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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: BAföG zum Abgewöhnen: Zu spät, zu wenig und für manche gar nichts mehr
Datum: 30. Juli 2026 um 11:00 Uhr
Rubrik: Schulden - Sparen, Sozialstaat
Verantwortlich: Redaktion
Nach monatelanger Hängepartie liegt er endlich vor: ein Gesetzentwurf zur Reform der Bundesausbildungsförderung. Alles verschiebt sich um mindestens ein halbes Jahr, die „Gleichstellung“ mit der Grundsicherung könnte zur Mogelpackung werden und obendrauf gibt es „substanziellen Sozialabbau“. Von Ralf Wurzbacher.
Und ewig grüßt das Murmeltier. Am Mittwoch hätte es passieren sollen, mal wieder. Laut einer jüngeren Ankündigung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wollte sich das Bundeskabinett mit dem BAföG befassen, konkret: mit der Gesetzesvorlage für eine 30. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Dazu kam es nicht, mal wieder. Das Thema wurde kurzfristig vertagt, auf eine Sitzung irgendwann im August, wie der Wissenschaftsjournalist Jan-Martin Wiarda auf seinem Blog festhielt. Nichts Genaues weiß man nicht. Wie so oft davor.
Nach dem ursprünglichen Fahrplan müsste das Gesetz längst in Sack und Tüten sein und zum bevorstehenden Wintersemester Anfang Oktober in Kraft treten, die Regelungen zum Schüler-BAföG sogar schon zum 1. August. Aber Plan A ist längst vom Tisch, abgeräumt nach einer beispiellosen Hängepartie, die sich inzwischen weit über ein halbes Jahr hinzieht. Den ersten Abgabetermin ließ Forschungsministerin Dorothee Bär bereits im Februar sausen. Einen Gesetzentwurf hatte sie damals zwar im Köcher, aber eben keinen, der beschlussreif gewesen wäre. Die CSU-Frau konnte sich mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht rechtzeitig auf eine Finanzierung des Projekts verständigen, verbreiteten seinerzeit die Medien.
Unwürdiges Schauspiel
Die Fronten müssen ziemlich verhärtet gewesen sein, weshalb Wochen und Monate verstrichen, ohne dass sich etwas tat. Dann Ende April der Durchbruch – dachte man. Union und SPD verkündeten eine Einigung, der Weg für die Reform sei frei und die Beschlussfassung vor der Sommerpause gesichert. Von wegen! Auf dem Kabinettstisch landete Bärs Vorlage trotzdem nicht, derweil das Zeitfenster für einen geregelten Gesetzgebungsprozess immer enger wurde. Ende Mai funkte plötzlich Jens Spahn (CDU), damals noch Unionsfraktionschef, dazwischen, und erklärte eine BAföG-Erhöhung für nicht finanzierbar. Wenig später folgte der Offenbarungseid durch Bär: Sie habe gehört, „dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird“.
Das war zwar Quatsch, denn die SPD hatte das Vorhaben gar nicht aufgegeben, erfüllte aber seinen Zweck: Zeit zu gewinnen, um die Umsetzung weiter zu verschleppen oder mithin ganz zu vereiteln. Diese schlechteste aller Optionen ist inzwischen zwar weniger wahrscheinlich, aber auch nicht ganz abwegig. Schließlich verbleiben jetzt wieder mehrere Monate für neue Querschüsse, Provokationen und Zerwürfnisse.
Immerhin eines ist jetzt allerdings anders: Bär hat ihren Gesetzentwurf vor acht Tagen offiziell vorgelegt. Allerdings ist der wohl so unausgereift, dass er regierungsintern weiterhin nicht konsensfähig ist und es deshalb noch immer nicht ins Kabinett geschafft hat. Das mag auch daran liegen, dass dort Punkte auftauchen, von denen davor nie die Rede war und die einmal mehr der SPD übel aufstoßen dürften.
Schluss mit 45
Zum Beispiel: Wer mit 45 Jahren oder später ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, soll künftig keinen Anspruch mehr auf BAföG haben. Entsprechende Ausnahmeregelungen fallen nach einer zweijährigen Übergangsphase weg. Das betrifft etwa diejenigen, die bei vorhandener Berufsqualifikation auch ohne Abitur studieren, oder jene, die die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erlangt haben. Auch langjährige Kindererziehungszeiten und familiäre Sorgearbeit sollen nicht länger einen BAföG-Anspruch jenseits der 45 begründen.
Für die Gesellschaft lohnt sich das einfach nicht, heißt es in der Vorlage. Die auf den Studienabschluss folgende Erwerbstätigkeit sei in der Regel zu kurz, um dem „Interesse der Allgemeinheit an Fachkräftenachwuchs beziehungsweise dem fiskalischen Gemeinwohlinteresse (…) in ausreichendem Maße“ zu dienen. Anders ausgedrückt: Ältere Menschen zu fördern, hält die Regierung für verzichtbar, weil der Ertrag den Aufwand nicht rechtfertigt – angeblich. Früher stand einmal das Konzept des „lebenslangen Lernens“ hoch im Kurs. Bär will sich das sparen. Tatsächlich geht es um rund 1.000 Fälle oder 0,2 Prozent aller BAföG-Empfänger, also um Kleckerbeträge. Das verstärkt noch den Eindruck, dass die Regierung aus Prinzip auch noch das geringste Kürzungspotenzial ausschöpft und dabei auf mögliche Folgekosten pfeift.
Null Euro für „Hotel Mama“
Neu ist auch der Plan, den Unterkunftszuschlag für bei den Eltern wohnende Studierende zunächst von aktuell 59 auf 41 Euro abzuschmelzen und von 2029 an vollständig abzuschaffen. Die lapidare Begründung lautet hier: „Bei zu Hause wohnenden Studierenden ist davon auszugehen, dass der angehobene Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 ausreichend ist.“ Tatsächlich will die Koalition – erklärtermaßen – den BAföG-Grundbedarf schrittweise auf das Niveau des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) anheben und somit mit der Existenzsicherung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen gleichstellen. Das, was in eigenem Haushalt (Wohnung, WG) lebende Studierende dadurch mehr haben werden, will die Regierung den im „Hotel Mama“ Lebenden zu zwei Dritteln wieder abziehen. Ihnen blieben damit nach Umsetzung aller Erhöhungsschritte lediglich 29 Euro mehr zum Leben.
„Substanziellen Sozialabbau“ beklagt Andreas Keller, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Viele junge Menschen könnten sich eine eigene Bude nicht mehr leisten, schrieben sich an der nächstgelegenen Hochschule ein und blieben bei ihren Eltern wohnen, bemerkte er gegenüber den NachDenkSeiten. „Die Streichung des Zuschusses trifft eine ohnehin benachteiligte Gruppe besonders hart.“ Kritik kommt auch vom „freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs). In der Konsequenz würden die höheren Bedarfssätze nicht den Betroffenen zugutekommen, sondern mittelbar für die Finanzierung der Wohnkosten des elterlichen Haushalts draufgehen, monierte der studentische Dachverband in einer Stellungnahme.
Sinnentleert erscheint der Ansatz insbesondere angesichts der grassierenden Wohnungsnot. Für immer mehr Studierende ist das Elternhaus die letzte Zufluchtsstätte, weil sich auf dem freien Markt keine Bleibe mehr zu bezahlbarem Preis finden lässt. Mit dem Wegfall des Unterkunftszuschlags werden sie und ihre Eltern doppelt für einen Missstand bestraft, der maßgeblich auf politisches Verschulden zurückgeht. Letztlich droht sich die Misere dadurch sogar zu verschärfen. Für zunehmend mehr Eltern könnte die Unterbringung des Nachwuchses bei wegbrechender staatlicher Hilfe zum Problem werden. Vielleicht müssen künftig immer mehr Kinder deshalb zwangsweise „flügge“ werden, wodurch es auf dem Wohnungsmarkt noch einmal enger zugehen würde.
Wohnzuschlag unzureichend
Dabei ist dort sowieso kaum noch Platz, geschweige denn zu erschwinglichen Kosten. Abhilfe soll hier die BAföG-Wohnpauschale für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende schaffen. Ursprünglich sollte die Aufstockung der Zulage von 380 auf 440 Euro als Schritt eins der BAföG-Novelle im bevorstehenden Herbst greifen. Nun soll dies erst zum Sommersemester 2027 geschehen. Das wäre nicht nur noch später als spät, sondern bei Weitem unzureichend. Aktuell zahlt man für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Bundesmittel 512 Euro, vielerorts deutlich mehr, in München sind es 800 Euro. In einem halben Jahr wird es noch einmal teurer geworden sein. Eine große Mehrheit der BAföG-Empfänger muss schon heute kräftig draufzahlen für ein Dach über dem Kopf. Dabei wird es auch bei 60 Euro mehr bleiben.
Warum sich durch den Halbjahresverzug auch die angekündigte Anpassung des BAföG-Grundbedarfs an die Mindestsicherung für Langzeitarbeitslose nach hinten verschiebt, erscheint sachlich nicht erklärbar, sondern folgt mutmaßlich einmal mehr kaltem Sparkalkül. Einst sollte der Übergang in zwei Stufen bis zum Wintersemester 2028/29 erledigt sein. Jetzt ist der Vollzug auf Sommersemester 2029 terminiert. Losgehen soll es zunächst mit einer Zugabe um 28 Euro auf 503 Euro zum 1. August 2027, weitere 60 Euro mehr soll es dann eineinhalb Jahre später geben.
Die Zielmarke beziffert der Bär-Entwurf mit 563 Euro, was dem heutigen Satz des neu eingeführten Grundsicherungsgeldes entspricht. „Damit wird die derzeitige Studierendengeneration über Jahre hinweg mit einem Grundbedarf auskommen müssen, der das tatsächliche Existenzminimum nicht abbildet“, bemängelte der fzs die lange Wartezeit. Wie die GEW und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) fordern auch die Studentenvertreter ein Vorziehen der Erhöhungen bei Bedarfssätzen und Mietzuschlag schon zum kommenden Wintersemester – wenigstens rückwirkend.
Von wegen Gleichstellung
Die Sache hat einen Haken mehr. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht geschrieben, man passe den BAföG-Grundbedarf „dauerhaft an das Grundsicherungsniveau“ an. Warum legt sich Bär dann aber auf 563 Euro fest? Die Höhe der Grundsicherung (davor Bürgergeld) ist nicht in Stein gemeißelt, sondern wächst mehr oder weniger regelmäßig im Rhythmus mit der Lohn- und Preisentwicklung. Dass sich die Leistung nach zwei Nullrunden noch immer auf dem Stand von Anfang 2024 bewegt, ist eine Ausnahmeerscheinung. Derzeit wird zwar bereits eine dritte Nullrunde diskutiert. Dennoch erscheint es kaum denk- und durchsetzbar, dass der Satz für weitere drei Jahre eingefroren bleibt.
Müsste der Gesetzentwurf dem nicht Rechnung tragen und entsprechend klar formulieren, die Lücke zwischen BAföG und Grundsicherung nachhaltig zu schließen, derart, dass beide künftig in Höhe und Geschwindigkeit im Gleichschritt „marschieren“? Oder geht das der Regierung dann doch zu weit? Sehr vage wirkt in diesem Zusammenhang auch die Aussage, wonach „eine verlässliche und transparente Regelung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördersätze (…) etabliert (wird)“. Das jedenfalls lässt einiges an Spielraum gegenüber dem von Bildungs- und Studierendenverbänden verlangten „Automatismus“, wonach die Leistungen im Jahrestakt an die veränderten Lebensumstände anzupassen sind.
GEW-Hochschulexperte Keller ist bedient. „Die Anhebung der Bedarfssätze auf das heutige Grundsicherungsniveau erst 2029 greift zu kurz. Die Lebenshaltungskosten und damit das Grundsicherungsniveau dürften bis dahin weiter steigen, der zusätzliche Bedarf an Lehr- und Lernmitteln vom Fachbuch bis zum Laptop ist von vornherein nicht berücksichtigt.“ Der Forschungsministerin wirft der Gewerkschafter „Wortbruch“ vor, nicht nur wegen der endlosen Verzögerungen und der Unklarheiten, was den Umfang der künftigen Leistungen betrifft. „Dazu kommen massive soziale Eingriffe, die so niemals im Gespräch waren.“
Zwangsdigitalisierung
Was ist noch geplant? Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester als Voraussetzung einer weiteren Förderung soll abgeschafft werden. Das ist begrüßenswert, genauso wie der erleichterte Zugang zum Schüler-BAföG für ab 30-Jährige mit eigenem Haushalt. Höhere Zuschläge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung sind eine Selbstverständlichkeit, weil die Zuwendungen an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt sind. Die Anpassung der Elternfreibeträge um jährlich 1,5 Prozent ab Wintersemester 2028/29 ist ein guter Ansatz, könnte aber bei der rasanten Entwicklung der Inflation zu kurz greifen und würde erst nach mehreren Jahren ohne jede Anpassung erfolgen.
In Sachen Entbürokratisierung werden Verbesserungen angekündigt. Verwaltungsverfahren sollen insgesamt vereinfacht und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Bei Letzterem schießt die Regierung wie gewohnt übers Ziel hinaus. So soll es künftig eine verpflichtende Antragsstellung über das Portal „BAföG Digital“ geben. Dabei ist das System in der Praxis nach jahrelangen Startschwierigkeiten noch immer störanfällig. Lediglich rund 50 Prozent der Studierenden wählen bisher diesen Weg. Außerdem ist es nicht einzusehen, dass man per Zwangsdigitalisierung für technisch nicht so affine Menschen und solche, die den neuen Medien kritisch begegnen oder sich einfach kein Smartphone leisten können, neue Hürden hochzieht.
Nichts ist dem Bär-Entwurf zu einer Personaloffensive für die BAföG-Ämter zu entnehmen. Diese leiden seit Langem unter massiver Überlastung bei technisch minderwertiger Ausstattung, wodurch sich monatelange Bearbeitungszeiten bei der Leistungsbewilligung ergeben. Genau in diesem Punkt setzt die Bundesregierung noch einen drauf: Indem sie die Erhöhungsrunden bei den Regelsätzen sowie der Wohnpauschale jeweils am Anfang eines Sommersemesters und nicht wie üblich zum Wintersemester vornimmt, steht den Ämtern noch mehr Papierkram und Stress ins Haus. „Konkret müssten nun Hunderttausende BAföG-Bescheide neu ausgestellt werden, sollte wie geplant die Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 angepasst werden“, beklagte das DSW in einer Bewertung und ergänzte trocken: „Sollte in den BAföG-Ämtern bei der Umsetzung der 30. BAföG-Novelle wie heute abzusehen erheblicher Mehraufwand entstehen, muss dieser kompensiert werden.“
Kein Platz für Kritik
Das wird wohl eher nichts – so wenig, wie Bärs Verheißungen eintreten dürften. Die BMFTR-Chefin hatte einmal eine umfassende Erneuerung des BAföG versprochen, um es endlich wieder attraktiver zu machen. Heute profitieren nicht einmal zwölf Prozent der Studierenden von der staatlichen Unterstützung. Wegen der geringen Erträge und des Aufwandes bei der Bewilligung scheuen viele vor einem Antrag zurück, noch mehr wissen gar nicht, dass es die Leistung gibt. Wollte man diese Reserven tatsächlich ausschöpfen, ginge das massiv ins Geld, das dann zum Beispiel zum Hochrüsten der Bundeswehr fehlen könnte.
Jahrzehntelang haben Bundesregierungen verschiedener Couleur tatkräftig beziehungsweise tatenlos dafür gesorgt, das BAföG zu entwerten und es jungen Menschen abzugewöhnen. Sollte ausgerechnet diese Koalition es ernst damit meinen, der Sozialleistung zu neuer Blüte zu verhelfen? Kaum etwas spricht dafür, fast alles dagegen, nicht zuletzt die fortgesetzte Eierei. Wann das Kabinett den Bär-Entwurf auf die Reise durchs Parlament schickt, steht in den Sternen – ebenso, wie es danach weiter geht.
Wozu auch beeilen? Schließlich hat man sich ja gerade ein halbes Jahr mehr Zeit verschafft. Nur bei der Verbändeanhörung im Onlineverfahren vor einer Woche konnte es Bär nicht schnell genug gehen. Den Geladenen blieben davor bloß 72 Stunden zur Vorbereitung. Das passt: Erst eine halbe Ewigkeit hinhalten und dann die fällige Kritik im Sommerloch versenken. Auch das zum Abgewöhnen, mehr noch: zum Kotzen …
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