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Titel: „Der Staat hat aus historischen Gründen nichts einzuordnen“ – Interview mit Rechtsanwalt Markus Kompa zum Fall „Ben Ungescriptet“

Datum: 30. Juni 2026 um 11:00 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Interviews, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien
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Die Landesanstalt für Medien NRW hat die Firma ungescriptet Media GmbH des Podcasters Benjamin Berndt („Ben Ungescriptet“) aufgefordert, eine Interview-Folge mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu überarbeiten und um Erläuterungen zu ergänzen. Um etwas Licht in die rechtlichen und politischen Hintergründe dieses Falls zu bringen, sprechen wir mit dem Medienanwalt Markus Kompa über die Rolle der Landesmedienanstalten bei der Überprüfung und Beaufsichtigung von medialen Angeboten im Netz. Das Gespräch führte Maike Gosch.

Wie Die Welt berichtet, geht die Medienanstalt noch weiter: Berndt soll nach eigenen Angaben sein gesamtes Angebot aus derzeit mehr als 300 Folgen nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht überprüfen. Berndt hat auf das Schreiben der Anstalt hin den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel mit seiner Vertretung beauftragt. Steinhöfel kritisiert deren Vorgehen laut Welt scharf: Die Ausführungen der Landesmedienanstalt hätten „keinerlei rechtliche Relevanz“, die Anstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Wir sprechen dazu mit Rechtsanwalt Markus Kompa (Transparenzhinweis in eigener Sache: Markus Kompa vertritt die NachDenkSeiten in medien- und presserechtlichen Fragen.)

Markus Kompa ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er vertritt meinungsstarke Blogger sowie Menschen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden. 2017 sorgte er bei der umstrittenen Wahl des Landesmediendirektors in Rheinland-Pfalz für einen Eklat, der zu einer Gesetzesänderung führte. Er klagte Florian Warweg in die Bundespressekonferenz ein und zwang öffentlich-rechtliche Sender gerichtlich, das BSW in die Wahlarena einzuladen.

Lieber Herr Kompa, fangen wir zunächst einmal mit der Landesanstalt für Medien NRW an. Warum ist sie – oder fühlt sie sich – hier überhaupt zuständig? Und seit wann ist das so?

Von Anbeginn des Internets gab es politische Bestrebungen, die dort ausgeübte Meinungsfreiheit einzuhegen, etwa „Zensursulas“ Netzsperren. Nachdem man für Social Media das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durchgedrückt hatte, wollte man auch Influencer und sonstige sogenannte „Telemedien“ zähmen. Hierzu schmuggelte man 2020 in den Medienstaatsvertrag Sonderregeln ein.

Im Gegensatz zu privaten Rundfunkbetreibern, die selbst bestimmen dürfen, was sie für die Wahrheit halten, unterliegen Telemedien seither amtlich überprüfbaren journalistischen Sorgfaltspflichten. Die Praxis zeigt, dass die Medienanstalten bereits ein rein privates Ein-Personen-Blog als „journalistisch-redaktionell“ und damit als Telemedium einstufen – also jeden.

Im Gegensatz zu gedruckter Presse oder Rundfunk dürfen Landesmedienanstalten Telemedien Äußerungen, die sie für unwahr halten, untersagen und notfalls Plattformbetreiber oder Provider zur Sperrung verpflichten und Bußgelder verhängen.

Zuständig ist jeweils die Landesmedienanstalt im Bundesland des Betroffenen, weil Medienrecht den Ländern unterliegt. In der Praxis stimmen sich aber die Häuptlinge aller 16 Landesmedienanstalten in einer Rundmail ab – was die verfassungsgemäße Zuständigkeit unterläuft.

Können Sie die rechtliche Situation um die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland noch historisch einordnen: Warum wurde in unserem Grundgesetz mit Artikel 5 ein klares Zensurverbot verankert und die Medienregulierung so strikt als Ländersache organisiert und welche historischen Lehren stecken hinter dieser Konstruktion?

In Griechenland wollten die wehrpflichtigen Bürger in Zeiten des Krieges ein Mitspracherecht, woraus die Demokratie entstand. Man lernte, unterschiedliche Ansichten zu achten, weil das Recht auf freie Meinungsäußerung untrennbar mit der Demokratie verbunden ist. In (West-)Deutschland leitete man aus den Erfahrungen mit der Zensur und der Propaganda des Dritten Reiches mit gleichgeschalteter Presse, Volksempfänger und tönender Wochenschau ab, dass der Staat nur Objekt von Berichterstattung sein soll, nicht aber selbst suggestive Massenmedien betreiben oder kontrollieren darf.

Die Medien sollen als die „Vierte Gewalt“ den Staat kontrollieren, nicht umgekehrt. Die Gesetze für die Printpresse und die privaten Rundfunkveranstalter garantieren weitgehend Freiheit vor inhaltlichen staatlichen Eingriffen. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte lediglich vom Staat organisiert werden, redaktionell jedoch staatsfern sein. Das hat in der Nachkriegszeit weitgehend funktioniert.

Steinhöfel sagte ja auch laut Welt, „Sie (also die Landesmedienanstalten) maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht.“ Der Staat habe der Presse „nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält“. Wie sieht es mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Beaufsichtigung alternativer Medienangebote im Netz durch die Landesmedienanstalten aus?

Ich hatte bereits 2022 in einer juristischen Fachzeitschrift die mehrfache Verfassungswidrigkeit von § 19 Medienstaatsvertrag (MStV) herausgearbeitet, ohne dass mir bis heute jemand widersprochen hätte. Seither hat offenbar kein Medienrechtler zu dem Thema publiziert.

Die Regelung ist eine inkonsistente gesetzgeberische Fehlleistung. So dürfen die Landesmediendirektoren etwa selbst entscheiden, was sie für „Tatsachen“ halten und wann solche „wahr“ sind – Begriffe, über die in nahezu jedem Medienprozess gestritten wird. Die Landesmedienanstalten dürfen ohne Richtervorbehalt oder ein spezifisches Verfahren die YouTuber gängeln wie die Spanische Inquisition, Unterlassungsverfügungen aussprechen und eigenartige Verwaltungsgebühren berechnen. Man kriegt also quasi die Patrone in Rechnung gestellt, mit der die Exekution erfolgt. Wer sich wehren will, muss unverzüglich beim Verwaltungsgericht klagen.

Sind denn die Landesmedienanstalten überhaupt „der Staat“?

De jure nein, faktisch ja. Offiziell darf der Staat aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht über Medien urteilen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatte man daher die Kontrolle durch staatsferne Rundfunkräte eingeführt, die überwiegend von nicht staatlichen Organisationen aus der Mitte der Gesellschaft besetzt werden sollen (Gewerkschaften, Verbände, Kirchen, Parteien usw.).

Historische Aufgabe der Landesmedienanstalten war die Aufsicht über die Mitte der 1980er-Jahre zugelassenen privaten Rundfunkbetreiber. Pro forma sind Landesmedienanstalten „staatsfern“ organisiert, indem sie von ähnlichen Gremien wie die Rundfunkräte „kontrolliert“ werden.

Faktisch sitzen die aber auf dem Schoß der jeweiligen Landesregierung und agieren staatskonform. Für Landesmediendirektoren und deren Stellvertreter ist primäre Qualifikation das richtige Parteibuch. Dass die Staatsferne eine Simulation ist, konnte man etwa während Corona beobachten. Dreimal dürfen Sie raten, wer sanktioniert wurde.

Herr Kompa, die Landesmedienanstalten betonen ja, sie prüfen im Netz nur das journalistische „Handwerkszeug“ und zensieren keine Inhalte. Nun lässt sich im Journalismus das Handwerk aber nicht von der Auswahl und Gewichtung der Inhalte trennen. Erleben wir hier gerade, wie der Begriff der „journalistischen Sorgfalt“ zu einem Einfallstor für staatliche Nachzensur umfunktioniert wird?

Genau das. Konventionelle Journalisten dürfen jeden Unsinn als Wahrheit bringen, ohne dass das sanktioniert werden könnte. Blogger und YouTuber sollen hingegen alles belegen müssen, was die Landesmedienbehörden für unwahre Tatsachenbehauptungen halten. Von Privatleuten wird also mehr Recherche erwartet als von professionellen Journalisten (die etwa während Corona alles nachplapperten).

Erfahrungsgemäß haben selbst die Landesmediendirektoren keine Ahnung, was Medienjuristen unter Tatsachenbehauptungen verstehen. Während bei Tatsachenbehauptungen vor Gericht häufig die Beweislast streitentscheidend ist, gibt es dazu im Medienstaatsvertrag keine Regelung. Faktisch läuft das auf ein Wahrheitsministerium hinaus.

Laut Bundesverfassungsgericht schützt das Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG nur vor der Vorzensur. Wer gegen Strafgesetze oder Jugendschutz verstößt, kann in solchen Fällen staatlich sanktioniert werden oder riskiert bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten teure Rechtsstreite. Dass der Staat aber seit 2020 bereits die falsche Meinung über Tatsachen nachzensieren darf, ist neu. Von einer „Nachzensur“ zu sprechen, wäre allerdings alarmistisch, da nur wenig Anwendungsfälle bekannt wurden. Das weitaus größere Problem ist die induzierte Schere im Kopf, die Autoren einschüchtert.

Ein Nutzer auf X schrieb zum Fall von „Ben Ungescriptet“ Folgendes:

„Sagt mal liebe Rechte und Schwurbler, warum wehrt ihr euch so gegen kritische Betrachtung von Euren Beiträgen und seriöse Einordnung? Wenn das stimmt, was ihr verbreitet, ist das doch kein Problem, sondern im Gegenteil sogar förderlich, weil man sogar noch bestätigt wird …“

Was würden Sie ihm erwidern?

Ich würde diesem braven Untertanen erklären, dass der Staat aus historischen Gründen nichts zu betrachten oder einzuordnen hat. Die Bildung der öffentlichen Meinung soll ohne Obrigkeit durch das bessere Argument erfolgen. Der Staat darf nicht einmal so richtig mitreden, da er selbst kein Grundrechtsträger ist und damit keine Meinungsfreiheit beanspruchen kann. Also sollte er das seinen mündigen Bürgern überlassen.

Was würden Sie Betreibern von Blogs und anderen medialen Angeboten, die unter den Medienstaatsvertrag fallen, nach diesem jüngsten Fall raten?

Gelassen bleiben und sich im Ernstfall vor Gericht wehren. Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich der Medienaufsicht zu entziehen, indem man sich dem Deutschen Presserat anschließt. Wird man vom Presserat akzeptiert und zahlt Beiträge, dann geht die Zuständigkeit der Behörden auf den Presserat über. Im Gegensatz zu den Landesmedienanstalten kann der Presserat keine Unterlassungen verfügen oder Bußgelder verhängen, sondern verteilt nur Rügen mit allenfalls psychologischer Wirkung – und das extrem selten.

Oder man verlegt den Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland.

Wie sehen Sie die Erfolgsaussichten des Falles? Wie, glauben Sie, wird er vor Gericht ausgehen?

Verwaltungsrichter sind besonders gut ausgebildet und nehmen die Landesmedienanstalten traditionell nicht sonderlich ernst. Die werden die Medienwächter vermutlich auch fragen, wie diese Gängelung denn mit dem 2025 in Kraft getretenen Europäischen Medienfreiheitsgesetz in Einklang zu bringen sein könnte, das die redaktionelle Unabhängigkeit und Medienvielfalt stärken soll. Man könnte an dem Fall mal durchtesten, ob die Verfassungsgerichte ihre Arbeit noch unabhängig machen. Der Spuk wird spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein Ende finden.

Wie sollte aus Ihrer Sicht der Medienstaatsvertrag von 2020 geändert werden, um verfassungsgemäß zu werden?

19 MStV ersatzlos streichen.

Die Vorschrift wurde bislang ohnehin erst mit Monaten Verspätung angewendet, als das jeweilige Medienthema längst niemanden mehr interessierte. Das ist eine lebensfremde Beschäftigungstherapie, quasi Symbolpolitik, die keinen messbaren Nutzen stiftet, aber viele Menschen verunsicherte und einige Anbieter sogar aus Deutschland vertrieb.

Außerdem ist das Personal der Landesmedienanstalten mit solchen Themen heillos überfordert. Die können nicht einmal unfallfrei aus dem Pressekodex zitieren. Seit Jahren steht auf deren Website, laut Pressekodex dürfe „nicht einseitig berichtet werden“. Jeder kann nachlesen, dass da nichts dergleichen steht. Presse- und Meinungsfreiheit sind ja gerade dadurch definiert, dass man seine eigene Sicht der Dinge kundtun darf.

Und diese Leute dozieren also ausgerechnet über Fake News.

Wie sehen Sie generell die Situation in Bezug auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland? Auch hier – wie in so vielen anderen Fragen – gibt es laut Umfragen eine klare Spaltung in der Gesellschaft. Die eine Seite sagt: Mit dieser stehe es gut, die Einschränkungen seien notwendig, um gegen Fake News und Desinformation und gegen „rechts“ vorzugehen, die anderen machen sich große Sorgen und sehen diese immer stärker eingeschränkt. Wie würden Sie das politisch und rechtlich einschätzen?

Definiert man Pressefreiheit als Freiheit vor dem Staat, ginge es uns exzellent. Jedoch machen Journalisten kaum noch von ihren Privilegien Gebrauch, sondern richten sich in vorauseilendem Gehorsam nach dem erwünschten Framing.

Seit der politischen Polarisierung und spätestens seit Corona sind wir nicht mehr weit vom Schriftleitersystem des Dritten Reichs entfernt – nur mit dem Unterschied, dass professionelle Journalisten von selbst wissen, was sie schreiben oder beschweigen müssen, wenn sie ihr Einkommen behalten wollen. Deren Arbeitsplätze werden allerdings rar, denn inzwischen scheinen sich immer weniger Leute für verordnete Meinungen zu interessieren.

Wenn diese Eingriffe der Landesmedienanstalten vor Gericht durchgehen: Wie wird sich das auf die deutsche Medienlandschaft im Bereich Alternativmedien, auf unabhängige Blogger, YouTuber und Podcaster auswirken?

Das ist eine sehr hypothetische Frage, denn Landesmedienanstalten sind vor Gericht nicht sonderlich erfolgreich. Vielleicht würde aber dasselbe passieren wie mit dem päpstlichen Bücherindex von 1571: Bücherverbote erwiesen sich schon immer als denkbar beste Werbung, ein Verbot war quasi Ritterschlag und Trophäe. Genauso, wie zuletzt der FSK-Index den aktuellen Film von Uwe Boll unfreiwillig bewarb. Die Kontrolle des Internets wird eine politische Wahnvorstellung bleiben.

Und abschließend: Werden Sie als Medienanwalt in den kommenden Jahren eher mehr oder eher weniger zu tun bekommen? Steuern wir auf eine Klagewelle zu?

Ich gebe Entwarnung: Seit Jahren hatte ich vergeblich auf einen Fall gewartet, um mal den Rechtsweg gegen § 19 MStV durchzutesten. Obwohl es im Netz an Lügen keinen Mangel gibt, gab es offenbar nur extrem selten Unterlassungsverfügungen. Die Landesmedienanstalten sind sehr kleine Behörden und vermutlich im Dienste des Jugendschutzes mit der Begutachtung von Pornographie ausgelastet.

Vielen Dank für das Gespräch!

Titelbild: Screenshot von „Ben ungescriptet“


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