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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)
Datum: 6. April 2026 um 12:00 Uhr
Rubrik: Demografische Entwicklung, Generationenkonflikt, Rente
Verantwortlich: Redaktion
Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.
In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?
Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren
Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.
Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.
Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.
Die Entwicklung bis 2035/2040
Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).
Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]
In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.
Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)
Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)
Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]
Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027
Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:
Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]
Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:
Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]
Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?
Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.
Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.
Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]
2025
2040
2050
Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.
Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.
Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).
Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).
In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.
Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:
„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.
Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]
Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:
‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]
Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.
Fazit
Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?
Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.
Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.
Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.
Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.
[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier
[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050
[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.
[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier
[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68
[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern
gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:
‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.
(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.
(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘
[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier
[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier
[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier
[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier
[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.
[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier
[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.
[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier
[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176
‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘
Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.
[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353
[«17] Ebenda, S. 357
[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier
[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier
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