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Titel: SPD-Renten-Beschluss stellt den DGB-Vorsitzenden und auch die NachDenkSeiten bloß.

Datum: 26. November 2012 um 14:30 Uhr
Rubrik: Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Rente, Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente, SPD
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Der DGB-Vorsitzende Sommer hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel vom 18.11.2012 davon gesprochen, „dass sich die SPD in der Rentenpolitik deutlich bewegt hat“. Als seine wesentlichen Elemente nennt er „den Verzicht auf die Rente mit 67 und keine Absenkung des Rentenniveaus“. In den NachDenkSeiten hatte ich am 16.11.2012 nach Lektüre des damals vorgelegten Leitantrags des SPD Vorstands geschrieben: „Der SPD Vorstand bewegte sich in die richtige Richtung.“ Anlass für meine Hoffnung war wie bei Sommer die vorgesehene Sicherung des Rentenniveaus. Michael Sommer bekräftigte seine Hoffnung mit folgender Äußerung: „Die Positionierung der SPD in Sachen Rente ist für mich eine Hinwendung zu den Menschen, die dieses Land mit ihrer Hände Arbeit tragen.“ – Pustekuchen! Wir wurden beide – wie auch die Linke in der SPD – desavouiert. Die Sicherung des Rentenniveaus auf mindestens 50 % ist nicht festgeschrieben. Albrecht Müller.

Der vom Parteikonvent der SPD am 24.11. verabschiedete Rentenbeschluss [PDF – 143 KB] mit dem Titel „Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!“ enthält zu den beiden wesentlichen Punkten folgende Formulierungen:

  1. Rente mit 67 in Abschnitt VI.:
    „Es bleibt bei unserem Parteitagsbeschluss – der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60-bis 64 -jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.“
    Ist damit für die heute 30- oder 40-jährigen klar, dass sie nicht mit einem Abschlag von zweimal 3,6 % rechnen müssen, wenn sie mit 65 Jahren kaputt sind? Es ist nicht klar, die Drohung bleibt erhalten. Und Spitzenkandidat Steinbrück unterstreicht diese Unsicherheit mit seiner Forderung nach „Beinfreiheit“. Die Unsicherheit der jungen potentiellen Riester-Renten-Kandidaten ist genau das, was die Versicherungswirtschaft und die Finanzdienstleister brauchen.
  2. Keine Absenkung des Rentenniveaus.
    Das wird im Abschnitt V. des SPD-Beschlusses vom 24. November behandelt. Dort heißt es:
    „Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität, die Ankopplung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist.“
    Es gibt die behaupteten Unsicherheiten über Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Einkommen und Produktivität nicht in der von der SPD deklarierten Weise. Insoweit es sie gibt, gibt es genügend Möglichkeiten, die Unsicherheiten auszugleichen bzw. ihnen entgegenzuwirken: durch aktive Beschäftigungspolitik, durch eine gezielte Anhebung der Erwerbsquote, durch produktivitätsfördernde Maßnahmen, durch ein Programm zur Erhöhung der Quote sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverträge und letztlich dann noch durch die Anhebung des Beitragssatzes.
    Es gibt wirklich ausreichend Stellschrauben, um der Altersarmut und der Absenkung des Rentenniveaus entgegenzuwirken. Man muss das allerdings wollen. Die SPD will offensichtlich dies nicht. Sie will vor allem nicht die Konzentration aller Mittel auf eine Stabilisierung und Erhöhung des Niveaus der gesetzlichen Rente.

Hängepartie statt Sicherheit fürs Alter und die Rente

Beide oben genannten Beschlüsse führen zu Hängepartien. Die Leute brauchen aber Gewissheit. Jene, die diese absurden Hängepartien durchgesetzt haben, wollen offensichtlich die Unsicherheit, weil damit die Verkaufsargumente für die Agenten der Privatvorsorge erhalten bleiben. Ich will dieses Argument anschaulich machen und zitiere dazu die Einlassung des berühmtesten Lobbyisten der Versicherungswirtschaft, des Professors Raffelhüschen. Er hat vor Versicherungsvertretern folgendes gesagt:

„Die Rente ist sicher – sag ich Ihnen ganz unverblümt. (Gelächter unter den Versicherungsvertretern.) Die Rente ist sicher, nur hat kein Mensch mitgekriegt, dass wir aus der Rente schon längst eine Basisrente gemacht haben. Das ist alles schon passiert. Wir sind runter gegangen durch den Nachhaltigkeitsfaktor und durch die modifizierte Bruttolohnanpassung. Diese beiden Dinge sind schon längst gelaufen, ja, waren im Grunde genommen nichts anderes als die größte Rentenkürzung, die es in Deutschland jemals gegeben hat. (…) Aus dem Nachhaltigkeitsproblem der Rentenversicherung ist quasi ein Altersvorsorgeproblem der Bevölkerung geworden. So, das müssen wir denen erzählen! Also, ich lieber nicht, ich hab genug Drohbriefe gekriegt! Kein Bock mehr, irgendwie. Aber Sie müssen das, das ist Ihr Job!“

(Quelle: ARD Sendung „Rentenangst“ (ausgestrahlt am 10.3.2008 im Vormittagsprogramm der ARD)

Mit dem Beschluss der SPD vom 24.11.2012 ist die Sorge vor der „größten Rentenkürzung“ nicht beseitigt. Mindestens weitere acht Jahre können die Versicherungsvertreter mit der Verunsicherung arbeiten, wie ihnen Raffelhüschen das empfohlen hat.

Die SPD hat nicht beschlossen, die Rentenformel von den Kürzungselementen zu bereinigen. Das wäre nötig. (Siehe hier und hier in einem einschlägigen Vortrag zum Thema „Armut im Alter – Schicksal oder gesellschaftliches Versagen? Absicht! Und weitgehend vermeidbar“.)

Fazit: Offensichtlich hat im Hintergrund die Lobby der Versicherungswirtschaft großen Einfluss auf den Beschluss der SPD gehabt.

Es gibt keine Konzentration auf die Gesetzliche Rente.

Riester-Rente und Rürup-Rente sollen fortgesetzt werden, obwohl sie sich weitgehend als unrentabel und unsicher erwiesen haben.
Das Rentenniveau wird nicht klar gesichert.

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nur ausgesetzt.

Die betriebliche Altersvorsorge und offenbar auch ihre staatliche Förderung sollen ausgebaut werden. Das ist heute schon ein einträgliches Geschäfts für Versicherungskonzerne und im übrigen leider irrelevant für einen großen Teil der abhängig Beschäftigten, die nicht zu den vergleichsweise blühenden Industriezweigen von Chemie und Metall gehören, oder in kleinen Betrieben arbeiten.

Die Beitragsobergrenze soll – wie im geltenden Rentenrecht vorgesehen – bei 22 % liegen. Warum denn das? Das ist nicht damit zu erklären, dass man den Geldbeutel der jungen Beitragszahler schonen will. Denn dieser wird hier nicht geschont, wenn diese Arbeitnehmer tun, was man ihnen empfiehlt, nämlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente mit einem Beitrag von bisher 19,6 % noch für 4 % zu „riestern“. Damit erreichen diese Menschen – den Arbeitgeberbeitrag mit eingerechnet – heute schon einen Beitragssatz von 23,6%. – Der Beitragssatz für die gesetzliche Rente wird festgeschrieben, weil man damit die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente niedrig halten und nicht ausbaufähig machen will. Die nicht reichende Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente ist das Hauptargument der Verkäufer von Privatvorsorge. Auch hier also das Zusammenspiel mit der Versicherungswirtschaft.

Positiv zu erwähnen bleibt der Versuch, mit der so genannten Solidarrente von 850 € etwas für die Niedriglöhner zu tun

Aber auch dieses Modell hat seine Tücken und ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Damit werden nur Versicherte erfasst, die 30 Beitragsjahre/40 Versicherungsjahre hinter sich haben. Was ist mit den anderen? Wenn schon steuerfinanziert etwas für die Opfer der Arbeitslosigkeit und des Ausbaus des Niedriglohnsektors getan wird, dann ist schon die Frage erlaubt, warum man dieses Problem nicht einheitlich löst.

Insgesamt hat sich die SPD ein verwirrendes und hoch bürokratisches System ausgedacht. Das würde, würde es umgesetzt, keine gute Lösung sein.

Positiv zu erwähnen bleibt in diesem Zusammenhang auch noch der Abschnitt I. mit der Überschrift „Bessere Löhne: Erwerbsarmut bekämpfen“. Dort wird eine Kurz-Analyse der eingetretenen Erwerbsarmut und ihrer Ursachen geliefert, die beachtlich ist. Ich zitiere:

„Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende des Arbeitslebens korrigieren.
Wir werden uns deshalb vor allem an den konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Erwerbsarbeit und prekärer Beschäftigung messen lassen.
Am Anfang steht eine deutlich veränderte Arbeitsmarktpolitik mit einem gesetzlichen Mindestlohn und 8,50 € …“

Diese Klagen über Niedriglöhne und prekäre Beschäftigung passt wie die Faust aufs Auge zu der bekannten Einlassung des ehemaligen Bundeskanzlers und SPD-Vorsitzenden Gerhard Schröder. Er, damals noch Bundeskanzler, erklärte am 28.1.2005 in Davos vor den illustren Teilnehmern des Weltwirtschaftsforums:

„Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“

Diese von CDU/CSU; von FDP und von den Grünen mitgetragene Fehlentwicklung lässt sich offensichtlich schwer mit halbherzigen Rentenbeschlüssen korrigieren.


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