassung von Einlassungen, Plädoyers und/oder Schlussworten.

Zwischenzeitlich arbeiten wir mit ca. 30 Anwälten aus Stuttgart, Tübingen, Freiburg, Berlin und Hamburg zusammen, die unsere „Klienten“ vor Gericht vertreten und auch im Zusammenhang mit den Vorgängen am 30.09. im Stuttgarter Schlossgarten einzelne Personen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart betreuen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Juristen zu Stuttgart 21 ist ebenfalls entstanden. Die Juristen zu Stuttgart 21 unterstützen uns in unserer Arbeit unentgeltlich und mit einer Geschwindigkeit, die wir uns nicht vorstellen konnten.

Bei uns landen sämtliche Informationen zu den Blockaden, Demonstrationen und Polizeiaktionen zusammen, die wir dann entsprechend an die Juristen im Bedarfsfall weiterleiten. Deshalb verfügen wir auch über ein umfangreiches Wissen zum Polizeivorgehen und auch zu den Vorgängen im Schlossgarten am 30.09.2010. Zu unseren Aufgaben gehört auch die Zusammenarbeit mit Amnesty International, die sich wegen der Vorgänge zum 30.09. eingeschaltet haben. Auch die Presse wird in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bedient.

Aus dem Hintergrund der bei uns einlaufenden Informationen wurde ich gebeten, einen Überblick über die Kriminalisierung der K21-Befürworter zu verfassen. Dieser Bitte entspreche ich gerne, denn viele Menschen wissen noch nicht, dass es uns gibt und was sich derzeit in Stuttgart abspielt.

In den Tagen und Wochen vor dem 30.09.2010 wurden die Befürworter von K21 seitens der Landesregierung namentlich Ministerpräsident Stefan Mappus, Fraktionschef Peter Hauk, Umweltministerin Tanja Gönner, Justizminister Ulrich Goll massiv verbal attackiert und der schäbige Versuch unternommen, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart, die sich gegen das Milliardenprojekt Stuttgart 21 friedlich stellen, zu kriminalisieren. Nach monatelangem Ignorieren der immer größer werdenden Demonstrationen wandelte sich im August/September die Tonlage beträchtlich. Die Projektgegner wurden unter anderem als Berufsdemonstranten bezeichnet, mit dem Attribut wohlstandsverwöhnt ausgezeichnet. Auffallend war in dieser Zeit auch, wie in den beiden Stuttgarter Zeitungen die Kommentare von so genannten Projektbefürwortern immer schärfer wurden. Linkes Pack, Arbeitsloses Hartz-IV-Gesindel, arbeitsscheu und Sozialschmarotzer war dort zu lesen.

Nun man kann der Landesregierung nicht direkt unterstellen, dass diese Kommentare durch sie veranlasst worden wären. Jedoch war deutlich sichtbar, dass im Vorfeld des 30.09. der Ton in den Kommentarspalten deutlich verschärft wurde. Wir wissen heute, dass die CDU in Herrenberg Busse für Mitglieder zu den Pro-Demos in Stuttgart gechartert hat. Auch ist es bekannt, dass die DB unter Herrn Mehdorn auch gefakte Kommentare in einschlägigen Online-Portalen bezahlt hat, um das Unternehmen fit dastehen zu lassen. Also nichts Neues an der Meinungsmache-Front, weshalb sich die Frage schon stellt, wer steht hinter der verbalen bzw. schriftlichen Kriminalisierung der Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Erhalt des Kopfbahnhofs und damit der Stadt Stuttgart engagieren.

Seit dem 30.09. bzw. dem 01.10. wurde der Ton kleinlauter, vor allem von Herrn Rech, der noch im Heute-Journal des ZDF von Pflastersteinen sprach. Auch Herr Hauk hat sich in der Sondersendung des SWR „Zur Sache Baden-Württemberg“ am 30.09.2010 über die Pflasterstein-werfenden Demonstranten ausgelassen ohne zu wissen, dass das Justizministerium diese Meldung bei der DPA bereits zurücknehmen musste, er hat mit sehr viel Überzeugung von der Gewalttätigkeit gesprochen, die von Schülern und Rentnern ausgegangen ist. Tatsächlich flogen Kastanien von den Bäumen. Nachdem die von der Landesregierung geleistete Pressearbeit Bundes- und europaweit nicht funktionierte, hat man alles versucht, die Demonstranten zu kriminalisieren. Die Polizei benötigte jedoch sehr viel Zeit, um in einer Pressekonferenz das aggressive Verhalten der Demonstrationsteilnehmer zu dokumentieren. Dabei sind der Polizei einige handwerkliche Fehler unterlaufen (zum Beispiel Zeitangaben, die fehlten bei den Zusammenschnitten der Video-Aufnahmen). Auch waren die gezeigten Sequenzen nur wenig geeignet, ein überdurchschnittliches Aggressionspotential zu beweisen, das diesen Einsatz im Schlossgarten rechtfertigen würde.

Nun wird es über die Stuttgarter Justiz versucht. Laut Herrn Oberstaatsanwalt Häussler, dem die neu gegründete Abteilung zu den Stuttgart-21-Straftaten untergeordnet ist, gibt es derzeit fast 1.500 Ermittlungsverfahren, über 300 Verfahren davon richten sich gegen Polizeibeamten.

Vor zwei Monaten musste die Staatsanwaltschaft Stuttgart aber bereits 81 Nötigungsverfahren einstellen, weil die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch in Stuttgart seine Rechtskraft entfaltet. Im ersten Prozess gegen die Nordflügel-Besetzer war Herr Oberstaatsanwalt Häussler, der diesen Termin höchstpersönlich wahrnahm, gezwungen in einem Fall Freispruch zu beantragen. Dem Angeklagten konnte ein Betreten des Nordflügels nicht nachgewiesen werden, der Richter war angesichts der etwas mangelnden Ermittlungsarbeit seitens der Staatsanwaltschaft ungehalten und hätte in diesem Fall gar nicht anders entscheiden können. Der Angeklagte bestritt glaubhaft von Anfang an, dass er sich nicht im Nordflügel aufgehalten hat, sondern an einem „Nebenkriegsschauplatz“ von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde. Auch blieb der Richter bei seinem Urteil unterhalb der von Oberstaatsanwalt Häussler geforderten Tagessätze.

In den Monaten nach dem 30.09. hat sich das Polizeiverhalten massiv geändert. Während des Schlichtungsverfahrens war die Polizei äußerst zurückhaltend. Allerdings kam es immer wieder zu Beleidigungsanzeigen gegen einzelne Personen, die auch geahndet werden zum Teil mit recht hohen Geldstrafen, die im Einzelfall so nicht haltbar sind.

Auch wurde bei einem älteren – zugegeben sehr aktiven – Ehepaar eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Weshalb ist angesichts der ihnen vorgeworfenen „Straftaten“ nicht wirklich zu verstehen. Es handelt sich um Nötigung.

Was uns im Arbeitskreis Jura auffällt, ist die Tatsache, dass wegen kleinsten Verstößen Bußgeldbescheide und Strafbefehle verhängt werden. Oftmals erhalten Betroffene auch nur ein Schreiben der Polizei, in welchem ihnen mitgeteilt wird, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Was daraus entsteht, kann nicht vorausgesehen werden. Aber viele Betroffene hatten noch nie in ihrem Leben etwas mit der Justiz zu tun, weshalb sehr viele Menschen erst einmal einen Schreck bekommen, was vermutlich so beabsichtigt ist.

In jüngster Zeit kommen Bußgeldbescheide wegen Verletzung der Bannmeile dazu. Es gab mehrere Demonstrationen und Mahnwachen um den Landtag herum, manch einer hat – ohne dass es ihm/ihr bekannt gewesen wäre – die Bannmeile des Landtags überschritten. Fragt man einen Polizeibeamten, wo denn die Bannmeile verläuft, wird dies meistens nur unzureichend oder gar nicht beantwortet. Auch die Polizei weiß es nicht genau. Aber die Demonstranten müssen es wissen.

Auch Versammlungsleitern wird das Leben schwer gemacht. Allein Gangolf Stocker sieht sich mehreren Verfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsrecht ausgesetzt, die mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Herr Stocker tut gut daran, sich dagegen zu wehren.

Eine Einstellung eines Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht konnte in einem anderen Fall erreicht werden. Dem Betroffenen wurde ein Strafbefehl mit 15 Tagessätzen auf Bewährung zugestellt. Er hat hiergegen Einspruch eingelegt und bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart die Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von € 100,00 an den BUND erreicht. Anmerkung der zuständigen Richterin: „das ist ein politischer Prozess“.

Was aber wirklich erschreckend war, ist die Tatsache, dass es in vereinzelten Fällen zu massiven Polizeiübergriffen kam nach Demonstrationen. Am 04.12.2010 kam es im Nachgang zu dem Demonstrationszug durch die Stadt zu einem unschönen Zwischenfall vor dem neuen Schloß. Die Polizei hat nach Auflösung der Demonstration einen Jugendlichen verfolgt, der während des Demozuges an der CDU-Zentrale Kein-Stuttgart-21-Ortsschilder aufgeklebt hat. Dieser war zusammen mit mehreren Personen auf dem Heimweg, als die Polizei zugriff, um seine Personalien festzustellen. Beim Zugriff wurde eine Frau leicht verletzt. Einen Straftatbestand der Sachbeschädigung beim Aufkleben von Stickern ist fraglich, denn im Regelfall lässt sich das rückstandsfrei entfernen. Anders stellt sich der Sachverhalt dar, bei der Entfernung von Aufklebern von Autos. Oftmals wurde und wird der Lack bei dieser Gelegenheit gleich mit entfernt.

Die Polizei hat in der Zeit nach der Schlichtung immer wieder einzelne Personen aus den Demonstrationen wegen angeblicher Verfehlungen nach Auflösung der Versammlung gestellt. Weshalb die Videoaufzeichnung, die eine Zeit lang permanent zu beobachten war, vielleicht zu erklären ist. Jedoch ist dieses permanente Filmen gemäß jüngster BGH-Rechtsprechung nur unter bestimmten Umständen zulässig. Es stellt sich die Frage, auf welchen Umstand sich die Polizei berufen will.

Bei den regelmäßig dienstags stattfindenden Blockade-Frühstücken kam es seit Mitte Januar zu unschönen Szenen vor dem Bauzaun am ehemaligen Nordflügel bzw. am ehemaligen ZOB. Viele Zeugen und Betroffene haben uns übereinstimmend mitgeteilt, dass es ohne weitere Aufforderungen zu so genannten Einkesselungen kam. Dabei wurden auch Passanten, die zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort standen, unsanft von Polizeibeamten in den Kessel geschoben. Von vielen Personen wurden die Personalien aufgenommen und es werden Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, in einzelnen Fällen auch wegen Widerstand eingeleitet.

Auch die Aufnahme der Personalien bzw. die erkennungsdienstliche Behandlung seitens der Polizei lässt einige Zweifel am rechtmäßigen Vorgehen der Polizei entstehen. So werden die Menschen mit einer fortlaufenden Nummer auf Post-it-Zetteln an der Brust in aller Öffentlichkeit fotografiert, was in der Rechtsprechung sehr fragwürdig ist.

Seitens der Polizei wird auch immer wieder gerne der Platzverweis ausgesprochen. Oftmals ist dieser zeitlich und örtlich so ungenau, dass dieser fast nicht einzuhalten ist. Leider sind manche Betroffenen aber doch so beeindruckt, dass sie nicht genauer nachfragen oder sich das schriftlich geben lassen. Manch ein Bußgeldbescheid geht in diesen Tagen Betroffenen zu, die gegen diesen Platzverweis angeblich oder auch tatsächlich verstoßen haben.

Was uns immer wieder berichtet wird, ist dass Personen, die Flyer verteilen, von der Polizei aufgefordert werden, dies zu unterlassen, da dies angeblich nicht erlaubt ist. Das ist reine Einschüchterung. Hierzu kann auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche verwiesen werden, in dem es als zulässig erklärt wurde, dass es auch in Bahnhöfen und Flugplätzen, die in öffentlicher Hand sind, Flyer zu verteilen und Demonstrationen zu veranstalten. Die Rechtsprechung ist deutlich fortschrittlicher als die Polizei erlaubt.

Es bleibt abzuwarten, wie die Stuttgarter Justiz die kommenden Verfahren beurteilt. Am 10.03.2011 findet ein weiterer Prozess gegen Nordflügel-Besetzer statt. Weitere Termine werden folgen. 1.500 Ermittlungsverfahren stehen an, die uns alle noch in den nächsten Jahren beschäftigen werden.

Die Verunglimpfungen seitens der Politik gehen derweil munter weiter. Sogar von höchster Stelle werden die Kopfbahnhof-Befürworter verunglimpft. Frau Merkel ließ sich angesichts des anhaltenden lauten Protests in der Liederhalle am vergangenen Dienstag dazu hinreißen, die Wählerinnen und Wähler mit den Worten „Wenn ich Argumente habe, stehe ich hier nicht mit ‘ner Trillerpfeife im Maul“ zu beleidigen.


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