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Titel: Die Abstimmung zur Chatkontrolle macht demokratische Defizite der EU und mediales Versagen deutlich
Datum: 25. Juli 2026 um 14:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Überwachung, Erosion der Demokratie, Medienkritik
Verantwortlich: Redaktion
Der Vorgang um die fragwürdige Abstimmung zur Chatkontrolle im europäischen Parlament lässt tief blicken in die „demokratische“ Konstruktion der EU. Obendrein wird der Sachverhalt in vielen etablierten Medien nicht angemessen behandelt. Von Björn Kosjak.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Am letzten Tag vor der Sommerpause nahm sich das Europäische Parlament einiges vor, genauer: Der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola gelang ein ziemlicher Coup. Sie setzte die sogenannte „Chatkontrolle“ über ein Dringlichkeitsverfahren auf die Tagesordnung des letzten Sitzungstages.
Worum geht es bei der Chatkontrolle? Genau genommen sieht das Gesetz Ausnahmen der ePrivacy-Richtlinie vor, um Anbietern wie Meta, Google oder Microsoft das Scannen von Inhalten ihrer Nutzer zu ermöglichen, darunter beispielsweise Mitteilungen, welche Nutzer untereinander austauschen. Einen konkreten Anlass oder richterlichen Beschluss muss es hierfür nicht geben. Das erklärte Ziel des Vorhabens: Kinderpornographisches Material und dessen Verbreiter sollen auf diese Weise aufgespürt werden.
Das Parlament sprach sich gegen die Chatkontrolle aus – doch das reichte nicht
Kinderschutz also, neben der Verhütung von Terrorismus und Gesundheitsschutz ein gern bemühtes Motiv, um hehre Absichten zu unterstreichen – Freiheits- und Grundrechte haben da selbstverständlich das Nachsehen. Zurück zum Europäischen Parlament: Das hatte also am 9. Juli darüber zu befinden, ob es dem besagten Scannen von Nachrichteninhalten die Erlaubnis erteilt. Im März hatte das Plenum die Fristverlängerung für die Chatkontrolle bereits abgelehnt. Was nun Anfang Juli passierte, lässt sich mit dem üblichen Verfahrensablauf nur schwerlich erklären:
Ein Projekt der Kommission, der Europäischen Volkspartei – und der Tech-Konzerne?
Um sich einen Eindruck vom Ergebnis der Abstimmung zu verschaffen, mag der offizielle Internetauftritt des Europäischen Parlaments ausreichen. Allerdings ist die Seite so intransparent wie das demokratietheoretische Konstrukt der EU: Wer anschaulich aufbereitete Balkendiagramme oder die Bündelung wichtiger Ergebnisse sucht, kommt nicht auf seine Kosten – oder muss sich umständlich zu verwendender Filter bedienen.
Deutlich besser aufgehoben sind interessierte Bürger bei HowTheyVote.eu. Die Zustimmung (grüner Balken) bezieht sich auf die Ablehnung der Position des Rats für eine Ausnahme der Richtlinie, vereinfacht gesagt: Zustimmung signalisiert bei dieser Abstimmung die Ablehnung der Chatkontrolle. Das Ergebnis der Abstimmung zur Chatkontrolle im Europäischen Parlament am 9. Juli 2026 stellt sich dort folgendermaßen dar (Quelle: HowTheyVote.eu):
Eine Verlängerung der Chatkontrolle strebte zudem DOT Europe an. Dieser Lobbyverband, dem unter anderem Meta, TikTok, Google und Apple angehören, machte sich in einem gemeinsamen Aufruf für eine Fristverlängerung der Ausnahme der ePrivacy-Richtlinie stark. Die Gründe hierfür bleiben unklar: Liegt den Tech-Konzernen möglicherweise nicht so sehr der Kinderschutz am Herzen und sie nutzen die Ausnahmeregelung, um Inhalte ihrer Nutzer nach anderen Kriterien zu durchforsten? Ebenfalls denkbar: Die Unternehmen möchten einer verbindlichen Regelung, derzeit unter dem Namen „Chatkontrolle 2.0“ bekannt, nach Möglichkeit entgehen und signalisieren Bereitschaft, sich dem bestehenden Reglement zu unterwerfen – um sich langfristig auf freiwillige Scans zu beschränken und keine weiteren Maßnahmen implementieren zu müssen.
Leitmedien üben sich in Zurückhaltung
Für die meisten Medien müsste das Thema ein gefundenes Fressen darstellen: Die Chatkontrolle polarisiert und lässt angesichts der oben beschriebenen Vorgänge tief blicken, wie Abstimmungen gegen den erklärten Willen einer Mehrheit der Abgeordneten durch das Parlament gepeitscht werden. Journalisten sollten zudem besonders hellhörig werden, da ein derart invasives Instrumentarium die geschützte Kommunikation mit Quellen untergräbt. Allerdings scheint sich der Aufschrei in den Redaktionsstuben in Grenzen zu halten: Etliche Medien übernahmen mehr oder weniger wortgleich die dpa-Meldung, die von einer „chaotischen Abstimmung“ spricht – als sei es im Plenum zu tumultartigen Szenen gekommen.
Diese Phrase hielt vor allem in den Berichten lokaler Redaktionen Einzug, außerdem in den Artikeln der taz, des ZDF sowie des ORF. Selbst das bei Datenschutzbelangen sensible Portal netzpolitik.org blieb hiervon nicht verschont. Bemerkenswert ist zudem ein Bericht bei tagesschau.de: Dort heißt es, das Parlament habe „grundsätzlich dafür gestimmt“, die Chatkontrolle zu ermöglichen. Zur Erinnerung: 314 Abgeordnete lehnten eine Ausnahme der Datenschutz-Richtlinie für die Chatkontrolle ab, 276 befürworteten diese – die vermeintliche Zustimmung war schlicht darin begründet, dass die absolute Mehrheit im Parlament fehlte. Immerhin erfährt der Leser, dass das Dringlichkeitsverfahren „hoch umstritten“ gewesen und mit „einer recht chaotischen Abstimmung“ einhergegangen sei. Insgesamt fällt auf, wie zahm die Berichterstattung zum Thema ist: Bisweilen erweckt sie den Eindruck, Kritik an EU-Vorhaben sei grundsätzlich nur bedingt zulässig, da sie „den Falschen“ in die Hände spielen würde. In diesem Falle wäre eine solche (ohnehin infantil anmutende) Sorge indes unbegründet: Parteien und Fraktionen, denen gemeinhin wenig ideologische Schnittmenge nachgesagt wird, sprachen sich gegen die Chatkontrolle aus und kritisierten das konkrete Verfahren. Anders ausgedrückt: AfD und Grüne liegen hier auf einer Linie.
Trotz mangelhafter Datenlage macht die Kommission unbeirrt weiter
Die Chatkontrolle nimmt also wieder an Fahrt auf und kommt ein weiteres Mal: Der Ministerrat muss bloß noch seinen Segen erteilen, was lediglich eine Formalie darstellt.
Parallel arbeiten die Kommission und der Rat an einem separaten Entwurf für weitreichendere Befugnisse, die sogenannte „Chatkontrolle 2.0“. Hierbei soll eine dauerhafte Verordnung zum Einsatz kommen. Kritiker befürchten, dass Nachrichten bereits auf den Endgeräten ausgelesen werden könnten. Es erstaunt, mit welcher Verve die Kommission und der Rat, dem im Gesetzgebungsverfahren eine bedeutende Rolle zukommt, dieses Thema aufs Tableau bringen.
Die Ergebnisse der bisherigen Praxis – das freiwillige Scannen war immerhin bereits von August 2021 bis April 2026 erlaubt – sprechen nämlich nicht unbedingt für den Erfolg der Maßnahmen: Eine im November 2025 veröffentlichte Evaluierung der Europäischen Kommission weist unter anderem auf 9,6 Milliarden Inhalte im Jahr 2024 hin, die von Microsoft gescannt wurden. Bei rund 26.000 Inhalten habe das Unternehmen eigenen Angaben zufolge Material über sexuellen Missbrauch von Kindern identifiziert. Über 5.800 Fälle entfielen auf den EU-Raum. 26.900 Inhalte, das entspricht 0,000279 Prozent – sofern Microsoft tatsächlich weltweit scannt und dies keine nationalen Datenschutzgesetze untersagen. Bei diesem Wert ist jedoch noch aus einem weiteren Grund Vorsicht geboten: Die Anzahl der Fälle sagt nämlich nur aus, wie oft der Algorithmus bei (vermeintlich) kinderpornographischem Material anschlägt – und das geschieht bei denselben Inhalten oft massenhaft, wenn diese eine entsprechend hohe Verbreitung aufweisen. Da lediglich Microsoft und LinkedIn die Anzahl der gescannten Fälle meldeten, ist die Datenlage entsprechend dürftig.
Die Kommission zeigt sich hiervon jedoch unbeeindruckt: Sie räumt zwar ein, dass die von den Anbietern und Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Daten unvollständig sind und diese „Unzulänglichkeit der Daten“ ein „vollständiges Bild“ verunmöglicht, sie bleibt jedoch ihrer grundsätzlichen Position bei diesem Thema treu. Mehr noch: Es gebe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass die Maßnahmen „nicht verhältnismäßig“ seien. Eine interessante Umkehr des Verhältnismäßigkeitsprinzips, denn nun obliegt es nicht länger der Kommission, ihre Forderungen mit empirischen Befunden zu unterfüttern.
Schwaches Parlament, starker Rat und mediales Schweigen
Das Thema Chatkontrolle eignet sich als Feldstudie über den strukturellen Mangel demokratischer Handhabe auf EU-Ebene und offenbart zudem, wie schwer sich vor allem arrivierte Leitmedien mit derlei Kritik tun. Dabei ist der Ablauf, vorsichtig formuliert, überaus kritikwürdig: Die Chatkontrolle über einen Kniff auf die Tagesordnung des letzten Sitzungstages zu setzen, zeugt von einem strategischen und recht perfiden Kalkül.
Hinzu kommt, dass das Europäische Parlament zu einem „Abnick-Organ“ verkommt, das selbst qua EU-Verträge kaum Impulse setzen darf. Nur die Kommission verfügt über das Initiativrecht, das Parlament muss die Kommission folglich um einen Gesetzesvorschlag bitten, um später gemeinsam mit dem Rat zur Tat zu schreiten. Apropos Rat: Dass dessen Position in zweiter Lesung lediglich mit einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments abgelehnt werden kann, verleiht ihm ungeheure Macht – und genau das fiel den Gegnern der Chatkontrolle auf die Füße.
Titelbild: Garun .Prdt / Shutterstock.com
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