Startseite - Zurück - Drucken

NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Minderjährige Spitzel usw. – das geplante Geheimdienst-Gesetz ist skandalös!
Datum: 17. Juli 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Medienkonzentration, Vermachtung der Medien, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Tobias Riegel
Der aktuelle Entwurf eines „Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ muss als geradezu gruselig bezeichnet werden – etwa die Pläne, minderjährige Zuträger zuzulassen. Und vieles mehr: Mit dem Gesetz würde die Tür für eine Kriminalisierung, Diffamierung und Bekämpfung von Regierungskritikern mit geheimdienstlichen Methoden weit aufgemacht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Der Gesetzentwurf aus dem von Alexander Dobrindt (CSU) geleiteten Innenministerium findet sich unter diesem Link. Der Journalist Norbert Häring ist in diesem Artikel darauf eingegangen. Darin heißt es etwa, dass der Verfassungsschutz durch das Gesetz die Erlaubnis erhalten würde, „von der Aufklärungs- zur Eingriffsbehörde zu werden, was laut Bundesverfassungsgericht der Intention des Grundgesetzes“ widerspreche. Zu den Befugnissen soll es nach dem geplanten §60 Bundesverfassungsschutzgesetz sogar gehören, „Beteiligte“ mit falschen Informationen zu versorgen oder Informationen zu verfälschen, so Häring.
Auf den Punkt, dass es dem Geheimdienst erlaubt sein soll, auch minderjährige Zuträger zu benutzen, geht Tichys Einblick hier ein, Wolfgang Kubicki (FDP) geht hier darauf ein, die dort auch zitierten beschwichtigenden Reaktionen aus dem Innenministerium sind nicht befriedigend. Weitere Informationen zu dem Gesetzentwurf finden sich etwa bei Netzpolitik in diesem Artikel.
Die „hohen Hürden“ sind nicht hoch
Dazu, dass die einem Einsatz neuer Befugnisse angeblich vorgeschalteten hohen Hürden wie „die Abwehr terroristischer Gewalttaten“ oder „sicherheitsgefährdende Tätigkeiten für eine fremde Macht“ nicht halten werden, was sie suggerieren sollen, schreibt Häring:
„Diese besonders gewichtigen Rechtsgüter sind nämlich unter anderem ‚die freiheitliche demokratischen Grundordnung‘ und ‚die Sicherheit der Europäischen Union und der internationalen Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört‘, wobei die NATO im Gesetzentwurf besonders oft genannt wird. Wann deren Sicherheit gefährdet ist, bestimmt die NATO selbst. Da sie sich im Propagandakrieg mit Russland befindet, braucht es dafür nicht viel.“
Die Hürden seien also keineswegs hoch, damit der Verfassungsschutz einen kritischen Publizisten nicht nur ausforschen, sondern ihn auch durch Zuspielen von Falschinformationen in die Irre führen und desavouieren dürfe. Das Gleiche gelte für Mitglieder von Parteien, die der EU oder der NATO kritisch gegenüberstünden, wie aktuell AfD und BSW.
„Hybride Einflussnahme“ durch „fremde Mächte“
Laut Häring soll auch der Auslandsgeheimdienst bei der Überwachung und Bekämpfung derer mitwirken dürfen, die „hybride Einflussnahme“ praktizieren würden. Damit dieses Kriterium greife, müssten diese Publizisten aber „weder etwas Illegales tun, noch wissentlich und tatsächlich mit ausländischen Mächten kooperieren“. Denn die „hybriden Einflussnahmen“ würden sich laut Gesetzentwurf „insbesondere“ dann entfalten, „wenn sie durch fremde Mächte gesteuert sind“. Ist „ausländische Steuerung“ also gar keine starre Bedingung („insbesondere“)? Häring dazu:
„Laut der Begründung kann es sich selbst dann um eine für den BND relevante hybride Einflussnahme handeln, wenn der ausländische Akteur deren ‚Auswirkungen auf den freiheitlich demokratischen Diskurs‘ für eigene machtpolitische Zwecke nutzt, er diese aber nicht selbst herbeigeführt hat. Sprich: Wer etwas schreibt, sagt oder tut, was der russischen Regierung im Propagandakrieg nützt, macht sich einer hybriden Einflussoperation schuldig und ist vom BND auszuforschen und gegebenenfalls zu bekämpfen.“
Negative Auswirkungen auf den freiheitlich demokratischen Diskurs können laut dem Gesetzentwurf übrigens bereits von einer „Verunsicherung der Gesellschaft“ ausgehen. Wer „Deutschland als nicht vertrauenswürdigen Partner“ darstelle, gefährde dadurch laut Härings Deutung des Entwurfs „wesentliche auswärtige Belange“. Hier wird die Tür weit aufgemacht für die inakzeptable Kriminalisierung ganz normaler Kritik an der eigenen Regierung.
Überwachung und Einschüchterung
All diese Werkzeuge, wenn sie tatsächlich durchkommen sollten, werden übrigens (zusätzlich zu ihren anderen sehr destruktiven Eigenschaften bezüglich Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit und so weiter) einer höchstwahrscheinlich früher oder später kommenden rechten Regierung zur weiteren Verwendung in den Schoß gelegt. Wie kurzsichtig kann man eigentlich sein? Aber das hat man sich ja bereits bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Chatkontrolle, Informationsfreiheitsgesetz, DSA, Netzwerkdurchsetzungsgesetz usw. gefragt.
Und ist Russland eigentlich die einzige „fremde Macht“? Was ist mit der massiven Einflussnahme von grün/transatlantischen Akteuren hierzulande zugunsten von US-Interessen und gegen die Interessen der hiesigen Bürger? Wird der Geheimdienst auch bezüglich dieser einflussreichen Kräfte aktiv werden?
Der Gesetzentwurf zu den Geheimdiensten kommt zu zahlreichen beängstigenden Tendenzen der letzten Zeit hin zu Überwachung und Einschüchterung von Regierungskritikern noch dazu. Das Vorhaben ist ein Skandal – bereits der Versuch, die dort beschriebenen Praktiken legalisiert in die Gesellschaft zu schleusen, ist scharf abzulehnen. Ein breiter gesellschaftlicher Widerstand wäre nun vonnöten: Wo sind eigentlich die „Beschützer der Demokratie“ und unsere „Zivilgesellschaft“, wenn man sie wirklich braucht?
Titelbild: Stokkete / Shutterstock
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=153844