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Titel: Millionen fürs Nichtstun – Porsche, Vonovia und Deutsche Bank machen’s möglich

Datum: 8. Oktober 2026 um 10:06 Uhr
Rubrik: Ökonomie, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Wann verdient ein Topmanager zu viel? Was bedeutet Leistung? Wieviel ist genug? Wie wichtig kann ein einzelner Mensch für ein Unternehmen mit tausenden Mitarbeitern sein? Es gibt Fragen, die stellen sich immer wieder neu. So auch in diesen Tagen. Denn mit Lutz Meschke, einem früheren Spitzenmanager des Sportwagenbauers Porsche, gibt es erneut einen Fall, der die Gemüter erhitzt. Mehr als 20 Millionen Euro soll Meschke noch bis 2030 erhalten – fürs Nichtstun wohlgemerkt! Und Meschke ist beileibe kein Einzelfall. Ähnliche Vorgänge gab es in diesem Jahr auch bei der Deutschen Bank und dem Wohnungskonzern Vonovia. Von Thomas Trares.

Meschke war bei Porsche Finanzvorstand und stellvertretender Vorstandsvorsitzender – und das nicht nur für die Autosparte (Porsche AG), sondern auch für die börsennotierte Dachholding (Porsche SE), für die Meschke die Beteiligungen managte. Erst im August 2024 hatte die Porsche SE seinen Vertrag um fünf Jahre bis Mitte 2030 verlängert und die Bezüge deutlich erhöht. Doch kurze Zeit später, im Februar 2025, schied Meschke zunächst bei der Porsche AG und im Dezember 2025 dann auch bei der Porsche SE aus. Während Meschke bei der Porsche AG eine Abfindung von 11,6 Millionen Euro kassierte, läuft sein Vertrag bei der Porsche SE einfach weiter. Meschke erhält weiter Festgehalt, Altersversorgung und Boni. Bis zum Vertragsende 2030 dürften so aus beiden Anstellungen mehr als 20 Millionen Euro zusammenkommen.

Klage gegen Porsche-Aufsichtsrat

Der Fall hat nun den langjährigen Porsche-Aktionär und ausgewiesenen Corporate-Governance-Experten Christian Strenger [1] auf den Plan gerufen. Im September hat dieser beim Landgericht Stuttgart Klage eingereicht, dies jedoch nicht gegen Meschke, sondern gegen den Aufsichtsrat der Porsche SE, weil dieser Meschke unangemessen begünstigt habe. In seiner Klage ficht Strenger die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25. Juni an, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 entlastet wurden. Nach Ansicht Strengers hätte dies nicht geschehen dürfen. „Lutz Meschke erbringt für die Porsche SE außer Stillschweigen nichts mehr – trotzdem wird er bis 2030 fürstlich weiterbezahlt. Genau darin liegt das Problem für die nicht nur kursmäßig gebeutelten Aktionäre“, erklärte er. [2]

Größere Wellen hat zuletzt auch der Fall Alexander Wynaendts geschlagen. [3] Der aus den Niederlanden stammende Manager ist Aufsichtsratschef der Deutschen Bank und erhält dafür künftig bis zu 1,4 Millionen Euro pro Jahr. 2025 waren es noch 950.000 Euro. Damit ist Wynaendts nicht nur der bestbezahlte Aufsichtsrat Deutschlands, sondern auch der erste Einkommensmillionär überhaupt auf solch einem Posten. Zum Vergleich: Auf Platz zwei folgt mit gebührendem Abstand Siemens-Aufsichtsratschef Jim Hagemann Snabe, der 2025 auf ein Salär von 612.000 Euro kam. Wynaendts ist neben der Deutschen Bank auch als Kontrolleur bei der Fluggesellschaft Air France-KLM, dem US-Mobilitätsdienstleister Uber Technologies und der niederländischen Finanzholding Puissance tätig.

Gehaltssprung bei Deutsche-Bank-Aufsichtsrat

Bei der Hauptversammlung der Deutschen Bank Ende Mai haben Aktionärsvertreter nicht nur die Höhe seiner Vergütung, sondern auch den enormen Gehaltssprung von 47 Prozent kritisiert. Dieser entsteht vor allem dadurch, dass die Vergütung für die Leitung von Ausschüssen künftig nicht mehr gedeckelt wird. Das heißt, ein Aufsichtsrat kann nun durch das Sammeln von Ausschussposten (Risikoausschuss, Prüfungsausschuss, etc.) sein Gehalt künstlich aufblähen. Aktionärsvertreter haben dies scharf kritisiert. Aus ihrer Sicht sollte die Arbeit in den Ausschüssen zum normalen Job eines Aufsichtsratschefs gehören und nicht extra vergütet werden. „Die vollständige Aufhebung der Deckelung der Ausschussvergütung ist sehr großzügig bemessen und geht uns zu weit“, sagte Union-Investment-Fondsmanagerin Alexandra Annecke. [4]

Eine außerordentlich hohe Abfindung hat auch der frühere Vorstandsvorsitzende des Wohnungskonzerns Vonovia, Rolf Buch, erhalten. [5] Buch war Ende 2025, also mehr als zwei Jahre vor Ende seines Vertrages, aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ähnlich wie bei Meschke wird auch Buch weiterhin viel Geld überwiesen. Im laufenden Jahr erhält er insgesamt 3,3 Millionen Euro Karenzentschädigung. Das ist ein Ausgleich dafür, dass er ein Jahr lang nicht in Konkurrenz zu Vonovia treten darf. Hinzu kommen eine Abfindung von knapp 5,8 Millionen Euro sowie 210.528 virtuelle Vonovia-Aktien, deren Wert Anfang 2028 ausgezahlt werden soll. Durch die Kombination all dieser Zahlungen dürften Buch nach seinem Ausscheiden noch rund 15 Millionen Euro zufließen.

Verträge sind einzuhalten

Doch was genau ist von all diesen Fällen zu halten? Die Unternehmen verweisen in der Vergütungsdebatte gern darauf, dass sie im Wettbewerb um Spitzenmanager hohe Gehälter zahlen müssen, um nicht ins Hintertreffen zu geraten. Und im Fall des vorzeitigen Ausscheidens von Managern gehe es auch darum, bestehende Verträge einzuhalten und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Und nicht zuletzt gilt im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit, das heißt, die Unternehmen sind prinzipiell frei darin, mit ihren Mitarbeitern Verträge nach eigenem Gutdünken auszuhandeln. Doch gerade bei börsennotierten Konzernen sind diesem Prinzip Grenzen gesetzt.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) etwa definiert Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Leitfaden, dessen Empfehlungen und Anregungen rechtlich nicht bindend sind. Klar ist aber, dass in allen drei Fällen eklatant gegen den Kodex verstoßen wurde. So besagt der DCGK, dass die Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitigem Ende seiner Tätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten sollen. Bei dem früheren Porsche-Vorstand Meschke läuft der Vertrag aber noch viereinhalb Jahre weiter – inklusive Boni für eine Zeit, in der er gar nicht mehr aktiv ist.

Buch profitiert doppelt

Ähnlich sieht es auch bei Vonovia aus. Hier hätte Buchs Karenzentschädigung von 3,3 Millionen Euro eigentlich mit seiner Abfindung von 5,8 Millionen Euro verrechnet werden müssen. Dies ist auch im DCGK klipp und klar geregelt. Dort heißt es: „Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll die Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung angerechnet werden.“[6] Bei Buch wurde sie aber hinzuaddiert statt abgezogen. Eine besonders bizarre Note erhält die Angelegenheit noch dadurch, dass die Aufsichtsratschefin von Vonovia, Clara Streit, gleichzeitig die Vorsitzende der Regierungskommission für den DCGK ist. Es ist also ausgerechnet das von ihr kontrollierte Unternehmen, das besonders eklatant gegen den von ihr gehüteten Kodex verstößt.

Laut Aktiengesetz muss die Vergütung eines Vorstands zudem in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen wie auch zur Lage des Unternehmens stehen. [7] Doch gerade bei Porsche passen die üppigen Abfindungszahlungen nicht zur aktuellen Misere. Umsatz und Gewinn des Sportwagenbauers sind im vergangenen Jahr drastisch eingebrochen, die Aktie gar aus dem Dax in den MDax abgestiegen. Und auch bei der Deutschen Bank sieht die Lage nur scheinbar gut aus. Zwar hat diese für 2025 in absoluten Zahlen einen neuen „Rekordgewinn“ ausgewiesen, in punkto Rendite ist das Institut aber lediglich europäischer Durchschnitt. „Spitze beim Gehalt, Mittelmaß bei Rendite und Bewertung – auf Dauer lässt sich diese Differenz nicht rechtfertigen“, hieß es dazu in einem Kommentar des Handelsblatts. [8]

Wie weit darf ein Aufsichtsrat gehen?

Und nicht zuletzt ist zu klären, ob der Aufsichtsrat in den genannten Fällen die Interessen der Aktionäre überhaupt angemessen vertreten hat. Diese Frage ist in der ökonomischen Theorie auch als das Prinzipal-Agenten-Problem bekannt. Für den Aktionär (Prinzipal) besteht das Problem grundsätzlich darin, dass er Motivation, persönliche Interessen und den tatsächlichen Arbeitseinsatz des von ihm beauftragten Aufsichtsrats (Agent) nur unzureichend kennt. Dies eröffnet Spielraum für „opportunistisches Verhalten“. Bei Porsche und Vonovia jedenfalls hat der Aufsichtsrat – aus welchen Gründen auch immer – Verträge durchgewinkt, die die Aktionäre teuer zu stehen kommen. Governance-Experte Strenger indes will nun vor Gericht klären lassen, wie weit ein Aufsichtsrat über die Regeln guter Unternehmensführung hinausgehen darf. Bei der Porsche SE sei für ihn ein Punkt erreicht, an dem er „Flagge zeigen“ müsse, sagte er.

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz



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